Jahresbericht Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2008 SACHSEN-ANHALT Landesamt für Verbraucherschutz Jahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt über die Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2008 SACHSEN-ANHALT Landesamt für Verbraucherschutz Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Dienstanschrift Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Telefon: Fax: E-Mail: Homepage: (0345) 5643-0 (0345) 5643-439 [email protected] www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de Fachbereich 3: Lebensmittelsicherheit Dienstsitz: Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) LAV08/2009-172 4 Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben Inhaltsverzeichnis 1 Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren....................................................................................................................................... 9 Warengruppe 01: Milch...................................................................................................................... 9 Warengruppe 02: Milcherzeugnisse................................................................................................... 9 Warengruppe 04: Butter................................................................................................................... 12 Warengruppe 05: Eier, Eiprodukte................................................................................................... 12 Warengruppe 06: Fleisch................................................................................................................. 13 Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse.............................................................................................. 13 Warengruppe 08: Wurstwaren......................................................................................................... 16 Warengruppe 10: Fische.................................................................................................................. 17 Warengruppe 11: Fischerzeugnisse................................................................................................ 17 Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere................................................................................... 19 Warengruppe 13: Fette, Öle............................................................................................................. 20 Warengruppe 14: Suppen und Soßen............................................................................................. 22 Warengruppe 15: Getreide............................................................................................................... 22 Warengruppe 16: Getreideprodukte................................................................................................. 24 Warengruppe 17: Brot...................................................................................................................... 25 Warengruppe 18: Feinbackwaren.................................................................................................... 26 Warengruppe 20: Salate, Mayonnaise............................................................................................. 27 Warengruppe 21: Pudding, Dessertspeisen.................................................................................... 28 Warengruppe 22: Teigwaren............................................................................................................ 29 Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten.......................................................... 29 Warengruppe 24: Kartoffeln............................................................................................................. 29 Warengruppe 25: Frischgemüse...................................................................................................... 31 Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse........................................................................................... 31 Warengruppe 27: Pilze..................................................................................................................... 32 Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse................................................................................................... 32 Warengruppe 29: Frischobst............................................................................................................ 33 Warengruppe 30: Obstprodukte....................................................................................................... 33 Warengruppe 31: Fruchtsäfte.......................................................................................................... 34 Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke....................................................................... 34 Warengruppe 33: Wein.................................................................................................................... 35 Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein......................................................................................... 36 Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke....................................................................................... 36 Warengruppe 36: Bier...................................................................................................................... 37 Warengruppe 37: Spirituosen.......................................................................................................... 37 Warengruppe 39: Zucker ................................................................................................................ 38 Warengruppe 40: Honige, Brotaufstriche......................................................................................... 38 Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc........................................... 38 Warengruppe 42: Speiseeis............................................................................................................. 39 Warengruppe 43: Süßwaren............................................................................................................ 40 Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse.................................................................................... 40 Warengruppe 45: Kakao.................................................................................................................. 40 Warengruppe 46: Kaffee.................................................................................................................. 41 Warengruppe 47: Tee...................................................................................................................... 41 Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung........................................................................ 42 Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel..................................................................................... 42 Warengruppe 50: Fertiggerichte...................................................................................................... 42 Warengruppe 51: Nahrungsergänzungs-mittel................................................................................ 46 Warengruppe 52: Würzmittel........................................................................................................... 47 Warengruppe 53: Gewürze.............................................................................................................. 47 Warengruppe 54: Aromen................................................................................................................ 48 Warengruppe 56: Hilfsmittel............................................................................................................. 48 Warengruppe 57: Zusatzstoffe......................................................................................................... 48 Warengruppe 59: Mineral- und Tafelwasser.................................................................................... 48 Warengruppe 60: Rohtabake, Tabakerzeugnisse............................................................................ 48 Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt.............................................................. 48 5 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien......................................................................................... 49 Warengruppe 84: Kosmetische Mittel ............................................................................................. 49 Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel.............................................................................. 51 Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt.................................................... 52 6 1.1 Warengruppenübergreifende Untersuchungen......................................................................... 53 1.1.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle................................................................................. 53 1.1.2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel................................................................................. 54 1.1.3 Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt.............................................................. 56 1.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen...........................................................58 1.1.5 Toxische und essentielle Elemente....................................................................................... 62 1.1.6 Melamin in Erzeugnissen aus China...................................................................................... 62 1.1.7 Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Mutterkornalkaloide).......................................................................................... 63 1.1.8 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB........................................................ 65 1.1.9 Bericht des Weinkontrolleurs................................................................................................. 68 2 Allgemeine Angaben...................................................................................................................... 71 2.1 Mitarbeit in Fachgremien....................................................................................................... 71 2.2 Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen...................................................... 72 2.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen........................................................ 74 2.3.1 Vorträge................................................................................................................................. 74 2.3.2 Veröffentlichungen/Poster . ................................................................................................... 75 2.3.3 Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen............................................................... 75 3 Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren............................................................................................................................. 76 3.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Lebensmittel.............................................................................................. 76 3.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts..................................................................... 79 3.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Kosmetika.................................................................................................. 79 3.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände................................................................................. 79 3.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Tabakwaren............................................................................................... 79 3.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der RL 89/397/EWG).................................................................................................................... 80 Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben Vorwort Sehr geehrte Leser! Leserinnen und Mit diesem Jahresbericht werden die Ergebnisse der Arbeit des Fachbereiches Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz SachsenAnhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Große Anstrengungen wurden im Jahre 2008 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FB 3 – Lebensmittelsicherheit bei der Vorbereitung der Reakkreditierung nach ISO/IEC 17025 verlangt. Durch die AKS Hannover wurde am 29. August 2008 urkundlich bestätigt, dass der Fachbereich die Anforderungen der ISO/IEC 17025 2005 für den angegebenen Kompetenzbereich erfüllt. Aber auch in der fachlichen Arbeit waren anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. So beschäftigte der „MelaminSkandal“ den Fachbereich in hohem Maße. Es gelang in sehr kurzer Zeit, eine Methode zur Bestimmung von Melamin in Lebensmitteln einzuführen und zu validieren. Der FB 3 führte die Melaninbestimmung in Lebensmitteln im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ auch für die sächsischen und thüringer Laboratorien der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch. Beim Melamin-Geschehen trat zu Tage, dass globale Warenströme im Falle von kriminellen Machenschaften, aber auch beim Auftreten übertragbarer Krankheiten nur mit einer personell und materiell ausreichend ausgerüsteten staatlichen Lebensmittelüberwachung im Sinne des Gesundheits- und Täuschungsschutzes beherrschbar sind. Einen nicht unerheblichen Teil der vorhandenen personellen und laborativen Kapazitäten forderte ein von einem Sonderpostenmarkt ausgehendes Geschehen. Hier wurden total überlagerte, teils verdorbene Lebensmittel zusammen mit anderen Waren angeboten. Die im Rahmen der Strafverfolgung angeordneten Untersuchungen umfassten alle Bereiche der Lebensmittelanalytik. Dem risikoorientierten Ansatz der europäischen Lebensmittelrechtsetzung wurde in Sachsen-Anhalt unter anderem durch ein System zur risikoorientierten Probenplanung Rechnung getragen. Die enge Zusammenarbeit mit den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Behörden brachte weitere Verbesserungen bei der Anwendung dieses Systems. Neben der obligatorischen Teilnahme am Lebensmittel-Monitoring und an Untersuchungen im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes wurden im Berichtszeitraum auch wieder für Sachsen-Anhalt spezifische Probleme schwerpunktmäßig bearbeitet. Krankmachende Keime, aber auch giftige Stoffe in Lebensmitteln können die Gesundheit großer Menschengruppen erheblich negativ beeinflussen. Eine schnelle Bearbeitung von Lebensmittelund Bedarfsgegenständeproben, die unter dem Verdacht eines ursächlichen Zusammenhangs mit derartigen Gruppenerkrankungen zur Untersuchung gelangen, ist deshalb von großer Wichtigkeit. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte leider kein siginfikantes Sinken der Erkrankungsfälle beobachtet werden. Da viele dieser Gruppenerkrankungen nach privaten Feiern mit selbst hergestellten Lebensmitteln festgestellt wurden, greifen vorhandene rechtliche Regelunge zur Lebensmittelhygiene nur bedingt. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb weiterhin unerlässliche Faktoren bei der Verbesserung der Lebensmittelhygiene. Die „Lange Nacht der Wissenschaften“ wird vom FB 3 seit langem genützt, um unsere Arbeit und Aufgaben möglichst breiten Bevölkerungskreisen nahe zu bringen. Die im Jahre 2008 gebotenen Vorträge und Führungen wurden mit großem Interesse aufgenommen. Ein zunehmend größerer Anteil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit muss für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden. So bereiteten sich 2008 neun Lebensmittelchemie-Praktikanten/-innen auf die Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker vor. Der erfreuliche Generationswechsel in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern zeigte sich in der zunehmenden Zahl von künftigen Lebensmittelkontrolleuren/ innen, die dem FB zur Ausbildung zugewiesen wurden. Außerdem drängen Studenten/innen der Veterinärmedizin und Schüler/innen in die Labore um vorgeschriebene Praktika abzuleisten. Die große Zahl der interessierten Bewerber/ innen brachte den Fachbereich an die Grenzen seiner diesbezüglichen Kapazitäten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB Lebensmittelsicherheit haben auch im Jahr 2008 – oft unter Hinteranstellung persönlicher Interessen – die vielfältigen Anforderungen angenommen und auftretende Probleme offensiv gelöst. Hierfür spreche ich ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus. Dr. Gunter Ruick 7 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Organisationsstruktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit Fachbereichsleitung ↓ ↓ ↓ Dez. 31 Tierische Lebensmittel Dez. 32 Pflanzliche Lebensmittel Dez. 33 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten Sachgebiet 31.1 • • • Käse, Speiseeis, Eier und Eiprodukte, Feinkostsalate tierischer Anteil, mikrobiologische Untersuchung pflanzlicher Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Laborservice Sachgebiet 31.2 • • • Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen, Fleisch und –erzeugnisse Zentrale Probenannahme Sachgebiet 31.3 • • Wurst, Fisch und -erzeugnisse, Krebs- und Weichtiere, Milch und -produkte, Fertiggerichte chemische Untersuchung von Fleisch und –erzeugnissen, Käse, Speiseeis, Feinkost, Eiprodukten und Fertiggerichten Sachgebiet 31.4 • • • 8 Gentechnisch veränderte Organismen Identifizierung von Lebensmitteln nach Herkunft und Geschlecht einschließlich DNASequenzierung und Fragmentanalyse Salmonellendifferenzierung, spezielle mikrobiologische Untersuchungen Sachgebiet 32.1 Sachgebiet 33.1 • • • • Wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke Fruchtsaft, fruchtsafthaltige Getränke Alkoholfreie Erfrischungsgetränke Bier Getränke, Obst- und Gemüseerzeugnisse Pilze • • • • • • • • • • Backwaren, Fette Süßwaren, Fertiggerichte Zucker, Honig Kaffee, Kakao, Tee Feinkosterzeugnisse Suppen und Soßen Kartoffelprodukte Teigwaren Kakaoerzeugnisse Pudding und Desserts • • • • • • • • Nahrungsergänzungsmittel Diäten Gewürze, Würzmittel Hülsenfrüchte, Schalenobst Spirituosen Säuglingsnahrung Konfitüren Mykotoxine • • • Sachgebiet 32.2 Sachgebiet 32.3 • Frischobst, -gemüse, Getreide, Kartoffeln Rückstände von PSM in Lebensmitteln Sachgebiet 33.2 • • • Mineral-, Quell- und Tafelwasser Tabakwaren anorganische Bestandteile von Lebensmitteln Sachgebiet 33.3 • • • • Bedarfsgegenstände auf Lebensmittelkontakt Spielwaren Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt Wasch- und Reinigungsmittel Sachgebiet 33.4 • kosmetische Mittel Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse 1 Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren Warengruppe 01: Milch Von den 165 untersuchten Proben waren 12 (7%) zu beanstanden. Von den eingesandten Proben stammen 55 aus einheimischen Betrieben und 110 aus dem Handel. Da es sich bei Milch von Natur aus um ein mikrobiologisch anfälliges Lebensmittel handelt, wurden 136 dieser Proben gemäß der Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005 und VO (EG) Nr. 853/2004 mikrobiologisch untersucht. Es ergab sich im Zuge dessen für keine der Proben eine Beanstandung. In Tabelle 1 sind die Proben nach ihrer Wärmebehandlung aufgeschlüsselt. Erzeugnis 29 18 Milch, pasteurisiert 70 42 Milch, UHT bzw. sterilisiert 66 40 Tabelle 1 Milchproben Wärmebehandlung nach Status Da Kuhmilch die mit Abstand größte Bedeutung besitzt, kamen nur 9 Milchproben anderer Tierarten irreführend (3,0 %) nicht verzehrsfähig (0,6 %) Einer chemischen Untersuchung wurden schwerpunktmäßig Proben aus sachsen-anhaltinischen Molkereien (32% der Proben) unterzogen. Parameter waren dabei Gefrierpunkt, Dichte, Fettgehalt und fettfreie Milchtrockenmasse. Bei keiner der Proben ergab sich auf Grund dieser Parameter eine Beanstandung. Zur Gruppe der Milcherzeugnisse zählt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittel, angefangen bei Milchmischgetränken über Joghurt und Trockenmilchprodukte bis hin zu aufgeschlagener Sahne. Eine Auswahl der zur Untersuchung eingesandten Lebensmittel sind in Abbildung 2 dargestellt. Bei 5 Proben versuchten verschiedene Hersteller, im Rahmen einer sogenannten Allergieinformation weiterführende Produktinformationen an den Mann oder die Frau zu bringen. Allerdings führte die Auslobung „dextrosefrei“ zur Beanstandung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeit, da Milch natürlicherweise keine relevanten Dextrosegehalte aufweist. der Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschrift (2,4 %) Warengruppe 02: Milcherzeugnisse Mehr als 99% der Beanstandungen entfielen auf Werbung mit Selbstverständlichkeit und Fehler bei der Kennzeichnung. Letzteres betraf ausschließlich Proben in Verbundverpackungen mit abwischbarem Mindesthaltbarkeitsdatum. Proben- Anteil anzahl [%] Milch, unbearbeitet zur Untersuchung. Lediglich eine Stutenrohmilch hielt die Anforderungen an eine Vorzugsmilch hinsichtlich der Kennzeichnung und der mikrobiologischen Beschaffenheit nicht ein. Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB (0,6 %) Von den 238 zur Untersuchung eingesandten Proben wurden 37 (15,5%) beanstandet. Milchmischerzeugnisse (10,1 %) Trockenmilcherzeugnisse (3,4%) Sonstige (11,3 %) Joghurt / Kefir / Erzeugnisse (29,4 %) Schlagsahne (45,8 %) Abb. 2 Probenspektrum Milcherzeugnisse Da es sich v. a. bei lose abgegebenen Milcherzeugnissen um mikrobiologisch leicht verderbliche Lebensmittel handelt, spielte die mikrobiologische Untersuchung eine große Rolle. Eine zentrale Bedeutung haben auch die chemischen Untersuchungen, da diese Produkte im Rahmen der Milcherzeugnisverordnung konkreten Anforderungen an ihre Herstellung bzw. Zusammensetzung unterliegen. Süßstoffe (9,0 %) keine Beanstandung (93%) Abb. 1 Beanstandungsgründe bei Milchproben Eiweiß (8,3 %) TM (8,3 %) Milchfett (6,3 %) Pflanzenschutzmittel (7,6 %) Metallionen (7,6 %) Asche (4,2 %) PCB (7,6 %) Melamin (4,9 %) Vitamine (4,2 %) Abb. 3 Spektrum chemischer Untersuchungen bei Milcherzeugnissen Vanille (2,1 %) Kohlenhydrate (5,6 %) Fett (24,3 %) 9 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 aerobe Coliforme Keime (7,3 %) Fremdorganismen Listerien (3,1 %) Hefen (11,2 %) (5,2 %) Salmonellen (3,4 %) Gesamtkeimzahl (16,0 %) Pseudomonaden (12,1 %) E. coli (13,8 %) Milchsäurebildner (13,4 %) Enterobakterien (13,9 %) Bacillus cereus (0,6 %) Abb. 4 Spektrum mikrobiologischer Untersuchungen Wie in jedem Jahr wurden auch 2008 im II. und III. Quartal verstärkt aufgeschlagene Sahne aus Gaststätten, Eiscafes oder Imbisseinrichtungen untersucht. Dabei zeigten sich wieder teilweise deutliche hygienische Mängel. Mit einer Beanstandungsquote von über 30% entfiel ein Großteil der Beanstandungen auf diese Produktgruppe. Die intensive Beprobung sowie die weitere Sensibilisierung der für die Herstellung der Schlagsahne verantwortlichen Mitarbeiter müssen dem entsprechend auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Die restlichen Beanstandungen erfolgten aufgrund fehlender oder falsche Kenntlichmachung von Zusatzstoffen oder fehlerhafte Kennzeichnung i. S. der Milcherzeugnisverordnung. Im Rahmen des Melaminskandals wurden 5 Proben Milchpulver und 2 Proben Kondensmilch untersucht. In einer der Proben konnte Melamin bestimmt werden. Im Rahmen des Lebensmittelmonitorings wurden 11 Proben Joghurt aus Schafsmilch aus Griechenland auf organische und anorganische Kontaminanten untersucht. Keine Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB und darauf gestützten VO (mikrobiologische Verunreinigung) (57,4 %) nicht verzehrsfähig (13,1 %) der Proben zeigte diesbezüglich Auffälligkeiten. Warengruppe 03: Käse Käse sind frische oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt werden. Als Käsereimilch kann Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch, ebenso wie Molke, Buttermilch und Sahne eingesetzt werden. Art und Umfang der Untersuchung variieren je nach Käsesorte. Es werden wesentliche Kennzeichnungselemente wie Verkehrsbezeichnung, Angaben zum Fettgehalt, Nährwertangaben Angaben zur Tierart, Rohmilchkäse, Zusatzstoffe wie z.B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe und auch das Verpackungsmaterial überprüft. Hinsichtlich der mikrobiologischen Untersuchungsparameter wird insbesondere geprüft auf: Salmonellen, Listeria monocytogenes, Shiga Toxin bildende E. coli, Campylobacter, Staphylococcus irreführend (3,3 %) Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (9,8 %) Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung (4,9 %) Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende Vorschriften des LFGB (3,3 %) Abb. 5 Beanstandungsgründe bei Milcherzeugnissen 10 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung (1,6 %) Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB (6,6 %) aureus und dessen Toxine und Clostridien Von 405 zur Untersuchung eingegangen Käseproben stammen 100 (24,7%) aus größeren Herstellerbetrieben aus Sachsen-Anhalt, 38 (9,4%) Schafs-, Ziegen- und Kuhmilchkäseproben von 17 einheimischen Direktvermarktern, die übrigen Käseproben wurden im Einzelhandel einschließlich Gaststätten und Imbisseinrichtungen entnommen. Von den 405 untersuchten Proben waren 100 (24,7%) zu beanstanden. (Abb. 6) Die Mehrzahl der Beanstandungen sonstiges; 11% Kennzeichnungsfehler; 40% gesundheitsschädlich; 3% mikrobiolog. Verunreinigung; 6% Irreführung; 40% Abb. 6 Übersicht über die Beanstandungsgründe in % bei Käse betrafen Kennzeichnungsfehler sowie Beanstandungen wegen Irreführung im Sinne § 11 (1) 1 LFGB, hier insbesondere die Fortführung der Überprüfung der Schwerpunktuntersuchung „Schafskäse aus Gaststätten“ aus dem Jahr 2007. 3 Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel 14 Abs. 2a der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt. Mikrobiologische Untersuchung Die Untersuchung auf pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen, Shiga Toxin bildende E. coli, Campylobacter und Listeria monocytogenes wird generell bei Käse aus Rohmilch, das ist Milch die nicht über 40°C erwärmt wird, durchgeführt. Bei Käse aus wärmebehandelter Milch erfolgt i. d. R. nur eine Untersuchung auf Listeria monocytogenes, da es, auf Grund der Fähigkeit von Listerien sich als „Hauskeim“ in Käsereien einzunisten, zu einer Kontamination von Käse nach dem Herstellungsprozess vor der Verpackung kommen kann. In einer Probe Ziegenweichkäse aus Rohmilch Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse wurden Shiga-Toxin bildende E. coli, in zwei Proben MascarponeGorgonzola-Käse aus dem Handel wurde Listeria monocytogenes deutlich über dem gemäß VO (EG) 2073/2005 festgelegten Grenzwert von 100 KbE/g nachgewiesen. In der als Planprobe eingegangenen Probe wurden 85.000 KbE/g, in den Verfolgsproben wurde Listeria monocytogenes in Größenordnungen von jeweils 360 KbE/g, 1300 KbE/g und 650 KbE/g nachgewiesen. Alle Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel 14 Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 beanstandet. Listerien sind grampositive Stäbchen, die ubiquitär in der Umwelt vorkommen. Der Mensch infiziert sich hauptsächlich über kontaminierte tierische und pflanzliche Lebensmittel. Rohe Lebensmittel, insbesondere Käse, Fisch, Salate, Rohwurst und Feinkosterzeugnisse stellen dabei die Hauptinfektionsquelle dar. Ein besonderes Merkmal ist dabei ihre Fähigkeit, sich auch unter ungünstigen Bedingungen, zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen im Kühlschrank und bei hohem Salzgehalt, zu vermehren. Als krankmachend gilt derzeit ausschließlich Listeria (L.) monocytogenes. L. monocytogenes löst eine Infektionserkrankung aus, die Listeriose genannt wird. Die Listeriose bei Menschen verläuft in der Regel ohne klinische Symptome. Schwere Erkrankungen betreffen vor allem Personen mit geschwächter Immunabwehr, ältere Menschen und Schwangere sowie deren un- bzw. neugeborene Kinder. der Hersteller keine Temperaturempfehlung in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angeben hatte, wurden deutlich vor Ablauf des MDH erneut untersucht. Die Proben wiesen Bombage der Verpackung und erhebliche sensorische Mängel auf, so dass sie als nicht verzehrsfähig beurteilt werden mussten. So wurde der Geruch als untypisch und faulig beschrieben. Die bei der Sinnenprüfung festgestellten Mängel wurden durch den nachgewiesenen hohen Gehalt an sulfidreduzierenden Clostridien untermauert. Durch weitere Differenzierung wurde Clostridium sporogenes nachgewiesen. In einer Beschwerdeprobe Börek (Abb. 7) wurden in der Käsemasse mehrere Stellen mit bis zu 3 x 1cm großen Arealen mit schwarzem Schimmel festgestellt. Die zur Herstellung der Beschwerdeprobe verwendete Verdachtsprobe Weißkäse in Lake (Abb. 8) wies ebenfalls deutliche sensorische Mängel auf. So wurden auf dem Weißkäse in der Lake grünliche bis graugrünen Schimmelbeläge (Schimmelpilze der Gattung Penicillium) nachgewiesen. Abb. 7 Börek Abb. 8 Käse Die Untersuchung von Sauermilchkäse auf Listeria monocytogenes war 2008 ein Programmpunkt im Bundesweiten Überwachungsprogramm (BÜP). Es wurden 28 Proben untersucht, Listeria monocytogenes wurde in keiner Probe nachgewiesen. 3 Proben Schmelzkäsezubereitungen aus Sachsen-Anhalt, die einem Lagertest unterzogen wurden, da Überprüfung der Kennzeichnung 40% aller Beanstandung mussten auf Grund von Kennzeichnungsfehlern ausgesprochen werden. Zusammensetzung und Kennzeichnung von Käse sind in Deutschland geregelt in der KäseVerordnung. Im Gegensatz zu vielen anderen als lose Ware abgegebenen Lebensmitteln regelt die Käseverordnung auch die Abgabe von lose verkauften Käsen. Zahlreiche Käseproben wurden wegen fehlender Kennzeichnungselemente wie z.B. Verkehrsbezeichnung im Sinne der KäseVerordnung und/oder Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse bzw. der Fettgehaltsstufe, fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, fehlende Nährwertangabe bei zusätzlicher Angabe des absoluten Fettgehaltes, fehlerhafte Nährwertangaben bzw. Auslobungen wie „leicht & mild“ und fehlender Mengenangaben des Käseanteils bei Weichkäse in Öl beanstandet. Verbrauchertäuschung in Gaststätten und Imbisseinrichtungen Auf Grund der hohen Beanstandungsrate von als Schafskäse in Gaststätten und Imbisseinrichtungen abgegebenen Erzeugnissen in den letzten Jahren, wurden diese Erzeugnisse auch im Jahr 2008 verstärkt beprobt. Es gelangten 58 Proben zur Untersuchung. Davon wurden 26 Proben (45%) wegen der Verwendung einer irreführenden Verkehrsbezeichnung beanstandet. Dabei handelt es sich zum einen um Käse aus und mit Kuhmilch, der als Schafs- bzw. Feta-Käse deklariert wird (14 Proben) und zum anderen um „Käseimitate“, Erzeugnisse aus entrahmter Kuhmilch und Pflanzenöl, die als Käse abgegeben werden (12 Proben). „Käseimitate“ sind auf dem Markt grundsätzlich nicht verboten, bedürfen aber einer besonderen Bezeichnung, die eine Verwechslung mit echtem Käse ausschließt. 11 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Die Bezeichnung „Käse“ dürfen laut europäischem Recht nur Produkte tragen, die ausschließlich aus Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt wurden. Warengruppe 04: Butter Von 90 eingesandten Proben waren 8 (8,9%) zu beanstanden. Eine Beschwerdeprobe wurde wegen mikrobiologischer Verunreinigungen bemängelt. Darüber hinaus erfüllte eine Butter eines einheimischen Herstellers nicht die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.2991/94. Weitere 6 Proben zeigten Mängel bei der Kennzeichnung. Keine der zur Untersuchung eingegangen Proben „deutsche Markenbutter“ gab Anlass zu einer Beanstandung. Warengruppe 05: Eier, Eiprodukte Insgesamt wurden 301 Proben untersucht. Die Untersuchun­ gen verteilten sich auf 206 Proben Hühnereier, 93 Proben der verschiedenen Eiprodukte sowie zwei Einsendungen von Wachteleiern. Die Wachteleier waren nicht zu beanstanden. Untersuchung von Hühnereiern 15% (32 Proben) der Einsendungen der Hühnereier waren zu beanstanden. Die Beanstandungen betrafen folgende Mängel: Drei Proben wurden nach der gesetzlich festgelegten Frist für das Inverkehrbringen von 21 Tagen im Handel gefunden. Damit war die in der Tier-LMHV festgelegte Frist für die Abgabe an den Verbraucher überschritten. Eine dieser Proben entsprach zudem hinsichtlich der Luftkammerhöhe nicht mehr den Anforderungen an Eier der Güteklasse A. Wegen irreführender Angaben von Güte- oder Gewichtsklasse wurden sieben Einsendungen beanstandet. Die Eier von fünf Proben wurden als Eier der Güteklasse A in den Verkehr gebracht, entsprachen jedoch nicht den in den Europäischen Rechtsnormen 12 festgelegten Anforderungen an Eier dieser Güteklasse. Die Eier einer Probe entsprachen nicht der angegebenen Gewichtsklasse, sie waren in der Mehrzahl zu leicht. Eine Probe war wegen irreführender werbender Aussagen zu beanstanden. 23 Proben waren aufgrund von Kennzeichnungsfehlern zu beanstanden. Diese Fehler umfassten sowohl die Kennzeichnung der Eier mit einem unleserlichen Erzeugercode, fehlerhafte Angaben auf Kleinpackungen oder fehlende Angaben zu Güte- und Gewichtsklasse, Haltungsform oder MHD bei der losen Abgabe von Eiern. Drei Einsendungen von Eiern, die in Rahmen des ambulanten Handels angeboten wurden, waren aufgrund von Kennzeichnungsfehlern und der Verwendung von bereits benutzten Eierpappverpackungen zu beanstanden. Eierpappverpackungen sind nur zur einmaligen Verwendung gedacht und dürfen nicht wieder verwendet werden, da durch Wiederverwenden bereits benutzter Eierpappverpackungen eine Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen, insbesondere mit Salmonellen, nicht auszuschließen ist. In einer Probe wurden Salmonellen im Eiinhalt und auf der Eischale nachgewiesen, diese Probe wurde als gesundheitsschädlich beanstandet. Bei zwei weiteren Einsendungen wurden Salmonellen auf der Eischale nachgewiesen. Bei den Salmonella-Nachweisen handelte es sich ausschließlich um Salmonella enterica ser. Enteritis. Untersuchung von Eiprodukten Von den Eiprodukten waren 10 Proben zu beanstanden. Die Mehrzahl der zu beanstandenden Proben umfasste mit 20 Probeneinsendungen gekochte und gefärbte Hühnereier, die mit einem deutlich zu langen Mindesthaltbarkeitsdatum versehen waren. Zum Ende der angegebenen Frist traten deutliche Geruchs- und Geschmacksabweichungen auf. Zwei Proben, eine davon war als Beschwerdeprobe eingegangen, waren bereits bei Probeneingang verdorben, so dass sie als nicht verkehrsfähig beurteilt werden mussten. Drei Proben Flüssigei waren mikrobiologisch verdorben, eine dieser Proben wies einen stark erhöhten Milchsäuregehalt auf. In einer weiteren Probe wurden mehr als 50 000 KbE/g toxinbildende Bacillus cereus nachgewiesen. Zwei Proben mussten aufgrund der Überschreitung des in der VO (EG) 853/2004 festgelegten zulässigen Gehaltes an ß-Hydroxybuttersäure beanstandet werden. Rückstanduntersuchungen 24 Proben wurden mit negativem Ergebnis auf pharmakologisch wirksame Rückstände untersucht. Wie im Vorjahr waren pharmakologisch wirksame Rückstände in Eiern nicht nachweisbar. 41 Proben wurden auf Rückstände von akarizid, fungizid, herbizid und insektizid wirkenden Pflanzenschutzmitteln sowie persistente Chlorkohlenwasserstoffe untersucht. Die Gesamtbelastung der untersuchten Proben erwies sich insgesamt als gering. Pflanzenschutzmittelrückstände, wie sie bei pflanzlichen Lebensmitteln in Abhängigkeit von der artspezifischen Anwendung detektiert werden, spielten bei den hier untersuchten Proben naturgemäß keine Rolle. Chlororganische Pestizide sowie andere chlororganische Schadstoffe (z.B. PCB’s), die sich durch ihre hohe Persistenz, eingeschränkten Abbau im Stoffwechsel sowie gute Fettlöslichkeit auszeichnen, sind dagegen in tierischen Lebensmitteln wie Hühnereiern nachweisbar. Ähnlich wie im Jahr zuvor ließen sich in einem Fünftel der Proben (22 %) Rückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze quantifizieren. Der am häufigsten detektierte Wirkstoff war DDT-gesamt. Dabei wurden DDT-Gehalte von 0,024 mg/kg bis 0,452 mg/kg Fett nachgewiesen. Auch in Eiern aus Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse 45 40 9 35 30 25 Probenanzahl ökologischer Haltung war dieser Wirkstoff aufgrund seiner Umweltrelevanz in Konzentrationen von 0,025 mg/kg bis 0,164 mg/kg Fett nachweisbar. In drei HühnereiProben unterschiedlicher Herkunft lag der ermittelte Gehalt für DDTgesamt in der Nähe des zulässigen Höchstgehaltes von 0,5 mg/kg Fett, eine Überschreitung dieses Wertes konnte jedoch nicht festgestellt werden. 20 32 15 3 10 0 5 7 0 DDT ist bereits in der Richtlinie des Rates 86/363/EWG vom 24.Juli 1986 über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs aufgenommen worden. Für den Wirkstoff DDT als Summe aus p,p’-DDT, o,p’-DDT, p,p’-DDE und p,p’-TDE (DDD) ist gemäss RHmV eine Höchstmenge von 0,5 mg/kg für Eier festgelegt. Diese Höchstmenge gilt für den Stoffgehalt des im Lebensmittel enthaltenen Fettes. Freilandhaltung Direktvermarkter Käfighaltung 0 2 0 2 3 1 Bodenhaltung DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) ist eine chlororganische Verbindung, die als technisches Gemisch neben dem Hauptwirkstoff p,p‘-DDT die Formen o,p‘und o,o‘-DDT sowie verschiedene Abbauprodukte enthält. In der Mitte des letzten Jahrhunderts (vierziger bis siebziger Jahre) fand DDT sehr große Verbreitung durch den Einsatz als Insektizid in der Landwirtschaft, als Holzschutzmittel sowie in tropischen und subtropischen Regionen zur Malariabekämpfung. Nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung von DDT (Verringerung der Schalendicke von Vogeleiern), aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt wie auch im tierischen und menschlichen Fettgewebe und der daraus resultierenden Anreicherung wurde seine Anwendung nach und nach eingestellt. DDT zählt zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden 1 3 öko-Betrieb Rückstände < BG 9 4 2 Haltungsart nicht bekannt 0 4 Erzeuger Tankstelle Summe Rückstandsnachweise Abb. 10 Rückstandsbelastung von Hühnereiern öko-Betrieb; 4 Käfighaltung; 2 Haltungsart nicht bekannt; 4 Direktvermarkter; 4 Haltungsart nicht bekannt; 20 Haltungsart nicht bekanntErzeuger; 12 Freilandhaltung; 4 Haltungsart nicht bekanntTankstelle; 4 Bodenhaltung; 7 Abb. 9 Untersuchte Proben bezogen auf Haltungsart bzw. Herkunft Warengruppe 06: Fleisch Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse Im Jahr 2008 gelangten 863 Proben Fleisch und 952 Proben Fleischerzeugnisse zur Untersuchung, welche routinemäßig mikrobiologisch, sensorisch und chemisch untersucht wurden. Im Verdachtsfall erfolgten Tierartbestimmungen, histologische und präparativ-gravimetrische Untersuchungen. 81 (9,4%) Proben der Warengruppe 06 und 116 (12,2%) Proben der Warengruppe 07 wurden beanstandet. Als gesundheitsgefährdend wurden davon 33 (16,8%) Proben beurteilt. Damit erhöhte sich der Anteil als gesundheitsschädlich beurteilter Proben gegenüber dem Vorjahr um mehr als das Doppelte. 77 (39,1%) der beanstandeten Proben waren nicht zum Verzehr geeignet und 14 (7,1%) wertgemindert. Mit 35% ist der Anteil an den Beanstandungen aufgrund von Kennzeichnungsmängeln weiterhin kontinuierlich hoch. Die Abbildung 11 (Seite 14) zeigt den Anteil der wichtigsten Beanstandungsgründe bezogen auf die beiden Warengruppen. Mikrobiologische Untersuchung Mit der mikrobiologischen Untersuchung erfolgt die Feststellung der allgemeinen Keimbelastung und der Kontamination mit Verderbniskeimen sowie pathogenen Mikroorganismen. Aus 60 (3,9%) der untersuchten Proben wurden Salmonellen isoliert. In 39 (9,1%) der untersuchten Proben wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Betroffen waren rohes Hackfleisch und Zubereitungen daraus sowie Geflügelfleischzubereitungen und 3 Proben Kochschinken. 147 Proben, darunter 63 Proben 13 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Toxin bildende E. coli wurden in je 2 Proben gemischten Hackfleisch und Rinderhackfleisch zum Braten nachgewiesen. B01 gesundheitsschädlich B13 Zusatzstoffe unzulässige Verwendung B05/06 nicht verzehrsfähig B18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB B07 wertgemindert B19 Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende Vorschriften des LFGB B08 irreführend B20 Verstöße gegen sonstige nationale Rechtsvorschriften und unmittelbar geltendes EG-Recht B11 Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften B23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB und darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreinigungen) B12 Zusatzstoffe fehlende Kenntlichmachung Abb. 11 Verteilung der Beanstandungsgründe Rindfleisch, 32 Proben Hackfleisch mit Rind sowie 41 Wildfleischproben wurden auf Shiga-Toxin bildende E. coli (STEC) untersucht. Bei 2 (3,2%) Proben Rindfleisch, 4 (12,5%) Proben Hackfleisch und 7 (17,1%) Proben Wildfleisch verlief der Nachweis positiv. 134 Proben, darunter 87 Geflügelfleischproben und 34 Proben Wildfleisch wurde im Rahmen des BÜP auf Campylobacter spp. untersucht. In 9 (16%) Proben Hähnchenfleisch und 1 Probe Entenfleisch wurde Campylobacter jejuni nachgewiesen. Mit einer Nachweisrate für Campylobacter spp. von 10% in Geflügelfleisch trat gegenüber dem Vorjahr keine Änderung ein. aus Hackfleisch sowie 15 Proben Fleisch zur Hackfleischherstellung zur Untersuchung ein. 34 (8,4%) der untersuchten Proben waren mit Salmonellen kontaminiert. 30 Proben wurden unter Berücksichtigung der normalen Verwendungsbedingung Rohverzehr wegen des Nachweises von Salmonellen als gesundheitsschädlich beurteilt. Gegenüber den Vorjahren ist damit der Anteil der Salmonellennachweise bei geringeren Probenzahlen deutlich angestiegen (Abb. 12). In 28 (9,8%) der untersuchten Proben wurde Listeria monocytogenens nachgewiesen. Bei 2 Proben wurde der in der Verordnung (EG) 2073/2005 festgelegte Mikrobiologische Qualität von Grenzwert von 100 KbE/g für verHackfleisch und Zubereitungen zehrsfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listeria monoaus Hackfleisch Salmonellenachweise in Hackfleisch in den Jahren 2006 - 2008 cytogenes fördern, mit 120 bzw. Im Jahr 2008 gingen 394 Hackfleischproben und Zubereitungen 220 KbE/g überschritten. Shiga10,0 % 9,0 % 8,0 % 7,0 % 6,0 % 5,0 % 4,0 % 3,0 % 2,0 % 1,0 % 0,0 % 2006 Hackfl ei sch 2007 Hackfl ei schzuberei tung Abb. 12 Salmonellennachweis in Hackfleisch der Jahre 2006-2008 14 2008 Eine Vielzahl Proben von lose oder im Einzelhandel selbst abgepacktem Hackfleisch oder Hackfleischzubereitungen wurden aufgrund erhöhter Keimgehalte zum Teil in Verbindung mit beginnenden sensorischen Abweichungen bemängelt. Wie schon in den Vorjahren verdeutlichen die Ergebnisse die mikrobiologische Anfälligkeit und die gesundheitlichen Gefahren, die von Hackfleisch und Zubereitungen aus Hackfleisch ausgehen können. Chemische Untersuchungen Von 80 untersuchten Rohpökelwaren wurden 14 (17,5%) wegen überhöhten Nitrit- bzw. Nitratgehalten beanstandet. Der höchste ermittelte Wert betrug in einem Lachsschinken 410 mg NaNO2/ kg. Ursächlich für diesen sehr hohen Wert war nach Auskunft der Vor-Ort-Behörde eine fälschlich bestellte, zu hoch konzentrierte Vormischung von Pökelsalz. 79 Produkte stammten aus handwerklicher Produktion, bei einem lagen keine Informationen über den Herstellerbetrieb vor. 2 Proben von gebratenen Enten wurden beanstandet, da sie mit dem nicht zugelassenen Farbstoff Orange II gefärbt waren. Azofarbstoffe, auch Sudanfarbstoffe genannt, sind synthetisch produzierte rote Farbstoffe wie Sudan I bis Sudan IV, Sudan Orange G, Sudan Rot B, Sudan Rot G und Sudan Rot 7B. Sie wurden, wie andere nicht zugelassene Farbstoffe, so z.B. Orange 2, illegal in Lebensmitteln verwendet. Sie gelten als gentoxisch und krebserregend. Deshalb sind diese Farbstoffe im Bereich der EU als Lebensmittelfarbstoffe verboten und nicht in der „Richtlinie 94/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen“ gelistet. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Schwerpunktmäßig wurden im Jahr 2008 Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen auf pathogene Yersinia enterocolitica untersucht. Mit den Untersuchungen sollte das Vorkommen von humanpathogenen Y. enterocolitica in Hackfleisch und Zubereitungen daraus in SachsenAnhalt festgestellt werden. Y. enterocolitica sind nach Salmonellen, Campylobacter und darmpathogenen E. coli mit 4987 in Deutschland gemeldeten Erkrankungsfällen im Jahr 2007 die vierthäufigsten bakteriellen Enteritiserreger. Als hauptsächliches Reservoir für humanpathogene Y. enterocolitica gelten Schweine, die sehr häufig asymptomatische Träger sind. Die intestinale Yersiniose äußert sich nach einer Inkubationszeit von 3-10 Tagen in Durchfall, krampfartigen Bauchschmerzen (Pseudoappendizitis), Tenesmen, Erbrechen und Fieber und dauert einige Tage bis 3 Wochen an. In der Folge kann es zu extraintestinalen Reaktionen (z.B. Erythema nodosum, Arthritis) kommen. Y. enterocolitica wird nach den biochemischen Eigenschaften in 6 Biotypen (1A, 1B, 2, 3, 4 und 5) mit über 48 Serovaren gruppiert. Mit Ausbrüchen in Europa sind gewöhnlich pathogene Stämme des Biotyps 2 (Serovar O:9) und des Biotyps 4 (Serovar O:3) assoziiert. Schweine und Rinder stellen das Hauptreservoir dieser Biotypen dar. Zum Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica wurde am Landesamt eine real-time PCR mit interner Amplifikationskontrolle entwickelt. Vor der molekularbiologischen Untersuchung erfolgt eine parallele Anreicherung der Proben in Tryptikase-Soja-Bouillon und in PeptonSorbit-Gallensalz-Bouillon. Das molekularbiologische Ergebnis wird in Anlehnung an das Standardverfahren nach EN ISO 10273:2003 kulturell bestätigt. Auf pathogene Y. enterocolitica wurden insgesamt 65 Planproben Hackfleisch und 160 Planproben Zubereitungen aus Hackfleisch untersucht. Aus 4 (2,5%) Proben Hackfleischzubereitung vom Schwein konnten humanpathogene Y. enterocolitica isoliert werden. Nachgewiesen wurden je zweimal Biotyp 2 Serovar O:9 und Biotyp 4 Serovar O:3. Folgende Tabelle stellt die Anzahl der untersuchten Proben und die Ergebnisse dar: Produkt Hackfleisch Anzahl n positiver Nachweis pathogener Yersinia enterocolitica 65 0 vom Schwein 41 0 gemischt Schwein/Rind 17 0 7 0 Hackfleischzubereitungen vom Schwein vom Rind 160 4 (2,5%) gesamt 225 4 (1,8%) Der Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica in Zubereitungen aus Hackfleisch birgt eine direkte Infektionsgefahr, da dieses Produkt vielfach roh, als Schweinemett oder Hackepeter verzehrt wird. Vielfach wurde trotzdem der illegale Zusatz vor allem zu Paprikaund Chillipulver nachgewiesen. Eine Gentoxizität des Farbstoffs Orange II lässt sich nach Mitteilung der EFSA nicht ausschließen, doch die vorliegenden Daten zur Karzinogenität reichen für eine Schlussfolgerung noch nicht aus. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb auch Orange II nicht für Lebensmittel zugelassen. Corned beef wurde in 6 Fällen beanstandet. In zwei Fällen wurde DNA vom Schwein in diesem typischen Rindfleischprodukt nachgewiesen. Bei 3 Proben lag der BEFFE-Gehalt unter den Mindestwerten. In einem Falle war der Zusatz von Natriumnitrit nicht gekennzeichnet. 8 (13%) von 61 Kochschinken und gegarten geräucherten Pökelwaren vom Schwein wurden wegen zu hohem Fremdwasser- und zu geringem Fleischeiweißgehalt beanstandet. Die beanstandeten Produkte wurden überwiegend aus dem Groß- oder Discounthandel entnommen. Kennzeichnungsmängel 69 Proben wurden wegen nicht korrekt angewandter Kennzeichnungsvorschriften beanstandet. Die Beanstandungen betrafen überwiegend die Zutatenliste. So wurde die Quid-Regelung bei einer Putenfleischzubereitung (Putenrolle), einem Schweinenackensteak und einer Probe gegarter Pferderoulade nicht umgesetzt. In Deutschland hergestellte Frikadellen wurden in einer Fertigpackung als „German Frikadellen“ in Verkehr gebracht und wegen nicht leitsatzkonformer Verkehrsbezeichnung beanstandet. In 4 Fällen erfolgten Beanstandungen wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstoffen bei der Abgabe an den Verbraucher. Die Untersuchungen werden im Jahr 2009 unter Einbeziehung von Fleisch zur Hackfleischherstellung fortgeführt. 15 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Warengruppe 08: Wurstwaren Von 1014 untersuchten Proben waren 169 (16,7%) zu bean­ standen. Die Häufigkeit der wichtigsten Beanstandungsgründe ist im unten stehenden Diagramm dargestellt: Was wird generell untersucht? Wir prüfen die aus der Produktion sowie aus dem Handel entnommenen Proben regelmäßig sensorisch und mikrobiologisch auf ihre einwandfreie Beschaffenheit. Je nach Frage­stellung wird daran anschließend die Zusammensetzung mittels chemischer, präparativ-gravi­metrischer und histologischer Ver­fahren überprüft, die Tierart be­stimmt oder eine spezielle mikro­biologische Untersuchung ver­anlasst. Außerdem führen wir Untersuchungen auf bei der Herstellung ver­wendete Zusatz­stoffe und mögliche Kontaminanten durch. Mikrobiologische Untersuchungen Alle eingegangenen Wurst­waren werden in der Regel mikrobiologisch und sen­sorisch untersucht. In drei Proben Bratwurst nach hausschlachtener Art aus einer Fleischerei wurde Salmonella Agona nachgewiesen. In einer weiteren Probe Bratwurst wurde eine hohe Keimzahl von Listeria monocytogenes (4.400 KbE/g) nachgewiesen. Alle Proben wurden als gesundheits­schädlich be­urteilt. Als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden 17 Proben. Neben erhöhter Gesamtkeimzahl und Milch­säurebildnern konnte Brocho­trix thermosphacta als Ver­derb­niserreger nachge­wiesen werden. Von den 17 Proben gehörten 14 Proben zu dem Geschehen „Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt“ (siehe Punkt 1.1.3). Bei 51 Proben wurde auf mikro­ biologische Mängel wie eine erhöhte Gesamtkeimzahl, erhöhte Zahl an Entero­bakterien, den Nachweis von Clostridium per­ fringens oder den Nachweis von Listeria monocytogenes (Keimzahl <100 KbE/g) hingewiesen. Bei rund 40% der Proben handelte es sich dabei um Rohwürste. Zusatzstoffe In Wurstwaren dürfen eine Vielzahl von Zusatzstoffen eingesetzt werden. Ihre Verwendung muss jedoch dem Verbraucher auf dem Etikett der verpackten Ware oder bei loser Abgabe auf einem Schild an der Ware mitgeteilt werden. Um dies sicherzustellen wurde eine Vielzahl der zur Untersuchung einge­gangenen Proben auf die verwendeten Zusatz­stoffe hin unter­sucht. Dabei wurden • bei 8 Proben die fehlende Kennzeichnung/Kenntlichmach­ ung des Konser­vierungs­­stoffs Natrium­nitrit • bei 4 Proben die fehlende Kenn­zeichnung/Kenntlich­ mach­ung des Stabilisators Di­phosphat Verstöße gegen EGnicht verzehrsfähig Verstöße gegen Recht; 1 (mikrobiologisch); 18 sonstige Vorschriften gesundheitsschädlich des LFGB; 6 nicht verzehrsfähig ;8 fehlende (andere Ursachen für Kenntlichmachung Verderb); 11 von Zusatzstoffen; 12 Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften; 91 irreführend; 29 Abb. 13 Verteilung der Beanstandungsgründe bei Wurstwaren 16 wertgemindert; 20 Gewebliche und substan­ zielle Zusammensetzung von Geflügel-Brühwürsten (Bun­ deseinheitliches Überwa­ chungsprogramm 2008) In Geflügelbrühwürsten wird oftmals Geflügel-Separatorenfleisch verarbeitet, ohne dass die erforderliche Kennzeichnung im Verzeichnis der Zutaten erfolgt. Bei Spitzenqualitäten darf die anhaftende Haut nur unter bestimmten Voraussetzungen (doppelter Aufschlag für BEFFEund BEFFE-im-FE-Werte gem. LS-Ziffer 1.132 und 2.12) verarbeitet werden. Auch in diesem Fall muss eine Kennzeichnung im Verzeichnis der Zutaten erfolgen. Die Wiederverarbeitung von bereits erhitzten Würsten (sogenanntes „Rework“) ist hier nicht üblich. Im Rahmen dieses Schwerpunktes wurden 54 Proben chemisch und histologisch untersucht. Bei 11 Proben konnten Knochenpartikel zwischen 0,02 und 0,07 Partikel/cm2 nachgewiesen werden. Bei 19 Proben konnte Haut nachgewiesen werden. Rework wurde in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen. Insgesamt zeigte sich für uns, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine gute Übereinstimmung zwischen dem histologischen Nachweis von Haut und dem nach der chemischen Untersuchung bestimmten Verhältnis von Bindegewebseiweiß im Fleischeiweiß (deutlich größer als 10%) festgestellt werden kann. Insgesamt wurden 21 Proben wegen fehlender Angabe der Zutat Bindegewebe bzw. Haut beanstandet. Ob unsere im Rahmen dieses Überwachungsprogramms ermittelten Ergebnisse mit denen der anderen Bundesländer übereinstimmen, wird sich nach der Gesamtauswertung zeigen. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse • bei 2 Proben die fehlende Kenn­zeichnung/Kenntlich­mach­ ung des Farbstoffs E 120 festgestellt und beanstandet. Bei einer Probe wurde auf Grund des nachgewiesenen Gehaltes an dem Ge­schmacks­verstärker Natrium­glu­tamat auf die Notwendigkeit einer Rezeptur­kontrolle hinge­wiesen. Untersuchung der Zusammen­ setzung Aufgrund einer wertgeminderten Qua­li­tät wurden insgesamt 20 Proben be­an­standet. Als Beanstandungsgründe sind insbesondere zu nennen: • Unterschreitung der Werte für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß (BEFFE), d.h. für einen zu niedrigen Anteil an schierem Muskelfleisch, bei insgesamt 7 Proben • Unterschreitung der Werte für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß im Fleischeiweiß (BEFFE/FE), d.h. zu hoher An­teil an Sehnen und Binde­ gewebe, bei insgesamt 3 Proben • Überschreitung des verkehrs­ üblichen Wasser/Fleisch­ei­weißVerhältnisses, d.h. zu hoher Wasserzusatz bei der Herstellung, bei einer Probe • Überschreitung des ver­kehrs­­ üblichen Fett/Fleisch­eiweißVer­hältnisses, d.h. Verwen­dung von zu fettem Roh­stoffen bei der Herstellung, bei insgesamt 7 Proben Leberwurst • Unterschreitung des bei Bier­schinken geforderten Mindest­anteils von 50% Muskel­fleisch­einlagen bei 5 Proben Kennzeichnung Kennzeichnungsmängel stellten mit 91 beanstandeten Proben weiterhin den überwiegenden Anteil der Bean­standungen dar. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Kennzeichnungs­ mängeln, die sich allein aus der Prüfung der Etikettierung (50 Proben) ergeben und den Kenn­ Untersuchungsschwerpunkt Käsewürste Seit einigen Jahren erfreuen sich Käsewürstchen einer steigenden Beliebtheit. Alle namhaften Wursthersteller haben ein entsprechendes Erzeugnis in ihrem Sortiment. Neben Käse wird jedoch auch in einer nicht unbeträchtlichen Zahl der Erzeugnisse Schmelzkäse oder Schmelzkäsezubereitung verarbeitet. Nach den Bestimmung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sind die Zutaten in der Zutatenliste mit ihrer Verkehrsbezeichnung anzugeben. Diese ist im Falle von Käse und Erzeugnissen aus Käse in der Käse-Verordnung geregelt. Auf diese Art und Weise kann der Verbraucher der Etikettierung entnehmen was für ein Erzeugnis er kauft. Nach Beschluss des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS) darf ein Erzeugnis nur als „…mit Käse“ bezeichnet werden, wenn tatsächlich „echter“ Käse zur Herstellung verwendet wurde (J.Verbr.Lebensmi. 4 (2009) Supplement 1:47) Im Rahmen eines Schwerpunktes wurden Käsewürstchen aus dem Einzelhandel angefordert. Zur Untersuchung gelangten 22 Proben. Davon wurden 19 Proben wegen einer irreführenden Verkehrsbezeichnung nach § 11 (1) LFGB beanstandet, da es sich nicht um Käse im Sinne der Käseverordnung handelte sondern um Schmelkäse. zeichnungs­mängeln, die sich auf Grund einer chemischen, mole­ kularbiologischen oder sonstigen Untersuchung (41 Proben) erge­ ben. Als Mängel, die sich allein aus der Prüfung der Etikettierung ergaben seien genannt: • vollständig fehlende Kennz­eich­ nung • unvollständige Angabe der Her­ steller­anschrift • fehlende oder falsche Angabe des Mindesthalt­barkeitsdatums • fehlende Los-Kennzeichnung und fehlende Füllmenge • unleserliche Angaben und Über­kleben von Kenn­zeich­ nungs­elementen • fehlerhafte Angaben der Zu­taten (z. B. fehlende Angabe der Tierart bei der Zutat Blut bei Rot- und Blutwürsten) Als Mängel, die sich auf Grund einer chemischen, molekular­bio­ logischen oder sonstigen Unter­suchung ergeben seien auf­ geführt: • Überschreitung des für die Auslobung „fettreduziert“ zu­lässigen Fettgehaltes (maximal 70% des Fettgehaltes ver­gleich­barer Erzeugnisse) • unvollständige Angaben der Zutaten einschließlich der nach § 8 LMKV geforderten Mengen­ angaben (z. B. Einbeziehung von Fett und Bindegewebe in die Fleisch­angabe und damit fehlende Angabe von Fett und Binde­gewebe im Zu­taten­ver­ zeichnis) bei Leber­würsten und Geflügel­würsten Warengruppe 10: Fische Warengruppe 11: Fischerzeugnisse Es wurden 138 Frischfische bzw. 284 Fischerzeugnisse untersucht; 22 (16%) bzw. 25 (8,8%) wurden beanstandet. Mikrobiologische und sensori­ sche Untersuchungen Zwei Fischerzeugnisse wiesen so starke sensorische Veränderungen auf, dass sie nicht zum Verzehr geeignet waren: eine Beschwerdeprobe geräucherter Rotbarsch aus einem Sonderverkauf wies eine Gesamtkeimzahl sowie einen Gehalt an Enterobakterien im Bereich von >1 x 108 KbE/g auf. Eine Probe Thunfisch im eigenen Saft wurde aus der Kühleinrichtung (12°C!) eines Gastronomiebetriebes entnommen. 17 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Die Gesamtkeimzahl und Zahl der Coliformen lag bei >1 x 107, die Zahl der Enterobakterien bei 1 x 106 KbE/g. Beide Proben wiesen deutliche sensorische Veränderungen auf. Pathogene Keime wurden bei keiner Probe isoliert. Chemische Untersuchung auf biogene Amine Zwei Verdachtsproben aus Gastronomiebetrieben (Forelle bzw. Lachs geräuchert) wurden beanstandet, da sie nach Überschreiten der Verbrauchsfrist in Verkehr gebracht werden sollten und eine erhöhte Keimzahl sowie erhöhte, jedoch nicht gesundheitlich bedenkliche Gehalte an biogenen Aminen aufwiesen. Bei der chemischen Analyse eines Trockenfisches aus dem Einzelhandel wurden 729 mg/kg Tyramin, 690 mg/kg Putrescin, sowie 2184 mg/kg Cadaverin nachgewiesen. Der Gehalt an Histamin erreichte mit 148 mg/kg noch nicht den höchstzulässigen Gehalt von 200 mg/kg, war aber schon sehr stark erhöht. Da diese Art Trockenfisch in der Regel ohne weitere Bearbeitung, die die Gehalte an biogenen Aminen reduzieren würde, wie Wässern, verzehrt wird, ist bei derartig hohen Gehalten davon auszugehen, dass empfindliche Menschen bereits medizinisch wahrnehmbare Symptome entwickeln. Die toxische Schwelle für Tyramin liegt z.B. bei 20 bis 800 mg, entsprechend zwischen 27 und 110 g Fischgewicht je nach Sensibilität des Konsumenten. Diese Menge ist aber bei einem Fischgewicht von fast 300 g schon in einem Drittel Fisch enthalten! Kennzeichnungsmängel Die übrigen Beanstandungen betrafen überwiegend Kenzeichnungsmängel und sensorische Veränderungen. Beispielsweise seien hier einige Beanstandungsgründe angeführt. Ein in Polen produzierter Rollmops wurde als „Feines von der Insel“ (Rügen) in Verkehr gebracht. In sechs Fällen waren Fanggebiet und/oder Produktionsmethode nicht in der vorgeschriebenen Art gekennzeichnet. Falsche Verkehrsbezeichnungen 18 wurden in sieben Fällen beanstandet. Vier Proben waren gemäß NKV bzw. Health Claims VO falsch gekennzeichnet. Drei Proben Matjes-Filet wiesen zu geringe Fettgehalte auf. Nachweis der Fischarten Gemäß der europäischen Gesetzgebung muss bei Fischen und Fischereierzeugnissen neben der Produktionsmethode und dem Fanggebiet auch die Handelsbezeichnung der Art angegeben werden. Die Vorschriften wurden in die nationale Gesetzgebung übernommen. In Deutschland werden in dem Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur jeweils die wissenschaftlichen Namen der einzelnen Arten mit den für diese Arten geltenden Handelsbezeichnungen aufgeführt. Durch dieses regelmäßig aktualisierte Verzeichnis ist eine eindeutige Zuordnung der Spezies zur einer Handelsbezeichnung möglich. Mehrfach wurde in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die im Handel und auf Speisekarten angebotene Fischart nicht mit der tatsächlichen Art des Fisches übereinstimmt. Mit diesen Untersuchungen wurden entsprechende Untersuchungen der vergangenen Jahre fortgesetzt. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 57 Proben molekularbiologisch durch PCR und Sequenzanalyse auf die Fischart untersucht; von diesen Proben stammten 38 aus dem Handel, 14 Proben kamen aus Gaststätten, Restaurants und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und fünf Proben wurden im Herstellerbetrieb entnommen. Neun Proben gelangen als Beschwerde- oder Anlassproben zur Untersuchung. Die fünf beanstandeten Proben verteilten sich auf vier Proben aus dem Handel und eine Probe aus einer Gaststätte. Zwei dieser Proben sind als Verdachtsprobe zur Untersuchung eingegangen. Da im Jahr 2008 im Gegensatz zu den vergangenen Jahren nicht gezielt auf als „Seezunge“ Die biogenen Amine Histamin, Tyramin, Putrecin und Cadaverin entstehen bei der Zersetzung von Eiweiß aus den Aminosäuren Histidin, Tyrosin, Ornithin bzw. Lysin. Aufgrund der Hitzebeständigkeit gerade von Histamin kann der einmal entstandene Gehalt im Lebensmittel auch durch die küchenmäßige Erhitzung nicht reduziert werden. Deshalb sind die hygienischen Bedingungen, d.h. insbesondere eine konsequente Einhaltung der Kühlkette von entscheidender Bedeutung. Gerade in gastronomischen Betrieben mit hohen Raumtemperaturen werden diese anfälligen Produkte jedoch häufig nicht entsprechend kühlgelagert. Histamin ist eine Mediatorsubstanz, die bei Entzündungen und Verletzungen die Erweiterung von Blutgefäßen verursacht. Tyramin wird durch körpereigene Enzyme rasch abgebaut, so dass im Normalfall keine Kreislaufwirkung beobachtet werden kann. Bei Menschen, die bestimmte Medikamente gegen ParkinsonKrankheit oder Depressionen einnehmen, wird dieses Enzym gehemmt, so dass es zu einer Anreicherung des Tyramins kommen kann. Beide biogenen Amine können zu stark ausgeprägter Kreislaufwirkung bis hin zur hypertensiven Krise, unter Umständen mit fatalen Folgen, führen. angebotene Erzeugnisse aus der Gastronomie untersucht wurden, ist die Quote der Beanstandungen vergleichsweise gering. Zweimal war als Seelachs bezeichneter Fisch zu beanstanden, bei dem es sich um die Art Alaska-Seelachs (Theragra chalcogramma) handelte. Seelachs gehört zur Gattung Pollachius, wohingegen Alaska-Seelachs der Gattung Theragra zugeordnet wird. Das Inverkehrbringen ist als Irreführung zu beanstanden gewesen. Eine Verdachtsprobe Wildlachs, die in Wirklichkeit ebenfalls Alaska-Seelachs war, wurde auf Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse der gleichen gesetzlichen Grundlage beanstandet. Durch die angewandte Untersuchungsmethodik der Amplifizierung der mitochondiralen DNA durch PCR mit anschließender DNASequenzierung kann nach Vergleich mit Sequenzdatenbanken wie GenBank die Fischart festgestellt werden, auch wenn Referenzmaterial der gleichen Art nicht in der Untersuchungseinrichtung verfügbar ist. Die entsprechenden DNA-Sequenzen sind gut erforscht und liegen von nahezu allen kommerziell genutzten Arten vor, da sie wissenschaftlich zur phylogenetischen Einordnung der Arten benötigt werden. Mit diesen Verfahren können somit auch Fische und andere Fischereierzeugnisse nicht weiter bestimmter und exotischer Arten exakt analysiert werden. Warengruppe 12: Krustenund Schalentiere Von den 54 untersuchten Proben wurden 6 (11%) beanstandet. Molekularbiologische Untersu­ chung auf Tierarten In einem Dienstleistungsbetrieb wurden Garnelen in Originalverpackung unter der Bezeichnung „Süßwasser Riesengarnele Macrobrachium rosenbergii“ in den Verkehr gebracht. Mittels PCR und Sequenzierung erwiesen sich diese Tiere jedoch als Geißelgarnelen (Penaeidae) der Art Penaeus monodon (Tiger-Garnelen, Black-Tiger-Shrimps). Die Art Macrobrachium rosenbergii (Süßwassergarnele) zählt zu den Felsen- oder Partnergarnelen (Palaemonidae). Chemische Untersuchung Bei zwei Proben von Garnelen bzw. Shrimps betrug der Phosphatgehalt 5625 bzw. 7461 mg/kg. Dieser Gehalt liegt deutlich über den normalerweise bei unbehandelten Erzeugnissen gefundenen Gehalten von etwa 2000 mg/kg. Es wurden jeweils auch kondensierte Phosphate nachgewiesen. Eine Beschwerdeprobe von Tiger-Cocktail-Shrimps aus dem Einzelhandel wurde bei der sensorischen Untersuchung als faulig und mit erheblichen geruchlichen Abweichungen beschrieben. Die bei der Sinnenprüfung festgestellten Mängel wurden durch den nachgewiesenen Indolgehalt von 3733 µg/kg untermauert. Untersuchung auf Viren und Bakterien des Genus Vibrio Im Rahmen einer Schwerpunktaufgabe erfolgte die Untersuchung von ungegarten Muscheln auf Noroviren, Hepatitis A-Virus und Genus Vibrio. Gemäß Mitteilung des BfR ist bekannt, dass Viren durch den Verzehr roher oder unzureichend erhitzter Muscheln auf den Menschen übertragen werden und Magen-Darm-Infektionen auslösen können. Meist handelt es sich dabei um Calici- und Hepatitis-AViren, die sehr resistent gegenüber Umwelteinflüssen sind. Nach Information des Münchner Tropeninstituts konnte bei 27% der untersuchten Muscheln aus Süditalien Hepatitis A-Virus festgestellt werden. In einer französischen Studie waren über einen Zeitraum von drei Jahren Muscheln aus Gegenden untersucht worden, in denen das Sammeln von Muscheln aufgrund fäkaler Verschmutzung des Wassers verboten ist. Neben Kondensierte Phosphate (Di-, Tri- und/oder Polyphosphate) kommen natürlicherweise nicht in pflanzlichen und in deutlich unter der Nachweisgrenze liegenden, aus dem ATP/ADPStoffwechsel stammenden, Mengen in tierischen Geweben vor. Deshalb ist der dünnschichtchromatographische Nachweis von kondensierten Phosphaten als Beweis für den Zusatz dieser Verbindungen anzusehen. Phosphat wird verwendet, um die Wasseraufnahme im Gewebe zu erhöhen und führt zu einer nicht unerheblichen Wertminderung, da Wasser statt hochwertigem Eiweiß verkauft wird. Indol ist als Abbauprodukt der Aminosäure Tryptophan ein Indikator für den Verderbnisprozess (Eiweißabbau) bei Krebs- und Schalentieren. Aufgrund der verstärkten Indolproduktion bei erhöhten Temperaturen kann ein hoher Indolgehalt als Indikator für eine deutliche Unterbrechung der Kühlkette vor oder während der Verarbeitung, aber auch als Hinweis auf nicht hygienisch einwandfreie Be- und Verarbeitung dienen. Ein niedriger Indolgehalt bedeutet dagegen nicht, dass die Garnelen frisch sind oder am Ende der Verarbeitung einen geringen Keimgehalt hatten, da nicht alle Bakterien Indol bilden und die Indolbildung bei tiefen Temperaturen nur gering ist. Weder in der EU noch in Deutschland gibt es einen Grenzwert für den Indolgehalt. In den USA wird der Indolgehalt jedoch zur Bestätigung der sensorischen Beurteilung von Garnelen herangezogen. Dabei unterstützen Indolgehalte über 250 μg/kg den sensorischen Befund „verdorben“. Hepatitis A-Viren (13%) wurden in 35% aller untersuchten Proben Noroviren und in 52% Rotaviren nachgewiesen. Die Übertragung von Vibrionen durch Verletzungen bei der Verarbeitung kontaminierter Meerestiere und durch den Verzehr von rohen bzw. halb rohen Meerestieren (Austern, Muscheln, Krabben, Fische) spielt in Regionen wärmerer Klimazonen eine bedeutende Rolle. Es wurden insgesamt 22 Muschelproben auf Hepatitis A- und Noroviren bzw. 20 Proben auf Vibrionen untersucht. In keiner Probe konnten die Viren bzw. Vibrionen nachgewiesen werden. Chemische Untersuchung auf das Algentoxin Domoinsäure Eine weitere Schwerpunktaufgabe befasste sich mit der Untersuchung von Muscheln und Muschelerzeugnissen auf das Algentoxin Domoinsäure. 19 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Algen stehen als Phytoplankton am Beginn mariner Nahrungsketten. Von diesen zahlreichen, verschiedenen Algenarten produziert nur ein verschwindend geringer Teil, etwa 50 Arten, Giftstoffe. Unter „normalen“ Bedingungen sind diese giftigen Algen und folglich auch ihre Toxine in vernachlässigbarer Konzentration im Meereswasser vorhanden. Jedoch reichern sich die Algentoxine in den marinen Nahrungsketten an. Über Speisefische, Schalentiere oder Muscheln gelangen diese Gifte unter Umständen in wirksamen Dosierungen an das Ende der Nahrungskette, wo sie schwere Lebensmittelvergiftungen verursachen können. Die Massenvermehrung giftiger Algen, die sog. toxische Algenblüte kann zu Massensterben von Fischen führen. Ortsfeste Aquakulturen sind durch solche Algenblüten ebenso gefährdet, da diese Erzeugnisse nach Verstoffwechselung der Giftstoffe nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. Daher dürfen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 Kapitel V Nr. 2 in Muscheln oder Muschelerzeugnissen keine marinen Biotoxine in Gesamtmengen (im ganzen Tierkörper oder in allen essbaren Teilen gesondert gemessenen) enthalten sein, die u.a. folgenden Grenzwert übersteigen: „Amnesie hervorrufende Algentoxine (Amnesic Shellfish Poison – ASP): 20 Milligramm Domoinsäuren je Kilogramm“. Im Rahmen der Schwerpunktaufgaben 2008 wurden 23 Proben Muscheln und Muscheltiererzeugnisse • 10 x Miesmuscheln, • 6 x „Seemuscheln“ bzw. „Muscheln“, • 3 x Pfahlmuscheln, • 3 x Grünschalen-Muscheln, • 1 x Jakobsmuscheln aus 8 unterschiedlichen Herkunftsländern • 7 x Chile, • 5 x Irland, • 4 x Frankreich, • 2 x Italien, • 2 x Neuseeland, • 1 x Schottland, 20 Vier weitere Proben wurden mit dem Hinweis auf ihre eingeschränkte weitere Eignung als Frittierfett bemängelt. Die Entwicklung von Probenzahl und Beanstandungen in den letzten Jahren zeigt die untenstehende Tabelle. • 1 x Niederlande, • 1 x Deutschland untersucht. Bei den eingesandten Proben handelte es sich zu etwa 3/4 um Muscheltiererzeugnisse. Am häufigsten davon wiederum waren vorgekochte und gefrorene Erzeugnisse mit/ohne Schalen. Nur in einer Probe konnte Domoinsäure unterhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden, die bei 2,4 mg/kg liegt. Alle anderen Proben waren unauffällig. Die im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesunkene Anzahl von Frittierfettproben ist darauf zurückzuführen, dass Anwender und Überwachungsämter zur Abschätzung des erreichten Grades der Belastung der verwendeten Frittierfette die Ergebnisse von Schnelltests (z.B. auf polare Anteile) besser nutzen. Warengruppe 13: Fette, Öle Rückstände in Speiseölen und -fetten Im Zusammenhang mit Warnmeldungen der Europäischen Kommission bezüglich mineralölverunreinigter Sonnenblumenöle aus der Ukraine wurde kurzfristig im Rahmen der mitteldeutschen Kooperation eine gaschromatographische Bestimmungsmethode erarbeitet und validiert. Insgesamt wurden 4 Sonnenblumenöle, davon 2 Proben mit Herkunft Ukraine (eine Handels- und eine Zollprobe) und 2 SonnenblumenölBlends eines großen Margarineherstellers untersucht. Alle untersuchten Proben lagen unterhalb des von der Europäischen Kommission empfohlenen Limits von 50 mg/kg an MineralölKohlenwasserstoffen. Von 217 untersuchten Proben waren 15 Proben (6,91%) zu beanstanden. Frittierfette 34 der insgesamt untersuchten Fettproben waren Frittierfette. Für die Beurteilung von gebrauchten Frittierfetten wird die Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) herangezogen.1 Im Ergebnis der sensorischen und chemischen Analysen wurden insgesamt 7 Proben wegen unzulässiger Abweichungen als nicht zum Verzehr geeignete und damit nicht sichere Lebensmittel beanstandet. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 20,6%. Es wurden nur Proben beanstandet, die nach dem Ergebnis der chemisch-analytischen Untersuchung signifikant zu hohe Gehalte an dimeren und oligomeren Triglyceriden und/oder polaren Anteilen aufwiesen. Es wurden wiederum 8 als Bioprodukte und 7 als kaltgepresst ausgewiesene Speiseöle und ein zum Frittieren vorgesehenes Pflanzenfett auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht. Der überwiegende Anteil der Proben wies keine PSM-Rückstände auf. Lediglich 1 Amtlichen Mitteilungen Bereich Lebensmittel - Beurteilung von Frittierfett (2006 / 14) Bekanntmachung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 1, Heft 4, S. 371 (2006). 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Probenzahl Beanstandungen Quote (%) 106 85 66 68 90 73 60 34 41 30 24 26 25 15 12 7 38,7 35,3 36,4 38,2 27,8 20,6 20,0 20,6 Tabelle 2 Beanstandungen bei Frittierfett von 2001 bis 2008 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse bei einem kaltgepressten Kürbiskernöl wurden Rückstände von Hexachlorbenzol gefunden. Unter Berücksichtigung des Ölgehaltes der Samen und der analytischen Schwankungsbreite für den genannten Wirkstoff lag keine Höchstmengenüberschreitung vor. Fünf weitere Speiseöle einheimischer Hersteller wurden im Rahmen des sachsen-anhaltinischen Überwachungsprogramms auf Rückstände von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB’s untersucht. Die Ergebnisse waren unauffällig und lagen unterhalb der im Anhang der VO (EG) Nr. 1881/2006 genannten Höchstgehalte. Trans-Fettsäuren in Frittierfet­ ten und Industriemargarinen Trans-Fettsäuren (TFA) entstehen insbesondere bei der Härtung von Speiseölen zur Herstellung von halbfesten und festen Fetten. TFA gehören zu den unerwünschten Bestandteilen unserer Nahrung, da sie das Risiko für das Auftreten von koronaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant erhöhen. Insbesondere eigene Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Gehalt an TFA bei Streichfetten, die direkt an Verbraucher abgegeben werden, deutlich gesenkt werden konnte. Dies ist auf die Optimierung der Prozesse während der Fetthärtung bzw. den Verzicht auf die Verwendung gehärteter Fette zurückzuführen. Eine kürzlich vorgestellte Schweizer Studie (Trans Swiss Pilot Studie 2007) zeigte jedoch, dass die Entwicklung der TFA-Gehalte bei Frittierfetten und Industriemargarinen bei weitem nicht so günstig verläuft. Frittierfette und Industriemargarinen müssen bestimmte technologische Eigenschaften aufweisen, so dass hier das Optimierungspotential bei der Fetthärtung geringer ist. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms wurden insgesamt 30 Fettproben gaschromatogra- phisch auf den Gehalt an TFA untersucht. Bestimmt wurden sowohl die Gesamtsummen der TFA, die Summen der C18:1-, C18:2- und C18:3-Transisomeren als auch diverse einzelne TFA (Palmitelaidinsäure, Elaidinsäure, Linolelaidinsäure etc.). Bei den untersuchten Fetten handelte es sich um 20 zum Frittieren vorgesehene, halbfeste und feste Fette sowie 10 Industriemargarinen. Nach den durchgeführten Untersuchungen waren 18 Proben mit einem Gesamt-TFA-Gehalt von unter 1% unauffällig. 6 Proben wiesen einen Gesamt-TFA-Gehalt zwischen 1 und 2% und zwei Proben zwischen 2 und 3% auf. Zwei Industriemargarinen waren mit einem Gesamt-TFA-Gehalt von je 5,7% auffällig und zwei Frittierfette mit Gesamt-TFAGehalten von 20,4% bzw. 38,1% inakzeptabel hoch belastet. Mehr als 75% der TFA bei den hoch belasteten Proben resultieren dabei aus den Summen der C18:1Transisomeren. Obwohl es derzeit in Deutschland für Frittierfette und darin hergestellte Produkte noch keinen rechtsverbindlichen Grenzwert gibt, wurde den Anwendern der hoch belasteten Frittierfette empfohlen, Maßnahmen zur Reduzierung des TFA-Gehaltes durch Verwendung weniger belasteter Frittierfette zu ergreifen. sonstige Untersuchungen an Speiseölen und –fetten Bei 12 Streichfettproben wurde der deklarierte Gehalt der fettlöslichen Vitamine überprüft. Im Rahmen der Überwachung einer Ausnahmegenehmigung zum In- 2 - 3 % TFA 7% 5 - 6 % TFA 7% 20 % TFA 3% 1 - 2 % TFA 20% verkehrbringen von Streichfetten mit einem erhöhten Vitamin D-Gehalt wurden 6 Streichfette untersucht und keine signifikanten Abweichungen festgestellt. Acht kaltgepresste Speiseöle wurden auf Hinweise über eine Wärmebehandlung im Herstellungsprozess geprüft. Es konnten keine auf eine Wärmebehandlung zurück zuführende Sterinabbauprodukte (Steradiene) nachgewiesen werden. Bei einem Sonnenblumenöl mit Chilizusatz waren keine verbotenen Sudanfarbstoffe zugesetzt. Zwei Fettproben wiesen gravierende Abweichungen von der Verkehrsauffassung auf. Eine Sonnenblumenmargarine wurde im Geruch und Geschmack als ranzig und damit als verdorben eingeschätzt. Bei einer Probe Griebenschmalz wurde im Rahmen der sensorischen Untersuchung eine fäkalisch-stinkige Note (Darmfett) festgestellt. Beide Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Sieben Speiseöl- bzw. Streichfettproben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Insbesondere war die Angabe der Fette und Öle im Verzeichnis der Zutaten fehlerhaft. Nach Anlage 1 der LMKV sind die Fette und Öle getrennt in absteigender Reihenfolge anzugeben. Angaben wie „z.Tl. gehärtet“ sind danach nicht mehr zulässig. Bei einem Streichfett wurde im Rahmen der durchgeführten gaschromatographischen Untersuchungen festgestellt, dass die Differenz zwischen den deklarierten und den analytisch ermittelten Gehalten für die ungesättigten Fettsäuren zu hoch lag. 38 % TFA 3% < 1 % TFA 60% Abb. 14 GesamtTFA-Gehalte 21 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Ein Distelöl stellte eine Mischung aus „normalem“ und „high oleic“ Distelöl dar, dies war jedoch aus der Kennzeichnung der Probe nicht erkennbar. Warengruppe 14: Suppen und Soßen Von 63 Proben wurden 19 bean­ standet (30,2%) Ein vietnamesisches Sprichwort sagt „Das Leben ist zu kurz um eine schlechte Suppe zu essen“. Deshalb wurden im vergangenen Jahr in der amtlichen Lebensmittelüberwachung 63 Proben unter dem Warengruppe 14 „Suppen und Soßen“ genommen und untersucht. Dabei ergab sich eine Beanstandungsrate von 30,2%. Hauptsächlich wurden Beanstandungen wegen verschiedenster Kennzeichnungsmängel ausgesprochen. Einerseits ist die fehlende Kenntlichmachung der Verwendung von Zusatzstoffen bei lose abgegebenen Suppen an Imbissen und ähnlichen Einrichtungen ein Beanstandungsgrund gewesen, andererseits waren in Fertigpackungen abgegebene Suppen und Soßen ein nicht vollständiges Zutatenverzeichnis ein häufiger Bemängelungsgrund. sensorischen Beschaffenheit, welche als alt, ranzig und etwas modrig beschrieben wurde, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen. Warengruppe 15: Getreide Von 94 untersuchten Proben waren 2 Proben (2%) zu beanstanden. Weizen; 36 Roggen; 24 Buchweizen; 2 Sechskornmischung; 1 Hafer; 1 Nackt-Gerste; 1 Abb. 15 Getreideproben 2008 Es wurden insgesamt 94 Getreideproben untersucht, die sich wie folgt auf die einzelnen Getreidearten aufschlüsseln. An einer Verdachtsprobe einer Bolognese-Soße wurde ein sichtbarer Befall mit Schimmel der Gattung Penicillinum festgestellt. Die entsprechende Probe wurde als nicht sicher beurteilt. Der überwiegende Teil der Roggen- und Weizenproben wurde im Rahmen des Fusarien- und Fusarientoxin-Überwachungsprogrammes Sachsen-Anhalt (FM) untersucht, acht Weizenproben wurden als Verdachtsproben eingesandt. Eine weitere Probe einer nur mit kyrillischen Buchstaben gekennzeichneten Trocken-Nudelsuppe wurde einerseits aufgrund der nicht gesetzeskonformen Kennzeichnung als nicht verkehrsfähig und andererseits aufgrund ihrer Die Untersuchung der Reisproben erfolgte vorrangig auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Eine Probe Langkornreis wurde auf Grund erheblicher sensorischer Abweichungen beanstandet, der Reis Beanstandungsgrund Anzahl Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 14 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 5 Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) 2 Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB 2 Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 1 Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 1 Tabelle 3 Beanstandungsgründe bei Suppen und Soßen 22 Dinkel; 1 roch und schmeckte stark ranzig. Die Proben der weiteren Getreidearten waren als Öko-Lebensmittel deklarierte Proben aus dem Einzelhandel, dabei zeigten sich keine Auffälligkeiten, lediglich eine dieser Proben enthielt geringe Spuren an Bromid. Das Untersuchungsspektrum umfasste die Untersuchung auf Rückstände von Mykotoxinen, Pflanzenbehandlungsmitteln und Schwermetallen, im Falle der Reisproben zusätzlich die Untersuchung auf GVO. Mykotoxine Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich eine etwas geringere Kontamination mit Fusarientoxinen. Während 2007 jeweils in ca. 70% der untersuchten Weizen – und Roggenproben Mykotoxine nachgewiesen wurden, ließen sich in knapp der Hälfte der Weizen – und Roggenproben des vergangenen Jahres Mykotoxine detektieren. In 11 Weizenproben (31%) sowie 4 Roggenproben (17%) wurden Rückstände des Fusarientoxins Deoxynivalenol (DON) nachgewiesen. In einer Weizenprobe lag der ermittelte DON - Gehalt mit 3033 µg/kg deutlich über dem der zulässige Höchstgehalt für DON bei 1250 mg/kg für unverarbeitetes Getreide. Eine Beanstandung war jedoch auf Grund der nicht korrekten Probenahme nicht möglich. Da Mykotoxine in einer Partie sehr ungleich verteilt sind, ist für ein reproduzierbares Untersuchungsergebnis das Probenahmeverfahren von entscheidender Bedeutung. Da die eingesandte Probemenge in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtpartie nicht repräsentativ war, konnte aus dem Untersuchungsergebnis kein eindeutiger Rückschluss auf die Kontamination der beprobten Partie gezogen werden. 5 Weizenproben (14%) und 4 Roggenproben (17%) enthielten Spuren von Zearalenon. Ochratoxin A war in 2 Weizenproben (6%) und 3 Roggenproben (13%) nachweisbar. Die ermittelten Gehalte lagen jedoch alle unterhalb des Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Die am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe waren Chlormequat (CCC) und Pirimiphos-methyl. Chlormequat ist als Halmstabilisator im Getreidebau zugelassen. In fast zwei Dritteln der untersuchten Weizenproben (61%) und einem Viertel der Roggenproben (25%) wurde dieser Wirkstoff quantifiziert, der zulässige Höchstgehalt von 2 mg/kg wurde dabei in keinem Falle annähernd erreicht. Etwa die Hälfte der untersuchten Weizenproben (56%) sowie knapp ein Drittel der Roggenproben (29%) sowie 2 Reisproben (7%) enthielten Rückstände von Pirimiphosmethyl in Größenordnungen von 0,002 bis 0,059 mg/kg. Pirimiphosmethyl ist zur Bekämpfung von Vorratsschädlingen im Getreide wie Kornmotte, Getreidemotte und Kornkäfer zulässig. Der zulässige Höchstgehalt für Getreide liegt bei 5 mg/kg. 40 36 35 30 24 Probenanzahl 25 20 15 11 11 10 5 5 4 3 2 4 0 0 Weizen Roggen Getreideart DON OTA ZER Mutterkornalkaloide Gesamtprobenzahl Abb. 16 Mykotoxine in Getreideproben zulässigen Höchstgehaltes von 5,0 µg/kg. des Toleranzwertes von 1000 µg/ kg. Insbesondere bei Roggenproben wurde in letzter Zeit häufig das Vorhandensein von Mutterkörnern beobachtet, so dass hier zusätzlich die Untersuchung auf Mutterkornalkaloide erfolgte. In fast der Hälfte der untersuchten Roggenproben (46%) konnten Mutterkornalkaloide im Bereich von 14 bis 707 µg/kg nachgewiesen werden, diese Werte lagen alle unterhalb Pflanzenbehandlungsmittel (PSM) In lediglich 3 der untersuchten Weizenproben (8%) und 4 Roggenproben (17%) wurden keine Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln nachgewiesen. Von den untersuchten Reisproben enthielten 17 Proben (61%) keine PSM-Rückstände. In einem Viertel der Reisproben (25%), in jeweils zwei Weizenund Roggenproben sowie einer Probe Dinkel wurde Bromid nachgewiesen. Bromid insbesondere Methylbromid wird häufig zur Begasung von Lebensmitteln in 40 36 35 Probenanzahl 30 28 24 25 20 15 10 5 2 1 1 1 1 is ch -G s ei Se ch N sk o rn m ac kt R g un st e er af er H ke l in ze ch w ei Bu D n n ge og R W ei ze n 0 Getreideart Gesamtprobenzahl ohne PSM Nachweis 1PSM-Nachweis/Probe >2 PSM-Nachweise/Probe CCC Pirimiphos-methyl 2 PSM-Nachweise/Probe Abb. 17 Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln in Getreideproben 23 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 der Vorratshaltung eingesetzt. Der zulässige Höchstgehalt für Getreide beträgt 50 mg/kg. Dieser Wert wurde in einer Reisprobe erreicht, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit lag jedoch keine Höchstmengenüberschreitung vor, so dass keine Beanstandung erfolgte. Acht Weizenproben aus einem Getreidelager wurden als Verdachtsproben eingesandt, in diesen Proben wurden Spuren von Pirimiphos-methyl und Lindan in Größenordnungen von 0,006 – 0,027 mg/kg bzw. 0,003 – 0,009 mg/kg quantifiziert. Es ließ sich in keiner dieser Proben eine Höchstgehaltsüberschreitung feststellen, so dass keine der Proben zu beanstanden war. Schwermetalle In einer Probe Weizen wurde ein Bleigehalt von 0,412 mg/kg ermittelt. Der zulässige Höchstgehalt für Blei in Getreide liegt bei 0,2 mg/kg. Die Weizenprobe wurde wegen Höchstgehaltsüberschreitung gemäß Kontaminanten-VO beanstandet. Verarbeitungskapazität [Tonnen / Jahr] ≥ 100 000 t/a 4 ≥ 10 000 t/a 1 ≥ 1000 t/a 4 < 1000 t/a 9 Überwiegend wird Weizen, im geringeren Umfang auch Roggen vermahlen, andere Getreidearten wie Mais nur in Einzelfällen. Zwei Mühlen erzeugen Mahlerzeugnisse für eine direkte Weiterverarbeitung im Betrieb. Einige Mühlen produzieren überwiegend Futtermittel. Mykotoxine Die Belastung von Getreide mit Mycotoxinen ist je nach den klimatischen Bedingungen (und anderen Einflussfaktoren) von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. In Weizenmahlerzeugnissen ist vor allem Deoxynivalenol (DON) von Bedeutung. Eine Übersicht über die Mittelwert und Maximalwerte der positiven Proben der letzten Jahre gibt die Tabelle. Alle anderen Getreideproben waren hinsichtlich ihres Gehaltes an Schwermetallen unauffällig. Gentechnisch veränderte Orga­ nismen (GVO) Die Reisproben wurden auf das Vorhandensein der gentechnisch veränderten Reissorten der Linien LL601 bzw. Bt62 untersucht, da diese nicht zugelassen sind und demzufolge nicht im Reis enthalten sein dürfen. Keine der untersuchten Reisproben war hinsichtlich dieser Parameter zu beanstanden. Warengruppe 16: Getreideprodukte Von 151 untersuchten Proben waren 6 (4,0%) zu beanstanden. Wie in der Übersicht zu Getreideerzeugnissen erläutert (S.25) sind in Sachsen-Anhalt etliche Mühlenbetriebe ansässig, die in folgender Übersicht zusammengefasst dargestellt werden: 24 Anzahl Mühlenbetriebe in SachsenAnhalt DON in Weizenmahlerzeugnissen: Mittelwert [µg/kg] Maximalwert [µg/ kg] 2003 241 653 2004 115 194 2005 112 182 2006 108 128 2007 107 107* 2008 252 599 * nur ein Wert > Bestimmungsgrenze (70 µg/kg) Tabelle 5 DON in Weizenmahlerzeugnissen Die Gehalte für DON in Weizenmehl lagen somit höher als in den Vorjahren, wobei es sich bei den stärker kontaminierten Proben (aus dem 1. Halbjahr 2008) hauptsächlich um Getreide der Ernte 2007 gehandelt haben dürfte; Proben aus dem 2. Halbjahr 2008 waren durchweg geringer belastet. Bei der Probe mit dem höchsten Gehalt handelte es sich um ein Weizenmehl Typ 550 zur Verarbeitung in einer Bäckerei (Probenahme in Folge eines hohen DON-Gehaltes in Weizenbrötchen, siehe WG 17). Für zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmtes Getreide und Getreidemehl ist in der EU ein Höchstwert von 750 µg/kg festgelegt, so dass dieses Mehl nicht zu beanstanden war. In Roggenmehle sind Ergotalkaloide aus Mutterkorn von primärer Bedeutung. In keiner Probe wurde, im Gegensatz zum Vorjahr, ein Gehalt > 1000 µg/kg nachgewiesen, der Mittelwert aller positiven Proben lag bei 198 µg/kg (Maximalwert 395 µg/kg). Anorganische Kontamainanten Im Rahmen der Untersuchungen der letzten Jahre wurden keine Überschreitungen gesetzlicher Höchstwerte festgestellt. Die erhöhten Aluminiumgehalte in einigen Nudeln (siehe Warengruppe 22) belegen jedoch die Notwendigkeit, aktuelle Basisdaten zum Gehalt dieser Stoffe in Getreide bzw. Getreidemahlerzeugnissen zur Verfügung zu haben, um Kontaminationen im Bereich der weiterverarbeiteten Getreideerzeugnisse erkennen zu können. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über 2008 ermittelte Gehalte der positiven Proben, dabei gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Weizenund Roggenmahlerzeugnissen: Mittelwert [mg/kg] Maximum [mg/kg] Al 3,1 14,4 Pb 0,02 0,03 Cd 0,02 0,08 Cu 2,1 5,5 Mn 15,1 50,5 Mo 0,4 1,3 Ni 1,0 1,9 Zn 14,7 42,9 Tabelle 4 Anorganische Getreidemehlen Komponenten in Quecksilber, Thallium, Chrom, Cobalt waren nicht nachweisbar, Selen nur in Spuren. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Sachsen-Anhalt besitzt traditionell einen großflächigen und qualitativ hochwertigen Getreideanbau. Die Magdeburger Börde und angrenzende Lößgebiete sowie die ausgedehnten Lößebenen im Raum Halle und der Querfurter Platte gehören zu den fruchtbarsten Böden Deutschlands. Nahezu 45% der landwirtschaftlich genutzten Fläche Sachsen-Anhalts sind diesen ertragreichen Löß-Standorten zuzuordnen, die insbesondere für den Getreideanbau geeignet sind. Angebaut werden vor allem Weizen, Roggen, Gerste (Braugerste), sowie im geringen Umfang Hartweizen, Triticale, Hafer und Mais, die zusammen über 50% der landwirtschaftlichen Anbaufläche in Sachsen-Anhalt einnehmen. (Angaben des MLU Sachsen-Anhalt) Infolge dieses bedeutenden Getreideanbaus sind in Sachsen-Anhalt sowohl eine größere Zahl von Mühlenbetreiben ansässig, als auch viele Verarbeitungsbetriebe mit überregionaler Bedeutung wie Großbäckereien, mittelständische Bäckereien mit großen Filialnetzen, Hersteller von getreidebasierten Fertiggerichten (z.B. Pizza), sowie ein Stärkeverzuckerungsbetrieb. Daneben existiert weiterhin eine Vielzahl handwerklicher Bäckereien und Konditoreien. Die Untersuchung von Getreideerzeugnissen spielt daher eine wichtige Rolle bei der risikoorientierten Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und des LAV. Dies geschieht unter anderem auch durch Teamkontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammen mit Sachverständigen des LAV sowie durch die in diesem Bericht dargestellte Untersuchungstätigkeit des LAV. Einen jahresübergreifenden Überblick über die Beanstandungsquoten der verschiedenen Getreideerzeugnisse gibt das Diagramm. Die zugrunde liegenden Ergebnisse werden bei den einzelnen Warengruppen dargestellt. Auffällig ist die deutlich erhöhte Beanstandungsquote bei Feinbackwaren (Warengruppe 18), bei einer gegenüber 2007 geringeren Probenzahl. Einer der Gründe hierfür kann die in 2008 systematisch angewandte risikoorientierte Probenplanung des LAV in Verbindung mit der Risikoeinstufung der Betriebe durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden sein. Demnach sind zielgerichteter als bisher mangelhafte Proben zur Untersuchung gelangt, was eine höhere Effizienz bedeutet (aber nicht weniger Arbeit). Die nächsten Jahre müssen zeigen, ob sich dies bestätigt. Substanzielle Beschaffenheit Ein Roggenmehl aus einer Bäckerei war wegen Befall mit Käfern nicht zum Verzehr geeignet (natürlich auch die daraus hergestellten Backwaren). Für die Klassifizierung von Mehlen ist hierzulande die Angabe einer „Mehltype“ üblich. Je höher dieser Zahlenwert ist, desto mehr Anteile des Kornes sind im Mehl vorhanden, bis hin zum „Vollkornmehl“. Die Überprüfung der Mehltype ergab in 4 Fällen (alles Roggenmehle) gravierende Abweichungen von der deklarierten Mehltype. Im Berichtsjahr ergaben sich keine rechtsrelevanten Befunde zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Getreidemahlerzeugnissen. Warengruppe 17: Brot Von 217 untersuchten Proben waren 14 (6,5%) zu beanstanden. Der Wert des „täglichen Brotes“ wurde im Jahr 2008 angesichts deutlich steigender Rohstoffpreise für Brotgetreide wieder etwas mehr ins Bewusstsein gerückt. Während man die Brötchen in der Tüte nur nachzählen kann (es gibt kein gesetzliches Mindestgewicht für Brötchen), muss Brot ab einem Stückgewicht von 250g nach Gewicht angeboten und verkauft werden. Für die Überprüfung dieser Regelungen ist eigentlich nicht das LAV zuständig, da zu einer Kontrolle die Wägung mehrerer Einzelstücke erforderlich ist, aber Daten an Einzelproben fallen bei der Untersuchung mit ab. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil an „untergewichtigen“ unverpackten Broten im Jahr 2008 (siehe Abblidung 18, S. 26). Bei der handwerklichen Herstellung von Broten kann natürlich nicht jedes Brot exakt das Nenngewicht erfüllen, weshalb die gesetzlichen Regelungen Toleranzen zulassen, die bei den üblichen Brotgewichten meist 6% Minusabweichung nicht überschreiten sollten. Auch unter Berücksichtigung dass die Probenahme der amtlichen 25 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 54,8 60,0 Von 395 untersuchten Proben waren 80 (20,3%) zu beanstanden. 50,0 34,5 40,0 30,0 7,1 20,0 Übergewicht von -6 bis 0% Untergewicht von -6 bis -10% Untergewicht 0,0 3,6 mehr als -10% Untergewicht 10,0 Abb. 18 Brotgewichte 2008 in % 26 Warengruppe 18: Feinbackwaren Lebensmittelüberwachung tendenziell eine „Negativauswahl“ darstellt (auffällige Proben werden bevorzugt entnommen) und eben keine statistische Prüfung ist, wie sie das Eichrecht hier fordert, ist ein Anteil von ca. 10% deutlich untergewichtigen Proben doch auffällig. Die Befunde mit deutlichen Minusabweichungen wurden den Lebensmittelüberwachungsbehörden mitgeteilt, mit der Empfehlung dies vor Ort an einer größeren Anzahl Brote, ggf. durch die Eichämter zu überprüfen. Grob abweichende Angaben des Gewichtes können auch lebensmittelrechtlich als irreführend beanstandet werden. unter Berücksichtigung der Messunsicherheit keine Überschreitungen der Signalwerte. Nicht zum Verzehr geeignet waren mehrere Beschwerdeproben oder Verdachtsproben wegen Schimmelbefall, Verschmutzung oder intensivem Lösungsmittelgeruch (fertigverpacktes Schnittbrot). Ein Semmelmehl wies erhöhte Gehalte an Schimmel auf. Ein Brot wurde tiefgekühlt in Selbstbedienung in einer ungeeigneten löchrigen Verpackung angeboten. Weitere Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel wie z.B. fehlende QUID-Angabe zum Roggenanteil bei Roggenmischbrot. Hinsichtlich möglicher Kontaminanten stehen an erster Stelle Mycotoxine. Der Höchstwert der positiven Proben für DON lag bei 558 µg/kg in einer Probe Weizenbrötchen und somit über dem gesetzlichen Höchstwert von 500 µg/kg in Brot und Kleingebäck. Das hierfür verwendete Mehl war jedoch bereits aufgebraucht und die Untersuchung einer Verfolgsprobe an einem vergleichbaren Mehl ergab einen hohen, aber nicht den gesetzlichen Höchstwert übersteigenden Gehalt an DON im Mehl (s. WG 16). Unproblematisch waren die Untersuchungsergebnisse auf Schwermetall-Rückstände, auf möglicherweise gentechnisch veränderte Zutaten und auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Untersuchungen auf Acrylamid ergaben, Derzeit wird auch wieder über Natriumchlorid („Kochsalz“) diskutiert, da zu hoher Kochsalzverzehr eine Ursache für kardiovaskuläre Erkrankungen sein kann. Der Verzehr von Backwaren trägt zur Gesamtaufnahme an Kochsalz deutlich bei. Andererseits ist die Zugabe von Kochsalz zu Brot aus technologischen Gründen notwendig und unterhalb eines gewissen Kochsalzgehaltes schmeckt Brot auch einfach nicht. Von den ca. 160 untersuchten Proben liegen nur sehr wenige über 2% Kochsalz, allerdings auch nur wenige unter 1% Kochsalz (was ca. 400 mg Natrium/100g Brot entsprächen). Der Mittelwert liegt hier bei 1,4% Natriumchlorid in Brot und Kleingebäck. Die Vielzahl der zur Warengruppe 18 Feinbackwaren zählenden Lebensmittel – als unverpackte Lebensmittel meist aus Bäckereien und Konditoreien und als fertig verpackte Proben überwiegend aus dem Einzelhandel – wurde entsprechend ihrer Beschaffenheit und Auslobung produktspezifisch untersucht. Im Mittelpunkt stehen dabei mikrobiologische Untersuchungen an leichtverderblichen Produkten, Nachweis und Bestimmung von Zusatzstoffen und die Überprüfung auf wertbestimmende Zutaten. Die Herkunft der Proben war ungefähr wie folgt: Handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit keiner oder wenigen Filialen, Cafés 63% mittelständische handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit mindestens 10 Filialen 18% Großbäckereien 3% Lebensmittelhandel 16% Der relativ geringe Anteil an Proben aus Großbäckereien resultiert daraus, dass nur 2 der 12 in Sachsen-Anhalt ansässigen Großbäckereien Feine Backwaren im größeren Umfang, und drei weitere im Nebensortiment herstellen. Überwiegend handelt es sich um Feine Backwaren im engeren Sinne, ca. 13% der Proben waren Dauerbackwaren (Kekse etc.). Die Feinen Backwaren aus handwerklichen und mittelständischen Betrieben sowie Cafés verteilen sich etwa wie folgt: Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse „hochwertige“ Produkte, z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Frankfurter Kranz, Sachertorte, Baumkuchen etc. 4% Produkte mit Auslobung „Buttercreme“, „Sahne“ „Joghurt“, „Quark“ etc. 20% gefüllter Bienenstich, Donauwellen, Obststücke 11% gefüllte Brandteigstücke, z.B. Eclair, Windbeutel 13% andere Produkte mit Creme- oder Puddingfüllungen ohne besondere Spezifikation 44% durchgebackene Kuchen 6% Im Berichtsjahr ergab sich erfreulicherweise keine Beanstandung wegen einer Gesundheitsgefährdung. Die mikrobiologische Beurteilung richtete sich wieder nach den bewährten Empfehlungen der Kommission Lebensmittel-Mikrobiologie und –Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die allgemeine Anerkennung gefunden haben. Entsprechend diesen Empfehlungen wurde bei Feinbackwaren, deren mikrobiologische Untersuchung einer Überschreitung der sog. Richtwerte, aber noch nicht der Warnwerte ergab, noch keine Beanstandung ausgesprochen, sondern es erfolgte eine Ergebnismitteilung mit der Empfehlung, beim Hersteller eine Hygienekontrolle durchzuführen mit Verweis auf VO 852/2004; dies war bei 32 Proben erforderlich. Bei deutlicher Überschreitung der Warnwerte der DGHM wurde die Probe als nachteilig beeinflusst im Sinne der LMHV beurteilt. Sofern Fäkalindikatoren wie E. coli oder potentiell pathogene Mikroorganismen in einer noch nicht gesundheitsgefährdenden Konzentration vorhanden waren, wurde das Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet beanstandet nach Art.14 der VO 178/2002. Wertminderungen spielen eine Rolle bei Produkten, für die nach allgemeiner Verkehrsauffassung die ausschließliche Verwendung bestimmter Zutaten üblich ist, z.B. Butter in Butterstollen, Buttercreme in Frankfurter Kranz, Schokolade als Glasur bei Baumkuchen oder die Verwendung kakaohaltiger Fettglasuren ohne ausreichende Kenntlichmachung, wenn bestimmte Mindestgehalte üblich sind, oder wenn bestimmte Zutaten besonders ausgelobt werden. Beanstandungen ergaben sich insbesondere wegen der Verwendung von Margarine statt Butter und von kakaohaltiger Fettglasur statt Kuvertüre. Beanstandungen wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstoffen betrafen überwiegend synthetische Farbstoffe, sowie vereinzelt Konservierungsstoffe, überwiegend in unverpackt abgegebenen Backwaren. Kennzeichnungsmängel bei fertig verpackten Backwaren aus dem Einzelhandel betrafen in diesem Jahr gehäuft allgemeine Kennzeichnungsmängel bei Produkten aus dem Ausland (insb. Ostasien). Auch war wieder auffällig, dass viele handwerkliche Hersteller bei fertig verpackten Produkten (z.B. Gebäck, Stollen) immer noch Probleme haben den Wegfall der „25%-Regel“, infolge der erweiterten Allergen-Kennzeichnung, für zusammengesetzte Zutaten wie Margarine, Schokolade oder Marzipan, umzusetzen, sowie mit der „QUID“-Kennzeichnung (mengenmäßige Deklaration wichtiger Zutaten). Warengruppe 20: Salate, Mayonnaise Von 446 untersuchten Proben waren 80 Proben (17,9%) zu beanstanden. Mikrobiologische und sensori­ sche Beschaffenheit In einer lose in den Verkehr gebrachten Probe Fleischsalat wurde neben den Tierarten Rind und Schwein auch die Tierart Pute nachgewiesen. Dies spricht für die Verwendung von Putenfleisch, von Putenseparatorenfleisch oder für ein Umarbeiten von Fleisch- erzeugnissen aus Pute zur Herstellung der Fleischsalatgrundlage. Gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse kann als Ausgangsmaterial für die Fleischsalatgrundlage sehnenreiches Rindfleisch und/oder fettgewebereiches Schweinefleisch verwendet werden - nicht jedoch Putenfleisch. Die Probe wurde wegen Irreführung beanstandet. Zwei weitere Proben waren als irreführend zu beanstanden, da sie mit der Angabe „ohne Konservierung“ in den Verkehr gebracht wurden. Bei diesen Proben wurde der Konservierungsstoff Natriumnitrit verwendet. Des Weiteren sind bereits die Verwendung von Genusssäuren zur Herstellung von Feinkostsalaten und die Kühllagerung konservierend und schützen vor raschem Verderb, so dass auch aus diesem Grunde die Angabe „ohne Konservierung“ irreführend ist. Eine große Anzahl von Salatproben wies erneut einen sehr hohen Keimgehalt auf. Besonders beim Gesamtkeim-, Enterobakterien- bzw. Hefegehalt waren die Richt- und Warnwerte der Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie überschritten. 6 Salatproben wurden wegen gravierender sensorischer bzw. mikrobiologischer Mängel als nicht zum Verzehr geeignet beanstandet. Eine Probe Gurkensalat stand unter deutlich sichtbarem Gasdruck. Deckel und Boden der Verpackung waren bereits nach außen gewölbt. Im Geruch und Geschmack wurde die Probe als alt, unrein, hefig-gärig und damit als verdorben eingeschätzt. Fünf Proben lose in den Verkehr gebrachter Feinkostsalate (drei Proben Fleischsalat, ein Käsesalat, ein Wurstsalat) wurde aufgrund von deutlich wahrnehmbaren Abweichungen in Geruch und/oder Geschmack beanstandet. Bei diesen Erzeugnissen wurden die sensorischen Abweichungen durch den nachgewiesenen Keimgehalt untermauert. 27 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Damit blieb das hohe Niveau an auffälligen Befunden gegenüber den Vorjahren erhalten. Der weit überwiegende Anteil der zu bemängelnden Proben stammte aus der handwerklichen Herstellung. Die mehrfachen Nachweise potentiell pathogener Enterobakterien sowie von Listeria monocytogenes, Clostridium perfringens, Staphylococcus aureus und diversen Schimmelpilzen sind ein Hinweis für gravierende hygienische Mängel bei Herstellung und Lagerung bzw. Verwendung von ungeeigneten Vor- und Zwischenprodukten. Es erfolgten entsprechende Hinweise zum Hygienemanagement an die Hersteller, insbesondere die Durchführung und Auswertung von Eigenkontrollen zu verbessern. Zusatzstoffe Die rechtskonforme Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ist nach wie vor ein gravierendes Problem insbesondere bei der handwerklichen Herstellung von Feinkostsalaten und -soßen. Ca. die Hälfte der Beanstandungen bei den Feinkosterzeugnissen resultiert aus der nicht vorhandenen oder fehlerhaften Kenntlichmachung von Zusatzstoffen. Schwerpunktmäßig wurde auf die Kenntlichmachung von Konservierungs- und Süßstoffen geprüft. Bei einer Vielzahl lose abgegebener Salate und Soßen waren die in technologisch wirksamer Menge vorhandenen Konservierungsstoffe Benzoesäure und Sorbinsäure nicht kenntlich gemacht. Der analytisch nachgewiesene Süßstoff Saccharin, der häufig durch andere zusammengesetzte Zutaten in das Endprodukt gelangte, war bei mehreren lose abgegebenen Feinkostsalaten nicht angegeben. Bei mehreren Proben fehlte weiterhin die korrekte Kenntlichmachung der Süßungsmittel i.V.m. der Verkehrsbezeichnung. Kennzeichnungsmängel und sonstige Beanstandungen 25 in Fertigpackungen abgegebene Feinkosterzeugnisse wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Viele Kennzeichnungsfehler traten wiederum bei der Angabe des Zutatenverzeichnisses auf. Insbesondere war die Reihenfolge der Zutaten nicht rechtskonform angegeben, fehlten Klassenbezeichnungen von Zusatzstoffen oder waren die Einzelzutaten zusammengesetzter Zutaten nicht angegeben. Mehrere Zutaten waren nicht mit der korrekten Verkehrsbezeichnung angegeben und/oder kurzfristige Änderungen der Zusammensetzung der Salate wurden nicht berücksichtigt. Bei weiteren Proben waren der Hersteller bzw. Inverkehrbringer und/ oder das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlerhaft angegeben. Warengruppe 21: Pudding, Dessertspeisen Von 39 Proben wurden 7 bean­ standet (18,0%) In der Gastronomie wird die Herstellung eines Desserts als die Königsdisziplin angesehen. In der Kennzeichnungsmängel 29% irreführend 5% Zusatzstoffe 49% nicht zum Verzehr geeignet 7% wertgemindert 1% Verstöße gegen LMHV 9% Abb. 19 Beanstandungsgründe bei Salaten, Mayonnaisen 28 Lebensmittelüberwachung haben die Desserts einen etwas geringeren Stellenwert, was an der an der Zahl der im Jahr 2008 genommenen Proben zu erkennen ist. Bei vier Dessertzubereitungen aus einem ASIA-Laden wurde eine Beanstandung ausgesprochen, da im Zutatenverzeichnis als Zutat „pflanzliches Milchpulver“, welches sich aus Glucose, Palmkernöl und Kasein zusammensetzt, aufgeführt wird. Gemäß der VO (EG) 1234/2007 sind Milcherzeugnisse ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse. Bei der genannten Zutat wurde nur ein Teil der Milcheiweißfraktion, nämlich das Kasein, isoliert und das Milchfett durch Palmkernöl sowie der Milchzucker durch Glucose ersetzt. Damit handelt es sich nicht mehr um ein Milchpulver im Sinne der genannten Verordnung. Weitere Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel sowie eine unzulässige Verwendung des Süßstoffes Cyclamat (Überschreitung der Höchstmenge) und die nicht kenntlichgemachte Verwendung eines Farbstoffes in einer Probe Pudding. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen der eingereichten Proben war unauffällig, was umso erfreulicher ist, da auch Proben von verschiedenen Anbietern mit einem Anteil an Frischobst, was sich bei unsachgemäßer Verarbeitung und Lagerung negativ auf den mikrobiologischen Status auswirkt, zur Untersuchung eingereicht wurden. Beanstandungsgrund Anzahl Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht (ausgenommen Kennzeichnung und mikrobiologische Verunreinigung) 4 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 2 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 1 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung 1 Tabelle 6 Beanstandungsgründe bei Pudding und Dessertspeisen Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen. Warengruppe 22: Teigwaren Von 78 untersuchten Proben waren 12 (15,4%) zu beanstanden. Nudeln stehen in vielen Haushalten in scharfer Konkurrenz zu Kartoffeln, aber insbesondere in den jüngeren Generationen nimmt die Beliebtheit der Nudeln stetig zu. Nach Angaben der Fachverbände stieg der durchschnittliche Nudelverzehr pro Person in Deutschland seit Beginn der 90iger Jahre um 55% auf heutige 7kg Nudeln/ Jahr. Damit liegen die Deutschen im Nudelkonsum europaweit in der Spitzengruppe. Hierzulande werden Nudeln überwiegend aus (Hart)Weizengrieß mit oder ohne Ei, im Einzelhandel meist in getrockneter Form, seltener frisch zum Verkauf angeboten. Insbesondere aus asiatischen Ländern kommen Nudeln auf Basis von Reis oder anderen stärkereichen Pflanzen, z.B. Mungobohne oder Sojabohne. Im Berichtszeitraum ergaben sich eine größere Anzahl Beanstandungen bei einigen Chargen asiatischer Nudeln auf Reis- oder Mungobohnenbasis, wegen deutlich erhöhter Aluminiumgehalte (ca. 60-100 mg/kg getrocknete Nudeln). Für Aluminium sind derzeit in derartigen Lebensmitteln keine Höchstwerte festgelegt. Die EFSA hat in einer Stellungnahme jedoch für die lebenslange Aufnahme von Aluminium eine gesundheitlich unbedenkliche wöchentliche Aufnahmemenge (TWI – tolerable weekly intake) von 1 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Auf der Basis von Verzehrgewohnheiten von Kindern ergab sich bei den stark kontaminierten Nudeln eine über 50%ige Ausschöpfung des TWI. Angesichts der möglichen Aluminium-Aufnahme auch aus anderen Quellen ist dies nicht tolerierbar und die Nudeln sind als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Eine weitere Probe Schnellkochnudeln war wegen Befall mit Käfern nicht zum Verzehr geeignet. Melamin war in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Gentechnisch veränderter Reis war in einer Probe Reisnudeln in Spuren nachweisbar. Weitere Beanstandungen betrafen die nachteilige mikrobielle Beeinflussung von zubereiteten Nudeln aus Imbisseinrichtungen, fehlende Kenntlichmachung von Geschmacksverstärker (Glutamat) ebenfalls dort, sowie bei fertig verpackten Nudeln Kennzeichnungsfehler und fehlerhafte Nährwertangaben. Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten 20 Proben dieser Warengruppe wurden im Rahmen eines Monitoringprogramms zur Untersuchung der Cadmiumgehalte eingereicht. Nachfolgende Tabelle zeigt die ermittelten Cadmiumgehalte auf: Matrix Probenanzahl durchschnittliche Cadmiumgehalte im essbaren Anteil in µg/kg Sonnenblumenkerne 8 8,7 Mandeln 7 186,0 Kokosnüsse 3 12,1 Haselnüsse 2 7,3 Tabelle 7 Cadmiumgehalte in Proben von Schalenobst, Hülsenfrüchten und Ölsaaten Von 104 untersuchten Proben waren 5 (4,8%) zu beanstanden. Einen Überblick über die eingegangenen Proben zeigt Abbildung 20. Nüsse, Schalenfrüchte (45%) darstellt. Zwei Soja-Reis-Drinks wiesen einen zu geringen Calciumgehalt im Vergleich zur deklarierten nährwertbezogenen Angabe auf der Verpackung auf und mussten als irreführend beanstandet werden. Sonstiges (15%) Ölsaaten (17%) Eine weitere Beanstandung betraf eine Beschwerdeprobe Sonnenblumenkerne, die bereits während der Sinnenprüfung durch einen phenolischen Geruch auffiel, der analytisch durch den Nachweis von Di- und Triphenol bestätigt werden konnte. Damit wurde die Probe als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Warengruppe 24: Kartoffeln Sojaerzeugnisse (14%) Hülsenfrüchte (10%) Abb. 20 Probenspektrum Warengruppe 23 Dabei wurden 54% (25 Proben) der Nüsse bzw. Schalenfrüchte auf Mykotoxine untersucht. Nur bei einer Probe Pistazien wurde der festgelegte Höchstgehalt an Aflaxtoxin B1 mit 11 µg/kg und die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 mit 12,4 µg/kg deutlich überschritten. Diverse Sojaerzeugnisse zeigten bis auf eine Probe keinen Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – in diesem einen Fall muss vor Ort geprüft werden, ob die ermittelte Konzentration an GVO eine zufällige Kontamination Von 43 untersuchten Speise­ kartoffeln war 1 Probe (2,3%) zu beanstanden Die eingereichten Speisekartoffeln wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und Nitrat untersucht. Auffälligkeiten hinsichtlich dieser Untersuchungsparameter gab es nicht. Der durchschnittliche Nitratgehalt lag bei 258 mg/kg. 38 Proben stammten aus Deutschland, davon 34,2% von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt. Weiterhin wurden 2 Proben aus Ägypten, 2 Proben aus Zypern und eine Probe aus Israel zur Untersuchung eingereicht. Bei 8 Kartoffelproben aus 29 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Kartoffelerzeugnisse Von 34 Proben wurden 4 bean­ standet (11,8%). „Morgens rund, mittags gestampft, Abends in Scheiben Dabey will ich bleiben“ Johann Wolfgang Goethe, Wiesbaden d. 1 Sept. 1814 30 Beanstandungsgründe Anzahl Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 2 Irreführend Art.16VO(EG)178/2002, §11(1)LFGB 1 Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 1 Tabelle 8 Beanstandungsgründe bei Kartoffelerzeugnissen 25 20 15 10 Gesamtprobenzahl Israel 0 Zypern 5 Ägypten In insgesamt 5 Fällen wurden Spuren des Insektizids DDT nachgewiesen, einem Wirkstoff, der bereits seit über 20 Jahren ein Anwendungsverbot besitzt, jedoch eine sehr hohe Persistenz im Boden aufweist. Die Gehalte lagen zwischen 0,001-0,006 mg/kg, der zulässige Höchstwert beträgt 0,05 mg/kg. Das Keimhemmungsmittel Chlorpropham konnte in 8 Kartoffelproben festgestellt werden. Die Anwendung von Chlorpropham muss mit der Angabe „nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet werden. 1 Probe Kartoffeln wurde beanstandet, weil diese Kenntlichmachung nicht erfolgte. Weiterhin wurden in den untersuchten Kartoffelproben RückständederFungizidePropamocarb, Boscalid, Metalaxyl, Procymidon, sowie die Insektizide Chlorpyrifos und Clothianidin mit Gehalten unter 0,01 mg/kg ermittelt. Weitere Beanstandungsgründe im Jahr 2008 bei den Kartoffelprodukten waren Kennzeichnungsmängel bei zwei Proben. Als nicht zum Verzehr geeignet wurde eine Probe einer Kartoffel mit großflächigen Braunfärbungen beurteilt. Ein auch in diesem Jahr wieder untersuchter Parameter war die Belastung von frittierten Produkten mit Acrylamid. Die untersuchten Proben lagen dabei alle unter den unter anderem beim BVL veröffentlichen Signalwerten. Außerdem wurden bei Kartoffelchips mit einer Angabe der Nährwerte diese untersucht. Speziell wurde dabei bei „Light“-Produkten darauf geachtet, ob einerseits der gekennzeichnete Nährwert tatsächlich 30% unter dem von SachsenAnhalt In 42% der deutschen und in 20% der ausländischen Kartoffeln wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, wobei es sich hauptsächlich um Spuren des Insektizids DDT und um das Keimhemmungsmittel Chlorpropham handelte. Es wurden insgesamt 9 verschiedene Wirkstoffe in den Kartoffelproben nachgewiesen, maximal 2 Rückstände in einer Probe. Überschreitungen der erlaubten Höchstmengen wurden generell bei dieser Warengruppe nicht festgestellt. Bei einer von 8 untersuchten Kartoffelproben aus ökologischem Anbau wurden Spuren des Insektizids DDT festgestellt. vergleichbaren Nicht-„Light“-Produkten liegt, andererseits wurde analytisch ebenfalls eine Überprüfung der angegebenen Werte durchgeführt. Es ergab sich bei einem Produkt (Kartoffelchips) eine Beanstandung. Die Nährwertkennzeichnung erfolgte in korrekter Weise (Fettgehalt 30g/100g), allerdings wurde analytisch ein Fettgehalt von rund 38 g je 100 g bestimmt. Bereits Goethe war ein großer Liebhaber der Kartoffel und der aus ihr hergestellten Speisen. Aus der Kartoffel werden auch heute noch eine Reihe Produkte hergestellt, die in der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter dem Warengruppe 24 „Kartoffeln und Kartoffelprodukte“ zusammengefasst werden. Darunter fallen Pommes frites genauso wie Kartoffelpüreepulver und Kartoffelchips. Deutschland Deutschland handelte es sich um Erzeugnisse aus ökologischem Anbau. Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind in der Abbildung 21 zusammengefasst. Proben mit Rückständen Anzahl der Proben Abb. 21 Ergebnisse der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln Chlorpropham DDT Propamocarb Boscalid Chlorpyrifos Clothianidin Clodinafop-propargyl Metalaxyl Procymidon 0 1 2 3 4 Abb. 22 Häufigkeit der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel 5 6 7 8 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Warengruppe 25: Frischgemüse 2 Gemüseproben – eine Probe Gurken (Spanien) und eine Probe Tomaten (Marokko) – wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen an Pflanzenschutzmitteln beanstandet. Bei den Tomaten handelte es sich um den insektizid wirkenden Stoff tauFluvalinat und bei der Gurke um das Akarizid Acrinathrin. Für beide Wirkstoffe gibt es für die jeweilige Gemüseart keine spezielle 30 25 20 15 10 Porree Spinat Kohlrabi Zucchini Spargel Grüne Bohnen Rucola Spinat Gurken Radieschen Paprika Kopfsalat Rosenkohl Zwiebeln Spargel Möhren 0 Tomaten 5 Gemüsesorte Abb. 23 Anzahl der untersuchten Proben je Gemüsesorte 30 25 20 15 10 Porree Kohlrabi Grüne Bohnen Zucchini Gurken Rucola Paprika Kopfsalat 0 Möhren 5 Rosenkohl In 40% der deutschen und in 81% der ausländischen Gemüseproben wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Besonders viele Mehrfachrückstände (mehr als 5 Rückstände in einer Probe) wurden wiederum in Tomaten, Rosenkohl, Kopfsalat, Paprika und Rucola ermittelt. Maximal konnten in einer Probe Kopfsalat aus Belgien 10 unterschiedliche Wirkstoffe nachgewiesen werden. 35 Tomaten 153 Proben stammten aus Deutschland, davon 54,9% von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt. Weiterhin wurden Gemüseproben aus Ägypten, Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Israel, Marokko, Niederlande, Österreich, Polen und Spanien zur Untersuchung eingereicht, wobei die Niederlande mit 36 Proben und Spanien mit 23 Proben die Hauptherkunftsländer neben Deutschland waren. Bei den untersuchten Gemüsesorten handelte es sich hauptsächlich um Tomaten, Möhren, Zwiebeln, Spargel, Rosenkohl, Kopfsalat, Paprika, Radieschen, Gurken, Spinat, Rucola, Grüne Bohnen, Zucchini, Porree und Kohlrabi. Insgesamt 29 Proben dieser Warengruppe entstammten dem ökologischen Landbau. 40 Anzahl der Proben Die im LAV eingegangenen Gemüseproben wurden vorwiegend auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Nitrat untersucht. 45 Anzahl der Proben Von 258 untersuchten Proben waren 2 (0,8%) Proben zu beanstanden 50 Proben mit Mehrfachrückständen Abb. 24 Anzahl der Proben mit Mehrfachrückständen Höchstmenge, daher ist die für pflanzliche Lebensmittel allgemein geltende Höchstmenge von 0,01 mg/kg maßgebend. Hinsichtlich der Nitratgehalte gab es bei den untersuchten Gemüseproben (ausgenommen Rucola) keine Auffälligkeiten. Verschiedene Gemüsesorten u.a. auch Rucola sind dafür bekannt, dass sie je nach Jahreszeit und Anbaugebiet natürlicherweise hohe Gehalte an Nitrat aufweisen. Der durchschnittlich hohe Nitratgehalt von 5700 mg/kg in den untersuchten Proben entspricht unseren Erfahrungswerten der letzten Jahre. Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse Von 218 untersuchten Proben waren 18 (8,3%) zu beanstanden. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gegen einen Lebensmittelhändler wurden durch die zuständigen Behörden eine Vielzahl von Verdachtsproben aus dem Lebensmittellager sowie den Verkaufsstellen zur Untersuchung eingereicht. Im Bereich der Warengruppe Gemüseerzeugnisse wurden 13 Proben untersucht. Dabei handelte es sich überwiegend um Gemüsekonserven. 31 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Ein Algenerzeugnis musste wegen seines hohen Jodgehaltes als gesundheitsschädliches Lebensmittel beanstandet werden. Bei diesem als Meerkrautsalat bezeichneten, für den Direktverzehr bestimmten Algensalat ist die in Deutschland insgesamt maximal tolerierbare Tageszufuhr von Jod bereits beim Verzehr von 6,2 g des Lebensmittels, die maximal tolerierbare Tageszufuhr von Jod aus Algenerzeugnissen beim Verzehr von 2,5 g erreicht. Wird ein Verzehr von 100 g Salat zugrunde gelegt, ergibt dies eine 40-fache Überschreitung der in Deutschland tolerierten maximalen Jodzufuhr aus Algenerzeugnissen pro Tag. Des Weiteren waren zwei der eingereichten Gemüseerzeugnisse bereits verdorben sowie weitere 5 Erzeugnisse hinsichtlich ihres Genusswertes und ihrer Brauchbarkeit derart gemindert, dass sie deutlich von der Verkehrssauffassung für die jeweiligen Erzeugnisse abwichen. Zusätzlich wurden 8 Kennzeichnungsmängel beanstandet. 9 8 Anzahl der Proben 7 bezüglich der Schwermetallgehalte unauffällig und wiesen somit auch keine Höchstmengenüberschreitung auf. Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse Von 21 untersuchten Proben waren 2 (9,5%) zu beanstanden. Zur Untersuchung kamen überwiegend getrocknete Pilze sowie 2mal zubereitete Pilze als Beschwerdebzw. Verdachtsprobe sowie eine Pilzkonserve als Vergleichsprobe. Bei einer Verdachtsprobe von zubereiteten Champignons aus einer Gasstätte wurde der Verderb der Pilze sowohl sensorisch als auch mikrobiologisch nachgewiesen. Die Probe wurde als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Im Gegensatz dazu konnte bei der Als hygienisch sensibel sind nach wie vor getrocknete Pilze zu bewerten. Die gesundheitliche Gefahr ist durch Salmonellen und Bacillus cereus mit Enterotoxinbildungsvermögen gegeben, wobei Bacillus cereus das hitzelabile Diarrhoe-Toxin und das hitzestabile Emetische Toxin bilden kann. Details der Untersuchungsergebnisse können den Abbildungen entnommen werden. Champignons und Shiitakepilze aus den in Sachsen-Anhalt ansässigen Pilzzuchtbetrieben wurden bezüglich ihres Gehaltes an Cadmium und Blei untersucht. Die 5 untersuchten Proben waren 250 227 200 180 171 Cs 137 [ßg/kg] Im Rahmen des europaweiten Kontrollprogramms für Nitrat in Spinaterzeugnissen wurden 2008 insgesamt 25 Proben untersucht. Die folgende Abbildung zeigt zusammenfassend die Unersuchungsergebnisse. Höchstmengenüberschreiungen wurden nicht registriert. Pfifferlingen aus Osteuropa bezüglich der Belastung mit radioaktivem Cäsium 134/137. Wegen der kürzeren Halbwertszeit wird das Cäsium 134-Isotop generell nicht mehr nachgewiesen. Auch bezüglich des Cäsium 137-Isotops kam es bei keiner der 19 untersuchten Proben zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge von 600 Bq/kg Frischpilze. Im Vergleich zum Vorjahr lag die gemessene Belastung mit radioaktivem Cäsium deutlich unter den ermittelten Werten des Vorjahres. 13 der untersuchten Pfifferlinge lagen mit ihrer Cäsium 134/137-Radioaktivität unter dem Wert von 50 Bq/kg, davon 10 Proben unter dem Wert von 25 Bq/kg. Der Durchschnittswert aller gemessenen kumulierten Cs 134/137-Radioaktivitäten beträgt 62 Bq/kg Frischpilze; als Median wurde 24 Bq/kg Frischpilze ermittelt. 173 166 150 100 80 6 5 4 50 2 0 3 0 1 38 29 3 39 24 12 3 15 8 2 1 12 0 1 <500 501-1000 1001-1500 1501-2000 2 3 4 5 6 2001-2500 Nitratgehalt [mg/kg] Abb. 25 Nitratgehalte [mg/kg] in Spinaterzeugnissen; Untersuchungsergebnisse 7 8 9 10 11 Proben 12 13 14 15 16 17 18 19 Abb. 26 gemessene Cs 134/137-Radioaktivität der Pfifferlinge 201 - 300 [Bq/kg] 101 - 200 [Bq/kg] Warengruppe 27: Pilze Von 31 untersuchten Proben waren 2 (6,5%) zu beanstanden. Schwerpunkt der Kontrollen war auch in diesem Jahr wieder die Untersuchung von frischen 32 < 25 [Bq/kg] 51 - 100 [Bq/kg] 26 -50 [Bq/Kg] Abb. 27 Verteilung der Cs 134/137-Radioaktivität auf die Proben Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse eingereichten Beschwerdeprobe und der dazugehörigen Konserve keine Abweichung festgestellt werden. Die Proben wurden als arteigen für Pilze in Konserven, die aus eingesalzener Rohware hergestellt werden, beurteilt. Aus diesem Grund wurden die im Vorjahr begonnenen Untersuchungen von Trockenpilzen schwerpunktmäßig fortgesetzt. Es wurden 18 Proben getrockneter Pilze, überwiegend asiatischer Herkunft, untersucht. Entnommen wurden die Pilze sowohl in Restaurants als lose Ware, als auch im Handel (Großhandel, Einzelhandel, spezielle asiatische Handelseinrichtungen). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die mikrobiologische Beschaffenheit der Trockenpilze weitgehend gebessert. Salmonellen konnten in keiner der Proben nachgewiesen werden. 13 der untersuchten Trockenpilze waren mikrobiologisch völlig unauffällig. In 5 der untersuchten Proben wurde Bacillus cereus nachgewiesen, davon in 3 Proben in einer Konzentration unter 15.000 KbE/g und ohne Enterotoxinbildungsvermögen. Zwei der eingesendeten Pilzproben enthielten Bacillus cereus in einer Konzentration von 52.000 KbE/g bzw. einer geschätzten Konzentration von 3.000 KbE/g bei gleichzeitigem Nachweis des Diarrhoe-Toxins. Beide Fertigpackungen der Pilze enthielten Zubereitungshinweise, die, konsequent eingehalten, nach bestimmungsgemäßen Verzehr eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr erwarten lassen. In beiden Fällen wurde empfohlen, den Hersteller bzw. Importeur von den Befunden in Kenntnis zu setzen. Vier Proben von getrockneten Pilzen wurden vorsorglich auf eine unzulässige Behandlung mit Gammastrahlen untersucht, sowie eine Probe auf das allergene Schwefeldioxid. In keinen der Fälle erfolgte eine derartige Behandlung. Warengruppe 29: Frischobst Von untersuchten 273 Proben waren 12 (4,4%) zu beanstanden Die eingereichten Obstproben wurden vorrangig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. 115 Proben stammten aus Deutschland, wobei 66,1% dieser Proben von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt kamen. Weitere Hauptherkunftsländer der eingegangenen Obstproben waren Spanien mit 53 Proben und Italien mit 44 Proben. 9 Proben wiesen Rückstände über der jeweils gültigen Höchstmenge auf, hier fielen besonders Erdbeeren und Äpfel auf. 75,8% (Vorjahr 67,6%) der Proben enthielten Mehrfachrückstände, wobei Weintrauben mit bis zu 11 Wirkstoffen, Äpfel mit bis zu 9 Wirkstoffen, Birnen und Erdbeeren mit bis zu 8 Wirkstoffen pro Probe besonders auffällig waren. Eine Litschiprobe war äußerlich stark verschimmelt und wurde daher beanstandet. Eine abgepackte Zitronen- und Orangenprobe aus dem ökologischen Landbau waren auf dem Etikett entsprechend gekennzeichnet, die Rückstandsuntersuchung bestätigte die ökologische Erzeugung. Die im Handel zusätzlich auf einem Schild neben der Ware angebrachte Kennzeichnung wies abweichend von der Originalkennzeichnung eine Oberflächenkonservierung der Zitrusfrüchte aus. Diese falsche Angabe auf dem Schild wurde beanstandet. Eine Apfelprobe war als „Öko-Apfel“ ausgelobt, enthielt jedoch verschiedene Insektizide und Fungizide, so dass hier eine Irreführung vorlag. Warengruppe 30: Obstprodukte Von 158 untersuchten Proben waren 27 (17,1%) zu beanstanden. Im Rahmen der Untersuchung von verzehrfertigem Obst, das abgepackt im Handel angeboten wird, ergaben sich bei 9 von 48 insgesamt untersuchten Proben Beanstandungen. In 8 Fällen war die Kennzeichnung unvollständig oder unzutreffend. Ein Obstsalat mit einer Keimzahl an Enterobakterien von 1 Million pro Gramm wurde als nachteilig beeinflußt beurteilt. Bei den nachgewiesenen Enterobakterien handelte es sich mit Pantoea agglomerans und Klebsiella oxytoca um Mikroorganismen, die auch den Darm des Menschen besiedeln. Dem Bereich der Obstprodukte zuzurechnen ist eine neue Erzeugnisgruppe, die gemeinhin als „Smoothie“ bezeichnet wird. Mit der häufig gewählten Verkehrsbezeichnung „Fruchtzubereitung …“ handelt es sich um Erzeugnisse eigener Art, für die rechtliche Vorgaben nicht existieren. Für Smoothies (engl.: „smooth“ = „fein, gleichmäßig, cremig“) werden vor allem Fruchtmark oder Fruchtpüree verarbeitet, denen meist noch Fruchtsäfte, zuweilen auch kleine Fruchtstücke zugesetzt werden. Die Produkte werden oft als Ersatz für eine (oder mehrere) der empfohlenen Portionen Obst und Gemüse beworben. Der gesundheitliche Wert der Smoothies ist nicht generell abzustreiten, doch sind mit der Verarbeitung der Früchte Verluste an Nährstoffen und weiteren Inhaltsstoffen verbunden. Einen vollwertigen Ersatz für den Verzehr von Obst und Gemüse können sie daher nicht leisten. 16 Smoothie-Proben wurden im Jahr 2008 untersucht. Die mikrobiologische Beschaffenheit der Proben gab keinen Anlass zur Beanstandung, ebenso die Ergebnisse der Untersuchung von 9 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. 33 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Trockenfrüchte wurden auf eine Kontamination mit Mykotoxinen untersucht. Bei einer Probe getrockneter Melonenkerne ergab die Untersuchung auf Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 eine Höchstmengenüberschreitung gemäß Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Die Untersuchung von 9 Proben Feigen ergab diesbezüglich keine Beanstandung. Insgesamt 9 Proben Trockenfrüchte wurden auf Ochratoxin A untersucht. Eine Höchstmengenüberschreitung wurde nicht festgestellt. Eine Probe Feigen, als Beschwerde eingereicht, wurde als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt, da sich der Beschwerdegrund Schwarzschimmel bestätigte. Das als Verdachtsprobe entnommene Erzeugnis „Getrocknete Bocksdornfrüchte“ wurde wie die beiden in Verfolg dieser Probe eingereichten Proben als zum Verzehr nicht geeignet beanstandet. Die Proben wiesen mit durchschnittlich 12000 mg schweflige Säure/kg einen extrem überhöhten Gehalt an diesem Zusatzstoff auf. Rosinen, die in einem Einzelhandelsgeschäft selbst abgepackt für die Kunden zur Selbstbedienung angeboten wurden, waren ohne jegliche Kennzeichnung und daher nach der LebensmittelKennzeichnungsverordnung zu beanstanden. Weitere Beanstandungen der Kennzeichnung betrafen fehlende Klassennamen, unvollständiges Mindesthaltbarkeitsdatum sowie unvollständige Nährwertangaben. Als Verdachtsprobe eingereichte Schattenmorellen in einer Glaskonserve waren zu erheblichen Teilen braun verfärbt und fleckig, so dass eine Wertminderung vorlag. 34 Warengruppe 31: Fruchtsäfte Von 191 untersuchten Proben waren 23 (12,0%) zu beanstanden. Die lose Inverkehrgabe von Fruchtsäften oder Fruchtnektaren erreicht bei weitem nicht die Ausmaße wie bei den Erfrischungsgetränken, jedoch ist mit ähnlichen Problemen bei der mikrobiologischen Beschaffenheit sowie bei der Bezeichnung der Getränke zu rechnen. 8 Proben Fruchtsäfte oder –nektare, die lose in Verkehr gebracht wurden, gingen zur Untersuchung ein. Eine als „Bananensaft“ bezeichnete Probe mit der zusätzlichen Angabe „Süßstoffe“ wurde als insgesamt irreführend gekennzeichnet beanstandet, da es sich weder um Bananensaft noch um ein süßstoffgesüßtes, sondern um ein zuckergesüßtes Getränk handelte. Die mikrobiologische Beschaffenheit dieser Proben gab in einem Fall Anlass zu einer Beanstandung. 4 Proben Fruchtsaft bzw. –nektar entsprachen auf Grund erhöhter Gehalte an Gärungsprodukten wie Milchsäure und Ethanol nicht der Verkehrsauffassung für diese Erzeugnisse. Bei der Beurteilung von Fruchtsäften rückte im Berichtszeitraum die Kontamination insbesondere von Apfelsäften mit Aluminium ins Zentrum des Interesses. Die EFSA hat in einer Stellungnahme für die lebenslange Aufnahme von Aluminium eine gesundheitlich unbedenkliche wöchentliche Aufnahmemenge (TWI – tolerable weekly intake) von 1 mg/ kg Körpergewicht festgesetzt. Ursache der Kontamination von Fruchtsäften ist die Lagerung in unbeschichteten Alu-Tanks. Diese Verfahrensweise muss als nicht sachgemäß angesehen werden. Erhöhte Aluminiumgehalte in Fruchtsäften von mehr als 8 mg/l sind technisch vermeidbar. In 2 Proben Apfelsaft sowie 2 Quittennektaren sachsenanhaltinischer Hersteller wurde Aluminium in deutlich höheren Gehalten festgestellt und die Proben als inakzeptabel kontaminiert beanstandet. Den weitaus größten Teil der Beanstandungen bilden wiederum Kennzeichnungsmängel der verschiedensten Art. So fehlte trotz reichlich Platz auf der Verpackung, einem 5 l-Bag-in-box-Karton, die Angabe der Verkehrsbezeichnung bei einem Apfelsaft. Ein süßstoffgesüßter Fruchtnektar wies nur eine unvollständige Nennung der Süßstoffe auf. Mindesthaltbarkeitsdatum, unvollständige Nährwertkennzeichnung, Klassennamen, Lesbarkeit von Angaben waren bei den Beanstandungsgründen vertreten. Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke Von 252 untersuchten Proben waren 55 (21,8%) zu beanstanden. Die Untersuchung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken aus Schankanlagen ist ein fester Bestandteil der Tätigkeit im Rahmen dieser Warengruppe. Zur Untersuchung vorgelegt wurden 91 Proben Erfrischungsgetränke aus loser Abgabe. Das Untersuchungsspektrum beinhaltete neben der Erfassung des mikrobiologischen Status die bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken gängigen Zusatzstoffklassen, die Überprüfung vorhandener Nährwertangaben und sonstiger Auslobungen. Von den 91 Proben waren 10 Proben zu beanstanden. Es handelte sich um folgende Beanstandungsgründe: • zum Verzehr nicht geeignet: 1 Probe • fehlende Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen oder Farbstoffen (§ 9 Abs. 1 ZZulV): 8 Proben • fehlende Kenntlichmachung von Süßstoffen (§ 9 Abs. 2 ZZulV): 1 Probe • fehlende Kenntlichmachung von Koffein: Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse 2 Proben • sonstige Beanstandungsgründe: 1 Probe den Forderungen der Verordnung (EG) 1925/2006 unvollständig. Die Proben wurden daher beanstandet. Bei der Beanstandungsrate ist in den vergangenen Jahren ein leichter Abwärtstrend zu beobachten. Von der Art der Beanstandungen sind insbesondere die hinsichtlich der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen weiterhin dominierend. Das Bemühen kleinerer Herstellerbetriebe um neue Produkte, in denen auch einheimische Fruchtarten verarbeitet werden, führt nicht selten zu kuriosen Aufmachungen dieser Kreationen. Es ist jedenfalls zu hoffen, dass die Angabe „Fruchtwasser“ im Zutatenverzeichnis eines Fruchtgetränkes nicht der Wahrheit entspricht. Wie diese unklare Angabe wurden weitere Auslobungen in der Etikettierung der Probe beanstandet. Wie in der Vergangenheit traten auch bei den übrigen Planproben die meisten Mängel im Bereich der Kennzeichnung auf. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln ist der Umfang der erforderlichen Nährwertangaben bei Lebensmitteln, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, neu geregelt. Bei derartigen Erzeugnissen, zu denen auch viele Erfrischungsgetränke gehören, ist die als „big eight“ bekannte, umfangreiche Nährwertkennzeichnung (entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 2 Nährwert-Kennzeichnungsverordnung) erforderlich. Darüber hinaus sind natürlich die ausgelobten Vitamine bzw. Mineralstoffe zu deklarieren. Bei 15 Proben Erfrischungsgetränken, denen Vitamine zugesetzt wurden, war die Nährwertkennzeichnung gegenüber Bei den im Rahmen der Bundesweiten Überwachungsplanes 2007 untersuchten Erfrischungsgetränken mit Herkunft aus Osteuropa war eine hohe Beanstandungsrate festgestellt worden. Derartige Erzeugnisse wurden daher im Jahr 2008 wiederum angefordert. Von insgesamt 19 Proben dieser Herkunft waren 12 Proben zu beanstanden. Hauptgründe für die Beanstandungen waren Kennzeichnungsmängel (Verkehrsbezeichnung, unvollständige Zutatenangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum, ausschließlich fremdsprachige Angaben, Nährwertkennzeichnung), die nicht rechtskonforme Kenntlichmachung von Süßstoffen sowie die zur Irreführung geeignete Aufmachung einer Probe „… safthaltiges Getränk“ mit der Darstellung von Früchten, deren Saft nicht enthalten war. Trend Beanstandungen 2000 - 2008 % der Proben mit Beanstandung 35 30 25 20 15 10 5 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 gesamt davon zum Verzehr nicht geeignet / nachteilig beeinflußt davon fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen sonstiges Abb. 28 Trend Beanstandungen 2000 - 2008 bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken Zwei Beschwerdeproben gingen zur Untersuchung ein. Es handelte sich um geöffnete Packungen von aromatisierten Mineralwassergetränken, die durch Geruchs- und Geschmacksabweichungen auffielen. In beiden Fällen war die Beschwerde berechtigt. Warengruppe 33: Wein Von 345 untersuchten Proben waren 48 (13,9%) zu beanstanden. Sachsen-Anhalt ist ein weinbautreibendes Land. Etwa 90% der Anbaufläche des bestimmten Qualitätsanbaugebietes Saale-Unstrut befinden sich in Sachsen-Anhalt. Neben dem Landesweingut zählen insgesamt 46 Weingüter im Haupt- und Nebenerwerb sowie ca. 530 Traubenerzeuger zum Qualitätsweinanbaugebiet. Im Rahmen der amtlichen Weinüberwachung wurden im Untersuchungszeitraum insgesamt 123 Proben mit Herkunft aus Saale-Unstrut entnommen. Neben bereits im Verkehr befindlichen Weinen wurden auch Proben auf verschiedenen Herstellungsstufen aus Weingütern, im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung sowie Keltertrauben zur Überprüfung der Rückstandsbelastung entnommen. Die Beanstandungsquote bei Erzeugnissen aus SaaleUnstrut lag 2008 bei 13,8%. Darüber hinaus wurden verschiedenste Erzeugnisse des Weinsektors überwiegend stichprobenartig im Handel entnommen, untersucht und beurteilt. Die Untersuchung umfasste in der Regel die sensorische Beschaffenheit der Erzeugnisse, die allgemeine Zusammensetzung (z.B. Alkoholgehalt, Extrakt, Säurespektrum, Zucker, Mineralstoffe), Identitätsparameter (Shikimisäure, Anthocyanmuster bei Rotwein), Zusatzstoffe (z.B. Schwefeldioxidgehalt, sonstige Konservierungsstoffe) sowie Rück35 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 standsuntersuchungen (Pflanzenschutzmittel) und Kontaminanten (Ochratoxin und Schwermetalle). Weiterhin wurden die Bezeichnung und Aufmachung der Erzeugnisse hinsichtlich Rechtskonformität geprüft. Insgesamt wurden bei 48 Proben beanstandeten (13,9%) 54 Rechtsverstößen registriert. Die Beanstandungsgründe sind folgender Abbildung zu entnehmen: sonstige Mängel 7% allg. Bezeichnung smängel 43% sensorische Mängel 26% irreführende Bezeichnung 24% Abb. 29 Beanstandungsgründe LAV LSA 2008 Wein und Schaumwein Als irreführend wurden Proben beurteilt, die wegen unzutreffender Herkunftsangabe, Rebsorte oder Alkoholangabe auffielen, wobei zur Irreführung geeignete Herkunft den Schwerpunkt dieser Beanstandungen bildete. Als sensorisch mangelhaft fielen in erster Linie Proben auf, die untypisch gealtert bzw. überlagert waren. Zur Kontrolle einheimischer Trauben hinsichtlich ihrer Belastung mit Pflanzenschutzmitteln wurden Keltertrauben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Traubenlese entnommen. Es wurden 18 Traubenproben untersucht. Pflanzenschutzmittelrückstände wurden in allen Traubenproben nachgewiesen. Die untersuchten Proben wiesen überwiegend Mehrfachbelastungen auf. Bei 15 der untersuchten Proben wurden jeweils 8 bis 15 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Ein Erklärungsansatz für diesen intensiven Pflanzenschutzmitteleinsatz im Weinbau ist in den klimatischen Bedingungen im Jahr 2008 zu suchen. Reichlich Feuchtigkeit sowie zeitweise hohe Temperaturen bewirkten einen hohen Oidium- bzw. Peronosperadruck im Weinbau. Weiterhin wurden insgesamt 26 Proben Wein hinsichtlich ihrer 36 PSM-Belastung geprüft. Es handelte sich überwiegend um Weine der Jahrgänge 2006 und 2007. Auch hier wurden in allen Weinproben PSM-Rückstände, gefunden. Die Belastung der Weinproben lag erwartungsgemäß, bedingt durch Abreicherung im Verlauf der Herstellung, deutlich unterhalb der bei Traubenproben registrierten Mengen. Unter Berücksichtigung einschlägiger Verarbeitungsfaktoren bewegten sich die nachgewiesenen Mengen allerdings vereinzelt durchaus im Grenzbereich. In 17 der untersuchten Weine wurden jeweils zwei bis vier verschiedene Wirkstoffe gefunden, eine Probe enthielt sogar acht verschiedene Wirkstoffe. Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Rückstandshöchstmengen wurden 2008 bei Erzeugnissen des Weinrechts nicht festgestellt. Die insgesamt deutliche Belastung der untersuchten Weine lässt eine verstärkte Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bei Saale-Unstrut Wein sinnvoll und notwendig erscheinen. Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein Von 79 untersuchten Proben waren 6 (7,6%) zu beanstanden. Die Beanstandungen betrafen fehlende Sulfitkennzeichnung bzw. unzulässigen Zusatz von Spirituosen zu aromatisierten weinhaltigen Cocktails. Weiterhin wurden lose abgegebene Glühweine, die wegen ungeeigneter Erhitzungspraktiken den erforderlichen Mindestgehalt an Alkohol vermissen ließen bzw. grobe sensorische Mängel aufwiesen, beanstandet. Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke Von 81 untersuchten Proben waren 20 (24,7%) zu beanstanden. Bei einer Probe Fruchtwein war die fehlende Allergenkennzeichnung von schwefliger Säure Grund der Beanstandung. Sorbinsäure als Konservierungsstoff war bei einer Probe Sanddornwein nicht kenntlich gemacht. Bei zwei Proben ging die Abweichung des vorhandenen Alkoholgehaltes von der Deklaration über die zulässige Toleranz von ± 1% vol hinaus, so dass eine Beanstandung erfolgte. Die in den Leitsätzen für weinähnliche Getränke festgeschriebenen Mindestgehalte an nicht-flüchtiger Säure wurden bei fünf Proben nicht erreicht. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gelten für Aussagen mit Gesundheitsbezug wie „verdauungsfördernd“ sowie für allgemeine Auslobungen wie „bekömmlich“, „appetitanregend“ strenge Regeln. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2% vol. sind gesundheitsbezogene Angaben nicht zulässig, da alkoholhaltigen Getränken auf diese Weise kein positives Image zukommen soll. Zwei weinähnliche Getränke mit der Auslobung „bekömmlich“ wurden daher beanstandet. In der Zeit der Advents- und Weihnachtsmärkte wurden Fruchtglühweine mit den jeweils unerhitzten Der Begriff „Weinähnliche Getränke“ umfasst eine Vielzahl von Getränken, die dem Wein ähnlich sind, jedoch nicht aus Trauben, sondern aus anderen Früchten hergestellt werden. Beliebt sind insbesondere Apfelwein, aber auch Fruchtweine aus Beeren oder Kirschen. Zahlreiche Hersteller von Fruchtsäften in Sachsen-Anhalt haben sich auch der Herstellung weinähnlicher Getränke verschrieben. Die Untersuchung der Proben umfasst neben der Überprüfung der angegebenen Fruchtart vor allem den Alkoholgehalt, die Bestimmung des SO2-Gehaltes und die Überprüfung seiner Deklaration. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Vergleichsproben zur Untersuchung angefordert. Von insgesamt 15 Proben dieser Art waren 8 Proben zu beanstanden. Bei fünf Proben fehlte die gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung erforderliche Kenntlichmachung des Gehaltes an Schwefeldioxid. Sensorische Mängel, bedingt durch unsachgemäße Erhitzung, waren bei einer Probe zu beanstanden. Zwei Proben Fruchtglühwein wurde bei der Abgabe als „Glühwein“ bezeichnet, so dass eine Irreführung vorlag. Warengruppe 36: Bier Von 213 untersuchten Proben waren 23 (10,8%) zu beanstanden. Auch im Berichtsjahr wurde der überwiegende Teil der Bierproben als lose Proben aus Schankanlagen entnommen. Diese Schwerpunktsetzung dient der Kontrolle der Schankanlagenhygiene in gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars bis zu Imbisseinrichtungen. Erfreulicherweise bleibt auch 2008 der Anteil der Proben, die als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden, mit 2 Proben bei den Bieren aus Schankanlagen vergleichsweise niedrig. Darüber hinaus mussten 8 Proben als nachteilig beeinflusst beurteilt werden. Unverändert hoch ist der Anteil derjenigen Proben (20 Proben - entspricht 9,4% der insgesamt eingereichten Proben), bei denen ein Hinweis zur Einhaltung der Hygiene ausgesprochen werden musste. Der Nachweis von bierschädlichen Bakterien bis zu Größenordnungen von 150.000 koloniebildenden Einheiten pro ml, in der Regel verbunden mit sensorischen Mängeln, war im letzten Jahr die häufigste Ursache für Beanstandungen bzw. Hygienemängeln. Darüber hinaus wurden hygienische Mängel auch durch den Nachweis von Coliformen Keimen und Pseudomonaden aufgezeigt. In allen Fällen wurde eine Kontrolle des Hygieneregimes mit Entnahme von Nach- oder Vergleichsproben empfohlen. Oben genannte Auswertungen zeigen, dass diese Untersuchungen auch weiterhin ein notwendiges Instrumentarium zur Kontrolle hygienischer Risiken im Schankbereich bleiben. Bei den Bieren in Fertigpackungen wurden eine Verdachtsprobe Weißbier in einem Partyfass als verdorben und eine Beschwerdeprobe Flaschenbier als wertgemindert beanstandet. Im Zuge von Erlebnisgastronomie und dem Angebot einer Vielzahl von individuellen oder traditionellen, besonderen Bieren, teilweise auch mit regionalen Bezug, haben sich auch in Sachsen-Anhalt Gasthausbrauereien etabliert. Häufig handelt es sich bei den dort hergestellten Bieren um naturbelassene, unfiltrierte Biere. Bei der Herstellung und Abfüllung dieser Biere, insbesondere wenn Falschenabfüllung betrieben wird, besteht ein deutlich höheres hygienisches Risiko gegenüber filtrierten Bieren. Aus diesem Grund wurden die bereits 2007 begonnenen Teamkontrollen in Klein- und Gaststättenbrauereien im Berichtsjahr schwerpunktmäßig fortgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden 22 Proben von Bier und Biermischgetränken untersucht. Davon mussten 13 Proben beanstandet werden. Beanstandungsgründe waren bei 2 Bieren eine nachteilige mikrobiologische Beeinflussung bei 2 Bieren die Nichteinhaltung des für die Biergattung vorgeschriebenen Stammwürzegehaltes sowie die nicht erfolgte Kenntlichmachung von verwendeten Zusatzstoffen bei einem Biermischgetränk. Darüber hinaus wurden bei 8 Proben Kennzeichnungsmängel entsprechend der LebensmittelkennzeichnungsVerordnung festgestellt. Im Rahmen des 2008 fortgesetzten Fusarien-Monitoring-Programms des Landes Sachsen-Anhalt Generell haben im Bier wegen der aeroben Atmosphäre, dem niedrigen pH-Wert, der niedrigen Temperatur, dem Mangel an bestimmten Nähr- und Wuchsstoffen, der vorhandenen Hopfenbitterstoffe sowie des vorhandenen Alkohols nur wenige Organismen Überlebenschangen. Dazu zählen verschiedene Arten von bierschädlichen Bakterien, die sich in die beiden großen Gruppen der Milchsäurebildner und der Fremd- und Wildhefen unterteilen lassen. Diese Keime können lange verschleppt werden, ohne Schaden anzurichten. Ergeben sich dann aber z. B. durch mangelnde Reinigungsmaßnahmen und/oder unzureichende Kühlung Vermehrungsmöglichkeiten, können diese Keime innerhalb kürzester Zeit massive Probleme auslösen. Biere, die mit Bierschädlingen kontaminiert sind, können durch Trübungen, Milchsäurebildung und/oder Geruchs- und Geschmacksfehlbildung mehr oder weniger stark in ihrer Qualität beeinflusst werden. hinsichtlich der Belastung von Braugerste, Braumalz und Bier mit den Mykotoxinen Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon wurden 6 Proben einheimische Braugerste, 10 Proben Malz aus Mälzereien und Brauerein Sachsen-Anhalts und 11 Proben einheimisches Bier untersucht. In der Braugerste und in den Bieren wurden die Mykotoxine nicht nachgewiesen. 3 Braumalzproben wiesen einen geringen Gehalt an DON auf, der jedoch deutlich unter der Höchstmenge des Mykotoxins für Getreideerzeugnisse liegt. Eines dieser Malze enthielt zusätzlich Zearalenon im Konzentrationsbereich der Bestimmungsgrenze. Warengruppe 37: Spirituosen Von 63 untersuchten Proben waren 7 (11,1%) zu beanstanden. Ein lich Eierlikör wurde bezügder Verkehrsbezeichnung 37 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 beanstandet, da er Sahne als Zutat enthielt, was für diese Kategorie nicht vorgesehen ist. Weitere Beanstandungen betrafen überwiegend fehlende Losnummern sowie unvollständige Herstellerangaben. Ein Traubenlikör fiel dabei besonders auf, da die Losnummer auf der Rückseite des Etiketts aufgedruckt war, jedoch durch die dunkle Farbe des Produktes nicht leicht lesbar für den Verbraucher erschien (siehe Foto). Warengruppe 40: Honige, Brotaufstriche Von 102 untersuchten Proben waren 24 (23,5%) zu beanstanden. Honig ist ein Produkt dessen Qualität sehr stark von der Sorgfalt des Imkers bei der Gewinnung abhängt. Der überwiegende Teil der im LAV untersuchten Honige stammt aus Sachsen-Anhalt. Die häufigsten Beanstandungsgründe im Berichtszeitraum waren Kennzeichnungsfehler (siehe Abbildung 30): Bei einer so genannten „Trinkerlaubnis“, die vermutlich als PartyGag für Stimmung sorgen soll, wurde ein abweichender Alkoholgehalt festgestellt und als irreführend beanstandet. Anteil Kennzeichnungsmängel an Gesamtprobenzahl [%] 19 19,6 15 2007 106 15 14,2 11 2008 63 7 11,1 10 Beanstandungen 97 Gesamtprobenzahl 2006 Jahr Anteil Beanstandungen an Gesamtprobenzahl [%] Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Beanstandungsquote der vergangenen Jahre in etwa gleichbleibend ist. Tabelle 9 Beanstandungen bei Spirituosen Warengruppe 39: Zucker Ein „Löwenzahnhonig“ und zwei „Lindenhonige“ wurden wegen falscher Sortenangaben beanstandet. Sowohl der sensorische als auch der mikroskopische Befund der Proben zeigten keine sortentypischen Merkmale. Auffällig im Berichtszeitraum war ein „Obstblütenhonig“ mit stark erhöhtem Saccharosegehalt. Saccharose kommt nur in geringen Mengen (ca. 1%) im Honig vor. Nach der HonigVO darf Honig bis zu 5g Saccharose je 100 g enthalten. Bei dem genannten auffälligen Honig wurde ein Saccharosegehalt von 14,2 g/100g ermittelt. Ein erhöhter Saccharosegehalt kann auf eine Verfälschung mit Haushaltszucker hindeuten. Im Gegensatz zum Berichtsjahr 2007 waren die zur Untersuchung eingereichten „Blütenpollen“ nicht zu beanstanden. Erhöhte Schimmelpilzgehalte wie im Jahr zuvor konnten erfreulicherweise nicht Angaben nicht lesbar; 3 festgestellt werden. Pfllanzenschutzmittel-Rückstände wurden ebenfalls nicht nachgewiesen. Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc. Von 68 untersuchten Proben waren 6 (8,8%) zu beanstanden. Die risikoorientierte Probenahme in dieser Warengruppe ist im nächsten Jahr eindeutig zu verbessern. Anscheinend muss eine Präzisierung des Begriffs „Hersteller“ erfolgen, da hier aus hiesiger Sicht auch Kleinvermarkter mit erfasst sind – dies wurde jedoch von den Probenehmern kaum berücksichtigt (Tab. 10, S. 39). Diese Produkte wiesen in der Vergangenheit eine sehr hohe Anzahl an Kennzeichnungsfehlern auf, die abgestellt werden sollen. So wurden nur 3 derartige Produkte zur Untersuchung und Beurteilung eingereicht –zwei Konfitüren, die aufgrund des geringen Extraktgehaltes und des Nachweises von Sorbinsäure eher der Verkehrsauffassung eines Fruchtaufstrichs entsprechen sowie ein Gelee mit Bierwürze. Bierwürze stellt dabei keine Frucht im Sinne der Konfitürenverordnung dar, so dass die Verkehrsbezeichnung „Gelee“ für dieses Erzeugnis nicht verwendet werden darf. Zwei weitere Beanstandungen betrafen die fehlenden prozentualen Anteile der Früchte bei einer Zweifrucht-Konfitüre bzw. einem Fruchtaufstrich. sonstige; 1 MHD unvollständig bzw. fehlt; 13 Loskennzeichnung fehlt; 9 Von 25 untersuchten Proben waren 0 (0,0%) zu beanstanden. Regelmäßiger Schwerpunkt sind die Produkte der drei sachsenanhaltinischen Zuckerfabriken sowie einer Stärkeverzuckerungsfabrik. Es ergaben sich wie schon im Vorjahr keine Beanstandungen. 38 Herkunftsland fehlt; 10 Hersteller unvollständig bzw. fehlt; 3 Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen. Abb. 30 Anzahl und Art der Kennzeichnungsfehler bei Honig Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Proben 2007 Proben 2008 Gesamtprobenzahl 73 68 Proben von Kleinvermarktern 14 3 Beanstandungen bei Kleinvermarktern 11 3 Beanstandungsquote in % 79 100 Tabelle 10 Probenzahlen der Warengruppe 41 der Jahre 2007 und 2008 Warengruppe 42: Speiseeis Von 430 untersuchten Proben waren 43 (10%) zu beanstanden. Untersucht wurden Speiseeisproben sowie Halberzeugnisse für Speiseeis (Speiseeispulver, -ansätze, Aromen und Pasten) überwiegend aus handwerklicher Herstellung. Jede Probe wird auf Enterobakterien als Nachweiskeim für mangelnde Hygiene untersucht. Des Weiteren werden Gesundheitsgefahren durch Untersuchungen auf krankmachende Keime z. B. Salmonellen ausgeschlossen. Mittels der Sinnenprüfung sowie gegebenenfalls durch chemische Untersuchungen erfolgt die Überprüfung der Verkehrsauffassung, die in den Leitsätzen für Speiseeis beschrieben ist. Mikrobiologische Untersuchung Die Beurteilung der mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse richtet sich nach dem Ort der Entnahme. Werden Proben direkt aus dem Herstellungsprozess entnommen, erfolgt die Bewertung gemäß der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln. Werder Proben aus dem Verkaufsbereich entnommen, erfolgt die Beurteilung gemäß der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene (DGHM). In beiden Fällen wird der Enterobakteriengehalt einer Bewertung unterzogen. Von den 404 zur Untersuchung eingegangen Planproben wurden 10 Proben aus dem Verkauf wegen einer deutlichen Warnwertüberschreitung als nachteilig beeinflusst im Sinne § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung beanstandet. Bei 28 Proben kam es zu einer Richtwertüberschreitung. Von den Eisproben, die direkt aus der Herstellung entnommen wurden, entsprachen 35 Proben nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln. Gemäß Artikel 7 Abs. 4 der genannten Verordnung sind bei unbefriedigenden Ergebnissen hinsichtlich der Prozesshygienekriterien durch den Lebensmittelunternehmer Maßnahmen zur Verbesserung der Herstellungshygiene zu ergreifen. Überprüfung der Verkehrsbe­ zeichnung bei Vanilleeis Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogrammes (BÜP) wurde 2008 die Verwendung von echter Vanille in Vanilleeis geprüft. Der Ursprung der Gewürzvanille ist Mexiko und Mittelamerika, während heute Madagaskar, die Komoren und Réunion die Hauptanbaugebiete sind. Problematisch ist, dass die Vanilleblüte nur von ganz bestimmten Kolibri- und Bienenarten bestäubt werden kann, die nur in Mexiko vorkommen. Daher war der Anbau außerhalb von Mexiko lange Zeit unmöglich. Erst nachdem die künstliche Befruchtung durch den Menschen gelang, breiteten sich die Anbaugebiete aus. Die Befruchtung erfolgt manuell mit einem Kaktusoder Bambusstachel, wodurch sich ein erheblicher Arbeitsaufwand ergibt. Echte Vanille gehört somit zu den teuersten Gewürzen der Erde. Allerdings unterliegt der Preis in Abhängigkeit von der Nachfrage und der Verfügbarkeit seit Jahrzehnten großen Schwankungen. So lag er in den 80er Jahren zwischenzeitlich bei 20 Dollar je Kilogramm und 2004 durch die Verwüstung zahlreicher Anbaugebiete durch einen Taifun bei 500 Dollar je Kilogramm. Im darauf folgenden Jahr stabilisierte sich der Preis wieder bei 40 Dollar je Kilogramm. Dies fördert die Suche nach lukrativen Alternativen. Schon seit langem ist das Vanillin als Hauptaromakomponente identifiziert. Dieser Stoff ist relativ preiswert und v. a. preisstabil synthetisch oder biotechnologisch herstellbar. Allerdings bewirkt erst die Summe aller in natürlicher Vanille vorkommenden Aromakomponenten den typischen Geschmackseindruck. Rechtlich gesehen ist die Situation eindeutig – nur wo „Echte Vanille“ drin ist, darf auch „Vanille“ draufstehen. Jede andere Zusammensetzung muss Bei Vanille handelt es sich um eine Gattung aus der Familie der Orchideen. Sie umfasst mehr als 100 Arten, von denen nur etwa 15 aromatische Früchte tragen. Allerdings wird hauptsächlich die als „Echte Vanille“ bezeichnete Art vanilla planifolia in Lebensmitteln verwendet. Nur die Früchte dieser Art besitzen eine Zusammensetzung, die ihr das typische Aroma verleiht. Hierbei handelt es sich um bis zu 20 cm lange grüne Samenkapseln, die aus den Blüten hervorgehen und häufig fälschlicherweise als „Schoten“ bezeichnet werden. Erst nach der Fermentation erhalten sie die bekannte schwarze Farbe. Als wichtiges Kriterium bei der Unterscheidung zwischen natürlichem und künstlichem Vanillearoma dienen häufig die kleinen schwarzen Partikel im Eis. Auch das machen sich einige Eishersteller zu nutzen. So ist es möglich, die Aromastoffe aus den Vanillekapseln zu extrahieren und anschließend durch künstliches Vanillin zu ersetzen. So behandelte Vanillekapseln sind deutlich günstiger und erwecken durch die schwarzen Partikel den Eindruck echter Vanille. Unabhängig vom Aussehen handelt es sich nicht um „Echte Vanille“. Daraus hergestelltes Speiseeis darf nur mit „Vanillegeschmack“ ausgelobt werden. 39 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 mit „Vanillegeschmack“ gekennzeichnet werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dies nicht von allen Herstellern berücksichtigt wird. Im Jahr 2008 wurden 22 Aromapasten zur Herstellung von Vanilleeis und das daraus hergestellte Speiseeis untersucht. Obwohl die Verkehrsbezeichnung bei allen Proben darauf schließen ließ, dass „Echte Vanille“ eingesetzt wurde, bestätigte sich dies nur bei 15 Proben. 7 Mal kam es zur Beanstandung wegen Irreführung des Verbrauchers. Anhand der Untersuchungen wird aber auch deutlich, dass immer weniger Vanilleeis angeboten wird. Es gibt Regionen, in denen aufgrund des anhaltenden Preisdrucks keine „Echte Vanille“ mehr zum Einsatz kommt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzt. Weitere chemische Untersu­ chungen sind: • Milchfettgehalt bei Milcheis • Nachweis der Verwendung von Farbstoffen • Unterscheidung Schokolade/ kakaohaltige Fettglasur bei der Sorte Stracciatella • Unterscheidung von Speiseeis mit und ohne Milchanteilen 13 Eisproben wurden auf Grund der fehlenden Kenntlichmachung eines verwendeten Farbstoffs beanstandet. Bei 6 Proben Milcheis wurde ein deutlich zu niedriger Milchfettgehalt festgestellt, die Proben wurden als wertgemindert beanstandet. Bei einer Probe, welche die oben genannte Ausnahme bildet, wurde die Nennfüllmenge massiv unterschritten und ebenfalls eine Beanstandung ausgesprochen. Stofflich gesehen waren die zur Untersuchung eingereichten Proben unauffällig und gaben keinen Grund zur Beanstandung. Beanstandungsgrund Anzahl Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 9 Irreführend Art.16VO(EG)178/2002, §11(1)LFGB 1 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 1 Tabelle 11 Beanstandungen bei Süßwaren Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse Von 144 untersuchten Proben waren 23 (16,0%) zu beanstanden. Warengruppe 43: Süßwaren Warengruppe 45: Kakao Von 79 Proben wurden 11 bean­ standet (13,9%). Von 19 untersuchten Proben waren 2 (10,5%) zu beanstanden. „Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt.“ – Forrest Gump, gespielt von Tom Hanks. Im Jahr 2008 ist für die Warengruppe 43 „Süßwaren“ dieses Zitat, wie auch schon im Jahr 40 2007, sehr zutreffend. Bis auf eine Ausnahme waren als Beanstandungsgründe immer Kennzeichnungsmängel festzustellen. So wurden beispielsweise Beanstandungen bei zur Untersuchung eingereichten Proben von Süßwaren aus osteuropäischen Ländern, auf denen die Kennzeichnungselemente lediglich in einer nicht leicht verständlichen Sprache aufgebracht waren, ausgesprochen. Bei weiteren beanstandeten Proben wurden verwendete Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht oder nicht mit ihrem korrekten Klassennamen genannt. Zwei Proben Schokoladenplätzchen und zwei kakaohaltige Getränkepulver wurden im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zur Untersuchung vorgelegt. Auf der Verpackung der Proben wurde durch einen Zwischenhändler das Eine Probe Schokoladenplätt­ chen wies eine gravierende mikrobiologische Kontamination (Salmonella Typhimurium) auf. Salmonella Typhimurium gehört zur Gruppe der Enteritis erregenden Salmonellen, die vorwiegend eine Entzündung der Darmschleimhaut mit Brechdurchfällen (Gastroenteritiden) verursachen. Eine Beschwerdeprobe gefüllte Milchschokolade enthielt einen spitzen, metallischen Fremdkörper. Bei Verzehr von Lebensmitteln, die derartige Fremdkörper enthalten, sind gesundheitliche Schäden infolge von Schnittoder Stichverletzungen bei der Nahrungsaufnahme oder im Verdauungstrakt nicht auszuschließen. Beide Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt. Mindesthaltbarkeitsdatum verändert. Beim MHD handelt es sich um eine Information des Herstellers über den aus seiner Sicht realistischen Gewährleistungszeitraum für die spezifischen Eigenschaften seines Produkts. Zu einer Änderung des MHD ist nur derjenige befugt, der das ursprüngliche Datum auf der Fertigpackung angebracht hat oder der von diesem dazu ermächtigt wurde. Eine unbefugte Änderung des MHD ist somit zur Täuschung der Verbraucher geeignet und stellt eine Irreführung dar. Vier überlagerte Schokoladen bzw. gefüllte Schokoladen wiesen sensorische Mängel auf und wurden als wertgemindert beurteilt. 17 Proben Kakao- bzw. Schokoladenerzeugnisse wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Insbesondere der Hersteller, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verzeichnis der Zutaten waren nicht rechtskonform angegeben. Insbesondere war die Angabe der Fette und Öle im Verzeichnis der Zutaten fehlerhaft. Nach Anlage 1 der LMKV sind die Fette und Öle getrennt in absteigender Reihenfolge anzugeben. Angaben wie Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse „z.Tl. gehärtet“ sind danach nicht mehr zulässig. Im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings wurden 10 Schokoladenproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM), polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK’s), des Mykotoxins Ochratoxin A (OTA) und von Schwermetallen untersucht. Die Ergebnisse waren unauffällig und gaben somit keinen Anlass zur Beanstandung. Weitere acht Kakao- bzw. Schokoladenerzeugnisse wurden auf Rückstände von PSM und Schwermetallen untersucht. Lediglich eine Kakaoprobe wies eine Spur (0,02 mg/kg) des Pflanzenschutzmittels Endosulfan auf. Warengruppe 46: Kaffee Von 41 untersuchten Proben waren 5 (12,2%) zu beanstanden. Schwerpunkt im Berichtszeitraum war die Untersuchung entkoffeinierter Kaffees auf Dichlormethan. Dichlormethan wird als Lösungsmittel zur Entkoffeinierung bei Kaffees verwendet und steht im Verdacht krebserregend zu sein. Es wurden 8 Proben auf die vollständige Entfernung des Lösungsmittels bei der Herstellung geprüft. In keinem der untersuchten Kaffees konnte Dichlormethan nachgewiesen werden. Bei drei eingereichten Verdachtsproben eines kaffeehaltigen Getränkepulvers konnten die Vermutungen bestätigt werden. Sie wurden in Verkehr gebracht, obwohl deren Mindesthaltbarkeitsdatum längst überschritten war (eine Probe sogar seit knapp 6 Jahren). Dies ist zwar möglich, jedoch muss die Beschaffenheit der Probe einwandfrei sein. Zwei Proben wiesen jedoch erhebliche Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit auf und wurden daher als wertgemindert beurteilt. Bei der dritten Probe war die sensorische Abweichung so minimal das von einer Beanstandung abgesehen wurde, lediglich die wertgemindert 15% gesundheitsschädlich 7% irreführend 15% Kennzeichnungsmängel 63% Abb. 31 Beanstandungsgründe bei Kakao Kennzeichnung (zu kleine Schrift, dadurch nicht deutlich lesbar) wurde beanstandet. Bei zwei italienischen Espressos wurden Kennzeichnungsmängel in Bezug auf das Mindesthaltbarkeitsdatum festgestellt. Röstkaffee stammt von Pflanzen der Gattung Coffea, wobei insbesondere die Arten Coffea arabica und Coffea canephora var. robusta gehandelt werden. Die ausschließliche Verwendung von Arabica-Kaffee wird in der Produktwerbung oft lobend hervorgehoben und mit einem Anbau im „Hochland“ und besonderer sensorischer Qualität verbunden. Coffea Arabica und Coffea canephora var. robusta unterschieden sich hinsichtlich des Gehaltes an 16-O-Methylcafestol, einem Diterpen. 16-O-Methylcafestol kommt nur in Robusta-Kaffee vor (0,6 – 1,8 g/kg Rohkaffee-Trockenmasse) und dient so als Indikator für den Nachweis eines Verschnittes von Arabica-Kaffee mit RobustaKaffee. Alle zur Untersuchung eingereichten Kaffees mit der Auslobung „100%-Arabica“-Röstkaffee wurden auf die Anwesenheit von 16-O-Methylcafestol untersucht. Es gab dahingehend keine Beanstandung. Untersuchungen auf das Schimmelpilzgift Ochratoxin A sowie auf Acrylamid ergaben im Berichtszeitraum erfreulicherweise keine Überschreitungen von Höchst- oder Signalwerten. Warengruppe 47: Tee Von 59 untersuchten Proben waren 4 (6,8%) zu beanstanden. Schwerpunkt in diesem Berichtsjahr war die Untersuchung von Rooibos-Tee auf Pflanzenschutzmittel. Erfreulicherweise waren bei allen untersuchten RooibosTees keine Pflanzenschutzmittel nachweisbar. In einem aromatisierten grünen Tee wurden Reste von Klebeband und kleine blaue Kunststofffäden gefunden. Des Weiteren war der Anteil an groben Teebestandteilen wie grobe Spoßachsenabschnitte sehr hoch. Der Tee wurde insgesamt als wertgemindert beanstandet. Bei einem „Sanddorn Instant Tee“ wurden nicht zugelassene Zusatzstoffe (hier: Süßstoffe) nachgewiesen und verwendete Farbstoffe weder im Zutatenverzeichnis aufgeführt noch in einer anderen Art und Weise kenntlich gemacht. Weiterhin wurde die Probe wegen einer nicht üblichen Verkehrsbezeichnung beanstandet. Zu erwähnen wäre hier noch, dass sich trotz bildlicher Darstellung von Sanddorn in diesem InstantTee laut Zutatenverzeichnis kein Sanddorn befindet, sondern lediglich Sanddorn-Aroma. Lapacho-Tee wird aus der inneren, roten Rinde des LapachoBaumes (Tabebuia impetiginosa) hergestellt. Der bis zu 35 m hoch werdende Baum ist in Mittel- und Südamerika beheimatet. Der Geschmack des Tees wird als erdig mit einem Hauch süßlicher Vanille beschrieben, ähnlich dem Rooibos. Lapacho-Tee enthält Calcium, Kalium, und Eisen auch Spurenelemente wie Bor, Barium, Iod, Strontium, aber kein Koffein. Die in dem Tee enthaltene Naphthochinonverbindung Lapachol soll einen positiven Effekt auf die Verdauung haben. 41 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Ein „Lapacho-Tee“ wurde mit nährwertbezogenen Angaben wie „Die Rinde besitzt einen für Pflanzen ungewöhnlichen hohen Mineralstoffgehalt. Neben Kalzium, Eisen, und Kalium findet man außerdem seltene Spurenelemente wie Strontium, Iod, Barium und Bor“ beworben, ohne die Gehalte der entsprechenden Mineralstoffe bzw. Spurenelemente in der Nährwertkennzeichnung aufzuführen. Abbildung 32 dargestellt sind. 9 Proben Säuglingsnahrung wurden im Rahmen einer Polizeiaktion aus einem Großlager entnommen. Diese Proben wiesen ein längst abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf (überwiegend Jahr 2000). Die Fertigpackungen waren dabei teilweise schon löchrig an den Falznähten, der Geruch überwiegend muffig, teilweise waren Verschimmelungen erkennbar. Bis auf eine Probe wurden alle als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Eine weitere Beanstandung betrafen Kennzeichnungsmängel bei einem „Rooibush Amaretto Tee“. Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung Der ubiquitär vorkommende Keim Enterobakter sakazakki wurde in einer Getreidebeikost nachgewiesen. Da Säuglinge eine empfindliche Verbrauchergruppe darstellen, wurde die Probe als nicht sicheres Lebensmittel eingestuft, obwohl die mikrobiologischen Kriterien der Verordnung 2073/2005 diese Lebensmittelkategorie nicht erfasst. Von 181 untersuchten Proben waren 10 (5,5%) zu beanstanden. Diese Warengruppe zeichnet sich durch sehr detaillierte Vorgaben in der Diätverordnung aus, die es zu überwachen gilt. Das zieht ein hohes Maß an analytischem Know-how nach sich bei einer geringen Beanstandungsquote. Dennoch sollte diese sensible Warengruppe nicht vernachlässigt werden, da bereits geringe Abweichungen in der Zusammensetzung, sei es durch mikrobiologische Kontamination oder durch Vortäuschung eines erhöhten Eiweißgehaltes mittels Melamin in chinesischer Säuglingsnahrung langfristige Schäden beim Säugling hervorrufen können, die sogar bis zum Tod führen (Stichwort Melaminskandal). Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel Von 129 untersuchten Proben waren 21 (16,3%) zu beanstanden. Auch in diesem Jahr wurden wieder diverse Erzeugnisse für Diabetiker, glutenfreie Produkte oder bilanzierte Diäten, um nur einige diätetische Erzeugnisse dieser Gruppe zu nennen, von den Landkreisen als Proben eingeschickt. Wie auch in den vergangenen Jahren war die Beanstandungsquote wegen Kennzeichnungsmängeln bezüglich §19 der DiätV Unter diesem Aspekt wurden im Berichtsjahr diverse Einzeluntersuchungen durchgeführt, die in Fett; 54 Eiweiß ; 56 Nitrat; 15 Zucker; 64 Mykotoxine; 14 Mikrobiologie; 601 Mineralstoffe; 96 wasserlösliche Vitamine; 130 fettlösliche Vitamine;40 Pestizide; 199 Sonstige; 240 Zusatzstoffe; 28 Abb. 32 1537 Einzeluntersuchungen an 181 Proben Säuglings- und Kindernahrung 42 sehr hoch. Insgesamt 12 Proben, vor allem Milcherzeugnisse und Backwaren für Diabetiker wurden deshalb beanstandet. Eine weitere Beanstandung betraf eine Heilnahrung, die einen zu geringen Vitamin A Gehalt aufwies. Dies wurde als irreführend beanstandet. Bei zwei Proben wurde ein Hinweis auf eine fehlende Anzeige nach § 4a der Diätverordnung geschrieben. Es ist leider nicht bei allen diätetischen Produkten ersichtlich, ob sie bereits vor Einführung der Anzeigenpflicht in Verkehr waren und seitdem weder eine Änderung in der Zusammensetzung, noch in der Kennzeichnung erfahren haben. Warengruppe 50: Fertiggerichte Von 591 Proben wurden 60 beanstandet (10,2%). „Gutes Essen kann gesundheitsschädlich sein, schlechtes ist es immer.“ (Wolfram Siebeck, Zeit-Magazin, 23.05.1975) Glücklicherweise haben Kennzeichnungsmängel bei Fertigpackungen und fehlende Kenntlichmachung der Verwendung von Zusatzstoffen bei lose abgegebenen Produkten keinen Einfluss auf die stoffliche oder mikrobiologische Qualität der Fertiggerichte. Denn die beiden zuerst genannten Punkte sind einzeln, und erst recht in ihrer Summe, die mit Abstand häufigsten Gründe, warum im Berichtsjahr für Proben des Warencodes 50 eine Beanstandung ausgesprochen wurde. Weitere Beanstandungsgründe sind in der Tabelle aufgeführt. Bei 7 Proben wurden mehrere Beanstandungen ausgesprochen. Im Berichtsjahr wurden ebenfalls verschiedene Schwerpunktaufgaben im Fachgebiet bearbeitet. So wurden einerseits stichprobenartig verschiedene Kindertagesstätten und Schulen beprobt, um die ausgeteilten Mahlzeiten unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zu untersuchen. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Probenmatrix Diätstreichfette Diätsüßware Diätschokoladen Diätmilcherzeugni sse kalorienarme Ernährung bilanzierte Diäten Diätkonfitüren Sonstiges glutenfreie Erzeugnisse Beanstandungen Diätbackwaren 35 30 25 20 15 10 5 0 Diätfruchtnektar Anzahl Probenspektrum und Beanstandungen Abb. 33 Probenspektrum und Beanstandungen bei Diätischen Lebensmitteln Andererseits wurde ebenfalls stichprobenartig der mikrobiologische Status von Essen aus Imbisseinrichtungen überprüft. Mittagessen aus Kindertages­ stätten und Schulspeisungen Für die Untersuchung von Mittagessen aus Kindertagesstätten und Schulspeisungen wurden 20 Proben, bei denen auf dem Probeentnahmeschein explizit die Entnahme in einer Kindertagesstätte oder Schule vermerkt wurde, untersucht. Die ernährungsphysiologische Beurteilung der Proben erfolgte auf der Grundlage der Veröffentlichungen des AID-Verbraucherdienstes sowie die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Als Richtwerte für die tägliche Nährstoffzufuhr von Kindern und Jugendlichen und damit als Beurteilungskriterien wird folgendes angegeben.1 Kohlenhydrate: 49 % des Energiegehaltes der Mahlzeit Eiweiß: 13 % des Energiegehaltes der Mahlzeit Fett: 38 % des Energiegehaltes der Mahlzeit Weiterhin heißt es, dass „Ein kindgerecht zusammengestelltes Mittagessen etwa dreißig Prozent des täglichen Energiebedarfs ent1 Die Hauptnährstoffe Protein, Fette, Kohlenhydrate. Veröffentlicht auf http:// www.aid.de/ernaehrung/naehrstoffempfehlungen_hauptnaehrstoffe.php Stand: 23.06.08 Beanstandungsgrund Anzahl Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 19 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 13 Irreführend Art.16VO(EG)178/2002, §11(1)LFGB 9 Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 7 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter Verordnungen (andere Ursachen) 4 Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) 4 Verstöße gegen unmittelbar geltendes .EG-Recht(ausgenommen Kennzeichnung und mikrobiologische Verunreinigung) 3 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung 3 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) 2 Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) 1 Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 1 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter Verordnungen (mikrobiologische Verunreinigung) 1 Tabelle 12 Beanstandungsgründe bei Fertiggerichten halten sollte“.2 Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung3 gibt dabei als Richtwerte für die durchschnittliche Energiezufuhr von Kindern folgendes an: Alter 1-4 4-7 7-9 Geschlecht Energiebedarf in kJ M 4700 W 4400 M 6300 W 5800 M 7500 W 7500 10-12 13-14 15-18 M W 8500 M 11200 W 9400 M 13000 W 10500 Tabelle 13 Richtwerte für Energiezufuhr bei Kindern 2 AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.: Verpflegung für Kids in Kindertagesstätten und Schulen, 3. unveränderte Auflage, Bonn, 2005 3 Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Konzeption und Entwicklung: Arbeitsgruppe „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“, 1. Auflage, Frankfurt am Main, Umschau/Braus, 2000 9400 durchschnittliche Aus diesen Empfehlungen ergab sich aus hiesiger Sicht als Untersuchungsspektrum eine Nährwertanalyse. Die Kontrolle der mikrobiellen Beschaffenheit der Proben erfolgte auf der Basis des LFGB und der 43 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Keines der Mittagessen, weder in den Kindertageseinrichtungen noch in den Schulen, liegt für alle Altersstufen im Bereich des Richtwertes von 30% des täglichen Energiebedarfs. Sowohl in den Kindertagesstätten als auch den Schulen wird das Essen meist an alle Altersgruppen ausgeteilt. Der unterschiedliche Energiebedarf müsste demnach je nach Altersgruppe anhand der Portionsgröße angepasst werden. Diesbezüglich wurden keine Bemerkungen auf den Probeentnahmescheinen vorgenommen. 50 45 40 35 Prozent Der Kohlenhydratanteil lag bei 6 von 11 Proben deutlich über dem Richtwert von maximal 50%. Die Verteilung des Fett- und Eiweißgehaltes zeigt ein sehr uneinheitliches Bild. Der Richtwert des Eiweißgehaltes wird annähernd eingehalten, während der Fettanteil bei fast allen Proben zu gering ausfällt. Mittagessen aus Kindertagesstätten (11 Proben) M 1-3 30 W 1-3 25 M 4-7 20 W 4-7 15 Richtwert Abb. 34 Prozentualer Anteil des Mittagessens am Gesamtenergiebedarf 10 5 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Mittagessen Nr. Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompletten Portion 80,0 Abb. 35 Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompleten Portion 70,0 60,0 Prozent nachgeordneten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Prozentualer Anteil des Mittagessens am Gesamttagesenergiebedarf Eiweiß Fett 50,0 Kohlenhydrate 40,0 Empfehlung Eiweiß 30,0 Empfehlung Fett Empfehlung Kohlenhydrate 20,0 10,0 0,0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Mittagessen Nr. Prozentualer Anteil des Mittags amaus Gesamttagesenergiebedarf Untersuchung von Mittagessen Schulen (9 Proben) 45 Zusammenfassend ist festzustellen, dass weder in den Kindertagesstätten noch in den Schulen die ernährungsphysiologische Zusammensetzung der ausgeteilten Essen den Richtwerten der DGE entspricht. Dieses Ergebnis sollte jedoch nicht überbewertet werden, da nur eine Mahlzeit je Einrichtung untersucht wurde – ein Ausgleich über die restlichen Mahlzeiten der Woche sowie die nicht in der Schule aufgenommenen Mahlzeiten kann somit noch erfolgen. Um diesbezüglich eine fundierte Aussage machen zu können, sollten die Mittagessen von mindestens 44 40 35 M 7-9 W 7-9 M 10-12 W 10-12 M 13-14 W 13-14 M 15-18 W 15-18 Prozent 30 25 20 15 Abb. 36 Prozentualer Anteil des Mittags am Gesamttagesenergiebedarf Richtwert 10 5 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Mittagessen Nr. Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompletten Portion 70,0 60,0 50,0 Eiweiß Prozent Weiterhin ist die in den Medien oftmals dargestellte zu fettreiche Ernährung von Kindern anhand der zur Untersuchung eingegangenen Proben nicht explizit feststellbar. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass diese Feststellung keine Aussage über die außerhalb des Angebotes der Kindertagesstätte bzw. der Schule aufgenommene Nahrung und deren Zusammensetzung macht. Fett Kohlenhydrate Empfehlung Eiweiß 40,0 30,0 Empfehlung Fett Empfehlung Kohlenhydrate 20,0 10,0 0,0 1 2 3 4 5 6 Mittagessen Nr. 7 8 9 Abb. 37 Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompletten Portion Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Richtwert (KbE/g) Warnwert (KbE/g) Aerobe mesophile Koloniezahl 1x106 --- Escherichia coli 1x102 1x103 Salmonellen --- n.n.in 25 g Koagulasepositive Staphylokokken 1x102 1x103 Präsumtive Bacillus cereus 1x103 1x104 Listeria monocytogenes --- 1x102 Tabelle 14 Richt- und Warnwerten für gegarte TK-Fertiggerichte bzw. Teile davon, die nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen Vorausgreifend kann festgestellt werden, dass der mikrobiologische Status der Speisen aus Imbisseinrichtungen gut ist. 4 http://www.lm-mibi.uni-bonn.de/DGHM. html 100.000.000 Koloniebildende Einheiten pro Gramm [KbE/g] Mikrobiologische Belastung von zubereiteten Speisen aus Imbisseinrichtungen Als eine weitere Schwerpunktaufgabe für das Jahr 2008 wurde die Untersuchung der mikrobiologische Belastung von zubereiteten Speisen insbesondere aus Imbisseinrichtungen angesehen. Dabei wurden 25 Essen aus verschiedenen Einrichtungen untersucht. Zur Untersuchung des mikrobiellen Status wurden in Anlehnung an die Empfehlungen der DGHM4 zu Richt- und Warnwerten für gegarte TK-Fertiggerichte bzw. Teile davon, die nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen, folgende Parameter gewählt: Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Escherichia coli, Staphylococcus aureus sowie Salmonellen. Außerdem wurden Proben, die eine Reis- oder Teigwarenkomponente enthalten, auf Bacillus cereus untersucht. Gerichte, die Geflügelfleisch enthalten wurden zusätzlich auch auf Campylobacter untersucht. Gesamtkeimzahl 10.000.000 1.000.000 100.000 Gesamtkeimzahl in KbE/g 10.000 Richtwert DGHM 1.000 100 10 1 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 Essen Nr. Gesamtkeimzahl, Abb. 38 Gesamtkeimzahl in den Proben Enterobakterien, Bac. Cereus 100000000 10000000 1000000 100000 KbE/g einer Woche ernährungsphysiologisch untersucht werden. Dies wird im Jahr 2009 deshalb als weiterführende Schwerpunktaufgabe aufgegriffen. Gesamtkeimzahl [KbE/g] Enterobakterien 10000 Bac. cereus 1000 100 10 1 5 6 7 12 13 14 16 17 20 24 25 Probe Nr. Abb. 39 Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Bac. Cereus Salmonellen wurden in keinem Essen nachgewiesen. Als erstes erfolgt eine Übersicht über die festgestellte Gesamtkeimzahl (GKZ). Dabei ist zu beachten, dass Produkte, die roh verzehrt werden (Salate) eine natürliche Mikroflora haben, welche die Gesamtkeimzahl drastisch erhöhen kann. Außerdem bringen Komponenten, die ohne Erhitzen verzehrt werden (z.B. Feinkostsalate) erfahrungsgemäß ebenfalls einen erhöhten Gehalt an Keimen, in Abhängigkeit ihrer Zutaten, mit. Es ist zu erkennen, dass die Gesamtkeimzahl in nur eine Probe über dem Richtwert der DGHM (Richtwert für Fertiggerichte, die nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen: 1*106 Koloniebildende Einheiten je Gramm [KbE/g]) liegt. Bei 14 Proben lag die Gesamtkeimzahl unter 2000 KbE/g. Die weiteren mikrobiologischen Parameter dieser Proben waren ebenfalls unauffällig. Diese Proben wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht im Diagram eingetragen. Weitere 6 Proben lagen unter oder bei 104 KbE/g. Bei 4 Proben wurde eine Gesamtkeimzahl zwischen 6*105 und 9*105 KbE/g festgestellt. Außerdem war die bereits erwähnte Probe, welche bei 1,9*107 KbE/g, und damit dem 19-fachen des Richtwertes lag. Insgesamt ist die Gesamtkeimzahl als einziger Beurteilungsparameter aus oben genannten Gründen ungeeignet. Deshalb werden weitere mikrobiologische Kriterien (Enterobakterien, E. coli, Staph. aureus, Salmonellen, Bac. cereus, Campylobacter) zur Beurteilung herangezogen. Im Diagramm 39 ist zu erkennen, dass erfreulicherweise nur 3 Proben eine erhöhte Zahl an Enterobakterien enthalten. Bei den anderen aufgeführten Proben lag die Zahl der Enterobakterien unter 100 KbE/g. 45 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 In einer Probe wurde in der Reiskomponente ein extrem hoher Gehalt an Bacillus cereus (3,9*107 KbE/g; Richtwert 1*103 KbE/g, Warnwert 1*104 KbE/g) festgestellt. Bei den weiteren bestimmten mikrobiologischen Untersuchungskriterien waren alle Proben unauffällig und lagen mit ihren Gehalten unter den Empfehlungen der DGHM. Das allgemeine Vorgehen bei Proben mit einer massiv erhöhten Gesamtkeimzahl (Probe Nr. 7, GKZ 1,9*107 KbE/g) war ein Hinweis auf die VO 852/2004 und die Lebensmittelhygiene-verordnung sowie die Empfehlung, eine Hygienekontrolle durchzuführen und Nachproben zu nehmen. Die Probe Nr. 24 wurde aufgrund des hohen Gehaltes an Bacillus cereus nach Artikel 14 Abs. 2 der VO 178/2002 als inakzeptabel für den menschlichen Verzehr und damit als nicht sicher beanstandet. Ein entsprechendes Gutachten ging an die Überwachungsbehörde vor Ort. Zusammenfassend ist festzustellen, dass, wie bereits eingangs erwähnt, der mikrobiologische Status der stichprobenartigen Untersuchungen im Allgemeinen in Imbissen gut ist. Allerdings ist anzumerken, dass bei Lebensmitteln bzw. Gerichten mit Rohkostkomponenten oder Komponenten, die vor dem Verzehr nicht erhitzt werden, besondere Aufmerksamkeit und hygienisches Verständnis nötig sind. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf Gerichte mit einer Reiskomponente zu richten, da hier, aufgrund der Fähigkeit des Bacillus cereus hitzeresistente Sporen zu bilden, eine nicht vertretbare Rekontamination des bereits gegarten Gutes bei zu langer Warmhaltezeit erfolgen kann. Warengruppe 51: Nahrungsergänzungsmittel Von 50 untersuchten Proben waren 14 (28%) zu beanstanden. Hauptaugenmerk lag im Berichtszeitraum wieder auf den 3 sachsen-anhaltinischen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringen. Dabei handelt es sich um einen Hersteller, einen Konfektionierer bzw. Abpacker und einem Inverkehrbringer. Zur Untersuchung gelangten zwei Nahrungsergänzungsmittel, die bei so genannten „Kaffeefahrten“ für horrende Preise (399 € und 1198 €) erstanden wurden. Bei beiden Proben führten verschiedene Mängel zu einer Beanstandung. Das erste Präparat für Knorpel- und Gelenkaufbau wurde aufgrund eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes und irreführender Angaben in Bezug auf die Wirkung des Präparates beanstandet. Das andere Produkt enthielt nur noch knapp die Hälfte der ausgelobten Menge an Vitaminen, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produktes erst in etwa anderthalb Jahren abläuft. Die Probe wurde aufgrund der irreführenden Angaben, diverser Kennzeichnungsmängel, fehlender Anzeige nach § 5 NemV, die für das Inverkehrbringen notwendig ist, und diverser anderer Verstöße beanstandet. Ein Untersuchungsschwerpunkt im Berichtszeitraum war die Zu- sammensetzung von Eiweißpräparaten, wie Proteinshakes, Proteinriegeln und ähnlichen Produkten. Bei 2 untersuchten Riegeln wurde die Auslobung „mit Calcium“ getroffen, ohne dass Calcium in signifikanter Menge im Produkt enthalten war. Von „signifikanter Menge“ spricht man, wenn eine Portion bzw. 100g des Erzeugnisses mindestens 15% der empfohlenen Tagesdosis an dem ausgelobten Bestandteil beinhaltet. Die Proben wurden dahingehend beanstandet. „Kürbiskernölkapseln“ wurden beanstandet, da sie nicht der Definition eines Nahrungsergänzungsmittels entsprachen. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu da, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie sind Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, allein oder in Zusammensetzung, und liegen in abgemessenen, kleinen Mengen vor. KürbiskernöI erfüllt im Hinblick auf das Merkmal „Konzentrat an Nährstoffen“ nicht die Anforderungen an ein Nahrungsergänzungsmittel, da Kürbiskernöl selbst ein Lebensmittel des allgemeinen Bedarfs darstellt. Auch ist nicht ganz klar, wodurch hier die allgemeine Ernährung ergänzt werden soll. Ein basisches Nahrungsergänzungsmittel wurde wegen irreführender Angabe in Bezug auf den Chromgehalt und die nicht kenntlich gemachten Zusatzstoffe (hier Süßungsmittel) beanstandet. Art und Anzahl der beanstandeten Proben Keine Beanstandung Irreführend § 11 Abs. 1 LFGB 5 nicht zu beanstanden zu beanstanden Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 8 2 2 1 unzulässige Verwendung Zusatzstoffe Verstöße gegen sonst. Vorschriften d.LFGB o.darauf gest.VO fehlende Kenntlichmachung Zusatzstoffe Abb. 40 Art und Anzahl der beanstandeten Proben Nahrungsergänzungsmittel 46 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Im Berichtszeitraum wurden 6 Nahrungsergänzungsmittel mit Folsäure auf ihre Zusammensetzung geprüft. Keine der untersuchten Proben war zu beanstanden. Weiterhin lagen 6 Proben Fischölkapseln zur Untersuchung vor die auf Dioxine untersucht wurden. Auch hier gab es erfreulicherweise keine Beanstandungen. Zwei Proben „Cranberrykapseln“ waren zu beanstanden. Eine Probe fiel besonders aufgrund erhöhter Schwermetallgehalte (hier Quecksilber, Blei, Cadmium) und irreführender Angaben auf dem Etikett auf. Bei beiden Proben fehlte die Kennzeichnung des Nährstoffes bzw. sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Dadurch ist es bei beiden Proben unklar, wodurch die allgemeine Nahrung ergänzt werden soll. Die weiteren Beanstandungen betrafen u.a. „Multivitamintabletten“ mit irreführenden Angaben in Bezug auf die Vitamingehalte, „Bierhefetabletten“ wegen irreführender Angaben in Bezug auf den Vitamin B1- und Chromgehalt, „Vitamin C-Brausetabletten“ mit einer unvollständigen Herstellerangabe und „Algentabletten“ mit zum Teil unlesbarer Schrift. chinesischen Essig handelt, der sich durch einen „intensiven, würzigen und süßen Geschmack [auszeichnet] und von dunkler Farbe [ist]. Er besteht aus Reisessig, der mit Zucker und Zuckercouleur gesüßt und eingefärbt wurde.“5 Die Sinnenprüfung bestätigt die Tendenz der Einstufung dieses Produktes, ein süßer Geschmack konnte jedoch nicht festgestellt werden. Unter der Bezeichnung „DÂM BÔNG“ kann ein informierter Verbraucher nicht erkennen, um was für ein Erzeugnis es sich handelt. Die oben genannten Übersetzungen tragen nicht dazu bei, den Verbraucher ausreichend über das Produkt zu informieren. Des Weiteren wurde ein Alkoholgehalt von 1,78 Vol% ermittelt, der über dem kennzeichnungspflichtigen Gehalt von 1, 2 Volumenprozent im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 5 LMKV liegt. Ob die während der Sinnenprüfung wahrgenommene Gärnote und der damit verbundene Alkoholgehalt zur Arteigenheit des vorliegenden Erzeugnisses gehört oder dies einen möglichen Verderb anzeigt und damit den fehlenden süßen Geschmackseindruck des Erzeugnisses erklärt, konnte aus hiesiger Sicht nicht weiter verfolgt werden, da die Art des Produktes nicht bekannt ist. Warengruppe 53: Gewürze Von 91 untersuchten Proben waren 12 (13,2%) zu beanstanden. Das Untersuchungsspektrum sah in diesem Jahr wie in Abbildung 42 aus. Die Untersuchungen auf Mykotoxine, mikrobiologische Parameter sowie Sudanrot und Cumarin zeigten keine Auffälligkeiten. Dagegen mussten zwei Gewürze aufgrund ihres erhöhten Anteils an säureunlöslicher Asche als nicht unerheblich wertgemindert beurteilt werden. Eine Probe davon wies zusätzlich einen stark verringerten Gehalt an etherischem Öl, das diesbezüglich als Qualitätsparameter angesehen werden kann, auf. Bei einer Probe Kümmel war das Mindesthaltbarkeitsdatum Untersuchungsspektrum von Gewürzen 5 http://www.asia-kueche.de Warengruppe 52: Würzmittel Von 122 untersuchten Proben waren 9 (7,4%) zu beanstanden. Ochratoxin A säureunlösliche Asche Sudanrot Beanstandungsgründe Pestizide etherisches Öl Trockenmasse Abb. 42 Untersuchungsspektrum bei Gewürzen 6 5 4 3 2 gesamte Kennzeichnung nach LMKV fehlt Zutatenverzeichnis fehlerhaft fehlendes Los nur ausländische Sprache Hersteller ungenügend 0 Zusatzstoffkennlichmachung fehlt 1 MHD nicht ausreichend Highlight war eine Probe mit der Verkehrsbezeicnung „DÂM BÔNG“ aus einem Asia-Shop. Nach Internetrecherche handelt es sich bei dem Wort „Dam“ um die vietnamesische Bezeichnung für Essig und „bong“ oder „trai“ kann mit Frucht übersetzt werden. Weitere Recherchen über das vorliegende Produkt zeigten, dass es sich wahrscheinlich um braunen, Aflatoxine Mikrobiologie Cumarin Anzahl Verstöße Die Hauptbeanstandungsgründe dieser Warengruppe beziehen sich hauptsächlich auf fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen bei Würzmitteln aus loser Abgabe bzw. Kennzeichnungsfehler bei Fertigpackungen. Abb. 41 Beanstandungsgründe bei Würzmitteln 47 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 fehlerhaft und eine 5-Gewürzmischung fiel durch eine unterschiedliche Kennzeichnung der Zutaten in englischer und deutscher Sprache auf. Als nicht zum Verzehr geeignet wurden Jalapeno-Flocken auf Grund eines Insektenbefundes beurteilt. Warengruppe 54: Aromen Von 12 untersuchten Proben war 1 (8,3%) zu beanstanden. Ein Vanille-Aroma wies eine nicht absteigende Reihenfolge der Zutaten auf. Warengruppe 56: Hilfsmittel unzureichender Kennzeichnung zu beanstanden, wobei 12 Beanstandungen auf die nicht den Rechtsvorschriften entsprechende Angabe der Verkehrsbezeichnung, des Mindesthaltbarkeitsdatums, des Quellnamens oder Quellortes entfielen. In mikrobiologischer Hinsicht entsprachen sämtliche Proben den rechtlichen Vorgaben. Warengruppe 60: Rohtabake, Tabakerzeugnisse Sämtliche 37 untersuchten Proben entsprachen den recht­ lichen Vorgaben. Die 28 untersuchten Proben waren nicht zu beanstanden. In einer Probe Hirschhornsalz wurde kein Melamin nachgewiesen. Warengruppe 57: Zusatzstoffe Die 8 untersuchten Proben waren nicht zu beanstanden. Von 286 untersuchten Proben waren 15 zu beanstanden. Dem entspricht eine Beanstandungsquote von rund 5%. Die Verteilung der 15 Beanstandungen hinsichtlich verschiedener Beanstandungsgründe ist der Abbildung zu entnehmen. Insgesamt 13 Proben auf Grund falscher 48 waren oder Von 263 untersuchten Proben waren 25 (9,5 %) zu beanstanden. Es wurden u.a. Erzeugnisse aus den Produktgruppen: Hemden, Blusen, Strumpfhosen, Schirmmützen, Babymützen, Lätzchen, Stillkissen, Schweißbänder, Strickgarne, Knöpfe, Armbänder, Ketten, Karnevalskostüme, Schulfüller, Kopfhörer, Badeschwämme, Fahrradgriffe und Gummistiefel planmäßig untersucht. In keiner der untersuchten Proben waren Stoffe oder Verunreinigungen in Mengen nachweisbar, die eine unmittelbare Gesundheitsschädigung zu Folge gehabt hätten. Sechs Proben enthielten jedoch Stoffe, deren Vorhandensein ein nicht akzeptables gesundheitliches Risiko darstellte. Fünf dieser Proben, drei Lätzchen und zwei Karnevalskostüme unterlagen dabei dem Phthalatverbot für Babyartikel und Spielwaren. Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt können Auslöser für Allergien darstellen. Zum Schutz vor der Nickelallergie dürfen derartige Gegenstände kein Nickel freisetzen. Bei den untersuchten metallsichen Gegenständen erfüllten alle Produkte diese Anforderung. Verbreitet sind auch Allergien gegen bestimmte Dispersionsfarbstoffe in Textilien. Hier stehen verbindliche Verbote noch aus. Die grundsätzlichen Anforderungen Warengruppe 59: Mineralund Tafelwasser Die Beanstandungsquote sank das zweite Jahr in Folge von 15% im Jahr 2006 über 11% im Jahr 2007 auf 5% im Jahr 2008. Als Ursache für diesen Trend wird die zunehmende Vermarktung der Warengruppe durch eine verhältnismäßig kleine Anzahl großer Lebensmittel-Discounter und der damit einhergehenden Produktstandardisierung gesehen. Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt sonstige Abweichungen 14% irreführend 5% gesundheitsschädlich auf Grund mikrobiologischer Verunreinigung 0% nicht zum Verzehr geeignet 19% Kennzeichnungsmängel 62% Abb. 43 Verteilung der Beanstandungen bezüglich der Beanstandungsgründe bei Mineral- und Tafelwasser Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse an die Produktsicherheit werden beim Einsatz derartiger Farbstoffe aber nur dann erfüllt, wenn die Verwendung der Farbstoffe gekennzeichnet wäre, so dass die Allergiker sich durch Wahl dispersionsfarbstofffreier Kleidung schützen könnten. Ein Strickgarn mit einem Dispersionsorangefarbstoff wurde als nicht sicheres Produkt beurteilt. Zahlreich weitere Beanstandungen ergaben sich, weil bei verschiedenen Artikeln geforderte Angaben zum Material oder zum Hersteller fehlten. Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional verschiedenen Substanzen. Moderne konzentrierte Produkte erreichen ihre gute Reinigungsleistung mit deutlich geringerem Chemikalieneinsatz. Pulverförmige Produkte werden dabei z. Zt. von leichter handhabbaren flüssigen Produkten verdrängt. Diese sind auf Grund ihres wässrigen Millieus dem mikrobiellen Befall ausgesetzt und müssen durch geeignete Konservierungsstoffe haltbar gemacht werden. Eine Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuchlichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Dazu fordert die Detergenzienverordnung (DetergVO), die ab Oktober 2005 in Kraft trat, dass Konservierungsstoffe unabhängig von ihrer Konzentration in der Inhaltsstoffliste mit ihrem Namen auf dem Etikett aufgelistet sein müssen. Werden allergene Duftstoffe nach dem Stoffverzeichnis der Kosmetikverordnung eingesetzt, müssen auch sie bei mehr als 0,01 Gewichtsprozent angegeben werden. Zusätzlich fordert die DetergVO, das Hersteller auf einer Website ein Datenblatt über Inhaltstoffe entsprechend ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge für den Endkunden zur Verfügung stellen müssen. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend das Waschund Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Das zu untersuchende Produktspektrum ist somit sehr umfangreich. Aus dem vielfältigen Angebot an Wasch-, Reinigungsund Pflegemitteln wurden 210 Proben untersucht, wobei 8 zu beanstanden waren. Dem entspricht eine Beanstandungsquote von rund 4%. das Produkt mit einem Kindersicherheitsverschluss in Verkehr gebracht werden muss. Insgesamt ist zu beobachten, dass im Jahr 2008 (Beanstandungsquote 4%) im Vergleich zum Jahr 2007 (Beanstandungsquote 12%) die Vorgaben der DetergVO zunehmend von den großen und mittleren Industrieunternehmen umgesetzt werden, wobei allerdings meist kleine Unternehmen und zum Teil auch ausländische Unternehmen Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aufweisen. Warengruppe 84: Kosmetische Mittel Unter den beanstandeten Proben war eine Probe Geschirrspülmittel Von 333 untersuchten aus einem „Schnäppchenmarkt“, Proben waren 68 (20,4%) zu welche nur in mehreren osteu- beanstanden. ropäischen Sprachen beschriftet war. Nach WRMG dürfen Pro- Keine der Proben musste in diesem dukte nur in Verkehr gebracht Jahr als gesundheitsschädlich i.S. werden, wenn sie in deutscher von § 24 LMBG beurteilt werden. Sprache nach DetergVO gekennzeichnet sind. Bei einer Probe Die weitaus meisten BeanstanAutoscheiben-Reiniger von einer dungen ergingen wieder aufgrund Tankstelle fehlte als Kennzeich- unvollständiger Kennzeichnung, nungselement die geforderte Liste vor allem wegen unvollständiger der Inhaltsstoffe auf der Verpac- oder fehlender Liste der Bestandkung komplett, bei zwei weiteren teile, fehlender Angabe der CharProben dieser Produktgruppe gennummer oder unvollständiger fehlte in den Inhaltsstofflisten die Herstellerangaben, Warnhinweise Angabe des Zusatzes von Duft- oder Verbraucherhinweise fehlten stoffen bzw. von Konservierungs- oder waren nicht in deutscher mitteln. Eine solche unvollständige Sprache vorhanden. Auch die Kennzeichnung wurde auch bei Angaben zum Mindesthaltbarje einer Probe Metallputzmittel, keitsdatum bzw. Angaben zur Geschirrspülmittel bzw. Sanitär- Verwendungsdauer nach dem reiniger festgestellt. Bei einem Öffnen führten zu Beanstandunweiteren Sanitärreiniger wurde mit gen. Probleme bereitet auch pH 1,23 ein extremer pH-Wert ≤ 2 immer wieder die Handhabung gemessen, der es inerfordert, dass Abb. 1: Bereiche, die sich die untersuchten zur 8 der des Bedarfsgegenstände Symbols aus Anlage Reinigung und Pflege nach dem ZEBS-Warencode aufteilen ZEBS 834xxx ZEBS 835xxx Spezielle RaumluftReinigungs- und verbesserer Pflegemittel ZEBS 833xxx Lebensmittelbedarfsgegenstände ZEBS 831xxx Textilien ZEBS 832xxx Haushalt Abb. 44 Bereiche, in die sich die untersuchten Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege nach dem ZEBS-Warencode aufteilen 49 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Kosmetik-Verordnung „Hinweis auf bestimmte Angaben“. Die Zahl der Beanstandungen (11 Proben) nach § 27 LFGB (Irreführung) lag auch in diesem Jahr wieder relativ hoch. Wirkaussagen zu wertgebenden Bestandteilen (Aloe Vera, Kamille, Bisabolol, Panthenol, Allantoin, Jojobaöl, Vitamin E, Vitamin A, ...) sowie durch pH-Wert bezogene Aussagen zeigten Differenzen zwischen Rezeptur und Aufmachung. Bei verschiedenen Proben waren Hinweise zur Kontrolle der Produktunterlagen entsprechend § 5b der Kosmetik-Verordnung durch die zuständigen Behörden vor einer Beanstandung nach § 27 LFGB sinnvoll. Auffällig war u.a. ein „Balsam mit UV-Schutz“, welches lediglich 0,15% eines UVB-Filters enthielt und eine Absorption von ca 15% im UVB-Bereich (bei 310nm) erreichte. Ein Lippenbalsam mit der Auslobung „umfassender Schutz, double protection UVA UVB …“ enthielt weder UVAFilter noch Breitbandfilter. Auch zu einem Schuppenshampoo mit lediglich 0,07% Zinkpyrithion gab es Anfragen an den Hersteller. Nach § 5b der Kosmetik-Verordnung muss der Hersteller/Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln Unterlagen für die Durchführung der amtlichen Überwachung bereithalten. Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16.September 1996 sind in Sachsen-Anhalt als zuständige Behörden die Lebensmittelüberwachungsämter benannt wurden. Auf Grund der spezifischen Besonderheiten der Produktunterlagen (quantitative Zusammensetzung, Spezifikationen der Ausgangsstoffe und Endprodukte, Sicherheitsbewertung, Wirknachweise, …) erscheint es notwendig, den Sachverständigen für kosmetische Mittel des LAV Sachsen-Anhalt zur Kontrolle dieser Unterlagen mit hinzuzuziehen. In Sachsen-Anhalt sind zur Zeit etwa 30 Hersteller bzw 50 Tattoos und Permanent Make-up können gesundheitliche Risiken für den Verbraucher bergen. Im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln werden die verwendeten Farbmittel nicht auf die Haut aufgetragen, sondern in die Haut eingebracht. Von hier aus können sie in den Organismus gelangen und beim Stoffwechsel in andere, auch schädliche Verbindungen umgebaut werden. Zusätzlich spielen mangelnde Hygiene und allergische Reaktionen eine wichtige Rolle bei den Gesundheitsgefahren, die im Zusammenhang mit Tätowierungen und der Anwendung von Permanent Make-up diskutiert werden. Auch andere unerwünschte Wirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Probleme können ferner bei einer späteren Entfernung von Tätowierungen auftreten. Darauf verweist u.a. die aktualisierte Stellungnahme Nr. 019/2007 des BfR vom 22. März 2004. In Deutschland unterliegen Tätowiermittel den Vorschriften des Lebensund Futtermittelgesetzbuchs. Eine Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (TätowiermittelVerordnung) wurde am 13. November 2008 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verabschiedet und trat am 1.Mai 2009 in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals ein Regelwerk, dass die Verwendung von Tätowiermitteln gesetzlich festlegt. Unter diesem Aspekt wurden bereits im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt in Tattoo-Studios durch die Lebensmittelüberwachungsämter Proben entnommen und dem LAV Sachsen-Anhalt zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt. Die notwendigen Kennzeichnungselemente wie Chargennummer, Liste der Bestandteile, Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. die Verwendungsdauer nach dem Öffnen fehlten oft. Zwei Proben waren mikrobiologisch durch Pseudmonas luteola und aerobe Sporenbildner auffällig. Eine Probe enthielt auf dem Herstelleretikett den Hinweis „Nicht für Tattoo“! Hinweise auf Grund der verwendeten Konservierungsmittel und von Schwermetallgehalten brauchten nicht ausgesprochen zu werden. Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln den Überwachungsbehörden bekannt. Hierzu gehören neben Herstellern von kosmetischen Mitteln mit Eigenmarken auch „reine“ Lohnhersteller, Betriebe aus dem pharmazeutischen Bereich, Wasch- und Reinigungsmittelhersteller und Betrieb aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Im Berichtszeitraum wurde das LAV Sachsen-Anhalt zu 15 Betriebskontrollen bei Herstellern von kosmetischen Mitteln durch die Überwachungsämter mit einbezogen. In den kontrollierten Betrieben sind generell Produktunterlagen vorhanden, jedoch in sehr unterschiedlicher Qualität. Allen Betrieben wurden Auflagen/ Hinweise erteilt, um die Produktunterlagen den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Ein besonderes Problem für die Betriebe ist es, die Unterlagen entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Herstellungsbedingungen vor Ort zu pflegen. Der qualitativ hochwertigen Anforderung bei der Erstellung der Produktunterlagen an die Hersteller/ Inverkehrbringer sollte eine qualitativ hochwertige Kontrolle durch die Überwachungsorgane entgegengesetzt werden. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel Von 99 als Spielwaren erfassten Proben waren 11 (11,1%) zu beanstanden. Bei den eingesendeten Erzeugnissen aus den Produktgruppen: Scherzartikel, Handpuppen, Scoubidoubänder, Puppenstuben, Luftballons, Fingermalfarben, Kneten, Zeitschriftenbeigaben, Babyrasseln, Gummitiere und Holzspielzeug gibt die Statistik die tatsächliche Situation nicht eindeutig wieder, da einzelne Bedarfsgegenstände zu mehreren Warencodes zugeordnet werden können. Luftballons sind sowohl Spielwaren wie auch Gegenstände mit Mundschleimhautkontakt. Viele andere Spielwaren wie Kinderkostüme und Masken sind auch Gegenstände mit längerem Hautkontakt. Aus diesen Gründen sind einige als Spielwaren beanstandete Proben in der Statistik der Warengruppe 82 erfasst. Wie viele der Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt auch als Spielwaren zu beurteilen waren, weist die Statistik nicht aus. Die Gesamtzahl der als Spielwaren beanstandeten Proben betrug 17. Die Schwerpunkte der Beanstandungen lagen bei den Nachweisen verbotener Stoffe und dem Nachweis bisher nicht geregelter gesundheitsschädlicher Stoffe. Das LAV war als Sachverständigenbehörde nicht nur bei der Untersuchung und Beurteilung amtlicher Proben amtlicher Proben gefragt. Infolge zahlreicher medienwirksamer Rückrufaktionen von Spielzeug waren Eltern und Großeltern aber auch Medien und Politik auf Hilfesuche bei der Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Waren. Bei der Suche nach kostenfreien Patentrezepten konnte der Fachbereich Lebensmittelsicherheit allerdings nicht weiterhelfen. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Vergangenheit und auch im Jahr 2008 zeigen immer wieder: 1. Stoffliche Risiken sind in der Regel nicht ohne aufwendige chemische Untersuchungen erkennbar. Der Kunde muss sich auf eine funktionierende Kontrollen verlassen können 2. Auch Produkte die korrekt als schadstofffrei getestet worden sind, können Schadstoffe enthalten. 3. Die Bewertung der stofflichen Risiken droht von der Produktentwicklung abgehängt zu werden. Als Beispiel dafür, dass einzelne Stücke eines Spielwarenartikels sehr unterschiedlich ausfallen können seien zwei Babyrasselproben des vergangenen Jahres genannt. Von der Kennzeichnung mit Artikelnummer und vom Aussehen waren die Rasseln identisch. Chemisch unterschieden sich die Kunststoffe völlig. Die eine Rassel war aus Polystyrol hergestellt, die andere aus Polycarbonat. Während die Polystyrolrassel geringe Mengen des wachstumshemmenden Styrols freisetzte, waren in der Polycarbonatrassel deutliche Spuren des schädlichen Dichlorethans nachweisbar. An sich erfreulich ist der Rückgang von PVC-Spielzeug mit reproduktionstoxischen Phthalat-Weichmachern. Im Jahr 2008 waren nur noch vier Produkte mit diesen Stoffen zu beanstanden. Beunruhigend ist aber, dass die Auswahl der Ersatzweichmacher sich nicht auf im Lebensmittelsektor zugelassene Stoffe beschränkt. Vielmehr kommt hier eine sehr breite Palette an Stoffen zum Einsatz, die nicht hinreichend toxikologisch bewertet sind. Unter anderem Stoffe, die mit den verbotenen Phthalaten chemisch nahezu identisch sind. Zu den verbotenen Stoffen gehört im Bereich der Scherzartikel das Ammoniumsulfid in Stinkbomben. Dass dieses Verbot nicht überall bekannt ist, zeigte sich bei einer Probe, in welcher der Stoff als Bestandteil deklariert war. Die Bewertung der Risiken von nicht geregelten Stoffen ist eines der Hauptprobleme der Spielzeugsicherheit. Talkum galt lange als ungiftig und wurde in Scherzzigaretten verwendet, um beim Hineinblasen einen weißen „Rauch“ zu erzeugen. Zeitgleich mit einer derartigen Planprobe ging Anfang 2008 eine Warnmeldung ein. Beim Saugen an einer derartigen Scherzzigarette hatte ein Kind das Talkum in die Lunge bekommen. Dort hatte es die Funktion erheblich gestört. Die Probe musste als geeignet die Gesundheit zu schädigen beurteilt und die Erzeugnisse sofort vom Markt genommen werden. Bei krebserregenden, mutagenen oder reproduktiontoxischen Stoffen, die in akut nicht mehr toxischer Dosis in Spuren enthalten sind, muss im Einzelfall gutachterlich abgeschätzt werden, ob ein gesundheitliches Risiko besteht. Bei einer Puppe mit Trichlorethylenspuren wurde aufgrund eines sehr engen Kontaktes zwischen Kind und Puppe ein solches Risiko gesehen. Aufgrund des noch direkteren Stoffkontaktes bestehen für Fingermalfarben noch strengere Regeln. So müssen hier die verwendeten Konservierungsstoffe gekennzeichnet werden. Bei einer Probe wurde das eingesetzte o-Phenylphenol nicht gekennzeichnet. Weitere Kennzeichnungsmängel waren die nicht Kennzeichnung von verschluckbaren Kleinteilen und fehlenden Herstellerangaben. Abschließend seien zwei echte Erfolge der Bedarfsgegenständeüberwachung von Spielwaren hervorgehoben. Bei der Untersuchung von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen in Luftballons konnte ein deutlicher Rückgang der Belastung mit diesen krebserregenden Stoffen nachgewiesen werden. Nur bei drei Proben wurden erhöhte Gehalte bemängelt. Überhaupt keine Probleme mehr gab es 2008 mit der Freisetzung primärer aromatischer Amine aus mit Azofarbstoffen gefärbten Spielwaren. 51 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Von 340 untersuchten Proben waren 60 (17,6%) zu beanstanden. Erhöhte Stoffübergänge auf Lebensmittel wurden bei unterschiedlichsten Materialien aus Kunststoffen, Silikon, Gummi, Metall, Pappe oder Holz festgestellt. Unbeanstandet blieben im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt Keramik- und Glasgegenstände. Hinreichend belegt ist die Tatsache, dass eine erhöhte Aufnahme von Phthalaten für Männer reproduktionstoxisch ist. Ein Übergang dieser vor allem als Weichmacher in PVC verwendeten Stoffe von Kunststoffen auf Lebensmittel findet sich kaum noch. Die Aufnahme von Phthalaten ist in Folge der weiteren Verwendung dieser in Klebstoffen oder Beschichtungen aber noch nicht gestoppt. Während 2007 der Übergang aus Pizzakartons im Fokus stand, wurden 2008 Holzbrettchen ins Visier genommen. Bei drei Brettchen wurden gesundheitlich nicht unbedenkliche Mengen an Diethylhexylphthalat ermittelt, die insbesondere bei Fettkontakt von den Materialien abgegeben wurden. Die Verwendung von Diisobutylphthalat in einem Leim führte bei Papiertüten, die für heiße Baguettes Verwendung fanden, ebenfalls zu kritischen Stoffübergängen. Ein anderes Problem in Holzbrettchen können Lösungsmitteleste sein. Im vergangenen Jahr wurde in einer Probe Rückstände des genotoxischen 1,2-Dichlorethans nachgewiesen. Zu den immer wieder auftretenden Kontaminanten zählen unter anderem Naphthalin und Phenole. Diese Stoffe sind nicht nur gesundheitlich ein Risiko. Sie können aufgrund des Geruches Lebensmittel auch sensorisch beeinträchtigen. Bei einer Bratpfanne aus deren Griff Phenol und 52 Nitrophenol ausgasten, führte dies zu einer berechtigten Verbraucherbeschwerde. In einem Flaschensauger für Kleinkinder wurde der Übergang von Diisobutylphenol nachgewiesen. Naphthalin verlieh einem Brötchenkorb sein markantes Aroma. Insgesamt zu hohe Stoffübergänge, die nicht im Einklang mit der geforderten Guten Herrstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterial stehen, wurden bei Kunststoffkanistern für den Transport von Frittierfetten und bei zwei älteren Silikonbackformen aus Sonderpostenmärkten beanstandet. Für metallische Gegenstände kann ein Kontakt mit sauren Lebensmitteln zu Korrosionsproblemen führen. Deutlich sichtbar wird dieses Problem, wenn sich wie bei zwei Löffelproben schon nach 24 h Kontakt mit 3%iger Essigsäure brauner Rost bildet. Die dabei gelösten Anteile an Eisen und Chrom überschritten die tolerierbaren Mengen erheblich. Nicht immer sind jedoch die Korrosionserscheinungen so leicht zu erkennen. Bei Aluminiumfolien ist ein flächiges Lösen des Elements in der Regel nicht sichtbar. Hier sind die Hersteller aufgefordert, entweder durch geeignete Hinweise zum Gebrauch dafür Sorge zu tragen, dass keine unvertretbaren Veränderungen der Lebensmittel durch die überhöhten Stoffübergänge erfolgen. Dieser Hinweis fehlte bei einer Folie, deren Prüfung mit essigsaurer Lösung eine erhöhte Aluminiumabgabe aufwies. Hinweise zu einer sicheren und sachgemäßen Verwendung waren auch bei vier Menüschalen aus Polystyrol zu fordern. Diese Proben wiesen keine Hinweise auf die eingeschränkte Temperaturstabilität des Materials auf. So muss damit gerechnet werden, dass die Boxen auch zur Abgabe sehr heißer, frittierter Speisen verwendet werden. Dies führte bei den Schalen zur Zersetzung des Kunststoffes und damit zu unkalkulierbaren Stoffübergängen auf die Lebensmittel. Weitere Verwendungshinweise wurden geforderten zur erforderlichen Vorbehandlung bei Holzmaterial, dass bei Verwendung geruchlich und geschmacklich aktive Inhaltsstoffe auf Lebensmittel abgab und bei verschiedenen Silikonformen, die ebenfalls erhöhte Abgaben von Bestandteilen auf Lebensmitteln aufwiesen. Die Verwendung von geeigneten Materialien bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmittel ist eine grundlegende Hygienepflicht. Die Eignung der Materialen ist vom Hersteller der Bedarfsgegenstände im Rahmen der Guten Herstellungspraxis zu prüfen und insbesondere bei Kunststoffmaterialien gegenüber dem Lebensmittelinverkehrbringer zu zertifizieren. Die Verwendung von Kunststoffen für die Verpackung von Backwaren, die vom Hersteller nicht für diesen Zweck, sondern als Müllbeutel vorgesehen waren, verstieß gegen diese Hygieneregelung. Weitere Proben waren zu beanstanden, weil die verantwortlichen Inverkehrbringer oder Hersteller nicht gekennzeichnet waren. Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse 1.1 Warengruppenübergreifende Untersuchungen Die Abbildung 45 zeigt die Entwicklung der Probeneinsendungen und Probenzahlen seit dem Jahr 2003. Die Ursachen für den Rückgang der Einsendungen im Jahr 2008 liegen möglicherweise in einem stärkeren Hygienebewusstsein aufgrund mehrerer großer Erkrankungsgeschehen, die im Vorjahr durch die Medien gegangen sind. Bei 101 (46%) Einzelproben handelte es sich um Rückstell- bzw. Beschwerdeproben (z. B. Reste von verdächtigten Lebensmitteln), bei denen ein direkter Bezug zum Erkrankungsgeschehen angenommen werden konnte. 119 (54%) der Einzelproben waren Verdachtsproben oder Vergleichsproben, die im Zusammenhang mit aufgetretenen Erkrankungen entnommen wurden, bei denen aber ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Erkrankung nicht bestand. Insgesamt wurden 327 Teilproben untersucht. mittelproben zur Untersuchung eingingen, waren Einzelerkrankungen. In 22,5% der bekannt gewordenen Erkrankungen waren 2 oder mehr Personen betroffen. Nur 4,5% der Erkrankungen waren Gruppenerkrankungen von mehr als 10 Personen. In 15,7% der Fälle war die Anzahl der Erkrankten unbekannt. Bei 13,5% der Erkrankungsgeschehen (12 Probeneinsendungen) ließen die Untersuchungsergebnisse einen ursächlichen Zusammenhang mit den beschriebenen Erkrankungen erkennen. In 5 Fällen davon traten die Erkrankungen im Privathaushalt auf, 5 Erkrankungsgeschehen standen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen in Gaststätten oder Imbisseinrichtungen, je 1 Erkrankungsgeschehen trat in einer Kita und einer Jugendherberge auf. Der Anteil der Einzelproben, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang mit der Erkrankung vermutet werden kann, ist mit 13,5% bei den Proben aus Privathaushalten am höchsten. Anders als bei Proben aus gastronomischen Einrichtungen oder aus Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung handelt es sich bei diesen Proben in der Regel um das tatsächlich verzehrte Lebensmittel. Krank durch Salmonellen Als häufigste Erkrankungsursache 57,3% der Erkrankungen, in wurde mit 24,4% der Verdacht deren Zusammenhang Lebens- auf eine Salmonellose geäußert. Entwicklung der Probeneinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003 322 Anzahl Probeneinsendungen und Einzelproben 350 321 348 276 300 242 220 250 200 150 128 125 124 131 129 97 100 50 0 2003 2004 2005 Probeneinsendungen 2006 2007 Einzelproben Abb. 45 Entiwicklung der Probeeinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003 2008 Verdachts- und Vergleichsproben Im Jahr 2008 wurden am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 97 Probeneinsendungen mit 220 Einzelproben, die 89 Erkrankungsgeschehen zugeordnet werden konnten, untersucht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Erkrankungsgeschehen um 39 zurückgegangen. Dementsprechend war bei den Einzelproben ein Rückgang um 101 Proben zu verzeichnen. Rückstell- und Beschwerdeproben 1.1.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle Feststellungen bei Einzelproben mit kausalem Zusammenhang Salmonellen 4 3 Norovirus/Rotavirus - 3x Umgebungsproben Bacillus cereus 2 1 Staphylococcus aureus 1 - Biogene Amine 1 - sonstige Feststellungen bei Einzelproben Salmonellen - - /Enterotoxin - 1 Clostridium perfringens 1 - Bacillus cereus 4 5 Biogene Amine 2 - hohe Keimgehalte, Verderb - 6 Staphylococcus aureus Tabelle 15 Feststellungen zu Einzelproben Übereinstimmend damit ist der Anteil der Salmonellenbefunde bezogen auf die Einzelproben mit Feststellungen (Tabelle 15), wie schon in den Vorjahren, mit 47% am höchsten. In 66,2% konnten die Salmonellenverdächte bzw. Salmonellenbefunde bei den Erkrankten durch Erregernachweis im Lebensmittel bestätigt werden. Mit 57,1% lag dabei der Anteil der bestätigten Salmonellenverdächte/Salmonellenbefunde bei den Erkrankungsgeschehen mit Herkunft der Proben aus dem Privathaushalt deutlich über denen bei Erkrankungen mit anderer Probenherkunft. Insgesamt wurden in 6 Erkrankungsgeschehen Salmonellen als Ursache bzw. mögliche Ursache der Erkrankungen ermittelt: 53 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 • Nach Verzehr roheihaltiger Produkte in einer Konditorei erkrankten mehrere Personen an Salmonellose. Auf der Schale, der daraufhin im Erzeugerbetrieb entnommenen Eier, wurde Salmonella ser. Enteritidis nachgewiesen. • Aufgrund eines Salmonellenbefundes bei einem Kind ging die in Verdacht stehende Rohwurst zur Untersuchung ein. In der Wurst wurde Salmonella ser. Typhimurium nachgewiesen. • Ebenfalls nach Verzehr von Rohwurst erkrankten 3 Familienmitglieder. Bei einem Erkrankten wurde Salmonella ser. Typhimurium nachgewiesen. Durch den Nachweis von Salmonella ser. Typhimurium in der von den Betroffenen verzehrten Wurst konnte ein Zusammenhang hergestellt werden. • Nach Verzehr von Hackfleisch erkrankte ein Kind an Salmonella ser. Typhimurium. In dem noch im Privathaushalt befindlichem Rest wurde ebenfalls S. ser. Typhimurium nachgewiesen. • 2 Kinder erkrankten nach Verzehr von Hackfleisch an Salmonella ser. Typhimurium. Der Befund konnte durch die Untersuchung des noch im Haushalt befindlichen Resthackfleischs bestätigt werden. • Nach Verzehr von Rostbrätel in einer gastronomischen Einrichtung erkrankten 2 Personen mit unbekannter Ursache. In dem für das Rostbrätel verwendetem Schweinerückenfleisch wurde Salmonella ser. Brandenburg nachgewiesen. Aufgrund des Erkrankungszeitpunktes und der Symptome konnte eine Salmonellose nicht ausgeschlossen werden. Erkrankungen durch andere Ursachen • Eine Stunde nach Verzehr von Reis mit Gemüse in einem Asiaimbiss erkrankten 2 Personen an Übelkeit und Erbrechen. Sowohl in dem am Verzehrstag als auch am Folgetag zubereitetem Reis wurden emetisches Toxin bildende Bacillus cereus, in für Erkrankungen ausreichenden Größenordnungen von 58.000.000 KbE/g bzw. 48.000 KbE/g, nachgewiesen. • 12 Kinder einer Kindertagesstätte erkrankten 2 bis 3 Stunden nach Beginn des Frühstücks, welches aus einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung geliefert wurde. In den zur Untersuchung gelangten Brotscheiben mit Frischkäse und Teewurst sowie Knäckebrot mit Streichfett wurden toxinbildende Staphylococcus aureus und emetisches Toxin bildende Bacillus cereus nachgewiesen. Wenngleich die nachgewiesenen Keimzahlen für eine Infektion gesunder Erwachsener nicht ausreichen, ist ein Zusammenhang zu den Erkrankungen aufgrund der beschriebenen Symptome nicht auszuschließen. Der Nachweis pathogener Keime spricht zumindest für hygienische Mängel bei der Zubereitung. • Eine Stunde nach Verzehr einer Pizza mit Thunfisch erkrankte eine Person an Übelkeit, Durchfall und starker Rötung der Haut. In dem zur Untersuchung gelangtem Rest der Pizza wurden 2136 mg/kg Histamin nachgewiesen. Gehalte zwischen 1500 und 4000 mg/kg gelten als stark toxisch. 1.1.2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel Im Jahr 2008 wurden 15 Lebensmittel tierischer Herkunft sowie 120 pflanzliche Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen untersucht. Anhand dieser insgesamt 136 Proben erfolgten 69 Untersuchungen auf veränderte Sojabohnen, 21 Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Mais, 57 Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Reis. Ein Teil der Proben war auf mehrere Zielorganismen zu analysieren. In 7 Proben konnten gentechnisch veränderte Sojabohnen nachgewiesen werden. In keiner der quantifizierten Proben wurde der Toleranzwert von 0,9% für zugelassene gentechnisch veränderte Sojabohnen überschritten. In einer Probe wurde gentechnisch veränderte Soja 54 Ergebnisse der quantitaAnzahl der Proben mit tiven Untersuchungen nachgewiesenen gentechnisch veränderten Organismen, bei denen nur der qualitative Nachweis valide Ergeb- <0,1% 0,1%- >0,9% nisse brachte 0,9% Anzahl der insgesamt auf gentechnische Veränderungen untersuchten Proben Anzahl der Proben, in denen gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden konnten Gentechnisch veränderte Sojabohnen 69 7 3 3 1 0 Gentechnisch veränderter Mais 21 0 0 0 0 0 Gentechnisch veränderter Reis 57 1 1 0 0 0 Tabelle 16 Untersuchungsergebnisse Gentechnisch veränderte Lebensmittel Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse mit einer Nachweisgrenze von 20%, bezogen auf die aus dieser Probe extrahierbare SojabohnenDNA, qualitativ nachgewiesen. Dies lässt schließen, dass aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellte Zutaten zur Herstellung des Erzeugnisses mit einer Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9% für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Anteile verwendet worden sind. Zur weiteren Abklärung wurde das Ergebnis an die für den Hersteller zuständige Behörde weitergeleitet, da eine Analyse von Ausgangsstoffproben auf gentechnisch veränderte Sojabohnen erforderlich ist. Dabei sollten alle aus Soja hergestellten Erzeugnisse einbezogen werden. Der Anteil an Proben mit Nachweis von gentechnisch veränderten Sojabohnen blieb im Jahr 2008 in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Dies zeigt, dass die Systeme der Produzenten und Importeure, eine Trennung von gentechnisch veränderten Rohstoffen und konventionellen Rohstoffe zu gewährleisten, im Allgemeinen gut funktionieren. Keine der Proben war positiv in den Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Mais. Einschränkend ist anzumerken, dass im Vergleich zu den Vorjahren deutlich weniger Proben auf gentechnisch veränderten Mais analysiert wurden. Damit kann keine zu verallgemeinernde Aussage zu gentechnisch verändertem Mais getroffen werden. Anteil gentechnisch veränderter Proben in Prozent Im Jahr 2008 wurden die in den Vorjahren begonnenen Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Reis fortgesetzt. In einer von 57 untersuchten Proben konnte gentechnisch veränderter Gentechnisch veränderter Reis Bei Reis als das Grundnahrungsmittel für Milliarden Menschen werden weltweit in mehreren intensiv geführten Forschungsprogrammen gentechnologische Verfahren in der Züchtung angewandt. Dabei wird in den USA in erster Linie an gentechnisch verändertem Reis mit Herbizidreistenzen gearbeitet. Für eine der herbizidresistenten Linien wurde in der Europäischen Union die Zulassung beantragt. Durch Kontamination von Saatgut in den Forschungs- und Vermehrungsstationen gelangte Reis der Linie LL601 unbeabsichtigt in die Nahrungsmittelproduktion. Dies führte im Jahr 2006 zu Warnmeldungen im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Durch EU-Entscheidungen wurde daraufhin die Analyse von jeder Sendung Langkornreis aus den USA veranlasst. Die Behörden der verschiedenen administrativen Ebenen in den USA haben in der Folge eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um ein weiteres Vorkommen dieser nicht zugelassenen Reislinien zu vermeiden. Der Erfolg dieser Maßnahmen war dahingehend sichtbar, dass in Sachsen-Anhalt kein Reis aus den USA gefunden wurde, der mit Reis der Linie LL601 kontaminiert war. In den asiatischen Staaten sind die gentechnologischen Forschungsaktivitäten nicht zuletzt aufgrund der raschen Zunahme der Bevölkerung bei gleichzeitig sinkender landwirtschaftlicher Nutzfläche vor allem auf Krankheits- und Insektenresistenz gerichtet. Gentechnisch veränderter insektenresistenter Reis wird seit etwa zehn Jahren in China, Korea und Vietnam in Freisetzungsverschen geprüft, ist aber bis heute weder in den genannten asiatischen Staaten noch in der EU zugelassen. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden wiederholt Erzeugnisse mit Ursprung in China gefunden, in denen gentechnisch veränderter Reis nachgewiesen werden konnte. Dies wird auf illegal verbreitetes Saatgut in China zurückgeführt. Die Firmen, welche das Saatgut für die Freisetzungsstudien erzeugten, verkauften dieses Saatgut illegal an Bauern und damit gelangte gentechnisch veränderter Reis in die Nahrungskette. Mit der Entscheidung 289/2008/EG wird nunmehr die Untersuchung aller Erzeugnisse aus Reis mit Ursprung aus China durch ein amtliches oder ein dafür autorisiertes Labor gefordert. Reis der nicht zugelassenen Linie Bt63 nachgewiesen werden. Gentechnisch veränderter Reis ist nichtGentechnisch zugelassen, derSojabohnen qualitative veränderte qualitativ positiv negativ negativ 0,1%-0,9% Abb. 47 Anteil positiver Untersuchungsergebnisse von gentechnisch veränderten Sojabohnen 20 15 10 5 1998 1999 2000 2001 Soja positiv <0,1% 30 25 0 Nachweis reicht aus. für nicht zugelassene GVO gilt die Nulltoleranz. Die Probe wurde im Sinne von Art. 4 (2) der VO (EG) 1829/2003Gentechnisch beanstandet. Bei veränderter Reis 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mais Abb. 46 Entwicklung der positiven Proben von gv Soja und gv Mais in den vergangenen zehn Jahren Abb. 48 Anteil positiver Untersuchungsergebnisse von gentechnisch verändertem Reis dieser Probe handelte es sich um Reisnudeln mit Ursprung in China. Es bestand die Möglichkeit, diese Probe in das Labor in China zurückzuverfolgen, in welchem die nach der Entscheidung 2008/289/ EG geforderten Untersuchungen vor dem Export in die EU durchgeführt wurden. Dabei zeigte sich, dass die betroffene Charge mit 55 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 einer zu geringen Sensitivität aufgrund des zu geringen Einsatzes von DNA in den Reaktionsansatz untersucht worden war. Untersuchung gentechnisch veränderter Futtermittel In Amtshilfe für die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird die Untersuchung gentechnisch veränderter Futtermittel am Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt. Den Schwerpunkt bildete die Untersuchung von Futtermitteln für die ökologische Landwirtschaft auf gentechnisch veränderten Sojabohnen, gentechnisch veränderten Mais und Raps. Insgesamt gelangten 33 Proben zur Untersuchung. 32 dieser Proben wurden auf gentechnisch veränderte (gv) Sojabohnen untersucht, 30 auf gv Mais und 19 Proben auf gv Raps. In 12 Proben (37%) aus der ökologischen Landwirtschaft wurden gentechnisch veränderte Sojabohnen der Linie GTS 40-3-2 (Roundup Ready™) mit Anteilen von 0,1% bis 100%, jeweils bezogen auf die extrahierte SojabohnenDNA, nachgewiesen. Der Anteil von 37% Proben aus Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen in der Europäischen Union für Lebensmittel und auch für Futtermittel zugelassen werden. Auch die zugelassenen Linien werden derzeit in Europa nicht oder nur in sehr geringem Umfang für die Lebensmittelherstellung verwendet. In jedem Fall müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, aus GVO bestehen oder aus GVO hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet sein. Da im Rahmen des Anbaues, des Transportes und der Verarbeitung zufällige oder technisch unvermeidbare Kontaminationen nicht immer ausgeschlossen werden können, wurde in der Europäischen Rechtsnorm der Schwellenwert von 0,9% für die Kennzeichnung eingeführt. Bei Erzeugnissen, in denen GVO unterhalb des Schwellenwertes nachgewiesen werden konnten, müssen die verantwortlichen Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Für nicht zugelassne GVO hingegen gilt die Nulltoleranz, Lebensmittel, in denen solche nicht zugelassenen GVO nachgewiesen werden, dürfen in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachen-Anhalt werden Lebensmittel auf zugelassene und auf nicht zugelassene GVO untersucht. der ökologischen Landwirtschaft mit gv Sojabohnen, davon 9 Proben (28%) mit Gehalten über dem Schwellenwert für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Spuren von 0,9% erscheint aus unserer Sicht, insbesondere im Vergleich zu den Ergebnissen der Lebensmitteluntersuchung, recht hoch. Es ist zu berücksichtigen, dass bei einem Teil der Proben, bei denen Soja nicht in der Deklaration aufgeführt war, botanische Verunreinigungen im Sinne von §4 (1) der Futtermittelverordnung durch Kontrollen vor Ort abgeklärt werden müssen. Gentechnisch veränderter Mais der Linie MON863 wurde in einer Probe nachgewiesen, in dieser Probe waren ebenfalls Sojabohnen der Linie GTS 40-3-2 mit einem Anteil von 64% nachweisbar. 1.1.3 Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Betreiber von Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum 13.02.2008 bis 10.03.2008 162 Proben in das Landesamt für Verbraucherschutz zur Untersuchung eingesandt. Dabei handelte es sich überwiegend um Erzeugnisse, die in Fertigpackungen an den Verbraucher abgegeben werden sollten. Die Entnahme erfolgte zum einem in zwei Filialen dieser Sonderpostenmärkte, zum anderen wurden zahlreiche Proben in einem den Behörden nicht gemeldeten Lebensmittellager der Betreiber der Sonderpostenmärkte entnommen. Von 162 zur Untersuchung eingesandten Proben wurden 126 Proben beanstandet, dies 56 entspricht einer Beanstandungsrate von 77,7%. Nur 37 Proben gaben nach dem Umfang der durchgeführten Untersuchungen keinen Anlass zur Beanstandung. PFUI TEUFEL! Polizei beschlagnahmt Lebensmittel. abgelaufene Sie finden unter anderem: Suppendosen (haltbar bis 1998), Obstkonserven (bis 2001), Gemüsegläser (bis 2004), alte Babynahrung von Alete und Hipp. Dabei auch Frischmilch- und Getreidebrei. Haltbar bis 2000... http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/02/15/ gammelfleisch/lebensmittel-b... 26.05.2009 Bei den aus den Filialen entnommenen Proben handelte es sich um Wurst- und Fleischwaren, die sowohl aus der Kühleinrichtung als auch aus der Gefriereinrichtung entnommen wurden sowie um diverse Konserven, Süßwaren, Gewürze und Getränke. Die Proben wurden mit unvollständiger Kennzeichnung bzw. völlig ohne Kennzeichnung im Verkauf in der Selbstbedienung abgegeben. Teilweise wurden die Produkte mit deutlich abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Gefriereinrichtung vorgefunden, obwohl sie vom Hersteller auf dem Originaletikett jedoch mit einem Kühldatum versehen worden waren. Aus dem den Behörden nicht gemeldeten Lebensmittellager wurden neben Fleisch- und Wurstwaren, gefrorener Fisch, zahlreiche Erzeugnisse wie Suppen (Instantware, Konserven), Obstkonserven, Frühstückscerealien, Süßwaren. Gemüseerzeugnisse und alkoholfreie Getränke zur Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Untersuchung eingesandt. Bei den meisten Proben war zum Zeitpunkt der Probenahme das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen. Die Dauer der Überschreitung lag dabei zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren. Ca. 50% der entnommenen Proben waren verdorben und wurden als nicht mehr verzehrsfähig beurteilt. In zahlreichen Fällen wurden die Lebensmittel als wertgemindert beurteilen, da die Erzeugnisse deutlich von der Verkehrsauffassung für die jeweilige Produktgruppe abwichen. Die zur Untersuchung eingegangenen tierischen Lebensmittel waren den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Warengruppen zuzuordnen. Warengruppe 04 05 06 07 08 10 50 Butter Eier Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren Fisch Fertiggerichte Anzahl der Proben 1 1 7 52 31 3 10 47 dieser Proben wiesen deutliche sensorische Mängel im Geruch und Geschmack auf und wurden im Sinne des Artikel 14 Nr. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002 als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt. Bei 72 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. 8 Proben wurden aufgrund irreführender Angaben beanstandet. 33 Proben wurden vom Vertreiber selbst abgepackt und gekennzeichnet. Großteils handelte es sich um Erzeugnisse, die in der Gefriereinrichtung vorgefunden wurden und vom Hersteller auf dem Originaletikett jedoch mit Lagerungshinweisen (z. B. Lagerung bei 2-7°C) oder ohne Angabe einer Aufbewahrungstemperatur versehen waren. Ein Teil dieser Proben wurde mit einem Verpackungsdatum und einer weiteren Datumsangabe ohne Angabe „mindestens haltbar bis..“ vorgefunden. Bei diesen Proben fehlten in der Kennzeichnung die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers und das Verzeichnis der Zutaten. Bei 6 Proben handelte es sich um Schweine- und Geflügelfleisch in der vom Hersteller herrührenden Fertigpackung im Sinne des § 6 des Eichgesetzes, welche zusätzlich mit einem Etikett des Vertreibers gekennzeichnet war. Lebensmittelskandal: HaltbarkeitsEtiketten manipuliert - Illegales Lager gesperrt Gammelware im Kaufregal Heudeber/MZ/kb/lö. Im Harz sind möglicherweise in größerem Ausmaß Lebensmittel-Etiketten manipuliert worden. In einer illegalen Lagerhalle in Heudeber seien 120 bis 150 Tonnen Obst- und Gemüsekonserven, Babynahrung, Getränkepulver sowie Wurst und Fleisch gefunden worden, teilten die Behörden gestern mit. Bei einem Teil davon war die Haltbarkeit weit überschritten. Die Halle war am Mittwoch nach einem anonymen Hinweis durchsucht worden (die MZ berichtete). Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008 Unter den Etiketten des Vertreibers befanden sich Etikettreste. Die ursprünglich als frische Fleischerzeugnisse in Verkehr gebrachten Proben wurden offensichtlich tiefgefroren und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Die auf der Versiegelungsfolie befindlichen Etikettreste und das Etikett des Vertreibers deuteten darauf hin, dass vom Hersteller der Fertigpackung aufgebrachte Kennzeichnungselemente entfernt wurden. genommenen Änderungen der Kennzeichnung und der Haltbarkeit wurde als irreführend im Sinne des § 11 (1) Nr. 1 LFGB beurteilt. Neben den bereits genannten Erzeugnissen wurde in diesem Lager auch Kindernahrung vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeit seit 2002 abgelaufen war. Zur Untersuchung wurden neun Proben Säuglings- bzw. Kleinkindnahrung eingesandt. Es handelte sich dabei um sieben Proben Frischmilchbrei unterschiedlicher Geschmacksrichtung und Zusammensetzung in Pulverform. Sechs der genannten Proben Frischmilchbrei wurden wegen deutlicher sensorischer Mängel sowie Undichtigkeiten der Verpackungen (löchrige, spröde Pfalznähte) als wertgemindert bzw. verdorben beurteilt. Kontrolleure durchsuchen illegale Halle Haltbarkeit seit zehn Jahren abgelaufen Esswaren in alten Kuhställen Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008 Mehrere Proben waren hinsichtlich der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums auffällig. Dabei wurden Aufkleber mit der MHD-Angabe teilweise oder ganz entfernt bzw. wurden die Datumsangaben geändert. Diese Proben wurden als irreführend gekennzeichnet beurteilt. Veterinäramt wurde in Aschersleben aktiv - Fleisch- und Wurstwaren beschlagnahmt Lebensmittelskandal im Koloss-Markt? Mitteldeutsche Zeitung 16.02.2008 Diese offensichtlich eigenmächtig vom Einzelhändler vor- 57 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 1.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen Es wurden insgesamt 1059 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und persistenten Chlorkohlenwasserstoffen untersucht. 11% der Proben stammten aus dem ökologischen Landbau. Folgende Schwerpunkte wurden vorwiegend berücksichtigt: • Routinemäßige Untersuchung von Frischobst, Frischgemüse, Getreide und Kartoffeln • Untersuchung von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft im Rahmen des ”Bundesweiten Lebensmittelart Lebensmittelmonitorings” • Untersuchung von einheimischen Primärprodukten auf Rückstände von PSM 2008 beinhaltete das Wirkstoffspektrum bis zu 336 Wirkstoffe, die ausschließlich gas- und flüssigchromatographisch bestimmt wurden. Insgesamt wiesen 11 Proben Gehalte über den jeweils zulässigen Höchstmengen auf, wovon unter Berücksichtigung der Messunsicherheit 9 Proben lebensmittelrechtlich beanstandet wurden. Überschreitungen der Höchstmenge 1. in/auf Gemüse • von tau-Fluvalinat in Tomaten aus Marokko • von Acrinathrin in Gurken aus Spanien 2. in/auf Obst • von Buprofezin in Kiwi aus Italien • von Captan in Tafeltrauben aus untersuchte Proben Anzahl der Proben mit Gehalten gesamte Anzahl unter der BG* davon aus dem ökol. Anbau unter dem HW** Beanstandung an Mehr- gemäß § 9 fachrück- LFGB ständen über dem HW** 01 Milch 11 - 11 0 0 - - 02 Milcherzeugnisse 10 - 4 6 0 1 - 05 Eier 38 4 29 9 0 0 - 06 Fleisch 37 - 29 8 0 7 - 08 Wurstwaren 12 - 7 5 0 - - 10 Fische 18 - 1 17 0 15 - 13 Fette/Öle 19 8 18 1 0 - - 15 Getreide 93 10 29 64 0 36 - 16 Getreideprodukte 37 15 14 23 0 12 - 22 Teigwaren 1 1 1 0 0 - - 23 Ölsaaten 4 2 2 2 0 2 - 24 Kartoffeln 43 7 26 17 0 4 - 252 29 112 138 2 102 2 25 Frischgemüse 26 Gemüseerzeugnis 12 6 11 1 0 - - 269 21 42 218 9 204 7 29 Keltertrauben 18 - 0 18 0 18 - 30 Obstprodukte 11 - 1 10 0 7 - 31 Fruchtsäfte 15 3 12 3 0 1 - 33 Wein 41 1 1 40 0 27 - 9 - 2 7 0 3 - 29 Frischobst 36 Braumalz 40 Honig 12 - 12 0 0 - - 41 Konfitüren 2 - 2 0 0 - - 44 Schokolade 11 - 11 0 0 - - 7 - 6 1 0 - - 47 Tee 23 1 2 21 0 4 - 48 Säuglings- und Kleinkindnahrung 51 9 51 0 0 - - 45 Kakao 53 Gewürze Gesamt 3 - 2 1 0 - - 1059 117 438 610 11 443 9 Tabelle 17 Beanstandungen aufgrund unzulässiger Gehalte an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp-fungsmitteln in/auf Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft * Bestimmungsgrenze ** Höchstwert 58 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Griechenland • von Dimethoat in Äpfeln aus Sachsen-Anhalt • von Dimethoat in Pflaumen aus Sachsen-Anhalt • von Fenitrothion in Äpfeln aus Brasilien • von Fluazifop in Erdbeeren aus Sachsen-Anhalt • von Haloxyfop in Erdbeeren aus Sachsen-Anhaltvon Parathionmethyl in Zitronen aus der Türkei • von Prothiofos in Orangen aus Südafrika Auffällig war wie auch in den Jahren zuvor das gleichzeitige Vorhandensein von mehreren Wirkstoffen in einer Probe (Mehrfachrückstände) vor allem bei Fisch, Gemüse, Obst, Keltertrauben und Wein (insgesamt 41,8% der Proben). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen. Untersuchung von Obst und Gemüse aus der Direktvermark­ tung auf Rückstände von Pflan­ zenschutzmitteln 2007 - 2008 In den Jahren 2007 und 2008 wurde im LAV unter Beachtung der risikoorientierten Probenahme verstärkt Obst und Gemüse von einheimischen Erzeugern auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Entnahme erfolgte sowohl direkt beim Erzeuger als auch auf den Marktständen der Direktvermarkter. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 326 Proben an Kartoffeln (42), Gemüse (149) und Obst (135) zur Rückstandsuntersuchung eingereicht. Das Untersuchungsspektrum umfaßte durchschnittlich 330 Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die für die Behandlung von Kulturen europaweit zugelassen sind oder die durch ihren persistenten Charakter immer noch auf den Kulturen vorkommen können (z.B. DDT). Kartoffeln Vier der untersuchten Kartoffeln (9,5%) stammten aus dem ökologischen Landbau. Drei dieser Proben enthielten keine Pflanzenschutzmittelrückstände, eine Probe war mit Spuren des persistenten Insektizides DDT kontaminiert. Insgesamt wurden in 19 Kartoffelproben (45,2%) keine Rückstände ermittelt werden. In den übrigen Proben lagen bis zu drei Wirkstoffe pro Probe vor. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um das bereits erwähnte Insektizid DDT und das Keimhemmungsmittel Chlorpropham (Keimstop). 19 17 5 1 0 1 2 3 Anzahl der Wirkstoffe Abb. 49 Mehrfachrückstände in Kartoffeln DDT wurde in der DDR noch bis 1991 als Insektizid und Holzschutzmittel eingesetzt. Es besitzt eine sehr lange Halbwertszeit, so dass im Boden immer noch DDT-Rückstände vorliegen, die von den Pflanzen aufgenommen werden (systemische Wirkung). Der durchschnittliche DDT-Gehalt in den einheimischen Kartoffeln lag bei 0,0037 mg/kg, die zulässige Höchst-menge beträgt 0,05 mg/kg, d.h. die zulässige Höchstmenge wurde lediglich zu 7,4% ausgeschöpft. Die Höchstmengenausschöpfung für Chlorpropham lag bei 4,4%. Weiterhin wurden vorwiegend Fungizide wie Propamocarb, Tolclophosmethyl und Metalaxyl nachgewiesen (siehe Abbildung 54). Die Wirkstoffe Fenpropimorph (Fungizid), Dimethoat (Insektizid) und Clodinafop (Herbizid) waren für eine Anwendung bei Kartoffeln in Deutschland nicht zugelassen, d.h. diese Pflanzenschutzmittel wurden von den Erzeugern unzulässigerweise eingesetzt. Höchstmengenüberschreitungen gab es jedoch insgesamt bei den Kartoffelproben nicht. Gemüse An Gemüse wurden hauptsächlich Spargel und Tomaten zur Untersuchung eingereicht. Insgesamt 21 Proben (14,1%) stammten aus dem ökologischen Landbau. Fünf Proben (3 Möhren-, 1 Gurken-, 1 Zucchiniprobe) enthielten DDTRückstände, die übrigen Proben aus dem ökologischen Landbau waren rückstandsfrei. Grünkohl und Möhren enthielten bis zu 4 Wirkstoffe in einer Probe, die übrigen Gemüsearten waren mit weniger Wirkstoffen belastet. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt pro Probe lag bei 0,5. Am häufigsten wurden in den Proben Insektizide und Fungizide nachgewiesen, siehe Abbildung 56. Vor allem bei Wurzelgemüse und Blattgemüse wurde wiederum das Insektizid DDT im Spurenbereich nachgewiesen, der durchschnittliche Gehalt betrug 0,0077 mg/kg, womit die Höchstmenge zu 15,4% ausgeschöpft wurde. Auch 17 DDT, gesamt 6 Chlorpropham 2 Fenpropimorph Propamocarb 1 Metalaxyl 1 Dimethoat,gesamt 1 Tolclophos-methyl 1 Clodinafop-propargyl 1 Abb. 50 ermitteltes Wirkstoffspektrum in Kartoffeln 59 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 35 Spargel 17 Tomaten 14 Möhren 13 Zwiebeln Gurken 11 Bohnen 11 10 Radieschen 9 Spinat 5 Kohlrabi 4 Kopfsalat 3 Zucchini Weißkohl 2 Porree 2 Mangold 2 Lauchzwiebeln 2 Grünkohl 2 Weiße Bete 1 Sellerie 1 Rosenkohl 1 Rhabarber 1 Paprika 1 Brokkoli 1 Auberginen 1 Lebensmittel 60 Abb. 51 untersuchte Gemüsearten das Insektizid Dimethoat (Mittel Bi58) wurde vielfach in den Gemüseproben ermittelt. Es ist für viele Gemüsekulturen als Breitbandinsektizid zugelassen. Dimethoat wurde jedoch auch in Bohnen (3x) und Grünkohl (1x) nachgewiesen. In diesen Kulturen war die Anwendung von Dimethoat nicht zugelassen, so dass hier wiederum unzulässige Anwendungen vorlagen. Weitere unzulässige Anwendungen wurden ermittelt in Bohnen (Vinclozolin), Kohlrabi (Tebufenpyrad), Kopfsalat (Myclobutanil, Deltamethrin), Lauchzwiebeln (Prosulfocarb), Radieschen (Carbendazim), Spinat (Fludioxonil, Spiroxamin) und Zucchini (Endosulfan). Fünf der 149 Gemüseproben (3,4%) wurden aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge beanstandet. Es handelte sich hierbei um eine Probe Bohnen mit dem Insektizid Dimethoat und dem Fungizid Vinclozolin, eine Probe Gurken mit dem Fungizid Difenoconazol, eine * HMÜ = Höchstmengenüberschreitung Proben Proben max. Anzahl nachgewiesener Wirkstoffe gesamt davon aus ökol. Anbau ohne Rückstände davon aus ökol. Anbau Auberginen 1 - - - 1 Bohnen 11 - 7 - 2 Brokkoli 1 - 1 - - Anzahl HMÜ* 1 Grünkohl 2 - - - 4 Gurken 11 6 7 5 2 Kohlrabi 5 1 3 1 1 Kopfsalat 4 1 1 1 3 1 Lauchzwiebeln 2 - 1 - 2 1 Mangold 2 1 2 1 - Möhren 14 4 3 1 4 Paprika 1 - - - 1 Porree 2 1 2 1 - Rhabarber 1 1 1 1 - Radieschen 10 - 6 - 2 Rosenkohl 1 - - - 2 Sellerie 1 - - - 1 Spargel 35 1 30 1 2 Spinat 9 - 4 - 1 Tomaten 17 3 14 3 1 Weiße Bete 1 1 1 1 - Weißkohl 2 - 2 - - Zucchini 3 1 - - 1 Zwiebeln 13 - 12 - 1 Tabelle 18 Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Gemüse 1 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse Probe Kopfsalat mit dem Fungizid Myclobutanil, eine Radieschenprobe mit dem Insektizid Dimethoat und dem Fungizid Dimethomorph und eine Probe Lauchzwiebeln mit dem Herbizid Prosulfocarb. Obst Den Hauptanteil der 135 untersuchten Obstproben bilden Äpfel und Erdbeeren. Ausführliche Berichte zu diesen beiden Obstarten sind auf der Internetseite des LAV, Fachbereich Lebensmittelsicherheit dargestellt. Lediglich 9 Proben (6,7%) stammten aus dem ökologischen Landbau. 8 dieser Proben enthielten keinerlei Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Eine Apfelprobe enthielt gleich drei unterschiedliche Wirkstoffe mit Gehalten von 0,04 bis 0,84 mg/kg, so dass eine irreführende Auslobung als „ÖkoLebensmittel“ vorlag. Bei den drei ermittelten Wirkstoffen handelte es sich ausnahmslos um bei Äpfeln oft eingesetzte und nachgewiesene Wirkstoffe, eine Höchstmengenüberschreitung lag nicht vor. Die Obstproben waren mit einer größeren Anzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen kontaminiert als die Gemüseproben. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt lag bei 2,47. Besonders Äpfel mit bis zu sieben Wirkstoffen in den Proben und Erdbeeren und Kirschen mit bis zu sechs Wirkstoffen in den Proben waren hierbei auffällig. In den Obstproben wurden am häufigsten die Fungizide Captan, Boscalid und Fenhexamid nachgewiesen. Sie werden u.a. gegen Apfelschorf, Obstbaumkrebs, Botrytis-Erkrankungen und Echten Mehltau eingesetzt. Das Insektizid Pirimicarb ist für die Behandlung gegen Blattläuse in vielen Obstkulturen zugelassen. Unzulässige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wurden festgestellt bei Äpfeln (8 Proben) mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos, Dimethoat, lambda-Cyhalothrin und Pyraclostrobin, bei Birnen (1 Probe) mit den Wirkstoffen Esfenvalerat und lambda-Cyhalothrin, Johannisbeeren (1 Probe) mit dem Wirkstoff Captan, Kirschen (1 Äpfel 50 Erdbeeren 48 Kirschen 15 Pflaumen 8 7 Johannisbeeren Birnen 3 Stachelbeeren 1 Pfirsiche 1 Brombeeren 1 Aprikosen 1 Abb. 52 Untersuchte Obstarten Lebensmittel Äpfel Proben gesamt Proben davon aus ökol. Anbau ohne Rückstände davon aus ökol. Anbau max. Anzahl nachgewiesener Wirkstoffe Anzahl HMÜ* 2 50 2 10 1 7 Aprikosen 1 1 1 1 - Birnen 3 - 1 - 4 Brombeeren 1 1 1 1 - 48 - 10 - 6 7 4 4 4 4 Kirschen 15 1 2 1 6 Pfirsiche 1 - - - 1 Pflaumen 8 - 2 - 4 Stachelbeeren 1 - - - 1 Erdbeeren Johannisbeeren 4 1 * HMÜ = Höchstmengenüberschreitung Probe) mit dem Wirkstoff Carbendazim, Pflaumen (2 Proben) mit den Wirkstoffen Dimethoat, Esfenvalerat und lambda-Cyhalothrin, Stachelbeeren (1 Probe) mit dem Wirkstoff Vinclozolin. Sieben der 135 Obstproben (5,2%) wurden aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge beanstandet. Es handelte sich hierbei um zwei Apfelproben mit dem Insektizid Dimethoat, je eine Erdbeerprobe mit den Herbiziden Fluazifop und Metamitron, zwei Erdbeerproben mit dem Herbizid Haloxyfop und eine Probe Pflaumen ebenfalls mit dem Insektizid Dimethoat. Zusammenfassung Der Anteil an sachsen-anhaltinischen Proben aus dem ökologischen Landbau lag bei 10,4%. Eine Apfelprobe enthielt deutliche Pflanzenschutzmittelrückstände, alle weiteren Proben wa-ren ohne Rückstände bzw. enthielten nur Spuren des persistenten Insektizides DDT. In 9,2% der untersuchten Proben wurden Wirkstoffe ermittelt, die gemäß Pflanzenschutzgesetz für diese Kulturen nicht eingesetzt werden durften. Bei Gehalten, die auf eine direkte Anwendung von Pflanzenutzmittel hinwiesen, wurden die zuständigen Pflanzenschutzkontrollstellen in Sachsen-Anhalt, die Ämter für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung, für weiterführende Kontrollen bei den entsprechenden Erzeugern informiert. 12 Proben (3,7%) wiesen Gehalte über der jeweils zugelassenen Höchstmenge auf, wobei bei den Kartoffeln keine Höchstmengenüberschreitung vorlag. In fünf Fällen trat die Über-schreitung in Verbindung mit einer unzulässigen Anwendung des entsprechenden Mittels auf, da in diesen Fällen keine spezielle Höchstmenge für die Kultur existierte und die für pflanzliche Lebensmittel allgemein geltende, geringe Höchstmenge zur Beurteilung anzuwenden war. 61 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 1.1.5 Toxische und essentielle Elemente In 1136 Proben wurden 10074 Einzelbestimmungen durchgeführt. Lebensmittelproben davon: 870 Die Elementbestimmungen umfassten: Kupfer 550 Blei 607 Cadmium 601 Zink 571 Nickel 560 Cobalt 483 Chrom 175 Aluminium 446 Quecksilber 288 Bismut 90 Arsen 486 Selen 478 Thallium 461 Lithium 161 Natrium 525 Kalium 520 548 Strontium 162 Barium 238 Magnesium 547 Planproben 790 Proben LebensmittelMonitoring 110 Calcium Proben i. S. der Mineralund TafelwasserVO 245 Eisen 226 Mangan 514 Uran 172 Zinn 53 Antimon 92 Molybdän 461 Beryllium 59 Bor 571 Wein 140 Bedarfsgegenstände i.S. § 2 Abs. 6 LFGB 130 Kosmetische Mittel i.S. § 2 Abs. 5 LFGB 0 Bei 11 Proben Süßwasserfisch aus einem beliebten Anglerteich in der Nähe von Halle (Saale) konnte eine Höchstmengenüberschreitung hinsichtlich des QuecksilberGehaltes festgestellt werden. Eine Pb-Höchstmengenüberschreitung konnte bei einer Probe Weizenkörner festgestellt werden. Die Erfassung der Belastung von Lebensmitteln mit toxischen Schwermetallen erfolgte neben der Untersuchung von Lebensmittelproben vorwiegend durch die Untersuchung im Rahmen von Monitoring- und Sonderprogrammen. Gehalte an toxisch relevanten Schwermetallen in mehrfach untersuchten Lebensmitteln (mg/kg) und Bedarfsgegenständen (mg/l, mg/dm2 oder mg/Probe) Lebensmittel Anz. untersuchter Proben Blei max. Median Cadmium Median Orangen- 5 saft 0,001 0,007 Apfelsaft 11 0,011 Zwiebel max. Quecksilber Median max. <0,0002 0,0024 <0,0002 <0,0002 0,024 0,0003 0,0005 <0,0002 <0,0002 16 <0,005 0,113 0,0073 0,0297 <0,001 <0,001 Mineralwasser 89 <0,001 0,002 <0,0002 0,002 <0,0001 277,03 Rooibostee 17 0,145 0,522 0,0347 0,0523 n.b.* n.b.* Weizenkörner 24 0,013 0,412 0,02865 0,0599 <0,002 <0,002 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt 75 <0,04 0,124 <0,004 0,041 n.b.* n.b.* * Parameter wurde nicht bestimmt 1.1.6 Melamin in Erzeugnissen aus China Vor dem Hintergrund der Ereignisse um mit Melamin kontaminierten Milcherzeugnissen aus China nach der Olympiade im August 2008, bei denen Zehntausende Kinder erkrankten und 6 Kleinkinder an Nierenversagen starben, wurde im LAV im September mit Überwachungstätigkeiten begonnen. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Prüfmethode erarbeitet und im Rahmen der Qualitätssicherung validiert. Mittlerweile wurde durch die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen gezeigt, dass vorgegebene Zielgehalte sicher gefunden werden. Im 62 Rahmen der Länderkooperation von Sachsen-Anhalt mit Sachsen und Thüringen wurden die dort gezogenen Proben ebenfalls im LAV untersucht. Durch die Beimengung von Melamin zu Milch sollte ein höherer Proteingehalt der Milch vorgetäuscht werden. Daher konzentrierten sich die Kontrollen zunächst auf Milchpulver enthaltende Kekse, Kuchen, Schokolade und Süßwaren aus Einzelhandelsgeschäften, die asiatische Lebensmittel vertreiben. Im LAV waren, auch im Rahmen der Länderkooperation Mitteldeutschland, 120 Proben zur Untersuchung auf Melamin eingegangen. Von diesen wurden • 69 Proben in Sachsen-Anhalt • 37 Proben in Sachsen • 14 Probe in Thüringen entnommen. Von den in Sachsen-Anhalt entnommenen Proben konnte Melamin bis auf drei Proben in keiner dieser Proben nachgewiesen/ bestimmt werden. Bei den einzigen positiven Proben (Chocolate Pie Marshmellow Cream Cake: 0,82 Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse mg/kg; Li Bai Chin. Wok Nudeln: 0,12 mg/kg; Butterkekse: 0,79 mg/kg) wurden Melamin-Gehalte unterhalb des festgelegten Grenzwertes von 2,5 mg/kg ermittelt. Im Rahmen einer EU-Schnellwarnung wurde eine Firma mit Sitz in Sachsen-Anhalt (weltweite Beschaffung und Lieferung von Rohstoffen zur Herstellung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln sowie von Chemikalien) und deren Schwestergesellschaft in Sachsen (Mischen, Abfüllen/ Abpacken/Umpacken, Etikettieren, Micronisieren und Mahlen) beprobt. Eine Probe Ammoniumbicarbonat (Backtriebmittel), importiert aus China, wurde von Sachsen eingesandt und ein Melamin-Gehalt von 275,3 mg/ kg bestimmt. Bei Nachproben wurden in zwei weiteren Chargen Melamin-Gehalte von 232,7 mg/kg bzw. 342,7 mg/kg festgestellt. Ein Teil der ersten Charge war von einer Bäckerei mit Sitz in SachsenAnhalt bereits verarbeitet worden. Aus analytischer Sicht befriedigend war die Verfolgbarkeit der Kontamination in der Produktionskette, denn Melamin konnte in den Sachsen-Anhalt Backwaren Sachsen 18 1 Backmischung 1 Backzutaten 1 11 Desserts 9 7 Garnelenschwänze 1 Kaffeegetränk 1 2 Milchprodukte 2 7 Nahrungsergänzungsmittel 1 Süßwaren Teigwaren (Nudeln) Kokosgetränk 10 2 8 7 1 26 1 1 Speiseeis 1 Würzsauce Σ Thüringen 1 69 37 14 Tabelle 19 Verteilung der Proben auf verschiedene Warengruppen untersuchten Butterkeksen (s.o.) deutlich nachgewiesen werden, der Gehalt lag jedoch auch deutlich unterhalb des festgelegten Grenzwertes von 2,5 mg/kg. Drei weitere Proben (1 Kuchen, 2 Snacks) aus Sachsen waren positiv, ein Snack mit einem Gehalt > 2,5 mg/kg. Eine aus Thüringen eingesandte Probe Bonbons enthielt 249,3 mg/kg Melamin. 1.1.7 Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Mutterkornalkaloide) Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (Planprobenuntersuchung) wurden 2008 insgesamt 754 Untersuchungen auf Mykotoxine in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft durchgeführt: • 78x auf die Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 • 191x auf Ochratoxin A • 94x auf Patulin • 222x auf Deoxynivalenol • 106x auf Zearalenon • 63x auf Mutterkornalkaloide. Die Schwerpunkte der Untersuchungen lagen dabei auf der Bestimmung der Gehalte an Deoxynivalenol und Zearalenon in Getreide- und Getreideverarbeitungsprodukten aus Sachsen-Anhalt im Rahmen des Fusarien- und Fusarientoxinüberwachungsprogramms des Landes. Neu eingearbeitet in die Untersuchungspalette wurden Prüfmethoden für die Mykotoxine Fumonisin B1 und Fumonisin B2, auf die im Rahmen des Lebensmittelmonitoring-Programms von Bund und Ländern im Jahr 2009 Maisprodukte untersucht werden sollen, sowie T2-Toxin und HT2-Toxin, deren Gehalte in Getreide im Bundesweiten Überwachungsplan 2009 bestimmt werden sollen. Aflatoxine Die Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 werden von den Schimmelpilzen Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus gebildet. Diese Pilze gedeihen in einem Temperarturbereich von 12-40°C und bei einem Wassergehalt von mindestens 18% auf stärkehaltigen und von etwa 10% auf ölhaltigen Substraten. Hauptsächlich gefährdete Substrate sind pflanzliche Lebensmittel aus feuchtwarmen Regionen: Nüsse (insbesondere Erdnüsse), Pistazien, Getreide (Mais), Trockenfeigen, Copra, Gewürze. Werden Kühe mit Aflatoxin B1-kontaminiertem Futter ernährt (z.B. Mais- und Erdnußmehl), findet sich ein Teil des Mykotoxins in Form des Umwandlungsproduktes Aflatoxin M1 in der Milch wieder. Aflatoxine, insbesondere Aflatoxin B1, sind als äußerst cancerogen wirkende Substanzen bekannt. Für sie galten im Berichtszeitraum die in der Verordnung (EG) 63 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 1881/2006 bzw. in der MykotoxinHöchstmengenverordnung festgelegten Höchstmengen. Säuglings- und Kleinkindernahrung unterliegt noch strengeren Höchstmengenregelungen. 3 Proben überschritten die zulässige Höchstmenge an Aflatoxin B1, wobei die bestimmten Gehalte bei 11,03 µg/kg (Pistazien), 3,20 µg/kg (Feige) und 13,01 µg/kg (Melonenkerne) lagen. Die Melonenkernprobe überschritt auch in ihrem Gesamt-Aflatoxingehalt mit 17,07 µg/kg die Höchstmenge deutlich. Die untersuchten Nussproben waren im Jahr 2008 bezüglich der Aflatoxin-Gehalte unauffällig. Ochratoxin A Das Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) ist ein Stoffwechselprodukt des Schimmelpilzes Aspergillus ochraceus sowie weiterer Arten der Gattungen Aspergillus und Penicillium. Es ist ein Toxin, das bei feuchtwarmer Lagerung auf Getreide, Nüssen, Kaffee, Kakao, Trockenfrüchten und Gewürzen gebildet werden kann. Da es über eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen verfügt, ist es auch in den Verarbeitungsprodukten der o.g. Lebensmittelgruppen zu finden und gelangte aufgrund seiner toxischen Eigenschaften und seines cancerogenen Potentials in den letzten Jahren immer stärker in den Blickpunkt des Interesses. Für Kontaminationen mit OTA wurden in der VO (EG) Nr. 1881/2006 Höchstmengen von 5 µg/kg für Rohgetreide, 3 µg/kg für Getreide zum direkten Verzehr und Getreideerzeugnisse, 10 µg/ kg für getrocknete Weintrauben sowie 2 µg/kg für Wein festgelegt. Höchstmengen-Überschreitungen wurden bei keiner der untersuchten Proben wie Getreide, Gewürze, Kaffee, Schokolade, Traubensaft, Wein, Bier und getrockneten Früchten festgestellt. Patulin Patulin wird als Stoffwechselprodukt von Pilzen verschiedener Gattungen gebildet, insbesondere 64 von Penicillium expansum, dem Erreger der Braunfäule auf Äpfel, Birnen, Quitten, Pfirsichen etc. Unabhängig von der toxikologischen Bewertung ist bei Fruchtsaft nach dem heutigen Kenntnisstand ein Gehalt von mehr als 50 µg/l (bzw. ppb) Patulin in der Regel ein Nachweis für die Verarbeitung verschimmelter Früchte. Ein derart kontaminiertes Erzeugnis entspricht nicht den Anforderungen der Fruchtsaft-Verordnung, wonach nur gesunde Äpfel zur Saftherstellung verwendet werden dürfen. In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sind Höchstmengen für Fruchtsaft (50,0 ppb), Spirituosen, Apfelwein und andere aus Äpfeln gewonnene oder Apfelsaft enthaltende fermentierte Getränke (50,0 ppb), feste Apfelerzeugnisse einschließlich Apfelkompott und Apfelpüree (25,0 ppb) sowie Apfelerzeugnisse und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (10,0 ppb) festgesetzt. Abb. 53 Übersprungsverhalten von Schimmel auf Nektarinen Im Berichtszeitraum wurden 94 Proben, vor allem Erzeugnisse auf Apfelbasis auf Patulin untersucht. Alle Proben waren unauffällig, obgleich in 5 Proben Patulin nachweisbar war. Deoxynivalenol Deoxynivalenol (DON, auch Vomitoxin) gehört zu den Fusarientoxinen, die in letzter Zeit verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gelangt sind. Sie können bei Fusarienbefällen von Getreide (v. a. Weizen, Roggen, Gerste, Mais und Hirse) in den gemäßigten Breiten bei feuchtem Wetter und plötzlichem Wechsel von kalten auf warme Temperaturen entstehen. Ihre Bedeutung liegt in ihrer schleimhautreizenden, zytotoxischen und immun- suppressiven Wirkung. DON verursacht Erbrechen und Futterverweigerung bei Nutztieren; als potentielle Gefährdung des Menschen wird die Verursachung von Speiseröhrenkrebs diskutiert. In vielen der 222 Proben war Deoxynivalenol nachweisbar; die Gehalte lagen dabei jedoch meist deutlich unter den jeweils festgelegten Höchstmengen. In 7 Proben wurden dagegen hohe Gehalte bestimmt. Bei 3 Proben (1x Weizenmehl, 2x Weißbrot) wurden Gehalte um die jeweils festgelegten Höchstmengen gefunden, eine Überschreitung konnte auf Grund der Messunsicherheit nicht abgesichert werden. Höchstmengenüberschreitungen wurden zwei Proben Weißbrot (370 bzw. 359 µg/kg), einer Probe Brötchen (558 µg/kg) und einer Probe Weizenkörner (3023 µg/kg) festgestellt. Zearalenon Zearalenon ist ein pflanzliches Hormon, das eine anabole und hauptsächlich östrogene Wirkung besitzt. Seine Mutagenität und sein krebserregendes Potential werden derzeit diskutiert. Zearalenon kann bei Tieren, v. a. Sauen, aber auch Kühen, Pferden und Schafen, zu Fruchtbarkeitsstörungen führen. Eine potentielle Gefährdung des Menschen, z. B. ein vorzeitiges Einsetzen der Pubertät bei Kindern, ist nicht auszuschließen. In 15 der insgesamt 106 auf Zearalenon untersuchten Proben konnte das Toxin bestimmt werden. Dabei lagen die Gehalte im Bereich von 2,0 bis 38,0 µg/kg. Mutterkornalkaloide in Getreide und Getreideerzeugnissen Als „Mutterkorn“ (Claviceps purpurea, engl.: Ergot) wird ein parasitärer Pilz bezeichnet, der verstärkt in feuchten Jahren auf Getreideähren, vor allem bei Roggen, vorkommen kann. An Vergiftungen durch so verunreinigtes Getreide starben im Mittelalter Hunderttausende von Menschen. Verantwortlich für die stark giftige Wirkung des Mutterkorns sind die Alkaloide, die wegen ihrer speziellen Wirkungen z.T. auch in der Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben Medizin eingesetzt werden. Sie machen durchschnittlich 0,2% des Mutterkorns aus. So kann eine Aufnahme von 5-10 g frischem Mutterkorn für Erwachsene tödlich sein. Mutterkorn enthält neben den Alkaloiden in der physiologisch aktiven „In“-Form (Beispiel: Ergocornin) einen erheblichen Anteil in der inaktiven „Inin“-Form (Beispiel: Ergocorninin), die sich durch Tautomerisierung wieder in die aktive Form umwandeln kann und daher für den Gesamtalkaloidgehalt zu berücksichtigen ist. Mutterkorn bzw. seine Alkaloide sind als Kontaminanten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 315/93 anzusehen. Kontaminanten sind entsprechend Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 315/93 auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen Gewinnungs- und Bearbeitungsstufen sinnvoll erreicht werden können. Im Getreideanbau kann der Befall mit Mutterkorn heute durch landwirtschaftliche Maßnahmen verringert werden, und auch technologisch stehen Maßnahmen zur Reduktion des Mutterkorngehaltes zur Verfügung. Durch Aussortieren der Sklerotien kann der Mutterkorngehalt zwar ermittelt werden, jedoch lässt sich keine Aussage über den Toxingehalt treffen. Spezielle Höchstmengen zur Beurteilung von Mutterkorn bzw. Mutterkornalkaloiden in Lebensmitteln existieren derzeit weder in Deutschland noch in der EU. Als gute landwirtschaftliche Praxis wird jedoch allgemein der zulässige Höchstgehalt an Mutterkorn in Roggen von 0,05% gemäß Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 824/2000 i. V. m. Anhang I B. 5e VO (EG) Nr. 824/2000 betrachtet, nachdem sich ein tolerierbarer Gesamtalkaloidgehalt von 1000 µg/kg ergibt. Roggen wurde zwar durch die Änderung der vorstehend genannten Verordnung durch die VO (EG) Nr. 1068/2005 aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen, da er zurzeit in der EU nicht zur Intervention eingelagert wird. Die Höchstmenge für den Mutterkorngehalt wird jedoch weiterhin zur Definierung einer guten landwirtschaftlichen Praxis herangezogen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung gab im Jahr 2004 eine Stellungnahme zu Mutterkorngehalten in Roggenmehlen im Bereich von 2308 – 7255 µg/kg ab. Es wurde konstatiert, dass bei Roggenmehlen, die Gesamtmutterkornalkaloide zwischen 2308 und 3138 µg/kg aufweisen, nicht ausgeschlossen werden kann, dass ihr Verzehr zu unerwünschten Wirkungen führen kann. Aus Vorsorgegründen wurde dringend von dem Verzehr solcher Mehle abgeraten, insbesondere, da sie regelmäßig in größeren Mengen verzehrte Grundnahrungsmittel darstellen und somit eine mögliche Gesundheitsschädigung von besonders schützenwerten Risikogruppen wie Schwangeren bzw. ungeborenen Kindern und gestillten Säuglingen darstellen. Derzeit werden wesentlich niedrigere Höchstmengen an Gesamtalkaloiden in Roggen und Weizen für den menschlichen Verzehr von 100 µg/kg bis 400-500 µg/kg diskutiert. Im Untersuchungszeitraum wurde eine Methode zur Bestimmung von 12 Mutterkornalkaloiden (6 davon halbquantitativ wegen fehlenden Standardsubstanzen) eingearbeitet und insgesamt 63 Getreide bzw. Getreideerzeugnisse auf Mutterkornalkaloide untersucht. Dabei handelte es sich um 23 Roggenmehle und 6 andere Mehle, 9 Roggenschrotproben, 15 Rog-genkörnerproben, 8 Brote und 2 Backmischungen auf Roggenbasis. In 32 Proben wurden positive Gehalte festgestellt. Den Hauptanteil des Gesamtalkaloidgehaltes machen die Verbindungen Ergocristinin, Ergosin, Ergocorninin, Ergotaminin, Ergotamin und Ergocristin aus. 1.1.8 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB Die Stoffgruppen der polychlorierten Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierten Dibenzo-pfurane (PCDF) (allgemein als Dioxine bezeichnet) sowie der polychlorierten Biphenyle (PCB) enthält eine Reihe von Einzelverbindungen (Kongenere) mit stark toxischen Eigenschaften. Dioxine und PCB sind äußerst resistent gegen chemischen und biologischen Abbau, daher ubiquitär in der Umwelt vorhanden und akkumulieren in der Futtermittel – und Lebensmittelherstellungskette. Folglich ist die Reduzierung der Dioxinexposition des Menschen ein vordergründiges Ziel des Verbraucherschutzes. In SachsenAnhalt wird - wie auch bundesweit - eine stichprobenartige Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln zur Erfassung der aktuellen Kontaminationssituation durchgeführt. Die Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Dioxine und PCB im Land Sach-senAnhalt wird durch einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) geregelt, in dem u.a. Art und Umfang der zu untersuchenden Proben festgelegt ist. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 61 Lebensmittelproben untersucht. Diese Gesamtprobenzahl beinhaltet neben 42 planmäßig eingesandten Proben auch 19 Verdachts- bzw. Verfolgsproben, die zusätzlich zu Untersuchung kamen. Im Vordergrund der Untersuchungen stand dabei eine zielgerichtete Probenahme in Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugerstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete von Elbe und Mulde. Die Auswahl der Betriebe erfolgte unter Berücksichtigung der Größe und Art der Tierbestände sowie der Anzahl der bewirtschafteten Flächen in den Flussauen, außerdem wurde eine parallele Untersuchung von Futtermitteln und Lebensmitteln 65 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 in den jeweiligen angestrebt. Betrieben Nahrungsergänzungsmittel; 5 Hühnereier; 4 Öle/Fette; 5 Die untersuchten Proben gliedern sich wie folgt auf die verschiedenen Lebensmittelgruppen auf (Abb. 54). Insgesamt lässt sich feststellen, dass der überwiegende Teil der untersuchten Lebensmittel aus Sachsen-Anhalt eine geringe Belastung mit polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzo-p-furanen (PCDF) sowie dioxinähnlichen und nichtdioxinähnlichen PCB aufwies. Sämtliche Proben pflanzlicher Öle/ Fette, alle Proben Lachsölkapseln, alle Hühnereiproben sowie die Gemüseproben waren unauffällig hinsichtlich ihrer Belastung mit Dioxinen und PCB. Die im Rahmen des Flussfischüberwachungsprogrammes Sachsen- Gemüse; 3 Rohmilch; 13 Aal; 2 Rindfleisch; 8 Fisch, außer Aal ; 9 Schwarzwild; 10 Schaffleisch; 2 Abb. 54 Dioxinuntersuchungen in Lebensmitteln 2008 Anhalt (FÜS) untersuchten Fischproben zeigten eine im Vergleich zu früheren Jahren geringere Kontamination, es lag in keiner Probe eine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung vor, lediglich in drei Fällen wurde der Auslösewert für dl. PCB überschritten (Abb.55). Auch von den Rohmilchproben, die gezielt aus Betrieben im Bereich der Überschwemmungsgebiete von Elbe und Mulde entnommen wurden, überschritt nur jeweils eine Probe den Auslösewert für PCDD/F bzw. dl. PCB (Abb. 56). Die untersuchten Fleischproben aus den Bereichen der Überschwemmungsgebiete von Elbe und Mulde erfordern nach wie vor eine gesonderte Betrachtung. Wie 15 14 13 Höchstgehalt Aal Summe PCDD/F + dl. PCB 12 Gehalt in pg/g Frischgewicht 11 10 Höchstgehalt Fisch außer Aal Summe PCDD/F + dl. PCB 9 8 Auslösewert dl. PCB Aal 7 6 Höchstgehalt PCDD/F 5 Auslösewert PCDD/F Fisch/Aal sowie dl.PCB für Fisch außer Aal 4 3 2 1 0 Blei Blei Blei Döbel Rapfen PCDD/T-TEQ Hecht dl.PCB-TEQ Zander Döbel Blei Aal Abb. 55 PCDD/F- und dl. PCB - Gehalte in Fischproben Aal Summe aus PCDD/F und dl.PCB-TEQ 8 7 Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl.PCB Gehalt in pg/g Fett 6 5 4 Höchstgehalt PCDD/F 3 Auslösewert PCDD/F, dl.PCB 2 1 0 1 2 3 4 PCDD/F-TEQ 66 5 6 7 8 Probenanzahl dl.PCB-TEQ 9 10 Summe aus PCDD/F und dl. PCB-TEQ 11 12 13 Abb. 56 PCDD/F- und dl. PCB - Gehalte in Milchproben Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben bereits im vergangenen Jahr fiel der hohe Anteil an Rindfleischproben mit erhöhten Gehalten an dioxinähnlichen PCB auf, in 6 von 8 Proben (75%) wurde der Auslösewert für dl. PCB überschritten, in zwei Verdachtsproben eines Betriebes lagen die ermittelten Gehalte sowohl für PCDD/F als auch für die Summe aus PCDD/F und dl. PCB im Fett über den zulässigen Höchstgehalten. Im Falle deutlich erhöhter Gehalte an dl. PCB wurden auch erhöhte Gehalte an ndl. PCB quantifiziert, die zulässigen Höchstgehalte wurden dabei jedoch in keiner Probe überschritten. Eine Anpassung der Höchstgehaltsregelung für ndl. PCB wird derzeit in der EU diskutiert und soll demnächst in Kraft treten (Abb. 57). Erstmalig wurden im vergangenen Jahr 10 Schwarzwildproben aus dem Bereich der Muldeauen untersucht. Die Rückstandsbelastung derartiger Wildproben mit chlororganischen Kontaminanten wird seit Jahren im Rahmen eines Wildmonitorings überwacht, wodurch sich die fortdauernde Kontamination insbesondere mit ß-HCH, HCB und DDT kontrollieren lässt. Die Ergebnisse der Dioxinuntersuchungen belegen eine zum Teil erhebliche Rückstandsbelastung mit PCDD/F im Fett sowohl von Jungtieren (Frischlinge) als auch von älteren Tieren. Die rechtliche Beurteilung dieser Werte erweist sich jedoch als problematisch, da für Fleisch bzw. 10 Dioxine ist ein Sammelbegriff für polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF), wobei entsprechend dem Chlorierungsgrad und der Stellung der Chloratome 210 Kongenere mit unterschiedlicher toxikologischer Relevanz unterschieden werden. 17 dieser Kongenere werden dabei als besonders toxisch eingestuft. Ihre jeweilige Toxizität wird auf das giftigste Dioxin (2,3,7,8-TCDD) bezogen und als Toxizitäts-Äquivalent (TEQ) angegeben. In diesem Zusammenhang ist auch die Substanzklasse der polychlorierten Biphenyle (PCB) zu erwähnen. Hierbei sind von den 209 möglichen Kongeneren diejenigen von besonderer Bedeutung, die aufgrund der Position ihrer Chloratome als so genannte dioxinähnliche PCB (dl.PCB) bezeichnet werden. Diese 12 dl. PCB zeigen gleichartige toxikologische Wirkungen wie Dioxine und sind deshalb weiter in den Blickpunkt der Untersuchungen gerückt. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen und dl. PCB ist die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 (Kontaminanten-VO), in der Höchstgehalte für PCDD/F (WHO-PCDD/F-TEQ) bzw. für die Summe aus PCDD/F und dl. PCB (WHO-TEQ) festgelegt sind. Zur weiteren Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln wurden in der Empfehlung der Kommission (2006/88/EG) vom 6. Februar 2006 Auslösewerte für PCDD/F und dl. PCB festgelegt. Auslösewerte sind als Schwellenwerte anzusehen, bei deren Erreichen Untersuchungen zur Ermittlung und ggf. Maßnahmen zur Beschränkung oder Beseitigung der Kontaminationsquelle einzuleiten sind. Weiterhin ist die Festlegung von Zielwerten vorgesehen. Diese sollen angeben, welche Kontaminationshöhe in Futter- und Lebensmitteln erreicht werden muss, um die Exposition der Bevölkerungsmehrheit in der Gemeinschaft auf die vom SFC für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzte tolerable wöchentliche Aufnahme (TWI) zu senken. Fett von Wildschweinen derzeit keine Höchstgehalte bzw. Auslösewerte festgelegt sind. Aufgrund der im Vergleich zu Schweinen völlig anderen Lebensbedingungen von Schwarzwild erscheint die Anwendung der Höchstgehalte für Schweine nicht sinnvoll. In der nachfolgenden Graphik sind die Untersuchungsergebnisse zusammengetragen, zur Darstellung der Relationen sind die Höchstgehalte für Schweine angegeben (Abb. 58, Seite 68). 13 25,129,9 25,1 9 8 Gehalt in pg/g Fett 7 6 5 Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl. PCB 4 Höchstgehalt PCDD/F 3 2 Auslösewert PCDD/F Auslösewert -dl.PCB 1 0 1/P 2/P 3/P WHO-PCDD/F-TEQ 4/P WHO-dl. PCB-TEQ 1/V 2/V 3/V WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ 4/V Abb. 57 PCDD/F- und dl. PCB - Gehalte in Rindfleischproben 67 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 10 35,3 43,2 9 8 Gehalt in pg/g Fett 7 6 5 4 3 Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl. PCB 2 Höchstgehalt PCDD/F Auslösewert PCDD/F 1 Auslösewert -dl.PCB 0 Frischling Frischling Keiler 1 Jahr Keiler Bache Bache Keiler Keiler Keiler Keiler 1 Jahr 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 2 Jahr WHO-PCDD/F-TEQ WHO-dl. PCB-TEQ Abb. 58 PCDD/F- und dl. PCB - Gehalte in Schwarzwild WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ 1.1.9 Bericht des Weinkontrolleurs 68 Kontrollen festgestellte Mängel langjährigen Mittel von 60 hl/ha und übertraf die Erwartungen der Winzer. Einige Weinbaubetriebe hatten Probleme mit der Einlagerung der überdurchschnittlichen Erntemenge aufgrund zu geringer Tanklagerkapazität. Aufgrund der Übermengen- bzw. Destillationsmengenregelung wurden in einigen Betrieben die Trauben in vereinzelten Weinbergen nicht geerntet. Die für die Eisweinernte notwendigen Temperaturen von mindestens – 7°C wurden in den letzten Tagen des Jahres erreicht. Die ersten Weiß- und Roseweine des Jahrgangs 2008 wurden aufgrund der hohen Nachfrage bereits Mitte Oktober auf die Flaschen gefüllt. Der Weinjahrgang 2008 ist qualitativ als guter Jahrgang der Weinbauregion Saale Betriebe ST Rückblick auf das Weinjahr 2008 in dem zu Sachsen Anhalt gehö­ renden Teil des bestimmten Anbaugebietes Saale Unstrut Der Winter 2007/2008 war relativ mild und verursachte in Mitteldeutschland keine Frostschäden an den Weinreben. Der Austrieb begann dadurch wieder sehr früh. Das überdurchschnittliche Wärmeangebot im Wonnemonat Mai beschleunigte die Wachstums- und Entwicklungsprozesse der Reben. Während der Weinblüte herrschten ideale Bedingungen, so konnten die Reben ohne Verrieselungsschäden schnell durchblühen. Der extrem hohe Befallsdruck für Oidium und Peronospora machte eine intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Dort, wo verantwortungsbewusst über das ganze Jahr hinweg auf die Vorgaben für den qualitätsorientierten Weinbau geachtet wurde, können die Winzer sehr zufrieden auf den Verlauf des Weinjahres schauen. Die Niederschlags-mengen waren über die gesamte Vegetationsdauer gut verteilt. Die Weinernte begann Mitte September mit durchschnittlichen Mostgewichten, und teilweise noch hohen Säurewerten. Die Winzer, welche Geduld bewiesen, konnten im Oktober sehr gute Mostgewichte und harmonische Säurewerte erzielen. Die Erntemenge lag im Gebietsdurchschnitt von 83,1 hl /ha deutlich über dem Erzeugerbetriebe 49 61 21 Abfüllerbetriebe 16 17 7 Schaumweinkellereien 2 7 Importeure 2 2 12 Groß-, Einzelund Fachhandel sowie Gastronomie/ Straußwirtschaften * 49 14 Tabelle 20 Kontrollbedürftige Sachsen-Anhalt 2 Betriebe in Unstrut einzustufen. Die Qualität der Weine ist jedoch sehr unterschiedlich. Dort wo extrem hohe Mengen geerntet wurden, genügt die Qualität teilweise nicht den Anforderungen für Qualitäts- und Prädikatswein. 2008‘er Weinernte in Sachsen Anhalt im Überblick ( Zahlen ALFF-SÜD ) Gesamtrebfläche 618 ha Gesamterntemenge 51369 hl ( 83,1 hl/ha ) Weißwein 36917 hl Rotwein 14452 hl Tafel- und Landwein 36 hl Qualitätswein b. A. 44892 hl Qualitätswein m. Prädikat 6441 hl durchschn. Mostgewicht 75 ° Oechsle durchschn. Gesamtsäure 8,3 g/l Kontrollen und Untersuchungen Der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit liegt im bestimmten Anbaugebiet Saale-Unstrut, dessen Hauptanbauflächen zu Sachsen Anhalt gehören. Kontrollbedürftig sind hier die Weingüter und Kellereien sowie die Winzer im Haupt- und Nebenerwerb. Die Kontrollmaßnahmen erstrecken sich auf Anbau- und Erntekontrolle, Herstellung, Lagerung, Bezeichnung und Aufmachung sowie Inverkehrbringen von Erzeugnissen des Weinsektors. Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben Schwerpunkte bei den Kontrollen der Weinbuchführung bilden u.a. die Herbst- und Kellerbücher sowie die Erntemeldung und Prüfbescheide. Im Berichtsjahr wurden wieder zahlreiche Verstöße gegen die Buchführungspflicht festgestellt. Beim Transport von Wein wurde gegen die Begleitpapierpflicht verstoßen. Irreführende Werbung und Etiketten mussten auch in diesem Jahr beanstandet werden. In der Weinbuchführung gab es folgenden Anlass zu Beanstandungen: Zugeteilte Prüfnummern der amtlichen Qualitätsweinprüfung, Nennfüllmengen und Füllverluste wurden nicht dokumentiert. Weiterhin fehlten im Kellerbuch die Eintragung der Abfüllung sowie entsprechende Gegenbuchungen bei Verschnitten. Beim Verkauf von Fasswein fehlte im Kellerbuch oft der Bezug zum verwendeten Begleitdokument. Besonders hervorzuheben sind folgende Kontrollergebnisse: Bei Verwendung amtlicher Begleitdokumente nach VO (EG) Nr.884/2001 wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben teilweise unzureichend in den Papieren eingetragen. Im bestimmten Anbaugebiet Saale Unstrut gilt eine Hektarhöchstertragsregelung von 90 Hektoliter (§ 6 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen Anhalt). Durch die hohen Erträge des Jahrgangs 2008 wurden die Grenzen in einigen Weinbaubetrieben teilweise überschritten. Laut Erntemeldung 2008 wurde in verschiedenen Betrieben Übermenge bzw. Destillationsmenge eingelagert. Die §§ 10 und 11 des Weingesetzes finden entsprechend Anwendung. Bei Betriebskontrollen sowie Kontrollen im Internet (Weinshop) wurde festgestellt, dass Winzer Qualitätsweine ohne Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer in Verkehr bringen. Teilweise haben Verantwortliche nach einer Fassanstellung keine Identitätsprobe der abgefüllten Weine bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht, bzw. die Weine trotz Ablehnung als Qualitätswein b.A. in Verkehr gebracht. Im Rahmen eines Überwachungsprogramms des Landes Sachsen Anhalt wurden verschiedene Betriebe bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen des Weinrechts nach VO (EG) Nr. 178/2002 kontrolliert. Dabei wurde die Dokumentation von der Traubenproduktion bis zum Inverkehrbringen der Erzeugnisse kontrolliert. Das System der Rückverfolgbarkeit der Betriebe gemäß Art. 18 o. g. Verordnung ergab teilweise Anlass zu Beanstandungen. Weiterhin wurden die Kopien der Begleitdokumente nicht fristgerecht der zuständigen Behörde zugesandt. In mehreren Betrieben wurden die neuen Tanks und Holzfässer nicht nummeriert. In der Behältnisliste fehlten das Fassungsvermögen sowie der Aufstellungsort der Gebinde. Die Behältnisliste wurde nach § 10 WeinÜVO beanstandet. Nach § 10 (1) der Weinüberwachungs-VO müssen Weinbaubetriebe Flaschenstapel mit unetikettierten Flaschen mit Merkzeichen an gut sichtbarer Stelle kennzeichnen. In mehreren Betrieben musste aufgrund fehlender genauer Bezeichnung des Erzeugnisses (z.B. Weinnummer) eine Beanstandung erfolgen. Bei der Teilnahme des Weinkontrolleurs bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung waren mehrere Weine bezüglich flüchtiger Säure auffällig. Es wurden Verdachtsproben entnommen. Durch chemische Analysen im Untersuchungsamt wurde festgestellt, dass der gesetzliche Grenzwert für flüchtige Säure teilweise deutlich überschritten war. Ein Vorfall der besonderen Art wurde uns durch einen Winzer Ende des Jahres gemeldet. In einem Weingut wurden über Nacht sämtliche Tanks mit Wein des Jahrgangs 2008 abgelassen. Ingesamt wurden ca. 25 000 Liter Qualitätswein und Prädikatswein vernichtet. In der Sache ermittelt die Kriminalpolizei. Durch Nachkontrollen wurde sichergestellt, dass die o. g. Mängel beseitigt wurden. Die für den Vollzug zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte leiteten entsprechende Verfahren ein bzw. gaben den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab. Lese der EU- Datenbankweine Im Jahr 2008 wurden wieder Proben von erntereifen Weintrauben von definierten Weinbergen im Anbaugebiet Saale Unstrut in Mengen von je 25 kg entnommen. Die Trauben werden im BfR Berlin gesondert vinifiziert und zur Bestimmung des Deuteriumgehaltes kernresonanzmagnetischen Messungen unterzogen. Die Ergebnisse werden an die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) nach Ispra (Italien) weitergeleitet und dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank mit Kennzahlen der Stabilisotopengehalte aufgrund der VO (EG) Nr. 2729/2000. Diese Datenbank ermöglicht neben dem Nachweis einer unerlaubten Zuckerung einen Herkunftsnachweis. Unterstützung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs­ ämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei Betriebs­ kontrollen sowie der Entnahme von Proben der Warengruppen 33-35 Der Weinkontrolleur war im Berichtsjahr 15 mal (ohne Burgenlandkreis) in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen Anhalts um die zuständigen Überwachungsämter bei Betriebskontrollen sowie bei der Probenentnahme gemäß § 31 (3) Weingesetz zu unterstützen. Es wurden 38 Einrichtungen des Großhandels, des Einzelhandels, des Fachhandels sowie der Gastronomie kontrolliert. Die Planproben wurden zusammen mit 69 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 den Lebensmittelkontrolleuren gezielt entnommen. Auf Grund eines Verdachts z.B. Kennzeichnungsfehler, Bodensatz in der Flasche oder Oxidation wurden in verschiedenen Einrichtungen Verdachtsproben entnommen. Den Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter wurde gleichzeitig über rechtliche Grundlagen sowie Veränderungen im Weinbezeichnungsrecht berichtet. Fortbildungsveranstaltungen • Prüferschulung der amtlichen Qualitätsweinprüfstelle ALFF Süd Weißenfels • Teilgenommen wurde am 17. Mitteldeutschen Weinbautag in Freyburg • Tagung der Staatlichen Weinsachverständigen Weinkontrolleure und Weinkontrolleurinnen in Braunschweig Sonstiges Qualitätsweinprüfung Gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 1607/2000 sind Weinerzeuger verpflichtet, Weine für die sie 70 die Bezeichnung Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) beanspruchen, einer analytischen und organoleptischen Prüfung zu unterwerfen. Bei der zuständigen Prüfbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels waren 2 Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz SachsenAnhalt als Sachverständige in der Prüfungskommission für Qualitätswein und Qualitätsschaumwein tätig. Im Berichtsjahr nahmen sie an 17 Prüfungen teil. Sachverständigenausschuss Durch VO über die Genehmigung von Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 7.Juli 2008 bekam Sachsen Anhalt 31 Hektar Neuanpflanzrechte aus Rheinland Pfalz übertragen. Daraufhin wurden viele Anträge auf Neuanpflanzung gestellt. Gemäß § 12 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen Anhalt nahm der Weinkontrolleur als Vertreter des LAV seine Aufgaben als Sachverständiger zur Prüfung der weinbaulichen Eignung von potentiellen Rebflächen wahr. Zur Neueintragung von Einzel- und Großlagen sowie Bereichen wurden die Sachverständigen ebenfalls gehört. Landesweinprämierung Sach­ sen Anhalt Für die Zulassung zur Landesweinprämierung müssen jeweils zum Zeitpunkt der Prämierung die Bestände der einzelnen Weinkategorien Mindestmengen umfassen. Die notwendigen Mengen sind in § 16 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen Anhalt festgelegt und wurden in den Weinbaubetrieben stichprobenartig kontrolliert. Zur 16. Landesweinprämierung wurde der Weinkontrolleur als Prüfer berufen. Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben 2 Allgemeine Angaben 2.1 Mitarbeit in Fachgremien Charné, Volker: • AG „Fleischwaren“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh • Mitglied der § 64-LFBG-AG „Fleischerzeugnisse“ • Land Sachsen-Anhalt - Prüfungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem Dr. Hahmann, Hartmut • AG „Kosmetische Mittel“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh • AG „Kosmetische Mittel“ der ALS • Lebensmittelchemische Gesellschaft der GDCh Dr. Imming, Rainer: • DIN-Normausschuß Lebensmittel, Arbeitsausschüsse Kaffee, Tee und Honig • AG „Lebensmittel auf Getreidebasis“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh • Land Sachsen-Anhalt - Prüfungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem • Land Sachsen-Anhalt Prüfungskommission für Lebensmittelkontrolleure beim Landesverwaltungsamt Dr. Kern, Daniel: • AG Milch und Milcherzeugnisse der GDCh Kern, Dorit: • § 64-LFBG-AG „Analytik der Vitamine und vitaminartigen Substanzen“ • ALS-AG „Diätische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“ Klingemann, Hannelore: • Vorsitzende der ALS-AG „Wein, Spirituosen“ • Kommission zur Qualitätsweinprüfung Saale-Unstrut beim ALF Weißenfels • Land Sachsen-Anhalt – Prüfungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem • BfR- Kommission Wein- und Fruchtsaftanalysen Lützkendorf, Sven: • Kommission zur Qualitätsweinprüfung Saale-Unstrut beim ALFF Süd Weißenfels • Land Sachsen-Anhalt – Mitglied des Sachverständigenausschusses nach § 9 Landesweinverordnung • Prüfungskommission zur Landesweinprämierung SachsenAnhalt Dr. Mäde, Dietrich: • CEN TC275/WG6/TAG 3 „PCR for the detection of food-borne pathogens“ (Projektleiter der Normungsprojekte: - “Microbiology of food and animal feding stuffs – Real-time polymerase chain reaction (PCR) for the detection of foodborne pathogens – General requirements and definitions“ und - „Microbiology of food and animal feeding stuffs –Performance Characteristics of Molecular Detection Methods“) • CEN TC275/WG6/TAG 4 „Detection of Viruses in Food“ • CEN TC275/WG11 “Genetically modified foodstuffs” • § 64-LFBG-AG „Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen“ • § 64-LFBG-AG „Molekularbiologische Methoden – Mikrobiologie“ (Obmann der AG) • § 64-LFBG-AG „Nachweis von Viren in Lebensmitteln“ (Obmann der AG) • ALS-AG „Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel“ • Arbeitsgruppe „Viren in Lebensmitteln“ des ALTS (Vorsitzender) Meinel, Kerstin • AKS Hannover, Begutachterin: Laborakkreditierung Dr. Pfalzgraf, Andreas: • Obmann der AG „Bedarfsgegenstände” der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh • ALS ad hoc AG Bedarfsgegenstände • AG „Qualitätssicherung im LAV Sachsen-Anhalt • AKS Hannover, Begutachter für Laborakkreditierung Polonji, Birgit: • Expertengruppe für Pflanzenschutzmittelrückstände (EPRA) am BVL • Monitoring-Expertengruppe „Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide“ • DIN/CEN-Ausschusses „Bestimmung von PSM-Rückständen in Lebensmitteln“ • AG „Pestizide“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh Dr. Ruick, Gunter: • Sachverständigenrat für Laborakkreditierung bei der AKS Hannover • AG „Anorganische Bestandteile von Lebensmitteln“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh • DIN/CEN- Arbeitsausschuss „Schwermetalle“ • DIN-AG „Voltammetrische Uranbestimmung“ • Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS)Vertreter für Sachsen-Anhalt • Land Sachsen-Anhalt – Prüfungskommission für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem Dr. Stephan, Michael • Deutsche Gesellschaft für Massenspektronomie Dr. Strobel, Jürgen: • Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft (DGF) 71 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Dr. Wicke, Amal: • Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS) • Land Sachsen-Anhalt – Prüfungsausschuss für Veterinärreferendare • Land Sachsen-Anhalt Prüfungskommission für Lebensmittelkontrolleure beim Landesverwaltungsamt • Land Sachsen-Anhalt - Prüfungskommission „Milchsachkundeprüfung“ 2.2 Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen LVU Herbolzheim/Lippold • Wasser, Fett, Rohprotein, Hydroxiprolin, Asche, Gesamtphosphor, Kochsalz, Fett (Caviezel), Rohprotein, Wasser, Fett, Rohprotein, Citronensäure (wasserfrei), Milchsäure, Glutaminsäure, Nichtproteinstickstoffsubstanz, Kollagenabbauprodukte, säurelöslicher Phosphor, Quecksilber, Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Thallium, Pökelstoffe in Brühwurst • Fett, Protein, Wasser, Asche, Lactose, Buttersäure in Milchpulver • Wasser, Fett, Rohprotein, Kochsalz, Asche in Fischerzeugnissen • Wasser, pH-Wert, Säuregrad, Coffein, Acrylamid in Kaffee • Gesamtsterine, Wasser, Fett, Rohprotein, Asche, Chlorid in Teigwaren • Wasser (Feuchte), Asche, Stärke, Rohprotein in Mehl • Wasser, Fett, Saccarose, Lactose, Theobromin, Buttersäure, Butterfett in Schokolade • pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure, Citronensäure, Kochsalz, gesamte Trockenmasse, Glucose, Fructose in Tomatenmark • Nitrat, pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure, D-Milchsäure, L-Milchsäure, Kochsalz, flüchtige Säure in Gemüsesaft • Dephinidin-3-glucosid, Cyanidin-3-glucosid, Petunidin3-glucosid, Peonidin-3glucosid, Malvidin-3-glucosid, Peonidin-3-acetylglucosid, Malvidin-3-acetylglucosid, Peonidin-3-cumarylglucosid, Malvidin-3-cumarylglucosid, Summe acet. Anthocyane, Summe cumaryl. Anthocyane in Rotwein 72 • relative Dichte 20 °C/20 °C, Alkohol, Extrakt (scheinbar/wirklich), Stammwürze, pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure (pH 7,0/pH 8,1) in Starkbier • Vitamin B2, B6, C, E, B1, Niacin, ß-Carotin in Multivitamingetränk • Ethylcarbamat, relative Dichte, Alkohol % vol, Butan1-ol, Essigsäureethylester, Isoamylalkohole, Isobutanol, Methanol, Milchsäureethylester in Obstbrand • Wasser, Rohprotein, Fett, Asche, Saccarose, Glucose, Fructose in Kindernahrungsmittel • relative Dichte, Gesamtalkohol, vorh. Alkohol, Gesamtextrakt, vergärbare Zucker, Glucose, Fructose, Gesamt-, Wein-, Äpfel-, Milchsäure, flüchtige Säure, Citronensäure, freie schweflige Säure, gesamte schweflige Säure in Rotwein • Diastasezahl, Glucose, Maltose, Prolin, freie Säuren, HMF, el. Leitfähigkeit bei 20 °C, pH-Wert, Wasser, Fructose in Honig • relative Dichte, pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure, Asche, Glucose, Fructose, Saccarose, Phosphat, Magnesium, Kalium, Calcium in Fruchtsaft • pH-Wert, Allantoin, Phenoxyethanol, Methyl-, Ethylparaben in Pflegecreme • Nitrat in Kopfsalat • Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Zink in Kindernahrung • Nitrat in Gemüsesaft • Coffein, pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure, Saccharin, Acesulfam K, Cyclamat, Aspartam in einem kalorienreduzierten Getränk DDDR • Fett, Trockenmasse, Rohprotein, Laktose, Gefrierpunkt, Fett, Trockenmasse, Rohprotein, Laktose, Gefrierpunkt in H-Milch • Fett, Trockenmasse, Protein in Rahm • Fett, Trockenmasse, Protein, Lactose wasserfrei, Kochsalz in Schmelzkäse • fettfreie Trockenmasse, Wasser, pH-Wert In Butter VLA Loughborugh, UK • Gentypisierung Scrapie in Blut USDA/GIPSA • GVO in Mais-, Sojamehl BfR • Listeria monocytogenes in Harzer Käse § 64 LFBG-Arbeitsgruppe „Viren in Lebensmitteln“ • Noroviren in Joghurt Doemens Technikum • Hefen, bierschädliche Bakterien in Bier LGC Standards Proficiency Testing • GKZ 22 °C, GKZ 37 °C, E. coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa in Mineralwasser • osmophile Hefen, osmophile Schimmelpilze, koagulasepositive Staphylokokken, Bac. Cereus, Salmonellen in Hafermehl • KZ Listerien, KZ L. monocytogenes, anaerobe mesophile Gesamtkeimzahl, anaerobe sulitred. Bakterien, anaerobe mesophile Sporen in Magermilchpulver • GKZ, Enterobakterien, Coliforme Keime, E. coli in Fleisch • mesophile aerobe Sporen, Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben thermophile aerobe Sporen in Milchpulver • GKZ, Hefen, Schimmelpilze, Milchsäurebakterien, E. coli in Leicht Bier CHECK Groningen • aerobe Bakterien in Kosmetika • Benzoesäure, Sorbinsäure in Salat • Chlorid, Sorbinsäure in Brot • Methyl-, Ethyl-, Propyl-, n-Butylparaben, Summe Parabene in Bodymilk DLA • Eiklarproteine, Casein, ß-Lactoglobulin, Soja, Gluten in Wurstbrät • Weizen-DNA, ß-Lactoglobulin in Kindernahrung • Vitamin A, D3, E, ß-Carotin in Nahrungsergänzungsmittel • Gluten in Kindernahrung • Inulin in Müsli • Melamin in Milchpulver • Ethylenoxid in Chilli FAPAS • TVB-N in Fischmus • Erdnuß in Schokolade • Lebensmittelfarbstoffe in Süßwaren • schweflige Säure in Aprikosen getrocknet (slurry) • Ethanolmigrat in Polyamidfolie • Ochratoxin A in Instant-Kaffee • Aluminium, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber in Milchpulver • Calcium, Iod, Selen in Milk Powder • Nitrat, Nitrit in Fleisch • Aluminium, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber in Soya Flour CVUA Münster • Trockenmasse, Theobromin, Coffein in Schokoladenkuchen • Trockenmasse, Theobromin, Coffein in Schokoladenflakes • Antimon in Bier • Tocopherol-Acetat, RetinolPalmitat in Creme BAM Berlin • Acrylamid, Theobromin, Coffein in Kakaopulver DGF • Säurezahl, Peroxidzahl, polymere TG, C8:0, C10:0, C12:0, C14:0, C16:0, C16:1, C18:0, C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1 (9t), C18:2, C18:3, C20:0, C20:1 (11c), C20:4, C20:5 EPA, C22:0, C22:1 (Isomere), C22:5 DPA, C22:6 DHA, C24:0, Stigmastadien in Fischöl und pflanzlichen Öl • Säurezahl, Peroxidzahl, polymere TG, C8:0, C10:0, C12:0, C14:0, C16:0, C16:1, C18:0, C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1 (9t), C18:2, C18:3, C20:0, C20:1 (11c), C22:0, C22:1 (Isomere), C24:0, C22:6 DHA, Stigmastadien, UV-K232, UV-K270 in Olivenöl und pflanzlichen Öl • Säurezahl, Peroxidzahl, polymere TG, polare Anteil in Frittierfett (gebraucht) Endosulfansulfat, Hexythiazox, Isofenphos-methyl, Kresoximmethyl, Malathion, Methamidophos, Methiocarb (Summe), Methomyl, Oxamyl, Pendimethalin, Phosmet, Quinoxyfen, Triadimenol, Vinclozolin, Pflanzenschutzmittelrückstände in Möhren Landwirtschaftskammer RP • Ges. Milchsäure, Fructose, Gesamtextrakt, Glycerin, Weinsäure, relative Dichte, vorh. Alkohol, pH-Wert, Milchsäure, vergärbare Zucker, Gesamtsäure, ges. Äpfelsäure, Glucose, relative Dichte, flüchtige Säure, freies SO2, Gesamt SO2, pH-Wert, Überdruck in Wein BVL • Ochratoxin A in Lakritze CRL-Pesticides Freiburg • OC-Pestizide und PCB, Chlorpyrifos, Cyfluthrin, Cypermethrin, DDT, o,p‘-DDT, p,p‘-DDT, Deltamethrin, Endosulfansulfat, Endosulfan, Fenvalerate, HCB, Nitrofen, Parathion-methyl in Ei Technical University of Denmark • Azoxystrobin, Bifenthrin, a-Cypermethrin, Carbentazim, Chlorpyrifos-methyl, Difenoconazol, Epoxyconazol, Iprodion, Malathion, Prochloraz, Trifloxystrobin, Chlormequat, Pirimicarb, Spiroxamin, Pflanzenschutzmittelrückstände in Weizenmehl CRL Stuttgart • Fluazifop, MCPA, Propamocarb, Pflanzenschutzmittelrückstände in Möhren CRL Almeriea/Spanien • Acetamiprib, Boscalid, Chlorpyrifos-methyl, Diazinon, 73 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 2.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen 2.3.1 Vorträge Charné, Volker: • Übersichtsvortrag „Schnellmethoden in der Lebensmitteluntersuchung“, lebensmittelwissenschaftliches Seminar von BLC und TU Dresden, Dresden, 13.03.2008 • „Das Geheimnis der E-Nummern – Zusatzstoffe in Lebensmitteln“, Gesundheitstag des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt • „Erste Erfahrungen mit der risikoorientierten Probenplanung aus der Sicht des LAV“, Beratung des LAV mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern des Landes Sachsen-Anhalt, 25.11.2008 Dr. Hahmann, Hartmut: • „Sonnenschutz - aber wie?“, Lange Nacht der Wissenschaften, Halle/Saale, 04.07.2008 Dr. Imming, Rainer: • Von Meißner Fummel bis Karjalanpiirakka - Die EU-Verordnungen 510/2006 und 509/2006 zum Schutz geographischer Angaben und traditioneller Spezialitäten; Hallenser Referiernachmittag 07.05.2008 Kern, Dorit: • Diätetische Lebensmittel – Einführung in die rechtliche Beurteilung, Referiernachmittag, Halle/Saale, 07.05.2008 Dr. Ketteritzsch, Katrin: • „Mikrobiologische und sensorische Qualität von Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen aus dem Einzelhandel“: Fortbildungsveranstaltung Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst, 25.10.2008 Klingemann, Hannelore: • „Von der Wahrheit im Wein“ Lange Nacht der Wissenschaften, Halle/Saale 04.07.2008 74 Dr. Mäde, Dietrich: • „Probennahme entechnisch veränderter Lebensmittel“ Kick-off-Meeting zur Eröffnung des Nationalen Referenzlabors für Gentechnisch veränderte Lebensmittel, Berlin 13.02.2008 • „Entwicklung eines konstruktspezifischen Nachweises für gentechnisch veränderten Reis der Linie T51-1“ Arbeitstagung der §64-Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel, Berlin 14.02.2008 • „Das Schwein als Reservoir und Überträger bakterieller und viraler Zoonosen“ Fortbildungsveranstaltung für Fachtierärzte Schwein, 26.05.2008 • „Development of a construct specific method for detection of BR rice - Example for the development of detection methods for non authorized genetically modified organisms“ 1. Global Conference on GMO, Como (Italien) 26.05.2008 • „Überraschendes aus dem Nachweis von Tier- und Pflanzenarten“ Lange Nacht der Wissenschaften, Halle 04.07.2008 • „Ringversuch zum konstruktspezifischen Nachweises für gentechnisch veränderten Reis der Linie T51-1“ Arbeitstagung der §64-Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel, Berlin 17.09.2008 • „Nachweis von pathogenen Yersinia enterocolitica in Lebensmitteln durch ein kombiniertes molekularbiologisches und kulturelles Verfahren“ Dreiländertagung Lebensmittelhygiene, Garmisch-Partenkirchen 29.09.02.10.2008 Dr. Pfalzgraf, Andreas: • „Flüchtige organische Stoffe in Spielwaren“, Regionaltagung der Lebensmittelchemischen Gesellschaft am 03.04.2008 in Jena • „Praxis der IR-Spektroskopie“ Seminar für Praktikanten und Mitarbeiter des LAV SachsenAnhalt, Halle/Saale, 11.09.2008 Dr. Ruick, Gunter: • „Lebensmittelüberwachung in Sachsen-Anhalt – rechtliche Grundlagen und Organisation“ Martin-Luther Universität HalleWittenberg, 20.11.2008 Dr. Strobel, Jürgen: • „Die Kakaoverordnung – Grundlage für die Beurteilung von Kakaoerzeugnissen“ Hallenser Referiernachmittag 07.05.2008 • „Grundlagen der Gaschromatographie“ Seminar für Mitarbeiter des LAV Sachsen-Anhalt, Halle/ Saale, 26.08.2008 Dr. Wicke, Amal: • „Untersuchung und Beurteilung (Entwurf) von Speiseeis“ Gemeinsame Dienstberatung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, Naumburg, 02.04.2008 • „Aktuelle Lebensmittelrechtliche EU-Vorgaben mit Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung“ Diskussionsforum „Qualitätssicherung in der Ernährungswirtschaft“, Magdeburg, 02.07.08 • „Entnahme, Untersuchung und Beurteilung von Hygienekontrollen“ Fortbildungsveranstaltung Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst - Wörlitz 25.10.08 • „Anforderungen des europäischen und nationalen Rechts an die Erzeugung von Ziegenmilch und Ziegenmilchprodukten“ Fortbildungsveranstaltung Landesschafszuchtverband Ziegentagung – Eilsleben 24.11.2008 Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben 2.3.2 Veröffentlichungen/Poster Kern, Dorit: • „Entwicklung einer Nachweismethode zur Bestimmung von Vitamin B12 in Lebensmitteln“, Richardt, A., Kern, D., Glomb, M., Poster zum Lebensmittelchemikertag 2008 • „Nachweis von Folsäure in Lebensmitteln“, Lehmann, M., Kern, D., Glomb, M., Poster zum Lebensmittelchemikertag 2008 Dr. Mäde, Dietrich: • Mäde, D., Reiting, R., Strauch, E., Ketteritzsch, K., Wicke, A. (2008): A real-time PCR for Detection of Pathogenic Yersinia enterocolitica in food combined with an Universal Internal Amplification Control System. J. Verbr. Lebensm. 3 (2008), S. 141-151 • Waiblinger, U., Graf, N., Maede, D., Woll, K. (2008): „Technically Unavoidable“ in Terms of Genetically Modified Organisms - an Approach for Food Control. Poster auf der 1. Gobal Conference on GMO, Como (Italien) 24.-27.06.2008 • Mäde, D., Trübner, K., Grosser, M. (2008): Nachweis von Viren in Lebensmitteln - Bestimmung und Effizienz der RNAExtraktion anhand der Prozesskontrolle mit dem Phagen MS2, Poster auf der Dreiländertagung Lebensmittelhygiene, Garmisch-Partenkirchen 29.09.02.10.2008 • Grohmann, L., Mäde, D. (2009): Detection of genetically modified rice: collaborative validation study of a construct-specific real-time PCR method for detection of transgenic Bt rice. Eur. Food. Res. Technol (2009) 228, S. 497-500 (online bereits 2008) Dr. Ruick, Gunter: • Hartung, J., Brücher, O., Hach, D., Schulz, H., Vilter, H., Ruick, G. (2008): Bromoperoxidase activity and Vanadium level of the brown alga Ascophyllum nodosum. Phytochem. 69(2008) S. 2826-2830 2.3.3 Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen Dr. Mäde, Dietrich: • Referent bei dem Fortbildungskurs zu molekularbiologischen Methoden für pathogene Mikroorganismen des Fortbildungszetrums für Technik und Umwelt, Oberschleißheim 21.10.2008 • Referent bei dem Fortbildungskurs zu modernen Methoden der Tierartendifferenzierung und der Herkunftsermittlung bei Lebensmitteln des Fortbildungszentrums für Technik und Umwelt, Karlsruhe 13.11.2008 • Vorlesungsreihe Lebensmitteltoxikologie an der Hochschule Anhalt (FH) in Köthen im Bachelor-Studiengang Lebensmitteltechnologie • Vorlesungsreihe Gentechnisch veränderte Organismen und Nachweisverfahren an der Hochschule Anhalt (FH) in Köthen im Master-Studiengang Lebensmitteltechnologie 75 76 Getreide Getreideprodukte Brote, Kleingebäck Feine Backwaren Mayonnaisen Puddinge, etc. Teigwaren Hülsenfrüchte 15 16 17 18 20 21 22 23 Krustentiere, etc. 12 Fette, Öle Fischerzeugnisse 11 Suppen, Soßen Fische 10 13 Wurstwaren 08 14 Fleisch Fleischerzeugnisse 06 Eier, Eiprodukte 05 07 Käse Butter 03 04 Milch Milchprodukte 01 02 Gesamt Bezeichnung 104 78 39 446 395 217 151 100 63 217 54 284 138 1014 952 863 289 89 405 238 163 10602 Summe Proben 5 12 7 80 80 14 6 2 19 15 6 25 22 169 116 81 48 7 92 35 10 1307 Summe 4,81 15,38 17,95 17,94 20,25 6,45 3,97 2,00 30,16 6,91 11,11 8,80 15,94 16,67 12,18 9,39 16,61 7,87 22,72 14,71 6,13 12,33 % Proben mit Mängeln 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 27 6 1 0 3 0 0 55 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 03 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 04 Normabweichungen 05 0 0 0 4 2 1 0 0 2 0 0 2 0 18 0 1 1 1 6 4 1 52 06 1 6 0 2 0 2 1 0 1 8 0 8 0 11 23 53 5 0 0 0 1 158 07 0 0 0 1 22 1 3 1 1 0 0 4 0 20 14 0 0 0 0 0 109 08 2 1 0 4 4 4 0 0 2 0 2 5 2 29 6 7 16 0 41 2 5 194 09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 0 2 2 25 32 5 3 0 14 7 3 10 6 91 50 19 12 6 41 6 4 572 12 1 1 1 41 7 0 0 0 5 0 1 0 0 12 4 0 0 0 1 2 0 130 13 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 0 0 1 0 23 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 14 0 0 0 0 0 0 0 0 15 18 0 1 0 4 17 3 0 0 0 0 0 0 1 6 1 1 7 0 1 2 1 74 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 0 0 2 1 0 17 20 1 0 4 0 0 0 0 1 0 0 0 6 2 1 2 7 16 1 5 0 0 49 21 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 0 0 0 4 1 0 0 0 1 0 0 1 0 3 0 2 1 0 2 18 0 44 24 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 27 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 BS ZE Warengruppe Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren 3.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Lebensmittel Zucker 39 Süßwaren Schokoladen Kakao Kaffee, etc. Tee, teeähnl. Erz. S ä u g lingsnahrung 43 44 45 46 47 48 Speiseeis Spirituosen 37 42 Biere, bierähnl. G. 36 Honige Weinähnliche Getr. 35 Konfitüren Alkoholfreie Getr. 32 40 Fruchts ä f t e , Nekt. 31 41 Frischobst Obstprodukte 29 30 Pilze Pilzerzeugnisse 27 28 Gemüseerzeug. 26 79 181 59 41 19 144 79 430 68 102 25 63 213 81 252 191 158 273 21 31 218 258 10 4 5 2 23 11 43 6 24 0 7 23 20 55 23 27 12 2 2 18 2 5 Kartoffeln Frischgemüse 24 25 5,52 6,78 12,20 10,53 15,97 13,92 10,00 8,82 23,53 0,00 11,11 10,80 24,69 21,83 12,04 17,09 4,40 9,52 6,45 8,26 0,78 6,33 % Proben mit Mängeln Summe Summe Proben BS Bezeichnung Warengruppe ZE 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 01 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 03 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 04 Normabweichungen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 05 5 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3 1 3 4 3 0 0 1 2 0 1 06 2 1 2 0 4 0 6 0 0 0 0 1 7 1 0 6 0 0 1 6 0 0 07 1 0 0 2 2 1 15 2 0 0 1 1 3 7 4 0 4 0 0 0 0 1 08 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 3 4 0 16 9 1 4 24 0 6 10 7 41 11 20 0 1 0 13 0 2 11 0 1 0 0 0 1 13 0 0 0 0 1 6 11 0 0 0 0 0 3 0 0 12 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 1 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 2 0 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 0 0 1 0 4 3 0 0 0 0 0 0 7 2 0 0 0 0 0 0 18 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 21 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27 Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben 77 78 Hilfsmittel Zusatzstoffe Mineral-, Tafelwas. 56 59 Aromastoffe 54 57 Würzmittel Gewürze Nährstoffkonz. 51 52 Fertiggerichte 50 53 D i ä t . Lebensmittel 49 BS Bezeichnung Warengruppe ZE 286 8 28 12 91 122 50 591 129 Summe Proben 15 0 0 1 12 9 14 60 21 Summe 5,24 0,00 0,00 8,33 13,19 7,38 28,00 10,15 16,28 % Proben mit Mängeln 0 0 0 0 6 0 0 2 0 01 0 0 0 0 0 0 0 1 0 02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 03 0 0 0 0 0 0 0 0 0 04 Normabweichungen 0 0 0 0 0 0 0 4 0 05 4 0 0 0 1 0 0 7 0 06 0 0 0 0 2 0 0 1 2 07 1 0 0 0 0 0 5 9 3 08 0 0 0 0 0 0 0 0 0 09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 13 0 0 0 3 7 8 19 12 11 0 0 0 0 1 2 1 13 1 12 0 0 0 0 0 0 2 3 0 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17 3 0 0 0 0 0 2 4 3 18 0 0 0 1 0 0 0 0 0 19 0 0 0 0 0 0 0 3 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 21 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 1 0 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27 Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben 3.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts Warengruppe ZEBS Summe Proben Bezeichnung Proben mit Mängeln Normabweichungen Summe % 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 Gesamt 424 54 12,74 0 14 0 0 0 0 16 25 0 5 33 Weine 345 48 13,91 0 14 0 0 0 0 13 23 0 4 34 Erzeugnisse aus Wein, ... 79 6 7,59 0 0 0 0 0 0 3 0 1 2 3.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Kosmetika Warengruppe ZEBS 84 Summe Proben Proben mit Mängeln Bezeichnung Normabweichungen Summe % 50 51 52 53 54 55 56 57 58 and. Gesamt 333 68 20,42 0 11 54 5 4 2 3 5 0 0 Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren Herstellung 333 68 20,42 0 11 54 5 4 2 3 5 0 0 3.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände Warengruppe ZEBS Summe Proben Bezeichnung Proben mit Mängeln Normabweichungen Summe % 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 and Gesamt 912 104 11,40 0 1 0 16 0 9 41 9 26 8 0 0 82 BG mit Körperkontakt 263 25 9,51 0 0 0 0 0 5 0 4 14 2 0 0 83 BG zur Reinigung und Pflege 210 8 3,81 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 0 0 85 Spielwaren und Scherzartikel 99 11 11,11 0 1 0 0 0 3 0 5 4 0 0 0 86 BG mit Lebensmittelkontakt 340 60 17,65 0 0 0 16 0 1 41 0 0 6 0 0 3.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land Sachsen-Anhalt - Tabakwaren Warengruppe ZEBS Summe Proben Bezeichnung Proben mit Mängeln Normabweichungen Summe % 0 Rohtabake, Tabakerzeugnisse, 37 0 Tabakersatz sowie Stoffe ... Gesamt 60 37 60 61 62 63 64 65 and. 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0 79 80 35 Milch und Milchprodukte Eier und Eiprodukte Fleisch, Geflügel, Wild u. Erzeugnisse Fische, Krusten, Schalen, Weichtiere u. Erzeugn. Fette und Öle Brühe, Suppen, Saucen Getreide und Backwaren Obst und Gemüse Kräuter und Gewürze Alkoholfreie Getränke Wein Alkoholische Getränke außer Wein Eis und Desserts Schokolade,Kakao,kakaohalt. Erz.,Kaffee,Tee Zuckerwaren Nüsse, Nußerzeugnisse, Knabberwaren Fertiggerichte Lebensmittel f. besondere Ernährungsformen Zusatzstoffe Gegenst. u. Mat. mit Lebensmit.kontakt Andere 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 0 0 0 2 7 0 0 1 10 4 0 1 6 3 4 11 0 3 65 3 Mikrobiologische Verunreinigungen Lfd. Produktgruppe Nr. 0 0 0 5 8 1 0 1 1 4 0 11 1 17 9 3 8 23 87 5 1 Andere Verunreinigungen 2 23 0 4 4 0 3 7 7 8 14 4 2 14 28 2 0 4 43 0 1 Zusammensetzung 14 41 0 17 41 3 41 28 32 35 41 88 13 44 59 91 7 29 218 28 108 Kennzeichnung/Aufmachung 2 0 1 4 7 1 3 1 8 8 5 10 0 2 22 4 0 9 22 23 13 Andere 14 60 1 31 60 5 41 34 50 50 54 93 21 68 114 99 15 53 366 48 144 Zahl der Proben mit Verstößen 420 340 48 310 591 104 274 263 469 357 424 729 213 1038 941 509 217 476 2829 289 895 Gesamtzahl der Proben 3,33 17,65 2,08 10,00 10,15 4,81 14,96 12,93 10,66 14,01 12,74 12,76 9,86 6,55 12,11 19,45 6,91 11,13 12,94 16,61 16,09 Prozentualer Anteil der Proben mit Verstößen Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008 3.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der RL 89/397/EWG)