Untersuchungen zur Lebensmittel- sicherheit 2008

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Jahresbericht
Untersuchungen
zur
Lebensmittelsicherheit
2008
SACHSEN-ANHALT
Landesamt für Verbraucherschutz
Jahresbericht
des
Landesamtes für Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt
über die
Untersuchungen zur
Lebensmittelsicherheit
2008
SACHSEN-ANHALT
Landesamt für Verbraucherschutz
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Dienstanschrift
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Freiimfelder Str. 68
06112 Halle (Saale)
Telefon: Fax:
E-Mail:
Homepage:
(0345) 5643-0
(0345) 5643-439
[email protected]
www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
Fachbereich 3: Lebensmittelsicherheit
Dienstsitz: Freiimfelder Str. 68
06112 Halle (Saale)
LAV08/2009-172
4
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
Inhaltsverzeichnis
1
Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und
Tabakwaren....................................................................................................................................... 9
Warengruppe 01: Milch...................................................................................................................... 9
Warengruppe 02: Milcherzeugnisse................................................................................................... 9
Warengruppe 04: Butter................................................................................................................... 12
Warengruppe 05: Eier, Eiprodukte................................................................................................... 12
Warengruppe 06: Fleisch................................................................................................................. 13
Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse.............................................................................................. 13
Warengruppe 08: Wurstwaren......................................................................................................... 16
Warengruppe 10: Fische.................................................................................................................. 17
Warengruppe 11: Fischerzeugnisse................................................................................................ 17
Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere................................................................................... 19
Warengruppe 13: Fette, Öle............................................................................................................. 20
Warengruppe 14: Suppen und Soßen............................................................................................. 22
Warengruppe 15: Getreide............................................................................................................... 22
Warengruppe 16: Getreideprodukte................................................................................................. 24
Warengruppe 17: Brot...................................................................................................................... 25
Warengruppe 18: Feinbackwaren.................................................................................................... 26
Warengruppe 20: Salate, Mayonnaise............................................................................................. 27
Warengruppe 21: Pudding, Dessertspeisen.................................................................................... 28
Warengruppe 22: Teigwaren............................................................................................................ 29
Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten.......................................................... 29
Warengruppe 24: Kartoffeln............................................................................................................. 29
Warengruppe 25: Frischgemüse...................................................................................................... 31
Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse........................................................................................... 31
Warengruppe 27: Pilze..................................................................................................................... 32
Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse................................................................................................... 32
Warengruppe 29: Frischobst............................................................................................................ 33
Warengruppe 30: Obstprodukte....................................................................................................... 33
Warengruppe 31: Fruchtsäfte.......................................................................................................... 34
Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke....................................................................... 34
Warengruppe 33: Wein.................................................................................................................... 35
Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein......................................................................................... 36
Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke....................................................................................... 36
Warengruppe 36: Bier...................................................................................................................... 37
Warengruppe 37: Spirituosen.......................................................................................................... 37
Warengruppe 39: Zucker ................................................................................................................ 38
Warengruppe 40: Honige, Brotaufstriche......................................................................................... 38
Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc........................................... 38
Warengruppe 42: Speiseeis............................................................................................................. 39
Warengruppe 43: Süßwaren............................................................................................................ 40
Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse.................................................................................... 40
Warengruppe 45: Kakao.................................................................................................................. 40
Warengruppe 46: Kaffee.................................................................................................................. 41
Warengruppe 47: Tee...................................................................................................................... 41
Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung........................................................................ 42
Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel..................................................................................... 42
Warengruppe 50: Fertiggerichte...................................................................................................... 42
Warengruppe 51: Nahrungsergänzungs-mittel................................................................................ 46
Warengruppe 52: Würzmittel........................................................................................................... 47
Warengruppe 53: Gewürze.............................................................................................................. 47
Warengruppe 54: Aromen................................................................................................................ 48
Warengruppe 56: Hilfsmittel............................................................................................................. 48
Warengruppe 57: Zusatzstoffe......................................................................................................... 48
Warengruppe 59: Mineral- und Tafelwasser.................................................................................... 48
Warengruppe 60: Rohtabake, Tabakerzeugnisse............................................................................ 48
Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt.............................................................. 48
5
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige
Haushaltschemikalien......................................................................................... 49
Warengruppe 84: Kosmetische Mittel ............................................................................................. 49
Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel.............................................................................. 51
Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt.................................................... 52
6
1.1
Warengruppenübergreifende Untersuchungen......................................................................... 53
1.1.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle................................................................................. 53
1.1.2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel................................................................................. 54
1.1.3 Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt.............................................................. 56
1.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von
Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen...........................................................58
1.1.5 Toxische und essentielle Elemente....................................................................................... 62
1.1.6 Melamin in Erzeugnissen aus China...................................................................................... 62
1.1.7 Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol,
Zearalenon, Mutterkornalkaloide).......................................................................................... 63
1.1.8 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB........................................................ 65
1.1.9 Bericht des Weinkontrolleurs................................................................................................. 68
2
Allgemeine Angaben...................................................................................................................... 71
2.1 Mitarbeit in Fachgremien....................................................................................................... 71
2.2 Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen...................................................... 72
2.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen........................................................ 74
2.3.1 Vorträge................................................................................................................................. 74
2.3.2 Veröffentlichungen/Poster . ................................................................................................... 75
2.3.3 Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen............................................................... 75
3
Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, Bedarfsgegenstände, Kosmetika
und Tabakwaren............................................................................................................................. 76
3.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land
Sachsen-Anhalt - Lebensmittel.............................................................................................. 76
3.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land
Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts..................................................................... 79
3.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land
Sachsen-Anhalt - Kosmetika.................................................................................................. 79
3.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land
Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände................................................................................. 79
3.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land
Sachsen-Anhalt - Tabakwaren............................................................................................... 79
3.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der
RL 89/397/EWG).................................................................................................................... 80
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
Vorwort
Sehr geehrte
Leser!
Leserinnen
und
Mit diesem Jahresbericht werden
die Ergebnisse der Arbeit des
Fachbereiches
Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für
Verbraucherschutz
SachsenAnhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Große Anstrengungen wurden
im Jahre 2008 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FB
3 – Lebensmittelsicherheit bei der
Vorbereitung der Reakkreditierung
nach ISO/IEC 17025 verlangt.
Durch die AKS Hannover wurde
am 29. August 2008 urkundlich
bestätigt, dass der Fachbereich
die Anforderungen der ISO/IEC
17025 2005 für den angegebenen
Kompetenzbereich erfüllt.
Aber auch in der fachlichen Arbeit
waren anspruchsvolle Aufgaben
zu bewältigen.
So beschäftigte der „MelaminSkandal“ den Fachbereich in
hohem Maße. Es gelang in sehr
kurzer Zeit, eine Methode zur
Bestimmung von Melamin in
Lebensmitteln einzuführen und
zu validieren. Der FB 3 führte die
Melaninbestimmung in Lebensmitteln im Rahmen der „Initiative
Mitteldeutschland“ auch für die
sächsischen und thüringer Laboratorien der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch. Beim
Melamin-Geschehen trat zu Tage,
dass globale Warenströme im
Falle von kriminellen Machenschaften, aber auch beim Auftreten übertragbarer Krankheiten nur
mit einer personell und materiell
ausreichend ausgerüsteten staatlichen Lebensmittelüberwachung
im Sinne des Gesundheits- und
Täuschungsschutzes beherrschbar sind.
Einen nicht unerheblichen Teil
der vorhandenen personellen und
laborativen Kapazitäten forderte
ein von einem Sonderpostenmarkt
ausgehendes Geschehen. Hier
wurden total überlagerte, teils verdorbene Lebensmittel zusammen
mit anderen Waren angeboten.
Die im Rahmen der Strafverfolgung angeordneten Untersuchungen umfassten alle Bereiche der
Lebensmittelanalytik.
Dem risikoorientierten Ansatz der
europäischen Lebensmittelrechtsetzung wurde in Sachsen-Anhalt
unter anderem durch ein System
zur risikoorientierten Probenplanung Rechnung getragen. Die
enge Zusammenarbeit mit den
für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Behörden
brachte weitere Verbesserungen bei der Anwendung dieses
Systems.
Neben der obligatorischen Teilnahme am Lebensmittel-Monitoring und an Untersuchungen
im Rahmen des Bundesweiten
Überwachungsplanes wurden im
Berichtszeitraum auch wieder
für Sachsen-Anhalt spezifische
Probleme
schwerpunktmäßig
bearbeitet.
Krankmachende Keime, aber auch
giftige Stoffe in Lebensmitteln
können die Gesundheit großer
Menschengruppen erheblich negativ beeinflussen. Eine schnelle
Bearbeitung von Lebensmittelund Bedarfsgegenständeproben,
die unter dem Verdacht eines
ursächlichen Zusammenhangs mit
derartigen Gruppenerkrankungen
zur Untersuchung gelangen, ist
deshalb von großer Wichtigkeit.
Im Vergleich zu den Vorjahren
konnte leider kein siginfikantes
Sinken der Erkrankungsfälle beobachtet werden. Da viele dieser
Gruppenerkrankungen nach privaten Feiern mit selbst hergestellten
Lebensmitteln festgestellt wurden,
greifen vorhandene rechtliche
Regelunge zur Lebensmittelhygiene nur bedingt. Aufklärung und
Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb
weiterhin unerlässliche Faktoren bei der Verbesserung der
Lebensmittelhygiene.
Die „Lange Nacht der Wissenschaften“ wird vom FB 3 seit
langem genützt, um unsere Arbeit
und Aufgaben möglichst breiten
Bevölkerungskreisen nahe zu
bringen. Die im Jahre 2008 gebotenen Vorträge und Führungen
wurden mit großem Interesse
aufgenommen.
Ein zunehmend größerer Anteil der
zur Verfügung stehenden Arbeitszeit muss für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden. So
bereiteten sich 2008 neun Lebensmittelchemie-Praktikanten/-innen
auf die Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker vor. Der erfreuliche Generationswechsel in den
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern zeigte sich in
der zunehmenden Zahl von künftigen Lebensmittelkontrolleuren/
innen, die dem FB zur Ausbildung
zugewiesen wurden. Außerdem
drängen Studenten/innen der Veterinärmedizin und Schüler/innen in
die Labore um vorgeschriebene
Praktika abzuleisten. Die große
Zahl der interessierten Bewerber/
innen brachte den Fachbereich an
die Grenzen seiner diesbezüglichen Kapazitäten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB Lebensmittelsicherheit
haben auch im Jahr 2008 – oft
unter Hinteranstellung persönlicher Interessen – die vielfältigen
Anforderungen angenommen und
auftretende Probleme offensiv
gelöst. Hierfür spreche ich ihnen
meinen Dank und meine Anerkennung aus.
Dr. Gunter Ruick
7
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Organisationsstruktur des Landesamtes für Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit
Fachbereichsleitung
↓
↓
↓
Dez. 31
Tierische Lebensmittel
Dez. 32
Pflanzliche Lebensmittel
Dez. 33
Bedarfsgegenstände,
kosmetische Mittel,
Rückstände und
Kontaminanten
Sachgebiet 31.1
•
•
•
Käse, Speiseeis, Eier und
Eiprodukte, Feinkostsalate
tierischer Anteil,
mikrobiologische
Untersuchung pflanzlicher Lebensmittel,
Bedarfsgegenstände,
Kosmetika,
Laborservice
Sachgebiet 31.2
•
•
•
Proben im Zusammenhang
mit lebensmittelbedingten
Erkrankungen,
Fleisch und –erzeugnisse
Zentrale Probenannahme
Sachgebiet 31.3
•
•
Wurst, Fisch und
-erzeugnisse, Krebs- und
Weichtiere, Milch und
-produkte, Fertiggerichte
chemische Untersuchung
von Fleisch und
–erzeugnissen, Käse,
Speiseeis, Feinkost,
Eiprodukten und
Fertiggerichten
Sachgebiet 31.4
•
•
•
8
Gentechnisch veränderte
Organismen
Identifizierung von
Lebensmitteln nach
Herkunft und Geschlecht
einschließlich DNASequenzierung und
Fragmentanalyse
Salmonellendifferenzierung, spezielle
mikrobiologische
Untersuchungen
Sachgebiet 32.1
Sachgebiet 33.1
•
•
•
•
Wein, Schaumwein, weinhaltige
Getränke
Fruchtsaft, fruchtsafthaltige
Getränke
Alkoholfreie
Erfrischungsgetränke
Bier
Getränke, Obst- und
Gemüseerzeugnisse
Pilze
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Backwaren, Fette
Süßwaren, Fertiggerichte
Zucker, Honig
Kaffee, Kakao, Tee
Feinkosterzeugnisse
Suppen und Soßen
Kartoffelprodukte
Teigwaren
Kakaoerzeugnisse
Pudding und Desserts
•
•
•
•
•
•
•
•
Nahrungsergänzungsmittel
Diäten
Gewürze, Würzmittel
Hülsenfrüchte, Schalenobst
Spirituosen
Säuglingsnahrung
Konfitüren
Mykotoxine
•
•
•
Sachgebiet 32.2
Sachgebiet 32.3
•
Frischobst, -gemüse,
Getreide, Kartoffeln
Rückstände von PSM in
Lebensmitteln
Sachgebiet 33.2
•
•
•
Mineral-, Quell- und
Tafelwasser
Tabakwaren
anorganische Bestandteile
von Lebensmitteln
Sachgebiet 33.3
•
•
•
•
Bedarfsgegenstände auf
Lebensmittelkontakt
Spielwaren
Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt
Wasch- und
Reinigungsmittel
Sachgebiet 33.4
•
kosmetische Mittel
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
1
Untersuchung von Lebensmitteln, Wein,
Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren
Warengruppe 01: Milch
Von den 165 untersuchten
Proben waren 12 (7%) zu
beanstanden.
Von den eingesandten Proben
stammen 55 aus einheimischen
Betrieben und 110 aus dem
Handel. Da es sich bei Milch von
Natur aus um ein mikrobiologisch
anfälliges Lebensmittel handelt,
wurden 136 dieser Proben gemäß
der Anforderungen der VO (EG)
Nr. 2073/2005 und VO (EG) Nr.
853/2004 mikrobiologisch untersucht. Es ergab sich im Zuge
dessen für keine der Proben eine
Beanstandung. In Tabelle 1 sind
die Proben nach ihrer Wärmebehandlung aufgeschlüsselt.
Erzeugnis
29
18
Milch, pasteurisiert
70
42
Milch, UHT
bzw. sterilisiert
66
40
Tabelle 1 Milchproben
Wärmebehandlung
nach
Status
Da Kuhmilch die mit Abstand größte
Bedeutung besitzt, kamen nur 9
Milchproben anderer Tierarten
irreführend (3,0 %)
nicht verzehrsfähig
(0,6 %)
Einer chemischen Untersuchung
wurden schwerpunktmäßig Proben
aus sachsen-anhaltinischen Molkereien (32% der Proben) unterzogen. Parameter waren dabei
Gefrierpunkt, Dichte, Fettgehalt
und fettfreie Milchtrockenmasse.
Bei keiner der Proben ergab sich
auf Grund dieser Parameter eine
Beanstandung.
Zur Gruppe der Milcherzeugnisse
zählt eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittel, angefangen bei
Milchmischgetränken über Joghurt
und Trockenmilchprodukte bis
hin zu aufgeschlagener Sahne.
Eine Auswahl der zur Untersuchung eingesandten Lebensmittel
sind in Abbildung 2 dargestellt.
Bei 5 Proben versuchten verschiedene Hersteller, im Rahmen einer
sogenannten Allergieinformation
weiterführende Produktinformationen an den Mann oder die Frau zu
bringen. Allerdings führte die Auslobung „dextrosefrei“ zur Beanstandung wegen Werbung mit
Selbstverständlichkeit, da Milch
natürlicherweise keine relevanten
Dextrosegehalte aufweist.
der
Verstoß gegen
Kennzeichnungsvorschrift (2,4 %)
Warengruppe 02:
Milcherzeugnisse
Mehr als 99% der Beanstandungen
entfielen auf Werbung mit Selbstverständlichkeit und Fehler bei der
Kennzeichnung. Letzteres betraf
ausschließlich Proben in Verbundverpackungen mit abwischbarem
Mindesthaltbarkeitsdatum.
Proben- Anteil
anzahl
[%]
Milch, unbearbeitet
zur Untersuchung. Lediglich eine
Stutenrohmilch hielt die Anforderungen an eine Vorzugsmilch hinsichtlich der Kennzeichnung und
der mikrobiologischen Beschaffenheit nicht ein.
Verstöße gegen
sonstige Vorschriften
des LFGB (0,6 %)
Von den 238 zur Untersuchung
eingesandten Proben wurden
37 (15,5%) beanstandet.
Milchmischerzeugnisse
(10,1 %)
Trockenmilcherzeugnisse
(3,4%)
Sonstige
(11,3 %)
Joghurt / Kefir / Erzeugnisse
(29,4 %)
Schlagsahne
(45,8 %)
Abb. 2 Probenspektrum Milcherzeugnisse
Da es sich v. a. bei lose abgegebenen Milcherzeugnissen um
mikrobiologisch leicht verderbliche
Lebensmittel handelt, spielte die
mikrobiologische Untersuchung
eine große Rolle. Eine zentrale
Bedeutung haben auch die chemischen Untersuchungen, da
diese Produkte im Rahmen der
Milcherzeugnisverordnung konkreten Anforderungen an ihre Herstellung bzw. Zusammensetzung
unterliegen.
Süßstoffe (9,0 %)
keine Beanstandung
(93%)
Abb. 1 Beanstandungsgründe bei
Milchproben
Eiweiß (8,3 %)
TM (8,3 %)
Milchfett (6,3 %)
Pflanzenschutzmittel (7,6 %)
Metallionen (7,6 %)
Asche (4,2 %)
PCB (7,6 %)
Melamin (4,9 %)
Vitamine (4,2 %)
Abb. 3 Spektrum chemischer Untersuchungen
bei Milcherzeugnissen
Vanille (2,1 %)
Kohlenhydrate (5,6
%)
Fett (24,3 %)
9
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
aerobe
Coliforme Keime
(7,3 %) Fremdorganismen
Listerien (3,1 %)
Hefen (11,2 %)
(5,2 %)
Salmonellen (3,4 %)
Gesamtkeimzahl
(16,0 %)
Pseudomonaden
(12,1 %)
E. coli (13,8 %)
Milchsäurebildner
(13,4 %)
Enterobakterien
(13,9 %)
Bacillus cereus (0,6
%)
Abb. 4 Spektrum mikrobiologischer Untersuchungen
Wie in jedem Jahr wurden auch
2008 im II. und III. Quartal verstärkt aufgeschlagene Sahne aus
Gaststätten, Eiscafes oder Imbisseinrichtungen untersucht. Dabei
zeigten sich wieder teilweise
deutliche hygienische Mängel.
Mit einer Beanstandungsquote
von über 30% entfiel ein Großteil
der Beanstandungen auf diese
Produktgruppe. Die intensive
Beprobung sowie die weitere Sensibilisierung der für die Herstellung
der Schlagsahne verantwortlichen
Mitarbeiter müssen dem entsprechend auch im nächsten Jahr
fortgesetzt werden. Die restlichen
Beanstandungen erfolgten aufgrund fehlender oder falsche Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
oder fehlerhafte Kennzeichnung i.
S. der Milcherzeugnisverordnung.
Im Rahmen des Melaminskandals
wurden 5 Proben Milchpulver und
2 Proben Kondensmilch untersucht. In einer der Proben konnte
Melamin bestimmt werden.
Im Rahmen des Lebensmittelmonitorings wurden 11 Proben Joghurt
aus Schafsmilch aus Griechenland
auf organische und anorganische
Kontaminanten untersucht. Keine
Verstöße gegen
sonstige Vorschriften
des LFGB und darauf
gestützten VO
(mikrobiologische
Verunreinigung)
(57,4 %)
nicht verzehrsfähig
(13,1 %)
der Proben zeigte diesbezüglich
Auffälligkeiten.
Warengruppe 03: Käse
Käse sind frische oder in verschiedenen Graden der Reife
befindliche Erzeugnisse, die aus
dickgelegter Käsereimilch hergestellt werden. Als Käsereimilch
kann Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder
Büffelmilch, ebenso wie Molke,
Buttermilch und Sahne eingesetzt
werden.
Art und Umfang der Untersuchung variieren je nach Käsesorte. Es werden wesentliche
Kennzeichnungselemente
wie
Verkehrsbezeichnung, Angaben
zum Fettgehalt, Nährwertangaben
Angaben zur Tierart, Rohmilchkäse, Zusatzstoffe wie z.B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe und
auch das Verpackungsmaterial
überprüft.
Hinsichtlich der mikrobiologischen
Untersuchungsparameter
wird
insbesondere geprüft auf:
Salmonellen, Listeria monocytogenes, Shiga Toxin bildende E. coli,
Campylobacter, Staphylococcus
irreführend (3,3 %)
Verstoß gegen
Kennzeichnungsvorschriften (9,8 %)
Zusatzstoffe, fehlende
Kenntlichmachung
(4,9 %)
Verstöße gegen
sonstige Lebensmittel
betreffende
Vorschriften des
LFGB (3,3 %)
Abb. 5 Beanstandungsgründe bei Milcherzeugnissen
10
Zusatzstoffe,
unzulässige
Verwendung (1,6 %)
Verstöße gegen
sonstige Vorschriften
des LFGB (6,6 %)
aureus und dessen Toxine und
Clostridien
Von 405 zur Untersuchung eingegangen Käseproben stammen 100
(24,7%) aus größeren Herstellerbetrieben aus Sachsen-Anhalt,
38 (9,4%) Schafs-, Ziegen- und
Kuhmilchkäseproben von 17 einheimischen
Direktvermarktern,
die übrigen Käseproben wurden
im Einzelhandel einschließlich
Gaststätten und Imbisseinrichtungen entnommen. Von den 405
untersuchten Proben waren 100
(24,7%) zu beanstanden. (Abb. 6)
Die Mehrzahl der Beanstandungen
sonstiges; 11%
Kennzeichnungsfehler; 40%
gesundheitsschädlich; 3%
mikrobiolog.
Verunreinigung;
6%
Irreführung; 40%
Abb. 6 Übersicht über die Beanstandungsgründe in % bei Käse
betrafen
Kennzeichnungsfehler
sowie Beanstandungen wegen
Irreführung im Sinne § 11 (1)
1 LFGB, hier insbesondere die
Fortführung der Überprüfung
der
Schwerpunktuntersuchung
„Schafskäse aus Gaststätten“ aus
dem Jahr 2007. 3 Proben wurden
als gesundheitsschädlich im Sinne
Artikel 14 Abs. 2a der Verordnung
(EG) 178/2002 beurteilt.
Mikrobiologische
Untersuchung
Die Untersuchung auf pathogene
Mikroorganismen wie Salmonellen, Shiga Toxin bildende E.
coli, Campylobacter und Listeria
monocytogenes wird generell bei
Käse aus Rohmilch, das ist Milch
die nicht über 40°C erwärmt wird,
durchgeführt. Bei Käse aus wärmebehandelter Milch erfolgt i. d.
R. nur eine Untersuchung auf Listeria monocytogenes, da es, auf
Grund der Fähigkeit von Listerien
sich als „Hauskeim“ in Käsereien
einzunisten, zu einer Kontamination von Käse nach dem Herstellungsprozess vor der Verpackung
kommen kann. In einer Probe
Ziegenweichkäse aus Rohmilch
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
wurden Shiga-Toxin bildende E.
coli, in zwei Proben MascarponeGorgonzola-Käse aus dem Handel
wurde Listeria monocytogenes
deutlich über dem gemäß VO (EG)
2073/2005 festgelegten Grenzwert
von 100 KbE/g nachgewiesen. In
der als Planprobe eingegangenen
Probe wurden 85.000 KbE/g, in
den Verfolgsproben wurde Listeria
monocytogenes in Größenordnungen von jeweils 360 KbE/g,
1300 KbE/g und 650 KbE/g nachgewiesen. Alle Proben wurden als
gesundheitsschädlich im Sinne
Artikel 14 Abs. 2a der VO (EG)
178/2002 beanstandet.
Listerien sind grampositive Stäbchen, die ubiquitär in der Umwelt
vorkommen. Der Mensch infiziert
sich hauptsächlich über kontaminierte tierische und pflanzliche
Lebensmittel. Rohe Lebensmittel, insbesondere Käse, Fisch,
Salate, Rohwurst und Feinkosterzeugnisse stellen dabei
die Hauptinfektionsquelle dar.
Ein besonderes Merkmal ist
dabei ihre Fähigkeit, sich auch
unter ungünstigen Bedingungen,
zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen im Kühlschrank und
bei hohem Salzgehalt, zu vermehren. Als krankmachend gilt
derzeit ausschließlich Listeria (L.)
monocytogenes. L. monocytogenes löst eine Infektionserkrankung aus, die Listeriose genannt
wird. Die Listeriose bei Menschen verläuft in der Regel ohne
klinische Symptome. Schwere
Erkrankungen betreffen vor
allem Personen mit geschwächter
Immunabwehr, ältere Menschen
und Schwangere sowie deren
un- bzw. neugeborene Kinder.
der Hersteller keine Temperaturempfehlung in Verbindung mit
dem
Mindesthaltbarkeitsdatum
(MHD) angeben hatte, wurden
deutlich vor Ablauf des MDH
erneut untersucht. Die Proben
wiesen Bombage der Verpackung und erhebliche sensorische
Mängel auf, so dass sie als nicht
verzehrsfähig beurteilt werden
mussten. So wurde der Geruch als
untypisch und faulig beschrieben.
Die bei der Sinnenprüfung festgestellten Mängel wurden durch den
nachgewiesenen hohen Gehalt an
sulfidreduzierenden
Clostridien
untermauert. Durch weitere Differenzierung wurde Clostridium
sporogenes nachgewiesen.
In einer Beschwerdeprobe Börek
(Abb. 7) wurden in der Käsemasse
mehrere Stellen mit bis zu 3 x 1cm
großen Arealen mit schwarzem
Schimmel festgestellt. Die zur
Herstellung der Beschwerdeprobe
verwendete
Verdachtsprobe
Weißkäse in Lake (Abb. 8) wies
ebenfalls deutliche sensorische
Mängel auf. So wurden auf dem
Weißkäse in der Lake grünliche
bis graugrünen Schimmelbeläge
(Schimmelpilze der Gattung Penicillium) nachgewiesen.
Abb. 7
Börek
Abb. 8
Käse
Die Untersuchung von Sauermilchkäse auf Listeria monocytogenes
war 2008 ein Programmpunkt im
Bundesweiten
Überwachungsprogramm (BÜP). Es wurden 28
Proben untersucht, Listeria monocytogenes wurde in keiner Probe
nachgewiesen.
3 Proben Schmelzkäsezubereitungen aus Sachsen-Anhalt, die einem
Lagertest unterzogen wurden, da
Überprüfung der
Kennzeichnung
40% aller Beanstandung mussten
auf Grund von Kennzeichnungsfehlern ausgesprochen werden.
Zusammensetzung und Kennzeichnung von Käse sind in
Deutschland geregelt in der
KäseVerordnung. Im Gegensatz
zu vielen anderen als lose Ware
abgegebenen
Lebensmitteln
regelt die Käseverordnung auch
die Abgabe von lose verkauften
Käsen. Zahlreiche Käseproben
wurden wegen fehlender Kennzeichnungselemente wie z.B.
Verkehrsbezeichnung im Sinne
der KäseVerordnung und/oder
Angabe des Fettgehaltes in der
Trockenmasse bzw. der Fettgehaltsstufe, fehlende Angabe des
Mindesthaltbarkeitsdatums
bei
Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, fehlende Nährwertangabe bei zusätzlicher Angabe
des absoluten Fettgehaltes, fehlerhafte Nährwertangaben bzw.
Auslobungen wie „leicht & mild“
und fehlender Mengenangaben
des Käseanteils bei Weichkäse in
Öl beanstandet.
Verbrauchertäuschung
in Gaststätten und
Imbisseinrichtungen
Auf Grund der hohen Beanstandungsrate von als Schafskäse in
Gaststätten und Imbisseinrichtungen abgegebenen Erzeugnissen in den letzten Jahren,
wurden diese Erzeugnisse auch
im Jahr 2008 verstärkt beprobt.
Es gelangten 58 Proben zur
Untersuchung. Davon wurden 26
Proben (45%) wegen der Verwendung einer irreführenden Verkehrsbezeichnung beanstandet.
Dabei handelt es sich zum einen
um Käse aus und mit Kuhmilch,
der als Schafs- bzw. Feta-Käse
deklariert wird (14 Proben) und
zum anderen um „Käseimitate“,
Erzeugnisse aus entrahmter Kuhmilch und Pflanzenöl, die als Käse
abgegeben werden (12 Proben).
„Käseimitate“ sind auf dem Markt
grundsätzlich nicht verboten,
bedürfen aber einer besonderen
Bezeichnung, die eine Verwechslung mit echtem Käse ausschließt.
11
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Die Bezeichnung „Käse“ dürfen
laut europäischem Recht nur Produkte tragen, die ausschließlich
aus Milch oder Milcherzeugnissen
hergestellt wurden.
Warengruppe 04: Butter
Von 90 eingesandten Proben
waren 8 (8,9%) zu beanstanden.
Eine Beschwerdeprobe wurde
wegen mikrobiologischer Verunreinigungen bemängelt. Darüber
hinaus erfüllte eine Butter eines
einheimischen Herstellers nicht
die Anforderungen der Verordnung
(EG) Nr.2991/94. Weitere 6 Proben
zeigten Mängel bei der Kennzeichnung. Keine der zur Untersuchung
eingegangen Proben „deutsche
Markenbutter“ gab Anlass zu einer
Beanstandung.
Warengruppe 05: Eier,
Eiprodukte
Insgesamt wurden 301 Proben
untersucht. Die Untersuchun­
gen verteilten sich auf 206
Proben Hühnereier, 93 Proben
der verschiedenen Eiprodukte
sowie zwei Einsendungen von
Wachteleiern. Die Wachteleier
waren nicht zu beanstanden.
Untersuchung von Hühnereiern
15% (32 Proben) der Einsendungen der Hühnereier waren zu
beanstanden. Die Beanstandungen betrafen folgende Mängel:
Drei Proben wurden nach der
gesetzlich festgelegten Frist für
das Inverkehrbringen von 21
Tagen im Handel gefunden. Damit
war die in der Tier-LMHV festgelegte Frist für die Abgabe an den
Verbraucher überschritten. Eine
dieser Proben entsprach zudem
hinsichtlich der Luftkammerhöhe
nicht mehr den Anforderungen an
Eier der Güteklasse A.
Wegen irreführender Angaben
von Güte- oder Gewichtsklasse
wurden sieben Einsendungen
beanstandet. Die Eier von fünf
Proben wurden als Eier der Güteklasse A in den Verkehr gebracht,
entsprachen jedoch nicht den in
den Europäischen Rechtsnormen
12
festgelegten Anforderungen an
Eier dieser Güteklasse. Die Eier
einer Probe entsprachen nicht der
angegebenen Gewichtsklasse, sie
waren in der Mehrzahl zu leicht.
Eine Probe war wegen irreführender werbender Aussagen zu
beanstanden.
23 Proben waren aufgrund von
Kennzeichnungsfehlern zu beanstanden. Diese Fehler umfassten
sowohl die Kennzeichnung der
Eier mit einem unleserlichen
Erzeugercode, fehlerhafte Angaben auf Kleinpackungen oder
fehlende Angaben zu Güte- und
Gewichtsklasse,
Haltungsform
oder MHD bei der losen Abgabe
von Eiern.
Drei Einsendungen von Eiern, die
in Rahmen des ambulanten Handels angeboten wurden, waren
aufgrund von Kennzeichnungsfehlern und der Verwendung von
bereits benutzten Eierpappverpackungen zu beanstanden. Eierpappverpackungen sind nur zur
einmaligen Verwendung gedacht
und dürfen nicht wieder verwendet
werden, da durch Wiederverwenden bereits benutzter Eierpappverpackungen eine Kontamination
mit pathogenen Mikroorganismen,
insbesondere mit Salmonellen,
nicht auszuschließen ist.
In einer Probe wurden Salmonellen im Eiinhalt und auf der Eischale
nachgewiesen, diese Probe wurde
als gesundheitsschädlich beanstandet. Bei zwei weiteren Einsendungen wurden Salmonellen auf
der Eischale nachgewiesen. Bei
den Salmonella-Nachweisen handelte es sich ausschließlich um
Salmonella enterica ser. Enteritis.
Untersuchung von Eiprodukten
Von den Eiprodukten waren 10
Proben zu beanstanden. Die
Mehrzahl der zu beanstandenden
Proben umfasste mit 20 Probeneinsendungen gekochte und
gefärbte Hühnereier, die mit einem
deutlich zu langen Mindesthaltbarkeitsdatum versehen waren.
Zum Ende der angegebenen Frist
traten deutliche Geruchs- und
Geschmacksabweichungen auf.
Zwei Proben, eine davon war als
Beschwerdeprobe eingegangen,
waren bereits bei Probeneingang
verdorben, so dass sie als nicht
verkehrsfähig beurteilt werden
mussten. Drei Proben Flüssigei
waren mikrobiologisch verdorben,
eine dieser Proben wies einen
stark erhöhten Milchsäuregehalt auf. In einer weiteren Probe
wurden mehr als 50 000 KbE/g
toxinbildende Bacillus cereus
nachgewiesen.
Zwei
Proben
mussten aufgrund der Überschreitung des in der VO (EG) 853/2004
festgelegten zulässigen Gehaltes
an ß-Hydroxybuttersäure beanstandet werden.
Rückstanduntersuchungen
24 Proben wurden mit negativem
Ergebnis auf pharmakologisch
wirksame Rückstände untersucht.
Wie im Vorjahr waren pharmakologisch wirksame Rückstände in
Eiern nicht nachweisbar.
41 Proben wurden auf Rückstände von akarizid, fungizid,
herbizid und insektizid wirkenden
Pflanzenschutzmitteln sowie persistente Chlorkohlenwasserstoffe
untersucht.
Die Gesamtbelastung der untersuchten Proben erwies sich
insgesamt als gering. Pflanzenschutzmittelrückstände, wie sie
bei pflanzlichen Lebensmitteln
in Abhängigkeit von der artspezifischen Anwendung detektiert
werden, spielten bei den hier
untersuchten Proben naturgemäß
keine Rolle. Chlororganische
Pestizide sowie andere chlororganische Schadstoffe (z.B. PCB’s),
die sich durch ihre hohe Persistenz, eingeschränkten Abbau im
Stoffwechsel sowie gute Fettlöslichkeit auszeichnen, sind dagegen in tierischen Lebensmitteln
wie Hühnereiern nachweisbar.
Ähnlich wie im Jahr zuvor ließen
sich in einem Fünftel der Proben
(22 %) Rückstände oberhalb der
Bestimmungsgrenze quantifizieren. Der am häufigsten detektierte Wirkstoff war DDT-gesamt.
Dabei wurden DDT-Gehalte von
0,024 mg/kg bis 0,452 mg/kg Fett
nachgewiesen. Auch in Eiern aus
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
45
40
9
35
30
25
Probenanzahl
ökologischer Haltung war dieser
Wirkstoff aufgrund seiner Umweltrelevanz in Konzentrationen von
0,025 mg/kg bis 0,164 mg/kg Fett
nachweisbar. In drei HühnereiProben unterschiedlicher Herkunft
lag der ermittelte Gehalt für DDTgesamt in der Nähe des zulässigen Höchstgehaltes von 0,5
mg/kg Fett, eine Überschreitung
dieses Wertes konnte jedoch nicht
festgestellt werden.
20
32
15
3
10
0
5
7
0
DDT ist bereits in der Richtlinie des
Rates 86/363/EWG vom 24.Juli
1986 über die Festsetzung von
Höchstgehalten an Rückständen
von
Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Lebensmitteln
tierischen Ursprungs aufgenommen worden.
Für den Wirkstoff DDT als
Summe aus p,p’-DDT, o,p’-DDT,
p,p’-DDE und p,p’-TDE (DDD)
ist gemäss RHmV eine Höchstmenge von 0,5 mg/kg für Eier
festgelegt. Diese Höchstmenge
gilt für den Stoffgehalt des im
Lebensmittel enthaltenen Fettes.
Freilandhaltung
Direktvermarkter
Käfighaltung
0
2
0
2
3
1
Bodenhaltung
DDT
(Dichlordiphenyltrichlorethan) ist eine chlororganische
Verbindung, die als technisches
Gemisch neben dem Hauptwirkstoff p,p‘-DDT die Formen o,p‘und o,o‘-DDT sowie verschiedene
Abbauprodukte enthält. In der
Mitte des letzten Jahrhunderts
(vierziger bis siebziger Jahre)
fand DDT sehr große Verbreitung
durch den Einsatz als Insektizid
in der Landwirtschaft, als Holzschutzmittel sowie in tropischen
und subtropischen Regionen
zur Malariabekämpfung. Nach
Bekanntwerden der schädigenden Wirkung von DDT (Verringerung der Schalendicke von
Vogeleiern), aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt wie auch
im tierischen und menschlichen
Fettgewebe und der daraus resultierenden Anreicherung wurde
seine Anwendung nach und nach
eingestellt. DDT zählt zu den
zwölf als „dreckiges Dutzend“
bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer
Konvention vom 22. Mai 2001
weltweit verboten wurden
1
3
öko-Betrieb
Rückstände < BG
9
4
2
Haltungsart nicht
bekannt
0
4
Erzeuger
Tankstelle
Summe
Rückstandsnachweise
Abb. 10 Rückstandsbelastung von Hühnereiern
öko-Betrieb; 4
Käfighaltung; 2
Haltungsart nicht bekannt; 4
Direktvermarkter; 4
Haltungsart nicht bekannt; 20
Haltungsart nicht bekanntErzeuger; 12
Freilandhaltung; 4
Haltungsart nicht bekanntTankstelle; 4
Bodenhaltung; 7
Abb. 9 Untersuchte Proben bezogen auf Haltungsart bzw. Herkunft
Warengruppe 06: Fleisch
Warengruppe 07:
Fleischerzeugnisse
Im Jahr 2008 gelangten 863
Proben Fleisch und 952 Proben
Fleischerzeugnisse zur Untersuchung, welche routinemäßig
mikrobiologisch, sensorisch und
chemisch untersucht wurden.
Im Verdachtsfall erfolgten Tierartbestimmungen, histologische
und
präparativ-gravimetrische
Untersuchungen.
81 (9,4%) Proben der Warengruppe 06 und 116 (12,2%)
Proben der Warengruppe 07
wurden beanstandet. Als gesundheitsgefährdend wurden davon 33
(16,8%) Proben beurteilt. Damit
erhöhte sich der Anteil als gesundheitsschädlich beurteilter Proben
gegenüber dem Vorjahr um mehr
als das Doppelte. 77 (39,1%) der
beanstandeten Proben waren
nicht zum Verzehr geeignet und 14
(7,1%) wertgemindert. Mit 35% ist
der Anteil an den Beanstandungen
aufgrund von Kennzeichnungsmängeln weiterhin kontinuierlich
hoch.
Die Abbildung 11 (Seite 14) zeigt
den Anteil der wichtigsten Beanstandungsgründe bezogen auf die
beiden Warengruppen.
Mikrobiologische
Untersuchung
Mit der mikrobiologischen Untersuchung erfolgt die Feststellung der
allgemeinen Keimbelastung und
der Kontamination mit Verderbniskeimen sowie pathogenen Mikroorganismen. Aus 60 (3,9%) der
untersuchten Proben wurden Salmonellen isoliert. In 39 (9,1%) der
untersuchten Proben wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen.
Betroffen waren rohes Hackfleisch
und Zubereitungen daraus sowie
Geflügelfleischzubereitungen und
3 Proben Kochschinken. 147
Proben, darunter
63 Proben
13
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Toxin bildende E. coli wurden in je
2 Proben gemischten Hackfleisch
und Rinderhackfleisch zum Braten
nachgewiesen.
B01
gesundheitsschädlich
B13
Zusatzstoffe unzulässige Verwendung
B05/06
nicht verzehrsfähig
B18
Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB
B07
wertgemindert
B19
Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende
Vorschriften des LFGB
B08
irreführend
B20
Verstöße gegen sonstige nationale Rechtsvorschriften
und unmittelbar geltendes EG-Recht
B11
Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften
B23
Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB und
darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreinigungen)
B12
Zusatzstoffe fehlende Kenntlichmachung
Abb. 11 Verteilung der Beanstandungsgründe
Rindfleisch, 32 Proben Hackfleisch
mit Rind sowie 41 Wildfleischproben wurden auf Shiga-Toxin bildende E. coli (STEC) untersucht.
Bei 2 (3,2%) Proben Rindfleisch, 4
(12,5%) Proben Hackfleisch und
7 (17,1%) Proben Wildfleisch verlief der Nachweis positiv.
134 Proben, darunter 87 Geflügelfleischproben und 34 Proben
Wildfleisch wurde im Rahmen
des BÜP auf Campylobacter spp.
untersucht. In 9 (16%) Proben
Hähnchenfleisch und 1 Probe
Entenfleisch wurde Campylobacter jejuni nachgewiesen. Mit einer
Nachweisrate für Campylobacter
spp. von 10% in Geflügelfleisch
trat gegenüber dem Vorjahr keine
Änderung ein.
aus Hackfleisch sowie 15 Proben
Fleisch zur Hackfleischherstellung
zur Untersuchung ein.
34 (8,4%) der untersuchten Proben
waren mit Salmonellen kontaminiert. 30 Proben wurden unter
Berücksichtigung der normalen
Verwendungsbedingung Rohverzehr wegen des Nachweises von
Salmonellen als gesundheitsschädlich beurteilt. Gegenüber
den Vorjahren ist damit der Anteil
der Salmonellennachweise bei
geringeren Probenzahlen deutlich
angestiegen (Abb. 12).
In 28 (9,8%) der untersuchten
Proben wurde Listeria monocytogenens nachgewiesen. Bei 2
Proben wurde der in der Verordnung (EG) 2073/2005 festgelegte
Mikrobiologische Qualität von Grenzwert von 100 KbE/g für verHackfleisch und Zubereitungen zehrsfertige Lebensmittel, die die
Vermehrung von Listeria monoaus Hackfleisch
Salmonellenachweise
in Hackfleisch
in den
Jahren
2006
- 2008
cytogenes
fördern,
mit
120
bzw.
Im Jahr 2008
gingen 394 Hackfleischproben und Zubereitungen 220 KbE/g überschritten. Shiga10,0 %
9,0 %
8,0 %
7,0 %
6,0 %
5,0 %
4,0 %
3,0 %
2,0 %
1,0 %
0,0 %
2006
Hackfl ei sch
2007
Hackfl ei schzuberei tung
Abb. 12 Salmonellennachweis in Hackfleisch der Jahre 2006-2008
14
2008
Eine Vielzahl Proben von lose oder
im Einzelhandel selbst abgepacktem Hackfleisch oder Hackfleischzubereitungen wurden aufgrund
erhöhter Keimgehalte zum Teil
in Verbindung mit beginnenden
sensorischen Abweichungen bemängelt.
Wie schon in den Vorjahren verdeutlichen die Ergebnisse die
mikrobiologische Anfälligkeit und
die gesundheitlichen Gefahren,
die von Hackfleisch und Zubereitungen aus Hackfleisch ausgehen
können.
Chemische Untersuchungen
Von 80 untersuchten Rohpökelwaren wurden 14 (17,5%) wegen
überhöhten Nitrit- bzw. Nitratgehalten beanstandet. Der höchste
ermittelte Wert betrug in einem
Lachsschinken 410 mg NaNO2/
kg. Ursächlich für diesen sehr
hohen Wert war nach Auskunft der
Vor-Ort-Behörde eine fälschlich
bestellte, zu hoch konzentrierte
Vormischung von Pökelsalz. 79
Produkte stammten aus handwerklicher Produktion, bei einem
lagen keine Informationen über
den Herstellerbetrieb vor.
2 Proben von gebratenen Enten
wurden beanstandet, da sie mit
dem nicht zugelassenen Farbstoff
Orange II gefärbt waren. Azofarbstoffe, auch Sudanfarbstoffe
genannt, sind synthetisch produzierte rote Farbstoffe wie Sudan
I bis Sudan IV, Sudan Orange G,
Sudan Rot B, Sudan Rot G und
Sudan Rot 7B. Sie wurden, wie
andere nicht zugelassene Farbstoffe, so z.B. Orange 2, illegal
in Lebensmitteln verwendet. Sie
gelten als gentoxisch und krebserregend. Deshalb sind diese
Farbstoffe im Bereich der EU als
Lebensmittelfarbstoffe verboten
und nicht in der „Richtlinie 94/36
des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 30. Juni 1994 über
Farbstoffe, die in Lebensmitteln
verwendet werden dürfen“ gelistet.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Schwerpunktmäßig wurden im Jahr 2008 Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen auf pathogene Yersinia enterocolitica untersucht. Mit
den Untersuchungen sollte das Vorkommen von humanpathogenen Y.
enterocolitica in Hackfleisch und Zubereitungen daraus in SachsenAnhalt festgestellt werden.
Y. enterocolitica sind nach Salmonellen, Campylobacter und darmpathogenen E. coli mit 4987 in Deutschland gemeldeten Erkrankungsfällen im Jahr 2007 die vierthäufigsten bakteriellen Enteritiserreger.
Als hauptsächliches Reservoir für humanpathogene Y. enterocolitica
gelten Schweine, die sehr häufig asymptomatische Träger sind. Die
intestinale Yersiniose äußert sich nach einer Inkubationszeit von 3-10
Tagen in Durchfall, krampfartigen Bauchschmerzen (Pseudoappendizitis), Tenesmen, Erbrechen und Fieber und dauert einige Tage bis 3
Wochen an. In der Folge kann es zu extraintestinalen Reaktionen (z.B.
Erythema nodosum, Arthritis) kommen.
Y. enterocolitica wird nach den biochemischen Eigenschaften in 6 Biotypen (1A, 1B, 2, 3, 4 und 5) mit über 48 Serovaren gruppiert. Mit Ausbrüchen in Europa sind gewöhnlich pathogene Stämme des Biotyps 2
(Serovar O:9) und des Biotyps 4 (Serovar O:3) assoziiert. Schweine
und Rinder stellen das Hauptreservoir dieser Biotypen dar.
Zum Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica wurde am Landesamt eine real-time PCR mit interner Amplifikationskontrolle entwickelt.
Vor der molekularbiologischen Untersuchung erfolgt eine parallele
Anreicherung der Proben in Tryptikase-Soja-Bouillon und in PeptonSorbit-Gallensalz-Bouillon. Das molekularbiologische Ergebnis wird in
Anlehnung an das Standardverfahren nach EN ISO 10273:2003 kulturell bestätigt.
Auf pathogene Y. enterocolitica wurden insgesamt 65 Planproben Hackfleisch und 160 Planproben Zubereitungen aus Hackfleisch untersucht.
Aus 4 (2,5%) Proben Hackfleischzubereitung vom Schwein konnten
humanpathogene Y. enterocolitica isoliert werden. Nachgewiesen
wurden je zweimal Biotyp 2 Serovar O:9 und Biotyp 4 Serovar O:3.
Folgende Tabelle stellt die Anzahl der untersuchten Proben und die
Ergebnisse dar:
Produkt
Hackfleisch
Anzahl
n
positiver Nachweis pathogener Yersinia enterocolitica
65
0
vom Schwein
41
0
gemischt Schwein/Rind
17
0
7
0
Hackfleischzubereitungen
vom Schwein
vom Rind
160
4 (2,5%)
gesamt
225
4 (1,8%)
Der Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica in Zubereitungen aus
Hackfleisch birgt eine direkte Infektionsgefahr, da dieses Produkt vielfach roh, als Schweinemett oder Hackepeter verzehrt wird.
Vielfach wurde trotzdem der illegale Zusatz vor allem zu Paprikaund Chillipulver nachgewiesen.
Eine Gentoxizität des Farbstoffs
Orange II lässt sich nach Mitteilung der EFSA nicht ausschließen, doch die vorliegenden Daten
zur Karzinogenität reichen für
eine Schlussfolgerung noch nicht
aus. Aus Sicherheitsgründen ist
deshalb auch Orange II nicht für
Lebensmittel zugelassen.
Corned beef wurde in 6 Fällen
beanstandet. In zwei Fällen wurde
DNA vom Schwein in diesem typischen Rindfleischprodukt nachgewiesen. Bei 3 Proben lag der
BEFFE-Gehalt unter den Mindestwerten. In einem Falle war
der Zusatz von Natriumnitrit nicht
gekennzeichnet.
8 (13%) von 61 Kochschinken und
gegarten geräucherten Pökelwaren vom Schwein wurden wegen
zu hohem Fremdwasser- und zu
geringem Fleischeiweißgehalt beanstandet. Die beanstandeten
Produkte wurden überwiegend
aus dem Groß- oder Discounthandel entnommen.
Kennzeichnungsmängel
69 Proben wurden wegen nicht
korrekt angewandter Kennzeichnungsvorschriften beanstandet.
Die Beanstandungen betrafen
überwiegend die Zutatenliste.
So wurde die Quid-Regelung bei
einer
Putenfleischzubereitung
(Putenrolle), einem Schweinenackensteak und einer Probe gegarter Pferderoulade nicht umgesetzt.
In Deutschland hergestellte Frikadellen wurden in einer Fertigpackung als „German Frikadellen“
in Verkehr gebracht und wegen
nicht leitsatzkonformer Verkehrsbezeichnung beanstandet.
In 4 Fällen erfolgten Beanstandungen wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstoffen bei
der Abgabe an den Verbraucher.
Die Untersuchungen werden im Jahr 2009 unter Einbeziehung von
Fleisch zur Hackfleischherstellung fortgeführt.
15
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Warengruppe 08:
Wurstwaren
Von 1014 untersuchten Proben
waren 169 (16,7%) zu bean­
standen.
Die Häufigkeit der wichtigsten
Beanstandungsgründe ist im unten
stehenden Diagramm dargestellt:
Was wird generell untersucht?
Wir prüfen die aus der Produktion sowie aus dem Handel entnommenen Proben regelmäßig
sensorisch und mikrobiologisch
auf ihre einwandfreie Beschaffenheit. Je nach Frage­stellung wird
daran anschließend die Zusammensetzung mittels chemischer,
präparativ-gravi­metrischer
und
histologischer Ver­fahren überprüft, die Tierart be­stimmt oder
eine spezielle mikro­biologische
Untersuchung ver­anlasst.
Außerdem führen wir Untersuchungen auf bei der Herstellung
ver­wendete Zusatz­stoffe und
mögliche Kontaminanten durch.
Mikrobiologische
Untersuchungen
Alle eingegangenen Wurst­waren
werden in der Regel mikrobiologisch und sen­sorisch untersucht.
In drei Proben Bratwurst nach
hausschlachtener Art aus einer
Fleischerei wurde Salmonella
Agona nachgewiesen. In einer
weiteren Probe Bratwurst wurde
eine hohe Keimzahl von Listeria
monocytogenes (4.400 KbE/g)
nachgewiesen.
Alle
Proben
wurden als gesundheits­schädlich
be­urteilt.
Als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden 17 Proben.
Neben erhöhter Gesamtkeimzahl
und Milch­säurebildnern konnte
Brocho­trix thermosphacta als
Ver­derb­niserreger nachge­wiesen
werden. Von den 17 Proben gehörten 14 Proben zu dem Geschehen
„Razzia in Sonderpostenmärkten
in Sachsen-Anhalt“ (siehe Punkt
1.1.3).
Bei 51 Proben wurde auf mikro­
biologische Mängel wie eine
erhöhte Gesamtkeimzahl, erhöhte
Zahl an Entero­bakterien, den
Nachweis von Clostridium per­
fringens oder den Nachweis von
Listeria monocytogenes (Keimzahl
<100 KbE/g) hingewiesen. Bei
rund 40% der Proben handelte es
sich dabei um Rohwürste.
Zusatzstoffe
In Wurstwaren dürfen eine Vielzahl von Zusatzstoffen eingesetzt
werden. Ihre Verwendung muss
jedoch dem Verbraucher auf dem
Etikett der verpackten Ware oder
bei loser Abgabe auf einem Schild
an der Ware mitgeteilt werden.
Um dies sicherzustellen wurde
eine Vielzahl der zur Untersuchung einge­gangenen Proben auf
die verwendeten Zusatz­stoffe hin
unter­sucht. Dabei wurden
• bei 8 Proben die fehlende
Kennzeichnung/Kenntlichmach­
ung des Konser­vierungs­­stoffs
Natrium­nitrit
• bei 4 Proben die fehlende
Kenn­zeichnung/Kenntlich­
mach­ung des Stabilisators
Di­phosphat
Verstöße gegen EGnicht verzehrsfähig
Verstöße gegen
Recht; 1
(mikrobiologisch); 18
sonstige Vorschriften
gesundheitsschädlich
des LFGB; 6
nicht verzehrsfähig
;8
fehlende
(andere Ursachen für
Kenntlichmachung
Verderb); 11
von Zusatzstoffen; 12
Verstoß gegen
Kennzeichnungsvorschriften; 91
irreführend; 29
Abb. 13 Verteilung der Beanstandungsgründe bei Wurstwaren
16
wertgemindert; 20
Gewebliche und substan­
zielle Zusammensetzung von
Geflügel-Brühwürsten (Bun­
deseinheitliches
Überwa­
chungsprogramm 2008)
In Geflügelbrühwürsten wird
oftmals Geflügel-Separatorenfleisch verarbeitet, ohne dass die
erforderliche Kennzeichnung im
Verzeichnis der Zutaten erfolgt.
Bei Spitzenqualitäten darf die
anhaftende Haut nur unter
bestimmten
Voraussetzungen
(doppelter Aufschlag für BEFFEund BEFFE-im-FE-Werte gem.
LS-Ziffer 1.132 und 2.12) verarbeitet werden. Auch in diesem
Fall muss eine Kennzeichnung
im Verzeichnis der Zutaten erfolgen. Die Wiederverarbeitung von
bereits erhitzten Würsten (sogenanntes „Rework“) ist hier nicht
üblich.
Im Rahmen dieses Schwerpunktes wurden 54 Proben chemisch
und histologisch untersucht. Bei
11 Proben konnten Knochenpartikel zwischen 0,02 und 0,07 Partikel/cm2 nachgewiesen werden.
Bei 19 Proben konnte Haut
nachgewiesen werden. Rework
wurde in keiner der untersuchten
Proben nachgewiesen. Insgesamt zeigte sich für uns, dass
in der überwiegenden Zahl der
Fälle eine gute Übereinstimmung
zwischen dem histologischen
Nachweis von Haut und dem
nach der chemischen Untersuchung bestimmten Verhältnis von
Bindegewebseiweiß im Fleischeiweiß (deutlich größer als 10%)
festgestellt werden kann.
Insgesamt wurden 21 Proben
wegen fehlender Angabe der
Zutat Bindegewebe bzw. Haut
beanstandet. Ob unsere im
Rahmen dieses Überwachungsprogramms ermittelten Ergebnisse mit denen der anderen
Bundesländer übereinstimmen,
wird sich nach der Gesamtauswertung zeigen.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
• bei 2 Proben die fehlende
Kenn­zeichnung/Kenntlich­mach­
ung des Farbstoffs E 120
festgestellt und beanstandet.
Bei einer Probe wurde auf Grund
des nachgewiesenen Gehaltes
an dem Ge­schmacks­verstärker
Natrium­glu­tamat auf die Notwendigkeit einer Rezeptur­kontrolle
hinge­wiesen.
Untersuchung der Zusammen­
setzung
Aufgrund einer wertgeminderten
Qua­li­tät wurden insgesamt 20
Proben be­an­standet.
Als Beanstandungsgründe sind
insbesondere zu nennen:
• Unterschreitung der Werte
für bindegewebseiweißfreies
Fleischeiweiß (BEFFE), d.h.
für einen zu niedrigen Anteil
an schierem Muskelfleisch, bei
insgesamt 7 Proben
• Unterschreitung der Werte
für bindegewebseiweißfreies
Fleischeiweiß im Fleischeiweiß
(BEFFE/FE), d.h. zu hoher
An­teil an Sehnen und Binde­
gewebe, bei insgesamt 3
Proben
• Überschreitung des verkehrs­
üblichen Wasser/Fleisch­ei­weißVerhältnisses, d.h. zu hoher
Wasserzusatz bei der Herstellung, bei einer Probe
• Überschreitung des ver­kehrs­­
üblichen Fett/Fleisch­eiweißVer­hältnisses, d.h. Verwen­dung
von zu fettem Roh­stoffen bei
der Herstellung, bei insgesamt
7 Proben Leberwurst
• Unterschreitung des bei
Bier­schinken geforderten
Mindest­anteils von 50%
Muskel­fleisch­einlagen bei 5
Proben
Kennzeichnung
Kennzeichnungsmängel stellten
mit 91 beanstandeten Proben weiterhin den überwiegenden Anteil
der Bean­standungen dar.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen
den
Kennzeichnungs­
mängeln, die sich allein aus der
Prüfung der Etikettierung (50
Proben) ergeben und den Kenn­
Untersuchungsschwerpunkt Käsewürste
Seit einigen Jahren erfreuen sich Käsewürstchen einer steigenden
Beliebtheit. Alle namhaften Wursthersteller haben ein entsprechendes Erzeugnis in ihrem Sortiment. Neben Käse wird jedoch auch in
einer nicht unbeträchtlichen Zahl der Erzeugnisse Schmelzkäse oder
Schmelzkäsezubereitung verarbeitet.
Nach den Bestimmung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
sind die Zutaten in der Zutatenliste mit ihrer Verkehrsbezeichnung
anzugeben. Diese ist im Falle von Käse und Erzeugnissen aus Käse
in der Käse-Verordnung geregelt. Auf diese Art und Weise kann der
Verbraucher der Etikettierung entnehmen was für ein Erzeugnis er
kauft. Nach Beschluss des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der
Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS) darf ein Erzeugnis nur als „…mit Käse“
bezeichnet werden, wenn tatsächlich „echter“ Käse zur Herstellung
verwendet wurde (J.Verbr.Lebensmi. 4 (2009) Supplement 1:47)
Im Rahmen eines Schwerpunktes wurden Käsewürstchen aus dem
Einzelhandel angefordert. Zur Untersuchung gelangten 22 Proben.
Davon wurden 19 Proben wegen einer irreführenden Verkehrsbezeichnung nach § 11 (1) LFGB beanstandet, da es sich nicht um Käse im
Sinne der Käseverordnung handelte sondern um Schmelkäse.
zeichnungs­mängeln, die sich auf
Grund einer chemischen, mole­
kularbiologischen oder sonstigen
Untersuchung (41 Proben) erge­
ben.
Als Mängel, die sich allein aus der
Prüfung der Etikettierung ergaben
seien genannt:
• vollständig fehlende Kennz­eich­
nung
• unvollständige Angabe der Her­
steller­anschrift
• fehlende oder falsche Angabe
des Mindesthalt­barkeitsdatums
• fehlende Los-Kennzeichnung
und fehlende Füllmenge
• unleserliche Angaben und
Über­kleben von Kenn­zeich­
nungs­elementen
• fehlerhafte Angaben der
Zu­taten (z. B. fehlende Angabe
der Tierart bei der Zutat Blut bei
Rot- und Blutwürsten)
Als Mängel, die sich auf Grund
einer chemischen, molekular­bio­
logischen oder sonstigen
Unter­suchung ergeben seien auf­
geführt:
• Überschreitung des für die Auslobung „fettreduziert“ zu­lässigen
Fettgehaltes (maximal 70% des
Fettgehaltes ver­gleich­barer
Erzeugnisse)
• unvollständige Angaben der
Zutaten einschließlich der nach
§ 8 LMKV geforderten Mengen­
angaben (z. B. Einbeziehung
von Fett und Bindegewebe in
die Fleisch­angabe und damit
fehlende Angabe von Fett und
Binde­gewebe im Zu­taten­ver­
zeichnis) bei Leber­würsten und
Geflügel­würsten
Warengruppe 10: Fische
Warengruppe 11:
Fischerzeugnisse
Es wurden 138 Frischfische
bzw. 284 Fischerzeugnisse
untersucht; 22 (16%) bzw. 25
(8,8%) wurden beanstandet.
Mikrobiologische und sensori­
sche Untersuchungen
Zwei Fischerzeugnisse wiesen
so starke sensorische Veränderungen auf, dass sie nicht zum
Verzehr geeignet waren: eine
Beschwerdeprobe geräucherter
Rotbarsch aus einem Sonderverkauf wies eine Gesamtkeimzahl
sowie einen Gehalt an Enterobakterien im Bereich von >1 x 108
KbE/g auf. Eine Probe Thunfisch
im eigenen Saft wurde aus der
Kühleinrichtung (12°C!) eines Gastronomiebetriebes
entnommen.
17
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Die Gesamtkeimzahl und Zahl der
Coliformen lag bei >1 x 107, die
Zahl der Enterobakterien bei 1 x
106 KbE/g. Beide Proben wiesen
deutliche sensorische Veränderungen auf. Pathogene Keime
wurden bei keiner Probe isoliert.
Chemische Untersuchung auf
biogene Amine
Zwei Verdachtsproben aus Gastronomiebetrieben (Forelle bzw.
Lachs geräuchert) wurden beanstandet, da sie nach Überschreiten der Verbrauchsfrist in Verkehr
gebracht werden sollten und eine
erhöhte Keimzahl sowie erhöhte,
jedoch
nicht
gesundheitlich
bedenkliche Gehalte an biogenen
Aminen aufwiesen.
Bei der chemischen Analyse eines
Trockenfisches aus dem Einzelhandel wurden 729 mg/kg Tyramin,
690 mg/kg Putrescin, sowie 2184
mg/kg Cadaverin nachgewiesen.
Der Gehalt an Histamin erreichte
mit 148 mg/kg noch nicht den
höchstzulässigen Gehalt von 200
mg/kg, war aber schon sehr stark
erhöht. Da diese Art Trockenfisch
in der Regel ohne weitere Bearbeitung, die die Gehalte an biogenen Aminen reduzieren würde,
wie Wässern, verzehrt wird, ist bei
derartig hohen Gehalten davon
auszugehen, dass empfindliche
Menschen bereits medizinisch
wahrnehmbare Symptome entwickeln. Die toxische Schwelle für
Tyramin liegt z.B. bei 20 bis 800
mg, entsprechend zwischen 27
und 110 g Fischgewicht je nach
Sensibilität des Konsumenten.
Diese Menge ist aber bei einem
Fischgewicht von fast 300 g schon
in einem Drittel Fisch enthalten!
Kennzeichnungsmängel
Die übrigen Beanstandungen
betrafen überwiegend Kenzeichnungsmängel und sensorische
Veränderungen. Beispielsweise
seien hier einige Beanstandungsgründe angeführt. Ein in Polen
produzierter Rollmops wurde als
„Feines von der Insel“ (Rügen) in
Verkehr gebracht. In sechs Fällen
waren Fanggebiet und/oder Produktionsmethode nicht in der vorgeschriebenen Art gekennzeichnet.
Falsche Verkehrsbezeichnungen
18
wurden in sieben Fällen beanstandet. Vier Proben waren
gemäß NKV bzw. Health Claims
VO falsch gekennzeichnet. Drei
Proben Matjes-Filet wiesen zu
geringe Fettgehalte auf.
Nachweis der Fischarten
Gemäß der europäischen Gesetzgebung muss bei Fischen und
Fischereierzeugnissen neben der
Produktionsmethode und dem
Fanggebiet auch die Handelsbezeichnung der Art angegeben
werden. Die Vorschriften wurden in
die nationale Gesetzgebung übernommen. In Deutschland werden
in dem Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur
jeweils die wissenschaftlichen
Namen der einzelnen Arten mit
den für diese Arten geltenden
Handelsbezeichnungen
aufgeführt. Durch dieses regelmäßig
aktualisierte Verzeichnis ist eine
eindeutige Zuordnung der Spezies
zur einer Handelsbezeichnung
möglich.
Mehrfach wurde in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die
im Handel und auf Speisekarten
angebotene Fischart nicht mit
der tatsächlichen Art des Fisches
übereinstimmt. Mit diesen Untersuchungen wurden entsprechende
Untersuchungen der vergangenen
Jahre fortgesetzt. Im Jahr 2008
wurden insgesamt 57 Proben
molekularbiologisch durch PCR
und Sequenzanalyse auf die Fischart untersucht; von diesen Proben
stammten 38 aus dem Handel, 14
Proben kamen aus Gaststätten,
Restaurants und Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung
und
fünf Proben wurden im Herstellerbetrieb entnommen. Neun Proben
gelangen als Beschwerde- oder
Anlassproben zur Untersuchung.
Die fünf beanstandeten Proben
verteilten sich auf vier Proben
aus dem Handel und eine Probe
aus einer Gaststätte. Zwei dieser
Proben sind als Verdachtsprobe
zur Untersuchung eingegangen.
Da im Jahr 2008 im Gegensatz
zu den vergangenen Jahren
nicht gezielt auf als „Seezunge“
Die biogenen Amine Histamin,
Tyramin, Putrecin und Cadaverin
entstehen bei der Zersetzung
von Eiweiß aus den Aminosäuren
Histidin, Tyrosin, Ornithin bzw.
Lysin. Aufgrund der Hitzebeständigkeit gerade von Histamin kann
der einmal entstandene Gehalt
im Lebensmittel auch durch die
küchenmäßige Erhitzung nicht
reduziert werden. Deshalb sind
die hygienischen Bedingungen,
d.h. insbesondere eine konsequente Einhaltung der Kühlkette
von entscheidender Bedeutung.
Gerade in gastronomischen
Betrieben mit hohen Raumtemperaturen werden diese anfälligen Produkte jedoch häufig nicht
entsprechend kühlgelagert.
Histamin ist eine Mediatorsubstanz, die bei Entzündungen und
Verletzungen die Erweiterung
von Blutgefäßen verursacht.
Tyramin wird durch körpereigene
Enzyme rasch abgebaut, so dass
im Normalfall keine Kreislaufwirkung beobachtet werden kann.
Bei Menschen, die bestimmte
Medikamente gegen ParkinsonKrankheit oder Depressionen
einnehmen, wird dieses Enzym
gehemmt, so dass es zu einer
Anreicherung des Tyramins
kommen kann.
Beide biogenen Amine können
zu stark ausgeprägter Kreislaufwirkung bis hin zur hypertensiven Krise, unter Umständen mit
fatalen Folgen, führen.
angebotene Erzeugnisse aus der
Gastronomie untersucht wurden,
ist die Quote der Beanstandungen
vergleichsweise gering. Zweimal
war als Seelachs bezeichneter
Fisch zu beanstanden, bei dem
es sich um die Art Alaska-Seelachs (Theragra chalcogramma)
handelte. Seelachs gehört zur
Gattung Pollachius, wohingegen
Alaska-Seelachs der Gattung
Theragra zugeordnet wird. Das
Inverkehrbringen ist als Irreführung zu beanstanden gewesen.
Eine Verdachtsprobe Wildlachs,
die in Wirklichkeit ebenfalls
Alaska-Seelachs war, wurde auf
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
der gleichen gesetzlichen Grundlage beanstandet.
Durch die angewandte Untersuchungsmethodik der Amplifizierung
der mitochondiralen DNA durch
PCR mit anschließender DNASequenzierung kann nach Vergleich mit Sequenzdatenbanken
wie GenBank die Fischart festgestellt werden, auch wenn Referenzmaterial der gleichen Art nicht
in der Untersuchungseinrichtung
verfügbar ist. Die entsprechenden DNA-Sequenzen sind gut
erforscht und liegen von nahezu
allen kommerziell genutzten Arten
vor, da sie wissenschaftlich zur
phylogenetischen Einordnung der
Arten benötigt werden. Mit diesen
Verfahren können somit auch
Fische und andere Fischereierzeugnisse nicht weiter bestimmter
und exotischer Arten exakt analysiert werden.
Warengruppe 12: Krustenund Schalentiere
Von den 54 untersuchten Proben
wurden 6 (11%) beanstandet.
Molekularbiologische Untersu­
chung auf Tierarten
In einem Dienstleistungsbetrieb
wurden Garnelen in Originalverpackung unter der Bezeichnung
„Süßwasser Riesengarnele Macrobrachium rosenbergii“ in den
Verkehr gebracht. Mittels PCR
und Sequenzierung erwiesen
sich diese Tiere jedoch als Geißelgarnelen (Penaeidae) der Art
Penaeus monodon (Tiger-Garnelen, Black-Tiger-Shrimps). Die
Art Macrobrachium rosenbergii
(Süßwassergarnele) zählt zu den
Felsen- oder Partnergarnelen
(Palaemonidae).
Chemische Untersuchung
Bei zwei Proben von Garnelen
bzw. Shrimps betrug der Phosphatgehalt 5625 bzw. 7461 mg/kg.
Dieser Gehalt liegt deutlich über
den normalerweise bei unbehandelten Erzeugnissen gefundenen
Gehalten von etwa 2000 mg/kg.
Es wurden jeweils auch kondensierte Phosphate nachgewiesen.
Eine
Beschwerdeprobe
von
Tiger-Cocktail-Shrimps aus dem
Einzelhandel wurde bei der sensorischen Untersuchung als faulig
und mit erheblichen geruchlichen
Abweichungen beschrieben. Die
bei der Sinnenprüfung festgestellten Mängel wurden durch den
nachgewiesenen Indolgehalt von
3733 µg/kg untermauert.
Untersuchung auf Viren und
Bakterien des Genus Vibrio
Im Rahmen einer Schwerpunktaufgabe erfolgte die Untersuchung
von ungegarten Muscheln auf
Noroviren, Hepatitis A-Virus und
Genus Vibrio.
Gemäß Mitteilung des BfR ist
bekannt, dass Viren durch den
Verzehr roher oder unzureichend
erhitzter Muscheln auf den Menschen übertragen werden und
Magen-Darm-Infektionen auslösen können. Meist handelt es sich
dabei um Calici- und Hepatitis-AViren, die sehr resistent gegenüber Umwelteinflüssen sind. Nach
Information des Münchner Tropeninstituts konnte bei 27% der
untersuchten Muscheln aus Süditalien Hepatitis A-Virus festgestellt
werden. In einer französischen
Studie waren über einen Zeitraum
von drei Jahren Muscheln aus
Gegenden untersucht worden, in
denen das Sammeln von Muscheln
aufgrund fäkaler Verschmutzung
des Wassers verboten ist. Neben
Kondensierte Phosphate (Di-,
Tri- und/oder Polyphosphate)
kommen natürlicherweise nicht
in pflanzlichen und in deutlich
unter der Nachweisgrenze liegenden, aus dem ATP/ADPStoffwechsel
stammenden,
Mengen in tierischen Geweben
vor. Deshalb ist der dünnschichtchromatographische Nachweis
von kondensierten Phosphaten
als Beweis für den Zusatz dieser
Verbindungen anzusehen. Phosphat wird verwendet, um die
Wasseraufnahme im Gewebe zu
erhöhen und führt zu einer nicht
unerheblichen Wertminderung,
da Wasser statt hochwertigem
Eiweiß verkauft wird.
Indol ist als Abbauprodukt der
Aminosäure Tryptophan ein Indikator für den Verderbnisprozess
(Eiweißabbau) bei Krebs- und
Schalentieren. Aufgrund der
verstärkten Indolproduktion bei
erhöhten Temperaturen kann ein
hoher Indolgehalt als Indikator
für eine deutliche Unterbrechung
der Kühlkette vor oder während
der Verarbeitung, aber auch als
Hinweis auf nicht hygienisch einwandfreie Be- und Verarbeitung
dienen. Ein niedriger Indolgehalt
bedeutet dagegen nicht, dass die
Garnelen frisch sind oder am Ende
der Verarbeitung einen geringen
Keimgehalt hatten, da nicht alle
Bakterien Indol bilden und die
Indolbildung bei tiefen Temperaturen nur gering ist. Weder in der
EU noch in Deutschland gibt es
einen Grenzwert für den Indolgehalt. In den USA wird der Indolgehalt jedoch zur Bestätigung
der sensorischen Beurteilung
von Garnelen herangezogen.
Dabei unterstützen Indolgehalte
über 250 μg/kg den sensorischen
Befund „verdorben“.
Hepatitis A-Viren (13%) wurden
in 35% aller untersuchten Proben
Noroviren und in 52% Rotaviren
nachgewiesen.
Die Übertragung von Vibrionen
durch Verletzungen bei der Verarbeitung kontaminierter Meerestiere und durch den Verzehr von
rohen bzw. halb rohen Meerestieren (Austern, Muscheln, Krabben,
Fische) spielt in Regionen wärmerer Klimazonen eine bedeutende
Rolle.
Es wurden insgesamt 22 Muschelproben auf Hepatitis A- und
Noroviren bzw. 20 Proben auf Vibrionen untersucht. In keiner Probe
konnten die Viren bzw. Vibrionen
nachgewiesen werden.
Chemische Untersuchung auf
das Algentoxin Domoinsäure
Eine weitere Schwerpunktaufgabe
befasste sich mit der Untersuchung von Muscheln und Muschelerzeugnissen auf das Algentoxin
Domoinsäure.
19
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Algen stehen als Phytoplankton
am Beginn mariner Nahrungsketten. Von diesen zahlreichen, verschiedenen Algenarten produziert
nur ein verschwindend geringer
Teil, etwa 50 Arten, Giftstoffe.
Unter „normalen“ Bedingungen
sind diese giftigen Algen und
folglich auch ihre Toxine in vernachlässigbarer Konzentration im
Meereswasser vorhanden. Jedoch
reichern sich die Algentoxine in
den marinen Nahrungsketten an.
Über Speisefische, Schalentiere
oder Muscheln gelangen diese
Gifte unter Umständen in wirksamen Dosierungen an das Ende der
Nahrungskette, wo sie schwere
Lebensmittelvergiftungen verursachen können. Die Massenvermehrung giftiger Algen, die sog.
toxische Algenblüte kann zu Massensterben von Fischen führen.
Ortsfeste
Aquakulturen
sind
durch solche Algenblüten ebenso
gefährdet, da diese Erzeugnisse
nach Verstoffwechselung der
Giftstoffe nicht mehr zum Verzehr
durch den Menschen geeignet
sind. Daher dürfen nach der VO
(EG) Nr. 853/2004 Kapitel V Nr. 2
in Muscheln oder Muschelerzeugnissen keine marinen Biotoxine
in Gesamtmengen (im ganzen
Tierkörper oder in allen essbaren
Teilen gesondert gemessenen)
enthalten sein, die u.a. folgenden
Grenzwert übersteigen: „Amnesie hervorrufende Algentoxine
(Amnesic Shellfish Poison – ASP):
20 Milligramm Domoinsäuren je
Kilogramm“.
Im
Rahmen
der
Schwerpunktaufgaben 2008 wurden
23
Proben
Muscheln
und
Muscheltiererzeugnisse
• 10 x Miesmuscheln,
• 6 x „Seemuscheln“ bzw.
„Muscheln“,
• 3 x Pfahlmuscheln,
• 3 x Grünschalen-Muscheln,
• 1 x Jakobsmuscheln
aus 8 unterschiedlichen
Herkunftsländern
• 7 x Chile,
• 5 x Irland,
• 4 x Frankreich,
• 2 x Italien,
• 2 x Neuseeland,
• 1 x Schottland,
20
Vier weitere Proben wurden mit
dem Hinweis auf ihre eingeschränkte weitere Eignung als
Frittierfett bemängelt. Die Entwicklung von Probenzahl und Beanstandungen in den letzten Jahren
zeigt die untenstehende Tabelle.
• 1 x Niederlande,
• 1 x Deutschland
untersucht.
Bei den eingesandten Proben
handelte es sich zu etwa 3/4 um
Muscheltiererzeugnisse.
Am häufigsten davon wiederum
waren vorgekochte und gefrorene
Erzeugnisse mit/ohne Schalen.
Nur in einer Probe konnte Domoinsäure unterhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden, die
bei 2,4 mg/kg liegt. Alle anderen
Proben waren unauffällig.
Die im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesunkene Anzahl
von Frittierfettproben ist darauf
zurückzuführen, dass Anwender und Überwachungsämter
zur Abschätzung des erreichten
Grades der Belastung der verwendeten Frittierfette die Ergebnisse
von Schnelltests (z.B. auf polare
Anteile) besser nutzen.
Warengruppe 13: Fette,
Öle
Rückstände in Speiseölen und
-fetten
Im Zusammenhang mit Warnmeldungen der Europäischen
Kommission bezüglich mineralölverunreinigter Sonnenblumenöle
aus der Ukraine wurde kurzfristig im Rahmen der mitteldeutschen Kooperation eine
gaschromatographische Bestimmungsmethode erarbeitet und
validiert. Insgesamt wurden 4
Sonnenblumenöle, davon 2
Proben mit Herkunft Ukraine
(eine Handels- und eine Zollprobe) und 2 SonnenblumenölBlends eines großen Margarineherstellers untersucht. Alle
untersuchten Proben lagen unterhalb des von der Europäischen
Kommission empfohlenen Limits
von 50 mg/kg an MineralölKohlenwasserstoffen.
Von 217 untersuchten Proben
waren 15 Proben (6,91%) zu
beanstanden.
Frittierfette
34 der insgesamt untersuchten
Fettproben waren Frittierfette.
Für die Beurteilung von gebrauchten Frittierfetten wird die Stellungnahme des Arbeitskreises
Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) herangezogen.1
Im Ergebnis der sensorischen und
chemischen Analysen wurden insgesamt 7 Proben wegen unzulässiger Abweichungen als nicht zum
Verzehr geeignete und damit nicht
sichere Lebensmittel beanstandet.
Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 20,6%. Es wurden
nur Proben beanstandet, die nach
dem Ergebnis der chemisch-analytischen Untersuchung signifikant
zu hohe Gehalte an dimeren und
oligomeren Triglyceriden und/oder
polaren Anteilen aufwiesen.
Es wurden wiederum 8 als Bioprodukte und 7 als kaltgepresst
ausgewiesene Speiseöle und
ein zum Frittieren vorgesehenes
Pflanzenfett auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln
(PSM)
untersucht. Der überwiegende
Anteil der Proben wies keine
PSM-Rückstände auf. Lediglich
1 Amtlichen Mitteilungen Bereich Lebensmittel - Beurteilung von Frittierfett (2006 /
14) Bekanntmachung des Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Journal für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit 1, Heft 4, S.
371 (2006).
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Probenzahl
Beanstandungen
Quote (%)
106
85
66
68
90
73
60
34
41
30
24
26
25
15
12
7
38,7
35,3
36,4
38,2
27,8
20,6
20,0
20,6
Tabelle 2 Beanstandungen bei Frittierfett von 2001 bis 2008
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
bei einem kaltgepressten Kürbiskernöl wurden Rückstände von
Hexachlorbenzol gefunden. Unter
Berücksichtigung des Ölgehaltes
der Samen und der analytischen
Schwankungsbreite
für
den
genannten Wirkstoff lag keine
Höchstmengenüberschreitung vor.
Fünf weitere Speiseöle einheimischer Hersteller wurden im
Rahmen des sachsen-anhaltinischen Überwachungsprogramms
auf Rückstände von Dioxinen,
Furanen und dioxinähnlichen
PCB’s untersucht. Die Ergebnisse waren unauffällig und lagen
unterhalb der im Anhang der VO
(EG) Nr. 1881/2006 genannten
Höchstgehalte.
Trans-Fettsäuren in Frittierfet­
ten und Industriemargarinen
Trans-Fettsäuren (TFA) entstehen
insbesondere bei der Härtung von
Speiseölen zur Herstellung von
halbfesten und festen Fetten. TFA
gehören zu den unerwünschten
Bestandteilen unserer Nahrung,
da sie das Risiko für das Auftreten von koronaren Herz-Kreislauf-Erkrankungen
signifikant
erhöhen.
Insbesondere eigene Untersuchungen der letzten Jahre haben
gezeigt, dass der Gehalt an TFA
bei Streichfetten, die direkt an
Verbraucher abgegeben werden,
deutlich gesenkt werden konnte.
Dies ist auf die Optimierung der
Prozesse während der Fetthärtung bzw. den Verzicht auf die
Verwendung gehärteter Fette
zurückzuführen.
Eine kürzlich vorgestellte Schweizer Studie (Trans Swiss Pilot
Studie 2007) zeigte jedoch, dass
die Entwicklung der TFA-Gehalte
bei Frittierfetten und Industriemargarinen bei weitem nicht so
günstig verläuft. Frittierfette und
Industriemargarinen müssen bestimmte technologische Eigenschaften aufweisen, so dass hier
das Optimierungspotential bei der
Fetthärtung geringer ist.
Im Rahmen des Schwerpunktprogramms wurden insgesamt
30 Fettproben gaschromatogra-
phisch auf den Gehalt an TFA
untersucht. Bestimmt wurden
sowohl die Gesamtsummen der
TFA, die Summen der C18:1-,
C18:2- und C18:3-Transisomeren
als auch diverse einzelne TFA
(Palmitelaidinsäure, Elaidinsäure,
Linolelaidinsäure etc.). Bei den
untersuchten Fetten handelte es
sich um 20 zum Frittieren vorgesehene, halbfeste und feste Fette
sowie 10 Industriemargarinen.
Nach den durchgeführten Untersuchungen waren 18 Proben mit
einem Gesamt-TFA-Gehalt von
unter 1% unauffällig. 6 Proben
wiesen einen Gesamt-TFA-Gehalt
zwischen 1 und 2% und zwei
Proben zwischen 2 und 3% auf.
Zwei Industriemargarinen waren
mit einem Gesamt-TFA-Gehalt
von je 5,7% auffällig und zwei
Frittierfette mit Gesamt-TFAGehalten von 20,4% bzw. 38,1%
inakzeptabel hoch belastet. Mehr
als 75% der TFA bei den hoch
belasteten Proben resultieren
dabei aus den Summen der C18:1Transisomeren.
Obwohl es derzeit in Deutschland
für Frittierfette und darin hergestellte Produkte noch keinen rechtsverbindlichen Grenzwert gibt,
wurde den Anwendern der hoch
belasteten Frittierfette empfohlen,
Maßnahmen zur Reduzierung des
TFA-Gehaltes durch Verwendung
weniger belasteter Frittierfette zu
ergreifen.
sonstige Untersuchungen an
Speiseölen und –fetten
Bei 12 Streichfettproben wurde
der deklarierte Gehalt der fettlöslichen Vitamine überprüft. Im
Rahmen der Überwachung einer
Ausnahmegenehmigung zum In-
2 - 3 % TFA
7%
5 - 6 % TFA
7%
20 % TFA
3%
1 - 2 % TFA
20%
verkehrbringen von Streichfetten mit einem erhöhten Vitamin
D-Gehalt wurden 6 Streichfette
untersucht und keine signifikanten
Abweichungen festgestellt.
Acht kaltgepresste Speiseöle
wurden auf Hinweise über eine Wärmebehandlung im Herstellungsprozess geprüft. Es konnten keine
auf eine Wärmebehandlung zurück
zuführende Sterinabbauprodukte
(Steradiene) nachgewiesen werden.
Bei einem Sonnenblumenöl mit
Chilizusatz waren keine verbotenen Sudanfarbstoffe zugesetzt.
Zwei Fettproben wiesen gravierende Abweichungen von der
Verkehrsauffassung auf. Eine
Sonnenblumenmargarine wurde
im Geruch und Geschmack als
ranzig und damit als verdorben
eingeschätzt. Bei einer Probe Griebenschmalz wurde im Rahmen der
sensorischen Untersuchung eine
fäkalisch-stinkige Note (Darmfett)
festgestellt. Beide Proben wurden
als nicht zum Verzehr geeignet
beurteilt.
Sieben Speiseöl- bzw. Streichfettproben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Insbesondere war
die Angabe der Fette und Öle im
Verzeichnis der Zutaten fehlerhaft. Nach Anlage 1 der LMKV
sind die Fette und Öle getrennt
in
absteigender
Reihenfolge
anzugeben. Angaben wie „z.Tl.
gehärtet“ sind danach nicht mehr
zulässig. Bei einem Streichfett
wurde im Rahmen der durchgeführten gaschromatographischen
Untersuchungen festgestellt, dass
die Differenz zwischen den
deklarierten und den analytisch
ermittelten Gehalten für die ungesättigten Fettsäuren zu hoch lag.
38 % TFA
3%
< 1 % TFA
60%
Abb. 14 GesamtTFA-Gehalte
21
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Ein Distelöl stellte eine Mischung
aus „normalem“ und „high oleic“
Distelöl dar, dies war jedoch aus
der Kennzeichnung der Probe
nicht erkennbar.
Warengruppe 14: Suppen
und Soßen
Von 63 Proben wurden 19 bean­
standet (30,2%)
Ein vietnamesisches Sprichwort
sagt „Das Leben ist zu kurz um
eine schlechte Suppe zu essen“.
Deshalb wurden im vergangenen
Jahr in der amtlichen Lebensmittelüberwachung 63 Proben unter
dem Warengruppe 14 „Suppen
und Soßen“ genommen und
untersucht. Dabei ergab sich
eine Beanstandungsrate von
30,2%. Hauptsächlich wurden
Beanstandungen wegen verschiedenster Kennzeichnungsmängel
ausgesprochen. Einerseits ist die
fehlende Kenntlichmachung der
Verwendung von Zusatzstoffen
bei lose abgegebenen Suppen an
Imbissen und ähnlichen Einrichtungen ein Beanstandungsgrund
gewesen, andererseits waren in
Fertigpackungen
abgegebene
Suppen und Soßen ein nicht vollständiges Zutatenverzeichnis ein
häufiger Bemängelungsgrund.
sensorischen
Beschaffenheit,
welche als alt, ranzig und etwas
modrig beschrieben wurde, als für
den Verzehr durch den Menschen
ungeeignet beurteilt. Die Summe
der Beanstandungsgründe ist
höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben
mehrere Mängel und damit
mehrere Beanstandungsgründe
aufwiesen.
Warengruppe 15: Getreide
Von 94 untersuchten Proben
waren 2 Proben (2%) zu
beanstanden.
Weizen; 36
Roggen; 24
Buchweizen; 2
Sechskornmischung; 1
Hafer; 1
Nackt-Gerste; 1
Abb. 15 Getreideproben 2008
Es wurden insgesamt 94 Getreideproben untersucht, die sich wie
folgt auf die einzelnen Getreidearten aufschlüsseln.
An einer Verdachtsprobe einer
Bolognese-Soße wurde ein sichtbarer Befall mit Schimmel der
Gattung Penicillinum festgestellt.
Die entsprechende Probe wurde
als nicht sicher beurteilt.
Der überwiegende Teil der
Roggen- und Weizenproben wurde
im Rahmen des Fusarien- und
Fusarientoxin-Überwachungsprogrammes Sachsen-Anhalt (FM)
untersucht, acht Weizenproben
wurden als Verdachtsproben
eingesandt.
Eine weitere Probe einer nur mit
kyrillischen Buchstaben gekennzeichneten Trocken-Nudelsuppe
wurde einerseits aufgrund der
nicht gesetzeskonformen Kennzeichnung als nicht verkehrsfähig
und andererseits aufgrund ihrer
Die Untersuchung der Reisproben
erfolgte vorrangig auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter
Organismen (GVO). Eine Probe
Langkornreis wurde auf Grund
erheblicher sensorischer Abweichungen beanstandet, der Reis
Beanstandungsgrund
Anzahl
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften
14
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung
5
Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung)
2
Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB
2
Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt
1
Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen)
1
Tabelle 3 Beanstandungsgründe bei Suppen und Soßen
22
Dinkel; 1
roch und schmeckte stark ranzig.
Die Proben der weiteren Getreidearten waren als Öko-Lebensmittel
deklarierte Proben aus dem Einzelhandel, dabei zeigten sich
keine Auffälligkeiten, lediglich eine
dieser Proben enthielt geringe
Spuren an Bromid.
Das Untersuchungsspektrum umfasste die Untersuchung auf
Rückstände von Mykotoxinen,
Pflanzenbehandlungsmitteln und
Schwermetallen, im Falle der
Reisproben zusätzlich die Untersuchung auf GVO.
Mykotoxine
Im Vergleich zum Vorjahr zeigte
sich eine etwas geringere Kontamination mit Fusarientoxinen.
Während 2007 jeweils in ca. 70%
der untersuchten Weizen – und
Roggenproben Mykotoxine nachgewiesen wurden, ließen sich in
knapp der Hälfte der Weizen – und
Roggenproben des vergangenen
Jahres Mykotoxine detektieren.
In 11 Weizenproben (31%) sowie
4 Roggenproben (17%) wurden
Rückstände des Fusarientoxins
Deoxynivalenol (DON) nachgewiesen. In einer Weizenprobe lag
der ermittelte DON - Gehalt mit
3033 µg/kg deutlich über dem der
zulässige Höchstgehalt für DON
bei 1250 mg/kg für unverarbeitetes Getreide. Eine Beanstandung
war jedoch auf Grund der nicht
korrekten
Probenahme
nicht
möglich. Da Mykotoxine in einer
Partie sehr ungleich verteilt sind,
ist für ein reproduzierbares Untersuchungsergebnis das Probenahmeverfahren von entscheidender
Bedeutung. Da die eingesandte
Probemenge in Bezug auf die
ursprüngliche Gesamtpartie nicht
repräsentativ war, konnte aus
dem Untersuchungsergebnis kein
eindeutiger Rückschluss auf die
Kontamination der beprobten
Partie gezogen werden.
5 Weizenproben (14%) und 4
Roggenproben (17%) enthielten
Spuren von Zearalenon. Ochratoxin A war in 2 Weizenproben (6%)
und 3 Roggenproben (13%) nachweisbar. Die ermittelten Gehalte
lagen jedoch alle unterhalb des
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Die am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe waren Chlormequat
(CCC) und Pirimiphos-methyl.
Chlormequat ist als Halmstabilisator im Getreidebau zugelassen. In
fast zwei Dritteln der untersuchten
Weizenproben (61%) und einem
Viertel der Roggenproben (25%)
wurde dieser Wirkstoff quantifiziert, der zulässige Höchstgehalt
von 2 mg/kg wurde dabei in keinem
Falle annähernd erreicht. Etwa die
Hälfte der untersuchten Weizenproben (56%) sowie knapp ein
Drittel der Roggenproben (29%)
sowie 2 Reisproben (7%) enthielten Rückstände von Pirimiphosmethyl in Größenordnungen von
0,002 bis 0,059 mg/kg. Pirimiphosmethyl ist zur Bekämpfung von
Vorratsschädlingen im Getreide
wie Kornmotte, Getreidemotte und
Kornkäfer zulässig. Der zulässige
Höchstgehalt für Getreide liegt bei
5 mg/kg.
40
36
35
30
24
Probenanzahl
25
20
15
11
11
10
5
5
4
3
2
4
0
0
Weizen
Roggen
Getreideart
DON
OTA
ZER
Mutterkornalkaloide
Gesamtprobenzahl
Abb. 16 Mykotoxine in Getreideproben
zulässigen Höchstgehaltes von
5,0 µg/kg.
des Toleranzwertes von 1000 µg/
kg.
Insbesondere bei Roggenproben
wurde in letzter Zeit häufig das
Vorhandensein von Mutterkörnern
beobachtet, so dass hier zusätzlich die Untersuchung auf Mutterkornalkaloide erfolgte. In fast der
Hälfte der untersuchten Roggenproben (46%) konnten Mutterkornalkaloide im Bereich von 14 bis
707 µg/kg nachgewiesen werden,
diese Werte lagen alle unterhalb
Pflanzenbehandlungsmittel
(PSM)
In lediglich 3 der untersuchten
Weizenproben (8%) und 4 Roggenproben (17%) wurden keine
Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln nachgewiesen. Von
den untersuchten Reisproben
enthielten 17 Proben (61%) keine
PSM-Rückstände.
In einem Viertel der Reisproben
(25%), in jeweils zwei Weizenund Roggenproben sowie einer
Probe Dinkel wurde Bromid nachgewiesen. Bromid insbesondere
Methylbromid wird häufig zur
Begasung von Lebensmitteln in
40
36
35
Probenanzahl
30
28
24
25
20
15
10
5
2
1
1
1
1
is
ch
-G
s
ei
Se
ch
N
sk
o
rn
m
ac
kt
R
g
un
st
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er
af
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H
ke
l
in
ze
ch
w
ei
Bu
D
n
n
ge
og
R
W
ei
ze
n
0
Getreideart
Gesamtprobenzahl
ohne PSM Nachweis
1PSM-Nachweis/Probe
>2 PSM-Nachweise/Probe
CCC
Pirimiphos-methyl
2 PSM-Nachweise/Probe
Abb. 17 Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln in Getreideproben
23
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
der Vorratshaltung eingesetzt.
Der zulässige Höchstgehalt für
Getreide beträgt 50 mg/kg. Dieser
Wert wurde in einer Reisprobe
erreicht, unter Berücksichtigung
der Messunsicherheit lag jedoch
keine Höchstmengenüberschreitung vor, so dass keine Beanstandung erfolgte.
Acht Weizenproben aus einem
Getreidelager wurden als Verdachtsproben
eingesandt,
in
diesen Proben wurden Spuren
von Pirimiphos-methyl und Lindan
in Größenordnungen von 0,006 –
0,027 mg/kg bzw. 0,003 – 0,009
mg/kg quantifiziert. Es ließ sich in
keiner dieser Proben eine Höchstgehaltsüberschreitung feststellen,
so dass keine der Proben zu
beanstanden war.
Schwermetalle
In einer Probe Weizen wurde ein
Bleigehalt von 0,412 mg/kg ermittelt. Der zulässige Höchstgehalt
für Blei in Getreide liegt bei 0,2
mg/kg. Die Weizenprobe wurde
wegen Höchstgehaltsüberschreitung gemäß Kontaminanten-VO
beanstandet.
Verarbeitungskapazität
[Tonnen /
Jahr]
≥ 100 000 t/a
4
≥ 10 000 t/a
1
≥ 1000 t/a
4
< 1000 t/a
9
Überwiegend wird Weizen, im
geringeren Umfang auch Roggen
vermahlen, andere Getreidearten wie Mais nur in Einzelfällen.
Zwei Mühlen erzeugen Mahlerzeugnisse für eine direkte Weiterverarbeitung im Betrieb. Einige
Mühlen produzieren überwiegend
Futtermittel.
Mykotoxine
Die Belastung von Getreide mit
Mycotoxinen ist je nach den klimatischen Bedingungen (und anderen Einflussfaktoren) von Jahr
zu Jahr sehr unterschiedlich. In
Weizenmahlerzeugnissen ist vor
allem Deoxynivalenol (DON) von
Bedeutung. Eine Übersicht über
die Mittelwert und Maximalwerte
der positiven Proben der letzten
Jahre gibt die Tabelle.
Alle anderen Getreideproben
waren hinsichtlich ihres Gehaltes
an Schwermetallen unauffällig.
Gentechnisch veränderte Orga­
nismen (GVO)
Die Reisproben wurden auf das
Vorhandensein der gentechnisch
veränderten Reissorten der Linien
LL601 bzw. Bt62 untersucht,
da diese nicht zugelassen sind
und demzufolge nicht im Reis
enthalten sein dürfen. Keine der
untersuchten Reisproben war
hinsichtlich dieser Parameter zu
beanstanden.
Warengruppe 16:
Getreideprodukte
Von 151 untersuchten Proben
waren 6 (4,0%) zu beanstanden.
Wie in der Übersicht zu Getreideerzeugnissen erläutert (S.25) sind
in Sachsen-Anhalt etliche Mühlenbetriebe ansässig, die in folgender
Übersicht zusammengefasst dargestellt werden:
24
Anzahl Mühlenbetriebe
in SachsenAnhalt
DON in Weizenmahlerzeugnissen:
Mittelwert
[µg/kg]
Maximalwert [µg/
kg]
2003
241
653
2004
115
194
2005
112
182
2006
108
128
2007
107
107*
2008
252
599
* nur ein Wert > Bestimmungsgrenze (70 µg/kg)
Tabelle 5 DON in Weizenmahlerzeugnissen
Die Gehalte für DON in Weizenmehl lagen somit höher als in den
Vorjahren, wobei es sich bei den
stärker kontaminierten Proben
(aus dem 1. Halbjahr 2008) hauptsächlich um Getreide der Ernte
2007 gehandelt haben dürfte;
Proben aus dem 2. Halbjahr
2008 waren durchweg geringer
belastet. Bei der Probe mit dem
höchsten Gehalt handelte es sich
um ein Weizenmehl Typ 550 zur
Verarbeitung in einer Bäckerei
(Probenahme in Folge eines
hohen DON-Gehaltes in Weizenbrötchen, siehe WG 17). Für
zum unmittelbaren menschlichen
Verzehr bestimmtes Getreide und
Getreidemehl ist in der EU ein
Höchstwert von 750 µg/kg festgelegt, so dass dieses Mehl nicht zu
beanstanden war.
In Roggenmehle sind Ergotalkaloide aus Mutterkorn von primärer
Bedeutung. In keiner Probe wurde,
im Gegensatz zum Vorjahr, ein
Gehalt > 1000 µg/kg nachgewiesen, der Mittelwert aller positiven
Proben lag bei 198 µg/kg (Maximalwert 395 µg/kg).
Anorganische Kontamainanten
Im Rahmen der Untersuchungen
der letzten Jahre wurden keine
Überschreitungen
gesetzlicher
Höchstwerte
festgestellt.
Die
erhöhten Aluminiumgehalte in einigen Nudeln (siehe Warengruppe
22) belegen jedoch die Notwendigkeit, aktuelle Basisdaten zum
Gehalt dieser Stoffe in Getreide
bzw. Getreidemahlerzeugnissen
zur Verfügung zu haben, um
Kontaminationen im Bereich der
weiterverarbeiteten
Getreideerzeugnisse erkennen zu können.
Die folgende Tabelle gibt eine
Übersicht über 2008 ermittelte
Gehalte der positiven Proben,
dabei gibt es keine signifikanten
Unterschiede zwischen Weizenund Roggenmahlerzeugnissen:
Mittelwert
[mg/kg]
Maximum
[mg/kg]
Al
3,1
14,4
Pb
0,02
0,03
Cd
0,02
0,08
Cu
2,1
5,5
Mn
15,1
50,5
Mo
0,4
1,3
Ni
1,0
1,9
Zn
14,7
42,9
Tabelle 4 Anorganische
Getreidemehlen
Komponenten
in
Quecksilber, Thallium, Chrom,
Cobalt waren nicht nachweisbar,
Selen nur in Spuren.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Sachsen-Anhalt besitzt traditionell einen großflächigen und qualitativ
hochwertigen Getreideanbau. Die Magdeburger Börde und angrenzende Lößgebiete sowie die ausgedehnten Lößebenen im Raum
Halle und der Querfurter Platte gehören zu den fruchtbarsten Böden
Deutschlands. Nahezu 45% der landwirtschaftlich genutzten Fläche
Sachsen-Anhalts sind diesen ertragreichen Löß-Standorten zuzuordnen, die insbesondere für den Getreideanbau geeignet sind. Angebaut
werden vor allem Weizen, Roggen, Gerste (Braugerste), sowie im
geringen Umfang Hartweizen, Triticale, Hafer und Mais, die zusammen
über 50% der landwirtschaftlichen Anbaufläche in Sachsen-Anhalt einnehmen. (Angaben des MLU Sachsen-Anhalt)
Infolge dieses bedeutenden Getreideanbaus sind in Sachsen-Anhalt
sowohl eine größere Zahl von Mühlenbetreiben ansässig, als auch
viele Verarbeitungsbetriebe mit überregionaler Bedeutung wie Großbäckereien, mittelständische Bäckereien mit großen Filialnetzen, Hersteller von getreidebasierten Fertiggerichten (z.B. Pizza), sowie ein
Stärkeverzuckerungsbetrieb. Daneben existiert weiterhin eine Vielzahl
handwerklicher Bäckereien und Konditoreien.
Die Untersuchung von Getreideerzeugnissen spielt daher eine wichtige
Rolle bei der risikoorientierten Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und des LAV. Dies geschieht unter anderem auch durch
Teamkontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammen
mit Sachverständigen des LAV sowie durch die in diesem Bericht dargestellte Untersuchungstätigkeit des LAV. Einen jahresübergreifenden
Überblick über die Beanstandungsquoten der verschiedenen Getreideerzeugnisse gibt das Diagramm.
Die zugrunde liegenden Ergebnisse werden bei den einzelnen Warengruppen dargestellt. Auffällig ist die deutlich erhöhte Beanstandungsquote bei Feinbackwaren (Warengruppe 18), bei einer gegenüber
2007 geringeren Probenzahl. Einer der Gründe hierfür kann die in
2008 systematisch angewandte risikoorientierte Probenplanung des
LAV in Verbindung mit der Risikoeinstufung der Betriebe durch die
Lebensmittelüberwachungsbehörden sein. Demnach sind zielgerichteter als bisher mangelhafte Proben zur Untersuchung gelangt, was eine
höhere Effizienz bedeutet (aber nicht weniger Arbeit). Die nächsten
Jahre müssen zeigen, ob sich dies bestätigt.
Substanzielle Beschaffenheit
Ein Roggenmehl aus einer Bäckerei war wegen Befall mit Käfern
nicht zum Verzehr geeignet (natürlich auch die daraus hergestellten
Backwaren). Für die Klassifizierung von Mehlen ist hierzulande
die Angabe einer „Mehltype“
üblich. Je höher dieser Zahlenwert ist, desto mehr Anteile des
Kornes sind im Mehl vorhanden,
bis hin zum „Vollkornmehl“. Die
Überprüfung der Mehltype ergab
in 4 Fällen (alles Roggenmehle)
gravierende Abweichungen von
der deklarierten Mehltype.
Im Berichtsjahr ergaben sich keine
rechtsrelevanten Befunde zu
Pflanzenschutzmittelrückständen
in Getreidemahlerzeugnissen.
Warengruppe 17: Brot
Von
217
untersuchten
Proben waren 14 (6,5%) zu
beanstanden.
Der Wert des „täglichen Brotes“
wurde im Jahr 2008 angesichts
deutlich steigender Rohstoffpreise
für Brotgetreide wieder etwas
mehr ins Bewusstsein gerückt.
Während man die Brötchen in
der Tüte nur nachzählen kann (es
gibt kein gesetzliches Mindestgewicht für Brötchen), muss Brot
ab einem Stückgewicht von 250g
nach Gewicht angeboten und verkauft werden. Für die Überprüfung
dieser Regelungen ist eigentlich
nicht das LAV zuständig, da zu
einer Kontrolle die Wägung mehrerer Einzelstücke erforderlich
ist, aber Daten an Einzelproben
fallen bei der Untersuchung mit
ab. Die folgende Übersicht zeigt
den Anteil an „untergewichtigen“
unverpackten Broten im Jahr 2008
(siehe Abblidung 18, S. 26).
Bei der handwerklichen Herstellung von Broten kann natürlich nicht
jedes Brot exakt das Nenngewicht
erfüllen, weshalb die gesetzlichen
Regelungen Toleranzen zulassen,
die bei den üblichen Brotgewichten meist 6% Minusabweichung
nicht überschreiten sollten. Auch
unter
Berücksichtigung
dass
die Probenahme der amtlichen
25
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
54,8
60,0
Von
395
untersuchten
Proben waren 80 (20,3%) zu
beanstanden.
50,0
34,5
40,0
30,0
7,1
20,0
Übergewicht
von -6 bis 0%
Untergewicht
von -6 bis -10%
Untergewicht
0,0
3,6
mehr als -10%
Untergewicht
10,0
Abb. 18 Brotgewichte 2008 in %
26
Warengruppe 18:
Feinbackwaren
Lebensmittelüberwachung tendenziell eine „Negativauswahl“ darstellt
(auffällige Proben werden bevorzugt entnommen) und eben keine
statistische Prüfung ist, wie sie das
Eichrecht hier fordert, ist ein Anteil
von ca. 10% deutlich untergewichtigen Proben doch auffällig. Die
Befunde mit deutlichen Minusabweichungen wurden den Lebensmittelüberwachungsbehörden mitgeteilt, mit der Empfehlung dies
vor Ort an einer größeren Anzahl
Brote, ggf. durch die Eichämter zu
überprüfen. Grob abweichende
Angaben des Gewichtes können
auch lebensmittelrechtlich als irreführend beanstandet werden.
unter Berücksichtigung der Messunsicherheit keine Überschreitungen der Signalwerte.
Nicht zum Verzehr geeignet waren
mehrere Beschwerdeproben oder
Verdachtsproben wegen Schimmelbefall, Verschmutzung oder
intensivem Lösungsmittelgeruch
(fertigverpacktes
Schnittbrot).
Ein Semmelmehl wies erhöhte
Gehalte an Schimmel auf. Ein
Brot wurde tiefgekühlt in Selbstbedienung in einer ungeeigneten
löchrigen Verpackung angeboten.
Weitere Beanstandungen betrafen
Kennzeichnungsmängel wie z.B.
fehlende QUID-Angabe zum Roggenanteil bei Roggenmischbrot.
Hinsichtlich möglicher Kontaminanten stehen an erster Stelle
Mycotoxine. Der Höchstwert der
positiven Proben für DON lag bei
558 µg/kg in einer Probe Weizenbrötchen und somit über dem
gesetzlichen Höchstwert von 500
µg/kg in Brot und Kleingebäck.
Das hierfür verwendete Mehl war
jedoch bereits aufgebraucht und
die Untersuchung einer Verfolgsprobe an einem vergleichbaren
Mehl ergab einen hohen, aber
nicht den gesetzlichen Höchstwert
übersteigenden
Gehalt
an DON im Mehl (s. WG 16).
Unproblematisch waren die Untersuchungsergebnisse auf Schwermetall-Rückstände, auf möglicherweise gentechnisch veränderte
Zutaten und auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Untersuchungen auf Acrylamid ergaben,
Derzeit wird auch wieder über
Natriumchlorid („Kochsalz“) diskutiert, da zu hoher Kochsalzverzehr
eine Ursache für kardiovaskuläre
Erkrankungen sein kann. Der
Verzehr von Backwaren trägt zur
Gesamtaufnahme an Kochsalz
deutlich bei. Andererseits ist die
Zugabe von Kochsalz zu Brot aus
technologischen Gründen notwendig und unterhalb eines gewissen
Kochsalzgehaltes schmeckt Brot
auch einfach nicht. Von den ca.
160 untersuchten Proben liegen
nur sehr wenige über 2% Kochsalz, allerdings auch nur wenige
unter 1% Kochsalz (was ca. 400
mg Natrium/100g Brot entsprächen). Der Mittelwert liegt hier bei
1,4% Natriumchlorid in Brot und
Kleingebäck.
Die Vielzahl der zur Warengruppe
18 Feinbackwaren zählenden
Lebensmittel – als unverpackte
Lebensmittel meist aus Bäckereien
und Konditoreien und als fertig
verpackte Proben überwiegend
aus dem Einzelhandel – wurde
entsprechend ihrer Beschaffenheit
und Auslobung produktspezifisch
untersucht. Im Mittelpunkt stehen
dabei mikrobiologische Untersuchungen an leichtverderblichen
Produkten, Nachweis und Bestimmung von Zusatzstoffen und die
Überprüfung auf wertbestimmende
Zutaten.
Die Herkunft der Proben war ungefähr wie folgt:
Handwerkliche Bäckereien
und Konditoreien mit keiner
oder wenigen Filialen, Cafés
63%
mittelständische handwerkliche Bäckereien und
Konditoreien mit mindestens
10 Filialen
18%
Großbäckereien
3%
Lebensmittelhandel
16%
Der relativ geringe Anteil an
Proben
aus
Großbäckereien
resultiert daraus, dass nur 2 der
12 in Sachsen-Anhalt ansässigen
Großbäckereien Feine Backwaren im größeren Umfang, und
drei weitere im Nebensortiment
herstellen.
Überwiegend handelt es sich um
Feine Backwaren im engeren
Sinne, ca. 13% der Proben waren
Dauerbackwaren (Kekse etc.).
Die Feinen Backwaren aus handwerklichen und mittelständischen
Betrieben sowie Cafés verteilen
sich etwa wie folgt:
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
„hochwertige“ Produkte,
z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Frankfurter Kranz,
Sachertorte, Baumkuchen
etc.
4%
Produkte mit Auslobung
„Buttercreme“, „Sahne“
„Joghurt“, „Quark“ etc.
20%
gefüllter Bienenstich,
Donauwellen, Obststücke
11%
gefüllte Brandteigstücke,
z.B. Eclair, Windbeutel
13%
andere Produkte mit
Creme- oder Puddingfüllungen ohne besondere
Spezifikation
44%
durchgebackene Kuchen
6%
Im Berichtsjahr ergab sich erfreulicherweise keine Beanstandung
wegen einer Gesundheitsgefährdung.
Die mikrobiologische Beurteilung
richtete sich wieder nach den
bewährten Empfehlungen der
Kommission Lebensmittel-Mikrobiologie und –Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Hygiene
und Mikrobiologie, die allgemeine
Anerkennung gefunden haben.
Entsprechend diesen Empfehlungen wurde bei Feinbackwaren,
deren mikrobiologische Untersuchung einer Überschreitung der
sog. Richtwerte, aber noch nicht
der Warnwerte ergab, noch keine
Beanstandung
ausgesprochen,
sondern es erfolgte eine Ergebnismitteilung mit der Empfehlung,
beim Hersteller eine Hygienekontrolle durchzuführen mit Verweis
auf VO 852/2004; dies war bei 32
Proben erforderlich. Bei deutlicher
Überschreitung der Warnwerte
der DGHM wurde die Probe als
nachteilig beeinflusst im Sinne der
LMHV beurteilt. Sofern Fäkalindikatoren wie E. coli oder potentiell
pathogene Mikroorganismen in
einer noch nicht gesundheitsgefährdenden Konzentration vorhanden waren, wurde das Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet beanstandet nach Art.14 der
VO 178/2002.
Wertminderungen spielen eine
Rolle bei Produkten, für die nach
allgemeiner Verkehrsauffassung
die ausschließliche Verwendung
bestimmter Zutaten üblich ist,
z.B. Butter in Butterstollen, Buttercreme in Frankfurter Kranz,
Schokolade als Glasur bei Baumkuchen oder die Verwendung
kakaohaltiger Fettglasuren ohne
ausreichende Kenntlichmachung,
wenn bestimmte Mindestgehalte
üblich sind, oder wenn bestimmte
Zutaten besonders ausgelobt
werden. Beanstandungen ergaben sich insbesondere wegen der
Verwendung von Margarine statt
Butter und von kakaohaltiger Fettglasur statt Kuvertüre.
Beanstandungen wegen fehlender
Kenntlichmachung von Zusatzstoffen betrafen überwiegend synthetische Farbstoffe, sowie vereinzelt
Konservierungsstoffe,
überwiegend in unverpackt abgegebenen
Backwaren.
Kennzeichnungsmängel bei fertig
verpackten Backwaren aus dem
Einzelhandel betrafen in diesem
Jahr gehäuft allgemeine Kennzeichnungsmängel bei Produkten
aus dem Ausland (insb. Ostasien).
Auch war wieder auffällig, dass
viele handwerkliche Hersteller
bei fertig verpackten Produkten
(z.B. Gebäck, Stollen) immer noch
Probleme haben den Wegfall der
„25%-Regel“, infolge der erweiterten Allergen-Kennzeichnung,
für zusammengesetzte Zutaten
wie Margarine, Schokolade oder
Marzipan, umzusetzen, sowie mit
der „QUID“-Kennzeichnung (mengenmäßige Deklaration wichtiger
Zutaten).
Warengruppe 20: Salate,
Mayonnaise
Von 446 untersuchten Proben
waren 80 Proben (17,9%) zu
beanstanden.
Mikrobiologische und sensori­
sche Beschaffenheit
In einer lose in den Verkehr
gebrachten Probe Fleischsalat
wurde neben den Tierarten Rind
und Schwein auch die Tierart Pute
nachgewiesen. Dies spricht für
die Verwendung von Putenfleisch,
von Putenseparatorenfleisch oder
für ein Umarbeiten von Fleisch-
erzeugnissen aus Pute zur Herstellung der Fleischsalatgrundlage.
Gemäß den Leitsätzen für Fleisch
und Fleischerzeugnisse kann
als Ausgangsmaterial für die
Fleischsalatgrundlage
sehnenreiches Rindfleisch und/oder fettgewebereiches Schweinefleisch
verwendet werden - nicht jedoch
Putenfleisch. Die Probe wurde
wegen Irreführung beanstandet.
Zwei weitere Proben waren als
irreführend zu beanstanden, da
sie mit der Angabe „ohne Konservierung“ in den Verkehr gebracht
wurden. Bei diesen Proben wurde
der Konservierungsstoff Natriumnitrit verwendet. Des Weiteren
sind bereits die Verwendung von
Genusssäuren zur Herstellung
von Feinkostsalaten und die
Kühllagerung konservierend und
schützen vor raschem Verderb,
so dass auch aus diesem Grunde
die Angabe „ohne Konservierung“
irreführend ist. Eine große Anzahl
von Salatproben wies erneut
einen sehr hohen Keimgehalt auf.
Besonders beim Gesamtkeim-,
Enterobakterien- bzw. Hefegehalt
waren die Richt- und Warnwerte
der Deutsche Gesellschaft für
Hygiene und Mikrobiologie überschritten.
6 Salatproben wurden wegen
gravierender sensorischer bzw.
mikrobiologischer Mängel als
nicht zum Verzehr geeignet
beanstandet.
Eine Probe Gurkensalat stand
unter deutlich sichtbarem Gasdruck. Deckel und Boden der
Verpackung waren bereits nach
außen gewölbt. Im Geruch und
Geschmack wurde die Probe als
alt, unrein, hefig-gärig und damit
als verdorben eingeschätzt.
Fünf Proben lose in den Verkehr gebrachter Feinkostsalate
(drei Proben Fleischsalat, ein
Käsesalat, ein Wurstsalat) wurde
aufgrund von deutlich wahrnehmbaren Abweichungen in Geruch
und/oder Geschmack beanstandet. Bei diesen Erzeugnissen
wurden die sensorischen Abweichungen durch den nachgewiesenen Keimgehalt untermauert.
27
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Damit blieb das hohe Niveau an
auffälligen Befunden gegenüber
den Vorjahren erhalten. Der
weit überwiegende Anteil der zu
bemängelnden Proben stammte
aus der handwerklichen Herstellung. Die mehrfachen Nachweise
potentiell pathogener Enterobakterien sowie von Listeria monocytogenes, Clostridium perfringens,
Staphylococcus
aureus
und
diversen Schimmelpilzen sind
ein Hinweis für gravierende hygienische Mängel bei Herstellung
und Lagerung bzw. Verwendung
von ungeeigneten Vor- und Zwischenprodukten. Es erfolgten entsprechende Hinweise zum Hygienemanagement an die Hersteller,
insbesondere die Durchführung
und Auswertung von Eigenkontrollen zu verbessern.
Zusatzstoffe
Die rechtskonforme Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ist nach
wie vor ein gravierendes Problem
insbesondere bei der handwerklichen Herstellung von Feinkostsalaten und -soßen. Ca. die Hälfte
der Beanstandungen bei den Feinkosterzeugnissen resultiert aus
der nicht vorhandenen oder fehlerhaften Kenntlichmachung von
Zusatzstoffen.
Schwerpunktmäßig wurde auf die
Kenntlichmachung von Konservierungs- und Süßstoffen geprüft. Bei
einer Vielzahl lose abgegebener
Salate und Soßen waren die in
technologisch wirksamer Menge
vorhandenen
Konservierungsstoffe Benzoesäure und Sorbinsäure nicht kenntlich gemacht. Der
analytisch nachgewiesene Süßstoff Saccharin, der häufig durch
andere zusammengesetzte Zutaten in das Endprodukt gelangte,
war bei mehreren lose abgegebenen Feinkostsalaten nicht angegeben. Bei mehreren Proben fehlte
weiterhin die korrekte Kenntlichmachung der Süßungsmittel i.V.m.
der Verkehrsbezeichnung.
Kennzeichnungsmängel
und
sonstige Beanstandungen
25 in Fertigpackungen abgegebene
Feinkosterzeugnisse
wiesen Kennzeichnungsmängel
auf. Viele Kennzeichnungsfehler
traten wiederum bei der Angabe
des Zutatenverzeichnisses auf.
Insbesondere war die Reihenfolge
der Zutaten nicht rechtskonform
angegeben, fehlten Klassenbezeichnungen von Zusatzstoffen
oder waren die Einzelzutaten
zusammengesetzter Zutaten nicht
angegeben. Mehrere Zutaten
waren nicht mit der korrekten Verkehrsbezeichnung
angegeben
und/oder kurzfristige Änderungen
der Zusammensetzung der Salate
wurden nicht berücksichtigt. Bei
weiteren Proben waren der Hersteller bzw. Inverkehrbringer und/
oder das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlerhaft angegeben.
Warengruppe 21: Pudding,
Dessertspeisen
Von 39 Proben wurden 7 bean­
standet (18,0%)
In der Gastronomie wird die Herstellung eines Desserts als die
Königsdisziplin angesehen. In der
Kennzeichnungsmängel
29%
irreführend
5%
Zusatzstoffe
49%
nicht zum
Verzehr
geeignet
7%
wertgemindert
1%
Verstöße gegen
LMHV
9%
Abb. 19 Beanstandungsgründe bei Salaten, Mayonnaisen
28
Lebensmittelüberwachung haben
die Desserts einen etwas geringeren Stellenwert, was an der an der
Zahl der im Jahr 2008 genommenen Proben zu erkennen ist.
Bei vier Dessertzubereitungen aus
einem ASIA-Laden wurde eine
Beanstandung
ausgesprochen,
da im Zutatenverzeichnis als Zutat
„pflanzliches Milchpulver“, welches
sich aus Glucose, Palmkernöl und
Kasein zusammensetzt, aufgeführt wird. Gemäß der VO (EG)
1234/2007 sind Milcherzeugnisse ausschließlich aus Milch
gewonnene Erzeugnisse. Bei der
genannten Zutat wurde nur ein
Teil der Milcheiweißfraktion, nämlich das Kasein, isoliert und das
Milchfett durch Palmkernöl sowie
der Milchzucker durch Glucose
ersetzt. Damit handelt es sich nicht
mehr um ein Milchpulver im Sinne
der genannten Verordnung.
Weitere
Beanstandungsgründe
waren Kennzeichnungsmängel sowie eine unzulässige Verwendung
des Süßstoffes Cyclamat (Überschreitung der Höchstmenge) und
die nicht kenntlichgemachte Verwendung eines Farbstoffes in
einer Probe Pudding.
Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen der eingereichten Proben war unauffällig,
was umso erfreulicher ist, da auch
Proben von verschiedenen Anbietern mit einem Anteil an Frischobst,
was sich bei unsachgemäßer Verarbeitung und Lagerung negativ
auf den mikrobiologischen Status
auswirkt, zur Untersuchung eingereicht wurden.
Beanstandungsgrund
Anzahl
Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht
(ausgenommen Kennzeichnung und mikrobiologische Verunreinigung)
4
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften
2
Zusatzstoffe, fehlende
Kenntlichmachung
1
Zusatzstoffe, unzulässige
Verwendung
1
Tabelle 6 Beanstandungsgründe bei Pudding und
Dessertspeisen
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der
beanstandeten Proben, da einige
Proben mehrere Mängel und damit
mehrere Beanstandungsgründe
aufwiesen.
Warengruppe 22:
Teigwaren
Von 78 untersuchten Proben
waren 12 (15,4%) zu beanstanden.
Nudeln stehen in vielen Haushalten in scharfer Konkurrenz zu Kartoffeln, aber insbesondere in den
jüngeren Generationen nimmt die
Beliebtheit der Nudeln stetig zu.
Nach Angaben der Fachverbände
stieg der durchschnittliche Nudelverzehr pro Person in Deutschland seit Beginn der 90iger Jahre
um 55% auf heutige 7kg Nudeln/
Jahr. Damit liegen die Deutschen
im Nudelkonsum europaweit in
der Spitzengruppe.
Hierzulande werden Nudeln überwiegend aus (Hart)Weizengrieß
mit oder ohne Ei, im Einzelhandel
meist in getrockneter Form, seltener frisch zum Verkauf angeboten.
Insbesondere aus asiatischen Ländern kommen Nudeln auf Basis
von Reis oder anderen stärkereichen Pflanzen, z.B. Mungobohne
oder Sojabohne.
Im Berichtszeitraum ergaben
sich eine größere Anzahl Beanstandungen bei einigen Chargen
asiatischer Nudeln auf Reis- oder
Mungobohnenbasis, wegen deutlich erhöhter Aluminiumgehalte
(ca. 60-100 mg/kg getrocknete
Nudeln). Für Aluminium sind derzeit
in derartigen Lebensmitteln keine
Höchstwerte festgelegt. Die EFSA
hat in einer Stellungnahme jedoch
für die lebenslange Aufnahme
von Aluminium eine gesundheitlich unbedenkliche wöchentliche
Aufnahmemenge (TWI – tolerable
weekly intake) von 1 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Auf der
Basis von Verzehrgewohnheiten
von Kindern ergab sich bei den
stark kontaminierten Nudeln eine
über 50%ige Ausschöpfung des
TWI. Angesichts der möglichen
Aluminium-Aufnahme auch aus
anderen Quellen ist dies nicht
tolerierbar und die Nudeln sind
als nicht zum Verzehr geeignet zu
beurteilen.
Eine weitere Probe Schnellkochnudeln war wegen Befall mit Käfern
nicht zum Verzehr geeignet. Melamin war in keiner der untersuchten
Proben nachweisbar. Gentechnisch veränderter Reis war in
einer Probe Reisnudeln in Spuren
nachweisbar.
Weitere Beanstandungen betrafen die nachteilige mikrobielle
Beeinflussung von zubereiteten
Nudeln aus Imbisseinrichtungen,
fehlende Kenntlichmachung von
Geschmacksverstärker (Glutamat)
ebenfalls dort, sowie bei fertig
verpackten Nudeln Kennzeichnungsfehler
und
fehlerhafte
Nährwertangaben.
Warengruppe
23: Schalenobst,
Hülsenfrüchte und
Ölsaaten
20 Proben dieser Warengruppe
wurden im Rahmen eines Monitoringprogramms zur Untersuchung
der Cadmiumgehalte eingereicht.
Nachfolgende Tabelle zeigt die
ermittelten Cadmiumgehalte auf:
Matrix
Probenanzahl
durchschnittliche
Cadmiumgehalte
im essbaren
Anteil in µg/kg
Sonnenblumenkerne
8
8,7
Mandeln
7
186,0
Kokosnüsse
3
12,1
Haselnüsse
2
7,3
Tabelle 7 Cadmiumgehalte in Proben von Schalenobst, Hülsenfrüchten und Ölsaaten
Von 104 untersuchten Proben
waren 5 (4,8%) zu beanstanden.
Einen Überblick über die eingegangenen Proben zeigt Abbildung
20.
Nüsse,
Schalenfrüchte
(45%)
darstellt. Zwei Soja-Reis-Drinks
wiesen einen zu geringen Calciumgehalt im Vergleich zur
deklarierten nährwertbezogenen
Angabe auf der Verpackung auf
und mussten als irreführend beanstandet werden.
Sonstiges (15%)
Ölsaaten (17%)
Eine weitere Beanstandung betraf
eine Beschwerdeprobe Sonnenblumenkerne, die bereits während
der Sinnenprüfung durch einen
phenolischen Geruch auffiel, der
analytisch durch den Nachweis
von Di- und Triphenol bestätigt
werden konnte. Damit wurde
die Probe als nicht zum Verzehr
geeignet beurteilt.
Warengruppe 24:
Kartoffeln
Sojaerzeugnisse
(14%)
Hülsenfrüchte (10%)
Abb. 20 Probenspektrum Warengruppe 23
Dabei wurden 54% (25 Proben)
der Nüsse bzw. Schalenfrüchte
auf Mykotoxine untersucht. Nur
bei einer Probe Pistazien wurde
der festgelegte Höchstgehalt an
Aflaxtoxin B1 mit 11 µg/kg und
die Summe der Aflatoxine B1, B2,
G1 und G2 mit 12,4 µg/kg deutlich
überschritten.
Diverse Sojaerzeugnisse zeigten
bis auf eine Probe keinen Anteil an
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) – in diesem einen
Fall muss vor Ort geprüft werden,
ob die ermittelte Konzentration an
GVO eine zufällige Kontamination
Von 43 untersuchten Speise­
kartoffeln war 1 Probe (2,3%) zu
beanstanden
Die eingereichten Speisekartoffeln
wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen
und Nitrat untersucht. Auffälligkeiten hinsichtlich dieser Untersuchungsparameter gab es nicht.
Der durchschnittliche Nitratgehalt
lag bei 258 mg/kg. 38 Proben
stammten aus Deutschland, davon
34,2% von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt. Weiterhin wurden 2
Proben aus Ägypten, 2 Proben
aus Zypern und eine Probe aus
Israel zur Untersuchung eingereicht. Bei 8 Kartoffelproben aus
29
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Kartoffelerzeugnisse
Von 34 Proben wurden 4 bean­
standet (11,8%).
„Morgens rund,
mittags gestampft,
Abends in Scheiben
Dabey will ich bleiben“
Johann Wolfgang Goethe, Wiesbaden d.
1 Sept. 1814
30
Beanstandungsgründe
Anzahl
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften
2
Irreführend
Art.16VO(EG)178/2002,
§11(1)LFGB
1
Nicht zum Verzehr geeignet
(andere Ursachen)
1
Tabelle 8
Beanstandungsgründe bei
Kartoffelerzeugnissen
25
20
15
10
Gesamtprobenzahl
Israel
0
Zypern
5
Ägypten
In insgesamt 5 Fällen wurden
Spuren des Insektizids DDT nachgewiesen, einem Wirkstoff, der
bereits seit über 20 Jahren ein
Anwendungsverbot besitzt, jedoch
eine sehr hohe Persistenz im
Boden aufweist. Die Gehalte lagen
zwischen 0,001-0,006 mg/kg, der
zulässige Höchstwert beträgt 0,05
mg/kg. Das Keimhemmungsmittel
Chlorpropham konnte in 8 Kartoffelproben festgestellt werden. Die Anwendung von Chlorpropham muss
mit der Angabe „nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet werden. 1
Probe Kartoffeln wurde beanstandet, weil diese Kenntlichmachung
nicht erfolgte. Weiterhin wurden in
den untersuchten Kartoffelproben
RückständederFungizidePropamocarb, Boscalid, Metalaxyl, Procymidon, sowie die Insektizide Chlorpyrifos und Clothianidin mit Gehalten unter 0,01 mg/kg ermittelt.
Weitere
Beanstandungsgründe
im Jahr 2008 bei den Kartoffelprodukten waren Kennzeichnungsmängel bei zwei Proben. Als nicht
zum Verzehr geeignet wurde eine
Probe einer Kartoffel mit großflächigen Braunfärbungen beurteilt.
Ein auch in diesem Jahr wieder
untersuchter Parameter war die
Belastung von frittierten Produkten mit Acrylamid. Die untersuchten Proben lagen dabei alle
unter den unter anderem beim
BVL veröffentlichen Signalwerten.
Außerdem wurden bei Kartoffelchips mit einer Angabe der Nährwerte diese untersucht. Speziell
wurde dabei bei „Light“-Produkten
darauf geachtet, ob einerseits
der gekennzeichnete Nährwert
tatsächlich 30% unter dem von
SachsenAnhalt
In 42% der deutschen und in
20% der ausländischen Kartoffeln
wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen,
wobei es sich hauptsächlich um
Spuren des Insektizids DDT und
um das Keimhemmungsmittel
Chlorpropham handelte. Es wurden
insgesamt 9 verschiedene Wirkstoffe in den Kartoffelproben nachgewiesen, maximal 2 Rückstände in
einer Probe. Überschreitungen der
erlaubten Höchstmengen wurden
generell bei dieser Warengruppe
nicht festgestellt. Bei einer von 8
untersuchten Kartoffelproben aus
ökologischem Anbau wurden
Spuren des Insektizids DDT
festgestellt.
vergleichbaren Nicht-„Light“-Produkten liegt, andererseits wurde
analytisch ebenfalls eine Überprüfung der angegebenen Werte
durchgeführt. Es ergab sich bei
einem Produkt (Kartoffelchips)
eine Beanstandung. Die Nährwertkennzeichnung erfolgte in korrekter Weise (Fettgehalt 30g/100g),
allerdings wurde analytisch ein
Fettgehalt von rund 38 g je 100 g
bestimmt.
Bereits Goethe war ein großer
Liebhaber der Kartoffel und der
aus ihr hergestellten Speisen.
Aus der Kartoffel werden auch
heute noch eine Reihe Produkte
hergestellt, die in der amtlichen
Lebensmittelüberwachung unter
dem Warengruppe 24 „Kartoffeln
und Kartoffelprodukte“ zusammengefasst werden. Darunter
fallen Pommes frites genauso
wie Kartoffelpüreepulver und
Kartoffelchips.
Deutschland
Deutschland handelte es sich um
Erzeugnisse aus ökologischem
Anbau. Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln sind in der
Abbildung 21 zusammengefasst.
Proben mit Rückständen
Anzahl der Proben
Abb. 21 Ergebnisse der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln
Chlorpropham
DDT
Propamocarb
Boscalid
Chlorpyrifos
Clothianidin
Clodinafop-propargyl
Metalaxyl
Procymidon
0
1
2
3
4
Abb. 22 Häufigkeit der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel
5
6
7
8
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Warengruppe 25:
Frischgemüse
2 Gemüseproben – eine Probe
Gurken (Spanien) und eine Probe
Tomaten (Marokko) – wurden
aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen an Pflanzenschutzmitteln beanstandet. Bei
den Tomaten handelte es sich um
den insektizid wirkenden Stoff tauFluvalinat und bei der Gurke um
das Akarizid Acrinathrin. Für beide
Wirkstoffe gibt es für die jeweilige Gemüseart keine spezielle
30
25
20
15
10
Porree
Spinat
Kohlrabi
Zucchini
Spargel
Grüne Bohnen
Rucola
Spinat
Gurken
Radieschen
Paprika
Kopfsalat
Rosenkohl
Zwiebeln
Spargel
Möhren
0
Tomaten
5
Gemüsesorte
Abb. 23 Anzahl der untersuchten Proben je Gemüsesorte
30
25
20
15
10
Porree
Kohlrabi
Grüne Bohnen
Zucchini
Gurken
Rucola
Paprika
Kopfsalat
0
Möhren
5
Rosenkohl
In 40% der deutschen und in 81%
der ausländischen Gemüseproben wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen.
Besonders viele Mehrfachrückstände (mehr als 5 Rückstände
in einer Probe) wurden wiederum
in Tomaten, Rosenkohl, Kopfsalat, Paprika und Rucola ermittelt. Maximal konnten in einer
Probe Kopfsalat aus Belgien 10
unterschiedliche Wirkstoffe nachgewiesen werden.
35
Tomaten
153 Proben stammten aus
Deutschland, davon 54,9% von
Erzeugern aus Sachsen-Anhalt.
Weiterhin wurden Gemüseproben aus Ägypten, Argentinien,
Belgien, Griechenland, Italien,
Israel, Marokko, Niederlande,
Österreich, Polen und Spanien zur
Untersuchung eingereicht, wobei
die Niederlande mit 36 Proben
und Spanien mit 23 Proben die
Hauptherkunftsländer
neben
Deutschland waren.
Bei den untersuchten Gemüsesorten handelte es sich hauptsächlich
um Tomaten, Möhren, Zwiebeln,
Spargel, Rosenkohl, Kopfsalat,
Paprika, Radieschen, Gurken,
Spinat, Rucola, Grüne Bohnen,
Zucchini, Porree und Kohlrabi.
Insgesamt 29 Proben dieser
Warengruppe entstammten dem
ökologischen Landbau.
40
Anzahl der Proben
Die im LAV eingegangenen Gemüseproben wurden vorwiegend auf
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Nitrat untersucht.
45
Anzahl der Proben
Von 258 untersuchten Proben
waren 2 (0,8%) Proben zu
beanstanden
50
Proben mit Mehrfachrückständen
Abb. 24 Anzahl der Proben mit Mehrfachrückständen
Höchstmenge, daher ist die für
pflanzliche Lebensmittel allgemein
geltende Höchstmenge von 0,01
mg/kg maßgebend.
Hinsichtlich der Nitratgehalte gab
es bei den untersuchten Gemüseproben (ausgenommen Rucola)
keine Auffälligkeiten. Verschiedene Gemüsesorten u.a. auch
Rucola sind dafür bekannt, dass
sie je nach Jahreszeit und Anbaugebiet natürlicherweise hohe
Gehalte an Nitrat aufweisen. Der
durchschnittlich hohe Nitratgehalt
von 5700 mg/kg in den untersuchten Proben entspricht unseren
Erfahrungswerten der letzten
Jahre.
Warengruppe 26:
Gemüseerzeugnisse
Von
218
untersuchten
Proben waren 18 (8,3%) zu
beanstanden.
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gegen einen Lebensmittelhändler wurden durch die
zuständigen Behörden eine Vielzahl von Verdachtsproben aus
dem Lebensmittellager sowie den
Verkaufsstellen zur Untersuchung
eingereicht. Im Bereich der Warengruppe Gemüseerzeugnisse wurden 13 Proben untersucht. Dabei
handelte es sich überwiegend um
Gemüsekonserven.
31
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Ein
Algenerzeugnis
musste
wegen seines hohen Jodgehaltes als gesundheitsschädliches
Lebensmittel beanstandet werden.
Bei diesem als Meerkrautsalat
bezeichneten, für den Direktverzehr bestimmten Algensalat ist die
in Deutschland insgesamt maximal tolerierbare Tageszufuhr von
Jod bereits beim Verzehr von 6,2
g des Lebensmittels, die maximal
tolerierbare Tageszufuhr von Jod
aus Algenerzeugnissen beim Verzehr von 2,5 g erreicht. Wird ein
Verzehr von 100 g Salat zugrunde
gelegt, ergibt dies eine 40-fache
Überschreitung der in Deutschland
tolerierten maximalen Jodzufuhr
aus Algenerzeugnissen pro Tag.
Des Weiteren waren zwei der eingereichten Gemüseerzeugnisse
bereits verdorben sowie weitere
5 Erzeugnisse hinsichtlich ihres
Genusswertes und ihrer Brauchbarkeit derart gemindert, dass
sie deutlich von der Verkehrssauffassung für die jeweiligen
Erzeugnisse abwichen. Zusätzlich
wurden 8 Kennzeichnungsmängel
beanstandet.
9
8
Anzahl der Proben
7
bezüglich der Schwermetallgehalte unauffällig und wiesen somit
auch keine Höchstmengenüberschreitung auf.
Warengruppe 28:
Pilzerzeugnisse
Von 21 untersuchten Proben
waren 2 (9,5%) zu beanstanden.
Zur Untersuchung kamen überwiegend getrocknete Pilze sowie 2mal
zubereitete Pilze als Beschwerdebzw. Verdachtsprobe sowie eine
Pilzkonserve als Vergleichsprobe.
Bei einer Verdachtsprobe von
zubereiteten Champignons aus
einer Gasstätte wurde der Verderb der Pilze sowohl sensorisch
als auch mikrobiologisch nachgewiesen. Die Probe wurde als zum
Verzehr nicht geeignet beurteilt.
Im Gegensatz dazu konnte bei der
Als hygienisch sensibel sind
nach wie vor getrocknete Pilze
zu bewerten. Die gesundheitliche Gefahr ist durch Salmonellen
und Bacillus cereus mit Enterotoxinbildungsvermögen
gegeben, wobei Bacillus cereus
das hitzelabile Diarrhoe-Toxin
und das hitzestabile Emetische
Toxin bilden kann.
Details der Untersuchungsergebnisse können den Abbildungen
entnommen werden.
Champignons
und
Shiitakepilze aus den in Sachsen-Anhalt
ansässigen
Pilzzuchtbetrieben
wurden bezüglich ihres Gehaltes
an Cadmium und Blei untersucht.
Die 5 untersuchten Proben waren
250
227
200
180
171
Cs 137 [ßg/kg]
Im Rahmen des europaweiten
Kontrollprogramms
für
Nitrat
in Spinaterzeugnissen wurden
2008 insgesamt 25 Proben
untersucht. Die folgende Abbildung zeigt zusammenfassend
die
Unersuchungsergebnisse.
Höchstmengenüberschreiungen
wurden nicht registriert.
Pfifferlingen aus Osteuropa bezüglich der Belastung mit radioaktivem Cäsium 134/137. Wegen der
kürzeren Halbwertszeit wird das
Cäsium 134-Isotop generell nicht
mehr nachgewiesen. Auch bezüglich des Cäsium 137-Isotops kam
es bei keiner der 19 untersuchten
Proben zu einer Überschreitung
der zulässigen Höchstmenge von
600 Bq/kg Frischpilze. Im Vergleich zum Vorjahr lag die gemessene Belastung mit radioaktivem
Cäsium deutlich unter den ermittelten Werten des Vorjahres. 13 der
untersuchten Pfifferlinge lagen mit
ihrer Cäsium 134/137-Radioaktivität unter dem Wert von 50 Bq/kg,
davon 10 Proben unter dem Wert
von 25 Bq/kg. Der Durchschnittswert aller gemessenen kumulierten Cs 134/137-Radioaktivitäten
beträgt 62 Bq/kg Frischpilze; als
Median wurde 24 Bq/kg Frischpilze ermittelt.
173
166
150
100
80
6
5
4
50
2
0
3
0
1
38
29
3
39
24
12
3
15
8
2
1
12
0
1
<500
501-1000
1001-1500
1501-2000
2
3
4
5
6
2001-2500
Nitratgehalt [mg/kg]
Abb. 25 Nitratgehalte [mg/kg] in Spinaterzeugnissen; Untersuchungsergebnisse
7
8
9
10
11
Proben
12
13
14
15
16
17
18
19
Abb. 26 gemessene Cs 134/137-Radioaktivität der Pfifferlinge
201 - 300 [Bq/kg]
101 - 200 [Bq/kg]
Warengruppe 27: Pilze
Von 31 untersuchten Proben
waren 2 (6,5%) zu beanstanden.
Schwerpunkt
der
Kontrollen
war auch in diesem Jahr wieder
die Untersuchung von frischen
32
< 25 [Bq/kg]
51 - 100 [Bq/kg]
26 -50 [Bq/Kg]
Abb. 27 Verteilung der Cs 134/137-Radioaktivität auf die Proben
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
eingereichten Beschwerdeprobe
und der dazugehörigen Konserve
keine Abweichung festgestellt
werden. Die Proben wurden als
arteigen für Pilze in Konserven,
die aus eingesalzener Rohware
hergestellt werden, beurteilt.
Aus diesem Grund wurden die im
Vorjahr begonnenen Untersuchungen von Trockenpilzen schwerpunktmäßig fortgesetzt. Es wurden
18 Proben getrockneter Pilze,
überwiegend asiatischer Herkunft,
untersucht. Entnommen wurden
die Pilze sowohl in Restaurants
als lose Ware, als auch im Handel
(Großhandel, Einzelhandel, spezielle asiatische Handelseinrichtungen). Im Vergleich zum Vorjahr
hat sich die mikrobiologische
Beschaffenheit der Trockenpilze
weitgehend gebessert. Salmonellen konnten in keiner der Proben
nachgewiesen werden. 13 der
untersuchten Trockenpilze waren
mikrobiologisch völlig unauffällig.
In 5 der untersuchten Proben
wurde Bacillus cereus nachgewiesen, davon in 3 Proben in einer
Konzentration unter 15.000 KbE/g
und ohne Enterotoxinbildungsvermögen. Zwei der eingesendeten
Pilzproben enthielten Bacillus
cereus in einer Konzentration
von 52.000 KbE/g bzw. einer
geschätzten Konzentration von
3.000 KbE/g bei gleichzeitigem
Nachweis des Diarrhoe-Toxins.
Beide Fertigpackungen der Pilze
enthielten Zubereitungshinweise,
die, konsequent eingehalten, nach
bestimmungsgemäßen Verzehr
eine Gesundheitsgefährdung nicht
mehr erwarten lassen. In beiden
Fällen wurde empfohlen, den
Hersteller bzw. Importeur von den
Befunden in Kenntnis zu setzen.
Vier Proben von getrockneten
Pilzen wurden vorsorglich auf eine
unzulässige Behandlung mit Gammastrahlen untersucht, sowie eine
Probe auf das allergene Schwefeldioxid. In keinen der Fälle erfolgte
eine derartige Behandlung.
Warengruppe 29: Frischobst
Von
untersuchten
273
Proben waren 12 (4,4%) zu
beanstanden
Die eingereichten Obstproben
wurden vorrangig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
überprüft. 115 Proben stammten
aus Deutschland, wobei 66,1%
dieser Proben von Erzeugern aus
Sachsen-Anhalt kamen. Weitere
Hauptherkunftsländer der eingegangenen Obstproben waren
Spanien mit 53 Proben und Italien
mit 44 Proben.
9 Proben wiesen Rückstände
über der jeweils gültigen Höchstmenge auf, hier fielen besonders
Erdbeeren und Äpfel auf. 75,8%
(Vorjahr 67,6%) der Proben
enthielten Mehrfachrückstände,
wobei Weintrauben mit bis zu 11
Wirkstoffen, Äpfel mit bis zu 9
Wirkstoffen, Birnen und Erdbeeren
mit bis zu 8 Wirkstoffen pro Probe
besonders auffällig waren. Eine
Litschiprobe war äußerlich stark
verschimmelt und wurde daher
beanstandet. Eine abgepackte
Zitronen- und Orangenprobe aus
dem ökologischen Landbau waren
auf dem Etikett entsprechend
gekennzeichnet, die Rückstandsuntersuchung bestätigte die ökologische Erzeugung. Die im Handel
zusätzlich auf einem Schild neben
der Ware angebrachte Kennzeichnung wies abweichend von
der Originalkennzeichnung eine
Oberflächenkonservierung
der
Zitrusfrüchte aus. Diese falsche
Angabe auf dem Schild wurde
beanstandet. Eine Apfelprobe war
als „Öko-Apfel“ ausgelobt, enthielt
jedoch verschiedene Insektizide
und Fungizide, so dass hier eine
Irreführung vorlag.
Warengruppe 30:
Obstprodukte
Von
158
untersuchten
Proben waren 27 (17,1%) zu
beanstanden.
Im Rahmen der Untersuchung
von verzehrfertigem Obst, das
abgepackt im Handel angeboten
wird, ergaben sich bei 9 von 48
insgesamt untersuchten Proben
Beanstandungen. In 8 Fällen war
die Kennzeichnung unvollständig
oder unzutreffend.
Ein Obstsalat mit einer Keimzahl
an Enterobakterien von 1 Million
pro Gramm wurde als nachteilig beeinflußt beurteilt. Bei den
nachgewiesenen Enterobakterien
handelte es sich mit Pantoea
agglomerans und Klebsiella oxytoca um Mikroorganismen, die
auch den Darm des Menschen
besiedeln.
Dem Bereich der Obstprodukte
zuzurechnen ist eine neue
Erzeugnisgruppe, die gemeinhin
als „Smoothie“ bezeichnet wird.
Mit der häufig gewählten Verkehrsbezeichnung „Fruchtzubereitung …“ handelt es sich um
Erzeugnisse eigener Art, für
die rechtliche Vorgaben nicht
existieren.
Für Smoothies (engl.: „smooth“
= „fein, gleichmäßig, cremig“)
werden vor allem Fruchtmark
oder Fruchtpüree verarbeitet,
denen meist noch Fruchtsäfte,
zuweilen auch kleine Fruchtstücke zugesetzt werden.
Die Produkte werden oft als
Ersatz für eine (oder mehrere) der
empfohlenen Portionen Obst und
Gemüse beworben. Der gesundheitliche Wert der Smoothies ist
nicht generell abzustreiten, doch
sind mit der Verarbeitung der
Früchte Verluste an Nährstoffen und weiteren Inhaltsstoffen
verbunden. Einen vollwertigen
Ersatz für den Verzehr von Obst
und Gemüse können sie daher
nicht leisten.
16 Smoothie-Proben wurden im
Jahr 2008 untersucht. Die mikrobiologische
Beschaffenheit
der Proben gab keinen Anlass
zur Beanstandung, ebenso die
Ergebnisse der Untersuchung
von 9 Proben auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln.
33
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Trockenfrüchte wurden auf eine
Kontamination
mit
Mykotoxinen untersucht. Bei einer Probe
getrockneter Melonenkerne ergab
die Untersuchung auf Aflatoxine
B1, B2, G1 und G2 eine Höchstmengenüberschreitung
gemäß
Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Die Untersuchung von 9
Proben Feigen ergab diesbezüglich keine Beanstandung.
Insgesamt 9 Proben Trockenfrüchte wurden auf Ochratoxin A
untersucht. Eine Höchstmengenüberschreitung wurde nicht festgestellt. Eine Probe Feigen, als
Beschwerde eingereicht, wurde als
zum Verzehr nicht geeignet beurteilt, da sich der Beschwerdegrund
Schwarzschimmel bestätigte.
Das als Verdachtsprobe entnommene Erzeugnis „Getrocknete
Bocksdornfrüchte“ wurde wie die
beiden in Verfolg dieser Probe
eingereichten Proben als zum
Verzehr nicht geeignet beanstandet. Die Proben wiesen mit durchschnittlich 12000 mg schweflige
Säure/kg einen extrem überhöhten
Gehalt an diesem Zusatzstoff auf.
Rosinen, die in einem Einzelhandelsgeschäft selbst abgepackt für
die Kunden zur Selbstbedienung
angeboten wurden, waren ohne
jegliche
Kennzeichnung
und
daher nach der LebensmittelKennzeichnungsverordnung
zu
beanstanden.
Weitere Beanstandungen der
Kennzeichnung betrafen fehlende
Klassennamen, unvollständiges
Mindesthaltbarkeitsdatum sowie
unvollständige Nährwertangaben.
Als Verdachtsprobe eingereichte
Schattenmorellen in einer Glaskonserve waren zu erheblichen
Teilen braun verfärbt und fleckig,
so dass eine Wertminderung
vorlag.
34
Warengruppe 31:
Fruchtsäfte
Von
191
untersuchten
Proben waren 23 (12,0%) zu
beanstanden.
Die lose Inverkehrgabe von
Fruchtsäften oder Fruchtnektaren
erreicht bei weitem nicht die Ausmaße wie bei den Erfrischungsgetränken, jedoch ist mit ähnlichen
Problemen bei der mikrobiologischen Beschaffenheit sowie bei
der Bezeichnung der Getränke zu
rechnen.
8 Proben Fruchtsäfte oder –nektare, die lose in Verkehr gebracht
wurden, gingen zur Untersuchung
ein. Eine als „Bananensaft“
bezeichnete Probe mit der zusätzlichen Angabe „Süßstoffe“ wurde
als insgesamt irreführend gekennzeichnet beanstandet, da es sich
weder um Bananensaft noch um
ein süßstoffgesüßtes, sondern
um ein zuckergesüßtes Getränk
handelte. Die mikrobiologische
Beschaffenheit dieser Proben
gab in einem Fall Anlass zu einer
Beanstandung.
4 Proben Fruchtsaft bzw. –nektar
entsprachen auf Grund erhöhter
Gehalte an Gärungsprodukten
wie Milchsäure und Ethanol nicht
der Verkehrsauffassung für diese
Erzeugnisse.
Bei der Beurteilung von Fruchtsäften rückte im Berichtszeitraum
die Kontamination insbesondere
von Apfelsäften mit Aluminium
ins Zentrum des Interesses. Die
EFSA hat in einer Stellungnahme
für die lebenslange Aufnahme
von Aluminium eine gesundheitlich unbedenkliche wöchentliche
Aufnahmemenge (TWI – tolerable weekly intake) von 1 mg/
kg Körpergewicht festgesetzt.
Ursache der Kontamination von
Fruchtsäften ist die Lagerung in
unbeschichteten Alu-Tanks. Diese
Verfahrensweise muss als nicht
sachgemäß angesehen werden.
Erhöhte Aluminiumgehalte in
Fruchtsäften von mehr als 8 mg/l
sind technisch vermeidbar.
In 2 Proben Apfelsaft sowie
2
Quittennektaren
sachsenanhaltinischer Hersteller wurde
Aluminium in deutlich höheren
Gehalten festgestellt und die
Proben als inakzeptabel kontaminiert beanstandet.
Den weitaus größten Teil der
Beanstandungen bilden wiederum
Kennzeichnungsmängel der verschiedensten Art. So fehlte trotz
reichlich Platz auf der Verpackung,
einem 5 l-Bag-in-box-Karton, die
Angabe der Verkehrsbezeichnung
bei einem Apfelsaft. Ein süßstoffgesüßter Fruchtnektar wies nur
eine unvollständige Nennung der
Süßstoffe auf. Mindesthaltbarkeitsdatum, unvollständige Nährwertkennzeichnung, Klassennamen,
Lesbarkeit von Angaben waren
bei den Beanstandungsgründen
vertreten.
Warengruppe
32: Alkoholfreie
Erfrischungsgetränke
Von
252
untersuchten
Proben waren 55 (21,8%) zu
beanstanden.
Die Untersuchung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken aus
Schankanlagen ist ein fester
Bestandteil der Tätigkeit im
Rahmen dieser Warengruppe.
Zur
Untersuchung
vorgelegt
wurden 91 Proben Erfrischungsgetränke aus loser Abgabe. Das
Untersuchungsspektrum
beinhaltete neben der Erfassung des
mikrobiologischen Status die bei
alkoholfreien Erfrischungsgetränken gängigen Zusatzstoffklassen,
die Überprüfung vorhandener
Nährwertangaben und sonstiger
Auslobungen.
Von den 91 Proben waren 10
Proben zu beanstanden. Es
handelte sich um folgende Beanstandungsgründe:
• zum Verzehr nicht geeignet:
1 Probe
• fehlende Kenntlichmachung
von Konservierungsstoffen oder
Farbstoffen (§ 9 Abs. 1 ZZulV):
8 Proben
• fehlende Kenntlichmachung von
Süßstoffen (§ 9 Abs. 2 ZZulV):
1 Probe
• fehlende Kenntlichmachung von
Koffein:
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
2 Proben
• sonstige Beanstandungsgründe:
1 Probe
den Forderungen der Verordnung
(EG)
1925/2006
unvollständig. Die Proben wurden daher
beanstandet.
Bei der Beanstandungsrate ist
in den vergangenen Jahren ein
leichter Abwärtstrend zu beobachten. Von der Art der Beanstandungen sind insbesondere
die hinsichtlich der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen weiterhin dominierend.
Das Bemühen kleinerer Herstellerbetriebe um neue Produkte, in
denen auch einheimische Fruchtarten verarbeitet werden, führt
nicht selten zu kuriosen Aufmachungen dieser Kreationen. Es
ist jedenfalls zu hoffen, dass die
Angabe „Fruchtwasser“ im Zutatenverzeichnis eines Fruchtgetränkes nicht der Wahrheit entspricht.
Wie diese unklare Angabe wurden
weitere Auslobungen in der Etikettierung der Probe beanstandet.
Wie in der Vergangenheit traten
auch bei den übrigen Planproben
die meisten Mängel im Bereich
der Kennzeichnung auf.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1925/2006 vom 20.
Dezember 2006 über den Zusatz
von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen
Stoffen zu Lebensmitteln ist der
Umfang der erforderlichen Nährwertangaben bei Lebensmitteln,
denen Vitamine und Mineralstoffe
zugesetzt wurden, neu geregelt.
Bei derartigen Erzeugnissen, zu
denen auch viele Erfrischungsgetränke gehören, ist die als „big eight“
bekannte, umfangreiche Nährwertkennzeichnung (entsprechend §
3 Abs. 2 Nr. 2 Nährwert-Kennzeichnungsverordnung) erforderlich. Darüber hinaus sind natürlich
die ausgelobten Vitamine bzw.
Mineralstoffe zu deklarieren.
Bei 15 Proben Erfrischungsgetränken,
denen
Vitamine
zugesetzt wurden, war die Nährwertkennzeichnung
gegenüber
Bei den im Rahmen der Bundesweiten Überwachungsplanes
2007 untersuchten Erfrischungsgetränken mit Herkunft aus
Osteuropa war eine hohe Beanstandungsrate festgestellt worden.
Derartige Erzeugnisse wurden
daher im Jahr 2008 wiederum angefordert. Von insgesamt 19 Proben
dieser Herkunft waren 12 Proben
zu beanstanden. Hauptgründe
für die Beanstandungen waren
Kennzeichnungsmängel
(Verkehrsbezeichnung, unvollständige
Zutatenangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum, ausschließlich fremdsprachige Angaben, Nährwertkennzeichnung), die nicht rechtskonforme Kenntlichmachung von
Süßstoffen sowie die zur Irreführung geeignete Aufmachung einer
Probe „… safthaltiges Getränk“
mit der Darstellung von Früchten,
deren Saft nicht enthalten war.
Trend Beanstandungen 2000 - 2008
% der Proben mit
Beanstandung
35
30
25
20
15
10
5
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
gesamt
davon zum Verzehr nicht geeignet / nachteilig beeinflußt
davon fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
sonstiges
Abb. 28 Trend Beanstandungen 2000 - 2008 bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken
Zwei Beschwerdeproben gingen
zur Untersuchung ein. Es handelte
sich um geöffnete Packungen von
aromatisierten Mineralwassergetränken, die durch Geruchs- und
Geschmacksabweichungen auffielen. In beiden Fällen war die
Beschwerde berechtigt.
Warengruppe 33: Wein
Von
345
untersuchten
Proben waren 48 (13,9%) zu
beanstanden.
Sachsen-Anhalt ist ein weinbautreibendes Land. Etwa 90%
der Anbaufläche des bestimmten
Qualitätsanbaugebietes
Saale-Unstrut befinden sich in
Sachsen-Anhalt. Neben dem
Landesweingut zählen insgesamt 46 Weingüter im Haupt- und
Nebenerwerb sowie ca. 530
Traubenerzeuger zum Qualitätsweinanbaugebiet.
Im Rahmen der amtlichen Weinüberwachung wurden im Untersuchungszeitraum
insgesamt
123 Proben mit Herkunft aus
Saale-Unstrut entnommen. Neben
bereits im Verkehr befindlichen
Weinen wurden auch Proben auf
verschiedenen Herstellungsstufen
aus Weingütern, im Rahmen der
amtlichen Qualitätsweinprüfung
sowie Keltertrauben zur Überprüfung der Rückstandsbelastung
entnommen. Die Beanstandungsquote bei Erzeugnissen aus SaaleUnstrut lag 2008 bei 13,8%. Darüber hinaus wurden verschiedenste Erzeugnisse des Weinsektors überwiegend stichprobenartig
im Handel entnommen, untersucht
und beurteilt.
Die
Untersuchung
umfasste
in der Regel die sensorische
Beschaffenheit der Erzeugnisse,
die allgemeine Zusammensetzung (z.B. Alkoholgehalt, Extrakt,
Säurespektrum, Zucker, Mineralstoffe),
Identitätsparameter
(Shikimisäure, Anthocyanmuster
bei Rotwein), Zusatzstoffe (z.B.
Schwefeldioxidgehalt,
sonstige
Konservierungsstoffe) sowie Rück35
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
standsuntersuchungen (Pflanzenschutzmittel) und Kontaminanten
(Ochratoxin und Schwermetalle).
Weiterhin wurden die Bezeichnung
und Aufmachung der Erzeugnisse
hinsichtlich
Rechtskonformität
geprüft.
Insgesamt wurden bei 48 Proben
beanstandeten (13,9%) 54 Rechtsverstößen registriert. Die Beanstandungsgründe sind folgender
Abbildung zu entnehmen:
sonstige
Mängel
7%
allg.
Bezeichnung
smängel
43%
sensorische
Mängel
26%
irreführende
Bezeichnung
24%
Abb. 29 Beanstandungsgründe LAV LSA 2008
Wein und Schaumwein
Als irreführend wurden Proben
beurteilt, die wegen unzutreffender Herkunftsangabe, Rebsorte
oder Alkoholangabe auffielen,
wobei zur Irreführung geeignete
Herkunft den Schwerpunkt dieser
Beanstandungen bildete. Als sensorisch mangelhaft fielen in erster
Linie Proben auf, die untypisch
gealtert bzw. überlagert waren.
Zur Kontrolle einheimischer Trauben hinsichtlich ihrer Belastung
mit Pflanzenschutzmitteln wurden
Keltertrauben in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Traubenlese entnommen. Es wurden
18 Traubenproben untersucht.
Pflanzenschutzmittelrückstände
wurden in allen Traubenproben
nachgewiesen. Die untersuchten Proben wiesen überwiegend
Mehrfachbelastungen auf. Bei 15
der untersuchten Proben wurden
jeweils 8 bis 15 verschiedene
Wirkstoffe nachgewiesen. Ein
Erklärungsansatz für diesen intensiven Pflanzenschutzmitteleinsatz
im Weinbau ist in den klimatischen
Bedingungen im Jahr 2008 zu
suchen. Reichlich Feuchtigkeit
sowie zeitweise hohe Temperaturen bewirkten einen hohen
Oidium- bzw. Peronosperadruck
im Weinbau.
Weiterhin wurden insgesamt 26
Proben Wein hinsichtlich ihrer
36
PSM-Belastung geprüft. Es handelte sich überwiegend um Weine
der Jahrgänge 2006 und 2007.
Auch hier wurden in allen Weinproben PSM-Rückstände, gefunden.
Die Belastung der Weinproben
lag erwartungsgemäß, bedingt
durch Abreicherung im Verlauf der
Herstellung, deutlich unterhalb der
bei Traubenproben registrierten
Mengen. Unter Berücksichtigung
einschlägiger Verarbeitungsfaktoren bewegten sich die nachgewiesenen Mengen allerdings
vereinzelt durchaus im Grenzbereich. In 17 der untersuchten
Weine wurden jeweils zwei bis vier
verschiedene Wirkstoffe gefunden,
eine Probe enthielt sogar acht
verschiedene Wirkstoffe. Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Rückstandshöchstmengen
wurden 2008 bei Erzeugnissen
des Weinrechts nicht festgestellt.
Die insgesamt deutliche Belastung
der untersuchten Weine lässt eine
verstärkte Kontrolle des Einsatzes
von Pflanzenschutzmitteln bei
Saale-Unstrut Wein sinnvoll und
notwendig erscheinen.
Warengruppe 34:
Erzeugnisse aus Wein
Von 79 untersuchten Proben
waren 6 (7,6%) zu beanstanden.
Die Beanstandungen betrafen fehlende Sulfitkennzeichnung bzw.
unzulässigen Zusatz von Spirituosen zu aromatisierten weinhaltigen
Cocktails.
Weiterhin wurden lose abgegebene Glühweine, die wegen
ungeeigneter Erhitzungspraktiken
den erforderlichen Mindestgehalt
an Alkohol vermissen ließen bzw.
grobe sensorische Mängel aufwiesen, beanstandet.
Warengruppe 35:
Weinähnliche Getränke
Von
81
untersuchten
Proben waren 20 (24,7%) zu
beanstanden.
Bei einer Probe Fruchtwein war die
fehlende Allergenkennzeichnung
von schwefliger Säure Grund der
Beanstandung. Sorbinsäure als
Konservierungsstoff war bei einer
Probe Sanddornwein nicht kenntlich gemacht.
Bei zwei Proben ging die Abweichung des vorhandenen Alkoholgehaltes von der Deklaration über
die zulässige Toleranz von ± 1%
vol hinaus, so dass eine Beanstandung erfolgte.
Die in den Leitsätzen für weinähnliche Getränke festgeschriebenen
Mindestgehalte an nicht-flüchtiger
Säure wurden bei fünf Proben
nicht erreicht.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
(EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene
Angaben gelten für Aussagen mit
Gesundheitsbezug wie „verdauungsfördernd“ sowie für allgemeine
Auslobungen wie „bekömmlich“,
„appetitanregend“ strenge Regeln.
Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2% vol. sind
gesundheitsbezogene Angaben
nicht zulässig, da alkoholhaltigen
Getränken auf diese Weise kein
positives Image zukommen soll.
Zwei weinähnliche Getränke mit
der Auslobung „bekömmlich“
wurden daher beanstandet.
In der Zeit der Advents- und Weihnachtsmärkte wurden Fruchtglühweine mit den jeweils unerhitzten
Der
Begriff
„Weinähnliche
Getränke“ umfasst eine Vielzahl
von Getränken, die dem Wein
ähnlich sind, jedoch nicht aus
Trauben, sondern aus anderen
Früchten hergestellt werden.
Beliebt sind insbesondere Apfelwein, aber auch Fruchtweine aus
Beeren oder Kirschen.
Zahlreiche
Hersteller
von
Fruchtsäften in Sachsen-Anhalt
haben sich auch der Herstellung weinähnlicher Getränke
verschrieben.
Die Untersuchung der Proben
umfasst neben der Überprüfung
der angegebenen Fruchtart vor
allem den Alkoholgehalt, die
Bestimmung des SO2-Gehaltes
und die Überprüfung seiner
Deklaration.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Vergleichsproben zur Untersuchung angefordert. Von insgesamt
15 Proben dieser Art waren 8
Proben zu beanstanden.
Bei fünf Proben fehlte die gemäß
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung erforderliche Kenntlichmachung des Gehaltes an
Schwefeldioxid.
Sensorische
Mängel, bedingt durch unsachgemäße Erhitzung, waren bei
einer Probe zu beanstanden. Zwei
Proben Fruchtglühwein wurde
bei der Abgabe als „Glühwein“
bezeichnet, so dass eine Irreführung vorlag.
Warengruppe 36: Bier
Von
213
untersuchten
Proben waren 23 (10,8%) zu
beanstanden.
Auch im Berichtsjahr wurde der
überwiegende Teil der Bierproben
als lose Proben aus Schankanlagen entnommen. Diese Schwerpunktsetzung dient der Kontrolle
der Schankanlagenhygiene in
gastronomischen Einrichtungen
wie Restaurants, Bars bis zu
Imbisseinrichtungen. Erfreulicherweise bleibt auch 2008 der Anteil
der Proben, die als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden,
mit 2 Proben bei den Bieren aus
Schankanlagen vergleichsweise
niedrig. Darüber hinaus mussten
8 Proben als nachteilig beeinflusst
beurteilt werden.
Unverändert hoch ist der Anteil
derjenigen Proben (20 Proben
- entspricht 9,4% der insgesamt
eingereichten Proben), bei denen
ein Hinweis zur Einhaltung der
Hygiene ausgesprochen werden
musste.
Der Nachweis von bierschädlichen
Bakterien bis zu Größenordnungen von 150.000 koloniebildenden
Einheiten pro ml, in der Regel verbunden mit sensorischen Mängeln,
war im letzten Jahr die häufigste
Ursache für Beanstandungen bzw.
Hygienemängeln. Darüber hinaus
wurden
hygienische
Mängel
auch durch den Nachweis von
Coliformen Keimen und Pseudomonaden aufgezeigt. In allen
Fällen wurde eine Kontrolle des
Hygieneregimes mit Entnahme
von Nach- oder Vergleichsproben
empfohlen.
Oben genannte Auswertungen
zeigen, dass diese Untersuchungen auch weiterhin ein notwendiges Instrumentarium zur Kontrolle
hygienischer Risiken im Schankbereich bleiben.
Bei den Bieren in Fertigpackungen wurden eine Verdachtsprobe
Weißbier in einem Partyfass als
verdorben und eine Beschwerdeprobe Flaschenbier als wertgemindert beanstandet.
Im Zuge von Erlebnisgastronomie
und dem Angebot einer Vielzahl
von individuellen oder traditionellen, besonderen Bieren, teilweise
auch mit regionalen Bezug, haben
sich auch in Sachsen-Anhalt
Gasthausbrauereien
etabliert.
Häufig handelt es sich bei den
dort hergestellten Bieren um
naturbelassene, unfiltrierte Biere.
Bei der Herstellung und Abfüllung
dieser Biere, insbesondere wenn
Falschenabfüllung
betrieben
wird, besteht ein deutlich höheres
hygienisches Risiko gegenüber
filtrierten Bieren. Aus diesem
Grund wurden die bereits 2007
begonnenen Teamkontrollen in
Klein- und Gaststättenbrauereien
im Berichtsjahr schwerpunktmäßig fortgesetzt.
In
diesem
Zusammenhang
wurden 22 Proben von Bier und
Biermischgetränken untersucht.
Davon mussten 13 Proben
beanstandet werden. Beanstandungsgründe waren bei 2 Bieren
eine nachteilige mikrobiologische
Beeinflussung bei 2 Bieren die
Nichteinhaltung des für die Biergattung vorgeschriebenen Stammwürzegehaltes sowie die nicht
erfolgte Kenntlichmachung von
verwendeten Zusatzstoffen bei
einem Biermischgetränk. Darüber
hinaus wurden bei 8 Proben Kennzeichnungsmängel entsprechend
der LebensmittelkennzeichnungsVerordnung festgestellt.
Im Rahmen des 2008 fortgesetzten
Fusarien-Monitoring-Programms
des
Landes
Sachsen-Anhalt
Generell haben im Bier wegen
der aeroben Atmosphäre, dem
niedrigen pH-Wert, der niedrigen Temperatur, dem Mangel
an bestimmten Nähr- und
Wuchsstoffen, der vorhandenen
Hopfenbitterstoffe sowie des vorhandenen Alkohols nur wenige
Organismen Überlebenschangen. Dazu zählen verschiedene
Arten von bierschädlichen Bakterien, die sich in die beiden
großen Gruppen der Milchsäurebildner und der Fremd- und
Wildhefen unterteilen lassen.
Diese Keime können lange verschleppt werden, ohne Schaden
anzurichten. Ergeben sich dann
aber z. B. durch mangelnde Reinigungsmaßnahmen und/oder
unzureichende Kühlung Vermehrungsmöglichkeiten, können
diese Keime innerhalb kürzester
Zeit massive Probleme auslösen. Biere, die mit Bierschädlingen kontaminiert sind, können
durch Trübungen, Milchsäurebildung und/oder Geruchs- und
Geschmacksfehlbildung
mehr
oder weniger stark in ihrer Qualität beeinflusst werden.
hinsichtlich der Belastung von
Braugerste, Braumalz und Bier mit
den Mykotoxinen Deoxynivalenol
(DON) und Zearalenon wurden 6
Proben einheimische Braugerste,
10 Proben Malz aus Mälzereien
und Brauerein Sachsen-Anhalts
und 11 Proben einheimisches
Bier untersucht. In der Braugerste
und in den Bieren wurden die
Mykotoxine nicht nachgewiesen.
3 Braumalzproben wiesen einen
geringen Gehalt an DON auf, der
jedoch deutlich unter der Höchstmenge des Mykotoxins für Getreideerzeugnisse liegt. Eines dieser
Malze enthielt zusätzlich Zearalenon im Konzentrationsbereich der
Bestimmungsgrenze.
Warengruppe 37:
Spirituosen
Von
63
untersuchten
Proben waren 7 (11,1%) zu
beanstanden.
Ein
lich
Eierlikör wurde bezügder Verkehrsbezeichnung
37
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
beanstandet, da er Sahne als
Zutat enthielt, was für diese Kategorie nicht vorgesehen ist. Weitere
Beanstandungen betrafen überwiegend fehlende Losnummern
sowie unvollständige Herstellerangaben. Ein Traubenlikör fiel dabei
besonders auf, da die Losnummer
auf der Rückseite des Etiketts
aufgedruckt war, jedoch durch die
dunkle Farbe des Produktes nicht
leicht lesbar für den Verbraucher
erschien (siehe Foto).
Warengruppe 40: Honige,
Brotaufstriche
Von
102
untersuchten
Proben waren 24 (23,5%) zu
beanstanden.
Honig ist ein Produkt dessen Qualität sehr stark von der Sorgfalt
des Imkers bei der Gewinnung
abhängt. Der überwiegende Teil
der im LAV untersuchten Honige
stammt aus Sachsen-Anhalt.
Die häufigsten Beanstandungsgründe im Berichtszeitraum waren
Kennzeichnungsfehler
(siehe
Abbildung 30):
Bei einer so genannten „Trinkerlaubnis“, die vermutlich als PartyGag für Stimmung sorgen soll,
wurde ein abweichender Alkoholgehalt festgestellt und als irreführend beanstandet.
Anteil Kennzeichnungsmängel an
Gesamtprobenzahl [%]
19
19,6
15
2007
106
15
14,2
11
2008
63
7
11,1
10
Beanstandungen
97
Gesamtprobenzahl
2006
Jahr
Anteil Beanstandungen
an Gesamtprobenzahl
[%]
Insgesamt lässt sich feststellen,
dass die Beanstandungsquote der
vergangenen Jahre in etwa gleichbleibend ist.
Tabelle 9 Beanstandungen bei Spirituosen
Warengruppe 39: Zucker
Ein „Löwenzahnhonig“ und zwei
„Lindenhonige“ wurden wegen falscher Sortenangaben beanstandet. Sowohl der sensorische als
auch der mikroskopische Befund
der Proben zeigten keine sortentypischen Merkmale.
Auffällig im Berichtszeitraum war
ein „Obstblütenhonig“ mit stark
erhöhtem Saccharosegehalt. Saccharose kommt nur in geringen
Mengen (ca. 1%) im Honig vor.
Nach der HonigVO darf Honig bis
zu 5g Saccharose je 100 g enthalten. Bei dem genannten auffälligen
Honig wurde ein Saccharosegehalt von 14,2 g/100g ermittelt. Ein
erhöhter Saccharosegehalt kann
auf eine Verfälschung mit Haushaltszucker hindeuten.
Im Gegensatz zum Berichtsjahr
2007 waren die zur Untersuchung
eingereichten „Blütenpollen“ nicht
zu beanstanden. Erhöhte Schimmelpilzgehalte wie im Jahr zuvor
konnten erfreulicherweise nicht
Angaben nicht lesbar;
3
festgestellt werden. Pfllanzenschutzmittel-Rückstände wurden
ebenfalls nicht nachgewiesen.
Warengruppe 41:
Konfitüren, Gelees,
Marmeladen,
Pflaumenmus etc.
Von 68 untersuchten Proben
waren 6 (8,8%) zu beanstanden.
Die risikoorientierte Probenahme
in dieser Warengruppe ist im
nächsten Jahr eindeutig zu verbessern. Anscheinend muss eine
Präzisierung des Begriffs „Hersteller“ erfolgen, da hier aus hiesiger
Sicht auch Kleinvermarkter mit
erfasst sind – dies wurde jedoch
von den Probenehmern kaum
berücksichtigt (Tab. 10, S. 39).
Diese Produkte wiesen in der Vergangenheit eine sehr hohe Anzahl
an Kennzeichnungsfehlern auf,
die abgestellt werden sollen. So
wurden nur 3 derartige Produkte
zur Untersuchung und Beurteilung
eingereicht –zwei Konfitüren, die
aufgrund des geringen Extraktgehaltes und des Nachweises von
Sorbinsäure eher der Verkehrsauffassung eines Fruchtaufstrichs
entsprechen sowie ein Gelee mit
Bierwürze. Bierwürze stellt dabei
keine Frucht im Sinne der Konfitürenverordnung dar, so dass die
Verkehrsbezeichnung „Gelee“ für
dieses Erzeugnis nicht verwendet
werden darf.
Zwei weitere Beanstandungen
betrafen die fehlenden prozentualen Anteile der Früchte bei einer
Zweifrucht-Konfitüre bzw. einem
Fruchtaufstrich.
sonstige; 1
MHD unvollständig
bzw. fehlt; 13
Loskennzeichnung
fehlt; 9
Von 25 untersuchten Proben
waren 0 (0,0%) zu beanstanden.
Regelmäßiger Schwerpunkt sind
die Produkte der drei sachsenanhaltinischen
Zuckerfabriken
sowie einer Stärkeverzuckerungsfabrik. Es ergaben sich wie schon im
Vorjahr keine Beanstandungen.
38
Herkunftsland fehlt; 10
Hersteller
unvollständig bzw.
fehlt; 3
Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da
einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen.
Abb. 30 Anzahl und Art der Kennzeichnungsfehler bei Honig
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Proben
2007
Proben
2008
Gesamtprobenzahl
73
68
Proben von
Kleinvermarktern
14
3
Beanstandungen bei Kleinvermarktern
11
3
Beanstandungsquote
in %
79
100
Tabelle 10 Probenzahlen der Warengruppe 41
der Jahre 2007 und 2008
Warengruppe 42:
Speiseeis
Von
430
untersuchten
Proben waren 43 (10%) zu
beanstanden.
Untersucht wurden Speiseeisproben sowie Halberzeugnisse
für Speiseeis (Speiseeispulver,
-ansätze, Aromen und Pasten)
überwiegend aus handwerklicher
Herstellung. Jede Probe wird auf
Enterobakterien als Nachweiskeim
für mangelnde Hygiene untersucht.
Des Weiteren werden Gesundheitsgefahren durch Untersuchungen auf krankmachende Keime
z. B. Salmonellen ausgeschlossen.
Mittels der Sinnenprüfung sowie
gegebenenfalls durch chemische
Untersuchungen erfolgt die Überprüfung der Verkehrsauffassung,
die in den Leitsätzen für Speiseeis
beschrieben ist.
Mikrobiologische Untersuchung
Die Beurteilung der mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse
richtet sich nach dem Ort der Entnahme. Werden Proben direkt aus
dem Herstellungsprozess entnommen, erfolgt die Bewertung gemäß
der Verordnung (EG) 2073/2005
über mikrobiologische Kriterien
von Lebensmitteln. Werder Proben
aus dem Verkaufsbereich entnommen, erfolgt die Beurteilung gemäß
der Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Mikrobiologie und
Hygiene (DGHM). In beiden Fällen
wird der Enterobakteriengehalt
einer Bewertung unterzogen.
Von den 404 zur Untersuchung
eingegangen Planproben wurden
10 Proben aus dem Verkauf
wegen einer deutlichen Warnwertüberschreitung als nachteilig beeinflusst im Sinne § 3 der
Lebensmittelhygieneverordnung
beanstandet. Bei 28 Proben kam
es zu einer Richtwertüberschreitung. Von den Eisproben, die
direkt aus der Herstellung entnommen wurden, entsprachen 35
Proben nicht den Anforderungen
der Verordnung (EG) 2073/2005
über mikrobiologische Kriterien
von Lebensmitteln. Gemäß Artikel
7 Abs. 4 der genannten Verordnung sind bei unbefriedigenden
Ergebnissen hinsichtlich der Prozesshygienekriterien durch den
Lebensmittelunternehmer Maßnahmen zur Verbesserung der
Herstellungshygiene zu ergreifen.
Überprüfung der Verkehrsbe­
zeichnung bei Vanilleeis
Im Rahmen des Bundesweiten
Überwachungsprogrammes (BÜP)
wurde 2008 die Verwendung
von echter Vanille in Vanilleeis
geprüft.
Der Ursprung der Gewürzvanille
ist Mexiko und Mittelamerika,
während heute Madagaskar, die
Komoren und Réunion die Hauptanbaugebiete sind. Problematisch
ist, dass die Vanilleblüte nur von
ganz bestimmten Kolibri- und Bienenarten bestäubt werden kann,
die nur in Mexiko vorkommen.
Daher war der Anbau außerhalb
von Mexiko lange Zeit unmöglich. Erst nachdem die künstliche
Befruchtung durch den Menschen
gelang, breiteten sich die Anbaugebiete aus. Die Befruchtung
erfolgt manuell mit einem Kaktusoder Bambusstachel, wodurch
sich ein erheblicher Arbeitsaufwand ergibt. Echte Vanille gehört
somit zu den teuersten Gewürzen
der Erde. Allerdings unterliegt
der Preis in Abhängigkeit von
der Nachfrage und der Verfügbarkeit seit Jahrzehnten großen
Schwankungen. So lag er in den
80er Jahren zwischenzeitlich bei
20 Dollar je Kilogramm und 2004
durch die Verwüstung zahlreicher
Anbaugebiete durch einen Taifun
bei 500 Dollar je Kilogramm. Im
darauf folgenden Jahr stabilisierte
sich der Preis wieder bei 40 Dollar
je Kilogramm.
Dies fördert die Suche nach lukrativen Alternativen. Schon seit
langem ist das Vanillin als Hauptaromakomponente
identifiziert.
Dieser Stoff ist relativ preiswert
und v. a. preisstabil synthetisch
oder biotechnologisch herstellbar. Allerdings bewirkt erst die
Summe aller in natürlicher Vanille
vorkommenden Aromakomponenten den typischen Geschmackseindruck.
Rechtlich
gesehen
ist die Situation eindeutig – nur
wo „Echte Vanille“ drin ist, darf
auch „Vanille“ draufstehen. Jede
andere Zusammensetzung muss
Bei Vanille handelt es sich um
eine Gattung aus der Familie der
Orchideen. Sie umfasst mehr als
100 Arten, von denen nur etwa
15 aromatische Früchte tragen.
Allerdings wird hauptsächlich die
als „Echte Vanille“ bezeichnete
Art vanilla planifolia in Lebensmitteln verwendet. Nur die
Früchte dieser Art besitzen eine
Zusammensetzung, die ihr das
typische Aroma verleiht. Hierbei
handelt es sich um bis zu 20
cm lange grüne Samenkapseln,
die aus den Blüten hervorgehen
und häufig fälschlicherweise als
„Schoten“ bezeichnet werden.
Erst nach der Fermentation erhalten sie die bekannte schwarze
Farbe. Als wichtiges Kriterium
bei der Unterscheidung zwischen
natürlichem und künstlichem
Vanillearoma dienen häufig die
kleinen schwarzen Partikel im
Eis. Auch das machen sich einige
Eishersteller zu nutzen. So ist es
möglich, die Aromastoffe aus den
Vanillekapseln zu extrahieren
und anschließend durch künstliches Vanillin zu ersetzen. So
behandelte Vanillekapseln sind
deutlich günstiger und erwecken
durch die schwarzen Partikel den
Eindruck echter Vanille. Unabhängig vom Aussehen handelt
es sich nicht um „Echte Vanille“.
Daraus hergestelltes Speiseeis
darf nur mit „Vanillegeschmack“
ausgelobt werden.
39
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
mit „Vanillegeschmack“ gekennzeichnet werden. Untersuchungen
zeigen jedoch, dass dies nicht von
allen Herstellern berücksichtigt
wird.
Im Jahr 2008 wurden 22 Aromapasten zur Herstellung von Vanilleeis und das daraus hergestellte
Speiseeis untersucht. Obwohl die
Verkehrsbezeichnung bei allen
Proben darauf schließen ließ,
dass „Echte Vanille“ eingesetzt
wurde, bestätigte sich dies nur
bei 15 Proben. 7 Mal kam es zur
Beanstandung wegen Irreführung
des Verbrauchers. Anhand der
Untersuchungen wird aber auch
deutlich, dass immer weniger
Vanilleeis angeboten wird. Es gibt
Regionen, in denen aufgrund des
anhaltenden Preisdrucks keine
„Echte Vanille“ mehr zum Einsatz
kommt. Es bleibt abzuwarten, ob
sich dieser Trend auch in Zukunft
fortsetzt.
Weitere chemische Untersu­
chungen sind:
• Milchfettgehalt bei Milcheis
• Nachweis der Verwendung von
Farbstoffen
• Unterscheidung Schokolade/
kakaohaltige Fettglasur bei der
Sorte Stracciatella
• Unterscheidung von Speiseeis
mit und ohne Milchanteilen
13 Eisproben wurden auf Grund
der fehlenden Kenntlichmachung
eines verwendeten Farbstoffs beanstandet. Bei 6 Proben Milcheis
wurde ein deutlich zu niedriger
Milchfettgehalt festgestellt, die
Proben wurden als wertgemindert
beanstandet.
Bei einer Probe, welche die oben
genannte Ausnahme bildet, wurde
die Nennfüllmenge massiv unterschritten und ebenfalls eine Beanstandung ausgesprochen.
Stofflich gesehen waren die zur
Untersuchung
eingereichten
Proben unauffällig und gaben
keinen Grund zur Beanstandung.
Beanstandungsgrund
Anzahl
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften
9
Irreführend
Art.16VO(EG)178/2002,
§11(1)LFGB
1
Zusatzstoffe, fehlende
Kenntlichmachung
1
Tabelle 11 Beanstandungen bei Süßwaren
Warengruppe 44:
Schokoladenerzeugnisse
Von
144
untersuchten
Proben waren 23 (16,0%) zu
beanstanden.
Warengruppe 43:
Süßwaren
Warengruppe 45: Kakao
Von 79 Proben wurden 11 bean­
standet (13,9%).
Von
19
untersuchten
Proben waren 2 (10,5%) zu
beanstanden.
„Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was
man bekommt.“ – Forrest Gump,
gespielt von Tom Hanks.
Im Jahr 2008 ist für die Warengruppe 43 „Süßwaren“ dieses
Zitat, wie auch schon im Jahr
40
2007, sehr zutreffend. Bis auf eine
Ausnahme waren als Beanstandungsgründe immer Kennzeichnungsmängel festzustellen. So
wurden beispielsweise Beanstandungen bei zur Untersuchung eingereichten Proben von Süßwaren
aus osteuropäischen Ländern, auf
denen die Kennzeichnungselemente lediglich in einer nicht leicht
verständlichen Sprache aufgebracht waren, ausgesprochen. Bei
weiteren beanstandeten Proben
wurden verwendete Zusatzstoffe
nicht kenntlich gemacht oder nicht
mit ihrem korrekten Klassennamen genannt.
Zwei
Proben
Schokoladenplätzchen und zwei kakaohaltige Getränkepulver wurden im
Rahmen polizeilicher Ermittlungen
zur Untersuchung vorgelegt. Auf
der Verpackung der Proben wurde
durch einen Zwischenhändler das
Eine Probe Schokoladenplätt­
chen wies eine gravierende
mikrobiologische
Kontamination (Salmonella Typhimurium)
auf. Salmonella Typhimurium
gehört zur Gruppe der Enteritis
erregenden Salmonellen, die
vorwiegend eine Entzündung
der Darmschleimhaut mit Brechdurchfällen (Gastroenteritiden)
verursachen.
Eine Beschwerdeprobe gefüllte
Milchschokolade enthielt einen
spitzen, metallischen Fremdkörper. Bei Verzehr von Lebensmitteln, die derartige Fremdkörper
enthalten, sind gesundheitliche
Schäden infolge von Schnittoder Stichverletzungen bei der
Nahrungsaufnahme oder im Verdauungstrakt nicht auszuschließen. Beide Proben wurden als
gesundheitsschädlich beurteilt.
Mindesthaltbarkeitsdatum
verändert. Beim MHD handelt es
sich um eine Information des
Herstellers über den aus seiner
Sicht realistischen Gewährleistungszeitraum für die spezifischen
Eigenschaften seines Produkts.
Zu einer Änderung des MHD ist
nur derjenige befugt, der das
ursprüngliche Datum auf der Fertigpackung angebracht hat oder
der von diesem dazu ermächtigt
wurde. Eine unbefugte Änderung
des MHD ist somit zur Täuschung
der Verbraucher geeignet und
stellt eine Irreführung dar. Vier
überlagerte Schokoladen bzw.
gefüllte Schokoladen wiesen sensorische Mängel auf und wurden
als wertgemindert beurteilt.
17 Proben Kakao- bzw. Schokoladenerzeugnisse wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Insbesondere der Hersteller, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das
Verzeichnis der Zutaten waren
nicht rechtskonform angegeben.
Insbesondere war die Angabe der
Fette und Öle im Verzeichnis der
Zutaten fehlerhaft. Nach Anlage 1
der LMKV sind die Fette und Öle
getrennt in absteigender Reihenfolge anzugeben. Angaben wie
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
„z.Tl. gehärtet“ sind danach nicht
mehr zulässig.
Im Rahmen des bundesweiten
Lebensmittelmonitorings wurden
10 Schokoladenproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
(PSM), polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen
(PAK’s), des Mykotoxins Ochratoxin A (OTA) und von Schwermetallen untersucht. Die Ergebnisse
waren unauffällig und gaben somit
keinen Anlass zur Beanstandung.
Weitere acht Kakao- bzw. Schokoladenerzeugnisse wurden auf
Rückstände von PSM und Schwermetallen untersucht. Lediglich eine
Kakaoprobe wies eine Spur (0,02
mg/kg) des Pflanzenschutzmittels
Endosulfan auf.
Warengruppe 46: Kaffee
Von 41 untersuchten Proben
waren 5 (12,2%) zu beanstanden.
Schwerpunkt im Berichtszeitraum
war die Untersuchung entkoffeinierter Kaffees auf Dichlormethan.
Dichlormethan wird als Lösungsmittel zur Entkoffeinierung bei
Kaffees verwendet und steht im
Verdacht krebserregend zu sein.
Es wurden 8 Proben auf die vollständige Entfernung des Lösungsmittels bei der Herstellung geprüft.
In keinem der untersuchten Kaffees konnte Dichlormethan nachgewiesen werden.
Bei drei eingereichten Verdachtsproben
eines
kaffeehaltigen
Getränkepulvers konnten die
Vermutungen bestätigt werden.
Sie wurden in Verkehr gebracht,
obwohl deren Mindesthaltbarkeitsdatum längst überschritten
war (eine Probe sogar seit knapp
6 Jahren). Dies ist zwar möglich,
jedoch muss die Beschaffenheit
der Probe einwandfrei sein. Zwei
Proben wiesen jedoch erhebliche Mängel im Hinblick auf ihre
Beschaffenheit auf und wurden
daher als wertgemindert beurteilt.
Bei der dritten Probe war die sensorische Abweichung so minimal
das von einer Beanstandung
abgesehen wurde, lediglich die
wertgemindert
15%
gesundheitsschädlich
7%
irreführend
15%
Kennzeichnungsmängel
63%
Abb. 31 Beanstandungsgründe bei Kakao
Kennzeichnung (zu kleine Schrift,
dadurch nicht deutlich lesbar)
wurde beanstandet.
Bei zwei italienischen Espressos
wurden Kennzeichnungsmängel
in Bezug auf das Mindesthaltbarkeitsdatum festgestellt.
Röstkaffee stammt von Pflanzen der Gattung Coffea, wobei
insbesondere die Arten Coffea
arabica und Coffea canephora
var. robusta gehandelt werden.
Die ausschließliche Verwendung
von Arabica-Kaffee wird in der
Produktwerbung oft lobend hervorgehoben und mit einem Anbau
im „Hochland“ und besonderer
sensorischer Qualität verbunden.
Coffea Arabica und Coffea canephora var. robusta unterschieden
sich hinsichtlich des Gehaltes an
16-O-Methylcafestol, einem Diterpen. 16-O-Methylcafestol kommt
nur in Robusta-Kaffee vor (0,6 – 1,8
g/kg Rohkaffee-Trockenmasse)
und dient so als Indikator für den
Nachweis eines Verschnittes
von Arabica-Kaffee mit RobustaKaffee. Alle zur Untersuchung
eingereichten Kaffees mit der Auslobung „100%-Arabica“-Röstkaffee
wurden auf die Anwesenheit von
16-O-Methylcafestol untersucht.
Es gab dahingehend keine Beanstandung. Untersuchungen auf
das Schimmelpilzgift Ochratoxin
A sowie auf Acrylamid ergaben
im Berichtszeitraum erfreulicherweise keine Überschreitungen von
Höchst- oder Signalwerten.
Warengruppe 47: Tee
Von 59 untersuchten Proben
waren 4 (6,8%) zu beanstanden.
Schwerpunkt in diesem Berichtsjahr war die Untersuchung von
Rooibos-Tee auf Pflanzenschutzmittel. Erfreulicherweise waren
bei allen untersuchten RooibosTees keine Pflanzenschutzmittel
nachweisbar.
In einem aromatisierten grünen
Tee wurden Reste von Klebeband
und kleine blaue Kunststofffäden
gefunden. Des Weiteren war der
Anteil an groben Teebestandteilen wie grobe Spoßachsenabschnitte sehr hoch. Der Tee wurde
insgesamt als wertgemindert
beanstandet.
Bei einem „Sanddorn Instant Tee“
wurden nicht zugelassene Zusatzstoffe (hier: Süßstoffe) nachgewiesen und verwendete Farbstoffe
weder im Zutatenverzeichnis
aufgeführt noch in einer anderen
Art und Weise kenntlich gemacht.
Weiterhin wurde die Probe wegen
einer nicht üblichen Verkehrsbezeichnung beanstandet. Zu
erwähnen wäre hier noch, dass
sich trotz bildlicher Darstellung
von Sanddorn in diesem InstantTee laut Zutatenverzeichnis kein
Sanddorn befindet, sondern lediglich Sanddorn-Aroma.
Lapacho-Tee wird aus der inneren, roten Rinde des LapachoBaumes (Tabebuia impetiginosa)
hergestellt. Der bis zu 35 m hoch
werdende Baum ist in Mittel- und
Südamerika beheimatet. Der
Geschmack des Tees wird als
erdig mit einem Hauch süßlicher
Vanille beschrieben, ähnlich dem
Rooibos. Lapacho-Tee enthält
Calcium, Kalium, und Eisen auch
Spurenelemente wie Bor, Barium,
Iod, Strontium, aber kein Koffein.
Die in dem Tee enthaltene Naphthochinonverbindung Lapachol
soll einen positiven Effekt auf die
Verdauung haben.
41
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Ein „Lapacho-Tee“ wurde mit nährwertbezogenen Angaben wie „Die
Rinde besitzt einen für Pflanzen
ungewöhnlichen hohen Mineralstoffgehalt. Neben Kalzium, Eisen,
und Kalium findet man außerdem
seltene
Spurenelemente
wie
Strontium, Iod, Barium und Bor“
beworben, ohne die Gehalte der
entsprechenden
Mineralstoffe
bzw. Spurenelemente in der Nährwertkennzeichnung aufzuführen.
Abbildung 32 dargestellt sind.
9
Proben
Säuglingsnahrung
wurden im Rahmen einer Polizeiaktion aus einem Großlager entnommen. Diese Proben wiesen ein
längst abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf (überwiegend
Jahr 2000). Die Fertigpackungen
waren dabei teilweise schon
löchrig an den Falznähten, der
Geruch überwiegend muffig, teilweise waren Verschimmelungen
erkennbar. Bis auf eine Probe
wurden alle als nicht zum Verzehr
geeignet beurteilt.
Eine weitere Beanstandung betrafen Kennzeichnungsmängel bei
einem „Rooibush Amaretto Tee“.
Warengruppe 48:
Säuglings- und
Kleinkindnahrung
Der ubiquitär vorkommende Keim
Enterobakter sakazakki wurde in
einer Getreidebeikost nachgewiesen. Da Säuglinge eine empfindliche Verbrauchergruppe darstellen,
wurde die Probe als nicht sicheres
Lebensmittel eingestuft, obwohl
die mikrobiologischen Kriterien
der Verordnung 2073/2005 diese
Lebensmittelkategorie nicht erfasst.
Von
181
untersuchten
Proben waren 10 (5,5%) zu
beanstanden.
Diese Warengruppe zeichnet sich
durch sehr detaillierte Vorgaben
in der Diätverordnung aus, die
es zu überwachen gilt. Das zieht
ein hohes Maß an analytischem
Know-how nach sich bei einer
geringen Beanstandungsquote.
Dennoch sollte diese sensible
Warengruppe nicht vernachlässigt werden, da bereits geringe
Abweichungen in der Zusammensetzung, sei es durch mikrobiologische Kontamination oder durch
Vortäuschung eines erhöhten
Eiweißgehaltes mittels Melamin
in chinesischer Säuglingsnahrung
langfristige Schäden beim Säugling hervorrufen können, die sogar
bis zum Tod führen (Stichwort
Melaminskandal).
Warengruppe 49:
Diätetische Lebensmittel
Von
129
untersuchten
Proben waren 21 (16,3%) zu
beanstanden.
Auch in diesem Jahr wurden
wieder diverse Erzeugnisse für
Diabetiker, glutenfreie Produkte
oder bilanzierte Diäten, um nur
einige diätetische Erzeugnisse
dieser Gruppe zu nennen, von
den Landkreisen als Proben
eingeschickt.
Wie auch in den vergangenen
Jahren war die Beanstandungsquote wegen Kennzeichnungsmängeln bezüglich §19 der DiätV
Unter diesem Aspekt wurden im
Berichtsjahr diverse Einzeluntersuchungen durchgeführt, die in
Fett; 54
Eiweiß ; 56
Nitrat; 15
Zucker; 64
Mykotoxine; 14
Mikrobiologie; 601
Mineralstoffe; 96
wasserlösliche
Vitamine; 130
fettlösliche
Vitamine;40
Pestizide; 199
Sonstige; 240
Zusatzstoffe; 28
Abb. 32 1537 Einzeluntersuchungen an 181 Proben Säuglings- und Kindernahrung
42
sehr hoch. Insgesamt 12 Proben,
vor allem Milcherzeugnisse und
Backwaren für Diabetiker wurden
deshalb beanstandet.
Eine weitere Beanstandung betraf
eine Heilnahrung, die einen zu
geringen Vitamin A Gehalt aufwies. Dies wurde als irreführend
beanstandet.
Bei zwei Proben wurde ein Hinweis
auf eine fehlende Anzeige nach §
4a der Diätverordnung geschrieben. Es ist leider nicht bei allen
diätetischen Produkten ersichtlich,
ob sie bereits vor Einführung der
Anzeigenpflicht in Verkehr waren
und seitdem weder eine Änderung
in der Zusammensetzung, noch
in der Kennzeichnung erfahren
haben.
Warengruppe 50:
Fertiggerichte
Von 591 Proben wurden 60
beanstandet (10,2%).
„Gutes Essen kann gesundheitsschädlich sein, schlechtes ist es immer.“
(Wolfram Siebeck, Zeit-Magazin,
23.05.1975)
Glücklicherweise haben Kennzeichnungsmängel bei Fertigpackungen und fehlende Kenntlichmachung der Verwendung von
Zusatzstoffen bei lose abgegebenen Produkten keinen Einfluss
auf die stoffliche oder mikrobiologische Qualität der Fertiggerichte. Denn die beiden zuerst
genannten Punkte sind einzeln,
und erst recht in ihrer Summe, die
mit Abstand häufigsten Gründe,
warum im Berichtsjahr für Proben
des Warencodes 50 eine Beanstandung ausgesprochen wurde.
Weitere
Beanstandungsgründe
sind in der Tabelle aufgeführt. Bei
7 Proben wurden mehrere Beanstandungen ausgesprochen.
Im Berichtsjahr wurden ebenfalls
verschiedene
Schwerpunktaufgaben im Fachgebiet bearbeitet.
So wurden einerseits stichprobenartig verschiedene Kindertagesstätten und Schulen beprobt,
um die ausgeteilten Mahlzeiten
unter ernährungsphysiologischen
Gesichtspunkten zu untersuchen.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Probenmatrix
Diätstreichfette
Diätsüßware
Diätschokoladen
Diätmilcherzeugni
sse
kalorienarme
Ernährung
bilanzierte Diäten
Diätkonfitüren
Sonstiges
glutenfreie
Erzeugnisse
Beanstandungen
Diätbackwaren
35
30
25
20
15
10
5
0
Diätfruchtnektar
Anzahl
Probenspektrum und Beanstandungen
Abb. 33 Probenspektrum und Beanstandungen bei Diätischen Lebensmitteln
Andererseits wurde ebenfalls
stichprobenartig der mikrobiologische Status von Essen aus Imbisseinrichtungen überprüft.
Mittagessen aus Kindertages­
stätten und Schulspeisungen
Für die Untersuchung von Mittagessen aus Kindertagesstätten
und Schulspeisungen wurden
20 Proben, bei denen auf dem
Probeentnahmeschein
explizit
die Entnahme in einer Kindertagesstätte oder Schule vermerkt
wurde, untersucht.
Die ernährungsphysiologische Beurteilung der Proben erfolgte auf
der Grundlage der Veröffentlichungen des AID-Verbraucherdienstes sowie die Referenzwerte
für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
(DGE).
Als Richtwerte für die tägliche
Nährstoffzufuhr von Kindern und
Jugendlichen und damit als Beurteilungskriterien wird folgendes
angegeben.1
Kohlenhydrate: 49 % des Energiegehaltes der
Mahlzeit
Eiweiß:
13 % des Energiegehaltes der
Mahlzeit
Fett:
38 % des Energiegehaltes der
Mahlzeit
Weiterhin heißt es, dass „Ein
kindgerecht zusammengestelltes
Mittagessen etwa dreißig Prozent
des täglichen Energiebedarfs ent1 Die Hauptnährstoffe Protein, Fette,
Kohlenhydrate. Veröffentlicht auf http://
www.aid.de/ernaehrung/naehrstoffempfehlungen_hauptnaehrstoffe.php
Stand:
23.06.08
Beanstandungsgrund
Anzahl
Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften
19
Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung
13
Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,
§11(1)LFGB
9
Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen)
7
Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter
Verordnungen (andere Ursachen)
4
Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung)
4
Verstöße gegen unmittelbar geltendes .EG-Recht(ausgenommen Kennzeichnung und mikrobiologische Verunreinigung)
3
Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung
3
Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung)
2
Gesundheitsschädlich (andere Ursachen)
1
Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt
1
Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter
Verordnungen (mikrobiologische Verunreinigung)
1
Tabelle 12 Beanstandungsgründe bei Fertiggerichten
halten sollte“.2
Die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung3 gibt dabei als Richtwerte für die durchschnittliche
Energiezufuhr von Kindern folgendes an:
Alter
1-4
4-7
7-9
Geschlecht
Energiebedarf in
kJ
M
4700
W
4400
M
6300
W
5800
M
7500
W
7500
10-12
13-14
15-18
M
W
8500
M
11200
W
9400
M
13000
W
10500
Tabelle 13 Richtwerte für
Energiezufuhr bei Kindern
2 AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.: Verpflegung für
Kids in Kindertagesstätten und Schulen, 3.
unveränderte Auflage, Bonn, 2005
3 Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung
(DGE), Konzeption und Entwicklung:
Arbeitsgruppe „Referenzwerte für die
Nährstoffzufuhr“, 1. Auflage, Frankfurt am
Main, Umschau/Braus, 2000
9400
durchschnittliche
Aus
diesen
Empfehlungen
ergab sich aus hiesiger Sicht als
Untersuchungsspektrum
eine
Nährwertanalyse. Die Kontrolle
der
mikrobiellen
Beschaffenheit der Proben erfolgte auf
der Basis des LFGB und der
43
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Keines der Mittagessen, weder
in den Kindertageseinrichtungen
noch in den Schulen, liegt für alle
Altersstufen im Bereich des Richtwertes von 30% des täglichen
Energiebedarfs. Sowohl in den
Kindertagesstätten als auch den
Schulen wird das Essen meist an
alle Altersgruppen ausgeteilt. Der
unterschiedliche
Energiebedarf
müsste demnach je nach Altersgruppe anhand der Portionsgröße
angepasst werden. Diesbezüglich
wurden keine Bemerkungen auf
den Probeentnahmescheinen vorgenommen.
50
45
40
35
Prozent
Der Kohlenhydratanteil lag bei 6
von 11 Proben deutlich über dem
Richtwert von maximal 50%. Die
Verteilung des Fett- und Eiweißgehaltes zeigt ein sehr uneinheitliches Bild. Der Richtwert des
Eiweißgehaltes wird annähernd
eingehalten, während der Fettanteil bei fast allen Proben zu gering
ausfällt.
Mittagessen aus Kindertagesstätten (11 Proben)
M 1-3
30
W 1-3
25
M 4-7
20
W 4-7
15
Richtwert
Abb. 34
Prozentualer
Anteil des
Mittagessens
am Gesamtenergiebedarf
10
5
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Mittagessen
Nr.
Prozentualer Anteil der
Einzelkomponenten
am Energiegehalt
der kompletten Portion
80,0
Abb. 35 Prozentualer Anteil
der Einzelkomponenten am
Energiegehalt
der kompleten
Portion
70,0
60,0
Prozent
nachgeordneten
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
Prozentualer Anteil des Mittagessens am
Gesamttagesenergiebedarf
Eiweiß
Fett
50,0
Kohlenhydrate
40,0
Empfehlung Eiweiß
30,0
Empfehlung Fett
Empfehlung Kohlenhydrate
20,0
10,0
0,0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Mittagessen Nr.
Prozentualer
Anteil
des Mittags amaus
Gesamttagesenergiebedarf
Untersuchung
von
Mittagessen
Schulen (9 Proben)
45
Zusammenfassend ist festzustellen, dass weder in den Kindertagesstätten noch in den Schulen die
ernährungsphysiologische Zusammensetzung der ausgeteilten
Essen den Richtwerten der DGE
entspricht. Dieses Ergebnis sollte
jedoch nicht überbewertet werden,
da nur eine Mahlzeit je Einrichtung
untersucht wurde – ein Ausgleich
über die restlichen Mahlzeiten
der Woche sowie die nicht in der
Schule aufgenommenen Mahlzeiten kann somit noch erfolgen. Um
diesbezüglich eine fundierte Aussage machen zu können, sollten
die Mittagessen von mindestens
44
40
35
M 7-9
W 7-9
M 10-12
W 10-12
M 13-14
W 13-14
M 15-18
W 15-18
Prozent
30
25
20
15
Abb. 36
Prozentualer
Anteil des
Mittags am
Gesamttagesenergiebedarf
Richtwert
10
5
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Mittagessen Nr.
Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten
am Energiegehalt der
kompletten Portion
70,0
60,0
50,0
Eiweiß
Prozent
Weiterhin ist die in den Medien
oftmals dargestellte zu fettreiche
Ernährung von Kindern anhand der
zur Untersuchung eingegangenen
Proben nicht explizit feststellbar.
Es ist dabei allerdings zu beachten, dass diese Feststellung keine
Aussage über die außerhalb des
Angebotes der Kindertagesstätte
bzw. der Schule aufgenommene
Nahrung und deren Zusammensetzung macht.
Fett
Kohlenhydrate
Empfehlung Eiweiß
40,0
30,0
Empfehlung Fett
Empfehlung Kohlenhydrate
20,0
10,0
0,0
1
2
3
4
5
6
Mittagessen Nr.
7
8
9
Abb. 37 Prozentualer Anteil
der Einzelkomponenten am
Energiegehalt
der kompletten
Portion
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Richtwert
(KbE/g)
Warnwert
(KbE/g)
Aerobe
mesophile
Koloniezahl
1x106
---
Escherichia
coli
1x102
1x103
Salmonellen
---
n.n.in 25 g
Koagulasepositive
Staphylokokken
1x102
1x103
Präsumtive
Bacillus
cereus
1x103
1x104
Listeria
monocytogenes
---
1x102
Tabelle 14 Richt- und Warnwerten für gegarte
TK-Fertiggerichte bzw. Teile davon, die nur noch
auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen
Vorausgreifend kann festgestellt
werden, dass der mikrobiologische Status der Speisen aus
Imbisseinrichtungen
gut
ist.
4 http://www.lm-mibi.uni-bonn.de/DGHM.
html
100.000.000
Koloniebildende Einheiten pro Gramm
[KbE/g]
Mikrobiologische
Belastung
von zubereiteten Speisen aus
Imbisseinrichtungen
Als eine weitere Schwerpunktaufgabe für das Jahr 2008 wurde
die Untersuchung der mikrobiologische Belastung von zubereiteten Speisen insbesondere aus
Imbisseinrichtungen angesehen.
Dabei wurden 25 Essen aus verschiedenen Einrichtungen untersucht. Zur Untersuchung des mikrobiellen Status wurden in Anlehnung an die Empfehlungen der
DGHM4 zu Richt- und Warnwerten
für gegarte TK-Fertiggerichte bzw.
Teile davon, die nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden
müssen, folgende Parameter gewählt: Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Escherichia coli, Staphylococcus aureus sowie Salmonellen. Außerdem wurden Proben,
die eine Reis- oder Teigwarenkomponente enthalten, auf Bacillus
cereus untersucht. Gerichte, die
Geflügelfleisch enthalten wurden
zusätzlich auch auf Campylobacter untersucht.
Gesamtkeimzahl
10.000.000
1.000.000
100.000
Gesamtkeimzahl in KbE/g
10.000
Richtwert DGHM
1.000
100
10
1
1
3
5
7
9 11 13 15 17 19 21 23 25
Essen Nr.
Gesamtkeimzahl,
Abb. 38 Gesamtkeimzahl
in den Proben Enterobakterien, Bac. Cereus
100000000
10000000
1000000
100000
KbE/g
einer Woche ernährungsphysiologisch untersucht werden. Dies
wird im Jahr 2009 deshalb als weiterführende Schwerpunktaufgabe
aufgegriffen.
Gesamtkeimzahl [KbE/g]
Enterobakterien
10000
Bac. cereus
1000
100
10
1
5
6
7
12
13
14
16
17
20
24
25
Probe Nr.
Abb. 39 Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Bac. Cereus
Salmonellen wurden in keinem
Essen nachgewiesen.
Als erstes erfolgt eine Übersicht
über die festgestellte Gesamtkeimzahl (GKZ). Dabei ist zu beachten,
dass Produkte, die roh verzehrt
werden (Salate) eine natürliche
Mikroflora haben, welche die
Gesamtkeimzahl drastisch erhöhen kann. Außerdem bringen
Komponenten, die ohne Erhitzen
verzehrt werden (z.B. Feinkostsalate) erfahrungsgemäß ebenfalls
einen erhöhten Gehalt an Keimen,
in Abhängigkeit ihrer Zutaten, mit.
Es ist zu erkennen, dass die
Gesamtkeimzahl in nur eine Probe
über dem Richtwert der DGHM
(Richtwert für Fertiggerichte, die
nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen: 1*106
Koloniebildende
Einheiten
je
Gramm [KbE/g]) liegt.
Bei 14 Proben lag die Gesamtkeimzahl unter 2000 KbE/g. Die weiteren mikrobiologischen Parameter
dieser Proben waren ebenfalls
unauffällig. Diese Proben wurden
aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht im Diagram eingetragen.
Weitere 6 Proben lagen unter
oder bei 104 KbE/g. Bei 4 Proben
wurde
eine
Gesamtkeimzahl
zwischen 6*105 und 9*105 KbE/g
festgestellt. Außerdem war die
bereits erwähnte Probe, welche
bei 1,9*107 KbE/g, und damit dem
19-fachen des Richtwertes lag.
Insgesamt ist die Gesamtkeimzahl
als einziger Beurteilungsparameter aus oben genannten Gründen
ungeeignet. Deshalb werden
weitere mikrobiologische Kriterien
(Enterobakterien, E. coli, Staph.
aureus, Salmonellen, Bac. cereus,
Campylobacter) zur Beurteilung
herangezogen.
Im Diagramm 39 ist zu erkennen, dass erfreulicherweise nur
3 Proben eine erhöhte Zahl an
Enterobakterien enthalten. Bei
den anderen aufgeführten Proben
lag die Zahl der Enterobakterien
unter 100 KbE/g.
45
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
In einer Probe wurde in der
Reiskomponente
ein
extrem
hoher Gehalt an Bacillus cereus
(3,9*107 KbE/g; Richtwert 1*103
KbE/g, Warnwert 1*104 KbE/g)
festgestellt. Bei den weiteren bestimmten mikrobiologischen Untersuchungskriterien
waren
alle
Proben unauffällig und lagen mit
ihren Gehalten unter den Empfehlungen der DGHM.
Das allgemeine Vorgehen bei
Proben mit einer massiv erhöhten
Gesamtkeimzahl (Probe Nr. 7,
GKZ 1,9*107 KbE/g) war ein Hinweis auf die VO 852/2004 und die
Lebensmittelhygiene-verordnung
sowie die Empfehlung, eine Hygienekontrolle durchzuführen und
Nachproben zu nehmen.
Die Probe Nr. 24 wurde aufgrund
des hohen Gehaltes an Bacillus
cereus nach Artikel 14 Abs. 2 der
VO 178/2002 als inakzeptabel für
den menschlichen Verzehr und
damit als nicht sicher beanstandet.
Ein entsprechendes Gutachten
ging an die Überwachungsbehörde vor Ort.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass, wie bereits eingangs
erwähnt, der mikrobiologische
Status der stichprobenartigen
Untersuchungen im Allgemeinen
in Imbissen gut ist.
Allerdings ist anzumerken, dass bei
Lebensmitteln bzw. Gerichten mit
Rohkostkomponenten oder Komponenten, die vor dem Verzehr
nicht erhitzt werden, besondere
Aufmerksamkeit und hygienisches
Verständnis nötig sind.
Außerdem ist besonderes Augenmerk auf Gerichte mit einer Reiskomponente zu richten, da hier,
aufgrund der Fähigkeit des Bacillus cereus hitzeresistente Sporen
zu bilden, eine nicht vertretbare
Rekontamination
des
bereits
gegarten Gutes bei zu langer
Warmhaltezeit erfolgen kann.
Warengruppe 51:
Nahrungsergänzungsmittel
Von
50
untersuchten
Proben waren 14 (28%) zu
beanstanden.
Hauptaugenmerk lag im Berichtszeitraum wieder auf den 3 sachsen-anhaltinischen Unternehmen,
die Nahrungsergänzungsmittel in
Verkehr bringen. Dabei handelt
es sich um einen Hersteller, einen
Konfektionierer bzw. Abpacker
und einem Inverkehrbringer.
Zur Untersuchung gelangten zwei
Nahrungsergänzungsmittel,
die
bei so genannten „Kaffeefahrten“
für horrende Preise (399 € und
1198 €) erstanden wurden. Bei
beiden Proben führten verschiedene Mängel zu einer Beanstandung. Das erste Präparat für
Knorpel- und Gelenkaufbau wurde
aufgrund eines nicht zugelassenen
Zusatzstoffes und irreführender
Angaben in Bezug auf die Wirkung
des Präparates beanstandet. Das
andere Produkt enthielt nur noch
knapp die Hälfte der ausgelobten
Menge an Vitaminen, obwohl das
Mindesthaltbarkeitsdatum
des
Produktes erst in etwa anderthalb
Jahren abläuft. Die Probe wurde
aufgrund der irreführenden Angaben, diverser Kennzeichnungsmängel, fehlender Anzeige nach §
5 NemV, die für das Inverkehrbringen notwendig ist, und diverser
anderer Verstöße beanstandet.
Ein Untersuchungsschwerpunkt
im Berichtszeitraum war die Zu-
sammensetzung von Eiweißpräparaten, wie Proteinshakes,
Proteinriegeln und ähnlichen
Produkten. Bei 2 untersuchten
Riegeln wurde die Auslobung
„mit Calcium“ getroffen, ohne
dass Calcium in signifikanter
Menge im Produkt enthalten
war. Von „signifikanter Menge“
spricht man, wenn eine Portion bzw.
100g des Erzeugnisses mindestens
15% der empfohlenen Tagesdosis
an dem ausgelobten Bestandteil
beinhaltet. Die Proben wurden
dahingehend beanstandet.
„Kürbiskernölkapseln“
wurden
beanstandet, da sie nicht der
Definition eines Nahrungsergänzungsmittels entsprachen. Nahrungsergänzungsmittel sind dazu
da, die allgemeine Ernährung zu
ergänzen. Sie sind Konzentrate
von Nährstoffen oder sonstigen
Stoffen mit ernährungsspezifischer
oder physiologischer Wirkung,
allein oder in Zusammensetzung,
und liegen in abgemessenen,
kleinen Mengen vor. KürbiskernöI
erfüllt im Hinblick auf das Merkmal
„Konzentrat an Nährstoffen“ nicht
die Anforderungen an ein Nahrungsergänzungsmittel, da Kürbiskernöl selbst ein Lebensmittel des
allgemeinen Bedarfs darstellt. Auch
ist nicht ganz klar, wodurch hier
die allgemeine Ernährung ergänzt
werden soll.
Ein basisches Nahrungsergänzungsmittel wurde wegen irreführender Angabe in Bezug auf den
Chromgehalt und die nicht kenntlich gemachten Zusatzstoffe (hier
Süßungsmittel) beanstandet.
Art und Anzahl der beanstandeten Proben
Keine Beanstandung
Irreführend § 11 Abs. 1 LFGB
5
nicht zu
beanstanden
zu beanstanden
Verstöße gegen
Kennzeichnungsvorschriften
8
2
2
1
unzulässige Verwendung
Zusatzstoffe
Verstöße gegen sonst.
Vorschriften d.LFGB o.darauf
gest.VO
fehlende Kenntlichmachung
Zusatzstoffe
Abb. 40 Art und Anzahl der beanstandeten Proben Nahrungsergänzungsmittel
46
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Im Berichtszeitraum wurden 6
Nahrungsergänzungsmittel
mit
Folsäure auf ihre Zusammensetzung geprüft. Keine der untersuchten Proben war zu beanstanden.
Weiterhin lagen 6 Proben Fischölkapseln zur Untersuchung vor die
auf Dioxine untersucht wurden.
Auch hier gab es erfreulicherweise
keine Beanstandungen. Zwei
Proben „Cranberrykapseln“ waren
zu beanstanden. Eine Probe fiel
besonders aufgrund erhöhter
Schwermetallgehalte (hier Quecksilber, Blei, Cadmium) und irreführender Angaben auf dem Etikett
auf. Bei beiden Proben fehlte die
Kennzeichnung des Nährstoffes
bzw. sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Dadurch ist es bei
beiden Proben unklar, wodurch
die allgemeine Nahrung ergänzt
werden soll.
Die weiteren Beanstandungen
betrafen u.a. „Multivitamintabletten“ mit irreführenden Angaben
in Bezug auf die Vitamingehalte,
„Bierhefetabletten“ wegen irreführender Angaben in Bezug auf den
Vitamin B1- und Chromgehalt,
„Vitamin C-Brausetabletten“ mit
einer unvollständigen Herstellerangabe und „Algentabletten“ mit
zum Teil unlesbarer Schrift.
chinesischen Essig handelt, der
sich durch einen „intensiven, würzigen und süßen Geschmack [auszeichnet] und von dunkler Farbe
[ist]. Er besteht aus Reisessig,
der mit Zucker und Zuckercouleur
gesüßt und eingefärbt wurde.“5
Die Sinnenprüfung bestätigt die
Tendenz der Einstufung dieses
Produktes, ein süßer Geschmack
konnte jedoch nicht festgestellt
werden. Unter der Bezeichnung
„DÂM BÔNG“ kann ein informierter Verbraucher nicht erkennen,
um was für ein Erzeugnis es sich
handelt. Die oben genannten
Übersetzungen tragen nicht dazu
bei, den Verbraucher ausreichend
über das Produkt zu informieren.
Des Weiteren wurde ein Alkoholgehalt von 1,78 Vol% ermittelt, der
über dem kennzeichnungspflichtigen Gehalt von 1, 2 Volumenprozent im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr.
5 LMKV liegt. Ob die während der
Sinnenprüfung wahrgenommene
Gärnote und der damit verbundene
Alkoholgehalt zur Arteigenheit des
vorliegenden Erzeugnisses gehört
oder dies einen möglichen Verderb
anzeigt und damit den fehlenden
süßen Geschmackseindruck des
Erzeugnisses erklärt, konnte aus
hiesiger Sicht nicht weiter verfolgt
werden, da die Art des Produktes
nicht bekannt ist.
Warengruppe 53: Gewürze
Von
91
untersuchten
Proben waren 12 (13,2%) zu
beanstanden.
Das Untersuchungsspektrum sah
in diesem Jahr wie in Abbildung
42 aus.
Die Untersuchungen auf Mykotoxine, mikrobiologische Parameter
sowie Sudanrot und Cumarin
zeigten keine Auffälligkeiten.
Dagegen mussten zwei Gewürze
aufgrund ihres erhöhten Anteils an
säureunlöslicher Asche als nicht
unerheblich wertgemindert beurteilt werden. Eine Probe davon
wies zusätzlich einen stark verringerten Gehalt an etherischem Öl,
das diesbezüglich als Qualitätsparameter angesehen werden kann,
auf.
Bei einer Probe Kümmel war
das
Mindesthaltbarkeitsdatum
Untersuchungsspektrum von Gewürzen
5 http://www.asia-kueche.de
Warengruppe 52:
Würzmittel
Von 122 untersuchten Proben
waren 9 (7,4%) zu beanstanden.
Ochratoxin A
säureunlösliche Asche
Sudanrot
Beanstandungsgründe
Pestizide
etherisches Öl
Trockenmasse
Abb. 42 Untersuchungsspektrum bei Gewürzen
6
5
4
3
2
gesamte Kennzeichnung
nach LMKV fehlt
Zutatenverzeichnis fehlerhaft
fehlendes Los
nur ausländische Sprache
Hersteller ungenügend
0
Zusatzstoffkennlichmachung
fehlt
1
MHD nicht ausreichend
Highlight war eine Probe mit der
Verkehrsbezeicnung „DÂM BÔNG“
aus einem Asia-Shop. Nach Internetrecherche handelt es sich bei
dem Wort „Dam“ um die vietnamesische Bezeichnung für Essig
und „bong“ oder „trai“ kann mit
Frucht übersetzt werden. Weitere
Recherchen über das vorliegende Produkt zeigten, dass es
sich wahrscheinlich um braunen,
Aflatoxine
Mikrobiologie
Cumarin
Anzahl Verstöße
Die Hauptbeanstandungsgründe
dieser Warengruppe beziehen
sich hauptsächlich auf fehlende
Kenntlichmachung von Zusatzstoffen bei Würzmitteln aus loser
Abgabe bzw. Kennzeichnungsfehler bei Fertigpackungen.
Abb. 41 Beanstandungsgründe bei Würzmitteln
47
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
fehlerhaft und eine 5-Gewürzmischung fiel durch eine unterschiedliche Kennzeichnung der Zutaten
in englischer und deutscher Sprache auf.
Als nicht zum Verzehr geeignet
wurden Jalapeno-Flocken auf
Grund eines Insektenbefundes
beurteilt.
Warengruppe 54: Aromen
Von 12 untersuchten Proben
war 1 (8,3%) zu beanstanden.
Ein Vanille-Aroma wies eine nicht
absteigende Reihenfolge der
Zutaten auf.
Warengruppe 56:
Hilfsmittel
unzureichender Kennzeichnung
zu beanstanden, wobei 12 Beanstandungen auf die nicht den
Rechtsvorschriften entsprechende
Angabe der Verkehrsbezeichnung,
des Mindesthaltbarkeitsdatums,
des Quellnamens oder Quellortes
entfielen.
In mikrobiologischer Hinsicht entsprachen sämtliche Proben den
rechtlichen Vorgaben.
Warengruppe
60: Rohtabake,
Tabakerzeugnisse
Sämtliche 37 untersuchten
Proben entsprachen den recht­
lichen Vorgaben.
Die 28 untersuchten Proben
waren nicht zu beanstanden.
In einer Probe Hirschhornsalz
wurde
kein
Melamin
nachgewiesen.
Warengruppe 57:
Zusatzstoffe
Die 8 untersuchten Proben
waren nicht zu beanstanden.
Von 286 untersuchten Proben
waren 15 zu beanstanden.
Dem entspricht eine Beanstandungsquote von rund 5%.
Die Verteilung der 15 Beanstandungen hinsichtlich verschiedener
Beanstandungsgründe ist der
Abbildung zu entnehmen.
Insgesamt 13 Proben
auf
Grund
falscher
48
waren
oder
Von
263
untersuchten
Proben waren 25 (9,5 %) zu
beanstanden.
Es wurden u.a. Erzeugnisse aus
den Produktgruppen: Hemden,
Blusen, Strumpfhosen, Schirmmützen, Babymützen, Lätzchen,
Stillkissen, Schweißbänder, Strickgarne, Knöpfe, Armbänder, Ketten,
Karnevalskostüme,
Schulfüller,
Kopfhörer, Badeschwämme, Fahrradgriffe und Gummistiefel planmäßig untersucht.
In keiner der untersuchten Proben
waren Stoffe oder Verunreinigungen in Mengen nachweisbar,
die eine unmittelbare Gesundheitsschädigung zu Folge gehabt
hätten. Sechs Proben enthielten
jedoch Stoffe, deren Vorhandensein ein nicht akzeptables gesundheitliches Risiko darstellte. Fünf
dieser Proben, drei Lätzchen und
zwei Karnevalskostüme unterlagen dabei dem Phthalatverbot für
Babyartikel und Spielwaren.
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt können Auslöser für Allergien darstellen. Zum Schutz vor
der Nickelallergie dürfen derartige
Gegenstände kein Nickel freisetzen. Bei den untersuchten metallsichen Gegenständen erfüllten
alle Produkte diese Anforderung.
Verbreitet sind auch Allergien
gegen bestimmte Dispersionsfarbstoffe in Textilien. Hier stehen verbindliche Verbote noch aus. Die
grundsätzlichen Anforderungen
Warengruppe 59: Mineralund Tafelwasser
Die Beanstandungsquote sank
das zweite Jahr in Folge von 15%
im Jahr 2006 über 11% im Jahr
2007 auf 5% im Jahr 2008. Als
Ursache für diesen Trend wird die
zunehmende Vermarktung der
Warengruppe durch eine verhältnismäßig kleine Anzahl großer
Lebensmittel-Discounter
und
der damit einhergehenden Produktstandardisierung gesehen.
Warengruppe 82:
Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt
sonstige Abweichungen
14%
irreführend
5%
gesundheitsschädlich auf
Grund mikrobiologischer
Verunreinigung
0%
nicht zum Verzehr geeignet
19%
Kennzeichnungsmängel
62%
Abb. 43 Verteilung der Beanstandungen bezüglich der Beanstandungsgründe bei Mineral- und
Tafelwasser
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
an die Produktsicherheit werden
beim Einsatz derartiger Farbstoffe aber nur dann erfüllt, wenn
die Verwendung der Farbstoffe
gekennzeichnet wäre, so dass
die Allergiker sich durch Wahl
dispersionsfarbstofffreier Kleidung
schützen könnten. Ein Strickgarn
mit einem Dispersionsorangefarbstoff wurde als nicht sicheres
Produkt beurteilt.
Zahlreich weitere Beanstandungen ergaben sich, weil bei verschiedenen Artikeln geforderte
Angaben zum Material oder zum
Hersteller fehlten.
Warengruppe 83:
Bedarfsgegenstände
zur Reinigung und
Pflege sowie sonstige
Haushaltschemikalien
Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel bestehen aus einer Vielzahl
von chemischen und funktional
verschiedenen Substanzen.
Moderne konzentrierte Produkte
erreichen ihre gute Reinigungsleistung mit deutlich geringerem Chemikalieneinsatz.
Pulverförmige
Produkte werden dabei z. Zt. von
leichter handhabbaren flüssigen
Produkten verdrängt. Diese sind
auf Grund ihres wässrigen Millieus
dem mikrobiellen Befall ausgesetzt
und müssen durch geeignete Konservierungsstoffe haltbar gemacht
werden. Eine Kennzeichnung von
Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuchlichen Handhabung und
Verwendung dieser Produkte
auftreten können und dient dazu,
die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über
Sicherheit und Verwendung zu
lenken. Dazu fordert die Detergenzienverordnung (DetergVO),
die ab Oktober 2005 in Kraft trat,
dass Konservierungsstoffe unabhängig von ihrer Konzentration
in der Inhaltsstoffliste mit ihrem
Namen auf dem Etikett aufgelistet
sein müssen. Werden allergene
Duftstoffe nach dem Stoffverzeichnis der Kosmetikverordnung
eingesetzt, müssen auch sie bei
mehr als 0,01 Gewichtsprozent
angegeben werden. Zusätzlich
fordert die DetergVO, das Hersteller auf einer Website ein
Datenblatt über Inhaltstoffe entsprechend ihrem Gewichtsanteil in
absteigender Reihenfolge für den
Endkunden zur Verfügung stellen
müssen. In Deutschland gilt seit
2007 ergänzend das Waschund
Reinigungsmittelgesetz
(WRMG). Das zu untersuchende
Produktspektrum ist somit sehr
umfangreich. Aus dem vielfältigen
Angebot an Wasch-, Reinigungsund Pflegemitteln wurden 210
Proben untersucht, wobei 8 zu
beanstanden waren. Dem entspricht eine Beanstandungsquote
von rund 4%.
das Produkt mit einem Kindersicherheitsverschluss in Verkehr
gebracht werden muss.
Insgesamt ist zu beobachten,
dass im Jahr 2008 (Beanstandungsquote 4%) im Vergleich zum
Jahr 2007 (Beanstandungsquote
12%) die Vorgaben der DetergVO
zunehmend von den großen und
mittleren
Industrieunternehmen
umgesetzt werden, wobei allerdings meist kleine Unternehmen
und zum Teil auch ausländische
Unternehmen Defizite bei der
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aufweisen.
Warengruppe 84:
Kosmetische Mittel
Unter den beanstandeten Proben
war eine Probe Geschirrspülmittel Von
333
untersuchten
aus einem „Schnäppchenmarkt“, Proben waren 68 (20,4%) zu
welche nur in mehreren osteu- beanstanden.
ropäischen Sprachen beschriftet
war. Nach WRMG dürfen Pro- Keine der Proben musste in diesem
dukte nur in Verkehr gebracht Jahr als gesundheitsschädlich i.S.
werden, wenn sie in deutscher von § 24 LMBG beurteilt werden.
Sprache nach DetergVO gekennzeichnet sind. Bei einer Probe Die weitaus meisten BeanstanAutoscheiben-Reiniger von einer dungen ergingen wieder aufgrund
Tankstelle fehlte als Kennzeich- unvollständiger Kennzeichnung,
nungselement die geforderte Liste vor allem wegen unvollständiger
der Inhaltsstoffe auf der Verpac- oder fehlender Liste der Bestandkung komplett, bei zwei weiteren teile, fehlender Angabe der CharProben dieser Produktgruppe gennummer oder unvollständiger
fehlte in den Inhaltsstofflisten die Herstellerangaben, Warnhinweise
Angabe des Zusatzes von Duft- oder Verbraucherhinweise fehlten
stoffen bzw. von Konservierungs- oder waren nicht in deutscher
mitteln. Eine solche unvollständige Sprache vorhanden. Auch die
Kennzeichnung wurde auch bei Angaben zum Mindesthaltbarje einer Probe Metallputzmittel, keitsdatum bzw. Angaben zur
Geschirrspülmittel bzw. Sanitär- Verwendungsdauer nach dem
reiniger festgestellt. Bei einem Öffnen führten zu Beanstandunweiteren Sanitärreiniger wurde mit gen. Probleme bereitet auch
pH 1,23 ein extremer pH-Wert ≤ 2 immer wieder die Handhabung
gemessen,
der es inerfordert,
dass
Abb. 1: Bereiche,
die sich die
untersuchten
zur 8 der
des Bedarfsgegenstände
Symbols aus Anlage
Reinigung und Pflege nach dem ZEBS-Warencode aufteilen
ZEBS 834xxx
ZEBS 835xxx
Spezielle
RaumluftReinigungs- und
verbesserer
Pflegemittel
ZEBS 833xxx
Lebensmittelbedarfsgegenstände
ZEBS 831xxx
Textilien
ZEBS 832xxx
Haushalt
Abb. 44 Bereiche, in die sich die untersuchten Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege nach
dem ZEBS-Warencode aufteilen
49
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Kosmetik-Verordnung
„Hinweis
auf bestimmte Angaben“.
Die Zahl der Beanstandungen
(11 Proben) nach § 27 LFGB
(Irreführung) lag auch in diesem
Jahr wieder relativ hoch. Wirkaussagen zu wertgebenden
Bestandteilen (Aloe Vera, Kamille,
Bisabolol, Panthenol, Allantoin,
Jojobaöl, Vitamin E, Vitamin A, ...)
sowie durch pH-Wert bezogene
Aussagen zeigten Differenzen
zwischen Rezeptur und Aufmachung. Bei verschiedenen Proben
waren Hinweise zur Kontrolle der
Produktunterlagen entsprechend
§ 5b der Kosmetik-Verordnung
durch die zuständigen Behörden
vor einer Beanstandung nach § 27
LFGB sinnvoll.
Auffällig war u.a. ein „Balsam mit
UV-Schutz“, welches lediglich
0,15% eines UVB-Filters enthielt
und eine Absorption von ca 15%
im UVB-Bereich (bei 310nm)
erreichte. Ein Lippenbalsam mit
der Auslobung „umfassender
Schutz, double protection UVA
UVB …“ enthielt weder UVAFilter noch Breitbandfilter. Auch
zu einem Schuppenshampoo mit
lediglich 0,07% Zinkpyrithion gab
es Anfragen an den Hersteller.
Nach § 5b der Kosmetik-Verordnung muss der Hersteller/Inverkehrbringer von kosmetischen
Mitteln Unterlagen für die Durchführung der amtlichen Überwachung bereithalten. Durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16.September 1996 sind
in Sachsen-Anhalt als zuständige
Behörden die Lebensmittelüberwachungsämter benannt wurden.
Auf Grund der spezifischen Besonderheiten der Produktunterlagen
(quantitative Zusammensetzung,
Spezifikationen der Ausgangsstoffe und Endprodukte, Sicherheitsbewertung, Wirknachweise,
…) erscheint es notwendig, den
Sachverständigen für kosmetische
Mittel des LAV Sachsen-Anhalt
zur Kontrolle dieser Unterlagen
mit hinzuzuziehen.
In
Sachsen-Anhalt
sind zur
Zeit
etwa 30 Hersteller bzw
50
Tattoos und Permanent Make-up können gesundheitliche Risiken
für den Verbraucher bergen. Im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln
werden die verwendeten Farbmittel nicht auf die Haut aufgetragen,
sondern in die Haut eingebracht. Von hier aus können sie in den Organismus gelangen und beim Stoffwechsel in andere, auch schädliche
Verbindungen umgebaut werden. Zusätzlich spielen mangelnde Hygiene und allergische Reaktionen eine wichtige Rolle bei den Gesundheitsgefahren, die im Zusammenhang mit Tätowierungen und der
Anwendung von Permanent Make-up diskutiert werden. Auch andere
unerwünschte Wirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Probleme können ferner bei einer späteren Entfernung von Tätowierungen
auftreten. Darauf verweist u.a. die aktualisierte Stellungnahme Nr.
019/2007 des BfR vom 22. März 2004.
In Deutschland unterliegen Tätowiermittel den Vorschriften des Lebensund Futtermittelgesetzbuchs.
Eine Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter
vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (TätowiermittelVerordnung) wurde am 13. November 2008 vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verabschiedet
und trat am 1.Mai 2009 in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals
ein Regelwerk, dass die Verwendung von Tätowiermitteln gesetzlich
festlegt.
Unter diesem Aspekt wurden bereits im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt
in Tattoo-Studios durch die Lebensmittelüberwachungsämter Proben
entnommen und dem LAV Sachsen-Anhalt zur Untersuchung und
Begutachtung vorgelegt. Die notwendigen Kennzeichnungselemente
wie Chargennummer, Liste der Bestandteile, Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. die Verwendungsdauer nach dem Öffnen fehlten oft. Zwei
Proben waren mikrobiologisch durch Pseudmonas luteola und aerobe
Sporenbildner auffällig. Eine Probe enthielt auf dem Herstelleretikett
den Hinweis „Nicht für Tattoo“! Hinweise auf Grund der verwendeten
Konservierungsmittel und von Schwermetallgehalten brauchten nicht
ausgesprochen zu werden.
Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln den Überwachungsbehörden bekannt. Hierzu
gehören
neben
Herstellern
von kosmetischen Mitteln mit
Eigenmarken auch „reine“ Lohnhersteller, Betriebe aus dem pharmazeutischen Bereich, Wasch- und
Reinigungsmittelhersteller
und
Betrieb aus dem Bereich der
Nahrungsergänzungsmittel.
Im Berichtszeitraum wurde das
LAV Sachsen-Anhalt zu 15
Betriebskontrollen bei Herstellern
von kosmetischen Mitteln durch
die
Überwachungsämter
mit
einbezogen.
In den kontrollierten Betrieben
sind generell Produktunterlagen vorhanden, jedoch in sehr
unterschiedlicher Qualität. Allen
Betrieben
wurden
Auflagen/
Hinweise erteilt, um die Produktunterlagen den gesetzlichen
Anforderungen
anzupassen.
Ein besonderes Problem für die
Betriebe ist es, die Unterlagen
entsprechend
dem
aktuellen
Stand der Wissenschaft und der
Herstellungsbedingungen vor Ort
zu pflegen.
Der qualitativ hochwertigen Anforderung bei der Erstellung der Produktunterlagen an die Hersteller/
Inverkehrbringer sollte eine qualitativ hochwertige Kontrolle durch
die Überwachungsorgane entgegengesetzt werden.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Warengruppe 85:
Spielwaren und
Scherzartikel
Von 99 als Spielwaren erfassten
Proben waren 11 (11,1%) zu
beanstanden.
Bei den eingesendeten Erzeugnissen aus den Produktgruppen:
Scherzartikel, Handpuppen, Scoubidoubänder, Puppenstuben, Luftballons, Fingermalfarben, Kneten,
Zeitschriftenbeigaben, Babyrasseln, Gummitiere und Holzspielzeug gibt die Statistik die tatsächliche Situation nicht eindeutig
wieder, da einzelne Bedarfsgegenstände zu mehreren Warencodes
zugeordnet
werden
können. Luftballons sind sowohl
Spielwaren wie auch Gegenstände mit Mundschleimhautkontakt. Viele andere Spielwaren wie
Kinderkostüme und Masken sind
auch Gegenstände mit längerem
Hautkontakt. Aus diesen Gründen
sind einige als Spielwaren beanstandete Proben in der Statistik
der Warengruppe 82 erfasst. Wie
viele der Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt auch als Spielwaren zu beurteilen waren, weist die
Statistik nicht aus. Die Gesamtzahl
der als Spielwaren beanstandeten
Proben betrug 17.
Die Schwerpunkte der Beanstandungen lagen bei den Nachweisen verbotener Stoffe und dem
Nachweis bisher nicht geregelter
gesundheitsschädlicher
Stoffe.
Das LAV war als Sachverständigenbehörde nicht nur bei der
Untersuchung und Beurteilung
amtlicher Proben amtlicher Proben
gefragt. Infolge zahlreicher medienwirksamer
Rückrufaktionen
von Spielzeug waren Eltern und
Großeltern aber auch Medien
und Politik auf Hilfesuche bei der
Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Waren. Bei der Suche
nach kostenfreien Patentrezepten
konnte der Fachbereich Lebensmittelsicherheit allerdings nicht
weiterhelfen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Vergangenheit und
auch im Jahr 2008 zeigen immer
wieder:
1. Stoffliche Risiken sind in der
Regel nicht ohne aufwendige
chemische
Untersuchungen
erkennbar. Der Kunde muss
sich auf eine funktionierende
Kontrollen verlassen können
2. Auch Produkte die korrekt als
schadstofffrei getestet worden
sind, können Schadstoffe enthalten.
3. Die Bewertung der stofflichen
Risiken droht von der Produktentwicklung abgehängt zu
werden.
Als Beispiel dafür, dass einzelne
Stücke eines Spielwarenartikels
sehr unterschiedlich ausfallen
können seien zwei Babyrasselproben des vergangenen Jahres
genannt. Von der Kennzeichnung
mit Artikelnummer und vom Aussehen waren die Rasseln identisch.
Chemisch unterschieden sich die
Kunststoffe völlig. Die eine Rassel
war aus Polystyrol hergestellt, die
andere aus Polycarbonat. Während die Polystyrolrassel geringe
Mengen des wachstumshemmenden Styrols freisetzte, waren in
der Polycarbonatrassel deutliche
Spuren des schädlichen Dichlorethans nachweisbar.
An sich erfreulich ist der Rückgang
von PVC-Spielzeug mit reproduktionstoxischen
Phthalat-Weichmachern. Im Jahr 2008 waren
nur noch vier Produkte mit diesen
Stoffen zu beanstanden. Beunruhigend ist aber, dass die Auswahl
der Ersatzweichmacher sich nicht
auf im Lebensmittelsektor zugelassene Stoffe beschränkt. Vielmehr
kommt hier eine sehr breite Palette
an Stoffen zum Einsatz, die nicht
hinreichend toxikologisch bewertet sind. Unter anderem Stoffe,
die mit den verbotenen Phthalaten
chemisch nahezu identisch sind.
Zu den verbotenen Stoffen gehört
im Bereich der Scherzartikel das
Ammoniumsulfid in Stinkbomben.
Dass dieses Verbot nicht überall
bekannt ist, zeigte sich bei einer
Probe, in welcher der Stoff als
Bestandteil deklariert war.
Die Bewertung der Risiken von
nicht geregelten Stoffen ist eines
der Hauptprobleme der Spielzeugsicherheit. Talkum galt lange
als ungiftig und wurde in Scherzzigaretten verwendet, um beim Hineinblasen einen weißen „Rauch“
zu erzeugen. Zeitgleich mit einer
derartigen Planprobe ging Anfang
2008 eine Warnmeldung ein.
Beim Saugen an einer derartigen
Scherzzigarette hatte ein Kind das
Talkum in die Lunge bekommen.
Dort hatte es die Funktion erheblich gestört. Die Probe musste als
geeignet die Gesundheit zu schädigen beurteilt und die Erzeugnisse sofort vom Markt genommen
werden.
Bei krebserregenden, mutagenen
oder reproduktiontoxischen Stoffen, die in akut nicht mehr toxischer Dosis in Spuren enthalten
sind, muss im Einzelfall gutachterlich abgeschätzt werden, ob ein
gesundheitliches Risiko besteht.
Bei einer Puppe mit Trichlorethylenspuren wurde aufgrund eines
sehr engen Kontaktes zwischen
Kind und Puppe ein solches Risiko
gesehen.
Aufgrund des noch direkteren Stoffkontaktes bestehen für Fingermalfarben noch strengere Regeln. So
müssen hier die verwendeten Konservierungsstoffe gekennzeichnet
werden. Bei einer Probe wurde
das eingesetzte o-Phenylphenol
nicht gekennzeichnet.
Weitere Kennzeichnungsmängel
waren die nicht Kennzeichnung
von verschluckbaren Kleinteilen
und fehlenden Herstellerangaben.
Abschließend seien zwei echte
Erfolge der Bedarfsgegenständeüberwachung von Spielwaren
hervorgehoben. Bei der Untersuchung von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen in Luftballons
konnte ein deutlicher Rückgang
der Belastung mit diesen krebserregenden Stoffen nachgewiesen werden. Nur bei drei Proben
wurden erhöhte Gehalte bemängelt. Überhaupt keine Probleme
mehr gab es 2008 mit der Freisetzung primärer aromatischer Amine
aus mit Azofarbstoffen gefärbten
Spielwaren.
51
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Warengruppe 86:
Bedarfsgegenstände mit
Lebensmittelkontakt
Von
340
untersuchten
Proben waren 60 (17,6%) zu
beanstanden.
Erhöhte
Stoffübergänge
auf
Lebensmittel wurden bei unterschiedlichsten Materialien aus
Kunststoffen, Silikon, Gummi,
Metall, Pappe oder Holz festgestellt.
Unbeanstandet
blieben im vergangenen Jahr in
Sachsen-Anhalt Keramik- und
Glasgegenstände.
Hinreichend belegt ist die Tatsache, dass eine erhöhte Aufnahme
von Phthalaten für Männer reproduktionstoxisch ist. Ein Übergang
dieser vor allem als Weichmacher
in PVC verwendeten Stoffe von
Kunststoffen auf Lebensmittel
findet sich kaum noch. Die Aufnahme von Phthalaten ist in Folge
der weiteren Verwendung dieser in
Klebstoffen oder Beschichtungen
aber noch nicht gestoppt. Während
2007 der Übergang aus Pizzakartons im Fokus stand, wurden 2008
Holzbrettchen ins Visier genommen. Bei drei Brettchen wurden
gesundheitlich nicht unbedenkliche Mengen an Diethylhexylphthalat ermittelt, die insbesondere
bei Fettkontakt von den Materialien abgegeben wurden. Die Verwendung von Diisobutylphthalat
in einem Leim führte bei Papiertüten, die für heiße Baguettes
Verwendung fanden, ebenfalls zu
kritischen Stoffübergängen. Ein
anderes Problem in Holzbrettchen können Lösungsmitteleste
sein. Im vergangenen Jahr wurde
in einer Probe Rückstände des
genotoxischen 1,2-Dichlorethans
nachgewiesen.
Zu den immer wieder auftretenden Kontaminanten zählen
unter anderem Naphthalin und
Phenole. Diese Stoffe sind nicht
nur gesundheitlich ein Risiko. Sie
können aufgrund des Geruches
Lebensmittel auch sensorisch
beeinträchtigen. Bei einer Bratpfanne aus deren Griff Phenol und
52
Nitrophenol ausgasten, führte dies
zu einer berechtigten Verbraucherbeschwerde. In einem Flaschensauger für Kleinkinder wurde der
Übergang von Diisobutylphenol
nachgewiesen. Naphthalin verlieh
einem Brötchenkorb sein markantes Aroma.
Insgesamt zu hohe Stoffübergänge, die nicht im Einklang mit
der geforderten Guten Herrstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterial stehen, wurden
bei Kunststoffkanistern für den
Transport von Frittierfetten und
bei zwei älteren Silikonbackformen aus Sonderpostenmärkten
beanstandet.
Für metallische Gegenstände kann
ein Kontakt mit sauren Lebensmitteln zu Korrosionsproblemen
führen. Deutlich sichtbar wird
dieses Problem, wenn sich wie bei
zwei Löffelproben schon nach 24
h Kontakt mit 3%iger Essigsäure
brauner Rost bildet. Die dabei
gelösten Anteile an Eisen und
Chrom überschritten die tolerierbaren Mengen erheblich. Nicht
immer sind jedoch die Korrosionserscheinungen so leicht zu erkennen. Bei Aluminiumfolien ist ein
flächiges Lösen des Elements in
der Regel nicht sichtbar. Hier sind
die Hersteller aufgefordert, entweder durch geeignete Hinweise zum
Gebrauch dafür Sorge zu tragen,
dass keine unvertretbaren Veränderungen der Lebensmittel durch
die überhöhten Stoffübergänge
erfolgen. Dieser Hinweis fehlte
bei einer Folie, deren Prüfung mit
essigsaurer Lösung eine erhöhte
Aluminiumabgabe aufwies.
Hinweise zu einer sicheren und
sachgemäßen Verwendung waren
auch bei vier Menüschalen aus
Polystyrol zu fordern. Diese Proben
wiesen keine Hinweise auf die eingeschränkte Temperaturstabilität
des Materials auf. So muss damit
gerechnet werden, dass die Boxen
auch zur Abgabe sehr heißer, frittierter Speisen verwendet werden.
Dies führte bei den Schalen zur
Zersetzung des Kunststoffes und
damit zu unkalkulierbaren Stoffübergängen auf die Lebensmittel.
Weitere
Verwendungshinweise
wurden geforderten zur erforderlichen Vorbehandlung bei Holzmaterial, dass bei Verwendung
geruchlich und geschmacklich
aktive Inhaltsstoffe auf Lebensmittel abgab und bei verschiedenen Silikonformen, die ebenfalls
erhöhte Abgaben von Bestandteilen auf Lebensmitteln aufwiesen.
Die Verwendung von geeigneten
Materialien bei der Herstellung
und Abgabe von Lebensmittel ist
eine grundlegende Hygienepflicht.
Die Eignung der Materialen ist
vom Hersteller der Bedarfsgegenstände im Rahmen der Guten
Herstellungspraxis zu prüfen und
insbesondere bei Kunststoffmaterialien gegenüber dem Lebensmittelinverkehrbringer zu zertifizieren.
Die Verwendung von Kunststoffen
für die Verpackung von Backwaren, die vom Hersteller nicht für
diesen Zweck, sondern als Müllbeutel vorgesehen waren, verstieß
gegen diese Hygieneregelung.
Weitere Proben waren zu beanstanden, weil die verantwortlichen
Inverkehrbringer oder Hersteller
nicht gekennzeichnet waren.
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
1.1
Warengruppenübergreifende Untersuchungen
Die Abbildung 45 zeigt die Entwicklung der Probeneinsendungen und
Probenzahlen seit dem Jahr 2003.
Die Ursachen für den Rückgang
der Einsendungen im Jahr 2008
liegen möglicherweise in einem
stärkeren
Hygienebewusstsein
aufgrund mehrerer großer Erkrankungsgeschehen, die im Vorjahr
durch die Medien gegangen sind.
Bei 101 (46%) Einzelproben handelte es sich um Rückstell- bzw.
Beschwerdeproben (z. B. Reste
von verdächtigten Lebensmitteln),
bei denen ein direkter Bezug zum
Erkrankungsgeschehen
angenommen werden konnte. 119
(54%) der Einzelproben waren
Verdachtsproben oder Vergleichsproben, die im Zusammenhang mit
aufgetretenen Erkrankungen entnommen wurden, bei denen aber
ein unmittelbarer Zusammenhang
zu einer Erkrankung nicht bestand.
Insgesamt wurden 327 Teilproben
untersucht.
mittelproben zur Untersuchung
eingingen, waren Einzelerkrankungen. In 22,5% der bekannt
gewordenen Erkrankungen waren
2 oder mehr Personen betroffen.
Nur 4,5% der Erkrankungen waren
Gruppenerkrankungen von mehr
als 10 Personen. In 15,7% der
Fälle war die Anzahl der Erkrankten unbekannt.
Bei 13,5% der Erkrankungsgeschehen (12 Probeneinsendungen) ließen die Untersuchungsergebnisse einen ursächlichen
Zusammenhang mit den beschriebenen Erkrankungen erkennen.
In 5 Fällen davon traten die
Erkrankungen im Privathaushalt
auf, 5 Erkrankungsgeschehen
standen im Zusammenhang mit
dem Verzehr von Speisen in
Gaststätten oder Imbisseinrichtungen, je 1 Erkrankungsgeschehen trat in einer Kita und einer
Jugendherberge auf. Der Anteil
der Einzelproben, bei denen ein
ursächlicher Zusammenhang mit
der Erkrankung vermutet werden
kann, ist mit 13,5% bei den
Proben aus Privathaushalten am
höchsten. Anders als bei Proben
aus gastronomischen Einrichtungen oder aus Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung handelt es sich bei diesen Proben in
der Regel um das tatsächlich verzehrte Lebensmittel.
Krank durch Salmonellen
Als häufigste Erkrankungsursache
57,3% der Erkrankungen, in wurde mit 24,4% der Verdacht
deren Zusammenhang
Lebens- auf eine Salmonellose geäußert.
Entwicklung der Probeneinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003
322
Anzahl Probeneinsendungen und
Einzelproben
350
321
348
276
300
242
220
250
200
150
128
125
124
131
129
97
100
50
0
2003
2004
2005
Probeneinsendungen
2006
2007
Einzelproben
Abb. 45 Entiwicklung der Probeeinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003
2008
Verdachts- und Vergleichsproben
Im Jahr 2008 wurden am Landesamt für Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt 97 Probeneinsendungen mit 220 Einzelproben, die
89 Erkrankungsgeschehen zugeordnet werden konnten, untersucht. Gegenüber dem Vorjahr
ist die Anzahl der Erkrankungsgeschehen um 39 zurückgegangen.
Dementsprechend war bei den
Einzelproben ein Rückgang um
101 Proben zu verzeichnen.
Rückstell- und
Beschwerdeproben
1.1.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle
Feststellungen bei Einzelproben mit
kausalem Zusammenhang
Salmonellen
4
3
Norovirus/Rotavirus
-
3x
Umgebungsproben
Bacillus cereus
2
1
Staphylococcus aureus
1
-
Biogene Amine
1
-
sonstige Feststellungen bei Einzelproben
Salmonellen
-
-
/Enterotoxin
-
1
Clostridium perfringens
1
-
Bacillus cereus
4
5
Biogene Amine
2
-
hohe Keimgehalte,
Verderb
-
6
Staphylococcus aureus
Tabelle 15 Feststellungen zu Einzelproben
Übereinstimmend damit ist der
Anteil der Salmonellenbefunde
bezogen auf die Einzelproben mit
Feststellungen (Tabelle 15), wie
schon in den Vorjahren, mit 47%
am höchsten.
In 66,2% konnten die Salmonellenverdächte bzw. Salmonellenbefunde bei den Erkrankten durch
Erregernachweis im Lebensmittel
bestätigt werden. Mit 57,1% lag
dabei der Anteil der bestätigten
Salmonellenverdächte/Salmonellenbefunde bei den Erkrankungsgeschehen mit Herkunft der Proben
aus dem Privathaushalt deutlich
über denen bei Erkrankungen mit
anderer Probenherkunft.
Insgesamt wurden in 6 Erkrankungsgeschehen Salmonellen als
Ursache bzw. mögliche Ursache
der Erkrankungen ermittelt:
53
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
• Nach Verzehr roheihaltiger
Produkte in einer Konditorei
erkrankten mehrere Personen
an Salmonellose. Auf der
Schale, der daraufhin im Erzeugerbetrieb entnommenen Eier,
wurde Salmonella ser. Enteritidis nachgewiesen.
• Aufgrund eines Salmonellenbefundes bei einem Kind ging die
in Verdacht stehende Rohwurst
zur Untersuchung ein. In der
Wurst wurde Salmonella ser.
Typhimurium nachgewiesen.
• Ebenfalls nach Verzehr
von Rohwurst erkrankten 3
Familienmitglieder. Bei einem
Erkrankten wurde Salmonella
ser. Typhimurium nachgewiesen. Durch den Nachweis von
Salmonella ser. Typhimurium
in der von den Betroffenen
verzehrten Wurst konnte ein
Zusammenhang hergestellt
werden.
• Nach Verzehr von Hackfleisch
erkrankte ein Kind an Salmonella ser. Typhimurium. In
dem noch im Privathaushalt
befindlichem Rest wurde
ebenfalls S. ser. Typhimurium
nachgewiesen.
• 2 Kinder erkrankten nach
Verzehr von Hackfleisch an Salmonella ser. Typhimurium. Der
Befund konnte durch die Untersuchung des noch im Haushalt
befindlichen Resthackfleischs
bestätigt werden.
• Nach Verzehr von Rostbrätel in
einer gastronomischen Einrichtung erkrankten 2 Personen mit
unbekannter Ursache. In dem
für das Rostbrätel verwendetem
Schweinerückenfleisch wurde
Salmonella ser. Brandenburg
nachgewiesen. Aufgrund des
Erkrankungszeitpunktes und
der Symptome konnte eine Salmonellose nicht ausgeschlossen werden.
Erkrankungen durch andere
Ursachen
• Eine Stunde nach Verzehr von
Reis mit Gemüse in einem Asiaimbiss erkrankten 2 Personen
an Übelkeit und Erbrechen.
Sowohl in dem am Verzehrstag
als auch am Folgetag zubereitetem Reis wurden emetisches
Toxin bildende Bacillus cereus,
in für Erkrankungen ausreichenden Größenordnungen von
58.000.000 KbE/g bzw. 48.000
KbE/g, nachgewiesen.
• 12 Kinder einer Kindertagesstätte erkrankten 2 bis 3
Stunden nach Beginn des
Frühstücks, welches aus einer
Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung geliefert wurde. In
den zur Untersuchung gelangten Brotscheiben mit Frischkäse
und Teewurst sowie Knäckebrot
mit Streichfett wurden toxinbildende Staphylococcus aureus
und emetisches Toxin bildende
Bacillus cereus nachgewiesen.
Wenngleich die nachgewiesenen Keimzahlen für eine Infektion gesunder Erwachsener
nicht ausreichen, ist ein Zusammenhang zu den Erkrankungen
aufgrund der beschriebenen
Symptome nicht auszuschließen. Der Nachweis pathogener
Keime spricht zumindest für
hygienische Mängel bei der
Zubereitung.
• Eine Stunde nach Verzehr einer
Pizza mit Thunfisch erkrankte
eine Person an Übelkeit,
Durchfall und starker Rötung
der Haut. In dem zur Untersuchung gelangtem Rest der
Pizza wurden 2136 mg/kg Histamin nachgewiesen. Gehalte
zwischen 1500 und 4000 mg/kg
gelten als stark toxisch.
1.1.2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Im Jahr 2008 wurden 15 Lebensmittel tierischer Herkunft sowie
120 pflanzliche Lebensmittel auf
gentechnische
Veränderungen
untersucht.
Anhand dieser insgesamt 136
Proben erfolgten 69 Untersuchungen auf veränderte Sojabohnen,
21 Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Mais, 57
Untersuchungen auf gentechnisch
veränderten Reis. Ein Teil der
Proben war auf mehrere Zielorganismen zu analysieren.
In 7 Proben konnten gentechnisch veränderte Sojabohnen
nachgewiesen werden. In keiner
der quantifizierten Proben wurde
der Toleranzwert von 0,9%
für zugelassene gentechnisch
veränderte Sojabohnen überschritten. In einer Probe wurde
gentechnisch veränderte Soja
54
Ergebnisse der quantitaAnzahl der
Proben mit
tiven Untersuchungen
nachgewiesenen
gentechnisch
veränderten
Organismen,
bei denen nur
der qualitative Nachweis
valide Ergeb- <0,1% 0,1%- >0,9%
nisse brachte
0,9%
Anzahl
der insgesamt auf
gentechnische
Veränderungen
untersuchten
Proben
Anzahl der
Proben,
in denen
gentechnische
Veränderungen
nachgewiesen
werden
konnten
Gentechnisch
veränderte
Sojabohnen
69
7
3
3
1
0
Gentechnisch
veränderter Mais
21
0
0
0
0
0
Gentechnisch
veränderter Reis
57
1
1
0
0
0
Tabelle 16 Untersuchungsergebnisse Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
mit einer Nachweisgrenze von
20%, bezogen auf die aus dieser
Probe extrahierbare SojabohnenDNA, qualitativ nachgewiesen.
Dies lässt schließen, dass aus
gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellte Zutaten zur
Herstellung des Erzeugnisses mit
einer Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9% für zufällige
oder technisch nicht vermeidbare
Anteile verwendet worden sind.
Zur weiteren Abklärung wurde das
Ergebnis an die für den Hersteller
zuständige Behörde weitergeleitet,
da eine Analyse von Ausgangsstoffproben auf gentechnisch veränderte Sojabohnen erforderlich
ist. Dabei sollten alle aus Soja
hergestellten Erzeugnisse einbezogen werden.
Der Anteil an Proben mit Nachweis
von gentechnisch veränderten
Sojabohnen blieb im Jahr 2008 in
etwa auf dem Niveau der Vorjahre.
Dies zeigt, dass die Systeme der
Produzenten und Importeure, eine
Trennung von gentechnisch veränderten Rohstoffen und konventionellen Rohstoffe zu gewährleisten,
im Allgemeinen gut funktionieren.
Keine der Proben war positiv in
den Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Mais. Einschränkend ist anzumerken, dass
im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich weniger Proben auf gentechnisch veränderten Mais analysiert wurden. Damit kann keine
zu verallgemeinernde Aussage zu
gentechnisch verändertem Mais
getroffen werden.
Anteil
gentechnisch
veränderter
Proben in
Prozent
Im Jahr 2008 wurden die in den
Vorjahren begonnenen Untersuchungen auf gentechnisch
veränderten Reis fortgesetzt. In
einer von 57 untersuchten Proben
konnte gentechnisch veränderter
Gentechnisch veränderter Reis Bei Reis als das Grundnahrungsmittel
für Milliarden Menschen werden weltweit in mehreren intensiv geführten Forschungsprogrammen gentechnologische Verfahren in der Züchtung angewandt. Dabei wird in den USA in erster Linie an gentechnisch
verändertem Reis mit Herbizidreistenzen gearbeitet. Für eine der herbizidresistenten Linien wurde in der Europäischen Union die Zulassung
beantragt. Durch Kontamination von Saatgut in den Forschungs- und
Vermehrungsstationen gelangte Reis der Linie LL601 unbeabsichtigt
in die Nahrungsmittelproduktion. Dies führte im Jahr 2006 zu Warnmeldungen im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für
Lebens- und Futtermittel (RASFF). Durch EU-Entscheidungen wurde
daraufhin die Analyse von jeder Sendung Langkornreis aus den USA
veranlasst. Die Behörden der verschiedenen administrativen Ebenen
in den USA haben in der Folge eine Reihe von Maßnahmen erlassen,
um ein weiteres Vorkommen dieser nicht zugelassenen Reislinien zu
vermeiden. Der Erfolg dieser Maßnahmen war dahingehend sichtbar,
dass in Sachsen-Anhalt kein Reis aus den USA gefunden wurde, der
mit Reis der Linie LL601 kontaminiert war.
In den asiatischen Staaten sind die gentechnologischen Forschungsaktivitäten nicht zuletzt aufgrund der raschen Zunahme der Bevölkerung
bei gleichzeitig sinkender landwirtschaftlicher Nutzfläche vor allem auf
Krankheits- und Insektenresistenz gerichtet. Gentechnisch veränderter
insektenresistenter Reis wird seit etwa zehn Jahren in China, Korea und
Vietnam in Freisetzungsverschen geprüft, ist aber bis heute weder in
den genannten asiatischen Staaten noch in der EU zugelassen. In den
Jahren 2006 bis 2008 wurden wiederholt Erzeugnisse mit Ursprung in
China gefunden, in denen gentechnisch veränderter Reis nachgewiesen werden konnte. Dies wird auf illegal verbreitetes Saatgut in China
zurückgeführt. Die Firmen, welche das Saatgut für die Freisetzungsstudien erzeugten, verkauften dieses Saatgut illegal an Bauern und
damit gelangte gentechnisch veränderter Reis in die Nahrungskette.
Mit der Entscheidung 289/2008/EG wird nunmehr die Untersuchung
aller Erzeugnisse aus Reis mit Ursprung aus China durch ein amtliches
oder ein dafür autorisiertes Labor gefordert.
Reis der nicht zugelassenen
Linie Bt63 nachgewiesen werden.
Gentechnisch veränderter Reis ist
nichtGentechnisch
zugelassen,
derSojabohnen
qualitative
veränderte
qualitativ
positiv
negativ
negativ
0,1%-0,9%
Abb. 47 Anteil positiver Untersuchungsergebnisse von gentechnisch veränderten Sojabohnen
20
15
10
5
1998
1999
2000
2001
Soja
positiv
<0,1%
30
25
0
Nachweis reicht aus. für nicht
zugelassene GVO gilt die Nulltoleranz. Die Probe wurde im
Sinne von Art. 4 (2) der VO (EG)
1829/2003Gentechnisch
beanstandet.
Bei
veränderter Reis
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Mais
Abb. 46 Entwicklung der positiven Proben von gv Soja und gv Mais in den vergangenen zehn Jahren
Abb. 48 Anteil positiver Untersuchungsergebnisse von gentechnisch verändertem Reis
dieser Probe handelte es sich um
Reisnudeln mit Ursprung in China.
Es bestand die Möglichkeit, diese
Probe in das Labor in China
zurückzuverfolgen, in welchem die
nach der Entscheidung 2008/289/
EG geforderten Untersuchungen
vor dem Export in die EU durchgeführt wurden. Dabei zeigte sich,
dass die betroffene Charge mit
55
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
einer zu geringen Sensitivität aufgrund des zu geringen Einsatzes
von DNA in den Reaktionsansatz
untersucht worden war.
Untersuchung
gentechnisch
veränderter Futtermittel
In Amtshilfe für die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau wird die Untersuchung gentechnisch veränderter
Futtermittel am Landesamt für
Verbraucherschutz durchgeführt.
Den Schwerpunkt bildete die
Untersuchung von Futtermitteln
für die ökologische Landwirtschaft
auf gentechnisch veränderten
Sojabohnen, gentechnisch veränderten Mais und Raps. Insgesamt
gelangten 33 Proben zur Untersuchung. 32 dieser Proben wurden
auf gentechnisch veränderte (gv)
Sojabohnen untersucht, 30 auf gv
Mais und 19 Proben auf gv Raps.
In 12 Proben (37%) aus der ökologischen Landwirtschaft wurden
gentechnisch veränderte Sojabohnen der Linie GTS 40-3-2 (Roundup Ready™) mit Anteilen von
0,1% bis 100%, jeweils bezogen
auf die extrahierte SojabohnenDNA, nachgewiesen.
Der Anteil von 37% Proben aus
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen in der Europäischen Union für Lebensmittel und auch für Futtermittel zugelassen
werden. Auch die zugelassenen Linien werden derzeit in Europa nicht
oder nur in sehr geringem Umfang für die Lebensmittelherstellung
verwendet. In jedem Fall müssen Lebensmittel, die GVO enthalten,
aus GVO bestehen oder aus GVO hergestellt werden, entsprechend
gekennzeichnet sein. Da im Rahmen des Anbaues, des Transportes
und der Verarbeitung zufällige oder technisch unvermeidbare Kontaminationen nicht immer ausgeschlossen werden können, wurde in der
Europäischen Rechtsnorm der Schwellenwert von 0,9% für die Kennzeichnung eingeführt. Bei Erzeugnissen, in denen GVO unterhalb des
Schwellenwertes nachgewiesen werden konnten, müssen die verantwortlichen Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen, dass
sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein
derartiger Materialien zu vermeiden. Für nicht zugelassne GVO hingegen gilt die Nulltoleranz, Lebensmittel, in denen solche nicht zugelassenen GVO nachgewiesen werden, dürfen in der EU nicht in den Verkehr
gebracht werden. Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachen-Anhalt
werden Lebensmittel auf zugelassene und auf nicht zugelassene GVO
untersucht.
der ökologischen Landwirtschaft
mit gv Sojabohnen, davon 9
Proben (28%) mit Gehalten über
dem Schwellenwert für zufällige
oder technisch nicht vermeidbare
Spuren von 0,9% erscheint aus
unserer Sicht, insbesondere im
Vergleich zu den Ergebnissen
der
Lebensmitteluntersuchung,
recht hoch. Es ist zu berücksichtigen, dass bei einem Teil der
Proben, bei denen Soja nicht in
der Deklaration aufgeführt war,
botanische Verunreinigungen im
Sinne von §4 (1) der Futtermittelverordnung durch Kontrollen vor
Ort abgeklärt werden müssen.
Gentechnisch veränderter Mais
der Linie MON863 wurde in einer
Probe nachgewiesen, in dieser
Probe waren ebenfalls Sojabohnen
der Linie GTS 40-3-2 mit einem
Anteil von 64% nachweisbar.
1.1.3 Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Betreiber
von Sonderpostenmärkten in
Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum 13.02.2008 bis 10.03.2008
162 Proben in das Landesamt für
Verbraucherschutz zur Untersuchung eingesandt.
Dabei handelte es sich überwiegend um Erzeugnisse, die in Fertigpackungen an den Verbraucher
abgegeben werden sollten. Die
Entnahme erfolgte zum einem in
zwei Filialen dieser Sonderpostenmärkte, zum anderen wurden
zahlreiche Proben in einem den
Behörden
nicht
gemeldeten
Lebensmittellager der Betreiber
der Sonderpostenmärkte entnommen.
Von 162 zur Untersuchung
eingesandten Proben wurden
126 Proben beanstandet, dies
56
entspricht einer Beanstandungsrate von 77,7%. Nur 37 Proben
gaben nach dem Umfang der
durchgeführten Untersuchungen
keinen Anlass zur Beanstandung.
PFUI TEUFEL!
Polizei beschlagnahmt
Lebensmittel.
abgelaufene
Sie finden unter anderem: Suppendosen
(haltbar bis 1998), Obstkonserven
(bis 2001), Gemüsegläser (bis 2004), alte
Babynahrung von Alete und Hipp. Dabei
auch Frischmilch- und Getreidebrei. Haltbar bis 2000...
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/02/15/
gammelfleisch/lebensmittel-b... 26.05.2009
Bei den aus den Filialen entnommenen Proben handelte es sich
um Wurst- und Fleischwaren, die
sowohl aus der Kühleinrichtung
als auch aus der Gefriereinrichtung entnommen wurden sowie
um diverse Konserven, Süßwaren, Gewürze und Getränke. Die
Proben wurden mit unvollständiger
Kennzeichnung bzw. völlig ohne
Kennzeichnung im Verkauf in
der Selbstbedienung abgegeben.
Teilweise wurden die Produkte mit
deutlich abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Gefriereinrichtung vorgefunden, obwohl
sie vom Hersteller auf dem Originaletikett jedoch mit einem Kühldatum versehen worden waren.
Aus dem den Behörden nicht
gemeldeten
Lebensmittellager
wurden neben Fleisch- und Wurstwaren, gefrorener Fisch, zahlreiche Erzeugnisse wie Suppen
(Instantware, Konserven), Obstkonserven, Frühstückscerealien,
Süßwaren. Gemüseerzeugnisse
und alkoholfreie Getränke zur
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Untersuchung eingesandt. Bei
den meisten Proben war zum
Zeitpunkt
der
Probenahme
das
Mindesthaltbarkeitsdatum
abgelaufen. Die Dauer der Überschreitung lag dabei zwischen
wenigen Monaten und mehreren
Jahren. Ca. 50% der entnommenen Proben waren verdorben und
wurden als nicht mehr verzehrsfähig beurteilt. In zahlreichen Fällen
wurden die Lebensmittel als
wertgemindert beurteilen, da die
Erzeugnisse deutlich von der Verkehrsauffassung für die jeweilige
Produktgruppe abwichen.
Die zur Untersuchung eingegangenen tierischen Lebensmittel
waren den in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführten Warengruppen zuzuordnen.
Warengruppe
04
05
06
07
08
10
50
Butter
Eier
Fleisch
Fleischerzeugnisse
Wurstwaren
Fisch
Fertiggerichte
Anzahl
der
Proben
1
1
7
52
31
3
10
47 dieser Proben wiesen deutliche
sensorische Mängel im Geruch
und Geschmack auf und wurden
im Sinne des Artikel 14 Nr. 2 b)
VO (EG) Nr. 178/2002 als nicht für
den Verzehr durch den Menschen
geeignet beurteilt. Bei 72 Proben
wurden Kennzeichnungsmängel
festgestellt. 8 Proben wurden
aufgrund irreführender Angaben
beanstandet.
33 Proben wurden vom Vertreiber
selbst abgepackt und gekennzeichnet. Großteils handelte es
sich um Erzeugnisse, die in der
Gefriereinrichtung
vorgefunden
wurden und vom Hersteller auf
dem Originaletikett jedoch mit
Lagerungshinweisen (z. B. Lagerung bei 2-7°C) oder ohne Angabe
einer Aufbewahrungstemperatur
versehen waren. Ein Teil dieser
Proben wurde mit einem Verpackungsdatum und einer weiteren
Datumsangabe ohne Angabe
„mindestens haltbar bis..“ vorgefunden. Bei diesen Proben fehlten
in der Kennzeichnung die Anschrift
des Herstellers, des Verpackers
oder eines in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers und das
Verzeichnis der Zutaten.
Bei 6 Proben handelte es sich um
Schweine- und Geflügelfleisch in
der vom Hersteller herrührenden
Fertigpackung im Sinne des § 6
des Eichgesetzes, welche zusätzlich mit einem Etikett des Vertreibers gekennzeichnet war.
Lebensmittelskandal:
HaltbarkeitsEtiketten manipuliert - Illegales Lager
gesperrt
Gammelware im Kaufregal
Heudeber/MZ/kb/lö. Im Harz sind möglicherweise in größerem Ausmaß Lebensmittel-Etiketten manipuliert worden. In
einer illegalen Lagerhalle in Heudeber
seien 120 bis 150 Tonnen Obst- und Gemüsekonserven, Babynahrung, Getränkepulver sowie Wurst und Fleisch gefunden
worden, teilten die Behörden gestern mit.
Bei einem Teil davon war die Haltbarkeit
weit überschritten. Die Halle war am
Mittwoch nach einem anonymen Hinweis
durchsucht worden (die MZ berichtete).
Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008
Unter den Etiketten des Vertreibers
befanden sich Etikettreste. Die
ursprünglich als frische Fleischerzeugnisse in Verkehr gebrachten
Proben wurden offensichtlich
tiefgefroren und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen.
Die auf der Versiegelungsfolie
befindlichen Etikettreste und das
Etikett des Vertreibers deuteten
darauf hin, dass vom Hersteller
der Fertigpackung aufgebrachte
Kennzeichnungselemente entfernt
wurden.
genommenen Änderungen der
Kennzeichnung und der Haltbarkeit wurde als irreführend im Sinne
des § 11 (1) Nr. 1 LFGB beurteilt.
Neben den bereits genannten
Erzeugnissen wurde in diesem
Lager auch Kindernahrung vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeit seit 2002 abgelaufen war.
Zur Untersuchung wurden neun
Proben Säuglings- bzw. Kleinkindnahrung eingesandt. Es handelte
sich dabei um sieben Proben
Frischmilchbrei unterschiedlicher
Geschmacksrichtung und Zusammensetzung in Pulverform. Sechs
der genannten Proben Frischmilchbrei wurden wegen deutlicher sensorischer Mängel sowie
Undichtigkeiten der Verpackungen (löchrige, spröde Pfalznähte)
als wertgemindert bzw. verdorben
beurteilt.
Kontrolleure durchsuchen illegale Halle Haltbarkeit seit zehn Jahren abgelaufen
Esswaren in alten Kuhställen
Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008
Mehrere Proben waren hinsichtlich der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
auffällig.
Dabei wurden Aufkleber mit der
MHD-Angabe teilweise oder ganz
entfernt bzw. wurden die Datumsangaben geändert. Diese Proben
wurden als irreführend gekennzeichnet beurteilt.
Veterinäramt wurde in Aschersleben aktiv - Fleisch- und Wurstwaren
beschlagnahmt
Lebensmittelskandal im Koloss-Markt?
Mitteldeutsche Zeitung 16.02.2008
Diese
offensichtlich
eigenmächtig vom Einzelhändler vor-
57
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
1.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von
Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen
Es wurden insgesamt 1059
Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und persistenten
Chlorkohlenwasserstoffen untersucht. 11% der Proben stammten
aus dem ökologischen Landbau.
Folgende Schwerpunkte wurden
vorwiegend berücksichtigt:
• Routinemäßige Untersuchung
von Frischobst, Frischgemüse,
Getreide und Kartoffeln
• Untersuchung von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft im
Rahmen des ”Bundesweiten
Lebensmittelart
Lebensmittelmonitorings”
• Untersuchung von einheimischen Primärprodukten auf
Rückstände von PSM
2008 beinhaltete das Wirkstoffspektrum bis zu 336 Wirkstoffe, die ausschließlich gas- und
flüssigchromatographisch
bestimmt wurden.
Insgesamt wiesen 11 Proben
Gehalte über den jeweils zulässigen
Höchstmengen
auf,
wovon unter Berücksichtigung
der Messunsicherheit 9 Proben
lebensmittelrechtlich beanstandet
wurden.
Überschreitungen der
Höchstmenge
1. in/auf Gemüse
• von tau-Fluvalinat in Tomaten
aus Marokko
• von Acrinathrin in Gurken aus
Spanien
2. in/auf Obst
• von Buprofezin in Kiwi aus
Italien
• von Captan in Tafeltrauben aus
untersuchte Proben
Anzahl der Proben mit Gehalten
gesamte
Anzahl
unter
der
BG*
davon aus
dem ökol.
Anbau
unter
dem
HW**
Beanstandung
an Mehr- gemäß § 9
fachrück- LFGB
ständen
über
dem
HW**
01 Milch
11
-
11
0
0
-
-
02 Milcherzeugnisse
10
-
4
6
0
1
-
05 Eier
38
4
29
9
0
0
-
06 Fleisch
37
-
29
8
0
7
-
08 Wurstwaren
12
-
7
5
0
-
-
10 Fische
18
-
1
17
0
15
-
13 Fette/Öle
19
8
18
1
0
-
-
15 Getreide
93
10
29
64
0
36
-
16 Getreideprodukte
37
15
14
23
0
12
-
22 Teigwaren
1
1
1
0
0
-
-
23 Ölsaaten
4
2
2
2
0
2
-
24 Kartoffeln
43
7
26
17
0
4
-
252
29
112
138
2
102
2
25 Frischgemüse
26 Gemüseerzeugnis
12
6
11
1
0
-
-
269
21
42
218
9
204
7
29 Keltertrauben
18
-
0
18
0
18
-
30 Obstprodukte
11
-
1
10
0
7
-
31 Fruchtsäfte
15
3
12
3
0
1
-
33 Wein
41
1
1
40
0
27
-
9
-
2
7
0
3
-
29 Frischobst
36 Braumalz
40 Honig
12
-
12
0
0
-
-
41 Konfitüren
2
-
2
0
0
-
-
44 Schokolade
11
-
11
0
0
-
-
7
-
6
1
0
-
-
47 Tee
23
1
2
21
0
4
-
48 Säuglings- und Kleinkindnahrung
51
9
51
0
0
-
-
45 Kakao
53 Gewürze
Gesamt
3
-
2
1
0
-
-
1059
117
438
610
11
443
9
Tabelle 17 Beanstandungen aufgrund unzulässiger Gehalte an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp-fungsmitteln in/auf Lebensmitteln pflanzlicher und
tierischer Herkunft
* Bestimmungsgrenze ** Höchstwert
58
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Griechenland
• von Dimethoat in Äpfeln aus
Sachsen-Anhalt
• von Dimethoat in Pflaumen aus
Sachsen-Anhalt
• von Fenitrothion in Äpfeln aus
Brasilien
• von Fluazifop in Erdbeeren aus
Sachsen-Anhalt
• von Haloxyfop in Erdbeeren aus
Sachsen-Anhaltvon Parathionmethyl in Zitronen aus der
Türkei
• von Prothiofos in Orangen aus
Südafrika
Auffällig war wie auch in den
Jahren zuvor das gleichzeitige
Vorhandensein von mehreren
Wirkstoffen in einer Probe (Mehrfachrückstände) vor allem bei
Fisch, Gemüse, Obst, Keltertrauben und Wein (insgesamt 41,8%
der Proben). Die nachfolgende
Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Ergebnisse der
Rückstandsuntersuchungen.
Untersuchung von Obst und
Gemüse aus der Direktvermark­
tung auf Rückstände von Pflan­
zenschutzmitteln 2007 - 2008
In den Jahren 2007 und 2008
wurde im LAV unter Beachtung
der risikoorientierten Probenahme
verstärkt Obst und Gemüse von
einheimischen Erzeugern auf
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Entnahme
erfolgte sowohl direkt beim Erzeuger als auch auf den Marktständen
der Direktvermarkter.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 326 Proben an Kartoffeln
(42), Gemüse (149) und Obst (135)
zur Rückstandsuntersuchung eingereicht. Das Untersuchungsspektrum umfaßte durchschnittlich 330
Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die für die Behandlung von
Kulturen europaweit zugelassen
sind oder die durch ihren persistenten Charakter immer noch auf
den Kulturen vorkommen können
(z.B. DDT).
Kartoffeln
Vier der untersuchten Kartoffeln (9,5%) stammten aus dem
ökologischen
Landbau.
Drei
dieser Proben enthielten keine
Pflanzenschutzmittelrückstände,
eine Probe war mit Spuren des
persistenten Insektizides DDT
kontaminiert.
Insgesamt wurden in 19 Kartoffelproben (45,2%) keine Rückstände
ermittelt werden. In den übrigen
Proben lagen bis zu drei Wirkstoffe pro Probe vor. Es handelte
sich hierbei hauptsächlich um das
bereits erwähnte Insektizid DDT
und das Keimhemmungsmittel
Chlorpropham (Keimstop).
19
17
5
1
0
1
2
3
Anzahl der Wirkstoffe
Abb. 49 Mehrfachrückstände in Kartoffeln
DDT wurde in der DDR noch bis
1991 als Insektizid und Holzschutzmittel eingesetzt. Es besitzt
eine sehr lange Halbwertszeit,
so dass im Boden immer noch
DDT-Rückstände vorliegen, die
von den Pflanzen aufgenommen
werden (systemische Wirkung).
Der durchschnittliche DDT-Gehalt
in den einheimischen Kartoffeln
lag bei 0,0037 mg/kg, die zulässige Höchst-menge beträgt 0,05
mg/kg, d.h. die zulässige Höchstmenge wurde lediglich zu 7,4%
ausgeschöpft.
Die Höchstmengenausschöpfung
für Chlorpropham lag bei 4,4%.
Weiterhin wurden vorwiegend
Fungizide
wie
Propamocarb,
Tolclophosmethyl und Metalaxyl
nachgewiesen (siehe Abbildung
54). Die Wirkstoffe Fenpropimorph
(Fungizid), Dimethoat (Insektizid)
und Clodinafop (Herbizid) waren
für eine Anwendung bei Kartoffeln
in Deutschland nicht zugelassen,
d.h. diese Pflanzenschutzmittel
wurden von den Erzeugern unzulässigerweise eingesetzt.
Höchstmengenüberschreitungen
gab es jedoch insgesamt bei den
Kartoffelproben nicht.
Gemüse
An Gemüse wurden hauptsächlich
Spargel und Tomaten zur Untersuchung eingereicht. Insgesamt
21 Proben (14,1%) stammten aus
dem ökologischen Landbau. Fünf
Proben (3 Möhren-, 1 Gurken-, 1
Zucchiniprobe) enthielten DDTRückstände, die übrigen Proben
aus dem ökologischen Landbau
waren rückstandsfrei.
Grünkohl und Möhren enthielten
bis zu 4 Wirkstoffe in einer Probe,
die übrigen Gemüsearten waren
mit weniger Wirkstoffen belastet.
Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt pro Probe lag bei 0,5.
Am häufigsten wurden in den
Proben Insektizide und Fungizide
nachgewiesen, siehe Abbildung
56. Vor allem bei Wurzelgemüse
und Blattgemüse wurde wiederum
das Insektizid DDT im Spurenbereich nachgewiesen, der durchschnittliche Gehalt betrug 0,0077
mg/kg, womit die Höchstmenge zu
15,4% ausgeschöpft wurde. Auch
17
DDT, gesamt
6
Chlorpropham
2
Fenpropimorph
Propamocarb
1
Metalaxyl
1
Dimethoat,gesamt
1
Tolclophos-methyl
1
Clodinafop-propargyl
1
Abb. 50 ermitteltes Wirkstoffspektrum in Kartoffeln
59
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
35
Spargel
17
Tomaten
14
Möhren
13
Zwiebeln
Gurken
11
Bohnen
11
10
Radieschen
9
Spinat
5
Kohlrabi
4
Kopfsalat
3
Zucchini
Weißkohl
2
Porree
2
Mangold
2
Lauchzwiebeln
2
Grünkohl
2
Weiße Bete
1
Sellerie
1
Rosenkohl
1
Rhabarber
1
Paprika
1
Brokkoli
1
Auberginen
1
Lebensmittel
60
Abb. 51 untersuchte Gemüsearten
das Insektizid Dimethoat (Mittel
Bi58) wurde vielfach in den Gemüseproben ermittelt. Es ist für viele
Gemüsekulturen als Breitbandinsektizid zugelassen. Dimethoat
wurde jedoch auch in Bohnen (3x)
und Grünkohl (1x) nachgewiesen. In diesen Kulturen war die
Anwendung von Dimethoat nicht
zugelassen, so dass hier wiederum unzulässige Anwendungen
vorlagen. Weitere unzulässige
Anwendungen wurden ermittelt
in Bohnen (Vinclozolin), Kohlrabi
(Tebufenpyrad), Kopfsalat (Myclobutanil, Deltamethrin), Lauchzwiebeln (Prosulfocarb), Radieschen
(Carbendazim), Spinat (Fludioxonil, Spiroxamin) und Zucchini
(Endosulfan).
Fünf der 149 Gemüseproben
(3,4%) wurden aufgrund einer
Überschreitung der zulässigen
Höchstmenge beanstandet. Es
handelte sich hierbei um eine
Probe Bohnen mit dem Insektizid
Dimethoat und dem Fungizid Vinclozolin, eine Probe Gurken mit
dem Fungizid Difenoconazol, eine
* HMÜ = Höchstmengenüberschreitung
Proben
Proben
max. Anzahl
nachgewiesener Wirkstoffe
gesamt
davon aus ökol. Anbau
ohne Rückstände
davon aus ökol. Anbau
Auberginen
1
-
-
-
1
Bohnen
11
-
7
-
2
Brokkoli
1
-
1
-
-
Anzahl
HMÜ*
1
Grünkohl
2
-
-
-
4
Gurken
11
6
7
5
2
Kohlrabi
5
1
3
1
1
Kopfsalat
4
1
1
1
3
1
Lauchzwiebeln
2
-
1
-
2
1
Mangold
2
1
2
1
-
Möhren
14
4
3
1
4
Paprika
1
-
-
-
1
Porree
2
1
2
1
-
Rhabarber
1
1
1
1
-
Radieschen
10
-
6
-
2
Rosenkohl
1
-
-
-
2
Sellerie
1
-
-
-
1
Spargel
35
1
30
1
2
Spinat
9
-
4
-
1
Tomaten
17
3
14
3
1
Weiße Bete
1
1
1
1
-
Weißkohl
2
-
2
-
-
Zucchini
3
1
-
-
1
Zwiebeln
13
-
12
-
1
Tabelle 18 Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Gemüse
1
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
Probe Kopfsalat mit dem Fungizid
Myclobutanil, eine Radieschenprobe mit dem Insektizid Dimethoat
und dem Fungizid Dimethomorph
und eine Probe Lauchzwiebeln mit
dem Herbizid Prosulfocarb.
Obst
Den Hauptanteil der 135 untersuchten Obstproben bilden Äpfel
und
Erdbeeren.
Ausführliche
Berichte zu diesen beiden Obstarten sind auf der Internetseite des
LAV, Fachbereich Lebensmittelsicherheit dargestellt.
Lediglich 9 Proben (6,7%) stammten aus dem ökologischen Landbau. 8 dieser Proben enthielten
keinerlei Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Eine Apfelprobe
enthielt gleich drei unterschiedliche Wirkstoffe mit Gehalten von
0,04 bis 0,84 mg/kg, so dass eine
irreführende Auslobung als „ÖkoLebensmittel“ vorlag. Bei den drei
ermittelten Wirkstoffen handelte es
sich ausnahmslos um bei Äpfeln
oft eingesetzte und nachgewiesene Wirkstoffe, eine Höchstmengenüberschreitung lag nicht vor.
Die Obstproben waren mit einer größeren Anzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen kontaminiert als
die Gemüseproben. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt lag bei
2,47. Besonders Äpfel mit bis zu
sieben Wirkstoffen in den Proben
und Erdbeeren und Kirschen mit
bis zu sechs Wirkstoffen in den
Proben waren hierbei auffällig. In
den Obstproben wurden am häufigsten die Fungizide Captan,
Boscalid und Fenhexamid nachgewiesen. Sie werden u.a. gegen
Apfelschorf,
Obstbaumkrebs,
Botrytis-Erkrankungen und Echten
Mehltau eingesetzt. Das Insektizid
Pirimicarb ist für die Behandlung
gegen Blattläuse in vielen Obstkulturen zugelassen.
Unzulässige Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln
wurden
festgestellt bei Äpfeln (8 Proben)
mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos,
Dimethoat,
lambda-Cyhalothrin
und Pyraclostrobin, bei Birnen (1
Probe) mit den Wirkstoffen Esfenvalerat und lambda-Cyhalothrin,
Johannisbeeren (1 Probe) mit
dem Wirkstoff Captan, Kirschen (1
Äpfel
50
Erdbeeren
48
Kirschen
15
Pflaumen
8
7
Johannisbeeren
Birnen
3
Stachelbeeren
1
Pfirsiche
1
Brombeeren
1
Aprikosen
1
Abb. 52 Untersuchte Obstarten
Lebensmittel
Äpfel
Proben
gesamt
Proben
davon
aus
ökol.
Anbau
ohne
Rückstände
davon
aus
ökol.
Anbau
max. Anzahl
nachgewiesener
Wirkstoffe
Anzahl
HMÜ*
2
50
2
10
1
7
Aprikosen
1
1
1
1
-
Birnen
3
-
1
-
4
Brombeeren
1
1
1
1
-
48
-
10
-
6
7
4
4
4
4
Kirschen
15
1
2
1
6
Pfirsiche
1
-
-
-
1
Pflaumen
8
-
2
-
4
Stachelbeeren
1
-
-
-
1
Erdbeeren
Johannisbeeren
4
1
* HMÜ = Höchstmengenüberschreitung
Probe) mit dem Wirkstoff Carbendazim, Pflaumen (2 Proben) mit
den Wirkstoffen Dimethoat, Esfenvalerat und lambda-Cyhalothrin,
Stachelbeeren (1 Probe) mit dem
Wirkstoff Vinclozolin. Sieben der
135 Obstproben (5,2%) wurden
aufgrund einer Überschreitung
der zulässigen Höchstmenge
beanstandet. Es handelte sich
hierbei um zwei Apfelproben mit
dem Insektizid Dimethoat, je eine
Erdbeerprobe mit den Herbiziden
Fluazifop und Metamitron, zwei
Erdbeerproben mit dem Herbizid
Haloxyfop und eine Probe Pflaumen ebenfalls mit dem Insektizid
Dimethoat.
Zusammenfassung
Der Anteil an sachsen-anhaltinischen Proben aus dem ökologischen
Landbau lag bei 10,4%. Eine Apfelprobe enthielt deutliche Pflanzenschutzmittelrückstände, alle weiteren Proben wa-ren ohne Rückstände
bzw. enthielten nur Spuren des persistenten Insektizides DDT.
In 9,2% der untersuchten Proben wurden Wirkstoffe ermittelt, die
gemäß Pflanzenschutzgesetz für diese Kulturen nicht eingesetzt
werden durften. Bei Gehalten, die auf eine direkte Anwendung von
Pflanzenutzmittel hinwiesen, wurden die zuständigen Pflanzenschutzkontrollstellen in Sachsen-Anhalt, die Ämter für Landwirtschaft, Forsten
und Flurneuordnung, für weiterführende Kontrollen bei den entsprechenden Erzeugern informiert.
12 Proben (3,7%) wiesen Gehalte über der jeweils zugelassenen
Höchstmenge auf, wobei bei den Kartoffeln keine Höchstmengenüberschreitung vorlag. In fünf Fällen trat die Über-schreitung in Verbindung
mit einer unzulässigen Anwendung des entsprechenden Mittels auf,
da in diesen Fällen keine spezielle Höchstmenge für die Kultur existierte und die für pflanzliche Lebensmittel allgemein geltende, geringe
Höchstmenge zur Beurteilung anzuwenden war.
61
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
1.1.5 Toxische und essentielle Elemente
In 1136 Proben wurden 10074 Einzelbestimmungen durchgeführt.
Lebensmittelproben
davon:
870
Die Elementbestimmungen umfassten:
Kupfer
550
Blei
607
Cadmium
601
Zink
571
Nickel
560
Cobalt
483
Chrom
175
Aluminium
446
Quecksilber 288
Bismut
90
Arsen
486
Selen
478
Thallium
461
Lithium
161
Natrium
525
Kalium
520
548
Strontium
162
Barium
238
Magnesium
547
Planproben
790
Proben LebensmittelMonitoring
110
Calcium
Proben i. S. der Mineralund TafelwasserVO
245
Eisen
226
Mangan
514
Uran
172
Zinn
53
Antimon
92
Molybdän
461
Beryllium
59
Bor
571
Wein
140
Bedarfsgegenstände i.S. §
2 Abs. 6 LFGB
130
Kosmetische Mittel i.S. § 2
Abs. 5 LFGB
0
Bei 11 Proben Süßwasserfisch
aus einem beliebten Anglerteich in
der Nähe von Halle (Saale) konnte
eine
Höchstmengenüberschreitung hinsichtlich des QuecksilberGehaltes festgestellt werden. Eine
Pb-Höchstmengenüberschreitung
konnte bei einer Probe Weizenkörner festgestellt werden.
Die Erfassung der Belastung
von Lebensmitteln mit toxischen Schwermetallen erfolgte
neben der Untersuchung von
Lebensmittelproben
vorwiegend durch die Untersuchung
im Rahmen von Monitoring- und
Sonderprogrammen.
Gehalte an toxisch relevanten Schwermetallen in mehrfach untersuchten Lebensmitteln (mg/kg) und Bedarfsgegenständen (mg/l,
mg/dm2 oder mg/Probe)
Lebensmittel
Anz.
untersuchter
Proben
Blei
max.
Median
Cadmium
Median
Orangen- 5
saft
0,001
0,007
Apfelsaft
11
0,011
Zwiebel
max.
Quecksilber
Median
max.
<0,0002 0,0024
<0,0002
<0,0002
0,024
0,0003
0,0005
<0,0002
<0,0002
16
<0,005 0,113
0,0073
0,0297
<0,001
<0,001
Mineralwasser
89
<0,001 0,002
<0,0002 0,002
<0,0001
277,03
Rooibostee
17
0,145
0,522
0,0347
0,0523
n.b.*
n.b.*
Weizenkörner
24
0,013
0,412
0,02865
0,0599
<0,002
<0,002
Bedarfsgegenstände
mit
Lebensmittelkontakt
75
<0,04
0,124
<0,004
0,041
n.b.*
n.b.*
* Parameter wurde nicht bestimmt
1.1.6 Melamin in Erzeugnissen aus China
Vor dem Hintergrund der Ereignisse um mit Melamin kontaminierten Milcherzeugnissen aus
China nach der Olympiade im
August 2008, bei denen Zehntausende Kinder erkrankten und
6 Kleinkinder an Nierenversagen
starben, wurde im LAV im September mit Überwachungstätigkeiten begonnen. Innerhalb kürzester
Zeit wurde eine Prüfmethode erarbeitet und im Rahmen der Qualitätssicherung validiert. Mittlerweile
wurde durch die Teilnahme an
Laborvergleichsuntersuchungen
gezeigt, dass vorgegebene Zielgehalte sicher gefunden werden. Im
62
Rahmen der Länderkooperation
von Sachsen-Anhalt mit Sachsen
und Thüringen wurden die dort
gezogenen Proben ebenfalls im
LAV untersucht.
Durch die Beimengung von Melamin zu Milch sollte ein höherer Proteingehalt der Milch vorgetäuscht
werden. Daher konzentrierten sich
die Kontrollen zunächst auf Milchpulver enthaltende Kekse, Kuchen,
Schokolade und Süßwaren aus
Einzelhandelsgeschäften, die asiatische Lebensmittel vertreiben.
Im LAV waren, auch im Rahmen
der Länderkooperation Mitteldeutschland, 120 Proben zur
Untersuchung
auf
Melamin
eingegangen.
Von diesen wurden
• 69 Proben in Sachsen-Anhalt
• 37 Proben in Sachsen
• 14 Probe in Thüringen
entnommen.
Von den in Sachsen-Anhalt entnommenen Proben konnte Melamin bis auf drei Proben in keiner
dieser Proben nachgewiesen/
bestimmt werden. Bei den einzigen
positiven Proben (Chocolate Pie
Marshmellow Cream Cake: 0,82
Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse
mg/kg; Li Bai Chin. Wok Nudeln:
0,12 mg/kg; Butterkekse: 0,79
mg/kg) wurden Melamin-Gehalte
unterhalb des festgelegten Grenzwertes von 2,5 mg/kg ermittelt.
Im Rahmen einer EU-Schnellwarnung wurde eine Firma mit
Sitz in Sachsen-Anhalt (weltweite
Beschaffung und Lieferung von
Rohstoffen zur Herstellung von
Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln sowie von Chemikalien)
und deren Schwestergesellschaft
in Sachsen (Mischen, Abfüllen/
Abpacken/Umpacken, Etikettieren, Micronisieren und Mahlen)
beprobt. Eine Probe Ammoniumbicarbonat
(Backtriebmittel),
importiert aus China, wurde von
Sachsen eingesandt und ein
Melamin-Gehalt von 275,3 mg/
kg bestimmt. Bei Nachproben
wurden in zwei weiteren Chargen
Melamin-Gehalte von 232,7 mg/kg
bzw. 342,7 mg/kg festgestellt. Ein
Teil der ersten Charge war von
einer Bäckerei mit Sitz in SachsenAnhalt bereits verarbeitet worden.
Aus analytischer Sicht befriedigend war die Verfolgbarkeit der
Kontamination in der Produktionskette, denn Melamin konnte in den
Sachsen-Anhalt
Backwaren
Sachsen
18
1
Backmischung
1
Backzutaten
1
11
Desserts
9
7
Garnelenschwänze
1
Kaffeegetränk
1
2
Milchprodukte
2
7
Nahrungsergänzungsmittel
1
Süßwaren
Teigwaren (Nudeln)
Kokosgetränk
10
2
8
7
1
26
1
1
Speiseeis
1
Würzsauce
Σ
Thüringen
1
69
37
14
Tabelle 19 Verteilung der Proben auf verschiedene Warengruppen
untersuchten Butterkeksen (s.o.)
deutlich nachgewiesen werden,
der Gehalt lag jedoch auch deutlich unterhalb des festgelegten
Grenzwertes von 2,5 mg/kg.
Drei weitere Proben (1 Kuchen, 2
Snacks) aus Sachsen waren positiv, ein Snack mit einem Gehalt
> 2,5 mg/kg. Eine aus Thüringen
eingesandte
Probe
Bonbons
enthielt 249,3 mg/kg Melamin.
1.1.7 Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin,
Deoxynivalenol, Zearalenon, Mutterkornalkaloide)
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(Planprobenuntersuchung) wurden 2008
insgesamt 754 Untersuchungen
auf Mykotoxine in Lebensmitteln
pflanzlicher
Herkunft
durchgeführt:
• 78x auf die Aflatoxine B1, B2,
G1 und G2
• 191x auf Ochratoxin A
• 94x auf Patulin
• 222x auf Deoxynivalenol
• 106x auf Zearalenon
• 63x auf Mutterkornalkaloide.
Die Schwerpunkte der Untersuchungen lagen dabei auf der
Bestimmung der Gehalte an
Deoxynivalenol und Zearalenon
in Getreide- und Getreideverarbeitungsprodukten aus Sachsen-Anhalt im Rahmen des
Fusarien- und Fusarientoxinüberwachungsprogramms des Landes.
Neu eingearbeitet in die Untersuchungspalette wurden Prüfmethoden für die Mykotoxine Fumonisin
B1 und Fumonisin B2, auf die im
Rahmen des Lebensmittelmonitoring-Programms von Bund und
Ländern im Jahr 2009 Maisprodukte untersucht werden sollen,
sowie T2-Toxin und HT2-Toxin,
deren Gehalte in Getreide im
Bundesweiten Überwachungsplan
2009 bestimmt werden sollen.
Aflatoxine
Die Aflatoxine B1, B2, G1 und
G2 werden von den Schimmelpilzen Aspergillus flavus und
Aspergillus parasiticus gebildet.
Diese Pilze gedeihen in einem
Temperarturbereich von 12-40°C
und bei einem Wassergehalt von
mindestens 18% auf stärkehaltigen
und von etwa 10% auf ölhaltigen
Substraten. Hauptsächlich gefährdete Substrate sind pflanzliche
Lebensmittel aus feuchtwarmen
Regionen: Nüsse (insbesondere
Erdnüsse), Pistazien, Getreide
(Mais), Trockenfeigen, Copra,
Gewürze. Werden Kühe mit Aflatoxin B1-kontaminiertem Futter
ernährt (z.B. Mais- und Erdnußmehl), findet sich ein Teil des
Mykotoxins in Form des Umwandlungsproduktes Aflatoxin M1 in der
Milch wieder.
Aflatoxine, insbesondere Aflatoxin
B1, sind als äußerst cancerogen
wirkende Substanzen bekannt.
Für sie galten im Berichtszeitraum die in der Verordnung (EG)
63
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
1881/2006 bzw. in der MykotoxinHöchstmengenverordnung festgelegten Höchstmengen. Säuglings- und Kleinkindernahrung
unterliegt noch strengeren Höchstmengenregelungen.
3 Proben überschritten die zulässige Höchstmenge an Aflatoxin
B1, wobei die bestimmten Gehalte
bei 11,03 µg/kg (Pistazien), 3,20
µg/kg (Feige) und 13,01 µg/kg
(Melonenkerne) lagen. Die Melonenkernprobe überschritt auch
in ihrem Gesamt-Aflatoxingehalt
mit 17,07 µg/kg die Höchstmenge
deutlich. Die untersuchten Nussproben waren im Jahr 2008
bezüglich der Aflatoxin-Gehalte
unauffällig.
Ochratoxin A
Das Mykotoxin Ochratoxin A
(OTA) ist ein Stoffwechselprodukt
des Schimmelpilzes Aspergillus
ochraceus sowie weiterer Arten
der Gattungen Aspergillus und
Penicillium. Es ist ein Toxin, das
bei feuchtwarmer Lagerung auf
Getreide, Nüssen, Kaffee, Kakao,
Trockenfrüchten und Gewürzen
gebildet werden kann. Da es über
eine hohe Stabilität gegenüber
Umwelteinflüssen verfügt, ist es
auch in den Verarbeitungsprodukten der o.g. Lebensmittelgruppen
zu finden und gelangte aufgrund
seiner toxischen Eigenschaften
und seines cancerogenen Potentials in den letzten Jahren
immer stärker in den Blickpunkt
des Interesses.
Für Kontaminationen mit OTA
wurden in der VO (EG) Nr.
1881/2006 Höchstmengen von
5 µg/kg für Rohgetreide, 3 µg/kg
für Getreide zum direkten Verzehr
und Getreideerzeugnisse, 10 µg/
kg für getrocknete Weintrauben
sowie 2 µg/kg für Wein festgelegt.
Höchstmengen-Überschreitungen
wurden bei keiner der untersuchten Proben wie Getreide, Gewürze,
Kaffee, Schokolade, Traubensaft,
Wein, Bier und getrockneten
Früchten festgestellt.
Patulin
Patulin wird als Stoffwechselprodukt von Pilzen verschiedener
Gattungen gebildet, insbesondere
64
von Penicillium expansum, dem
Erreger der Braunfäule auf Äpfel,
Birnen, Quitten, Pfirsichen etc.
Unabhängig von der toxikologischen Bewertung ist bei Fruchtsaft
nach dem heutigen Kenntnisstand
ein Gehalt von mehr als 50 µg/l
(bzw. ppb) Patulin in der Regel
ein Nachweis für die Verarbeitung verschimmelter Früchte. Ein
derart kontaminiertes Erzeugnis
entspricht nicht den Anforderungen der Fruchtsaft-Verordnung,
wonach nur gesunde Äpfel zur
Saftherstellung verwendet werden
dürfen. In der Verordnung (EG) Nr.
1881/2006 sind Höchstmengen für
Fruchtsaft (50,0 ppb), Spirituosen,
Apfelwein und andere aus Äpfeln
gewonnene oder Apfelsaft enthaltende fermentierte Getränke
(50,0 ppb), feste Apfelerzeugnisse einschließlich Apfelkompott
und Apfelpüree (25,0 ppb) sowie
Apfelerzeugnisse und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
(10,0 ppb) festgesetzt.
Abb. 53 Übersprungsverhalten von Schimmel
auf Nektarinen
Im Berichtszeitraum wurden 94
Proben, vor allem Erzeugnisse auf
Apfelbasis auf Patulin untersucht.
Alle Proben waren unauffällig,
obgleich in 5 Proben Patulin nachweisbar war.
Deoxynivalenol
Deoxynivalenol (DON, auch Vomitoxin) gehört zu den Fusarientoxinen, die in letzter Zeit verstärkt
in den Blickpunkt des öffentlichen
Interesses gelangt sind. Sie
können bei Fusarienbefällen von
Getreide (v. a. Weizen, Roggen,
Gerste, Mais und Hirse) in den
gemäßigten Breiten bei feuchtem
Wetter und plötzlichem Wechsel
von kalten auf warme Temperaturen entstehen. Ihre Bedeutung
liegt in ihrer schleimhautreizenden, zytotoxischen und immun-
suppressiven
Wirkung.
DON
verursacht Erbrechen und Futterverweigerung bei Nutztieren; als
potentielle Gefährdung des Menschen wird die Verursachung von
Speiseröhrenkrebs diskutiert.
In vielen der 222 Proben war
Deoxynivalenol nachweisbar; die
Gehalte lagen dabei jedoch meist
deutlich unter den jeweils festgelegten Höchstmengen. In 7 Proben
wurden dagegen hohe Gehalte
bestimmt. Bei 3 Proben (1x Weizenmehl, 2x Weißbrot) wurden
Gehalte um die jeweils festgelegten Höchstmengen gefunden,
eine Überschreitung konnte auf
Grund der Messunsicherheit nicht
abgesichert werden. Höchstmengenüberschreitungen wurden zwei
Proben Weißbrot (370 bzw. 359
µg/kg), einer Probe Brötchen (558
µg/kg) und einer Probe Weizenkörner (3023 µg/kg) festgestellt.
Zearalenon
Zearalenon ist ein pflanzliches
Hormon, das eine anabole und
hauptsächlich östrogene Wirkung
besitzt. Seine Mutagenität und sein
krebserregendes Potential werden
derzeit diskutiert. Zearalenon kann
bei Tieren, v. a. Sauen, aber auch
Kühen, Pferden und Schafen, zu
Fruchtbarkeitsstörungen führen.
Eine potentielle Gefährdung des
Menschen, z. B. ein vorzeitiges
Einsetzen der Pubertät bei Kindern, ist nicht auszuschließen.
In 15 der insgesamt 106 auf Zearalenon untersuchten Proben konnte
das Toxin bestimmt werden. Dabei
lagen die Gehalte im Bereich von
2,0 bis 38,0 µg/kg.
Mutterkornalkaloide in Getreide
und Getreideerzeugnissen
Als „Mutterkorn“ (Claviceps purpurea, engl.: Ergot) wird ein parasitärer Pilz bezeichnet, der verstärkt
in feuchten Jahren auf Getreideähren, vor allem bei Roggen, vorkommen kann. An Vergiftungen
durch so verunreinigtes Getreide
starben im Mittelalter Hunderttausende von Menschen.
Verantwortlich für die stark giftige
Wirkung des Mutterkorns sind die
Alkaloide, die wegen ihrer speziellen Wirkungen z.T. auch in der
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
Medizin eingesetzt werden. Sie
machen durchschnittlich 0,2% des
Mutterkorns aus. So kann eine
Aufnahme von 5-10 g frischem
Mutterkorn für Erwachsene tödlich
sein. Mutterkorn enthält neben den
Alkaloiden in der physiologisch
aktiven „In“-Form (Beispiel: Ergocornin) einen erheblichen Anteil in
der inaktiven „Inin“-Form (Beispiel:
Ergocorninin), die sich durch Tautomerisierung wieder in die aktive
Form umwandeln kann und daher
für den Gesamtalkaloidgehalt zu
berücksichtigen ist.
Mutterkorn bzw. seine Alkaloide
sind als Kontaminanten im Sinne
von Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr.
315/93 anzusehen. Kontaminanten sind entsprechend Art. 2
Abs. 2 VO (EWG) Nr. 315/93 auf
so niedrige Werte zu begrenzen,
wie sie durch gute Praxis auf allen
Gewinnungs- und Bearbeitungsstufen sinnvoll erreicht werden
können. Im Getreideanbau kann
der Befall mit Mutterkorn heute
durch landwirtschaftliche Maßnahmen verringert werden, und
auch technologisch stehen Maßnahmen zur Reduktion des Mutterkorngehaltes zur Verfügung.
Durch Aussortieren der Sklerotien
kann der Mutterkorngehalt zwar
ermittelt werden, jedoch lässt sich
keine Aussage über den Toxingehalt treffen.
Spezielle Höchstmengen zur
Beurteilung von Mutterkorn bzw.
Mutterkornalkaloiden in Lebensmitteln existieren derzeit weder in
Deutschland noch in der EU. Als
gute landwirtschaftliche Praxis
wird jedoch allgemein der zulässige Höchstgehalt an Mutterkorn
in Roggen von 0,05% gemäß Art.
2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 824/2000
i. V. m. Anhang I B. 5e VO (EG)
Nr. 824/2000 betrachtet, nachdem
sich ein tolerierbarer Gesamtalkaloidgehalt von 1000 µg/kg
ergibt. Roggen wurde zwar durch
die Änderung der vorstehend
genannten Verordnung durch die
VO (EG) Nr. 1068/2005 aus dem
Geltungsbereich der Verordnung
herausgenommen, da er zurzeit in
der EU nicht zur Intervention eingelagert wird. Die Höchstmenge
für den Mutterkorngehalt wird
jedoch weiterhin zur Definierung
einer guten landwirtschaftlichen
Praxis herangezogen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung gab im Jahr 2004
eine Stellungnahme zu Mutterkorngehalten in Roggenmehlen
im Bereich von 2308 – 7255 µg/kg
ab. Es wurde konstatiert, dass bei
Roggenmehlen, die Gesamtmutterkornalkaloide zwischen 2308
und 3138 µg/kg aufweisen, nicht
ausgeschlossen werden kann,
dass ihr Verzehr zu unerwünschten
Wirkungen führen kann. Aus Vorsorgegründen wurde dringend
von dem Verzehr solcher Mehle
abgeraten, insbesondere, da sie
regelmäßig in größeren Mengen
verzehrte
Grundnahrungsmittel
darstellen und somit eine mögliche Gesundheitsschädigung von
besonders schützenwerten Risikogruppen wie Schwangeren bzw.
ungeborenen Kindern und gestillten Säuglingen darstellen. Derzeit
werden wesentlich niedrigere
Höchstmengen an Gesamtalkaloiden in Roggen und Weizen
für den menschlichen Verzehr
von 100 µg/kg bis 400-500 µg/kg
diskutiert.
Im Untersuchungszeitraum wurde
eine Methode zur Bestimmung
von 12 Mutterkornalkaloiden (6
davon halbquantitativ wegen
fehlenden Standardsubstanzen)
eingearbeitet und insgesamt 63
Getreide bzw. Getreideerzeugnisse auf Mutterkornalkaloide
untersucht. Dabei handelte es sich
um 23 Roggenmehle und 6 andere
Mehle, 9 Roggenschrotproben, 15
Rog-genkörnerproben, 8 Brote
und 2 Backmischungen auf Roggenbasis. In 32 Proben wurden
positive Gehalte festgestellt. Den
Hauptanteil des Gesamtalkaloidgehaltes machen die Verbindungen Ergocristinin, Ergosin,
Ergocorninin, Ergotaminin, Ergotamin und Ergocristin aus.
1.1.8 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB
Die Stoffgruppen der polychlorierten Dibenzo-p-dioxine (PCDD)
und polychlorierten Dibenzo-pfurane (PCDF) (allgemein als
Dioxine bezeichnet) sowie der
polychlorierten Biphenyle (PCB)
enthält eine Reihe von Einzelverbindungen (Kongenere) mit stark
toxischen Eigenschaften. Dioxine
und PCB sind äußerst resistent
gegen chemischen und biologischen Abbau, daher ubiquitär in
der Umwelt vorhanden und akkumulieren in der Futtermittel – und
Lebensmittelherstellungskette.
Folglich ist die Reduzierung der
Dioxinexposition des Menschen
ein vordergründiges Ziel des Verbraucherschutzes. In SachsenAnhalt wird - wie auch bundesweit
- eine stichprobenartige Überwachung von Lebensmitteln und
Futtermitteln zur Erfassung der
aktuellen Kontaminationssituation
durchgeführt.
Die Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Dioxine
und PCB im Land Sach-senAnhalt wird durch einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums
für Gesundheit und Soziales (MS)
und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) geregelt, in dem u.a. Art und Umfang
der zu untersuchenden Proben
festgelegt ist.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr
61
Lebensmittelproben
untersucht. Diese Gesamtprobenzahl beinhaltet neben 42 planmäßig eingesandten Proben auch 19
Verdachts- bzw. Verfolgsproben,
die zusätzlich zu Untersuchung
kamen. Im Vordergrund der
Untersuchungen stand dabei eine
zielgerichtete Probenahme in
Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugerstrukturen unter
besonderer Berücksichtigung der
Überschwemmungsgebiete von
Elbe und Mulde. Die Auswahl der
Betriebe erfolgte unter Berücksichtigung der Größe und Art der
Tierbestände sowie der Anzahl
der bewirtschafteten Flächen in
den Flussauen, außerdem wurde
eine parallele Untersuchung von
Futtermitteln und Lebensmitteln
65
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
in den jeweiligen
angestrebt.
Betrieben
Nahrungsergänzungsmittel; 5
Hühnereier; 4
Öle/Fette; 5
Die untersuchten Proben gliedern
sich wie folgt auf die verschiedenen Lebensmittelgruppen auf
(Abb. 54).
Insgesamt lässt sich feststellen,
dass der überwiegende Teil der
untersuchten Lebensmittel aus
Sachsen-Anhalt eine geringe
Belastung mit polychlorierten
Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und
polychlorierten Dibenzo-p-furanen
(PCDF) sowie dioxinähnlichen und
nichtdioxinähnlichen PCB aufwies.
Sämtliche Proben pflanzlicher Öle/
Fette, alle Proben Lachsölkapseln,
alle Hühnereiproben sowie die
Gemüseproben waren unauffällig
hinsichtlich ihrer Belastung mit
Dioxinen und PCB.
Die im Rahmen des Flussfischüberwachungsprogrammes Sachsen-
Gemüse; 3
Rohmilch; 13
Aal; 2
Rindfleisch; 8
Fisch, außer Aal ; 9
Schwarzwild; 10
Schaffleisch; 2
Abb. 54 Dioxinuntersuchungen in Lebensmitteln 2008
Anhalt (FÜS) untersuchten Fischproben zeigten eine im Vergleich
zu früheren Jahren geringere Kontamination, es lag in keiner Probe
eine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung vor, lediglich in drei
Fällen wurde der Auslösewert für
dl. PCB überschritten (Abb.55).
Auch von den Rohmilchproben, die
gezielt aus Betrieben im Bereich
der
Überschwemmungsgebiete
von Elbe und Mulde entnommen
wurden, überschritt nur jeweils
eine Probe den Auslösewert für
PCDD/F bzw. dl. PCB (Abb. 56).
Die untersuchten Fleischproben
aus den Bereichen der Überschwemmungsgebiete von Elbe
und Mulde erfordern nach wie vor
eine gesonderte Betrachtung. Wie
15
14
13
Höchstgehalt Aal
Summe PCDD/F
+ dl. PCB
12
Gehalt in pg/g Frischgewicht
11
10
Höchstgehalt
Fisch außer Aal
Summe PCDD/F
+ dl. PCB
9
8
Auslösewert
dl. PCB Aal
7
6
Höchstgehalt
PCDD/F
5
Auslösewert
PCDD/F
Fisch/Aal
sowie dl.PCB
für Fisch
außer Aal
4
3
2
1
0
Blei
Blei
Blei
Döbel
Rapfen
PCDD/T-TEQ
Hecht
dl.PCB-TEQ
Zander
Döbel
Blei
Aal
Abb. 55 PCDD/F- und
dl. PCB - Gehalte in
Fischproben
Aal
Summe aus PCDD/F und dl.PCB-TEQ
8
7
Höchstgehalt
Summe
PCDD/F und
dl.PCB
Gehalt in pg/g Fett
6
5
4
Höchstgehalt
PCDD/F
3
Auslösewert
PCDD/F,
dl.PCB
2
1
0
1
2
3
4
PCDD/F-TEQ
66
5
6
7
8
Probenanzahl
dl.PCB-TEQ
9
10
Summe aus PCDD/F und dl. PCB-TEQ
11
12
13
Abb. 56 PCDD/F- und
dl. PCB - Gehalte in
Milchproben
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
bereits im vergangenen Jahr fiel
der hohe Anteil an Rindfleischproben mit erhöhten Gehalten an
dioxinähnlichen PCB auf, in 6 von
8 Proben (75%) wurde der Auslösewert für dl. PCB überschritten,
in zwei Verdachtsproben eines
Betriebes lagen die ermittelten
Gehalte sowohl für PCDD/F als
auch für die Summe aus PCDD/F
und dl. PCB im Fett über den
zulässigen Höchstgehalten. Im
Falle deutlich erhöhter Gehalte
an dl. PCB wurden auch erhöhte
Gehalte an ndl. PCB quantifiziert,
die zulässigen Höchstgehalte
wurden dabei jedoch in keiner
Probe überschritten. Eine Anpassung der Höchstgehaltsregelung
für ndl. PCB wird derzeit in der EU
diskutiert und soll demnächst in
Kraft treten (Abb. 57).
Erstmalig wurden im vergangenen Jahr 10 Schwarzwildproben
aus dem Bereich der Muldeauen
untersucht. Die Rückstandsbelastung derartiger Wildproben mit
chlororganischen Kontaminanten
wird seit Jahren im Rahmen
eines Wildmonitorings überwacht,
wodurch sich die fortdauernde
Kontamination insbesondere mit
ß-HCH, HCB und DDT kontrollieren lässt. Die Ergebnisse der
Dioxinuntersuchungen
belegen
eine zum Teil erhebliche Rückstandsbelastung mit PCDD/F im
Fett sowohl von Jungtieren (Frischlinge) als auch von älteren Tieren.
Die rechtliche Beurteilung dieser
Werte erweist sich jedoch als
problematisch, da für Fleisch bzw.
10
Dioxine ist ein Sammelbegriff für polychlorierte Dibenzodioxine
(PCDD) und Dibenzofurane (PCDF), wobei entsprechend dem Chlorierungsgrad und der Stellung der Chloratome 210 Kongenere mit
unterschiedlicher toxikologischer Relevanz unterschieden werden. 17
dieser Kongenere werden dabei als besonders toxisch eingestuft. Ihre
jeweilige Toxizität wird auf das giftigste Dioxin (2,3,7,8-TCDD) bezogen
und als Toxizitäts-Äquivalent (TEQ) angegeben. In diesem Zusammenhang ist auch die Substanzklasse der polychlorierten Biphenyle
(PCB) zu erwähnen. Hierbei sind von den 209 möglichen Kongeneren
diejenigen von besonderer Bedeutung, die aufgrund der Position ihrer
Chloratome als so genannte dioxinähnliche PCB (dl.PCB) bezeichnet
werden. Diese 12 dl. PCB zeigen gleichartige toxikologische Wirkungen wie Dioxine und sind deshalb weiter in den Blickpunkt der Untersuchungen gerückt. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Belastung
von Lebensmitteln mit Dioxinen und dl. PCB ist die Verordnung (EG)
Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 (Kontaminanten-VO), in der
Höchstgehalte für PCDD/F (WHO-PCDD/F-TEQ) bzw. für die Summe
aus PCDD/F und dl. PCB (WHO-TEQ) festgelegt sind. Zur weiteren
Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln wurden in der Empfehlung der Kommission
(2006/88/EG) vom 6. Februar 2006 Auslösewerte für PCDD/F und dl.
PCB festgelegt. Auslösewerte sind als Schwellenwerte anzusehen, bei
deren Erreichen Untersuchungen zur Ermittlung und ggf. Maßnahmen
zur Beschränkung oder Beseitigung der Kontaminationsquelle einzuleiten sind. Weiterhin ist die Festlegung von Zielwerten vorgesehen.
Diese sollen angeben, welche Kontaminationshöhe in Futter- und
Lebensmitteln erreicht werden muss, um die Exposition der Bevölkerungsmehrheit in der Gemeinschaft auf die vom SFC für Dioxine und
dioxinähnliche PCB festgesetzte tolerable wöchentliche Aufnahme
(TWI) zu senken.
Fett von Wildschweinen derzeit
keine Höchstgehalte bzw. Auslösewerte festgelegt sind. Aufgrund
der im Vergleich zu Schweinen
völlig anderen Lebensbedingungen von Schwarzwild erscheint
die Anwendung der Höchstgehalte für Schweine nicht sinnvoll.
In der nachfolgenden Graphik sind
die
Untersuchungsergebnisse
zusammengetragen, zur Darstellung der Relationen sind die
Höchstgehalte für Schweine angegeben (Abb. 58, Seite 68).
13
25,129,9
25,1
9
8
Gehalt in pg/g Fett
7
6
5
Höchstgehalt Summe
PCDD/F und dl. PCB
4
Höchstgehalt PCDD/F
3
2
Auslösewert PCDD/F
Auslösewert -dl.PCB
1
0
1/P
2/P
3/P
WHO-PCDD/F-TEQ
4/P
WHO-dl. PCB-TEQ
1/V
2/V
3/V
WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ
4/V
Abb. 57 PCDD/F- und
dl. PCB - Gehalte in
Rindfleischproben
67
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
10
35,3
43,2
9
8
Gehalt in pg/g Fett
7
6
5
4
3
Höchstgehalt Summe
PCDD/F und dl. PCB
2
Höchstgehalt PCDD/F
Auslösewert PCDD/F
1
Auslösewert -dl.PCB
0
Frischling Frischling
Keiler
1 Jahr
Keiler
Bache
Bache
Keiler
Keiler
Keiler
Keiler
1 Jahr
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
2 Jahr
WHO-PCDD/F-TEQ
WHO-dl. PCB-TEQ
Abb. 58 PCDD/F- und
dl. PCB - Gehalte in
Schwarzwild
WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ
1.1.9 Bericht des Weinkontrolleurs
68
Kontrollen
festgestellte
Mängel
langjährigen Mittel von 60 hl/ha
und übertraf die Erwartungen der
Winzer. Einige Weinbaubetriebe
hatten Probleme mit der Einlagerung der überdurchschnittlichen
Erntemenge aufgrund zu geringer
Tanklagerkapazität.
Aufgrund
der Übermengen- bzw. Destillationsmengenregelung wurden in
einigen Betrieben die Trauben in
vereinzelten Weinbergen nicht
geerntet. Die für die Eisweinernte
notwendigen Temperaturen von
mindestens – 7°C wurden in den
letzten Tagen des Jahres erreicht.
Die ersten Weiß- und Roseweine
des Jahrgangs 2008 wurden
aufgrund der hohen Nachfrage
bereits Mitte Oktober auf die Flaschen gefüllt. Der Weinjahrgang
2008 ist qualitativ als guter Jahrgang der Weinbauregion Saale
Betriebe
ST
Rückblick auf das Weinjahr 2008
in dem zu Sachsen Anhalt gehö­
renden Teil des bestimmten
Anbaugebietes Saale Unstrut
Der Winter 2007/2008 war relativ
mild und verursachte in Mitteldeutschland keine Frostschäden
an den Weinreben. Der Austrieb
begann dadurch wieder sehr früh.
Das überdurchschnittliche Wärmeangebot im Wonnemonat Mai
beschleunigte die Wachstums- und
Entwicklungsprozesse der Reben.
Während der Weinblüte herrschten
ideale Bedingungen, so konnten
die Reben ohne Verrieselungsschäden schnell durchblühen.
Der extrem hohe Befallsdruck für
Oidium und Peronospora machte
eine intensive Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln erforderlich.
Dort, wo verantwortungsbewusst
über das ganze Jahr hinweg auf
die Vorgaben für den qualitätsorientierten Weinbau geachtet
wurde, können die Winzer sehr
zufrieden auf den Verlauf des
Weinjahres schauen. Die Niederschlags-mengen waren über die
gesamte Vegetationsdauer gut
verteilt. Die Weinernte begann
Mitte September mit durchschnittlichen Mostgewichten, und teilweise noch hohen Säurewerten.
Die Winzer, welche Geduld bewiesen, konnten im Oktober sehr gute
Mostgewichte und harmonische
Säurewerte erzielen. Die Erntemenge lag im Gebietsdurchschnitt
von 83,1 hl /ha deutlich über dem
Erzeugerbetriebe
49
61
21
Abfüllerbetriebe
16
17
7
Schaumweinkellereien
2
7
Importeure
2
2
12
Groß-, Einzelund Fachhandel sowie
Gastronomie/
Straußwirtschaften
*
49
14
Tabelle 20
Kontrollbedürftige
Sachsen-Anhalt
2
Betriebe
in
Unstrut einzustufen. Die Qualität
der Weine ist jedoch sehr unterschiedlich. Dort wo extrem hohe
Mengen geerntet wurden, genügt
die Qualität teilweise nicht den
Anforderungen für Qualitäts- und
Prädikatswein.
2008‘er Weinernte in Sachsen
Anhalt im Überblick ( Zahlen
ALFF-SÜD )
Gesamtrebfläche
618 ha
Gesamterntemenge
51369 hl
( 83,1 hl/ha )
Weißwein
36917 hl
Rotwein
14452 hl
Tafel- und Landwein
36 hl
Qualitätswein b. A.
44892 hl
Qualitätswein m. Prädikat 6441 hl
durchschn. Mostgewicht
75 ° Oechsle
durchschn. Gesamtsäure
8,3 g/l
Kontrollen und
Untersuchungen
Der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit liegt im bestimmten Anbaugebiet Saale-Unstrut,
dessen Hauptanbauflächen zu
Sachsen Anhalt gehören. Kontrollbedürftig sind hier die Weingüter
und Kellereien sowie die Winzer
im Haupt- und Nebenerwerb. Die
Kontrollmaßnahmen erstrecken
sich auf Anbau- und Erntekontrolle, Herstellung, Lagerung,
Bezeichnung und Aufmachung
sowie
Inverkehrbringen
von
Erzeugnissen des Weinsektors.
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
Schwerpunkte bei den Kontrollen der Weinbuchführung bilden
u.a. die Herbst- und Kellerbücher
sowie die Erntemeldung und Prüfbescheide. Im Berichtsjahr wurden
wieder zahlreiche Verstöße gegen
die Buchführungspflicht festgestellt. Beim Transport von Wein
wurde gegen die Begleitpapierpflicht verstoßen. Irreführende
Werbung und Etiketten mussten
auch in diesem Jahr beanstandet
werden.
In der Weinbuchführung gab es
folgenden Anlass zu Beanstandungen: Zugeteilte Prüfnummern der
amtlichen Qualitätsweinprüfung,
Nennfüllmengen und Füllverluste
wurden nicht dokumentiert. Weiterhin fehlten im Kellerbuch die
Eintragung der Abfüllung sowie
entsprechende Gegenbuchungen
bei Verschnitten. Beim Verkauf
von Fasswein fehlte im Kellerbuch
oft der Bezug zum verwendeten
Begleitdokument.
Besonders hervorzuheben sind
folgende Kontrollergebnisse:
Bei
Verwendung
amtlicher
Begleitdokumente nach VO (EG)
Nr.884/2001 wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben
teilweise unzureichend in den
Papieren eingetragen.
Im
bestimmten
Anbaugebiet
Saale Unstrut gilt eine Hektarhöchstertragsregelung von 90
Hektoliter (§ 6 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen
Anhalt). Durch die hohen Erträge
des Jahrgangs 2008 wurden die
Grenzen in einigen Weinbaubetrieben teilweise überschritten.
Laut Erntemeldung 2008 wurde
in verschiedenen Betrieben Übermenge bzw. Destillationsmenge
eingelagert. Die §§ 10 und 11 des
Weingesetzes finden entsprechend Anwendung.
Bei Betriebskontrollen sowie Kontrollen im Internet (Weinshop)
wurde festgestellt, dass Winzer
Qualitätsweine ohne Zuteilung
einer amtlichen Prüfnummer in
Verkehr bringen. Teilweise haben
Verantwortliche nach einer Fassanstellung keine Identitätsprobe
der abgefüllten Weine bei der
zuständigen Prüfstelle eingereicht,
bzw. die Weine trotz Ablehnung
als Qualitätswein b.A. in Verkehr
gebracht.
Im Rahmen eines Überwachungsprogramms des Landes Sachsen
Anhalt
wurden
verschiedene
Betriebe bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen
des Weinrechts nach VO (EG)
Nr. 178/2002 kontrolliert. Dabei
wurde die Dokumentation von
der Traubenproduktion bis zum
Inverkehrbringen der Erzeugnisse kontrolliert. Das System der
Rückverfolgbarkeit der Betriebe
gemäß Art. 18 o. g. Verordnung ergab teilweise Anlass zu
Beanstandungen.
Weiterhin wurden die Kopien der
Begleitdokumente nicht fristgerecht der zuständigen Behörde
zugesandt.
In mehreren Betrieben wurden die
neuen Tanks und Holzfässer nicht
nummeriert. In der Behältnisliste
fehlten das Fassungsvermögen
sowie der Aufstellungsort der
Gebinde. Die Behältnisliste wurde
nach § 10 WeinÜVO beanstandet.
Nach § 10 (1) der Weinüberwachungs-VO müssen Weinbaubetriebe Flaschenstapel mit
unetikettierten Flaschen mit Merkzeichen an gut sichtbarer Stelle
kennzeichnen.
In mehreren Betrieben musste
aufgrund
fehlender
genauer
Bezeichnung des Erzeugnisses
(z.B. Weinnummer) eine Beanstandung erfolgen.
Bei der Teilnahme des Weinkontrolleurs bei der amtlichen
Qualitätsweinprüfung waren mehrere Weine bezüglich flüchtiger
Säure auffällig. Es wurden Verdachtsproben entnommen. Durch
chemische Analysen im Untersuchungsamt wurde festgestellt,
dass der gesetzliche Grenzwert
für flüchtige Säure teilweise deutlich überschritten war.
Ein Vorfall der besonderen Art
wurde uns durch einen Winzer
Ende des Jahres gemeldet.
In einem Weingut wurden über
Nacht sämtliche Tanks mit Wein
des Jahrgangs 2008 abgelassen.
Ingesamt wurden ca. 25 000 Liter
Qualitätswein und Prädikatswein
vernichtet. In der Sache ermittelt
die Kriminalpolizei.
Durch
Nachkontrollen
wurde
sichergestellt, dass die o. g.
Mängel beseitigt wurden. Die für
den Vollzug zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte leiteten entsprechende Verfahren ein
bzw. gaben den Vorgang an die
Staatsanwaltschaft ab.
Lese der EU- Datenbankweine
Im Jahr 2008 wurden wieder
Proben von erntereifen Weintrauben von definierten Weinbergen
im Anbaugebiet Saale Unstrut in
Mengen von je 25 kg entnommen. Die Trauben werden im BfR
Berlin gesondert vinifiziert und
zur Bestimmung des Deuteriumgehaltes kernresonanzmagnetischen Messungen unterzogen.
Die Ergebnisse werden an die
Gemeinsame
Forschungsstelle
(GFS) nach Ispra (Italien) weitergeleitet und dienen dem Aufbau
einer europäischen Datenbank
mit Kennzahlen der Stabilisotopengehalte aufgrund der VO (EG)
Nr. 2729/2000. Diese Datenbank
ermöglicht neben dem Nachweis
einer unerlaubten Zuckerung
einen Herkunftsnachweis.
Unterstützung der Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungs­
ämter der Landkreise und
kreisfreien Städte bei Betriebs­
kontrollen sowie der Entnahme
von Proben der Warengruppen
33-35
Der Weinkontrolleur war im
Berichtsjahr 15 mal (ohne Burgenlandkreis) in den Landkreisen
und kreisfreien Städten Sachsen Anhalts um die zuständigen Überwachungsämter bei
Betriebskontrollen sowie bei der
Probenentnahme gemäß § 31
(3) Weingesetz zu unterstützen.
Es wurden 38 Einrichtungen des
Großhandels, des Einzelhandels,
des Fachhandels sowie der Gastronomie kontrolliert. Die Planproben wurden zusammen mit
69
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
den
Lebensmittelkontrolleuren
gezielt entnommen. Auf Grund
eines Verdachts z.B. Kennzeichnungsfehler, Bodensatz in der
Flasche oder Oxidation wurden in
verschiedenen Einrichtungen Verdachtsproben entnommen. Den
Mitarbeitern der Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämter
wurde gleichzeitig über rechtliche
Grundlagen sowie Veränderungen im Weinbezeichnungsrecht
berichtet.
Fortbildungsveranstaltungen
• Prüferschulung der amtlichen
Qualitätsweinprüfstelle ALFF
Süd Weißenfels
• Teilgenommen wurde am 17.
Mitteldeutschen Weinbautag in
Freyburg
• Tagung der Staatlichen Weinsachverständigen Weinkontrolleure und Weinkontrolleurinnen
in Braunschweig
Sonstiges
Qualitätsweinprüfung
Gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr.
1607/2000 sind Weinerzeuger
verpflichtet, Weine für die sie
70
die Bezeichnung Qualitätswein
bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)
beanspruchen, einer analytischen
und organoleptischen Prüfung zu
unterwerfen. Bei der zuständigen
Prüfbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Süd in Weißenfels waren
2 Mitarbeiter des Landesamtes
für Verbraucherschutz SachsenAnhalt als Sachverständige in der
Prüfungskommission für Qualitätswein und Qualitätsschaumwein
tätig. Im Berichtsjahr nahmen sie
an 17 Prüfungen teil.
Sachverständigenausschuss
Durch VO über die Genehmigung
von Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 7.Juli 2008 bekam
Sachsen Anhalt 31 Hektar Neuanpflanzrechte aus Rheinland Pfalz
übertragen. Daraufhin wurden
viele Anträge auf Neuanpflanzung
gestellt. Gemäß § 12 der VO zur
Durchführung des Weinrechts
Sachsen Anhalt nahm der Weinkontrolleur als Vertreter des LAV
seine Aufgaben als Sachverständiger zur Prüfung der weinbaulichen
Eignung von potentiellen Rebflächen wahr. Zur Neueintragung
von Einzel- und Großlagen sowie
Bereichen wurden die Sachverständigen ebenfalls gehört.
Landesweinprämierung Sach­
sen Anhalt
Für die Zulassung zur Landesweinprämierung müssen jeweils
zum Zeitpunkt der Prämierung die
Bestände der einzelnen Weinkategorien Mindestmengen umfassen.
Die notwendigen Mengen sind in
§ 16 der VO zur Durchführung des
Weinrechts Sachsen Anhalt festgelegt und wurden in den Weinbaubetrieben
stichprobenartig
kontrolliert.
Zur 16. Landesweinprämierung
wurde der Weinkontrolleur als
Prüfer berufen.
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
2
Allgemeine Angaben
2.1 Mitarbeit in Fachgremien
Charné, Volker:
• AG „Fleischwaren“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft
der GDCh
• Mitglied der § 64-LFBG-AG
„Fleischerzeugnisse“
• Land Sachsen-Anhalt - Prüfungskommission für staatl.
geprüfte Lebensmittelchemiker
gemäß APVO LMChem
Dr. Hahmann, Hartmut
• AG „Kosmetische Mittel“ der
Lebensmittelchemischen
Gesellschaft der GDCh
• AG „Kosmetische Mittel“ der
ALS
• Lebensmittelchemische Gesellschaft der GDCh
Dr. Imming, Rainer:
• DIN-Normausschuß Lebensmittel, Arbeitsausschüsse Kaffee,
Tee und Honig
• AG „Lebensmittel auf Getreidebasis“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDCh
• Land Sachsen-Anhalt - Prüfungskommission für staatl.
geprüfte Lebensmittelchemiker
gemäß APVO LMChem
• Land Sachsen-Anhalt Prüfungskommission für
Lebensmittelkontrolleure beim
Landesverwaltungsamt
Dr. Kern, Daniel:
• AG Milch und Milcherzeugnisse
der GDCh
Kern, Dorit:
• § 64-LFBG-AG „Analytik der
Vitamine und vitaminartigen
Substanzen“
• ALS-AG „Diätische Lebensmittel, Ernährungs- und
Abgrenzungsfragen“
Klingemann, Hannelore:
• Vorsitzende der ALS-AG „Wein,
Spirituosen“
• Kommission zur Qualitätsweinprüfung Saale-Unstrut beim ALF
Weißenfels
• Land Sachsen-Anhalt – Prüfungskommission für staatl.
geprüfte Lebensmittelchemiker
gemäß APVO LMChem
• BfR- Kommission Wein- und
Fruchtsaftanalysen
Lützkendorf, Sven:
• Kommission zur Qualitätsweinprüfung Saale-Unstrut beim
ALFF Süd Weißenfels
• Land Sachsen-Anhalt – Mitglied des Sachverständigenausschusses nach § 9
Landesweinverordnung
• Prüfungskommission zur Landesweinprämierung SachsenAnhalt
Dr. Mäde, Dietrich:
• CEN TC275/WG6/TAG 3 „PCR
for the detection of food-borne
pathogens“ (Projektleiter der
Normungsprojekte:
- “Microbiology of food and
animal feding stuffs – Real-time
polymerase chain reaction
(PCR) for the detection of foodborne pathogens – General
requirements and definitions“
und
- „Microbiology of food and
animal feeding stuffs –Performance Characteristics of Molecular Detection Methods“)
• CEN TC275/WG6/TAG 4
„Detection of Viruses in Food“
• CEN TC275/WG11 “Genetically
modified foodstuffs”
• § 64-LFBG-AG „Entwicklung
von Methoden zum Nachweis
gentechnisch veränderter
Organismen“
• § 64-LFBG-AG „Molekularbiologische Methoden – Mikrobiologie“ (Obmann der AG)
• § 64-LFBG-AG „Nachweis
von Viren in Lebensmitteln“
(Obmann der AG)
• ALS-AG „Überwachung
gentechnisch veränderter
Lebensmittel“
• Arbeitsgruppe „Viren in
Lebensmitteln“ des ALTS
(Vorsitzender)
Meinel, Kerstin
• AKS Hannover, Begutachterin:
Laborakkreditierung
Dr. Pfalzgraf, Andreas:
• Obmann der AG „Bedarfsgegenstände” der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der
GDCh
• ALS ad hoc AG
Bedarfsgegenstände
• AG „Qualitätssicherung im LAV
Sachsen-Anhalt
• AKS Hannover, Begutachter für
Laborakkreditierung
Polonji, Birgit:
• Expertengruppe für Pflanzenschutzmittelrückstände (EPRA)
am BVL
• Monitoring-Expertengruppe
„Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
Biozide“
• DIN/CEN-Ausschusses
„Bestimmung von PSM-Rückständen in Lebensmitteln“
• AG „Pestizide“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der
GDCh
Dr. Ruick, Gunter:
• Sachverständigenrat für Laborakkreditierung bei der AKS
Hannover
• AG „Anorganische Bestandteile
von Lebensmitteln“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft
der GDCh
• DIN/CEN- Arbeitsausschuss
„Schwermetalle“
• DIN-AG „Voltammetrische
Uranbestimmung“
• Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der
Länder und des BVL (ALS)Vertreter für Sachsen-Anhalt
• Land Sachsen-Anhalt – Prüfungskommission für staatlich
geprüfte Lebensmittelchemiker
gemäß APVO LMChem
Dr. Stephan, Michael
• Deutsche Gesellschaft für
Massenspektronomie
Dr. Strobel, Jürgen: • Deutschen Gesellschaft für
Fettwissenschaft (DGF)
71
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Dr. Wicke, Amal:
• Arbeitskreis der auf dem Gebiet
der Lebensmittelhygiene und
der vom Tier stammenden
Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)
• Land Sachsen-Anhalt –
Prüfungsausschuss für
Veterinärreferendare
• Land Sachsen-Anhalt Prüfungskommission für
Lebensmittelkontrolleure beim
Landesverwaltungsamt
• Land Sachsen-Anhalt
- Prüfungskommission
„Milchsachkundeprüfung“
2.2 Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen
LVU Herbolzheim/Lippold
• Wasser, Fett, Rohprotein,
Hydroxiprolin, Asche, Gesamtphosphor, Kochsalz, Fett
(Caviezel), Rohprotein, Wasser,
Fett, Rohprotein, Citronensäure
(wasserfrei), Milchsäure,
Glutaminsäure, Nichtproteinstickstoffsubstanz, Kollagenabbauprodukte, säurelöslicher
Phosphor, Quecksilber, Blei,
Cadmium, Kupfer, Zink, Thallium, Pökelstoffe in Brühwurst
• Fett, Protein, Wasser, Asche,
Lactose, Buttersäure in
Milchpulver
• Wasser, Fett, Rohprotein, Kochsalz, Asche in
Fischerzeugnissen
• Wasser, pH-Wert, Säuregrad,
Coffein, Acrylamid in Kaffee
• Gesamtsterine, Wasser, Fett,
Rohprotein, Asche, Chlorid in
Teigwaren
• Wasser (Feuchte), Asche,
Stärke, Rohprotein in Mehl
• Wasser, Fett, Saccarose, Lactose, Theobromin, Buttersäure,
Butterfett in Schokolade
• pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure, Citronensäure, Kochsalz,
gesamte Trockenmasse, Glucose, Fructose in Tomatenmark
• Nitrat, pH-Wert, titrierbare
Gesamtsäure, D-Milchsäure,
L-Milchsäure, Kochsalz, flüchtige Säure in Gemüsesaft
• Dephinidin-3-glucosid,
Cyanidin-3-glucosid, Petunidin3-glucosid, Peonidin-3glucosid, Malvidin-3-glucosid,
Peonidin-3-acetylglucosid,
Malvidin-3-acetylglucosid,
Peonidin-3-cumarylglucosid,
Malvidin-3-cumarylglucosid,
Summe acet. Anthocyane,
Summe cumaryl. Anthocyane in
Rotwein
72
• relative Dichte 20 °C/20 °C,
Alkohol, Extrakt (scheinbar/wirklich), Stammwürze, pH-Wert,
titrierbare Gesamtsäure (pH
7,0/pH 8,1) in Starkbier
• Vitamin B2, B6, C, E,
B1, Niacin, ß-Carotin in
Multivitamingetränk
• Ethylcarbamat, relative
Dichte, Alkohol % vol, Butan1-ol, Essigsäureethylester,
Isoamylalkohole, Isobutanol,
Methanol, Milchsäureethylester
in Obstbrand
• Wasser, Rohprotein,
Fett, Asche, Saccarose,
Glucose, Fructose in
Kindernahrungsmittel
• relative Dichte, Gesamtalkohol,
vorh. Alkohol, Gesamtextrakt,
vergärbare Zucker, Glucose,
Fructose, Gesamt-, Wein-,
Äpfel-, Milchsäure, flüchtige
Säure, Citronensäure, freie
schweflige Säure, gesamte
schweflige Säure in Rotwein
• Diastasezahl, Glucose, Maltose,
Prolin, freie Säuren, HMF, el.
Leitfähigkeit bei 20 °C, pH-Wert,
Wasser, Fructose in Honig
• relative Dichte, pH-Wert,
titrierbare Gesamtsäure, Asche,
Glucose, Fructose, Saccarose,
Phosphat, Magnesium, Kalium,
Calcium in Fruchtsaft
• pH-Wert, Allantoin, Phenoxyethanol, Methyl-, Ethylparaben in Pflegecreme
• Nitrat in Kopfsalat
• Natrium, Kalium, Calcium,
Magnesium, Eisen, Zink in
Kindernahrung
• Nitrat in Gemüsesaft
• Coffein, pH-Wert, titrierbare
Gesamtsäure, Saccharin, Acesulfam K, Cyclamat, Aspartam
in einem kalorienreduzierten
Getränk
DDDR
• Fett, Trockenmasse, Rohprotein, Laktose, Gefrierpunkt, Fett,
Trockenmasse, Rohprotein,
Laktose, Gefrierpunkt in H-Milch
• Fett, Trockenmasse, Protein in
Rahm
• Fett, Trockenmasse, Protein,
Lactose wasserfrei, Kochsalz in
Schmelzkäse
• fettfreie Trockenmasse,
Wasser, pH-Wert In Butter
VLA Loughborugh, UK
• Gentypisierung Scrapie in Blut
USDA/GIPSA
• GVO in Mais-, Sojamehl
BfR
• Listeria monocytogenes in
Harzer Käse
§ 64 LFBG-Arbeitsgruppe „Viren
in Lebensmitteln“
• Noroviren in Joghurt
Doemens Technikum
• Hefen, bierschädliche Bakterien
in Bier
LGC Standards Proficiency
Testing
• GKZ 22 °C, GKZ 37 °C, E. coli,
Enterokokken, Pseudomonas
aeruginosa in Mineralwasser
• osmophile Hefen, osmophile
Schimmelpilze, koagulasepositive Staphylokokken,
Bac. Cereus, Salmonellen in
Hafermehl
• KZ Listerien, KZ L. monocytogenes, anaerobe mesophile
Gesamtkeimzahl, anaerobe
sulitred. Bakterien, anaerobe mesophile Sporen in
Magermilchpulver
• GKZ, Enterobakterien, Coliforme Keime, E. coli in Fleisch
• mesophile aerobe Sporen,
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
thermophile aerobe Sporen in
Milchpulver
• GKZ, Hefen, Schimmelpilze,
Milchsäurebakterien, E. coli in
Leicht Bier
CHECK Groningen
• aerobe Bakterien in Kosmetika
• Benzoesäure, Sorbinsäure in
Salat
• Chlorid, Sorbinsäure in Brot
• Methyl-, Ethyl-, Propyl-, n-Butylparaben, Summe Parabene in
Bodymilk
DLA
• Eiklarproteine, Casein,
ß-Lactoglobulin, Soja, Gluten in
Wurstbrät
• Weizen-DNA, ß-Lactoglobulin in
Kindernahrung
• Vitamin A, D3, E, ß-Carotin in
Nahrungsergänzungsmittel
• Gluten in Kindernahrung
• Inulin in Müsli
• Melamin in Milchpulver
• Ethylenoxid in Chilli
FAPAS
• TVB-N in Fischmus
• Erdnuß in Schokolade
• Lebensmittelfarbstoffe in
Süßwaren
• schweflige Säure in Aprikosen
getrocknet (slurry)
• Ethanolmigrat in Polyamidfolie
• Ochratoxin A in Instant-Kaffee
• Aluminium, Arsen, Cadmium,
Blei, Quecksilber in Milchpulver
• Calcium, Iod, Selen in Milk
Powder
• Nitrat, Nitrit in Fleisch
• Aluminium, Arsen, Cadmium,
Blei, Quecksilber in Soya Flour
CVUA Münster
• Trockenmasse, Theobromin,
Coffein in Schokoladenkuchen
• Trockenmasse, Theobromin,
Coffein in Schokoladenflakes
• Antimon in Bier
• Tocopherol-Acetat, RetinolPalmitat in Creme
BAM Berlin
• Acrylamid, Theobromin, Coffein
in Kakaopulver
DGF
• Säurezahl, Peroxidzahl, polymere TG, C8:0, C10:0, C12:0,
C14:0, C16:0, C16:1, C18:0,
C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1
(9t), C18:2, C18:3, C20:0,
C20:1 (11c), C20:4, C20:5
EPA, C22:0, C22:1 (Isomere),
C22:5 DPA, C22:6 DHA, C24:0,
Stigmastadien in Fischöl und
pflanzlichen Öl
• Säurezahl, Peroxidzahl, polymere TG, C8:0, C10:0, C12:0,
C14:0, C16:0, C16:1, C18:0,
C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1
(9t), C18:2, C18:3, C20:0,
C20:1 (11c), C22:0, C22:1 (Isomere), C24:0, C22:6 DHA, Stigmastadien, UV-K232, UV-K270
in Olivenöl und pflanzlichen Öl
• Säurezahl, Peroxidzahl,
polymere TG, polare Anteil in
Frittierfett (gebraucht)
Endosulfansulfat, Hexythiazox,
Isofenphos-methyl, Kresoximmethyl, Malathion, Methamidophos, Methiocarb (Summe),
Methomyl, Oxamyl, Pendimethalin, Phosmet, Quinoxyfen,
Triadimenol, Vinclozolin, Pflanzenschutzmittelrückstände in
Möhren
Landwirtschaftskammer RP
• Ges. Milchsäure, Fructose,
Gesamtextrakt, Glycerin, Weinsäure, relative Dichte, vorh.
Alkohol, pH-Wert, Milchsäure,
vergärbare Zucker, Gesamtsäure, ges. Äpfelsäure, Glucose, relative Dichte, flüchtige
Säure, freies SO2, Gesamt SO2,
pH-Wert, Überdruck in Wein
BVL
• Ochratoxin A in Lakritze
CRL-Pesticides Freiburg
• OC-Pestizide und PCB, Chlorpyrifos, Cyfluthrin, Cypermethrin, DDT, o,p‘-DDT, p,p‘-DDT,
Deltamethrin, Endosulfansulfat,
Endosulfan, Fenvalerate, HCB,
Nitrofen, Parathion-methyl in Ei
Technical
University
of
Denmark
• Azoxystrobin, Bifenthrin,
a-Cypermethrin, Carbentazim, Chlorpyrifos-methyl,
Difenoconazol, Epoxyconazol,
Iprodion, Malathion, Prochloraz,
Trifloxystrobin, Chlormequat,
Pirimicarb, Spiroxamin, Pflanzenschutzmittelrückstände in
Weizenmehl
CRL Stuttgart
• Fluazifop, MCPA, Propamocarb, Pflanzenschutzmittelrückstände in Möhren
CRL Almeriea/Spanien
• Acetamiprib, Boscalid,
Chlorpyrifos-methyl, Diazinon,
73
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
2.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen
2.3.1 Vorträge
Charné, Volker:
• Übersichtsvortrag „Schnellmethoden in der Lebensmitteluntersuchung“,
lebensmittelwissenschaftliches
Seminar von BLC und TU Dresden, Dresden, 13.03.2008
• „Das Geheimnis der
E-Nummern – Zusatzstoffe in
Lebensmitteln“, Gesundheitstag
des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes
Sachsen-Anhalt
• „Erste Erfahrungen mit der
risikoorientierten Probenplanung aus der Sicht des
LAV“, Beratung des LAV mit
den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern
des Landes Sachsen-Anhalt,
25.11.2008
Dr. Hahmann, Hartmut:
• „Sonnenschutz - aber wie?“,
Lange Nacht der Wissenschaften, Halle/Saale, 04.07.2008
Dr. Imming, Rainer:
• Von Meißner Fummel bis Karjalanpiirakka - Die EU-Verordnungen 510/2006 und 509/2006
zum Schutz geographischer
Angaben und traditioneller
Spezialitäten; Hallenser Referiernachmittag 07.05.2008
Kern, Dorit:
• Diätetische Lebensmittel – Einführung in die rechtliche Beurteilung, Referiernachmittag,
Halle/Saale, 07.05.2008
Dr. Ketteritzsch, Katrin:
• „Mikrobiologische und sensorische Qualität von Hackfleisch
und Hackfleischzubereitungen
aus dem Einzelhandel“: Fortbildungsveranstaltung Verband
der Tierärzte im öffentlichen
Dienst, 25.10.2008
Klingemann, Hannelore:
• „Von der Wahrheit im Wein“
Lange Nacht der Wissenschaften, Halle/Saale 04.07.2008
74
Dr. Mäde, Dietrich:
• „Probennahme entechnisch
veränderter Lebensmittel“
Kick-off-Meeting zur Eröffnung
des Nationalen Referenzlabors
für Gentechnisch veränderte
Lebensmittel, Berlin 13.02.2008
• „Entwicklung eines konstruktspezifischen Nachweises
für gentechnisch veränderten
Reis der Linie T51-1“ Arbeitstagung der §64-Arbeitsgruppe
zur Entwicklung von Methoden
zum Nachweis gentechnisch
veränderter Lebensmittel, Berlin
14.02.2008
• „Das Schwein als Reservoir
und Überträger bakterieller und
viraler Zoonosen“ Fortbildungsveranstaltung für Fachtierärzte
Schwein, 26.05.2008
• „Development of a construct
specific method for detection of
BR rice - Example for the development of detection methods
for non authorized genetically
modified organisms“ 1. Global
Conference on GMO, Como
(Italien) 26.05.2008
• „Überraschendes aus dem
Nachweis von Tier- und Pflanzenarten“ Lange Nacht der Wissenschaften, Halle 04.07.2008
• „Ringversuch zum konstruktspezifischen Nachweises
für gentechnisch veränderten
Reis der Linie T51-1“ Arbeitstagung der §64-Arbeitsgruppe
zur Entwicklung von Methoden
zum Nachweis gentechnisch
veränderter Lebensmittel, Berlin
17.09.2008
• „Nachweis von pathogenen Yersinia enterocolitica in Lebensmitteln durch ein kombiniertes
molekularbiologisches und
kulturelles Verfahren“ Dreiländertagung Lebensmittelhygiene,
Garmisch-Partenkirchen 29.09.02.10.2008
Dr. Pfalzgraf, Andreas:
• „Flüchtige organische Stoffe in
Spielwaren“, Regionaltagung
der Lebensmittelchemischen
Gesellschaft am 03.04.2008 in
Jena
• „Praxis der IR-Spektroskopie“
Seminar für Praktikanten und
Mitarbeiter des LAV SachsenAnhalt, Halle/Saale, 11.09.2008
Dr. Ruick, Gunter:
• „Lebensmittelüberwachung in
Sachsen-Anhalt – rechtliche
Grundlagen und Organisation“
Martin-Luther Universität HalleWittenberg, 20.11.2008
Dr. Strobel, Jürgen:
• „Die Kakaoverordnung – Grundlage für die Beurteilung von
Kakaoerzeugnissen“ Hallenser
Referiernachmittag 07.05.2008
• „Grundlagen der Gaschromatographie“ Seminar für Mitarbeiter
des LAV Sachsen-Anhalt, Halle/
Saale, 26.08.2008
Dr. Wicke, Amal:
• „Untersuchung und Beurteilung (Entwurf) von Speiseeis“
Gemeinsame Dienstberatung
der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden,
Naumburg, 02.04.2008
• „Aktuelle Lebensmittelrechtliche
EU-Vorgaben mit Auswirkungen
auf die nationale Rechtsprechung“ Diskussionsforum
„Qualitätssicherung in der
Ernährungswirtschaft“, Magdeburg, 02.07.08
• „Entnahme, Untersuchung und
Beurteilung von Hygienekontrollen“ Fortbildungsveranstaltung
Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst - Wörlitz 25.10.08
• „Anforderungen des europäischen und nationalen Rechts
an die Erzeugung von Ziegenmilch und Ziegenmilchprodukten“ Fortbildungsveranstaltung
Landesschafszuchtverband
Ziegentagung – Eilsleben
24.11.2008
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
2.3.2 Veröffentlichungen/Poster
Kern, Dorit:
• „Entwicklung einer Nachweismethode zur Bestimmung von
Vitamin B12 in Lebensmitteln“,
Richardt, A., Kern, D., Glomb,
M., Poster zum Lebensmittelchemikertag 2008
• „Nachweis von Folsäure in
Lebensmitteln“, Lehmann, M.,
Kern, D., Glomb, M., Poster
zum Lebensmittelchemikertag
2008
Dr. Mäde, Dietrich:
• Mäde, D., Reiting, R., Strauch,
E., Ketteritzsch, K., Wicke, A.
(2008): A real-time PCR for
Detection of Pathogenic Yersinia enterocolitica in food combined with an Universal Internal
Amplification Control System.
J. Verbr. Lebensm. 3 (2008), S.
141-151
• Waiblinger, U., Graf, N., Maede,
D., Woll, K. (2008): „Technically
Unavoidable“ in Terms of Genetically Modified Organisms - an
Approach for Food Control.
Poster auf der 1. Gobal Conference on GMO, Como (Italien)
24.-27.06.2008
• Mäde, D., Trübner, K., Grosser,
M. (2008): Nachweis von Viren
in Lebensmitteln - Bestimmung
und Effizienz der RNAExtraktion anhand der Prozesskontrolle mit dem Phagen
MS2, Poster auf der Dreiländertagung Lebensmittelhygiene,
Garmisch-Partenkirchen 29.09.02.10.2008
• Grohmann, L., Mäde, D. (2009):
Detection of genetically modified
rice: collaborative validation
study of a construct-specific
real-time PCR method for
detection of transgenic Bt rice.
Eur. Food. Res. Technol (2009)
228, S. 497-500 (online bereits
2008)
Dr. Ruick, Gunter:
• Hartung, J., Brücher, O., Hach,
D., Schulz, H., Vilter, H., Ruick,
G. (2008): Bromoperoxidase
activity and Vanadium level of
the brown alga Ascophyllum
nodosum. Phytochem. 69(2008)
S. 2826-2830
2.3.3 Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen
Dr. Mäde, Dietrich:
• Referent bei dem Fortbildungskurs zu molekularbiologischen
Methoden für pathogene Mikroorganismen des Fortbildungszetrums für Technik und Umwelt,
Oberschleißheim 21.10.2008
• Referent bei dem Fortbildungskurs zu modernen Methoden der
Tierartendifferenzierung und der
Herkunftsermittlung bei Lebensmitteln des Fortbildungszentrums für Technik und Umwelt,
Karlsruhe 13.11.2008
• Vorlesungsreihe
Lebensmitteltoxikologie an
der Hochschule Anhalt (FH) in
Köthen im Bachelor-Studiengang Lebensmitteltechnologie
• Vorlesungsreihe Gentechnisch
veränderte Organismen und
Nachweisverfahren an der
Hochschule Anhalt (FH) in
Köthen im Master-Studiengang
Lebensmitteltechnologie
75
76
Getreide
Getreideprodukte
Brote,
Kleingebäck
Feine
Backwaren
Mayonnaisen
Puddinge,
etc.
Teigwaren
Hülsenfrüchte
15
16
17
18
20
21
22
23
Krustentiere, etc.
12
Fette, Öle
Fischerzeugnisse
11
Suppen,
Soßen
Fische
10
13
Wurstwaren
08
14
Fleisch
Fleischerzeugnisse
06
Eier,
Eiprodukte
05
07
Käse
Butter
03
04
Milch
Milchprodukte
01
02
Gesamt
Bezeichnung
104
78
39
446
395
217
151
100
63
217
54
284
138
1014
952
863
289
89
405
238
163
10602
Summe
Proben
5
12
7
80
80
14
6
2
19
15
6
25
22
169
116
81
48
7
92
35
10
1307
Summe
4,81
15,38
17,95
17,94
20,25
6,45
3,97
2,00
30,16
6,91
11,11
8,80
15,94
16,67
12,18
9,39
16,61
7,87
22,72
14,71
6,13
12,33
%
Proben mit
Mängeln
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
27
6
1
0
3
0
0
55
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
02
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
03
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
04
Normabweichungen
05
0
0
0
4
2
1
0
0
2
0
0
2
0
18
0
1
1
1
6
4
1
52
06
1
6
0
2
0
2
1
0
1
8
0
8
0
11
23
53
5
0
0
0
1
158
07
0
0
0
1
22
1
3
1
1
0
0
4
0
20
14
0
0
0
0
0
109
08
2
1
0
4
4
4
0
0
2
0
2
5
2
29
6
7
16
0
41
2
5
194
09
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11
0
2
2
25
32
5
3
0
14
7
3
10
6
91
50
19
12
6
41
6
4
572
12
1
1
1
41
7
0
0
0
5
0
1
0
0
12
4
0
0
0
1
2
0
130
13
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9
0
0
0
0
1
0
23
14
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0
0
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9
15
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
17
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
14
0
0
0
0
0
0
0
0
15
18
0
1
0
4
17
3
0
0
0
0
0
0
1
6
1
1
7
0
1
2
1
74
19
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
3
0
0
2
1
0
17
20
1
0
4
0
0
0
0
1
0
0
0
6
2
1
2
7
16
1
5
0
0
49
21
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
22
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23
0
0
0
4
1
0
0
0
1
0
0
1
0
3
0
2
1
0
2
18
0
44
24
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
26
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
27
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
BS
ZE
Warengruppe
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein,
Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren
3.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im
Land Sachsen-Anhalt - Lebensmittel
Zucker
39
Süßwaren
Schokoladen
Kakao
Kaffee,
etc.
Tee, teeähnl. Erz.
S ä u g lingsnahrung
43
44
45
46
47
48
Speiseeis
Spirituosen
37
42
Biere,
bierähnl.
G.
36
Honige
Weinähnliche Getr.
35
Konfitüren
Alkoholfreie Getr.
32
40
Fruchts ä f t e ,
Nekt.
31
41
Frischobst
Obstprodukte
29
30
Pilze
Pilzerzeugnisse
27
28
Gemüseerzeug.
26
79
181
59
41
19
144
79
430
68
102
25
63
213
81
252
191
158
273
21
31
218
258
10
4
5
2
23
11
43
6
24
0
7
23
20
55
23
27
12
2
2
18
2
5
Kartoffeln
Frischgemüse
24
25
5,52
6,78
12,20
10,53
15,97
13,92
10,00
8,82
23,53
0,00
11,11
10,80
24,69
21,83
12,04
17,09
4,40
9,52
6,45
8,26
0,78
6,33
%
Proben mit
Mängeln
Summe
Summe
Proben
BS
Bezeichnung
Warengruppe
ZE
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
01
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
02
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
03
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
04
Normabweichungen
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
1
1
0
0
0
0
05
5
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
3
1
3
4
3
0
0
1
2
0
1
06
2
1
2
0
4
0
6
0
0
0
0
1
7
1
0
6
0
0
1
6
0
0
07
1
0
0
2
2
1
15
2
0
0
1
1
3
7
4
0
4
0
0
0
0
1
08
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
09
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
3
4
0
16
9
1
4
24
0
6
10
7
41
11
20
0
1
0
13
0
2
11
0
1
0
0
0
1
13
0
0
0
0
1
6
11
0
0
0
0
0
3
0
0
12
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
1
13
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7
0
0
0
2
0
14
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
17
0
0
0
0
1
0
4
3
0
0
0
0
0
0
7
2
0
0
0
0
0
0
18
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
21
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
22
0
0
0
0
0
0
10
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
24
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
26
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
27
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
77
78
Hilfsmittel
Zusatzstoffe
Mineral-,
Tafelwas.
56
59
Aromastoffe
54
57
Würzmittel
Gewürze
Nährstoffkonz.
51
52
Fertiggerichte
50
53
D i ä t .
Lebensmittel
49
BS
Bezeichnung
Warengruppe
ZE
286
8
28
12
91
122
50
591
129
Summe
Proben
15
0
0
1
12
9
14
60
21
Summe
5,24
0,00
0,00
8,33
13,19
7,38
28,00
10,15
16,28
%
Proben mit
Mängeln
0
0
0
0
6
0
0
2
0
01
0
0
0
0
0
0
0
1
0
02
0
0
0
0
0
0
0
0
0
03
0
0
0
0
0
0
0
0
0
04
Normabweichungen
0
0
0
0
0
0
0
4
0
05
4
0
0
0
1
0
0
7
0
06
0
0
0
0
2
0
0
1
2
07
1
0
0
0
0
0
5
9
3
08
0
0
0
0
0
0
0
0
0
09
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
13
0
0
0
3
7
8
19
12
11
0
0
0
0
1
2
1
13
1
12
0
0
0
0
0
0
2
3
0
13
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15
0
0
0
0
0
0
0
0
0
16
0
0
0
0
0
0
0
0
0
17
3
0
0
0
0
0
2
4
3
18
0
0
0
1
0
0
0
0
0
19
0
0
0
0
0
0
0
3
0
20
0
0
0
0
0
0
0
0
0
21
0
0
0
0
0
0
0
0
0
22
0
0
0
0
0
0
0
1
0
23
0
0
0
0
0
0
0
0
0
24
0
0
0
0
0
0
0
0
0
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
26
0
0
0
0
0
0
0
0
0
27
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben
3.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im
Land Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts
Warengruppe
ZEBS
Summe
Proben
Bezeichnung
Proben mit
Mängeln
Normabweichungen
Summe
%
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79
Gesamt
424
54
12,74
0
14
0
0
0
0
16 25
0
5
33
Weine
345
48
13,91
0
14
0
0
0
0
13 23
0
4
34
Erzeugnisse aus Wein, ...
79
6
7,59
0
0
0
0
0
0
3
0
1
2
3.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im
Land Sachsen-Anhalt - Kosmetika
Warengruppe
ZEBS
84
Summe
Proben
Proben mit
Mängeln
Bezeichnung
Normabweichungen
Summe
%
50 51 52 53 54 55 56 57 58 and.
Gesamt
333
68
20,42
0
11 54 5
4
2
3
5
0
0
Kosmetische Mittel und
Stoffe
zu deren Herstellung
333
68
20,42
0
11 54 5
4
2
3
5
0
0
3.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im
Land Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände
Warengruppe
ZEBS
Summe
Proben
Bezeichnung
Proben mit
Mängeln
Normabweichungen
Summe
%
30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 and
Gesamt
912
104
11,40
0
1
0
16 0
9
41 9
26 8
0
0
82
BG mit Körperkontakt
263
25
9,51
0
0
0
0
0
5
0
4
14 2
0
0
83
BG zur Reinigung
und Pflege
210
8
3,81
0
0
0
0
0
0
0
0
8
0
0
0
85
Spielwaren und
Scherzartikel
99
11
11,11
0
1
0
0
0
3
0
5
4
0
0
0
86
BG mit Lebensmittelkontakt
340
60
17,65
0
0
0
16 0
1
41 0
0
6
0
0
3.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im
Land Sachsen-Anhalt - Tabakwaren
Warengruppe
ZEBS
Summe
Proben
Bezeichnung
Proben mit
Mängeln
Normabweichungen
Summe
%
0
Rohtabake, Tabakerzeugnisse,
37
0
Tabakersatz sowie Stoffe ...
Gesamt
60
37
60 61 62 63 64 65
and.
0,00
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0
0
0
0
0
0
0
79
80
35
Milch und Milchprodukte
Eier und Eiprodukte
Fleisch, Geflügel, Wild u.
Erzeugnisse
Fische, Krusten, Schalen,
Weichtiere u. Erzeugn.
Fette und Öle
Brühe, Suppen, Saucen
Getreide und Backwaren
Obst und Gemüse
Kräuter und Gewürze
Alkoholfreie Getränke
Wein
Alkoholische Getränke außer
Wein
Eis und Desserts
Schokolade,Kakao,kakaohalt.
Erz.,Kaffee,Tee
Zuckerwaren
Nüsse, Nußerzeugnisse, Knabberwaren
Fertiggerichte
Lebensmittel f. besondere
Ernährungsformen
Zusatzstoffe
Gegenst. u. Mat. mit Lebensmit.kontakt
Andere
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
0
0
0
2
7
0
0
1
10
4
0
1
6
3
4
11
0
3
65
3
Mikrobiologische Verunreinigungen
Lfd. Produktgruppe
Nr.
0
0
0
5
8
1
0
1
1
4
0
11
1
17
9
3
8
23
87
5
1
Andere
Verunreinigungen
2
23
0
4
4
0
3
7
7
8
14
4
2
14
28
2
0
4
43
0
1
Zusammensetzung
14
41
0
17
41
3
41
28
32
35
41
88
13
44
59
91
7
29
218
28
108
Kennzeichnung/Aufmachung
2
0
1
4
7
1
3
1
8
8
5
10
0
2
22
4
0
9
22
23
13
Andere
14
60
1
31
60
5
41
34
50
50
54
93
21
68
114
99
15
53
366
48
144
Zahl der
Proben mit
Verstößen
420
340
48
310
591
104
274
263
469
357
424
729
213
1038
941
509
217
476
2829
289
895
Gesamtzahl der
Proben
3,33
17,65
2,08
10,00
10,15
4,81
14,96
12,93
10,66
14,01
12,74
12,76
9,86
6,55
12,11
19,45
6,91
11,13
12,94
16,61
16,09
Prozentualer
Anteil der Proben
mit Verstößen
Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008
3.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der
RL 89/397/EWG)
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