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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/06/39
6083/06 (Presse 39)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2708. Tagung des Rates
Landwirtschaft und Fischerei
Brüssel, den 20. Februar 2006
Präsident
Josef PRÖLL
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft Österreichs
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 9589 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
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20.II.2006
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat eine Orientierungsaussprache über die Strategie der Gemeinschaft für
Bio-Kraftstoffe und den Aktionsplan für Biomasse geführt. Der Rat hat ferner einen
Gedankenaustausch über einen Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden
von Tieren (2006-2010) geführt.
Der Rat hat drei Verordnungen über die Reform des Zuckersektors in der Europäischen Union angenommen. Der Rat hat ferner einen Beschluss über strategische
Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 angenommen.
Unter "Sonstiges" hat die Kommission den Rat über die jüngsten Entwicklungen
bezüglich des Ausbruchs der Vogelgrippe in der Gemeinschaft und in anderen Teilen
der Welt informiert.
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INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
BIOENERGIEN
7
ZUCKERSEKTOR
9
LEITLINIEN DER GEMEINSCHAFT ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS 10
AKTIONSPLAN DER GEMEINSCHAFT FÜR DEN SCHUTZ UND DAS WOHLBEFINDEN
VON TIEREN (2006-2010)
11
SONSTIGES
13
–
Vogelgrippe (H5N1)
13
–
Welthandelsorganisation (WTO)
14
–
Auflagenbindung ("cross compliance")
14
–
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Agrarforschung
15
–
Geflügelfleisch
16
–
Begriffsbestimmung von Wodka
17
–
Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Anlandungen von Barentssee-Kabeljau
18
–
Eingeführte Äpfel
19
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://ue.eu.int eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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20.II.2006
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
Insel Man – Besondere Einfuhrlizenzregelung für Schaf- und Rindfleisch
20
Agrarumweltausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums – Schlussfolgerungen des Rates
20
AUSSENBEZIEHUNGEN
Sonderbeauftragte der EU – Neuer Beauftragter für den Südkaukasus – Verlängerung von
Mandaten
20
ERWEITERUNG
Kroatien – Beitrittspartnerschaft
21
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
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22
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20.II.2006
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Sabine LARUELLE
Yves LETERME
Tschechische Republik:
Miroslav TOMAN
Dänemark:
Hans Christian SCHMIDT
Deutschland:
Horst SEEHOFER
Estland:
Ester TUIKSOO
Griechenland:
Evangelos BASIAKOS
Ministerin des Mittelstands und der Landwirtschaft
Ministerpräsident der Flämischen Regierung und
Flämischer Minister für institutionelle Reformen, Landwirtschaft, Seefischerei und den ländlichen Raum
Erster Stellvertreter des Ministers für Landwirtschaft,
Staatssekretär
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerin für Landwirtschaft
Minister für Entwicklung des ländlichen Raums und
Ernährung
Spanien:
Elena ESPINOSA MANGANA
Ministerin für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Frankreich:
Dominique BUSSEREAU
Minister für Landwirtschaft und Fischerei
Irland:
Mary COUGHLAN
Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung
Italien:
Giovanni ALEMANNO
Francesco STORACE
Minister für Agrar- und Forstpolitik
Minister für das Gesundheitswesen
Zypern:
Timmy EFTHYMIOU
Minister für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt
Lettland:
Laimdota STRAUJUMA
Litauen:
Kazimira Danutė PRUNSKIENE
Luxemburg:
Octavie MODERT
Ungarn:
József GRÁF
Malta:
George PULLICINO
Niederlande:
Cornelis Pieter VEERMAN
Österreich:
Josef PRÖLL
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Erste Stellvertreterin des Ministers für Landwirtschaft,
Staatssekretärin
Ministerin für Landwirtschaft
Staatssekretärin für die Beziehungen zum Parlament,
Staatssekretärin für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Staatssekretärin für Kultur, Hochschulen und Forschung
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Minister für Angelegenheiten des ländlichen Raums und
Umwelt
Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
5
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Andrä RUPPRECHTER
Polen:
Krzysztof JURGIEL
Portugal:
Jaime SILVA
Generaldirektor, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und
Fischerei
Slowenien:
Marija LUKAČIČ
Ministerin für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung
Slowakei:
Ján GOLIAN
Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft
Finnland:
Juha KORKEAOJA
Minister für Landwirtschaft und Forsten
Schweden:
Ann-Christin NYKVIST
Ministerin für Landwirtschaft
Vereinigtes Königreich:
Margaret BECKETT
Kommission:
Mariann FISCHER BOEL
Markos KYPRIANOU
Joe BORG
Ministerin für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten
des ländlichen Raums
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Svetlana BACHVAROVA
Rumänien:
Mugur CRACIUN
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Stellvertretende Ministerin, Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten
und Entwicklung des ländlichen Raums
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ERÖRTERTE PUNKTE
BIOENERGIEN
(15741/05 + ADD 1, 6153/06 + ADD 1)
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über die Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für Biomasse sowie über die Mitteilung der Kommission über die EU-Strategie für Biokraftstoffe. Der Rat kam überein, sich auf seiner nächsten Tagung erneut mit dieser Frage zu befassen.
Der Gedankenaustausch stützte sich auf die folgenden drei Fragen, die der Vorsitz als Rahmen für
die Aussprache vorgegeben hatte:
1)
Halten Sie die Nutzung von Bioenergiequellen für einen wesentlichen Faktor im Hinblick auf
das Ziel, bis 2010 den Anteil erneuerbarer Energien auf 12 % anzuheben?
2)
Wie lauten die [fünf wichtigsten] [vorrangigen] Maßnahmen, die auf Gemeinschaftsebene
ergriffen werden sollten, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit und ökologische Nachhaltigkeit der Bioenergieversorgung in der EU zu gewährleisten?
3)
Sind Sie der Auffassung, dass die in der EU erzeugten Biokraftstoffe einen wesentlichen Faktor für das Erreichen des angestrebten Biokraftstoff-Marktanteils von 5,75 % im Jahr 2010
darstellen sollten?
Am Ende der Tagung stellte der Vorsitz fest, dass die Delegationen
"1.
sich dessen bewusst sind, dass eine Diversifizierung der Energieversorgungsquellen der
Union notwendig ist und dass die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele, insbesondere die im
Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarte Verringerung der Treibhausgasemissionen, wichtig
ist, und den Aktionsplan für Biomasse und die EU-Strategie für Biokraftstoffe begrüßen;
2.
sich darüber im Klaren sind, dass die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung das Potenzial birgt, neue Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie in anderen Sektoren der
ländlichen Wirtschaft, zu schaffen;
3.
sich darüber im Klaren sind, dass darauf zu achten ist, dass die Förderung der Nutzung von
Biomasse zur Energie- und Brennstoffgewinnung nachhaltig ist und einen möglichst hohen
ökologischen Nutzen für die Umwelt erbringt;
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20.II.2006
4.
der Ansicht sind, dass Biomasse entscheidend zur Verwirklichung des Ziels beitragen kann,
bis 2010 einen Anteil erneuerbarer Energien von 12 % zu erreichen. Sie ersuchen die Kommission daher, bei der Ausarbeitung ihres Grünbuchs im Anschluss an die informelle Ratstagung in Hampton Court die Bedeutung des speziellen Beitrags, den Biomasse zur Energieversorgung leisten kann, besonders hervorzuheben;
5.
den Aktionsplan für Biomasse zur Förderung der Nutzung von Biomasse in allen drei
Energiesektoren, nämlich Heizung und Kühlung, Elektrizität und Verkehr befürworten;
6.
den vorsichtigen, aber vorausschauenden Ansatz der Strategie für Biokraftstoffe und ihre
Ziele, die Verbreitung von Biokraftstoffen in der EU weiter zu fördern, die Nutzung von Biokraftstoffen auf breiter Basis vorzubereiten, indem ihre Wirtschafts- und Umweltleistung verbessert wird, und die Möglichkeiten in den Entwicklungsländern zu erkunden, begrüßen;
7.
die Kommission ersuchen sicherzustellen, dass das Ziel für erneuerbare Energien im
Verkehrsbereich bis 2010 erreicht wird. Sie fordern die Kommission daher auf, bei der Überprüfung der Richtlinie für Biokraftstoffe 2006 zu prüfen, ob sich die Einführung von Verpflichtungen zur Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht positiv auf die EU-weite Entwicklung und Durchsetzung von Biokraftstoffen auswirken würde;
8.
die Kommission ersuchen, die bestehenden technischen und nichttechnischen Hindernisse für
die verstärkte Nutzung von Biokraftstoffen in der EU in einer Art und Weise zu beseitigen,
dass die Einhaltung ihrer umweltpolitischen Ziele sichergestellt ist. In dieser Hinsicht
begrüßen die Delegationen die Absicht der Kommission, die Richtlinie über die Qualität von
Otto- und Dieselkraftstoffen sowie andere Kraftstoffnormen 2006 zu überprüfen;
9.
das Vorhaben der Kommission befürworten, ihre Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Bereich der Biokraftstoffe im Siebten Forschungsrahmenprogramm fortzusetzen, zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffindustrie beizutragen, dem Konzept
der Bioraffinerie und den Biokraftstoffen der zweiten Generation hohe Priorität einzuräumen
und die Einrichtung einer branchengeführten Biokraftstoff-Technologieplattform weiter zu
fördern;
10.
den ausgewogenen Ansatz bei den gegenwärtigen und künftigen Handelsverhandlungen über
Biokraftstoffe, wie in dem Aktionsplan für Biomasse und der EU-Strategie für Biokraftstoffe
dargelegt, begrüßen;
11.
die Kommission ersuchen, bei der Überarbeitung der Regelung für Energiepflanzen sicherzustellen, dass die Regelung im Einklang mit der Biokraftstoffpolitik der EU insgesamt steht
und dass angemessene Anreize für die Entwicklung von Energiepflanzen in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden, und sich im Rahmen dieser Überarbeitung auch mit der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung zu befassen;
12.
die Kommission auffordern, die Entwicklung des Angebots an Biomasse und der Nachfrage
nach Biomasse für energetische und andere industrielle Zwecke und die Auswirkungen auf
die Agrarpreise und auf die Verfügbarkeit von geeigneten Rohstoffen für Konkurrenzindustrien zu überwachen."
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20.II.2006
ZUCKERSEKTOR
(10514/05, 14982/05 ADD 1 REV 1)
Der Rat nahm die drei Verordnungen über die Reform des Zuckersektors in der Fassung der Dokumente 5588/06, 5589/06 und 5590/06 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen der griechischen, der polnischen und der lettischen Delegation an. Eine Reihe von Erklärungen des Rates,
der Kommission und der Delegationen wurde den genannten Verordnungen beigefügt (siehe
Dok. 6312/06 ADD 1).
Im vergangenen November wurde unter britischem Vorsitz eine allgemeine Ausrichtung zur Reform des Zuckersektors erzielt (siehe Dok. 14178/05 und 14982/05). Der politische Kompromiss
wurde in der Folge im Dezember 2005 vom Sonderausschuss Landwirtschaft präzisiert und bestätigt (Dok. 14982/05 ADD 1 REV 1). Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme am
19. Januar 2006 ab.
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20.II.2006
LEITLINIEN DER GEMEINSCHAFT ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN
RAUMS
(10893/05)
Der Rat nahm den Beschluss über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft zur Entwicklung
des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) in der Fassung des Dokuments
5966/06 einstimmig an.
Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme am 16. Februar 2006 ab.
Der Rat erzielte am 22. November 2005 Einstimmigkeit bezüglich einer allgemeinen Ausrichtung
zu dem neu gefassten Vorschlag (siehe Dok. 14455/05).
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AKTIONSPLAN DER GEMEINSCHAFT FÜR DEN SCHUTZ UND DAS WOHLBEFINDEN VON TIEREN (2006-2010)
Der Rat führte einen Gedankenaustausch zu diesem Thema auf der Grundlage eines vom Vorsitz erstellten Fragebogens, um die wichtigsten Fragen zu ermitteln und Leitlinien für die weitere fachliche Prüfung des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren
vorzugeben. Der Rat ersuchte die Gruppe der Leiter der Veterinärdienste, diese Fragen eingehend
zu prüfen und dem AStV und dem Rat Bericht zu erstatten; der Vorsitz wird dann auf der Tagung
des Rates am 22. und 23. Mai Schlussfolgerungen zu diesem Thema vorlegen.
Die Delegationen antworteten auf die folgenden Fragen:
1.
Stimmen Sie der Auffassung zu, dass die derzeitigen Mindestanforderungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und einer sozioökonomischen Beurteilung weiterentwickelt und/oder geändert werden müssen?
Die Mehrheit der Delegationen betonte, dass vor einer Änderung der derzeitigen Mindestanforderungen die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Erzeuger und Verbraucher
beurteilt werden müssen.
Mehrere Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass für eine Aktualisierung der derzeitigen
Mindestanforderungen eine stichhaltige wissenschaftliche Grundlage erforderlich ist.
Mehrere Delegationen äußerten Bedenken, dass im Falle einer Aktualisierung dieser Anforderungen Marktanteile an Drittländer verloren gehen könnten, falls den EU-Handelspartnern
nicht gleichwertige Tierschutzreglungen im Wege von WTO-Verhandlungen verbindlich
vorgeschrieben werden.
2.
Teilen Sie die Auffassung, dass für noch nicht erfasste Arten neue EU-Regelungen ausgearbeitet werden sollten?
Einige Delegationen betonten, dass vor der Festlegung neuer EU-Regelungen eine wissenschaftliche Beurteilung und eine Einschätzung der sozioökonomischen Auswirkungen auf
den Sektor vorgenommen werden müssen.
Einige Delegationen warfen die Frage auf, ob neue EU-Regelungen für noch nicht erfasste
Arten notwendig sind.
Einigen Delegationen ist daran gelegen, dass bei der Umsetzung neuer EU-Regelungen die
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
3.
Halten Sie es für möglich, alle beteiligten Glieder der Lebensmittelkette (Landwirte, Einzelhandel, Verbraucher usw.) besser über die Tierschutzregelungen zu informieren, um deren
Anwendung zu verbessern und so einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Tierschutzpolitik
der Gemeinschaft zu leisten?
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Mehrere Delegationen sprachen sich für eine Informationskampagne aus, um die Landwirte,
den Einzelhandel und die Verbraucher besser über Tierschutzregelungen und deren Anwendung zu informieren; mehrere Delegationen unterstützten ferner die Einführung von Kennzeichnungen zur besseren Information der Öffentlichkeit.
Einige Delegationen schlugen die Einführung von Benchmarks vor, um die Öffentlichkeit
besser über die verschiedenen Tierschutzregelungen zu informieren.
Eine Delegation befürwortete eine breiter angelegte Initiative der Gemeinschaft über Tiertransporte und ein EU-Verbot für die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen.
Kommissionsmitglied Kyprianou begrüßte die Bemerkungen der Delegationen. Er wies darauf hin,
dass neue Tierschutzregelungen durch eine Verbesserung der Tiergesundheit zu Einsparungen beitragen könnten und dass deren Auswirkungen auf die Steigerung der Erzeugungskosten begrenzt
seien. Er kündigte an, dass er vor Ablauf des österreichischen Vorsitzes einen Vorschlag für das
Verbot der Einfuhr von Katzen- und Hundefellen und vor Ablauf seiner Amtszeit einen Vorschlag
über den Schutz der Tiere beim Transport vorlegen werde.
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SONSTIGES
–
Vogelgrippe (H5N1)
Kommissionsmitglied Kyprianou informierte den Rat über die jüngsten Entwicklungen bezüglich
des Ausbruchs der Vogelgrippe mit dem Erreger H5N1 in der Gemeinschaft und in der Welt.
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Lage. Der Vorsitz erklärte, dass diese Frage auf
der informellen Tagung der Gesundheitsminister am 24. Februar in Wien behandelt werde und dass
die Leiter der Veterinärdienste am 9. und 10. März zusammenkommen würden, um über diese
Frage zu beraten. Der Vorsitz fasste die Erörterungen der Landwirtschaftsminister über die Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa wie folgt zusammen:
"1.
Das Virus H5N1 ist bis dato nur in der Wildtierpopulation aufgetreten. Das Eindringen in die
Hausgeflügelpopulation konnte auf Grund der EU-weit getroffenen Maßnahmen, die von den
Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Risikobewertungen durchgeführt wurden – wie z.B.
Stallpflicht, verschärfte Anzeigepflicht, Einschränkungen von Tierschauen, Ausstellungen
usw. – bisher verhindert werden.
2.
Über den Einsatz von Impfstoffen wird europaweit unterschiedlich diskutiert. In verschiedenen Fachgruppen (EMA und ständiger Veterinärausschuss) findet ein intensiver Meinungsaustausch statt. Die Kommission hat die Entscheidungen gründlich zu prüfen und Vor- und
Nachteile sorgfältig abzuwägen.
3.
Die Kommission muss Maßnahmen für Entschädigungen an Tierhalter, die nicht unmittelbar
betroffen sind, aber auf Grund der Handelseinschränkungen und der Konsumeinbrüche Verluste erleiden, prüfen und den Experten so bald wie möglich entsprechende Vorschläge unterbreiten.
4.
Da das H5N1-Virus auch durch illegale Einfuhren aus betroffenen Drittstatten in die EU eingeschleppt werden könnte, wird die Kommission aufgefordert, verschiedene Methoden zu
prüfen, wie dies verhindert werden kann, z.B. durch die Einführung einer Selbstdeklaration,
die Kontaktaufnahme mit betroffenen Drittstaaten und die Unterstützung von deren Bemühungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe in ihrem Hoheitsgebiet sowie die Einführung
einheitlicher EU-weiter Maßnahmen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten alles tun, um eine
genaue und wirksame Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, da ihr Erfolg in hohem
Maße davon abhängen wird.
5.
Die Kommission wird ersucht, die neuesten Daten der Mitgliedstaaten über das Auftreten des
Vogelgrippevirus in der Wildtierpopulation zu sammeln und entsprechend zu analysieren.
Eventuelle Anpassungen der zuletzt auf Grund der Erkenntnisse getroffenen Maßnahmen sind
den Veterinärexperten zur Entscheidung vorzulegen."
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–
Welthandelsorganisation (WTO)
Kommissionsmitglied Fischer-Boel setzte den Rat über den derzeitigen Stand der WTO-Verhandlungen in Kenntnis. Sie ging insbesondere auf folgende Punkte ein:

Die Europäischen Gemeinschaften müssen bei den WTO-Verhandlungen weiterhin
geschlossen vorgehen.

Seit Beginn des Jahres wurden in Genf bilaterale Zusammenkünfte mit bestimmten
WTO-Partnern mit dem Ziel abgehalten, eine gemeinsame Grundlage bezüglich
empfindlicher Erzeugnisse zu finden und Bündnisse zu knüpfen.

Die offensiven Interessen der Gemeinschaft im Agrarbereich sind weiterhin interne
Stützungsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen; Frau Fischer-Boel stimmte der
niederländischen Delegation zu, dass die Beratungen über die stufenweise Abschaffung
der Ausfuhrerstattungen auf der Grundlage ihres Gesamthaushaltswerts und nicht ihres
Volumens geführt werden sollten.

Die Kommission wird nach ihrem letzten Angebot vom 28. Oktober 2005 kein neues
Angebot für den Agrarbereich vorlegen; auf entsprechende Bemerkungen der französischen Delegation hin stellte Frau Fischer-Boel klar, dass dieses Angebot im Einklang
mit dem Mandat steht, das der Rat der Kommission für die WTO-Verhandlungen erteilt
hat, und dass über geografische Angaben noch immer weiterberaten wird; auf eine
Frage der polnischen Delegation hin erklärte sie ferner, dass die besondere Schutzklausel nicht aufgegeben werde.

Nicht handelsbezogene Anliegen, einschließlich der Anliegen bezüglich geografischer
Angaben, müssen weiter verfolgt werden.

Trotz des komplizierten Zeitplans gilt weiterhin das Prinzip, dass "nichts vereinbart ist,
solange nicht alles vereinbart ist".

Das Kommissionsmitglied verpflichtete sich, den Rat umfassend über den Stand der
WTO-Verhandlungen zu informieren und auf der nächsten Ratstagung am 20. März im
Lichte des für Anfang März in London anberaumten G6-Ministertreffens Bericht zu
erstatten.
Der Vorsitz wies erneut darauf hin, dass er beabsichtigt, dieses Thema auf die Tagesordnung für die
kommenden Ratstagungen zu setzen.
–
Auflagenbindung ("cross compliance")
Kommissionsmitglied Fischer-Boel teilte dem Rat mit, dass die Kommission beabsichtige, Leitlinien für die Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich des "Hygienepakets" (Verordnungen (EG)
Nrn. 852/2004, 853/2004 und 183/2005) hinsichtlich der Umsetzung der Auflagenbindungen vorzulegen. Sie wies darauf hin, dass der Geltungsbereich des Hygienepakets auf die Primärproduktion
beschränkt sei und nicht die Verarbeitung von Lebensmitteln betreffe. Ferner werde ein von ihren
Dienststellen erarbeitetes Dokument mit diesbezüglichen Leitlinien im März im Verwaltungsausschuss vorgelegt.
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Die deutsche Delegation dankte der Kommission für ihre Erläuterungen sowie für das Leitliniendokument.
Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass diese Erläuterungen und das genannte Dokument den
Landwirten das Verständnis der Regeln über die Auflagenbindung erleichtern werden.
Diese Forderung war von der deutschen Delegation bereits auf der Dezembertagung des Rates vorgebracht worden (siehe Dok. 15479/05), auf der sie insbesondere die Befürchtung äußerte, dass ein
sehr hoher Verwaltungsaufwand entstehen könnte, falls die Mitgliedstaaten systematische Kontrollen hinsichtlich des "Hygienepakets" (Verordnungen (EG) Nrn. 852/2004, 853/2004 und
183/2005) vornehmen müssten. In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1 beinhalten die
im "Hygienepaket" enthaltenen Vorschriften für die landwirtschaftliche Primärproduktion Auflagen
hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Grundanforderungen. Die deutsche Delegation warnte
davor, durch die Ausdehnung des ursprünglichen Anwendungsbereichs der Grundanforderungen in
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 2, wo einige Artikel der Verordnung (EG)
Nr. 178/2002 zitiert werden, einen Präzedenzfall zu schaffen.
–
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Agrarforschung
Kommissionsmitglied Fischer-Boel informierte den Rat über die Fortschritte im Rahmen der Tätigkeiten des CPRA (Ständiger Agrarforschungsausschuss). Die niederländische Delegation dankte
dem Kommissionsmitglied für die Erläuterungen und begrüßte den umfassenden Bericht des CPRA.
Der Vorsitz erinnerte die Delegationen daran, dass auf der informellen Tagung der Landwirtschaftsminister (28. bis 30. Mai 2006 in Krems) unter österreichischem Vorsitz einige Aspekte im
Zusammenhang mit Landwirtschaft und Forschung behandelt werden (Wissenstransfer usw.).
Unter niederländischem Vorsitz war ein Bericht erstellt worden, in dem betont wird, dass eine stärkere Koordinierung der Agrarforschungstätigkeiten auf europäischer Ebene erforderlich ist und dass
diese Koordinierung seitens einer hochrangigen Plattform, z.B. des Ständigen Agrarforschungsausschusses (CPRA), erfolgen sollte.
Bei der Erstellung einer gemeinsamen Forschungsagenda, der Bestandsaufnahme der Agrarforschungskapazitäten und der Einrichtung einer Website sind Fortschritte erzielt worden.
Der CPRA hat im Kontext des Siebten Rahmenprogramms ein Arbeitspapier über Forschungsinfrastrukturen für den Agrarsektor erstellt.
1
2
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
(ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1-24).
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für
Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
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20.II.2006
–
Geflügelfleisch
Die griechische und die italienische Delegation, der sich die französische, die spanische, die portugiesische, die maltesische, die zyprische, die ungarische, die polnische, die irische, die slowenische,
die niederländische und die deutsche Delegation anschlossen, äußerten ihre Besorgnis über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vogelgrippe auf die Geflügelindustrie in der EU und baten die
Kommission, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen zu ergreifen, die durch die
sinkenden Geflügelfleischpreise stark betroffen sind. Zu den von der griechischen Delegation vorgesehenen Maßnahmen könnte insbesondere Folgendes gehören:

Abbau der derzeitigen Bestände und Ermittlung zusätzlicher Möglichkeiten für deren Verwertung, mit Zahlung einer entsprechenden Entschädigung an die Erzeuger;

Ausweitung der Exportmärkte (einschließlich der Balkanländer), mit Zahlung von Ausfuhrerstattungen;

Finanzierung von Informationskampagnen über die Sicherheit der Erzeugnisse der Geflügelindustrie sowie über andere Fragen, zugunsten der europäischen Verbraucher;

allgemeine wirtschaftliche und sonstige Unterstützungsmaßnahmen für die von der Krise
Betroffenen.
Kommissionsmitglied Fischer-Boel erklärte, die Kommission sei sich der ernsthaften Marktstörungen im Geflügelsektor und der durch den Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildtieren verursachten
Lage durchaus bewusst.
Sie bekräftigte, die Kommission werde im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für
Geflügel weiterhin Ausfuhrerstattungen als wichtigstes Regelungsinstrument einsetzen. Sie
erinnerte die Delegationen daran, dass die Ausfuhrerstattungen in den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses in zwei Schritten um 6 EUR/100 kg Geflügel angehoben worden waren, und
zwar im Januar (2 EUR/100) und im Februar (4 EUR/100 kg) von 24 EUR/100 kg auf
30 EUR/100 kg.
Bezüglich der anderen von den Delegationen vorgeschlagenen Maßnahmen wies sie darauf hin,
dass sich eine Informationskampagne auch als kontraproduktiv erweisen könnte.
Sie stellte klar, dass außerordentliche Marktmaßnahmen nur eingeleitet werden könnten, wenn es
eine wesentliche Beschränkung des freien Verkehrs von Hühnern und Eiern gebe, die solche Maßnahmen rechtfertigen könnte. Bei einer Änderung der Lage im Hinblick auf die Ausbreitung der
Vogelgrippe könnte die Situation jedoch überprüft werden.
Sie betonte, dass die üblichen Marktinstrumente wie private Lagerhaltung oder staatliche Interventionen in der Gemeinsamen Marktordnung für Geflügel nicht vorgesehen sind.
Was einen möglichen Abbau der derzeitigen Bestände anbelangt, so wies sie darauf hin, dass die
Industrie aufgrund des kurzen Produktionszyklus im Geflügelsektor in der Lage sein sollte, die Produktion schneller als in anderen Sektoren (z.B. Rindfleisch) zu reduzieren.
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20.II.2006
Bezüglich der Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für die Erzeuger gewähren,
erklärte sie, die Kommission werde den Antrag der Mitgliedstaaten im Lichte ihrer jeweiligen
Situation aufgeschlossen prüfen.
Sie stellte abschließend fest, dass die Annahme zusätzlicher Maßnahmen längere Zeit in Anspruch
nehmen werde, da dafür ein Kommissionsvorschlag und die Anhörung des Europäischen Parlaments erforderlich seien.
Der Vorsitz erklärte zum Abschluss, dass der Rat sich auf seiner nächsten Tagung erneut mit
diesem Thema befassen werde.
–
Begriffsbestimmung von Wodka
(6449/06)
Die polnische Delegation, unterstützt von der dänischen, der estnischen, der lettischen, der litauischen, der finnischen, der schwedischen und der deutschen Delegation, machte den Rat und die
Kommission darauf aufmerksam, dass die derzeitige Begriffsbestimmung von Wodka im Kommissionsvorschlag zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen (Dok. 15902/05) eingeschränkt werden müsse. Die polnische Delegation schlug vor, dass die
Begriffsbestimmung auf Getreide und Kartoffeln als Ausgangsstoffe für die Herstellung von Wodka
eingeschränkt werden sollte, da in den größten Wodka erzeugenden Ländern traditionell nur Getreide, und später Kartoffeln, für die Herstellung von Wodka verwendet wurden. Sie äußerte ferner die
Befürchtung, dass die Verwendung anderer als der genannten Ausgangsstoffe, wie z.B. Nebenprodukte wie Trester oder andere Erzeugnisse, zu einem Endprodukt mit unterschiedlichen organoleptischen Eigenschaften führen könnte; außerdem würden damit nicht das Inverkehrbringen und
der Absatz eines Qualitätsprodukts gewährleistet und es würde nicht den traditionellen Erzeugungskriterien der EU-Länder Rechnung getragen.
Die britische, die niederländische und die irische Delegation unterstützten die derzeitige Begriffsbestimmung von Wodka (gemäß dem Kommissionsvorschlag). Die britische Delegation forderte, die
Liste der Produkte zur Herstellung von Wodka nicht auf zwei Ausgangsstoffe einzuschränken, da
dies Innovationen verhindern würde; sie wies darauf hin, dass jede Änderung der derzeitigen
Begriffsbestimmung von Wodka, die auch andere Ausgangsstoffe als Kartoffeln und Getreide umfasst, zu einem Rechtskonflikt in dieser Handelsfrage, auch im Rahmen der WTO, führen könnte.
Die spanische Delegation erklärte, sie werde eine Aufsplitterung der Beratungen über den Kommissionsvorschlag nicht akzeptieren.
Kommissionsmitglied Fischer Boel betonte, mit dem Vorschlag werde die derzeitige gemeinschaftliche Begriffsbestimmung von Wodka nicht geändert, und schlug vor, sich erneut auf Ratsebene mit
dieser Frage zu befassen, nachdem die Vorbereitungsgremien des Rates die Prüfung des Vorschlags
aufgenommen haben.
Wodka wird in Anhang II des Kommissionsvorschlags (Kategorien von Spirituosen, Nummer 29)
als Spirituose definiert, die durch Vergären landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe mit Hefe gewonnen
wird.
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Alle Aspekte dieses Vorschlags werden Gegenstand einer eingehenden Prüfung durch die Vorbereitungsgremien des Rates sein, die am 3. März beginnt.
–
Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Anlandungen von Barentssee-Kabeljau
Die dänische und die schwedische Delegation, unterstützt von der lettischen, der polnischen und der
spanischen Delegation, machten den Rat und Kommissionsmitglied Borg aufmerksam auf die illegale und organisierte, intensive Befischung von und den Handel mit Barentssee-Kabeljau außerhalb
der festgelegten Fangbeschränkungen sowie auf das Erfordernis, die internationale Zusammenarbeit
zwischen den Küstenstaaten zur Bekämpfung illegaler Fischereitätigkeiten in Bezug auf den Fang,
die Anlandung und den Vertrieb von Kabeljau aus der Barentssee zu verstärken. Die dänische und
die schwedische Delegation schlugen unter anderem vor, eine bessere Koordinierung und einen
freien Informationsaustausch zwischen den Küstenstaaten, einschließlich Norwegens und Russlands, zu gewährleisten, strengere Vorschriften für Anlandungen vorzuschreiben und deren Anwendung in den EU-Häfen zu überwachen, die Hafenstaatkontrolle in der Gemeinschaft bezüglich der
Anlandungen aus Drittländern zu verstärken und die Fähigkeit der Kommission für die Fischerei im
Nordostatlantik (NEAFC) zu stärken, wirksame Kontrollmaßnahmen bezüglich aller wichtigen
kommerziell genutzten Arten, die im Geltungsbereich des Übereinkommens vorkommen, durchzusetzen.
Kommissionsmitglied Borg betonte, die Gemeinschaft stelle den Hauptmarkt für den Handel mit
Barentssee-Kabeljau dar, und wies darauf hin, dass er kürzlich mit dem norwegischen Fischereiminister zusammengetroffen sei und vereinbart habe, diese Frage gemeinsam mit Russland zu
behandeln. Ferner arbeiteten die EU und Norwegen derzeit im Rahmen der NEAFC eng zusammen,
um die Hafenstaatkontrolle zu entwickeln.
Bezüglich der illegalen Fänge von Kabeljau in internationalen Gewässern, in denen die Kabeljaubestände gemeinsam von Russland und Norwegen bewirtschaftet werden, wies er auf die sehr hohe
Menge betroffenen Kabeljaus hin (100 000 t) und betonte, dass es schwierig sei, zwischen unbeabsichtigten Beifängen und illegalen Fängen zu unterscheiden. Abschließend erklärte er, er werde
Russland ersuchen, sich an der derzeitigen Zusammenarbeit mit Norwegen zu beteiligen.
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Eingeführte Äpfel
Die französische Delegation, der sich die tschechische und die polnische Delegation anschlossen,
machte den Rat auf ihre anhaltenden Bedenken bezüglich der Lage auf dem europäischen Apfelmarkt aufgrund eines Besorgnis erregenden Anstiegs der Einfuhren aus Drittländern aufmerksam 1.
Die französische Delegation stellte fest, dass die Kommission vor kurzem eine Verordnung zur Einführung eines Systems von Einfuhrlizenzen für Äpfel mit Ursprung in Drittländern 2 angenommen
hat, um die Überwachung in diesem Bereich zu verbessern, betonte jedoch, dass dies an sich keine
ausreichende Grundlage für die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach Artikel XIX des GATT
sei. Die französische Delegation ersuchte die Kommission daher, die erforderlichen Regulierungsmaßnahmen zu treffen, einschließlich der Einrichtung eines koordinierten und klar festgelegten
Verfahrens innerhalb der Kommission, damit die Schutzklausel nach Artikel XIX des GATT
automatisch zur Anwendung kommt, wie im Übereinkommen über die Landwirtschaft zum
Abschluss der Uruguay-Runde im Rahmen des GATT vorgesehen ist.
Kommissionsmitglied Fischer-Boel betonte, die fallenden Preise im Apfelsektor seien überwiegend
auf die mangelnde Transparenz des Marktes und unrichtige Einfuhrdaten zurückzuführen. Sie wies
darauf hin, dass die Kommission diesbezüglich eine Verordnung zur Einführung eines Systems von
Einfuhrlizenzen angenommen hat, um zuverlässige Einfuhrdaten zu erhalten; ferner habe sie Beobachter aus Drittländern eingeladen, an einem alle zwei Jahre stattfindenden Prognosetreffen teilzunehmen, das für den 7. März anberaumt sei. Sollte das Volumen der eingeführten Äpfel die von
den Zollbehörden der Mitgliedstaaten mitgeteilten Mengen überschreiten, so werde dies sofort
bekannt werden. Sie erklärte jedoch nachdrücklich, dass die Regeln des internationalen Handels die
Maßnahmen einschränken würden, die in solchen Fällen getroffen werden könnten. Sie wies darauf
hin, dass 2006 ein Übergangsjahr ist, in dem das neue System von Einfuhrlizenzen schrittweise
wirksam wird, und zeigte sich überzeugt, dass die Kommission ab 2007 besser für die umfassende
Bewältigung dieses Problems gerüstet sein wird.
1
2
Dok. 6496/06. Frankreich hatte dem Rat diese Angelegenheit auf seiner Tagung vom 22. bis 24. November 2005
unterbreitet (Dok. 14645/05). Auf dieser Tagung hatte die Kommission erklärt, sie sei aufgrund des Mangels an
Informationen über Apfeleinfuhren nicht in der Lage, die Schutzklausel anzuwenden. Sie teilte der
französischen Delegation mit, dass sie daher bis zur Einführung des verbesserten IT-Systems für die
Übermittlung von Daten der Mitgliedstaaten an die Kommission im Jahr 2007 die Überwachung des Marktes
verstärkt habe.
Verordnung (EG) Nr. 179/2006 der Kommission über ein System von Einfuhrlizenzen für Äpfel mit Ursprung
in Drittländern (ABl. L 29 vom 2.2.2006, S. 26).
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
Insel Man – Besondere Einfuhrlizenzregelung für Schaf- und Rindfleisch
Der Rat verabschiedete eine Entscheidung über die letzte Verlängerung des Anwendungszeitraums
der Entscheidung 82/530/EWG zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, der Regierung der
Insel Man zu gestatten, im Hinblick auf die Umstrukturierung der Fleischindustrie auf der Insel für
den Zeitraum von Januar 2006 bis Dezember 2010 eine besondere Einfuhrlizenzregelung bei Schafund Rindfleisch anzuwenden (Dok. 5828/06).
Die Insel Man wird ermächtigt, eine besondere Einfuhrregelung anzuwenden, um ihre Eigenproduktion und das Funktionieren ihres eigenen Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen zu
schützen.
Agrarumweltausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums – Schlussfolgerungen des
Rates
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 1 zur Überprüfung der Agrarumweltausgaben im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen
Raums an (Dok. 6038/06).
AUSSENBEZIEHUNGEN
Sonderbeauftragte der EU – Neuer Beauftragter für den Südkaukasus – Verlängerung von
Mandaten
Der Rat nahm Gemeinsame Aktionen zur Ernennung eines neuen EU-Sonderbeauftragten (EUSR)
für den Südkaukasus, zur Verlängerung der Mandate von drei EUSR und zur Verlängerung und
Änderung der Mandate von drei EUSR an.
Gegenstand der Gemeinsamen Aktionen:
–
Ernennung

von Peter Semneby zum neuen EUSR für den Südkaukasus bis zum 28. Februar 2007, im
Anschluss an das Ausscheiden des EUSR Heikki Talvitie (Dok. 5119/1/06);
1
ABl. C 279 vom 11.11.2005.
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Das Mandat von Peter Semneby umfasst die Förderung der folgenden politischen Ziele der EU im
Südkaukasus: Armenien, Aserbaidschan und Georgien bei der Durchführung politischer und wirtschaftlicher Reformen, insbesondere auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, Entwicklung sowie Armutsbekämpfung, zu unterstützen, Konflikte in der Region zu verhüten und zur friedlichen Beilegung von Konflikten beizutragen, unter anderem durch Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen, die
Zusammenarbeit zwischen Staaten der Region zu fördern und weiter zu unterstützen, unter anderem
in den Bereichen Wirtschaft, Energie und Verkehr, und dafür zu sorgen, dass die Europäische
Union in der Region mehr Wirkung entfaltet und besser wahrgenommen wird;
–
Verlängerung bis zum 28. Februar 2007

des Mandats von Adriaan Jacobovits de Szeged für die Republik Moldau (Dok. 5117/06);

des Mandats von Aldo Ajello für die afrikanische Region der Großen Seen (Dok. 5121/06);

des Mandats von Francesc Vendrell für Afghanistan (Dok. 5189/06);
–
Verlängerung und Änderung

des Mandats von Marc Otte für den Nahost-Friedensprozess bis zum 28. Februar 2007. Das
Mandat von Marc Otte wurde überarbeitet, um der Einrichtung der Mission der Europäischen
Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) im
November 2005 Rechnung zu tragen (Dok. 5116/06);

des Mandats von Ján Kubiš für Zentralasien bis zum 28. Februar 2007 und Änderung der
Gemeinsamen Aktion 2005/588/GASP (Dok. 5114/06);

des Mandats von Erwan Fouéré für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bis
zum 28. Februar 2007. Das Mandat von Erwan Fouéré wurde im Hinblick auf die Einsetzung
einer Gruppe von EU-Polizeiberatern (EUPAT) in der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien am 15. Dezember 2005 erweitert (Dok. 5145/06).
ERWEITERUNG
Kroatien – Beitrittspartnerschaft
Auf der Grundlage der politischen Einigung des Rates vom 12. Dezember 2005 nahm der Rat einen
Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien
an (Dok. 15672/05).
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Die Beitrittspartnerschaft ist ein wichtiges Dokument, mit dem im Anschluss an die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 die Vorbereitungsarbeiten Kroatiens auf den Beitritt
ausgerichtet werden sollen. Die Beitrittspartnerschaft aktualisiert die bisherige Europäische
Partnerschaft mit Kroatien nach den Erkenntnissen des Fortschrittsberichts 2005 der Kommission
über Kroatien und setzt neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten. Die neuen Prioritäten sind auf die
spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Beitrittspartnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle
Unterstützung Kroatiens.
Von Kroatien wird nun erwartet, dass es einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Diese Prioritäten betreffen insbesondere
die Fähigkeit Kroatiens, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und
die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, und wurden so ausgewählt, dass von Kroatien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden
Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten.
Der Fortgang der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien richtet sich nach den Fortschritten des
Landes bei der Vorbereitung auf den Beitritt. Dies wird unter anderem anhand der Umsetzung der
regelmäßig überarbeiteten Beitrittspartnerschaft gemessen.
Der Europäische Rat billigte auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der
westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Der Rat beschloss anschließend am 13. September 2004 eine Europäische Partnerschaft mit Kroatien. Darüber
hinaus nahm der Rat am 14. Februar 2006 eine Verordnung (zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 533/2004) an, mit der die Bezeichnung der "Europäischen Partnerschaft" mit Kroatien zu "Beitrittspartnerschaft" geändert wird, um den Namen an die für die Partnerschaft mit der Türkei verwendete Bezeichnung anzugleichen, da beide Bewerberländer sind, die die Beitrittsverhandlungen
aufgenommen haben. Der Rat nahm am 23. Januar 2006 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft
mit der Türkei an.
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Der Rat billigte
–
die Antwort des Rates auf den Zweitantrag 04/c/01/06 (Dok. 5501/06);
–
die Antwort des Rates auf den Zweitantrag 06/c/01/06 von Andreas MOBERG
(Dok. 5801/06);
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die Antwort des Rates auf den Zweitantrag 07/c/01/06 von Vittorio POZZI, gegen die
Stimmen der finnischen und der schwedischen Delegation (Dok. 5869/06);
–
die Antwort des Rates auf den Zweitantrag 08/c/01/06, gegen die Stimme der schwedischen
Delegation (Dok. 5873/06).
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