Art. 2518-2519 14. März 2001 192. Sitzung 14. März 2001, 12.30 Uhr Vorsitzender: Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 161 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 38 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Binggeli Peter, Mellingen; Birri René, Stein AG; Breitschmid Manfred, Hermetschwil; Brentano Max, Dr., Brugg AG; Brogli Roland, Zeiningen; BronMaurer Silvia, Schöftland; Bryner Peter, Möriken; Burgherr-Leu Thomas, Wiliberg; Damann Sepp, Magden; Emmenegger Kurt, Baden; Fischer-Moor Julius, Oftringen; Fischer Patrick, Bremgarten AG; Frey Ernst, Kaiseraugst; Frey Karl, Dr., Wettingen; Frunz Eugen, Nussbaumen; Gersbach Hans-Ulrich, Dr., Baden-Rütihof; Graf Nils, Frick; Guignard Marcel, Dr., Aarau; Haber Johanna, Dr., Menziken; Häusermann Matthias, Seengen; Hoffmann Brigitte, Küttigen; Iseli Marcel, Zurzach; Kaufmann Rainer, Rupperswil; KillerHodel Hans, Untersiggenthal; Knecht Hansjörg, Leibstadt; Knörr Werner, Aarau; Kunz Markus, Frick; Meier Nicole, Baden; Mösch Anton, Frick; Piffaretti-Bopp Marianne, Wohlen AG; Stäger-Meyer Vally, Wohlen AG; Stieger Erich, Dr., Baden; Suter Heinz, Dr., Gränichen; Troller-Zumsteg Martin, Münchwilen AG; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Werthmüller Ernst, Holziken; Widmer Denise, Brugg AG; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal Unentschuldigt abwesend: Hümbeli Urs, Hägglingen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 192. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. Ich habe Ihnen zwei Mitteilungen zu machen. Zunächst eine an die Mitglieder des Büros: Wir haben am 21. März unsere letzte Bürositzung. Auf der Traktandenliste steht natürlich nicht geschrieben, dass wir anschliessend noch ein Nachtessen einnehmen. Ich bitte Sie, die Zeitreserve für dieses Nachtessen ebenfalls einzuplanen! Eine Mitteilung betreffend die der anstehenden Kommissionsberatungen: Ich stelle fest, dass die Legislatur gemäss Gesetz am Vortag der Neukonstituierung des Grossen Rates beendet ist. Mit anderen Worten: Kommissionsarbeiten können in der laufenden Legislatur bis zum Vortag der konstituierenden Sitzungen durchgeführt werden. Deshalb macht es Sinn, auch jetzt noch eine Kommission einzusetzen, um das heute genannte Geschäft vorzuberaten. In Zusammenhang mit dem kürzlichen Einsturz eines Teilstückes dieser Mauer wird in den Medien die Strafanstaltsdirektion dahingehend zitiert, dass diese Mauer ein ewiges und immer teurer werdendes Flickwerk sei, dass diese Mauer durch die Einsturzmöglichkeit Personen gefährdet und dass diese Mauer den heutigen Sicherheitsvorstellungen betreffend Fluchtgefahr nicht mehr genüge. Daraus ergibt sich folgende Frage: Kann die Aargauer Regierung unter den eingangs geschilderten Umständen ein weiteres Herauszögern der Totalerneuerung dieser Anstaltsmauer weiter verantworten? 2519 Parlamentsreform; Gesamtbericht mit Leitsätzen; Fortsetzung der Detailberatung (vgl. Art. 2517 hievor) 2518 Kleine Anfrage Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, betreffend Gefährdungspotential von Anstaltspersonal, Insassen und Öffentlichkeit durch einstürzende Mauern bei der Strafanstalt Lenzburg; Einreichung Von Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal, wird folgende Kleine Anfrage eingereicht: Text und Begründung: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einer schriftlichen Antwort auf diese kleine Anfrage darzulegen, wie schlimm es um die Mauer, die die Strafanstalt Lenzburg umgibt, wirklich steht. Vorsitzender: Namens der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV" referiert deren Präsident, Herbert H. Scholl, Zofingen. - Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Detailberatung (Fortsetzung) Parlamentarische Instrumente Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ich spreche nicht zur Abschaffung der Kleinen Anfrage, wie man jetzt vielleicht kombinieren könnte, sondern habe eine Frage an die Regierung zur Thematik neuer parlamentarischer Instrumente: Ich habe letztes Jahr eine Motion eingereicht, die 3968 14. März 2001 anregt, dass Mitglieder und Fraktionen des Grossen Rates berechtigt sind, Resolutionen zu einem Sachthema einzureichen, zu beraten und mit einer Zweidrittelsmehrheit zu verabschieden. Frage: Auf welchem Weg ist mein Begehren? Wo und wie soll es nach einer allfälligen Überweisung einfliessen? Regierungsrat Kurt Wernli: Ich kann es kurz machen: Wir sind der Meinung, dass dieses Instrument nicht benutzt werden soll. Dementsprechend haben wir auch keinen Vorschlag unterbreitet. Auch die vorberatende Kommission ist nicht darauf eingetreten. Wenn Sie also dieses Instrument hier festhalten möchten, dann müssten Sie einen entsprechenden Antrag einreichen! Leitsätze 4.1 - 4.3 Zustimmung Vorsitzender: Es liegt ein Antrag von Herrn Harry Lütolf vor, der einen Absatz 4bis (neu) hinzufügen möchte. Harry Lütolf, Wohlen: Ich habe der Kommission einen Antrag gestellt. Denselben Antrag werde ich Ihnen hier präsentieren. Ich habe mir sagen lassen, dass der Antrag ordnungsgemäss, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, behandelt wurde; ich weiss allerdings nicht, wie vertieft darauf eingegangen wurde. Der Antrag lautet wie folgt: Leitsatz 4bis: "Die Mitwirkung des Grossen Rates im Bereich der kantonalen Aussenpolitik ist durch geeignete Instrumente zu institutionalisieren." Ich bin erstaunt, auf wie wenig Resonanz dieser Antrag in der Kommission offenbar gestossen ist. Vielleicht kann der Herr Kommissionspräsident dazu einige Ausführungen machen. Ich bin umso mehr erstaunt, als dass wir hier im Parlament vor einigen Wochen eine Diskussion bezüglich der Kündigung des Vertrages über die Konferenz der Erziehungsdirektoren geführt hatten. Die SVP-Fraktion hat sich damals zu Recht darüber ausgelassen, dass der Grosse Rat bei solchen Institutionen zu wenig Gehör findet, etwa in der Mitwirkung, in der Vorbereitung und in den Abläufen solcher Gremien, die nota bene nicht einmal durch unsere Verfassung vorgesehen oder abgestützt sind, die jedoch wichtige Entscheide treffen, ohne dass der Grosse Rat darauf Einfluss nehmen kann. Sie kennen die Problematik, speziell die SVP-Fraktion und auch die FDP-Fraktion zu einem grossen Teil: Der Grosse Rat wird hier klar links liegen gelassen und es besteht die Gefahr, dass das auch in Zukunft so bleiben wird. Ich bin nun erstaunt, dass dieses Thema in der Kommission nicht weiter aufgegriffen wurde und hier dem Grossen Rat nicht ein zusätzlicher Antrag von Seiten der Kommission unterbreitet worden ist. Ich kann das nur so interpretieren, wie Herr Dr. Suter das sagte: Wir haben hier im Grossen Rat eine grosse Regierungsfraktion. Anders kann ich das nicht interpretieren. Es ist erstaunlich, dass es nicht mehr Grossräte und Grossrätinnen gibt, die sich für die Rechte des Grossen Rates, der Legislative, des Parlamentes, der ersten Gewalt in diesem Staate, einsetzen! Es ist erstaunlich, dass beispielsweise in der Frage der Europäischen Union immer wieder das Demokratiedefizit angeführt wird, aber wenn es darum geht, die Rechte des Parlamentes zu stärken, dann hat das keine Bedeutung! Auch in der nächsten Vorlage, der Demokratiereform, ist man, wenn es um die bessere Abstützung des Grossen Rates geht, davon abgekehrt, die demo3969 Art. 2519 kratischen Grundsätze hochzuhalten und dem Grossen Rat den ihm gebührenden Einfluss zukommen zu lassen. Ich bin sehr erstaunt, dass man hier von Seiten der Kommission offenbar nicht gewillt ist, dem Grossen Rat diesen wichtigen Handlungsspielraum zuzugestehen! Es gibt eine Forschungsarbeit - vom Nationalfonds bezahlt - die ganz klar aufzeigt, dass die kantonalen Parlamente verstärkt Einfluss nehmen sollten auf solche überkantonalen oder interkantonalen Gremien, wie beispielsweise die Erziehungsdirektorenkonferenz oder auch die Konferenz der Kantonsregierungen insgesamt. Der Bund hat eine Gesetzgebung geschaffen, die es den Kantonen ermöglicht, in der internationalen Aussenpolitik vermehrt Einfluss zu nehmen, falls Zuständigkeiten betroffen sind, die bei den Kantonen liegen. Wenn also die ureigensten Zuständigkeiten durch internationales Recht betroffen sind, dann haben die Kantone durch diese bundesgesetzliche Regelung die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, beispielsweise im Vorfeld von Verhandlungen, wenn es um das Verhandlungsmandat usw. geht. Dort sind es die Regierungsmitglieder, die Konferenz der Kantonsregierungen, die dann bestimmen, was Sache ist. Die Parlamente in den jeweiligen Kantonen haben grundsätzlich nichts zu sagen! Der Bund und indirekt auch die Mitglieder der Kantonsregierung werden also in Zukunft Beschlüsse fassen können im ureigensten Zuständigkeitsbereich des Kantones, ohne je auch nur einmal das Parlament dazu angehört zu haben. Das geht doch so nicht! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es jetzt nicht den einen oder anderen aus den Socken haut, weil das so der Fall ist - und dass man hier in dieser Sache nichts unternehmen will! Ferner habe ich in einem Vorstoss vorgeschlagen, dass man das Geschäftsverkehrsgesetz diesbezüglich anpassen und modifizieren könnte und man allenfalls eine spezielle Kommission für auswärtige Angelegenheiten errichten könnte, wie das in einzelnen Kantonen vorgesehen ist und wie es einzelne Verfassungsbestimmungen von anderen Kantonen auch vorsehen. Ich habe das als Idee vorgeschlagen. Es muss aber nicht so sein, dass so eine Kommission auch tatsächlich konstitutiert wird. Das können - wie es in der Botschaft auch ausgeführt wird - die bestehenden ständigen Kommissionen sehr gut übernehmen. Es geht mir einzig und allein darum, dass dem Grossen Rat und seinen Kommissionen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, damit Einfluss genommen werden kann, damit der Grosse Rat seine ihm zugedachte, verfassungsmässige Rolle auch wirklich spielen kann! Das kann er zur Zeit nicht in gebührendem Masse. Die Instrumente, die durch diese Parlamentsreform neu eingeführt werden, genügen nicht! Der in einem Leitsatz neu festgeschriebene Auftrag, der als Vorwand genommen wird, dass mein Antrag jetzt nicht durchgehen soll, der ist eigentlich mehr oder weniger retrospektiv. Der Herr Kommissionspräsident hat heute immer von prospektiv gesprochen, der Grosse Rat müsse vorausschauend handeln, auch mit der rollenden Planung oder mit den Planungszielen und Leitsätzen, die wir heute festgeschrieben haben. Diese greifen aber in diesem Fall zu wenig. Wenn wir prospektiv handeln möchten, dann muss das Parlament, wenn es beispielsweise um Verhandlungen oder Verträge mit anderen Kantonen, dem Bund oder dem Ausland geht, dann muss der Grosse Rat frühzeitig seine Meinung zum Ausdruck bringen können, muss in das Verhandlungsmandat miteinbezogen werden, wenn sein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und Art. 2519 auch die Information muss spielen! Das ist heute nicht der Fall. Der Grosse Rat wird am Schluss immer vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dann am Schluss zum Geschäft noch Ja und Amen sagen, den Vertrag genehmigen oder nicht genehmigen. Ich finde, dass das, was heute immer wieder als Schlagwort durch die Reihen gegangen ist, sicher nicht wirkungsorientiert ist! Ich hoffe, dass speziell die SVP-Fraktion, die sich damals bei der Frage der Kündigung der Konferenz der Erziehungsdirektoren stark gemacht hatte, sich für eine verstärkte Einflussnahme des Grossen Rates im Bereich der kantonalen Aussenpolitik einsetzt. Mit diesem neuen Leitsatz soll, der eigentlich nur ein kleiner Grundsatz festgeschrieben werden, nämlich dass der Grosse Rat im Bereich der kantonalen Aussenpolitik mitsprechen darf und dass ihm Instrumente bereitgestellt werden, die ihm das auch ermöglichen! Es ist noch nichts darüber gesagt, wie sich das dann konkret ausgestalten wird, wie das im Geschäftsverkehrsgesetz festgeschrieben wird, ob es allenfalls noch einer Verfassungsänderung bedarf usw.. Darüber kann man dann noch diskutieren. Es geht hier nur darum, den Leitsatz festzuschreiben, der zum Ausdruck bringt, was ich Ihnen gesagt habe. Ich hoffe, dass Sie diesen Antrag unterstützen und der Grosse Rat in einem Bereich, der ihm mehr und mehr entgleitet, Einfluss nehmen kann! Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Herr Lütolf hat ein wichtiges Problem angeschnitten: die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes auf Verträge, in denen der Kanton zu Leistungen oder Handlungen verpflichtet wird, die sogenannte "Aussenpolitik" des Kantons. Die Kommission hat seinen Antrag behandelt und diesen mit 7 zu 0 Stimmen, bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Weshalb hat sie das getan? "Aussen- und Innenpolitik" des Kantons können nicht mehr getrennt werden. Sie sind eng verknüpft miteinander. Denken Sie an die Bereiche der Bildung und des Gesundheitswesens oder auch der Raumplanung! Deshalb ist es nicht notwendig, eine spezielle aussenpolitische Kommission des Grossen Rates zu schaffen, die sich ausschliesslich mit den Auswirkungen dieser Verträge beschäftigt. Vielmehr ist es Aufgabe aller ständigen Kommissionen, in ihrer Tätigkeit die "Aussenpolitik" des Kantons mit einzubeziehen. Alles andere wäre eine weitere Komplizierung der Abläufe. Die Kommission hat die neuen Instrumente der Planung, der Oberaufsicht, aber auch die Instrumente der einzelnen Mitglieder des Parlamentes als genügend beurteilt, wie sie jetzt vorgeschlagen worden sind, um die "Aussenpolitik" des Kantons vom Grossen Rate her zu beeinflussen und mitzubestimmen. Die Gefässe sind vorhanden. Es liegt an den Kommissionen und den Mitgliedern des Grossen Rates, von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen. Aus diesem Grunde hat sie den Antrag von Harry Lütolf abgelehnt, weil sie ihn als bereits erfüllt betrachtet. hat. Deshalb kommt auch kein neuer Antrag der Kommission, wie ihn Harry Lütolf rechtzeitig der Kommission unterbreitet hat. Harry Lütolf, Wohlen: Das Ganze wird hier in ein falsches Licht gestellt. Mein Antrag bezieht sich nicht darauf, dass ich eine aussenpolitische Kommission eingeführt haben möchte. Er bezieht sich einzig und allein darauf, dass der Grosse Rat seine Mitwirkungsrechte wieder wahrnehmen 14. März 2001 kann in Bereichen, die mehr und mehr miteinander vermischt werden. Das ist die Aussen- und die Innenpolitik der Kantone. Wenn wir hier nun nicht den Finger draufhalten, dann entgleitet uns die Einflussmöglichkeit, weil die Konferenz der Kantonsregierungen dann für uns bestimmen wird. So einfach ist das! Warum haben auch der Bund und viele andere Kantone in Verfassung und Gesetzen diese Mitwirkungsrechte explizit festgeschrieben? Auch dort sind ähnliche Instrumente vorhanden. Im Bund gibt es den Auftrag, den wir heute neu eingeführt haben auch. Trotzdem hat man auf Bundesebene gemerkt, dass die Instrumente der Planung und des Auftrags nicht reichen, um die Rechte ausüben zu können. Andere haben es gemerkt. Wieso merken wir das nicht? Wieso sitzen wir einfach da und schreien nicht auf? Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen! Er kann noch weiter ausgeführt und konkretisiert werden. Es ist noch nichts verloren, es ist aber auch noch nichts gewonnen, wenn der Antrag in einem Leitsatz festgeschrieben wird. Ein einfacher Satz, der noch weiter ausgeführt werden kann! Ich zähle auf ihre Unterstützung, - Sie tun sich selbst etwas Gutes damit! Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Herr Lütolf, wir haben das schon gemerkt, aber wir sind der Auffassung, dass diese aussenpolitischen Kompetenzen und Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlamentes, insbesondere in der rollenden Mittelfristplanung (Leitsatz 1.2), der jährlich aktualisiert wird, wahrgenommen werden muss. Hier sind die Zielsetzungen innen- und aussenpolitischer Art vorhanden. Wir haben auch beschlossen, dass die 30 Steuerungsbereiche vom Grossen Rat festgelegt werden in der Ziffer 1.4. Auch dort sind die innen- und aussenpolitischen Zuständigkeiten verknüpft. Wir haben diese Möglichkeiten, die Harry Lütolf anstrebt und deshalb ist ein weiterer Leitsatz nicht mehr notwendig. Das ist die Beurteilung der Kommission und ich lade Sie ein, sich dieser Beurteilung anzuschliessen! Regierungsrat Kurt Wernli: Es ehrt Herrn Grossrat Lütolf, dass er sich hier mit Verve für die Aussenpolitik des Kantons einsetzt. Es ist richtig, die Einflussnahme des Parlamentes soll hier verstärkt werden. Nur ist die Frage, mit welchen Massnahmen und Mitteln. Die Kommission hat sehr wohl über diese Frage diskutiert und festgestellt, dass mit den neuen Instrumenten Auftrag und Gesamtbericht (Leitsatz 1.6), der die politische Planung als Steuerungsinstrument vorsieht, künftig mehr Gehalt haben wird, ist es möglich, auch hier stärker Einfluss zu nehmen. Sie können jederzeit dem Regierungsrat einen Auftrag erteilen, beispielsweise einen Gesamtbericht vorzulegen, welches in der Zusammenarbeitsfrage mit den andern Kantonen die Zielsetzungen sind und wie diese formuliert sein sollen. Der Regierungsrat wird Ihnen dann einen Gesamtbericht vorlegen und künftig wird der Grosse Rat diesen Gesamtbericht beschliessen, wie Sie das hier jetzt auch tun. Sie können also auf diesem Weg Weichen stellen, auch in der interkantonalen Zusammenarbeit oder in der Aussenpolitik. Es ist nicht ganz richtig, das mit dem Bund zu vergleichen. Der Bund muss gemäss seiner Verfassung aussenpolitisch tätig sein, wobei interessanterweise auch hier die Zuständigkeit geregelt ist. Der Bundesrat ist zuständig für die Aussenpolitik der Eidgenossenschaft. Selbstverständlich soll auch hier das Parlament auf Bundesebene Einfluss nehmen. Das tut es auch mit einer separaten Kommission. Hier aber kann 3970 14. März 2001 man wirklich nicht den Kanton Aargau mit dem Bund vergleichen! Dass es zwei weitere Kantone hat, Herr Lütolf, und nicht viele, die eine aussenpolitische Kommission haben, mag mit deren Eigengestaltung zu tun haben. Ich bitte Sie auch, nehmen Sie diese Instrumente, wie wir sie jetzt aufgegleist haben und denken Sie daran, dass das gute und geeignete Instrumente sind, um die Interessen des Parlamentes wahrnehmen zu können. Vorsitzender: Wir können über den Antrag Lütolf befinden. Herr Lütolf beantragt einen neuen Leitsatz 4bis, der wie folgt lautet: "Die Mitwirkung des Grossen Rates im Bereich der kantonalen Aussenpolitik ist durch geeignete Instrumente zu institutionalisieren." Abstimmung: Für den Antrag Lütolf: 64 Stimmen. Dagegen: 38 Stimmen. Leitsatz 5 / Verkleinerung der Sitzzahl Vorsitzender: Hier möchte ich den Zusammenhang zwischen 5. und 6. klarstellen. Je nach Entscheid bei 6. und 5. hat das gegenseitige Zusammenhänge. Wir beraten in der Reihenfolge gemäss Botschaft, gehen davon aus, dass - je nachdem, was bei 6. herauskommt-, dann allenfalls ein Rückkommen auf den Punkt 5 nötig wird. Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, die Kommission sei der Auffassung, dass der Grosse Rat verkleinert werden soll. Wie gross der neue Grosse Rat sein soll, unterliegt nun Ihrem Ermessen. Es sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten denkbar. Die Kommission hat sich mit 9 zu 8 Stimmen für die Zahl 160 entschieden. Die 8 Stimmen sind auf die Zahl 120 gefallen. Hier kommt nun die grosse Stunde des Plenums! Alle Anträge sind möglich, der obsiegende wird zum Beschluss erhoben. Rolf Urech, Hallwil: Ich stelle im Namen unserer Fraktionsgemeinschaft den Antrag, der Grosse Rat sei bei 200 Mitgliedern zu belassen. Damit wären dann die Anträge mit den Wahlkreisen obsolet. Meine Damen und Herren, wehret den Anfängen! Es tönt so schön: den Grossen Rat verkleinern und 4, 5 oder 6 Wahlkreise zu schaffen! Ich höre jetzt schon, wie es heisst, wenn wir das beschlossen haben: das funktioniert ja einwandfrei mit den Wahlkreisen; jetzt können wir die Bezirke auflösen und nur noch 4 oder 5 Bezirke im Kanton Aargau machen. Das ist ganz sicher die Vorstufe dazu. Jene Leute, die sagen, es wird günstiger - von Effizienz sprechen wir nachher -, die sollen mal rechnen und an Beispielen in der Schweiz schauen: Wir haben die Schweizer Armee verkleinert, die Ausgaben sind gestiegen! Wir werden den Grossen Rat verkleinern und die Ausgaben werden massiv steigen! Schauen Sie sich selber an, alle die hier an die normalen Sitzungen kommen! Mit einem kleineren Grossen Rat ist es nicht mehr möglich, gleich wenige Sitzungen zu haben. Sie müssen mehr Zeit aufwenden und Ihr Arbeitgeber wird es Ihnen danken, indem er Ihnen weniger Lohn zahlt. Was heisst das für uns? Wir müssen unsere Entschädigungen aufstocken. Wir müssen uns selbst mehr Lohn geben, damit wir es uns leisten können, in diesen Grossen Rat zu gehen! Die kleineren Parteien könnte man so - wenn die Wahlkreise nicht richtig gestaltet werden - ausschalten. Das ist sicher 3971 Art. 2519 auch nicht der Wählerwillen. Zur Effizienz: Sie glauben doch nicht, wenn Sie mit 140 oder 120 oder 160 Grossräten hier drin tagen, dass wir weniger lange Sitzungen hätten, dass es effizienter wird! Dazu braucht es viele flankierende Massnahmen und diese bedingen, dass der Grosse Rat noch weniger zu sagen hat. Die Verwaltung wird für uns sämtliche Bau- und Zonenordungen machen und wir werden sie zur Kenntnis bekommen und können nicht mehr darüber abstimmen. Das ist doch ganz sicher nicht unser Wille! Ich bitte Sie, an der Zahl 200 in diesem Grossen Rat festzuhalten, und halten Sie auch an den 11 Bezirken fest, das sind die 11 Wahlkreise! Rudolf Hug, Oberrohrdorf: Der Freisinn ist ganz klar und mit sehr grosser Mehrheit für 120 Sitze. Das hat sich innerhalb der Partei, aber auch in einer Umfrage ergeben. Wir haben hier schon ein sehr grosses Parlament! Wenn Sie vergleichen, hat Zürich mit einer Einwohnerzahl von 1'180'000 Personen 180 Sitze. Bern mit 938'000 Einwohnern hat heute noch 200 Sitze, wird aber auf 160 Sitze verkleinern. Wir mit 534'000 Einwohnern und Einwohnerinnen wollen 200 behalten oder vielleicht auf 160 reduzieren, was ja gar keiner effektiven Reduktion gleichkommt. Grösse ist nicht Qualität! Kleine Gremien sind flexibler und agiler. Es wurde in der Zwischenzeit überall erkannt, dass Führungsgremien reduziert und verkleinert werden müssen. Selbstverständlich muss ein Parlament auch eine repräsentative Vertretung des Volkes sein. Aber Hand aufs Herz: Ist es das heute? Eine repräsentative Vertretung des Volkes ist auch bei einer Sitzzahl von 120 möglich und ist wohl eher vom Wahlsystem abhängig als von der Anzahl der Sitze. Herr Dr. Rudolf Rohr hat ja hier einen Vorschlag in die Kommission eingebracht, wie dies durch ein Wahlsystem gewährleistet sein könnte. Eine kritische Frage: Wenn wir uns auf die letzten Wahlen zurückbesinnen, die ja noch nicht so lange her sind, und wir uns daran erinnern, wie schwierig es war, fähige Personen zu finden und auf die Liste zu setzen, dann ist doch eine Reduktion auch unter diesem Aspekt nur zu begrüssen. Es macht ja wohl keinen Sinn, nur eine repräsentative Präsenz zu haben über Personen, die die Listen gefüllt haben! Für die schwierigen Aufgaben, die auf dieses Parlament warten, brauchen wir ein effizientes, aber auch ein effektives Parlament, das den hohen Anforderungen gerecht werden kann. Der Freisinn ist ganz klar für eine Verkleinerung und stellt deshalb den folgenden Antrag, dies darum, weil das Festhalten der Regierung nicht ganz klar aufzeigt, ob sie nun für 120 oder als Variante für 160 ist. Der Antrag lautet: "Die Zahl der Sitze im Grossen Rat sei auf 120 Sitze zu reduzieren." Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen! Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ein Parlament ist eine Volksvertretung und dieser Grundsatz muss bei der Diskussion über eine Parlamentsverkleinerung im Zentrum stehen und nicht, ob die Freisinnigen Mühe haben, ihre Listen zu füllen! Das scheint mir eher ein freisinniges Problem zu sein! (Heiterkeit). - Auf den Aargauer Grossen Rat bezogen heisst dies in Zahlen ausgedrückt, ein 200Personenparlament für ein Volk von 540'209 Einwohnern Stand 31. Dezember 1998 gemäss statistischem Amt. Zum Zeitpunkt der Wahl 1997 - also die vorletzte Wahl - waren davon 341'454 Stimmberechtigte. Quantitativ schrumpft die Volksvertretung im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau stetig. Allein in den letzten 10 Jahren Art. 2519 kamen 50'000 Einwohnerinnen und Einwohner dazu. Der Grosse Rat verkleinert sich in der Repräsentation durch das Wachstum der Einwohnerzahl. Das ist auch eine Tatsache! Die Konsequenz: Das Volk ist prozentual je länger je schlechter in diesem Parlament vertreten. Aus diesem Blickpunkt wäre das Gegenteil einer Verkleinerung des Rates logisch! Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass in einem grösseren Parlament tendenziell ein breiteres Spektrum repräsentiert wird. Abbau einer Volksvertretung - darum handelt es sich hier! - bedeutet Demokratieverlust. Weniger Personen haben die Möglichkeit der direkten Einflussnahme in der kantonalen Legislative. Da kann man die Wahlkreise aufteilen wie man will, unter dem Strich bleibt die Tatsache, dass die Bevölkerung wächst und gleichzeitig die Volksvertretung schrumpft. Das können Sie einfach nicht wegdiskutieren! Dies ist schlicht und einfach ein Demokratieabbau. Wenn es weniger Grossrätinnen und Grossräte gibt, so ist dieses Parlament letztlich auch schlechter im Volk verankert. Vor allem in ländlichen Gebieten und kleineren Gemeinden wird sich dies auswirken. Dadurch werden Grossratsmitglieder für das Volk auch schwerer greifbar. Sie sind weiter weg. Dies wird der Mär, eine handverlesene classe politique politisiere über die Köpfe der Bevölkerung hinweg, Aufwind geben. Wird ein Parlament gar von 200 auf 120 reduziert - also eine Reduktion von 40% - wie es die Regierung und der Freisinn vorschlagen, steigt der Proporzquotient gewaltig. Eine kleinere Gruppierung wird also viel grössere Ressourcen aufwenden müssen, um überhaupt den Sprung ins Parlament zu schaffen. Medienwirksame Auftritte und damit verbundene politische Schaumschlägereien werden zwangsläufig an Bedeutung gewinnen. Grosse Portmonees allerdings auch. Ich nehme an, dass die freisinnige Fraktion deshalb so Freude daran hat! Vermutlich würden Lobbyabhängigkeiten gefördert! Der Grosse Rat funktioniert bekanntlich im Milizsystem. Der zeitliche Aufwand ist gross und die Entschädigung schäbig. Grossrat zu sein ist ein Ehrenamt. Dies führt heute schon dazu, dass ohnehin schon privilegierte Schichten proportional übervertreten sind. Das kann ich mit gutem Gewissen sagen hier drin! Wird der Grosse Rat verkleinert, wird für das einzelne Mitglied der Arbeitsaufwand mit Bestimmtheit auch nicht kleiner! In der Diskussion um die 200 Aargauer Parlamentssitze wird von den Abbauwilligen immer wieder herumgeboten, der Aargau sei halt im Schweizer Vergleich ein Spezialfall. Das stimmt! Allerdings nicht nur punkto Parlamentsgrösse! Der Aargau gehört sowohl flächen- wie einwohnermässig zu den grössten Kantonen in der Schweiz. Sind Sie sich dessen bewusst? Zudem ist der Aargau auch der Kanton der Regionen: Ost - West, Stadt - Land und weitere Gegensätze gibt es hier zu Hauf! Die Grösse des Aargauer Parlaments hilft also, dass nicht nur diese Vielzahl an Regionen vertreten ist, sondern innerhalb dieser auch eine angemessene politische Vielfalt. Das ist doch ein bisschen wie in der Biologie: Es braucht eine gewisse Quantität, damit eine Art überleben kann. Effizienz heisst laut Duden: Wirksam im Sinn von wirtschaftlich sein. Eines der Hauptargumente, das für eine Parlamentsverkleinerung ins Feld geführt wird, lautet: ein kleineres Parlament sei eben effizienter, denn es werde weniger gesprochen. "Parlament" kommt aus dem Französischen wie "Chopard"! Parler, also sprechen! Wollen wir ein 14. März 2001 effizientes Parlament? Ein Widerspruch in sich. Bringt es unsere Demokratie weiter, wenn Kommunikation und Dialog in einer Volksvertretung auf einen kleineren Personenkreis eingeschränkt werden? Und der Spareffekt? Die Infrastrukturkosten werden dieselben bleiben. Sollte bei einer Verkleinerung tatsächlich die Entschädigung angehoben werden, was ich zu bezweifeln wage, entfallen auch Einsparungen bei den Salärkosten. Nun ein Schlussgedanke: Ein grosszügig ausgelegtes und demokratisch gewähltes Parlament ist kein Luxus! Es spiegelt den Reifegrad des Demokratieverständnisses in einer Gesellschaft. Und schliesslich, Herr Hug: eine Reduktion des Rates ist überhaupt kein Garant für eine bessere Qualität im "Restrumpfparlament"! Peter Suter, Murgenthal: Ich gehe ohne Problem als zweiter "Erbslizähler" dieses Parlametes in die Geschichte ein; der erste war Herr Bossard, der es in seinem Votum auch nicht unterlassen konnte, einige Erbsli zu zählen. Herr Füglistaller: Etwas Mut kann ja auch bedeuten, nicht so hochmütig zu sein, um vor dem Fall Angst haben zu müssen! Die Parlamentsgrösse, die Vergrösserung der Wahlkreise und damit deren Verkleinerung ist ganz sicher zu Lasten der Randregionen. Eine Parlamentsreform sollte vorerst dem Volk dienen, weil das Parlament schliesslich eine Volksvertretung ist. Die hier vorliegende Variante 160 plus Verkleinerung ist ganz sicher für Wählerinnen und Kandidaten aus den Randregionen, aus welcher ich selbst herkomme - die Meis-ten wissen vermutlich nicht mal, wo Riken ist - sicher ein Nachteil und dies ganz besonders für jene, die zum ersten Mal kandidieren. Die Randregionen sind bevölkerungsschwache Gebiete und die Beschlüsse des Grossen Rates werden heute schon vielfach nicht verstanden; die Vertretung und die Bevölkerung sagen oft, wir seien hier überhaupt nicht mehr vertreten. Ein Beispiel dafür, wo wir die Konsequenzen tragen können, ist REGOS oder die Kosten für den Öffentlichen Verkehr. Im Sinne einer echten Volksvertretung der Einwohner der Randregionen bitte ich Sie, die Parlamentsgrösse bei 200 zu belassen und die Wahlkreise nicht zu ändern. Mit dem Vorschlag von Herrn Rohr könnte ich mich einverstanden erklären. Sie hören das ja meinem Dialekt an, dass ich ursprünglich von Bern komme. Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Ich beantrage Ihnen, Leitsatz 5 ersatzlos zu streichen und den Zustand, wie wir ihn heute haben, beizubehalten! Ich muss aber der FDP zugestehen, sie liegt im Trend mit ihrer Forderung nach einer grossen Verkleinerung des Parlamentes! Nur stellt sich die Frage: ist Trendsetter in Sachen Demokratie, die eigentlich auf längere Frist angelegt sein sollte, wirklich wichtig, oder gibt es da noch Gründe, die höher zu gewichten sind, als eben modern zu sein und dem Trend zu folgen. Die Gründe und die Folgen, die eine Verkleinerung des Parlamentes hätten, müssen abgeklärt sein. Man müsste wissen, was dies für die Wahlchancen von Personen in Randregionen, in kleineren Dörfern usw. bedeutet. Man müsste wissen, wie viele finanziellen Mittel im Gegensatz zu heute einzusetzen wären! Man müsste wissen, was dies für eine Änderung bezüglich der beruflichen Tätigkeit der einzelnen Mitglieder zur Folge hätte und wir stellen fest: das alles wissen wir nicht! Dabei hätten wir eine wunderbare Ausgangslage. Wir könnten anhand einer Feldstudie den Bezirk Baden mit einem anderen, kleineren Bezirk wie Kulm oder Zofingen vergleichen und abschätzen, was eine Vergrösserung der Wahlkreise zur Folge hätte! Wir haben dies im Kontakt- oder Begleitgremi3972 14. März 2001 um bereits diskutiert. Der Projektleiter, Herr Martin Schwaller, hat dann verschiedentlich bei mir angerufen und gefragt, ob ich diese Fragen nicht schriftlich ausformulieren könne, damit man dem nachgehen könne! Ich habe dem Wunsch selbstverständlich entsprochen. Ich mache alles - fast alles -, was man von mir verlangt. Ich habe bis heute aber nicht einmal eine Antwort erhalten! Man hat diese Fragen offenbar in einem Interview Herrn Claude Longchamps vorgelegt und ich denke, ich hätte eigentlich Anspruch darauf, dass man uns aus wissenschaftlicher Sicht darlegt, was das für Folgen hat! Eine Demokratie ändert man nicht aufgrund eines Trends. Die Demokratie ist zu wichtig. Wenn man immer wieder sagt, wir seien zu weit weg von der Basis, dann muss ich Ihnen zu bedenken geben: wenn jeder Einzelne noch mehr zu erledigen und zu bearbeiten hat, dann wird es ihm kaum möglich sein, noch zusätzlich Zeit aufzuwenden, um der Basis nahe sein zu können! Im weiteren denke ich, dass die Prämisse, eine Verkleinerung des Parlamentes hätte auch eine kürzere Sitzung zur Folge, von einer falschen Annahme ausgeht, nämlich davon, dass jeder und jede in diesem Grossen Rat gleichviel und gleichlang spricht. Das wissen Sie aber selbst, dass das nicht der Fall ist. Frau Kerr spricht nicht gleichviel wie z. B. Fritz Baumgartner und Roger Fricker nicht gleichviel und gleichlang wie Lieni Füglistaller. Da sind wir uns wohl einig. Deshalb ist es nicht so, dass ein um 80 Personen verkleinertes Parlament dann auch 80 Zweihundertstel kürzere Sitzungen hätte, sondern - davon bin ich überzeugt - tendenziell die Viel- und Langredner wieder gewählt würden und in diesem Sinne die vielbeschworene Effizienz, die überhaupt im Bereich der Demokratie ein fraglicher Grundwert ist, in Frage stellen würde. Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, den Leitsatz 5 ersatzlos zu streichen und sich nicht auf Experimente einzulassen, deren Auswirkungen hier niemand kennt. Was man nicht kennt, das kann man auch nicht abschätzen, ob es tatsächlich wünschenswert wäre! Dr. Roland Bialek, Buchs: Bei uns steht die Diskussion im Zusammenhang mit zwei Punkten: Einerseits besteht in dieser Frage der Verkleinerung der Sitzzahl ein enger Zusammenhang mit den Wahlkreisen und damit mit dem natürlichen Quorum und andererseits besteht ein enger Zusammenhang zwischen Aufgaben und Ressourcen. Wir wollen ja heutzutage auch Richtung WOV denken und da muss man auch zu den Aufgaben die richtigen Ressourcen geben. Zu Punkt 1: Für die EVP ist es sehr wichtig, dass - wie man das Ganze auch ausgestaltet - ein sinnvolles, natürliches Quorum entsteht. Ein solches Quorum müsste etwa in der Grösse von 5% sein und sicher nicht höher. Warum? Es geht hier wieder einmal um die KMU und zwar nicht um die der Wirtschaft, sondern um die der Politik. Wenn man ein Quorum auf eine Grösse von 10% oder höher bringt, dann wirft man die KMU der Politik aus dem Parlament heraus. Das waren durchschnittlich etwa 4 Parteien, schön verteilt von links nach rechts. Die wirft man dann raus. Das betrifft aber auch grössere Parteien. Es gibt durchaus Regierungsparteien, die sogar gut in der Regierung vertreten sind, wie etwa die CVP, die in einzelnen Bezirken in dieser Grössenordung sind. Die hätten dann auch die Möglichkeit, rausgeworfen zu werden. Das darf nicht geschehen, weil ein Verlust in dieser Grössenordnung nicht sinnvoll wäre! Das 3973 Art. 2519 entspricht immerhin zusammengezählt doch 20% und etwa einem Fünftel des Wählerwillens. Den kann man nicht einfach entfernen! Wenn wir ferner die natürlichen Quoren auf verschiedenen Ebenen anschauen: Nehmen wir beispielsweise die Gemeinde, so haben sie Einwohnerräte meist in der Grösse von 4050 Sitzen. Das gibt ein natürliches Quorum von 2-3%. Schauen wir unsere Vertretung im Nationalrat! Da haben wir 15 Sitze. Das gibt etwa ein Quorum von 6-7%. Wenn wir das Quorum für den Grossen Rat nicht in den Bereich dazwischen bringen können, dann haben wir eine Situation, dass es Parteien gibt, die vielleicht problemlos einen Nationalrat nach Bern schicken, aber im Grossen Rat nicht vertreten sind. Ob das einfach von der grundsätzlichen Zusammensetzung sinnvoll ist, dass man solche Konstrukte bewusst baut, wäre sicher schlecht. Wir müssen also etwa in diese Grössenordnung kommen. Das zum Zusammenhang von Wahlkreisen und der Parlamentsgrösse. Zum 2. Punkt: Wenn wir von den Aufgaben und Ressourcen sprechen, dann ist die Geldfrage zwar auch eine wichtige Frage, aber eine noch wichtigere Frage ist die nach dem zeitlichen Aufwand. Klar gibt es Leute, die fast unbegrenzt Zeit haben, an Kommissionssitzungen zu gehen usw.. Wenn jemand daneben noch eine berufliche Verantwortung hat und sich diese dann nicht mit der politischen Tätigkeit deckt, weil er zufälligerweise in einer Exekutive einer grösseren Gemeinde oder einer Stadt oder in einem Verband ist, dann hat er nur begrenzt Zeit, hier in Aarau zu sein, um seine berufliche Tätigkeit weiterzuführen. Das ist letztlich die Grenze der Miliztauglichkeit. Schauen wir unsere Behandlungen an. Was ist passiert? Leitsatz 2.1, dass sich der Grosse Rat nur noch mit Rahmengesetzen beschäftigt, ohne grosse Diskussion ersatzlos gestrichen! Das ist ja die Realität! Es ist der Wille da, dass man sich eben nicht nur schnell mit den wichtigsten Sachen beschäftigt und nach einem halben Tag wieder geht, sondern der Wille ist da, dass man halt dieses oder jenes auch noch anschaut. Dann braucht man natürlich auch für die ganze Vorarbeit die entsprechenden Personen. Was können wir herausholen mit der ganzen Reform, die wir jetzt haben? Wenn wir da ehrlich sind und anschauen, was wir Neues haben, dann sind wir sicher nicht in einem Bereich, wo wir sagen können, dass wir das mit der Hälfte des Aufwandes machen. Das wäre eine sehr optimistische Sicht. Es wird sicher einiges besser und etwas einfacher. Gewisse Probleme werden vermutlich auch neu dazukommen und wenn wir eine Grössenordnung von 20% einsparen können mit diesen Reformen, dann wird das vermutlich viel sein und dann sind wir sicher nicht auf einer Grösse von 120 Sitzen. Bei uns in der EVP sind die Meinungen geteilt. Eine Gruppe möchte gerne bei 200 Sitzen bleiben, weil sie gegenüber den Reformen kritisch eingestellt ist, dass da wirklich soviel eingespart werden kann. Eine 2. Gruppe ist für 160 Sitze, aber ganz klar im Zusammenhang mit einer Anpassung an die Wahlkreise. Zu den Wahlkreisen: Man kann diese beiden Fragen ja nicht trennen. Bei den Wahlkreisen haben wir als kleine Partei natürlich jetzt schon ein grosses Problem. Der Bezirk Zurzach oder Laufenburg ist bei uns sehr schlecht dran. Was sage ich als Präsident den Leuten aus diesen Bezirken über Art. 2519 ihre politische Tätigkeit? Das Beste, was ich sagen kann ist, in einen anderen Bezirk zu zügeln, weil die Chancen, politisch aktiv zu werden, relativ klein sind, weil dort wenig Sitze zur Verfügung sind. Wir haben heute schon eine Ungerechtigkeit und man müsste die Wahlkreise grösser machen! Wir müssen auch unsere kantonale Politik anschauen! Wir haben eine Art des Politisierens entwickelt, weil sie sich zu stark auf einzelne Städte und einzelne Kleinregionen fokussiert. Grössere Wahlkreise würden auch die Grossräte zwingen, etwas regionaler zu denken und nicht nur kommunal, d.h. für eine Stadt und einige Gemeinden rundherum. Das würde auch eine bessere Qualität ergeben, wenn die Grossräte wüssten, dass sie nicht nur gewählt werden, weil jetzt die Aarauer begeistert sind, sondern weil vielleicht die Zofinger auch noch begeistert sind. Bleiben Sie entweder bei 200 Sitzen oder dann bei 160. 120 Sitze sind in der heutigen Zeit eindeutig zuwenig! Eine Veränderung der Wahlkreise wäre sinnvoll: Grössere Wahlkreise, weniger Wahlkreise! Hansruedi Brun, Merenschwand: Ich bitte Sie, den Leitsatz 5 und infolge dessen auch den Leitsatz 6 zu streichen! Kann der Grosse Rat überhaupt verkleinert werden? Ein Grosser Rat ist doch ein grosser Rat, das ist doch klar. Dann müsste man auch noch eine Namensänderung prüfen, so dass man dann nur noch - wie im Kanton Zürich - vom Kantonsrat sprechen würde. Sie erlauben mir einen Hinweis auf unsere Verfassung, die rund 20 Jahre alt ist: In § 76 heisst es, der Grosse Rat zählt 200 Mitglieder. Das ist zwar nicht in Stein gemeisselt, aber immerhin in die Verfassung geschrieben. Ich denke, dass der Verfassungsrat diese Bestimmung damals eingehend geprüft hat, die Vor- und Nachteile abwog, Wahlkreise prüfte und dann entschied, was richtig ist. Man kann doch jetzt 20 Jahre später nicht sagen, dass das alles falsch gewesen sei. Übrigens auch der Herr Regierungsrat wirkte in diesem Verfassungsrat aktiv mit und kann daher sicher noch einiges dazu sagen. Ich meine, dass es leichtfertig wäre, wenn wir jetzt einfach auf diese Art und Weise diese Sitzzahl des Rates ändern würden und daraus zwingend dann die Wahlkreisbezirke auch ändern müssten. Hier gibt es für mich viele Fragezeichen: bevölkerungsmässige Ungleichgewichte, die hier zusammenkommen usw.. Die politisch Interessierten wurden durch diese Vorlage jedenfalls massiv geschockt! Als unsere Kantonsverfassung 1982 in Kraft gesetzt wurde, hatte unser Kanton rund 450'000 Einwohner und rund 250'000 Stimmberechtigte. Das ergab 1'250 pro Grossrat. Heute sind es rund 550'000 Einwohner und 350'000 Stimmberechtigte, womit wir auf 1'750 kommen. Allein in diesen 20 Jahren hat sich das um rund 500 Stimmberechtigte verändert. Wenn ich die Zahl noch mitnehme, die Herr Najman heute Morgen geäussert hat, dann ist allein diese Erhöhung in etwa soviel, wie der Kanton bei der Gründung für einen Grossrat brauchte. Man darf ja wohl annehmen, dass die Einwohnerzahl des Kantons Aargau weiterhin zunehmen wird. Wenn ich die Skizze des interkantonlen Vergleichs beiziehe, dann sehe ich dort eigentlich auch keinen Handlungsbedarf. Diese Tabelle zeigt, dass wir im vorderen Mittelfeld liegen und das ist doch für den Aargau an sich ganz typisch. Seien wir doch ehrlich, unser Rat ist doch ein Spiegelbild von unserem Volk und unserer Gesellschaft. In der Gesellschaft ist beim besten Willen auch nicht alles top, so wie das in diesem Rat - so darf man schon sagen - auch nicht immer alles top ist. Vergessen wir nicht, dass dieser 14. März 2001 kleinere Rat auch mehr kosten soll. Wir wissen zwar noch nicht wieviel, aber diese Rechnung könnte dann schlecht aufgehen. Ein Hinweis noch auf das Geschäftsverkehrsgesetz von 1990 oder auf die Geschäftsordnung: Dort haben wir eigentlich Ansätze und Anhaltspunkte, wie wir diese Ratsarbeit verbessern könnten. Ich zitiere einige Dinge aus unserer Geschäftsordnung: Behandlung der Vorstösse, Beratung in den Kommissionen, die Redezeit, organisierte Debatten usw.. Darin ist ein Ansatz enthalten, den wir vermutlich noch besser ausschöpfen könnten! Ich mache Ihnen beliebt, das abzutischen und hier keiner Verkleinerung zustimmen! Dr. Beat Edelmann, Zurzach: Ich stelle Ihnen namens der CVP-Fraktion den Streichungsantrag bezüglich Leitsatz 5 und Leitsatz 6 und notabene auch bezüglich Leitsatz 6bis, der ja in diesen Kontext hineingehört. Ich hatte heute Morgen Gelegenheit, diesen Streichungsantrag einlässlich zu begründen. Bedingt durch die rote Zeitkarte des Präsidenten konnte ich allerdings ein Argument nicht mehr platzieren, das ich mir noch ausgedacht hatte bzw. es ist ein Zitat aus der Neuen Zürcher Zeitung - und die zitieren wir ja gerne, wenn wir gleicher Meinung sind wie sie. Diesen Zettel habe ich heute Morgen vergessen. Die Zürcher haben ja etwas Ähnliches gemacht, was wir hier probieren. Sie haben auch eine Parlamentsreform und New Public Management durchgeführt. Heute sind sie ernüchtert! Aus der NZZ habe ich dieses Zitat des ehemaligen Präsidenten dieses Parlamentes und er sagt da: "Die zeitliche Belastung eines Ratsmitglieds hat laut Hirt" - so heisst er - "ein Ausmass angenommen, das Vertreter vieler Berufsgruppen davon abhalte, sich für das Parlamentsamt zu interessieren. Als Folge davon seien einige Berufsgruppen im Rat deutlich übervertreten." - Es ist also genau das passiert, was wir hier befürchten. Wenn wir das Parlament verkleinern, dann wir die Arbeitsbelastung pro Kopf steigen! Das ist ganz klar und das heisst direkt, dass einige Damen und Herren, die jetzt noch hier sitzen, da nicht mehr mithalten können und aus diesem Parlament verschwinden müssen. Entweder haben sie schlicht die Zeit und die Mittel nicht mehr oder ihr Arbeitgeber macht nicht mehr mit, dass sie hier tagelang parlamentieren! Das ist das Problem und das wollte ich Ihnen noch mitteilen. Ich habe auch das Recht, auf einzelne Votanten einzugehen, die sich auf meine Person und mein Votum bezogen haben. Herr Rudolf Rohr: Sie haben gesagt, mit 120 Mitgliedern könne man gut leben und das sei eine vernünftige Sache. Herr Rohr, Sie sind genau einer, der eben keinen Schaden nähme, wenn dieses Parlament verkleinert würde. Sie sind der erste und vielleicht auch fast der einzige Berufspolitiker in diesem Parlament. Sie haben ihr Leben mit Politisieren verbracht. Sie hatten das Glück und auch die Fähigkeiten, politisieren zu können und zu dürfen und Sie hatten die Chance, diese Beschäftigung zu Ihrem Beruf zu machen. Sie hätten sicher keine Mühe, wenn Sie noch weiterhin hier in diesem Parlament eine wichtige Rolle spielen möchten! Aber Sie sind in diesem Sinne ein Einzelfall. Alle andern bzw. die meisten haben noch einen Beruf, der das Politisieren nur am Rande zulässt. Ich weiss nicht, vielleicht sind Sie heute schon unter den Rentnern, dann haben Sie noch mehr Zeit. Aber die meisten von uns haben diese Zeit eben nicht. Das ist ein grosser Unterschied! Dann haben wir den Herrn Kommissionspräsidenten Herbert Scholl: Er hat mich nicht persönlich als Kommissionspräsi3974 14. März 2001 dent angesprochen. Das darf er natürlich. Es ist zwar nicht unbedingt üblich und wenn man die Aargauer Zeitung heute Morgen liest, - ich habe diesen Teil herausgerissen - (Heiterkeit) - da spricht er zum parteiinternen Problem der FDP, das sie zur Zeit haben und sagt: Das Vorgehen von Herrn Stamm zeuge von schlechtem Stil! Aber, meine Damen und Herren, wenn man einen kleinen Grossrat ex cathedra herabkanzelt und ihm Einiges vorhält, dann ist das auch kein besonders guter Stil! Hinzu kommt: er gehört eben auch genau in diese Gilde, wo die meisten von uns eben nicht hingehören! Er ist auch ein "Quasi-Berufspolitiker"! Was macht er? Herbert, Du wirst mir das verzeihen, es wissen's ohnehin alle: (Heiterkeit) Er ist ein sehr erfolgreicher Anwalt und hat eine handverlesene Klientel, die natürlich auch etwas bezahlen kann! Sie vertreten den aargauischen Gewerbeverband und die aargauischen Ärzte. Ich meine, dass Sie ein direkter Interessenvertreter sind, Sie können ruhig zwei Tage politisieren in der Woche oder auch drei. Auch Sie haben also überhaupt keine Probleme. Aber wir, die wir ein kleines Büröchen haben oder einen Haushalt führen müssen oder als Lehrerin tätig sind, die müssen sich dieses Mandat absparen und verdienen vielleicht sogar weniger. Sie verdienen keinen Rappen weniger, wenn Sie hier in Aarau sitzen. Das muss man sagen. Nun kann ich auch Herrn Lieni Füglistaller nicht verschonen! - (Heiterkeit). - Sie sind genau auch einer von dieser Sorte! Ich schätze Sie hoch ein, aber Sie haben Ihren Betrieb verkauft und Ihre berufliche Tätigkeit letztlich aufgegeben und nun Zeit zum Politisieren. Das ist genau diese Kategorie. Das geht bei uns nicht, weil wir uns nur am Rande mit der Politik beschäftigen können. Ich bitte Sie, diesen Unterschied, zwischen denen, die neben der Politik noch einen Beruf ausüben müssen und den anderen zu beachten! Nun noch einmal zurück zu Herrn Rohr: Sie haben ja dann irgendein Konstrukt erfunden oder den Bernern abgeschaut, das sogenannte "Berner Modell". Hören Sie mir bitte mit diesem Berner Modell auf! Ich sage Ihnen auch gleich, weshalb: Das verkompliziert das Wahlverfahren noch einmal gewaltig. Ich gebe gerne zu, dass ich heute noch nicht ganz verstehe, wie die Restmandate verteilt werden. Ich habe die Unterlagen vom Bezirksamt bekommen und man muss wirklich gut sein, um dieses System zu durchschauen. Wenn Sie nun noch kommen und dem Bezirksamt sagen, sie sollen diese letzte Verteilung noch zwischen den Bezirken vornehmen, also noch drei Bezirke zusammenziehen, dann kommen diese armen Menschen wirklich gar nicht mehr klar, und Sie wissen ja: Im Kanton Aargau gibt es auch Bezirke, die Mühe haben, die Wahlzettel richtig zu zählen. (Heiterkeit). Da sind wir in bester Gesellschaft mit dem grossen Land auf der andern Seite des Teiches. Das ist eine schwierige Aufgabe und wenn Sie jetzt noch kommen und dieses ganze Verfahren noch verkomplizieren wollen, dann stellen Sie diese Leute vor grosse Probleme. Ich attestiere Ihnen: Sie sind ein Meister der komplizierten Lösungen, Sie sind dann aber auch der Einzige, der dann noch drauskommt. Das sind keine Lösungen, die in unseren Bezirksämtern die Sache vereinfachen würden! Ich hätte schon Ideen: Wenn wir wirklich effizient werden wollen, dann müssten wir gar nicht mit solchen Übungen wie der Verkleinerung des Grossen Rates kommen, sondern es wäre viel einfacher: Weshalb beschränken wir nicht einfach die Zahl der Vorstösse? Wir könnten ja sagen, dass jedes Mitglied dieses Rates pro Legislatur nur 4 Vorstösse 3975 Art. 2519 machen darf. Da wäre ich dafür! Das wäre eine gewaltige Effizienzsteigerung! – (Vorsitzender: Dr. Beat Edelmann, wir sind wieder soweit!) - Ja! (grosse Heiterkeit) - Das habe ich befürchtet und habe mir deshalb noch einen Schlusssatz bereitgelegt: Herr Hanspeter Widmer, geschätzter ehemaliger Grossrat, hat, als es um diese Parlamentsreform ging, in der Aargauer Zeitung einen guten Titel gesetzt: "Reform an Haupt und Gliedern". Ich will diesen Titel etwas abändern und sagen: Die Parlamentsreform ist eine Enthauptung des Grossen Rates und eine Amputation seiner Glieder! (Heiterkeit und Beifall!) Vorsitzender: Ich habe Verständnis für die Erheiterungen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass wir hier um eine ernste Angelegenheit diskutieren. Ich bitte Sie, wieder sachlich zu werden. Es ist zwischendurch wieder interessant, etwas Cabaret zu hören, aber wir haben es meines Erachtens jetzt gehört. Weiterer Punkt: Das war der 8. Referent. Eingeschrieben sind 19 Referenten und es werden laufend mehr. Ich bitte Sie, sich mindestens kurz zu fassen! Bruno Plüss, Rheinfelden: Sie hören einen einfachen Kleinunternehmer, der weder ein grosses Anwaltsbüro hat, noch Vollblutpolitiker ist oder andere Privilegien hat, und er kandidiert dieses Mal auch nicht, obwohl es noch 200 Grossräte sind, Herr Dr. Edelmann! Ich persönlich befürworte bei der Grösse des Parlamentes eine Zahl von 160. Als Vertreter des Bezirks Rheinfelden - einem Bezirk mit ungefähr durchschnittlicher Grösse - bin ich auch nicht verdächtig, auf die eigene Kappe zu reden, wenn ich mit einem speziellen und vielleicht etwas unorthodoxen Vorschlag an Sie herantrete. Ich stelle Ihnen einen Prüfungsantrag. Eine Verkleinerung auf nur 120 Grossrätinnen und Grossräte hat zur Folge, dass die kleineren Bezirke nicht mehr repräsentativ vertreten sein werden und zwar politisch und gesellschaftlich. Wenn ein Bezirk heute nur 10 Grossräte oder Grossrätinnen nach Aarau schicken darf, dann sind das bei 120 Grossrätinnen und Grossräten gerade noch deren 6. Wenn mathematisch dann noch Pech dazukommt, könnten es sogar nur noch 5 sein. Das ist eindeutig zu wenig! Kleinere und auch mittelgrosse Parteien wären aus diesem Bezirk nicht mehr vertreten! Das hat nichts mit Bildung von Wahlkreisen zu tun. Die Vertretung pro Bezirk hat nichts mit den Wahlkreisen zu tun! Ich stelle aus diesem Grund folgenden Prüfungsantrag: "Die Verteilung der Grossräte auf die Bezirke geschieht bei 120 Grossrätinnen und Grossräten folgendermassen: Jeder Bezirk erhält 2 Grossräte/Grossrätinnen auf fix. Die restlichen 98 Sitze werden aufgrund der Einwohnerzahl verteilt." Durch dieses Vorgehen wäre den kleineren Bezirken geholfen und für die grösseren Bezirke wäre diese Verkleinerung keine Katastrophe. Ich ersuche den Regierungsrat darum, auf die 2. Sitzung die verschiedenen Modelle durchzurechnen und dem Grossen Rat vorzulegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass aufgrund dieser Zahlen einzelne Bezirke und Parteien ganz schön auf die Welt kommen! Vorsitzender: Wir haben es hier nicht mit einem Gesetz mit einer 2. Lesung zu tun, sondern wir befinden über Leitsätze. Wenn Sie jetzt Anträge stellen, dann können Sie diese nicht als Prüfungsanträge stellen, sondern nur als Antrag auf einen Leitsatz. Etwas anderes gibt es nicht. Art. 2519 14. März 2001 Harry Lütolf, Wohlen: Sie haben mich etwas zu früh gerufen, aber wenn ich jetzt schon mal hier bin, dann spreche ich trotzdem. Ich habe das mit der 2. Lesung natürlich gemerkt und stelle einen Prüfungsantrag, aber kopple den gleich mit einem weiteren Antrag, der dann auch separat geprüft werden muss, und das Wahlsystem betrifft. dass aus jeder Gemeinde jemand nach Aarau delegiert wird. Dass ausgerechnet die CVP als Europapartei so etwas nicht erkennen will, erstaunt mich! Wer kantonale Politik darin begreift, für seine Region möglichst viel Subventionen in Aarau abzuholen, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, er habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Es geht um Folgendes: Sollte der Grosse Rat beschliessen, diesen Rat auf 120 Mitglieder zu verkleinern, dann besteht ja die Befürchtung, dass die einzelnen Mitglieder stark belastet, grösstenteils sogar überlastet werden. Es könnte sich jetzt nun als glücklich erweisen, wenn wir ein Stellvertretersystem einführen. Das ist in verschiedenen Kantonen wie Graubünden, Wallis, Jura usw. der Fall. Wenn also die Überlastung der einzelnen Grossrätin oder des einzelnen Grossrates bei 120 Mandaten zu gross wird, dann kann man auf seinen Stellvertreter greifen in gewissen Ausnahmefällen. Das muss man dann in der Gesetzgebung noch weiter konkretisieren. Aus meiner Sicht ist es heute eher so, dass der Aargau vor lauter Rändern und Randregionen eben leider kein Zentrum hat. Ich wiederhole mich hier gerne noch einmal, weil mich Herr Edelmann offenbar nicht begriffen hat: Als man im alten Rom den Senat als politische Kraft ausschalten wollte, hat man die Zahl seiner Mitglieder verdoppelt. Er hat sich danach darin erschöpft, sich mit sich selbst zu beschäftigen. Das zeigt sehr wohl, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Grösse einer Kammer und ihrem politischen Einfluss. Da helfen auch die Vergleiche mit den grossen Parlamenten im Ausland nicht, denn die funktionieren zumeist nach dem Regierungs- und Oppositionssystem, was einen Parlamentsentscheidungsprozess ganz nachhaltig verändert und nicht zu vergleichen ist mit unserem vielfältigen Parteiensystem! Ich gehe auch nicht davon aus, dass ein halbierter Grossrat doppeltes Gewicht hätte. Aber eine Steigerung durch höhere Aktionsfähigkeit wird ein kleineres Gremium sehr wohl erzielen. Der Prüfungsauftrag lautet also: "Auf die separate Vorlage bezüglich der Änderung des Wahlsystems (Leitsatz 6ter) hin sei die Einführung eines Suppleanten- bzw. Stellvertretersystems zu prüfen." Das im Sinne eines Eventualantrages. Ich wurde vom Präsidenten zu früh aufgerufen. Ich wollte eigentlich erst nach der Abstimmung drankommen, wenn das mit den 120 Mitgliedern geeicht worden wäre. Wenn also auf 120 beschlossen wird, dann bitte ich, auf jene separate Vorlage hin meinen Prüfungsantrag zu berücksichtigen! Dr. Daniel Heller, Aarau: Für die Grösse eines Parlamentes mag bisher das Repräsentationsprinzip als Maxime ausreichend gewesen sein. Heute - und das diskutiert doch niemand weg - tritt das Erfordernis der Leistungsfähigkeit hinzu. Nach dem Leistungsprinzip sollen auch Parlamente nur soviele Mitglieder umfassen, dass sie ihre Aufgaben möglichst gut erfüllen können! Repräsentation alleine ist keine Aufgabe! Viele Argumente gegen die Verkleinerung des Parlamentes übersehen Tatsachen oder unterliegen Denkfehlern. Die vielgehörte These, kleinere Parlamente seien weniger miliztauglich, ist unhaltbar. Sie würde allenfalls stimmen, wenn die Arbeitslast gleichmässig auf alle 200 Parlamentarier und Parlamentarierinnen verteilt wäre. Dass dem nicht so ist, wissen Sie alle. Im Übrigen wäre die Miliztauglichkeit von kleinen Fraktionen schon längst nicht mehr gegeben, weil gerade bei ihnen sich ja jeder mit allen Fragen auseinandersetzen muss, was in grösseren Fraktionen nicht der Fall ist. Dass kleinere Parlamente schneller oder besser arbeiten, weil eben die Entscheidungsprozesse und die Organisation einfacher sind, leuchtet jedem ein, der in Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Komitees mitarbeitet: Kleinere Gremien arbeiten effizienter. Der Kanton Aargau besitzt heute mit 200 Mitgliedern das grösste kantonale Parlament. Wir haben aber überhaupt keine einzige Aufgabe anders zu erfüllen, als dies andere Parlamente in kleineren oder grösseren Kantonen haben. Möglicherweise gelingt die Verkleinerung in diesem Rat nicht, was natürlich verständlich ist: Wer gefährdet denn schon gerne seinen eigenen Sitz? Es dürfte wohl eine Initiative aus dem Volk nötig sein, damit einige Volksvertreter hier drin einsehen, dass die Erfordernis der Repräsentanz sich im 21. Jahrhundert nicht mehr darin erschöpfen kann, Springen Sie also über Ihren eigenen Schatten und stimmen Sie etwas zu, was in praktisch allen anderen Kantonen erkannt wurde! Die Aufgaben wurden anspruchsvoller, der Staat ist ein anderer geworden! 500'000 Bürgerinnen und Bürger können von 120 Vertretern und Vertreterinnen genau so gut repräsentiert werden wie von 200. Stimmen Sie der Verkleinerung zu und gehen Sie gleich auf 120! Martin Bossard, Kölliken: Ich kann jedes Wort unterschreiben, das Herr Heller vorhin gesagt hat. Zu zwei Punkten will ich noch einige Ausführungen machen. Es ist klar, wenn ein Parlament verkleinert wird, so wie wir es als Vorreiterpartei vorgeschlagen haben, - und ich will morgen in der Zeitung nicht lesen, die FDP hätte den Vorschlag gemacht - es waren die Grünen! Die zeitliche Belastung von 120 Grossräten hängt davon ab, welche Aufgaben sie in Zukunft zu erfüllen haben. Wir haben über WOV gesprochen und in verschiedenen Zusammenhängen beschlossen, den Grossen Rat effizienter zu machen. Wir wollen ihn auf seine Kernaufgaben zurückführen. Bitte schön, machen wir das! Reduzieren wir uns als Grossräte und als Grossrätinnen selbst auf die wichtigen Aufgaben. Es wird nichts anderes von uns verlangt. Wir müssen uns hier doch nicht mit allen Details auseinandersetzen. Das wäre ein schöner Nebeneffekt, dass man sich wirklich auf das Wesentliche beschränken müsste, wenn man nur 120, Leute wäre. Ich wiederhole, was ich heute Morgen schon gesagt habe: 200 Leute können viel weniger miteinander kommunizieren als 120 und 7 ständige Kommissionen können bessere Arbeit leisten als 14 ständige Kommissionen. Das schleckt wirklich keine Geiss weg! Wenn uns daran gelegen ist, diesen Rat effizienter zu machen und nicht nur irgendwelche Posten zu verteilen, dann müssen wir mit der Zahl runterkommen, wie das die meisten Kantone schon gemacht haben. Die Miliztauglichkeit ist schon heute nicht gegeben. Wir müssen versuchen, diese überhaupt zu erhalten. Es ist besser, dies mit 120 zu versuchen mit einer guten Infrastruktur und besser bezahlt als heute, die dann sehr individuell arbeiten müssen und sich sehr oft einfach an den Fraktionsmeinungen orientieren, anstatt dass man zusammen redet und Lösungen erarbeitet. 3976 14. März 2001 Die Schlüsse aus meinem Votum: Für die Grünen ist zentral, dass der Volkswille möglichst 1 zu 1 abgebildet werden kann, mit welchem System auch immer. Der schlimmste Fall, der eintreten kann, ist, dass das Parlament auf 120 verkleinert wird und 11 Wahlbezirke belassen werden. Ich habe mit Freude festgestellt, dass niemand bisher in diese Richtung gearbeitet hat und dass das auch nicht beabsichtigt ist. Ideal von uns aus gesehen ist die Kombination von 120 Sitzen und möglichst wenigen, also beispielsweise 4 Wahlbezirken. Wir können leben mit 160 und einer Verkleinerung der Wahlbezirke. Wir können uns vorstellen 200 zu behalten und nur 4 oder 6 Wahlbezirke zu machen. Das käme in vielen Bezirken einer 5% Hürde gleich. Art. 2519 müsste man nur einmal eine Auszählung machen und die restlichen Mandate könnten dann verteilt werden auf jene, die den grössten Rest nach dem Komma haben, erhalten logischerweise ein Mandat mehr. Das steht heute aber leider noch nicht zur Diskussion. Ich möchte aber davor warnen, den Grossen Rat allzu stark zu verkleinern! Für mich persönlich sind die Argumente jener Leute einleuchtend, die den Status quo behalten möchten. Dann muss man aber die Konsequenz ziehen und sagen, dass die ganze WOV-Geschichte und die Effizienz eine Geistesübung war, ohne dass diese in die Realität umgesetzt worden wäre. Dann bleibt die Struktur wie sie war auf der Grossratsseite und die Struktur der Verwaltung wird den modernen Gegebenheiten angepasst. Das wird sich einfach nicht decken und wir werden irgendwann grosse Probleme haben. Roger Fricker, Oberhof: Es wundert Sie vielleicht, aber ich spreche mich für 160 aus. Ich habe mir diesen Entscheid nicht einfach gemacht. Ich habe mir gesagt, dass 160 eine Grenze sei, bei der man sagen kann, dass auch die Randregionen vertreten bleiben. Aber - und dieses Aber bringt mich bei Punkt 6 noch zu einem Antrag - 11 Wahlbezirke ist tabu und darüber wird aus meiner Sicht nicht diskutiert! Wir behalten diese 11 Wahlbezirke und geben dafür jedem Bezirk Sockelgrossräte. Ob das dann 2 oder 3 sind, ist diskutabel. Sie müssen sich einfach vorstellen, dass Sie im Bezirk Laufenburg mit 5 oder 7 Grossratsmandaten keinen Wahlkampf führen können. Das geht schlichtweg nicht! Die Vorstellung, man sollte über 3 oder 4 Bezirke hinaus Wahlkampf führen, das ist nicht realistisch und das wollen wir auch nicht. Ich bitte Sie, auf 160 Sitze zu gehen und das zum Beschluss zu erheben! Dr. Dragan Najman, Baden: Nachdem ich in 3 Monaten und einigen Tagen auch pensioniert werde, könnte ich mich eingentlich mit einer Verkleinerung des Parlamentes einverstanden erklären nach Dr. Edelmann. Dann habe ich auch genügend Zeit, aber ich bin trotzdem für Beibehaltung. Dr. Theo Vögtli, Kleindöttingen: Ich bin Mitglied des Aargauischen Gewerbeverbandes und Inhaber eines Kleinbetriebes und ich meine, dass auch die Gewerblerinnen und Gewerbler mit Kleinbetrieben künftig im Grossen Rat vertreten sein wollen. Bitte streichen Sie den Leitsatz 5. Zu Herrn Hug: Ich habe heute Morgen gesagt, dass wir im Vergleich zu den Kantonen Zürich und Bern ein relativ grosses Parlament sind. Wenn man aber mit andern Kantonen vergleicht wie Luzern, die kürzlich von 170 auf 120 Sitze verkleinert haben, wenn man die Bevölkerungszahl Luzern und Aargau vergleicht, haben wir mit 200 ungefähr das gleichgrosse Parlament wie der Kanton Luzern mit 120. Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Es ist mir ein zentrales Anliegen: Schauen Sie in den Spiegel und überlegen Sie, was Sie in den Wahlen versprochen haben! In Ihren Gemeinden haben Sie vielleicht ein Flugblatt verteilt, dass Sie Ihre Region hier vertreten wollen! Um das geht es hier: Sie sind Volksvertreter. Das hat etwas mit einem Quantitätsquorum zu tun, ob hier das Volk vertreten ist oder nicht. Auch Herr und Frau Meier von Gegenüber sollen die Chance haben, ins Parlament gewählt zu werden. Auf der Seite 17 kann Herr Hug noch weitere Beispiele sehen. Da ist eine Reihe von Kantonen, denen gegenüber wir sehr gut dastehen. Da ist beispielsweise der Kanton Schwyz mit 100 Parlamentariern und 125'000 Einwohnern. Die haben noch ein viel schlechteres Verhältnis von Einwohnerzahl zu Sitzen als wir. Zu Herrn Dr. Edelmann: Sie kommen immer noch nicht ganz draus beim Auszählsystem des Kantons Aargau: Ich rate Ihnen, dasselbe wie ich vor etwa 15 Jahren zu tun. Ich habe mich bei Herrn Rohr erkundigt und er hat es mir so erklärt, dass auch ich drausgekommen bin. Es wäre doch viel einfacher, wenn man von diesem absurden, hagenbachschen Proporzsystem, nach welchem wir im Kanton Aargau noch immer zählen, abkämen! Es gäbe dann nicht eine fürchterlich komplizierte Art des Auszählens mit x Verteilungen. Bei unserem heutigen Auszählsystem werden die grossen Parteien in einem Wahlbezirk sehr stark bevorzugt. Ich habe einmal eine Ausrechnung gemacht und musste etwas mit den Zahlen ausprobieren: Ich habe einen angenommenen Wahlkreis mit 12 Sitzen genommen und eine Partei herausgefunden, die mit der ersten Verteilung genau 8,00 Sitze erreicht hat. Durch unser Auszählsystem hat diese Partei in der Endabrechnung nach der 2. und 3. Verteilung noch 2 weitere Sitze dazubekommen. Viel einfacher wäre es, wenn man korrekt proportional zählen würde, nämlich dass man eine Auszählung macht nach einer Verteilung und dann schaut, wieviel hinter dem Komma bleibt, und dann 3977 Vorsitzender: Die Rednerliste ist abgetragen. Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Der Herr Regierungsrat verzichtet auf eine Wortmeldung. (Heiterkeit). - Wir kommen damit zur Bereinigung der Anträge: Antrag Hug, der dem Antrag der Regierung entspricht, mit Ausnahme, dass bei der Regierung noch in Klammer steht, Variante 2, 160. Deshalb sind diese beiden Anträge nicht ganz identisch. Dann liegen mehrere Anträge auf Streichung des Punktes 5 vor, d.h. die Sitzzahl bei 200 zu lassen. Dann haben wir noch den Antrag der Kommission, die Sitzzahl sei auf 160 zu reduzieren. Dann habe ich 2 Anträge, die zum Zug kommen: Der eine - Antrag Lütolf -, wenn eine Reduktion des Parlamentes erfolgt und der andere - Antrag Plüss -, der eine Ergänzung zum Leitsatz will, wenn 120 beschlossen würde. Zunächst geht es also darum, wieviel Sitze das Parlament grundsätzlich mit dieser Reform zählen würde. Vorgehen: Ich stelle die beiden Anträge, die eine Reduktion des Parlamentes verlangen, einander gegenüber: 120 Sitze gegenüber Kommissionsantrag mit 160. Den obsiegenden Antrag stelle ich dem Streichungsantrag gegenüber. Wird der Streichungsantrag abgelehnt und 160 beschlossen, dann stimmen wir über den Antrag Lütolf und bei 120 über den Antrag Plüss ab. Art. 2519 Rudolf Hug, Oberrohrdorf: Ich spreche im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion. Eine Verkleinerung auf 160 Sitze oder gar eine Beibehaltung des Status quo ist aus Sicht der Freisinnigen unakzeptabel und zeigt eine Mutlosigkeit und fehlende Selbstkritik in eigener Sache des Grossen Rates. Wir werden uns grossmehrheitlich bei der Eventualabstimmung zwischen 160 Sitzen und der Beibehaltung enthalten. Das Volk will 120 Sitze, - (Unruhe, vereinzelt Zwischenrufe) - davon sind wir überzeugt. Sollte der Grosse Rat für 160 oder gar Status quo entscheiden, werden wir eine Volksinitiative ergreifen und sind überzeugt und zuversichtlich, dass das Volk unsere Auffassung bestärkt! Eventualabstimmung: Für den Antrag auf 160 Sitze (Antrag Kommission): 99 Stimmen. Für den Antrag auf 120 Sitze (Antrag Regierung und Hug): 43 Stimmen. Hauptabstimmung: Für den Antrag auf Streichung von Leitsatz 5: 75 Stimmen. Für den Kommissionsanftrag auf 160 Sitze: 48 Stimmen. Vorsitzender: Damit ist der Leitsatz 5 gestrichen. Ich bin der Meinung, dass wir aufgrund dieses Ergebnisses auf die Behandlung von Leitsatz 6 verzichten können. Damit sind die Anträge Plüss und Lütolf obsolet. Leitsatz 6 / Anpassung der Wahlkreise Josef Bürge, Baden: Ich bin einverstanden mit dem 1. Teil dieser Aussage. Aber ich habe mich gefreut über den Punkt 6ter (neu): "In einer weiteren, separaten Vorlage ist der Wechsel vom bisherigen Listenstimmen- zum Kandidatensystem vorzuschlagen." - Ich gehe davon aus, dass die Kommission nicht begründen sollte. Mir gegenüber braucht man nicht allzulange zu begründen. Ich bin vor einigen Jahren mit 2 Stimmen in der Minderheit geblieben und es wäre nun endlich an der Zeit, wenn wir den Leitsatz annehmen, Verfassung und Gesetz zu ändern. Dann hätten wir endlich mal ein System, das national, kantonal und schliesslich auch kommunal, wo man die Leute für die Einwohnerräte kennt, Leute wählt und Parteizugehörigkeit und nicht in der umgekehrten Reihenfolge. Ich mache Ihnen beliebt, dass wir für Leitsatz 6ter entscheiden. Dass es sonst bei den bisherigen Wahlkreisen bleibt nach diesem Entscheid, ist für mich klar. Vorsitzender: Ich gehe mit Herrn Bürge einig, dass wir 6bis auch weglassen können, hingegen 6 ter behandeln sollten. Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Die Parlamentsreform ist in 3 Teile gegliedert: 1. in die eigentliche Parlamentsreform; 2. in die Verkleinerung des Grossen Rates - diese haben wir jetzt abgelehnt - und 3. in den Wechsel vom bisherigen Listenstimmen- in das Kandidatenstimmensystem. Dieser 3. Teil wird in Leitsatz 6ter ausgeführt und würde bei einer Annahme dieses Leitsatzes zu einer Änderung des Grossratswahlgesetzes führen, über die separat abgestimmt werden kann. Worum geht es? Es geht um die Angleichung des kantonalen Proporzes an den eidgenössischen Proporz. Gesamtschweizerisch wird der Nationalrat mit Ausnahme der wenigen Majorzwahlkreise in den kleinen Kantonen nach dem Kandidatenstimmensystem gewählt. Wir wissen es: Jede 14. März 2001 Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für seine Liste bzw. für seine Partei. Beim Listenproporz wird anders gezählt. Da zählen die Listen allein für die Vergabe der Mandate und erst in einem 2. Durchgang werden die Kandidaten zu Mandatsinhabern bestimmt in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl auf ihrer Liste. Die beiden separaten Systeme des Kandidaten- und des Listenstimmenproporzes führen immer wieder zu Verwechslungen und man stellt fest, dass viele Wählerinnen und Wähler gar nicht wissen, nach welchem Proporzsystem nun der National- oder der Grossrat oder die Einwohnerräte gewählt werden. Dies hat den Verfassungsgeber dazu geführt, in der Verfassung festzuschreiben, dass der kantonale Proporz - und nur dort haben wir etwas zu sagen - gleich für die Grossratswahlen und die Einwohnerratswahlen durchgeführt werden muss. Wenn wir nun also den Grossratswahlproporz dem Nationalratswahlproporz anpassen, führt das zusätzlich zu einer Änderung im Gemeindegesetz für die Wahlen der Einwohnerräte. Wenn Sie dieser Änderung, die die Kommission mehrheitlich vorschlägt, zustimmen, würden künftig alle 3 Parlamentsarten nach dem gleichen System, nämlich nach dem Kandidatenstimmensystem gewählt. Eva Kuhn, Full: Wir haben jetzt gerade beschlossen, dass wir den Grossen Rat nicht verkleinern wollen. Ich akzeptiere diesen Mehrheitsentscheid. Mit dieser ganzen Vorlage aber gibt sich der Grosse Rat eine grosse Menge an neuen Aufgaben. Diese Vorlage steht unter dem Verdikt, wir wollen besser, professioneller und effizienter arbeiten. Wenn wir diese Parlamentsreform durchführen wollen, können wir das nicht ohne zusätzliche Mittel. Diese zusätzlichen Mittel werden in Absatz 6bis (neu) aufgeführt, allerdings in Verbindung mit einer Verkleinerung. Jetzt wollen wir diese aber nicht und anscheinend so weiterwursteln wie heute! Herr Edelmann: Sie haben vorhin meinen Berufsstand verteidigt. Ich danke Ihnen dafür. Sie haben aufgezeigt, wie andere Leute in diesem Grossen Rat einkommensmässig dastehen und wie andere sich diese Arbeit sehr komfortabel leisten können. Wenn wir so weitermachen und keine höheren Entschädigungen beschliessen, dann werden wir auch mit 200 Leuten nur noch Unternehmer, Anwälte, Leute aus grösseren Betrieben oder solche, die einen Betrieb besitzen, hier haben. Alle anderen verschwinden genau so. Es ist jetzt bereits fast unmöglich, in diesem Milizsystem, das Mass an Arbeit zu bewältigen. Wir haben gestern über eine Vorlage beschlossen und haben sie zurückgewiesen, weil die Kommission unter den heutigen Bedingungen nicht in der Lage war, dieses riesige Geschäft zu erledigen. Sie kam total an ihre Grenzen. Wenn ich die Kommissionssitzungen zähle, die die EBK hat, dann grenzt das bald an ein Viertelamt. Herr Heller wird das bestätigen können. Wir müssen mit dieser Vorlage gleichzeitig eine bessere Ausrüstung des Grossen Rates vornehmen, ob es nun 200 Leute bleiben oder weniger sind. Ich mache Ihnen deshalb beliebt, dass wir auf diesen Absatz zum Schluss noch einmal zurückkommen. Es muss ein neuer Antrag sein und das Problem noch einmal aufgreifen! Das müssen wir hier und jetzt diskutieren! Vorsitzender: Frau Kuhn, wir kommen ohnehin darauf zu sprechen unter 15.3 Entschädigungen. Jetzt zu den Wahlkreisen: Martin Bossard, Kölliken: Ich habe heute schon versucht zu erklären, wie wichtig die Deckung zwischen dem, was das Volk mit seiner Wahl möchte und dem, was nachher hier im 3978 14. März 2001 Saal stattfindet, ist. Ich habe in meinem letzten Votum gesagt, dass wir auch bei 200 Grossräten uns in Zukunft überlegen sollten, die Wahlkreise zu verkleinern. Die heutige Situation ist in mindestens 3 Bezirken so, dass wir eine faktische Hürde von 10% für Parteien haben. Es steht nirgends in der Verfassung, dass kleine Parteien gehindert werden müssen, im Gegenteil! Es steht sinngemäss, dass alle die Möglichkeit haben sollen, vertreten zu sein. Ich will Ihnen deshalb schmackhaft machen zu prüfen, nämlich: Die Zahl von bisher 11 Wahlkreisen wird auf 4-6 festgesetzt, - dass wir das heute so verabschieden und prüfen, was das für Auswirkungen hat mit 200 Sitzen. Ich spreche hier ganz klar für die kleinen Parteien, die in den kleinen Bezirken keine Chance haben. Wir haben als Grüne in Laufenburg als Grüne erst ab 11 oder 12% eine Chance und mit 8% nicht. Es ist ganz klar ein Anliegen der Kleinen und wenn Sie da Nein sagen, dann dürfen Sie das; Sie sind die Mehrheit. Aber ich habe geglaubt, herausspüren zu können, dass das Anliegen durchaus erkannt wird und ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag jetzt zu folgen und das Anliegen auch ernst zu nehmen! Dr. Rudolf Rohr, Würenlos: Wir sind nun beim Problem, das schon Herr Bialek angesprochen hat. Herr Bossard: Es ist ein gewisses Problem, aber wir haben - wenn wir bei 200 Mitgliedern blieben - im Durchschnitt jene Hürde, die wir noch als gerecht ansehen. Wir haben im Durchschnitt bei 11 Bezirken und 200 Mandaten 18 Mandate pro Wahlkreis. Das gibt bei der Verteilzahl 19, die daraus resultiert, etwa 5,26%. Die Hürde macht im Durchschnitt etwa 5,26% aus. Das ist sicher tolerabel. Mit 18 Mandaten im Durchschnitt sind wir für die Kleinen noch besser dran als bei den Nationalratswahlen. Dort haben wir ja einen Wahlkreis für 15 Mandate. Dort ist die Hürde noch etwas höher als im Durchschnitt. Nun wäre in der Tat zu prüfen, ob wir im heutigen System zu Gunsten der Proporzgerechtigkeit in kleineren Bezirken auch etwas vorkehren wollten. Theoretisch wäre es denkbar, diese in Wahlkreisverbände zusammenzufassen. Das würde aber doch eine gewichtige Verschiebung ergeben. Herr Bossard hat von 4 Wahlkreisen gesprochen. Wir hätten dann also durchschnittliche Wahlkreise von 50 Mandaten. Das wäre gegenüber heute eine massive Verschiebung und würde natürlich den Proporzanspruch für ein Mandat auf 2% reduzieren. Ich denke nicht, dass das unter dem Titel der Proporzgerechtigkeit angezeigt wäre. Eine Offerte, die die grösseren Parteien gegenüber den kleineren Parteien machen können, wäre die Überprüfung einer aargauischen Spezialität, nämlich jene, dass Parteien, die bei der ersten Verteilung leer ausgegangen sind, bei der zweiten nicht mehr mitmachen können. Das ist eine aargauische Spezialität und ist nicht kongruent mit dem, was wir bei den Nationalratswahlen vorfinden. Das wäre allenfalls prüfungswürdig, dies würde sich zugunsten der mittleren Parteien auswirken. Sonst aber glaube ich nicht, dass wir solche Schritte machen wollen, wie sie nun Herr Bossard vorschlägt. Im Grossen und Ganzen ist es ausgeglichen und solange wir nicht zu einer Verkleinerung des Grossen Rates schreiten, ist vielleicht der Wahlkreisverband noch nicht angezeigt. So kompliziert, wie das Herr Edelmann geschildert hat, ist das nicht! Es ist das gleiche Prinzip wie bei der Verteilung der Restmandate. Es kommt zum Bisherigen noch die Umverteilung bei Bezirksungleichgewichten dazu. Das ist aber zu bewältigen. Das sind rein mathematische Vorgänge, die 3979 Art. 2519 man sogar EDV-mässig - ausser vielleicht im Bezirk Bremgarten - noch bewältigen kann. (Heiterkeit). Darum ist es nicht notwendig, auf den Vorschlag von Herrn Bossard einzutreten. Die Regierung muss jetzt ohnehin alles noch prüfen und vielleicht ist ja die angekündigte Initiative so rasch bereit, dass zusammen mit einer Verkleinerung des Grossen Rates auch das Instrument der Wahlkreisverbände zum Zuge kommt. Dieses Instrument sorgt dafür, dass wir homogene Wahlkreisverbände haben mit in der Regel 19-21 Mitgliedern. Einzig der Bezirk Aarau würde mit bloss 14 aus der Reihe fallen und der Bezirk Baden mit 26. Aber wir hätten das Anliegen von Herrn Bossard dann eigentlich erfüllt, dass die Hürde nicht auf 10% klettert. Dr. Dragan Najman, Baden: Mit dem mittleren Teil des Votums von Herrn Bossard wäre ich sehr einverstanden, nämlich mit dieser grossen Ungerechtigkeit, dass Listen, die in einem Wahlkreis in der 1. Auszählung keinen Sitz machen, aus der übrigen Verteilung herausfallen. Das kann auch einer grossen Partei passieren, je nach Bezirk, dass eine einzige Liste von 500-600 fehlt und man ist weg vom Fenster. Das ist also eine riesige Ungerechtigkeit. Aber sonst bin ich schon etwas enttäuscht, was uns Herr Rohr hier vorgerechnet hat mit diesem Durchschnitt von 18 Sitzen pro Bezirk. In Tat und Wahrheit ist es doch so, dass im Kanton Aargau nur gerade 4 Bezirke weniger als die 5%-Klausel überspringen müssen, nämlich die grossen Bezirke Baden, Aarau, Zofingen und Bremgarten. Alle andern, die unter 20 Sitze haben, müssen 5-10% der Stimmen haben, um einen Sitz zu erreichen. Zu Herrn Bossard: Obwohl ich von einer kleinen Partei bin, bin ich mit der jetzigen Verteilung sehr zufrieden. Eine Verkleinerung der Bezirke auf 4 oder 5 gäbe genau das, was wir vorhin des Langen und Breiten besprochen haben, was wir nicht möchten, weil der Kanton Aargau so ein heterogener Kanton ist. Da kann man doch nicht einfach Bezirke zusammenmixen und dann sagen, der Bezirk Muri, ziemlich stark katholisch, und der Bezirk Lenzburg, ziemlich stark reformiert, sollen jetzt einen Wahlbezirk bilden. Das wollten wir ja gerade nicht. Wenn wir schon bei 200 Sitzen geblieben sind, ist es doch völlig logisch, dass wir auch die 11 Bezirke als Wahlbezirke beibehalten. Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich bitte Sie, im Moment bei den Wahlkreisen keine Änderungen zu vorzunehmen! Listen, wo man 50 Leute aufschreibt, das scheint mir doch nicht ganz sinnvoll zu sein! Es ist tatsächlich so, wir haben natürlich Probleme in den kleinen Bezirken und es ist nicht einfach, im Bezirk Laufenburg zu jemandem zu sagen, dass seine Chancen recht klein sind. Wenn Sie aber in Baden wären, würden Sie vermutlich gewählt. Das ist für die einzelne Person schon ein Problem und es nützt natürlich nichts, wenn wir sagen, ja aber der Durchschnitt ist gut. Das ist wie jemand, der zu mir sagt, ich komme mit dem Geld nicht mehr durch und kann meine Familie nicht mehr ernähren und dann sage ich, ja, das kann schon sein, aber der Durchschnitt bezüglich der finanziellen Situation ist eigentlich gut. Es ist jetzt aber nicht der Zeitpunkt, dass man sagt, wir gehen jetzt auf diese oder jene Zahl. Ich denke aber schon, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Eine hat Herr Rohr genannt, nämlich die Restmandatsverteilung. Es ist nicht verständlich, wieso eine Partei, die knapp unter dem 1. Mandat durchgeht, einfach nicht mehr berücksichtigt wird. Das ist etwas, was man korrigieren müsste! Ob es nun Art. 2519 eine zusätzliche Möglichkeit gibt, etwas im Sinne einer kleinen Revision im Bereich der Wahlkreise oder von bestimmten Modellen zu machen, ich denke, diese Gedanken sollte man sich machen und ich bitte den Regierungsrat, sich in diese Richtung anzustrengen, nachdem man eigentlich erkannt hat, dass das System ungerecht ist! Heute ist es aber zu früh zu sagen, dass wir etwas ändern. Der Bedarf ist da, ich bitte in dieser Richtung weiter zu denken und Vorschläge zu bringen. Der Vorschlag auf 4 Wahlkreise ist heute jedoch abzulehnen! Martin Bossard, Kölliken: Der Antrag ist 4-6 Wahlkreise. Das Argument 50 wird relativiert. Es wären 33 und nicht 50. Wir können nicht auf den Durchschnitt gehen, Herr Rohr. Wir müssen die Realitäten sehen. Kulm hat 13 Sitze; das sind knapp 8%, die man haben muss. Muri hat eine Hürde von 10%. Rheinfelden hat eine Hürde von 7% und Zurzach 9%. Wir als Kleine empfinden das als unfair. Ich sehe aber, dass der Zeitpunkt im Moment nicht gegeben ist, um über diese Sache abzustimmen, also ziehe ich meinen Antrag zurück. Regierungsrat Kurt Wernli: Ich will mich zu den Wahlkreisen und dieser Problematik nicht äussern. Hingegen haben Herr Rohr und Herr Bialek gesagt, man solle das weiter prüfen. Gegen das Weiterdenken habe ich gar nichts einzuwenden, aber heute entscheidet dieses Parlament, was die Parlamentsreform beinhaltet und wir werden nicht weitere Massnahmen prüfen und ins Auge fassen und Ihnen dann vorschlagen. Wir haben Vorarbeiten geleistet in Bezug auf mögliche Veränderungen bezüglich Verkleinerung und Wahlkreissysteme. Wenn dieses Parlament anders entschieden hat, dann ist das zu respektieren. Das tue ich auch selbstverständlich. Sie dürfen dann aber nicht erwarten, dass wir bei den konkreten Gesetzes- und Verfassungsvorlagen dann gleichwohl zusätzlich etwas anderes vorschlagen. Das tun wir nur, wenn Sie das wollen. Sie haben klar gesagt, dass Sie das nicht wollen! Vorsitzender: Martin Bossard, Kölliken, zieht seinen Antrag zurück. Die Leitsätze 6 und 6bis sind, gestützt auf das Abstimmungsergebnis, zu Leitsatz 5 gestrichen. Leitsatz 6ter Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Der Herr Regierungsrat verzichtet auf eine Wortmeldung. Es liegt kein Antrag dagegen vor. Zustimmung Leitsatz 7 / Ausstand Vorsitzender: Wünscht jemand das Wort zur Botschaft unter diesem Titel? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir wieder zum rosa Blatt. Hierzu liegt ein Antrag vor. Rolf Urech, Hallwil: Ich spreche im Namen der SD/FP/EDU-Fraktion. Ich stelle einen Antrag betreffend des Ausstandes und der hängt zusammen mit 8.1 Unvereinbarkeit. Der Antrag lautet: "Es ist eine Ausstandsregelung zu treffen, welche gesetzlich abgestützt ist." Wir können heute ja keine Prüfungsanträge stellen, sondern nur konkrete Anträge. Was uns stört ist, dass das Bundesgericht unsere Ausstandsregelung, die der Gesetzgeber explizit 14. März 2001 gemacht hat, über den Haufen geworfen hat. Bei uns muss niemand mehr in den Ausstand, der direkt betroffen ist. Das ist nicht richtig. Die gewählten Grossräte, die Interessenvertreter sind - ich sprech hier die Lehrer an oder auch andere Gruppen - müssen bei Entscheiden, die ihren Lohn oder ihre Anstellungsbedingungen betreffen nicht mehr in den Ausstand. Das hängt jetzt mit Punkt 8.1 zusammen, die Wählbarkeit. Wir haben einmal beim Gesetz erlassen, dass niemand in den Grossen Rat gewählt werden darf, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, ausgenommen die Volksschullehrer. Da hat man eine Bremse eingeschoben und gesagt: Es gibt eine Ausstandsregelung; wenn sie direkt betroffen sind, müssen sie in den Ausstand. Frau Padrutt hat uns ja dann den Bundesgerichtsentscheid präsentiert und wir mussten dann wohl oder übel diese 2 Paragraphen für ungültig erklären. Es ist schon schön, wenn man dem Grossen Rat angehört und dann noch über seinen Lohn und seine Lohnerhöhung mitbestimmen kann. Das stört uns! Ich kann Ihnen nicht sagen, wie man es machen müsste. Da haben wir bessere Leute. Es ist der Leitsatz aufzunehmen, es ist eine Ausstandsregelung zu erlassen, welche gesetzlich abgestützt ist. Ob das via Volksabstimmung gehen muss oder wie, da bin ich darauf angewiesen, dass mir der Herr Kommissionspräsident oder der Herr Regierungsrat Auskunft gibt. Harry Lütolf, Wohlen: Zu dieser Ziffer 7 haben wir ja diverse Vorstösse eingereicht, die jetzt eigentlich durch diesen Leitsatz umgesetzt werden. Ich weiss nicht, ob wir jetzt über Ziffer 7 oder 8 sprechen, denn die hängen zusammen. Ich beschränke mich auf Ziffer 7. In der Sache ist dieser Bundesgerichtsentscheid sicher richtig. Es kommt immer wieder vor, dass das Bundesgericht kantonale Gesetze, die vom Volk verabschiedet wurden, rügen muss; beispielsweise im Bereich der Handels- und Gewerbefreiheit, weil die Kantone zu starke Einschränkungen vorsehen und das Bundesgericht sagt, dass diese gesetzliche Regelung nicht anwendbar ist, weil sie Verfassungsrecht verletzt. Auch in einer anderen Materie kann das also durchaus zum Vorteil gereichen, wenn das Bundesgericht den Kantonen einmal auf die Finger klopft, wenn Verfassungsrechte betroffen sind. In der Sache ist dieser Gerichtsentscheid richtig, nämlich darum, weil die Wählerschaft weiss, wen sie wählt. Wenn jemand einen Lehrer oder eine Lehrerin wählt, dann weiss er das und dann will sie vielleicht bewusst diesen Lehrer oder diese Lehrer wählen, dass diese dann im Parlament auch bezüglich der Frage der Entlöhung Einfluss nehmen können und nicht in den Ausstand treten müssen. Der Weg kann also nur über die Unvereinbarkeit laufen. Man muss die Lehrerinnen und Lehrer explizit ausschliessen und das Amt des Lehrers als mit dem Amt des Grossrates als nicht vereinbar erklären. Nur das geht. Es geht nicht, dass wir nun über Ausstandsvorschriften durch die Hintertüre den Willen des Wählers oder der Wählerin verletzen. Er oder sie wollte genau diese Leute im Parlament und die können dann auch zu diesen Fragen Stellung nehmen. Ich mache Ihnen also beliebt, dass wir beim Antrag von Regierung und Kommission bleiben, und lehnen Sie den Antrag Urech ab! Eva Kuhn, Full: Über die Ausstandsregelung wurden hier schon viele Debatten geführt. Ich will keine neue Debatte. Ich bitte Sie, diesen Antrag vehement abzulehnen! Wir sind hier in einem ganz heiklen und sensiblen Gebiet der Demokratie. Wenn Sie die Botschaft genau gelesen haben, dann wissen Sie auch warum. Ich zitiere, was es im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsurteil heisst: "Die Schlechter 3980 14. März 2001 stellung einzelner Parlamentsmitglieder oder Parlamentariergruppen durch den generellen Ausschluss von Abstimmungen über wesentliche Geschäfte, wie die personalrechtlichen Erlasse, schwäche die Stimmkraft ihrer Wählerinnen und Wähler." Und weiter unten: "Im Hinblick auf die Garantie des gleichen Stimmrechts gehe es nicht an, für eine bestimmte Gruppe von Parlamentsmitgliedern strengere Ausstandsvorschriften zu schaffen als für die übrigen Mitglieder." Wir sind alle gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter und hier steht das Verdikt des Volkes, welchem wir uns beugen müssen. Mich nimmt im Übrigen sehr wunder, wenn wir das wollten, warum unsere Bauernvertreter und -vertreterinnen ruhig sitzen bleiben, wenn es um landwirtschaftliche Angelegenheiten geht und um Subventionen für den Forst? Wenn es darum geht, grosse Bauvorhaben zu verabschieden, dann haben wir doch hier im Rat auch Vertreter und Vertreterinnen der Baubranche. Es ist nicht zulässig, so eine Ausstandsregel hier wieder neu zu schaffen! Kurt Rüegger, Rothrist: Eine bessere Bestätigung für den Antrag Urech hätte Frau Kuhn jetzt nicht geben können. Sie haben genau die Gründe aufgeführt, die zum Antrag von Herrn Urech geführt haben. Es ist doch so: man hat einmal eine Unvereinbarkeitsgesetzgebung erlassen und eine Ausnahme gemacht, dass die Lehrer in dieses Parlament gewählt werden können und dann wurde die Ausstandsregelung geschaffen, dass sie bei Lohnfragen, die sie direkt betreffen, in den Ausstand gehen müssen und das Bundesgericht hat ja genau das korrigiert. Folgedessen ist es nicht mehr so, dass die Lehrer in den Ausstand müssen, wenn über ihre Löhne abgestimmt wird. So geht es meines Erachtens nicht! Deshalb müssen wir nachher bei der Unvereinbarkeit darauf pochen, dass Lehrer nicht mehr in dieses Parlament gewählt werden können, so wird es dann gehen! Peter Suter, Murgenthal: Der Zahn der Zeit nagt auch an uns! Im Zeichen der Kostenverteilung Kanton-Gemeinden werden auch wieder die Randregionen wie auch andere Gemeinden mit dem Bezahlen der Lehrerlöhne rechnen müssen. Die Zeit wird uns einholen und die Lehrer sind nicht mehr kantonale Angestellte. Die Gemeinde bezahlt den Lohn. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Herr Lütolf hat Recht, der Antrag Urech muss aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden. Die ursprünglichen Ausstandsvorschriften in unserem Kanton sind vor der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr haltbar. Sie wissen wie es früher war: Wer aus dem Staatsgut besoldet wurde, durfte nicht dem Grossen Rat angehören. Das stand in der alten Staatsverfassung. In der neuen Kantonsverfassung, die nun auch schon wieder 20 Jahre alt ist, hat dann eine Ausnahmeregelung dahin geschaffen, dass das Gesetz Ausnahmen von diesem Grundsatz vorsehen kann. Mit dieser Ausnahme hat man im Unvereinbarkeitsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrpersonen der Volksstufe dem Grossen Rat angehören dürfen, dass sie aber im Rahmen der Ausstandsvorschriften nicht über die eigenen Lohnregelungen abstimmen dürfen. Das war der damalige Kompromiss. Dieser ist nun von der Bundesgerichtspraxis aufgehoben worden. Sämtliche Mitglieder des Grossen Rates dürfen über Lohnregelungen abstimmen. 3981 Art. 2519 Daran können wir nichts mehr ändern, auch wenn wir jetzt ein neues Gesetz schaffen. Es würde vom Bundesgericht wieder kassiert. Wenn man an diesem Grundsatz etwas ändern will, muss man bei Antrag 8, Unvereinbarkeit, neue Regelungen treffen. Dort hat das Bundesgericht gesagt, dass es zulässig ist, gewisse Kreise von der Wählbarkeit in den Grossen Rat auszuschliessen. Die Debatte muss also bei Leitsatz 8 geführt werden und nicht bei Leitsatz 7. Vorsitzender: Ich halte fest, dass Herr Urech seinen Antrag zurückzieht. Regierungsrat Kurt Wernli: Ich danke Herrn Urech für den Rückzug seines Antrages, denn dieser wäre wirklich überflüssig. Wir haben eine gültige Ausstandsregelung im Geschäftsverkehrsgesetz §§ 29 und 30. Wir streichen lediglich den Absatz 2 des § 30. Eine andere Ausstandsregelung hätten wir nicht treffen können, als was jetzt schon im Geschäftsverkehrsgesetz geregelt ist. Absatz 2 streichen wir, weil uns ein Bundesgerichtsentscheid dazu zwingt. Über die Unvereinbarkeit muss man im nächsten Leitsatz reden. Vorsitzender: Es liegt kein Antrag mehr vor und niemand widerspricht dem Antrag der Regierung auf ersatzlose Streichung. Zustimmung Leitsatz 8 / Unvereinbarkeit Vorsitzender: Wünscht jemand das Wort zur Botschaft? Das ist nicht der Fall. Wir kommen wieder auf das rosa Blatt. Herbert H. Scholl, Zofingen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 11 "WOV": Die Kommission schlägt Ihnen vor, die bisherige Unvereinbarkeitsregelung beizubehalten. In der Kommission war dieser Grundsatz allerdings umstritten. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man erweitert die Wählbarkeit in den Grossen Rat gegenüber heute, indem Personen, die nicht direkt mit Leitungsfunktionen im Staat betraut sind, ebenfalls als wählbar in den Grossen Rat erklärt werden, wie beispielsweise Spitalangestellte oder Angestellte in der Zentralverwaltung, die nicht unmittelbare Leitungsfunktionen ausüben. Eine andere Möglichkeit ist, die Wählbarkeit in den Grossen Rat weiter einzuschränken und sie beispielsweise auf die Lehrpersonen auszudehnen. Zwischen diesen beiden Polen hat sich die Kommission knapp und nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten für die bisherige Regelung entschieden. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Wie Sie soeben vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört haben, war dieser Antrag, den ich auch in der Kommission gestellt habe, sehr knapp in der Beschlussfassung. Deshalb gestatte ich mir, diesen Antrag im Namen der SP-Fraktion noch einmal zu stellen. Das nicht im Sinne einer Zwängerei, sondern deshalb, weil das Begehren nicht grossmehrheitlich abgelehnt wurde. Ich habe mir auch erlaubt, den Antrag ihren Fraktionspräsidien in der schriftlichen Form zu geben. Sie sollten also im Bilde sein. Der Antrag lautet - entgegen dem Leitsatz 8.1: "Dem Grossen Rat können nicht angehören: 1. Mitglieder des Regierungsrates und des Obergerichts sowie voll- und teilamtliche Verwaltungs- und Sozialversicherungsrichter; 2. Beamte und Angestellte, welche der unmittelbaren Aufsicht des Direktionsvorstehers unterstehen, insbesondere Generalsekretäre, Abteilungs- und Anstaltsleiter." Art. 2519 Die meisten von Ihnen werden wissen, dass das die Lösung ist, die der Bund hat und es ist die Lösung, die beispielsweise auch der Kanton Zürich kennt. Wir haben schon in den vorigen Voten zum Leitsatz 7 etwas über Interessen gehört. Ein Hin und ein Her! Wir sind der Meinung, man sollte einmal als Grundsatz dem Volk die Wahlfreiheit lassen! Das Volk soll wählen können, wen das Volk wählen will! Natürlich ist das auch mit dem heutigen Modell nicht ganz so und mit dem neuen Modell wäre das eben besser. Wenn wir von Interessen sprechen, so haben wir jetzt schon im Grossen Rat Interessenvertretungen, und das soll auch so sein! Da haben wir ganz bestimmt nichts dagegen. Es sollen auch unterschiedliche Interessen sein. Wenn uns die nicht immer passen, so hat das eben auch mit Demokratie zu tun. Wir haben das zu akzeptieren, auch das, was uns nicht so passt. Wir haben hier drin aber eine sehr einseitige Interessenvertretung. Sie wissen das. Es ist eine einseitige Interessenvertretung, die eben mehr das Geld vertritt, mindestens im politischen Gebaren, nicht einmal immer im ökonomischen oder im gesellschaftlichen Sinn. Wer "intellektuelle" ist, weiss, woher das ist. Das ist von Marx. Wir denken, dass eben alle Interessen hier drin vertreten sein sollten. Wichtig ist, dass die Interessen offengelegt sind. Das ist sehr wichtig. Es muss nicht immer in einer Registerarie passieren, wie wir sie heute von Herrn Edelmann auch schon gehört haben. Obwohl das sehr amüsant ist, solche Interessenarien zu hören: Die Interessen müssen niedergelegt werden, und zwar gänzlich, total, ehrlich, offen und direkt, um auch jemanden in diesem Rat zu zitieren. Was ein wichtiger Grundsatz ist bei dem Ganzen, und ich denke, dass wir hier keine Differenzen haben innerhalb des Rates, ist der der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz ist mit unserem Antrag gewahrt und daran soll nicht gerüttelt werden. Ich sage es noch einmal: Wir sind der Meinung und wir stehen als ganze Fraktion dahinter, dass eben das Volk Gelegenheit haben sollte, mehr Leute aus mehreren Schichten in diesen Rat zu wählen, dass eben auch Anstaltsangestellte oder Krankenschwestern sich für ihre Interessen einsetzen können und das nicht nur über Verbandsvertreter machen müssen! Ich danke Ihnen, für die Unterstützung unseres Antrages! Rolf Urech, Hallwil: Ich spreche im Namen der SD/FP/EDU-Fraktion. Der Antrag von Frau Kerr ist mir auch sympathisch. Meines Erachtens gibt es genau zwei Möglichkeiten: alle oder niemand! Entweder können alle, die beim Staat beschäftigt sind, im Grossen Rat Einsitz nehmen oder niemand! Ich habe mich in den letzten Jahren geärgert über verschiedene Lehrer in diesem Grossen Rat, die zur Zeit der Ausstandsregelung mit grossen Vorwürfen den Saal verliessen und jetzt, da sie nicht mehr gilt, sind sie glücklich und stimmen fröhlich über alles ab, was sie auch persönlich betrifft. Deshalb haben wir folgenden Antrag gestellt: "Es dürfen keine Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, in den Grossen Rat gewählt werden. (Neu): Davon sind auch die Volksschullehrer betroffen." Es kann ja nicht angehen, dass wir die Ausstandsregelung jetzt massiv beschnitten haben und gleich weiterfahren wollen. Entweder alle oder niemand. Der Antrag der Kommission ist meines Erachtens nicht akzeptabel. Wir können 14. März 2001 nicht so weiterfahren, wie es bis jetzt war. Es gibt unseres Erachtens genau die Möglichkeit: entweder den Antrag der SP oder unseren Antrag! Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! Dr. Roland Bialek, Buchs: Wir möchten das Thema Unvereinbarkeit 1. wirkungsorientiert und 2. liberal angehen. Was heisst das? Schauen wir einmal die Wirkung an. Wir legen Tarife fest für Notare. Wir sprechen Beiträge für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. In Zukunft geht es auch noch um die Löhne der Lehrer und um diverse andere Löhne, die wir auch noch bestimmen. Diese Leute können alle ruhig im Grossen Rat sein. Dann gibt es Leute in einer Art Konkurrenzsituation auf der anderen Seite. Die machen Verträge mit dem Kanton und können sich als Grossrat auch noch die entsprechenden Informationen herausholen. Wenn wir das anschauen, dann kommen wir zum Ergebnis, dass wir auf die Wirkung schauen, die im Konkreten heisst: Wieso sollte nicht eine Krankenschwester beispielsweise auch im Grossen Rat vertreten sein, wenn in Zukunft ein Lehrer im Grossen Rat vertreten sein kann? Es ist letztlich einfach nicht logisch. Man hat beim Bund und auch beim Kanton Zürich bessere Lösungen gefunden. Ganz klar, dort wo Angestellte in den Schaltzentralen sind, in den Departements- oder Generalsekretariaten, dort wo Chefbeamte sind, dort ist eine Unvereinbarkeit klar gegeben. Die dürfen sicher nicht hier sein! Wo es aber um jene Leute geht, die irgendwo als Abwart, Mechaniker oder als Krankeschwester angestellt sind, da sehen wir durchaus kein Problem. Die sollten diese Möglichkeit haben. Wir möchten das Problem aber auch liberal angehen, d.h. mit möglichst wenigen einengenden Gesetzen. Die Lösung ist die, dass das Volk bestimmen sollte, wer hier ist. Ist es wirklich sinnvoll, dass wir hier noch zusätzlich einengen und sagen, wer dann nicht darf und wer darf? Letztlich sind die Leute, die hier sind, vom Volk gewählt. Wieso soll das Volk einen Lehrervertreter wählen aus einem Bereich, der gerade nicht beim Kanton Aargau arbeitet, sondern in Zürich, seine Berufsgruppe aber im Aargau vertreten muss. Das macht auch keinen Sinn. Wenn die Bevölkerung will, dass gewisse Leute gewisse Richtungen vertreten, dann soll es diesen Willen ausführen können. Wir sind klar für eine sinnvolle Öffnung. Ein Modell, das mehr Leuten ermöglicht, in diesem Rat Einsitz zu nehmen bzw. die Möglichkeit zu haben, hier Einsitz zu nehmen. Rudolf Hug, Oberrohrdorf: Was Frau Kerr verlangt, geht uns zu weit. Es entspricht nicht der heutigen Regelung, sondern würde den Bereich öffnen auf die Verwaltung, die ja letztlich unter WOV und unter unserer Oberaufsicht, wie wir das heute Morgen definiert haben, dem Grossen Rat untersteht. Was Herr Urech verlangt, kann ich teilweise verstehen. Aber auf der anderen Seite muss man doch beachten, dass wir eine Gesetzesänderung in der 1. Lesung verabschiedet haben, das GAL, das die Lehrkräfte näher an die Schulpflegen bzw. die Gemeinden bindet. Auch wenn der Lohn heute noch vom Kanton ausgerichtet wird, so ist es wohl eine Frage der Zeit, bis der Lohn im Rahmen der Aufgabenteilung auch noch von den Gemeinden bezahlt wird. Dann ist ja objektiv wirklich kein Unterschied mehr da zwischen den professionellen Gemeindeammännern und den Lehrkräften. 3982 14. März 2001 Aus dieser Spanne von Öffnen und Schliessen sind wir in der Kommission zum Schluss gekommen, dass eben die heutige Regelung, die wohl beste und richtigste ist und ich bitte Sie deshalb, der Version, wie sie die Regierung vorschlägt, zu folgen! Harry Lütolf, Wohlen: Eigenlob stinkt! Trotzdem komme ich nicht umhin, festzustellen, dass die Parlamentarische Initiative, wie sie auf Seite 28 in der Botschaft festgehalten ist, von seiten der Jungen CVP stammt. Diese Parlamentarische Initiative hat jetzt Eingang gefunden in Leitsatz 8.2. Darüber bin ich froh. Um was ging es der Jungen CVP damals? Es ging daraum, klare Regeln zu schaffen! Man kann jetzt, wie es immer gesagt wurde, klare restriktive Regeln einführen oder klare liberale Regeln einführen. Die Hauptsache ist, dass die Regel klar ist. Da bin ich mit meinen Vorrednern einig. Ich denke nun aber, dass wir hier im Saal etwas überfordert sind mit diesen Anträgen. Wir konnten Sie - zumindest nicht in der Fraktion der CVP - in aller Ruhe diskutieren. Der Vorschlag der SP und der Vorschlag der Freiheitspartei konnten so nicht behandelt werden. Das muss weiter geprüft werden. Auch in der Botschaft ist man insbesondere auf die Frage der Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen eigentlich gar nicht eingegangen. Es wäre eine schlechte Sache, wenn wir das heute beschliessen würden, obwohl wir uns über die Konsequenzen keine Klarheit verschaffen konnten! Ich mache Ihnen also beliebt, diese Diskussion zu verschieben und zwar auf die Diskussion, über das Wahlsystem, wie wir es in Leitsatz 6ter festgehalten haben, diskutieren. Diese beiden Dingen gehören ja irgendwie zusammen: Man sollte das dort vertieft diskutieren mit einer Botschaft oder einer Ausführung des Regierungsrates: Modell Liberalisierung oder Modell restiktiv. Das wäre ein Schnellschuss, wenn wir jetzt in die eine oder andere Richtung entscheiden. Der Antrag lautet: "Die Frage der Unvereinbarkeit sei in einer separaten Vorlage, zusammen mit der Vorlage bezüglich der Änderung des Wahlsystems (Leitsatz 6ter) zu behandeln. Hierbei ist insbesondere eine Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen zu prüfen." Da die Voraussetzungen für eine Entscheidung heute nicht gegeben sind, bitte ich nicht darüber zu befinden! Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln: Eigentlich sind wir doch heute reif zu entscheiden. Wir haben doch gehört, welche Versionen zur Debatte stehen. Ich bin für eine offene, faire Lösung, nicht nur weil ich selbst davon betroffen bin, sondern weil ich auch denke, dass wir hier in diesem Kanton wirklich dafür sorgen müssen, dass alle ihre Meinung und ihren Einfluss einbringen können. Das täte auch dem Klima in diesem Kanton gut, wenn weiterhin die Ideen von allen Menschen, von allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ihrem Willen gemäss hier vertreten werden könnten. Es gibt in allen Fraktionen Lehrerinnen und Lehrer und es gäbe noch weitere Personen, wenn wir sie einschliessen, so wie unser Vorschlag ist, die gute Arbeit leisten können, die Know-How einbringen, was wir auch in den Fachkommissionen dringend benötigen. Warum geht bei uns nicht, was beim Bund möglich ist? Warum geht bei uns nicht, was im Kanton Zürich möglich ist? Denken Sie die 3983 Art. 2519 Sache zu Ende: Theoretisch müsste ich ja, wenn ich meinen Parlamentssitz behalten möchte, in den Kanton Zürich gehen, wo jetzt hunderte von Lehrkräften fehlen, um zu unterrichten, damit ich hier im Kanton Aargau Politik machen kann. Das ist nicht der Sinn der Sache. Das werde ich auch nicht tun, denn ich arbeite gerne hier in diesem Kanton, auch wenn die Bedingungen manchmal nicht meinen Wünschen entsprechen. Aber auch wenn wir hier mitpolitisieren: Seien Sie doch ehrlich, wir haben noch lange keine Mehrheiten und Sie müssen auch keine Angst haben. Aber ich denke, dass wir unsere Meinung einbringen sollten. Bitte stimmen Sie der liberalen Lösung, wie sie von uns vorgeschlagen wird, zu! Rolf Urech, Hallwil: Ich muss noch eine Korrektur anbringen. Ich habe meinen Antrag nicht korrekt gelesen. Er lautet richtig: "Es dürfen keine Personen, die in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis des Kantonalen Rechtes stehen, in den Grossen Rat gewählt werden. Neu: Davon sind auch die Volksschullehrer betroffen." Es sind also nicht einfach alle öffentlich-rechtlich Angestellten. Und solange wir die Lehrer vom Kanton aus bezahlen, interessiert mich das GAL nicht! Wenn dann irgendeinmal die Gemeinden die Lehrpersonen bezahlen, dann kann man sich darüber unterhalten, diesen Leuten auch wieder Eintritt in den Grossen Rat zu geben. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Regierungsrat Kurt Wernli: Ich bitte Sie, alle zusätzlichen Anträge abzulehnen! Wahrscheinlich ist von der Mehrheitssituation her der Vorschlag der Regierung der, der eine Chance hat. Warum aber auch den Antrag von Herrn Urech ablehnen? Er hat jetzt präzisiert, was er damit meint. Wenn Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts stehen gemeint sind, dann wird künftig die Lehrerschaft der Volksschule mit dem GAL nicht mehr betroffen sein, denn sie stehen nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Kantonalen Rechts. Sie werden künftig in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis des kommunalen Rechts stehen. Arbeitgeber der Volksschullehrkräfte wird künftig die Gemeinde sein. Wenn Sie also zusätzlich die Lehrkräfte immer noch aus dem Grossen Rat ausschliessen wollen, dann müssten Sie wahrscheinlich den Antrag ändern, ausser das GAL wird vom Volk abgelehnt. Dann fusst ihr Antrag natürlich auf dem alten Recht. Das ist richtig. Ich gehe aber davon aus, dass dieses GAL angenommen wird. Wenn Sie dann gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten, dass die Volksschullehrkräfte dennoch auszuschliessen sind, obwohl sie nicht mehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts stünden, dann könnte ich nicht garantieren, dass auf eine Beschwerde hin das Bundesgericht diesen Entscheid kassieren wird. Denn das würde ganz klar die Stimmrechtssituation schmälern. Ich bin davon überzeugt, dass das so ausfallen würde. Wir können ja kommunale Leute nicht einfach ausschliessen, weil wir sonst auch den Herrn Gemeindeammann und den Herrn Gemeindeschreiber, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kommunalen Rechts steht, ausschliessen müssten. Das kann ja nicht die Meinung sein. Zum Antrag von Herrn Lütolf auf eine Verschiebung: Ich bitte Sie, heute zu entscheiden! Die Grundlagen sind klar. Wollen Sie festhalten an der bisherigen Unvereinbarkeitsre- Art. 2519 gelung oder wollen Sie eine Liberalisierung, wie das die SP vorschlägt. Die Grundlagen sind auf dem Tisch und wie die Liberalisierung in der Konkretisierung dann aussehen würde, müsste so oder so ja in der Gesetzesfassung erfasst und präzise dargestellt werden. Es geht also um die Frage der Erweiterung durch eine liberalere Fassung oder darum, bei der bisherigen Lösung zu bleiben. Vorsitzender: Zu Leitsatz 8.1 liegen 4 Anträge vor: Antrag der Regierung und der Kommission auf Beibehaltung der heutigen Regelung; Antrag Kerr, die die Unvereinbarkeit öffnen will, damit mehr Personen in den Grossen Rat gewählt werden können. Antrag Urech, der restriktiver ist als heutiges Recht; Antrag Lütolf, der diese Entscheidung später treffen will. Zuerst befinden wir über den Antrag Lütolf. Abstimmung: Der Antrag Lütolf wird von einer grossen Mehrheit, bei 4 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Vorsitzender: Wir entscheiden also heute. Zunächst befinden wir über den Antrag der Regierung und der Kommission gegenüber dem Antrag Kerr. Der obsiegende Antrag wird dem Antrag Urech gegenübergestellt. Der obsiegende Antrag ist dann beschlossen. Abstimmung: Der Antrag von Regierungsrat und Kommission obsiegt mit grosser Mehrheit über den Antrag Kerr. Hauptabstimmung: Der Antrag von Regierungsrat und Kommission obsiegt mit grosser Mehrheit über den Antrag Urech. Vorsitzender: Damit ist der Antrag der Regierung und der Kommission beschlossen. Zustimmung zu Leitsatz 8.2. Leitsätze, 9, 10 und 11 Zustimmung Leitsatz 12.1 / Ständige Kommission Susanne Ernst, Aarau: Ich habe gestern im Referat der Einbürgerungskommission schon angemeldet, dass ich hier eine Frage stellen werde. Ich habe die Botschaft durchgelesen und es ist mir nicht ganz klar, ob es eine eigene Kommission für Einbürgerungen geben wird. Einmal steht, in der Kommission für Justiz, in der auch in Zukunft laut Synopse die Begnadigungs- und die Petitionenkommission mitintegriert sein wird und einmal steht, in der Kommission für öffentliche Sicherheit. In dieser Kommission wird ja über Polizei, Feuerwehr, Strafvollzug und Landesverteidigung debattiert. Ich finde es persönlich nicht sehr ideal, wenn in einer dieser beiden Kommissionen die Einbürgerungen mitintegriert werden. Ich stelle aber trotzdem die Frage an den Herrn Regierungsrat offiziell: In welcher Kommission wird in Zukunft die Einbürgerung integriert oder gibt es eine separate Kommission? Sämi Richner, Auenstein: Wir hatten gestern die Abschlusssitzung der Justizkommission und nach dem Essen meinte der Präsident, jene, die keine Kommission haben, seien Arme! Wenn ich das nun anschaue, wie das aufgeteilt wer- 14. März 2001 den soll, dann muss ich sagen, dass in Zukunft jene Arme sind, die überhaupt keine Kommission haben, aber auch jene, die eine haben. Wenn man schaut, was hier alles zusammenkommt: Energiekommission, Umwelt, Verkehr und BPK zusammengefasst. Das ist ein rechtes Pensum. Dort sehe ich noch, dass man das zusammenfasst, weil es einen gewissen Zusammenhang hat und deshalb eigentlich effizient ist. Dass man hingegen die Begnadigungen und die Petitionen der Kommission für Justiz gibt, ist überhaupt nicht zwingend. In Zukunft ist es wichtig, dass man die Arbeit, die man im Grossen Rat hat, möglichst auf alle Schultern verteilen kann. Darum stelle ich Ihnen den Antrag, dass man das dort teilt und auseinander nimmt. Der Antrag lautet: "Die vorgeschlagene Kommission für Justiz inkl. Begnadigungen und Petitionen sei aufzuteilen in die zwei Kommissionen: Kommission für Justiz und Kommission für Begnadigungen und Petitionen." Hans Feldmann-Huggenberger, Boniswil: Wie wir es heute Morgen bereits besprochen haben, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, um bei dieser Parlamentsreform die Lösung für einen Zukunftsrat für den Kanton Aargau ihrem Ziel näher zu bringen. Beim heute Morgen von mir gestellten Prüfungsantrag wies mich die Regierung darauf hin, dass im Rahmen der Leitsatzdebatte keine Prüfungsanträge gestellt werden können, weil wir keine 2. Lesung haben. Da widerlegt die Regierung ihr eigenes Vorgehen, wenn Sie bei diesen verschiedenen Wahlmodi schauen. Dort haben wir auf Seite 6 auch eine Alternative zur Prüfung drin. Die Regierung schrieb auf der rechten Seite dazu: Zustimmung zur Prüfung. Trotzdem will ich hier nicht über diesen Nebenkriegsschauplatz sprechen. Deshalb habe ich meinen Prüfungsantrag in einen neuen Leitsatz umgewandelt. Wir bestimmen darüber, ob wir einen neuen Leitsatz 12bis in diese Parlamentsreform aufnehmen wollen oder nicht. Die Formulierung hat sich dadurch noch leicht verändert. Der Antrag lautet: "Die Bildung eines Zukunftsrates, der mit dem Grossen Rat vernetzt ist, wird unterstützt. Der Zukunftsrat setzt sich mit der langfristigen Beurteilung und Entwicklung des Standes Aargau auseinander. Er bezieht alle interessierten Gesellschaftsbereiche der aargauischen Bevölkerung in seine Arbeit ein und bildet das Bindeglied zur Politik. Er hat Antragsrecht an die Regierung und den Grossen Rat." Mit dieser Formulierung versuche ich einerseits offen zu bleiben, dass auch Leute, die nicht im Grossen Rat sind und solche hat es in der heutigen Zusammensetzung des Zukunftsrates verschiedene (Kantonsschullehrer, Staatsangestellte, ehemalige Verfassungsräte usw.) - einbezogen werden können, ich stelle aber mit der Vernetzung sicher, dass der Zukunftsrat auch legitimiert ist, seine Vorschläge durch Anträge an die Regierung oder an den Grossen Rat zur Abstimmung zu bringen. Das war ja der Nachteil, der dieser Zukunftsrat heute hat. Er wirkt und tagt, kann aber nichts bewegen und löst sich deshalb langsam selbst auf. Ich bitte Sie, diesem neuen Leitsatz zuzustimmen! Es ist mir bewusst, dass es einen mutigen Entscheid braucht. Treffen Sie diesen und bedenken Sie, dass der neue Rat die Möglichkeit hat, wenn die Vorlage der Regierung kommt, diesen im Detail und im Konzept noch anzuschauen und darüber zu befinden! Denken Sie daran, dass wir vom Kanton Aargau aus hier ein Zeichen für die Zukunft unseres Kantons setzen können! 3984 14. März 2001 Vorsitzender: Ich schliesse die Sitzung an dieser Stelle. Wir (Schluss der Sitzung um 15.30 Uhr.) fahren um 16.00 Uhr mit der Sitzung weiter. Guten Appetit! ________________________________________________ 3985 Art. 2519