Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2015 8,514: Verantwortung im Unternehmen: Ethisches Assessment eines Unternehmens im Rüstungs­ und Technologiesektor ECTS­Credits: 6 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (50%) Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (25%) Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (25%) Zugeordnete Veranstaltung/en Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent 8,514,1.00 Verantwortung im Unternehmen: Ethisches Assessment eines Unternehmens im Rüstungs‑ und Technologiesektor ‑‑ Deutsch ‑‑ Booms Martin , Eichmüller Manuela Veranstaltungs­Informationen Veranstaltungs­Vorbedingungen Abgesehen von moralischer Unbefangenheit: keine Vorbedingungen. Veranstaltungs­Inhalt Im Bereich der Wirtschaft ist der Verantwortungsbegriff neben dem Begriff der Nachhaltigkeit in jüngster Zeit zur ethischen Standardwährung aufgestiegen ‑ mit deutlich inflationärer Tendenz: Noch vor nicht langer Zeit eher als rand‑ oder abseitig betrachtet, ist das Bekenntnis von Unternehmen zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung unter dem Schlagwort ʺCorporate Social Responsibilityʺ von einem ʺNice‑to‑haveʺ zu einem ʺMustʺ der Unternehmensaufstellung geworden. Dementsprechend haben sich in jüngerer Vergangenheit auch unzählige ʺEthik‑Assessmentsʺ herausgebildet, welche Unternehmen entsprechend ihrer ethischen Aufstellung bewerten und zertifizieren. Leider aber zeigen die Erfahrungen in der Praxis, dass viele dieser Assessments mit einem ʺOne‑size‑fits‑allʺ‑Ansatz arbeiten, welcher der Individualität der Organisationen kaum gerecht zu werden vermag. Im Praxisprojekt geht es daher darum, die unternehmensethische Gesamtaufstellung des Praxispartners möglichst umfassend ‑ d.h. auch über CSR im engeren Sinne hinweg ‑ zu analysieren und auf etwaige Defizite und Handlungsbedarfe hin zu bewerten. Dabei orientiert sich das zugrunde gelegte Verständnis von unternehmerischer Verantwortung schwerpunktmässig am jeweiligen Kerngeschäft der betrachteten Organisation. Als Praxispartner konnte der Technologiekonzern RUAG gewonnen werden, dessen Aktien sich vollumfänglich im Besitz des Bundes befinden; damit agiert die RUAG mitten im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und Recht. Ihren Umsatz erzielt die Unternehmung zu jeweils ca. 50% im zivilen und im militärischen Sektor. Die Bereitschaft eines derartig aufgestellten Konzerns, sich umfassend durch Externe ethisch analysieren zu lassen, kann als aussergewöhnlich bezeichnet werden. Durch die Anwendung der neuartigen Logik/Struktur des ethischen Assessments entsteht in der Durchführung dieses Praxisprojekts sowohl ein praktischer Mehrwert (ethische Analyse und Beratung der RUAG) als auch ein theoretischer Erkenntnisgewinn (Überprüfung der Praxistauglichkeit dieses neuen, wissenschaftlich fundierten ethischen Assessments für Unternehmen). Veranstaltungs­Struktur Die Studierenden übernehmen die Rolle von unternehmensethischen Beratern, die ihre Analyseergebnisse sowie mögliche Handlungsempfehlungen gruppenweise erarbeiten und abschliessend dem Unternehmen präsentieren sollen. Das Assessment der RUAG wird sich gleichwohl auf alle fünf Unternehmenssparten (Space, Aviation, Aerostructures, Defence und Ammotec) beziehen. Im Rahmen einer vorgegebenen Grundstruktur sollen die Studierenden dabei eigenständig und kreativ die Merkblatt­Version: 1.0 vom 10.12.2014, gültig für das Frühjahrssemester 2015 Seite 1 / 4 Datenerhebung und ‑auswertung mit und in den jeweils relevanten Unternehmenssparten organisieren. Terminlicher Ablauf: 1. Einführungsseminar (HSG‑intern) Grundlagen der unternehmerischen Verantwortung Rahmenstruktur des zugrunde gelegten ethischen Assessmentverfahrens Besonderheit von Ethik in der Rüstungsindustrie 2. Auftaktveranstaltung mit Praxispartner (bei RUAG Aviation und Aerostructures) Einführung in die Geschäftstätigkeit und Aufstellung der RUAG Erwartungsklärung 3. Datenerhebungs‑ und ‑auswertungsphase 4. Zwischenworkshop (HSG‑intern) Erkenntnisaustausch und aktueller Arbeitsstand 5. Abschlussveranstaltung mit Praxispartner (bei RUAG Holding) Ergebnispräsentation und Handlungsempfehlungen Veranstaltungs­Literatur Zur Einführung in die Theorie der Verantwortung: Booms, Martin: Was Verantwortung (nicht) ist, sein kann oder sein soll. Eine philosophische Standortbestimmung. In: ders.: Philosophie der Verantwortung. Bonn 2012. Hier: 14‑21. (PDF) Bayertz, Kurt: Verantwortung. Prinzip oder Problem? Darmstadt 1995. [WissenschaftlicheBuchgesellschaft] (Hier insbesondere: Eingangsartikel 3–71 sowie Literaturliste 287 ff.) Veranstaltungs­Zusatzinformationen Das Praxisprojekt verlangt eine gewisse Reisebereitschaft: Auftakt‑ und Abschlussveranstaltungen werden beim Praxispartner durchgeführt (Emmen und Bern) und auch die Datenerhebung wird teilweise vor Ort stattfinden müssen. Prüfungs­Informationen Prüfungs­Teilleistung/en 1. Prüfungs­Teilleistung (1/3) Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (50%) Bemerkungen ‑‑ Hilfsmittel­Regelung Schriftliche Arbeiten Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine Eigenständigkeitserklärung anzubringen. Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer). Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ. Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Merkblatt­Version: 1.0 vom 10.12.2014, gültig für das Frühjahrssemester 2015 Seite 2 / 4 Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School). Hilfsmittel­Zusatz ‑‑ Prüfungs­Sprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch 2. Prüfungs­Teilleistung (2/3) Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (25%) Bemerkungen ‑‑ Hilfsmittel­Regelung Praktische Prüfungsleistung Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der Universität St. Gallen. Hilfsmittel­Zusatz ‑‑ Prüfungs­Sprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch 3. Prüfungs­Teilleistung (3/3) Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (25%) Bemerkungen ‑‑ Hilfsmittel­Regelung Schriftliche Arbeiten Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine Eigenständigkeitserklärung anzubringen. Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer). Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ. Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School). Hilfsmittel­Zusatz ‑‑ Merkblatt­Version: 1.0 vom 10.12.2014, gültig für das Frühjahrssemester 2015 Seite 3 / 4 Prüfungs­Sprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch Prüfungs­Inhalt Die Bewertung der Studienleistung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 1. Gruppenpräsentation: Ergebnisse der ethischen Unternehmensanalyse und Ausarbeitung allfälliger Handlungsempfehlungen für den Praxispartner 2. Gruppenarbeit: Schriftliche Niederlegung der gruppenspezifischen Analyseergebnisse und Handlungsempfehlungen (Umfang: 15‑20 Seiten). 3. Individueller Projektbericht: Erfahrungsbericht und Reflexion (Umfang: 4‑5 Seiten) Prüfungs­Literatur Siehe Veranstaltungsliteratur. Relevante Dokumente werden bis Semesterbeginn online geschaltet. Wichtige Hinweise Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat. Verbindlichkeit der Merkblätter: Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 22. Januar 2015 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am 16. März 2015 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am 6. April 2015 Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an. Merkblatt­Version: 1.0 vom 10.12.2014, gültig für das Frühjahrssemester 2015 Seite 4 / 4