Merkblatt 8,574 Recht und Ethik

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Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2016
8,574: Recht und Ethik ­ Medienrecht und ethische Implikationen
ECTS­Credits: 3
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 90 Min.)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
8,574,1.00 Recht und Ethik ‑ Medienrecht und ethische Implikationen ‑‑ Deutsch ‑‑ Schwaibold Matthias Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Keine. Die Veranstaltung ist Bestandteil des Lehrprogramms Wirtschaftsjournalismus (LWJ) und richtet sich explizit an
Studierende mit geringen juristischen Vorkenntnissen.
Veranstaltungs­Inhalt
Die Medien können durch ihre Berichterstattung nicht nur Geheimnisse verletzen oder die Ehre eines Betroffenen, sondern auch
unlauteren Wettbewerb begehen. Ein Journalist muss also neben dem Strafrecht und dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz
auch das Wettbewerbsrecht beachten, da die publizierten Informationen den wirtschaftlichen Gang einzelner Unternehmen
(oder sogar ganzer Betriebe) erheblich beeinträchtigen können.
In der Veranstaltung geht es einerseits darum, die rechtlichen Auswirkungen journalistischer Berichte zu analysieren,
andererseits sollen mediale Aussagen aus einer ethischen Perspektive betrachtet werden. Es geht folglich in erster Linie um Recht
und Ethik im Wirtschaftsjournalismus.
Veranstaltungs­Struktur
1. Veranstaltung:
Allgemeines, Meinungsäusserungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz, sowie EMRK‑Rechtsprechung
2. Veranstaltung:
Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequezen journalistischer Berichterstattung
3. Veranstaltung:
Lauterkeits‑ und datenschutzrechtliche Implikationen der journalistischen Berichterstattung
4. Veranstaltung:
Der Blick in die Praxis: Diskussion mit zwei Wirtschaftsjournalisten
5. Veranstaltung: Presserat: Selbstverständnis, Organisation, Verfahren und Spruchpraxis
Veranstaltungs­Literatur
Wird zu Beginn des Kurses bekannt gegeben.
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
Keine
Merkblatt­Version: 4.0 vom 01.03.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/1)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 90 Min.)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Extended Closed Book für Juristische Prüfungen
Die Benutzung der Hilfsmittel ist eingeschränkt. Alle zusätzlich erlaubten Hilfsmittel müssen im Abschnitt ʺHilfsmittelzusatzʺ
abschliessend aufgeführt sein. Grundsätzlich gilt:
Für diese Prüfung sind alle Taschenrechner der Texas Instruments TI‑30‑Serie sowie zweisprachige Wörterbücher ohne
Handnotizen zugelassen. Alle anderen Taschenrechnermodelle sowie elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind zudem jegliche Art von Kommunikation sowie sämtliche programmierbaren und
kommunikationsfähigen elektronischen Geräte wie Notebooks, Tablets, PDAs, Mobiltelefone und weitere.
Die Beschaffung der Hilfsmittel ist ausschliesslich Sache der Studierenden.
Es sind alle amtlichen Erlasstexte des Bundes und des Kantons St. Gallen in den vier Landessprachen und in der englischen
Übersetzung der schweizerischen Bundeskanzlei zugelassen.
Ausschliesslich die im Hilfsmittelzusatz einzeln aufgeführten zusätzlichen Hilfsmittel und Gesetzestexte (abschliessende
Liste) sind zugelassen. Alle nicht aufgeführten Hilfsmittel und Gesetzestexte sind ausdrücklich nicht erlaubt und werden
ersatzlos eingezogen.
Folgende Aufbereitung der Gesetzestexte ist erlaubt: Verweise auf andere Gesetzesartikel (nur Gesetzesbezeichnung + Artikel‑Nr., z.B. ʺOR Art. 62 ff.ʺ), diese müssen in einer
Landessprache und/oder in Englisch verfasst sein.
Markierungen z.B. mit Leuchtstiften (es dürfen jedoch nicht einzelne Buchstaben markiert werden); alle anderweitigen
Notizen und Kommentare sind verboten.
Register: Selbstklebezettel am Rande des jeweiligen Gesetzestextes, diese dürfen nur mit den Marginalien/Titeln der
entsprechenden Seite beschriftet sein.
Bei Ausdrucken und Kopien von gemäss diesem Merkblatt zugelassenen Gesetztestexten (d.h. alle amtlichen Ausgaben
oder erlaubte private Sammlungen inkl. Inhaltsverzeichnisse und Sachregister) muss die Original‑Quelle eindeutig
nachvollziehbar sein.
Hilfsmittel­Zusatz
Die für die Prüfung benötigten Gesetzesauszüge und Presserats‑Erlasse werden der Prüfung beigelegt. Erlaubt sind darüber
hinaus sämtliche amtlichen Gesetzestexte von Bund und Kantonen.
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Prüfungsinhalt ist der gesamte im Kurs behandelte Stoff. Vgl. Veranstaltungs‑Struktur
Prüfungs­Literatur
Studer Peter/Mayr von Baldegg Rudolf, Medienrecht für die Praxis: Vom Recherchieren bis zum Prozessieren: Rechtliche
und ethische Normen für Medienschaffende, 4. Aufl., Zürich 2011
Merkblatt­Version: 4.0 vom 01.03.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Auf dem Studynet publizierte Veranstaltungsunterlagen (vollständig zum Ende der Vorlesungszeit)
Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
28. Januar 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 21. März 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 11. April 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
Merkblatt­Version: 4.0 vom 01.03.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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