Conseil/00/49 Am 28. Februar 2000 in Brüssel 6450/00 (Presse 49) 2245. Tagung des Rates - WIRTSCHAFT UND FINANZEN am 28. Februar 2000 in Brüssel Präsident: Herr Joaquim PINA MOURA Minister für Finanzen und Wirtschaft der Portugiesischen Republik INHALT TEILNEHMER ................................................................................................................................ 4 ERÖRTERTE PUNKTE DURCHFÜHRUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS ............................................................ IV Akualisiertes Stabilitätsprogramm Deutschlands (1999-2003) .............................................................. IV Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Italiens (1999-2003) ......................................................................... V Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Belgiens (2000-2003) .................................................................... VII Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Spaniens (1999-2003) .................................................................. VIII Aktualisiertes Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs (2004-2005) ................................... X Aktualisiertes Konvergenzprogramm Dänemarks (1999-2005) ............................................................. XI GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK ............................................................................................... XIII BERICHT DER KOMMISSION ÜBER DAS FUNKTIONIEREN DER WAREN- UND KAPITALMÄRKTE - CARDIFF-PROZESS.................................................................................................................................... XIII VORBEREITUNG DER SONDERTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ÜBER BESCHÄFTIGUNG, WIRTSCHAFTSREFORMEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT - Für ein Europa der Innovation und des Wissens, Lissabon - 23./24. März 2000 ....................................................... XIV KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE IN DEN LETZTEN PHASEN DER VOLLENDUNG DER WWU .............. XIV GESCHÄFTSFÜHRENDER DIREKTOR DES IWF - KANDIDAT DER EU .................................................... XV VERSCHIEDENES .......................................................................................................................................... XV OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE ................................................................... XV ECOFIN ........................................................................................................................................................... XV Technische Regelung für die Behandlung gefälschter Euro-Münzen - Schlußfolgerungen ................. XV MWSt – Ermäßigter Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen * ........................................................ XVI Sechste MWSt-Richtlinie - Ausnahmeregelung für Deutschland * ...................................................... XVI Verfahren bei einem übermäßigen Defizit * ........................................................................................ XVII AUSSENBEZIEHUNGEN .............................................................................................................................. XVII BRJ/Serbien - Sanktionen ................................................................................................................... XVII Kosovo ................................................................................................................................................ XVIII Beziehungen zu Marokko ................................................................................................................... XVIII Kooperationsabkommen EG-ASEAN ................................................................................................. XVIII EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM ................................................................................................... XVIII ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT ....................................................................................................... XVIII AKP/EG .............................................................................................................................................. XVIII Südafrika .............................................................................................................................................. XIX SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG ............................................................................................................. XIX Nationale Militärsachverständige ......................................................................................................... XIX BINNENMARKT ............................................................................................................................................... XX Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ........................................................................... XX Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie ............................................................................................... XX Richtlinie über den Zahlungsverzug ..................................................................................................... XXI Statistiken des Warenverkehrs ............................................................................................................. XXI Regelungen der VN-Wirtschaftskommission für Europa ...................................................................... XXI UMWELT ........................................................................................................................................................ XXI Freiwillige Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Überprüfung der EMAS-Verordnung) * ......................................................... XXI TRANSPARENZ ............................................................................................................................................ XXII Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten ................................................................................... XXII ERNENNUNGEN ........................................................................................................................................... XXII Wirtschafts- und Sozialausschuß ........................................................................................................ XXII _________________ Für weitere Auskünfte: 285.64.23 oder 285.68.08 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Didier REYNDERS Minister für Finanzen Dänemark: Frau Marianne JELVED Herr Michael DITHMER Ministerin für Wirtschaft Staatssekretär für Wirtschaft Deutschland: Herr Hans EICHEL Herr Caio KOCH-WESER Bundesminister der Finanzen Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen Griechenland: Herr Giannos PAPANTONIOU Minister für Wirtschaft und Finanzen Spanien: Herr Rodrigo de RATO y FIGERADO Zweiter stellvertretender Ministerpräsident Minister für Wirtschaft und Finanzen Frankreich: Herr Christian SAUTTER Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie Irland: Herr Charlie McCREEVY Minister der Finanzen Italien: Herr Giuliano AMATO Herr Vincenzo VISCO Luxemburg: Herr Jean-Claude JUNCKER und Minister für das Staatsvermögen, den Haushalt und die Wirtschaftsplanung Minister der Finanzen Herr Henri GRETHEN Premierminister, Minister der Finanzen, Minister für Arbeit und Beschäftigung Minister für Wirtschaft Niederlande: Herr Gerrit ZALM Minister der Finanzen Österreich: Herr Karl-Heinz GRASSER Bundesminister für Finanzen Portugal: Herr Joaquim PINA MOURA Herr António NOGUEIRA LEITE Minister für Finanzen und Wirtschaft Staatssekretär für das öffentliche Vermögen und die Finanzen Finnland: Herr Sauli NIINISTÖ Minister der Finanzen Schweden: Herr Bosse RINGHOLM Herr Sven HEGELUND Minister der Finanzen Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Vereinigtes Königreich: Herr Gordon BROWN Schatzkanzler Kommission: Herr Pedro SOLBES MIRA Herr Frits BOLKESTEIN Mitglied Mitglied Weitere Teilnehmer: Herr Philippe MAYSTADT Herr Jean LEMIERRE Herr Norman GLASS Präsident der Europäischen Investitionsbank Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik DURCHFÜHRUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS Unter diesem Punkt befaßte sich der Rat mit den aktualisierten Stabilitätsprogrammen Deutschlands, Italiens, Belgiens und Spaniens sowie den aktualisierten Konvergenzprogrammen des Vereinigten Königreichs und Dänemarks. Der Rat gab zu jedem Programm eine Stellungnahme ab, die nachstehend wiedergegeben ist: Akualisiertes Stabilitätsprogramm Deutschlands (1999-2003) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die Defizitergebnisse sowohl für 1998 als auch für 1999 deutlich besser sind, als in dem ursprünglichen Programm erwartet worden war. Mit diesem Erfolg vor dem Hintergrund eines unerwartet niedrigen Wirtschaftswachstums ist das Ziel eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses, wie er im Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt wird, erheblich näher gerückt. Der Rat stellt allerdings fest, daß die besseren Ergebnisse für das Jahr 1998 fast ausschließlich auf die schwer vorhersehbare Entwicklung der Finanzen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zurückzuführen waren. Diese Entwicklungen unterstreichen daher tendenziell die Bedeutung einer wirksamen Zusammenarbeit bei den öffentlichen Finanzen auf nationaler Ebene, um die Planung und Überwachung des Konsolidierungsprozesses zu erleichtern. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die im aktualisierten Stabilitätsprogramm vorgelegten Informationen, wie beim vorangehenden Programm, nicht in jeder Hinsicht dem Verhaltenskodex zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme entsprechen. So enthält das Programm insbesondere keine ausführlichen Angaben zu den Komponenten der staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie zu den Bestimmungsfaktoren der Schuldenquote. Der Rat wiederholt daher seine bereits in seiner Stellungnahme zum vorangehenden Stabilitätsprogramm 2 enthaltene Aufforderung an die deutschen Behörden, diese zusätzlichen Informationen spätestens bei der nächsten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vorzulegen. Das in dem aktualisierten Programm 3 unterstellte makroökonomische Szenario geht davon aus, daß die deutsche Wirtschaft im Programmzeitraum ein durchschnittliches jährliches Wachstum von etwa 2½ % verzeichnen wird. Der Rat hält dieses Szenario für realistisch, sofern weiter Lohnzurückhaltung geübt wird und die Strukturreformen an den Produkt- und Arbeitsmärkten weitergeführt werden. 1 2 3 ABl. L 209 vom 2.8.1997. ABl. C 124/03 vom 5.5.1999. In seiner geänderten Fassung vom 1. Februar 2000, d.h. einschließlich des Nachtrags zum aktualisierten Stabilitätsprogramm. Nach dem aktualisierten Programm soll das gesamtstaatliche Defizit bis 2003 auf ½ %des BIP zurückgehen, während der Bruttoschuldenstand im selben Zeitraum voraussichtlich auf 58½ % des BIP sinken wird. Der Rat hält es für angemessen, daß die in dem Programm vorgesehene Haushaltskonsolidierung durch eine Senkung der Ausgabenquote erreicht wird, die nur teilweise durch einen Rückgang der Einnahmenquote ausgeglichen wird. Der Rat unterstützt insbesondere den geplanten Ansatz, die Staatsausgaben durch Begrenzung ihres nominalen Gesamtanstiegs auf weniger als das erwartete nominale BIP-Wachstum unter Kontrolle zu bringen. Der Rat erkennt an, daß die geplanten Ausgabeneinsparungen einen gewissen Spielraum für Steuerentlastungen im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftssteuerreform schaffen werden, die zu begrüßen sind, da sie zu einer wünschenswerten Senkung der insgesamt hohen Abgabenbelastung in Deutschland beitragen werden. Der Rat empfiehlt jedoch, daß die Reformen mit größter Vorsicht umgesetzt werden, um die Gefahr einer dauerhaften Verschlechterung des strukturellen Haushaltsdefizits möglichst gering zu halten. Der Rat hält das geplante mittelfristige Defizitziel von ½ % des BIP im Jahr 2003 mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für vereinbar. Dasselbe gilt für das Defizitziel im Jahre 2002. Außerdem wird der deutsche Haushaltssaldo in der Nähe der Mindest-BenchmarkPosition bleiben, so daß bereits ab 1999 die automatischen Stabilisatoren wirken können, ohne daß das Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP zu überschreiten droht. Der Rat empfiehlt allerdings, fiskalische Mehreinnahmen aus einem etwaigen höheren Wachstum als erwartet dazu zu nutzen, das Defizit unter den Zielwert zu senken, um die Sicherheitsmarge zu vergrößern und zusätzlichen Spielraum für die wünschenswerten weiteren Steuersenkungen zu schaffen, die über den Programmhorizont hinaus geplant sind. Außerdem sollten verfügbare Privatisierungsmöglichkeiten auf allen staatlichen Ebenen genutzt werden, um sicherzustellen, daß die Schuldenquote eindeutig rückläufig bleibt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Bundesregierung trotz der im Programm vorgesehenen Umschichtung des Haushalts zugunsten öffentlicher Investitionen die nominalen Investitionsausgaben gegenüber ihrem derzeitigen Stand verringern will. Der Rat wiederholt seine Empfehlung an die deutsche Regierung, ihre Investitionspläne zu überprüfen, ohne allerdings die Haushaltsziele des Programms zu gefährden. Der Rat begrüßt die in dem Programm angekündigten Reformmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der Rentenversicherung und des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Verwaltung, die für dauerhaft tragfähige öffentliche Finanzen und eine Zunahme der Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind. Eine entschlossene Umsetzung der Reformen, in Kombination mit Maßnahmen zur Flexibilisierung der Produkt- und Arbeitsmärkte, wie dies in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und im deutschen Strukturreformbericht im Rahmen des Cardiff-Prozesses empfohlen wird, wäre für die Erreichung der Ziele des Stabilitätsprogramms hilfreich. Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Italiens (1999-2003) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - 1 ABl. L 209 vom 2.8.1997. GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das in der ersten Fassung des Programms gesteckte Haushaltsdefizitziel von 2,0 % des BIP 1999 offensichtlich trotz der Konjunkturabschwächung erreicht worden ist, was der in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ausgesprochenen Empfehlung entspricht. Zu diesem Ergebnis trug bei, daß die Zinszahlungen niedriger und die Einnahmen höher als erwartet ausfielen, letzteres dank effizienterer Steuererhebung. Die Abnahme der Bruttoschuldenquote kam 1999 nicht aus dem Tritt, da die negativen Auswirkungen des schwächeren Wachstums durch umfangreiche Privatisierungserlöse ausgeglichen wurden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Ziele für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in den Jahren 2000 und 2001 (1,5 % bzw. 1,0 % des BIP) bestätigt werden. Er begrüßt die geplante weitere Haushaltskonsolidierung, die eine Abnahme der Schuldenquote um jährlich 3 Prozentpunkte bewirken würde, so daß 2003 ein Wert von 100,0 % erreicht wäre. Nach Auffassung des Rates ist das aktualisierte Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vereinbar. Bei den makroökonomischen Projekten des aktualisierten Stabilitätsprogramms wird davon ausgegangen, daß sich das BIP-Wachstum von einer Jahresrate von 1,3 % 1999 allmählich auf nahezu 3 % in den Jahren 2002-2003 beschleunigt. Der Rat stellt fest, daß eine solche Beschleunigung ein realistisches Szenario darstellt und daß der Konjunkturaufschwung in den Jahren 2000 und 2001 durchaus stärker ausfallen könnte, als im aktualisierten Programm angenommen; andererseits könnten die neuen Hypothesen in bezug auf die Zinsentwicklung angesichts der jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu optimistisch sein. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die in der Programmerstfassung entwickelte Haushaltsstrategie fortgeführt wird, die auf die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen und die Förderung von Wachstum und einer gerechten Einkommensverteilung abzielt. Sie besteht im wesentlichen darin, fortgesetzt einen hohen Primärüberschuß zu erzielen und den BIP-Anteil der laufenden Ausgaben zu verringern und gleichzeitig die noch immer hohe Steuerbelastung abzubauen und die Investitionen des Staates zu erhöhen, insbesondere im Süden. Der Rat stellt fest, daß die Defizitziele beibehalten werden, obgleich für den Primärsaldo nunmehr Stabilisierung auf einem niedrigeren Wert als in der ersten Programmfassung, nämlich auf einer Höhe von 5 % des BIP, geplant ist. Der Rat nimmt die erklärte Absicht der italienische Regierung zur Kenntnis, den BIP-Anteil der laufenden Ausgaben (ohne Zinszahlungen) von 37,9 % des BIP 1999 auf 36,2 % des BIP 2003 zu senken. Nach Auffassung des Rates dürfte die grundlegende Haushaltsposition im Jahre 2000 ausreichend sein, um eine Sicherheitsmarge zu bieten, die es ermöglicht, daß das Haushaltsdefizit bei normalen Konjunkturschwankungen nicht über den Schwellenwert von 3 % des BIP steigt; mit dem geplanten Haushaltskonsolidierungspfad würde sich diese Sicherheitsmarge noch verbreitern, so daß Italien bis 2003 die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllen würde. Jedoch bekräftigt der Rat erneut, daß Italien für einen stetigen Abbau seiner immer noch hohen Schuldenquote sorgen muß, und er ist der Auffassung, daß die Haushaltsziele des aktualisierten Programms erfüllt werden sollten, damit die italienische Regierung ihrer Zusicherung nachkommen kann, die Schuldenquote bis 2003 unter 100 % zu drücken. Sollte die Wirtschaft stärker wachsen, als im aktualisierten Programm angenommen, so erwartet der Rat, daß Italien bessere Haushaltsergebnisse als geplant erzielt und daraufhin den Schuldenquotenabbau in Richtung auf den Referenzwert von 60 % beschleunigt. Entsprechend seiner Stellungnahme 1 zur ersten Fassung des Stabilitätsprogramms fordert der Rat die italienische Regierung dringend auf, mit Entschlossenheit die Herausforderungen anzugehen, die den öffentlichen Finanzen mittelfristig aus Ausgaben für Altersrenten und anderen durch die Bevölkerungsalterung bedingten Haushaltsausgaben entstehen. Jüngste Vorschläge der Regierung, die stärkere Inanspruchnahme kapitalgedeckter Altersversorgungsregelungen zu fördern, gehen in die richtige Richtung, würden aber nicht der Notwendigkeit entheben, die Parameter des gegebenen Systems zu überprüfen. Eine rechtzeitige Überprüfung der Parameter für das Rentensystem würde es ermöglichen, des ansonsten zu erwartenden Anstiegs des BIPAnteils der Rentenausgaben Herr zu werden. Der Rat ermutigt die italienische Regierung darüber hinaus, mit ihrem Privatisierungsprogramm energisch fortzufahren und die Strukturreformen auf den Arbeits- und Gütermärkten und im Bereich der öffentlichen Verwaltung weiter voranzutreiben, da diese erforderlich sind, um den Wettbewerb zu intensivieren, die Effizienz zu steigern und die italienische Wirtschaft zu revitalisieren. Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Belgiens (2000-2003) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 2, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2000-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das gesamtstaatliche Defizit 1998 erheblich geringer war als in der ersten Fassung des Stabilitätsprogramms vorhergesagt und daß sich die Haushaltsanpassung 1999 trotz der Konjunkturabschwächung und der durch unvorhersehbare Ereignisse bedingten Sonderausgaben fortgesetzt hat. Die Schuldenquote wurde in den letzten zwei Jahren um 6,3 Prozentpunkte auf schätzungsweise 114,9 % des BIP Ende 1999 zurückgeführt. Außerdem steht das aktualisierte Programm nach Auffassung des Rates im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Den Haushaltsprognosen des aktualisierten Stabilitätsprogramms liegen vorsichtige makroökonomische Annahmen zugrunde, nach denen das reale BIP-Wachstum in den Jahren 2000 und 2001 jeweils 2,5 % und die Trendrate des BIP-Wachstums in den darauffolgenden Jahren 2,3 % betragen wird. Nach Auffassung des Rates dürfte die Wachstumshypothese des aktualisierten Programms eher einer Mindestannahme aus der Bandbreite wahrscheinlicher makroökonomischer Vorhersagen entsprechen. Folglich erwartet der Rat, daß die Haushaltsergebnisse im Falle eines stärkeren Wachstums besser ausfallen werden als in dem aktualisierten Programm vorhergesagt, insbesondere im Jahr 2000. 1 2 ABl. C 68 vom 11.3.1999. ABl. L 209 vom 2.8.1997. Der Rat nimmt die Absicht der belgischen Regierung zur Kenntnis, das angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts früher als in der ersten Programmfassung vorgesehen, nämlich schon 2002 zu erreichen, und 2003 einen Haushaltsüberschuß zu realisieren. Er begrüßt das Bekenntnis der belgischen Regierung, für 2000 bessere als die in dem aktualisierten Programm enthaltenen Haushaltsziele anzustreben; eine derartige Entwicklung würde eine Rückführung des Schuldenstandes auf fast 100 % des BIP im Jahr 2003 erleichtern, wie sie in dem Programm vorhergesehen ist. Nach Auffassung des Rates läßt die fundamentale Haushaltsposition seit 1999 eine Sicherheitsmarge, damit das Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP unter normalen Umständen nicht überschreitet, womit die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt sind. Dennoch ist der Rat der Ansicht, daß die in dem Programm vorgesehene Verbesserung der Finanzlage notwendig ist, damit die noch immer hohe Schuldenquote kontinuierlich zurückgeführt und Spielraum für die angekündigte Einkommensteuerreform geschaffen werden kann. Der Rat begrüßt die in dem aktualisierten Programm von 1999 enthaltene erneute Verpflichtung, an hohen Primärüberschüssen als zentralem Element der finanzpolitischen Konsolidierungsstrategie in Belgien festzuhalten. Diese Strategie hat ihre Schlüsselrolle dergestalt unter Beweis gestellt, daß Haushaltsanpassungen in jüngster Vergangenheit vorgezogen wurden, und wird als wesentlicher Faktor für die Konsolidierung der Fortschritte in diesem Bereich und die Sicherstellung einer stetigen Rückführung der Schuldenquote betrachtet. Nach Ansicht des Rates ist die Zunahme der realen Primärausgaben um 1,5 % pro Jahr dazu angetan, den angestrebten Primärüberschuß zu erreichen, und er bestärkt die belgische Regierung darin, sie rigoros durchzusetzen. Der Rat stellt fest, daß ein zentrales Ziel des aktualisierten Programms in einer deutlichen Erhöhung der Erwerbstätigenquote in Belgien und der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz durch ein Paket aus Reformen und politischen Maßnahmen besteht. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, daß die Regierung beschlossen hat, ihre Bemühungen zur Senkung der Gesamtabgabenbelastung, insbesondere der Belastung des Faktors Arbeit, zu verstärken. Wie schon in seiner Stellungnahme zur ersten Fassung des Stabilitätsprogramms 1, ermuntert der Rat die belgische Regierung, innerhalb der in dem Programm festgelegten Grenzen den Investitionen des Staates Vorrang einzuräumen, um die Infrastruktur und das Produktionspotential der Wirtschaft zu verbessern. Er fordert die Regierung auf, bei künftigen aktualisierten Fassungen des Stabilitätsprogramms Prognosen für die wichtigsten Kategorien von Staatsausgaben, insbesondere die Investitionen des Staates, zu entwickeln. Der Rat begrüßt die Kooperationsvereinbarung, in deren Rahmen für alle Regierungsebenen in Belgien mittelfristige Haushaltsziele als wichtiger Beitrag zur Transparenz und Glaubwürdigkeit des aktualisierten Stabilitätsprogramms festgelegt werden sollen. Aktualisiertes Stabilitätsprogramm Spaniens (1999-2003) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 2, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - 1 2 ABl. C 124 vom 5.5.1999. ABl. L 209 vom 2.8.1997. GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Spaniens für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß in dem Programm die Strategie bestätigt wird, die mit dem Stabilitätsprogramm von 1998 beschlossen wurde: Förderung eines gesunden Wirtschaftswachstums durch Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Strukturreformen. In dem Programm wird angestrebt, das für 1999 geschätzte gesamtstaatliche Defizit von 1,3 % des BIP im Jahr 2003 in einen Überschuß von 0,2 % des BIP zu verwandeln und die Bruttoschuldenquote auf 55,8 % des BIP zurückzuführen. Überdies soll dem Programm zufolge die Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage einer Eindämmung der Ausgaben fortgeführt werden. Der Rat begrüßt die bisherige Umsetzung des Stabilitätsprogramms von 1998, die zu einem kräftigen Wachstum des BIP und einer starken Zunahme der Beschäftigung geführt hat. Bei den öffentlichen Finanzen sind die Ziele für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und die Schuldenquote anscheinend übertroffen worden. Allerdings war die Preisentwicklung seit dem zweiten Halbjahr 1999 schlechter als erwartet. In dem markoökonomischen Szenario, auf das sich das aktualisierte Programm stützt, wird angenommen, daß sich das Wachstum der Produktion gegenüber der derzeitigen hohen Rate (1999 3,7 %) verlangsamen und im Zeitraum 2000-2003 in der Nähe der Trendrate liegen wird (durchschnittlich 3,3 %). Der Rat stellt fest, daß dieses makroökonomische Szenario realistisch erscheint. Entsprechend seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Stabilitätsprogramm 1 ist der Rat der Ansicht, daß sich die spanische Wirtschaft bei Fortsetzung der beschlossenen Strategie, die auf Strukturreformen zusammen mit dem stabilen monetären Rahmen der WWU und einer gesunden Haushaltskonsolidierung aufbaut, entsprechend dem mittelfristigen makroökonomischen Szenario entwickeln dürfte. Wie der Rat mit Befriedigung feststellt, wird in dem aktualisierten Programm die Haushaltsstrategie fortgesetzt, die auf einer Eindämmung der laufenden Primärausgaben beruht und eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen sowie eine Senkung der steuerlichen Belastung ermöglicht. Da die Rückführung des öffentlichen Defizits über die Ausgabenseite erreicht werden soll, wäre es zu begrüßen, wenn die immer noch ausstehende Reform des Nationalen Haushaltsgesetzes durchgeführt und damit die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben verstärkt würde. Die zugrunde liegende Haushaltsposition, die dem für das Jahr 2002 angestrebten Überschuß von 0,1 % des BIP entspricht, würde ausreichenden Spielraum lassen, um eine Überschreitung der Defizitmarke von 3 % des BIP während eines normalen Konjunkturabschwungs zu verhindern und böte auch eine zusätzliche Sicherheitsmarge für den Fall unvorhergesehener Entwicklungen. Die Sicherheitsmarge wird sich im Jahr 2003 weiter erhöhen. Der Rat ist daher der Ansicht, daß das mittelfristige Haushaltsziel des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts übereinstimmt. Der Rat hält die in Aussicht genommene Erweiterung der Sicherheitsmarge für gerechtfertigt, um die budgetären Folgen der Alterung der Bevölkerung aufzufangen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Verpflichtung, die im Jahr 2000 geschaffene Sozialversicherungsrücklage weiter aufzustocken. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß alle Sektoren des Gesamtstaats an der Haushaltsanpassung mitwirken sollen, und insbesondere, daß die Konten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des internen Stabilitätspakts ab 2001 ausgeglichen sein sollen. Der Rat weist darauf hin, daß die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei verschiedenen Ausgabenkategorien eine immer größere Rolle spielen und daß daher die gegenwärtigen Koordinierungsmechanismen zwischen den staatlichen Ebenen weiter funktionieren müssen. 1 ABl. C 124 vom 5.5.1999. In Anbetracht der jüngsten Preisentwicklung hält es der Rat für wesentlich, daß die Lohnentwicklung in Spanien weiterhin auf Preisstabilität ausgerichtet bleibt. Darüber hinaus ist der Rat der Ansicht, daß die Finanzpolitik bei Bedarf weiter gestrafft werden müßte, um einer etwaigen Überhitzungsgefahr entgegenzuwirken. Nach Ansicht des Rates stimmt das Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überein. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß in dem aktualisierten Programm die zunehmende Rolle der Strukturpolitik und der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in der WWU anerkannt wird. Strukturreformen haben bei der Steigerung des Produktionspotentials der spanischen Wirtschaft eine wichtige Rolle gespielt und dafür gesorgt, daß stets ein positives Wachstumsgefälle gegenüber der restlichen EU bestand und hohe Beschäftugungszuwächse zu verzeichnen waren. Der Rat legt der spanischen Regierung daher nahe, die anstehenden Strukturreformen weiter durchzuführen. Aktualisiertes Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs (2004-2005) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1998-99 bis 2004-05. In dem Programm wird von einem gesamtstaatlichen Überschuß in Höhe von 0,3 % des BIP im Haushaltsjahr 1999-00, geringen Überschüssen in den beiden Folgejahren bis 2001-02 und geringen Defiziten in den Jahren 200203 bis 2004-05 ausgegangen. Der Rat hebt die klare Darstellung des aktualisierten Konvergenzprogramms anerkennend hervor, da sie die Beurteilung der derzeitigen und künftigen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der öffentlichen Finanzen erleichtert. Der Rat hält es für angemessen, daß die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität, gestützt durch eine gesunde Haushaltslage und anhaltende Strukturreformen, in dem Programm in den Mittelpunkt gerückt wird. Nach Auffassung des Rates steht das Programm voll im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. In dem Programm wird von einem makroökonomischen Gesamtrahmen ausgegangen, bei dem sich das BIP-Wachstum von 1¾ % im Jahre 1999 auf eine Wachstumsrate in der Nähe des - auf 2½ % angesetzten - Trends beschleunigt, was der Rat für realistisch hält. Außerdem beruhen die in dem Programm enthaltenen Projektionen für die Entwicklung bei den öffentlichen Finanzen auf der Annahme eines niedrigeren Trendwachstums, nämlich 2¼ %, was der Rat für angemessen hält. 1 ABl. L 209 vom 2.8.1997. In bezug auf die Preisniveauentwicklung und die Zinssätze erfüllt das Vereinigte Königreich das Konvergenzkriterium weiterhin mit einer gewissen Marge. Der Rat stellt fest, daß der auf der Anstrebung eines Inflationsziels beruhende geldpolitische Rahmen, bei dem die operationelle Zuständigkeit für Zinsänderungen bei der Bank von England liegt, eine wichtige Voraussetzung für die Erwartung einer niedrigen Inflation gebildet hat. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß in dem Programm unter Zugrundelegung des gegebenen geldpolitischen Rahmens davon ausgegangen wird, daß das Inflationsziel des Vereinigten Königreichs die Programmlaufzeit über erreicht wird; er stellt weiterhin fest, daß ein solches Ergebnis wahrscheinlich der Preisstabilitätsdefinition der EZB entspricht. Das Vereinigte Königreich erfüllt bereits seit einiger Zeit das Konvergenzkriterium der Langfristzinsen. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit, die dem stabilitätsorientierten Rahmen für die makroökonomische Politik des Vereinigten Königreichs entgegengebracht wird. Der Rat stellt fest, daß es zwar Anzeichen für eine verminderte Wechselkursvolatilität gibt, dies aber noch nicht bedeutet, daß der gegebene wirtschaftspolitische Rahmen zu einem stabilen Wechselkurs geführt hat. Wie schon in der Stellungnahme zu dem letzten Konvergenzprogramm 1 empfiehlt der Rat daher, daß das Vereinigte Königreich die stabilitätsorientierte Politik fortsetzt, um Wechselkursstabilität zu gewährleisten, die wiederum zu einem stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfeld beitragen dürfte. Der Rat stellt mit Anerkennung fest, daß die öffentlichen Finanzen im Programmzeitraum - also bis 2004-05 - bezogen auf den Basissaldo nahezu ausgeglichen sein sollen, so daß die mittelfristigen Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt werden. Desungeachtet begrüßt der Rat, daß die Investitionen des Staates im Verhältnis zum BIP innerhalb der vorgegebenen Gesamtausgaben ausgeweitet werden sollen. Er stellt außerdem fest, daß die Staatsfinanzen mit dem Übergang zu dreijährigen Mittelzuweisungen für die Ausgaben der einzelnen Ministerien eine stabilere Grundlage erhalten haben und daß dieser Mechanismus dazu beitragen dürfte, daß die straffe Haushaltsposition den Konjunkturzyklus über gesichert bleibt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand des Vereinigten Königreichs nach wie vor unter 60 % des BIP liegt und 1999-00 unter 45 % sinken soll. Der Rat begrüßt die geplante weitere Senkung der Bruttoschuldenquote auf unter 40 % des BIP bis 200405. Der Rat begrüßt die im Programm vorgesehenen Strukturreformen. Er stellt mit Anerkennung fest, daß Fortschritte bei Wirtschaftsreformen zu der Flexibilität beitragen dürften, die zur Steigerung der zugrundeliegenden Leistung der Wirtschaft erforderlich ist, und gewährleisten dürften, daß das Konjunkturgefälle zwischen dem Vereinigten Königreich und den Partnerländern in der EU immer geringer wird. Aktualisiertes Konvergenzprogramm Dänemarks (1999-2005) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 2, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, 1 2 Stellungnahme des Rates vom 8. Februar 1999 zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für den Zeitraum 1997-1998 bis 2003-2004 (ABl. C 68 vom 11.3.99). ABl. L 209 vom 2.8.1997. auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Dänemarks für den Zeitraum 1999-2005. Das aktualisierte Konvergenzprogramm sieht während des gesamten Programmzeitraums Haushaltsüberschüsse von über 2 % des BIP vor, während der Bruttoschuldenstand weiter auf 36 % des BIP im Jahr 2005 gesenkt werden soll. Das aktualisierte Programm basiert auf einem makroökonomischen Szenario, das davon ausgeht, daß die dänische Wirtschaft nach einer Verlangsamung in den Jahren 1999-2000 im Zeitraum 2001 bis 2005 mit einer durchschnittlichen Rate von rund 2 % jährlich wachsen wird. Der Rat stellt fest, daß dieses Wachstumsszenario zwar realistisch ist, ihm jedoch ein ehrgeiziges Ziel für das Beschäftigungswachstum zugrunde liegt, während die unterstellten Zuwächse bei der Arbeitsproduktivität mäßig erscheinen. Ein mäßiger Produktivitätsanstieg entsprechend den Programmannahmen könnte zusammen mit relativ hohen Lohnzuwächsen zu einer weiteren Aushöhlung der dänischen Kostenwettbewerbsfähigkeit gegenüber den Handelspartnern, vor allem im Euro-Gebiet, führen, die zu den bereits erlittenen Einbußen der jüngsten Vergangenheit noch hinzukäme. Trotz eines beträchtlichen Verbraucherpreisanstiegs im Laufe des Jahres 1999, der vor allem auf kräftige Lohnerhöhungen und eine Anhebung der Energiesteuern zurückzuführen war, erfüllte Dänemark das Konvergenzkriterium für die Inflation weiterhin. Nach dem aktualisierten Konvergenzprogramm besteht allerdings ein Risiko, daß die Inflation den Referenzwert in der ersten Jahreshälfte 2000 zeitweise mit einer geringen Marge übersteigen wird. Wenngleich der Inflationsdruck im Laufe des Jahres 2000 nachlassen dürfte, da die Verlangsamung der Inlandsnachfrage durchschlägt, legt der Rat der dänischen Regierung doch nahe, die Inflation genau im Auge zu behalten, und wiederholt seine Empfehlung, gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen1. Eine maßvolle Lohnentwicklung ist in dieser Hinsicht von größter Bedeutung, und die diesjährigen Lohnverhandlungen auf Unternehmensebene könnten sich als Herausforderung erweisen. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß Dänemark das Konvergenzkriterium für die langfristigen Zinssätze weiterhin erfüllt und der Wechselkurs gegenüber dem Euro stabil ist. Dies deutet darauf hin, daß die Teilnahme Dänemarks am WKM II die Glaubwürdigkeit seiner Geldpolitik weiter gestärkt hat. Der Rat begrüßt die Strategie der dänischen Regierung, im gesamten Programmzeitraum weiterhin Haushaltsüberschüsse von über 2 % des BIP zu erzielen. Dänemark dürfte die Anforderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, einen "in etwa ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuß" zu erzielen, somit weiterhin - bequem - erfüllen. Angesichts der gesunden Verfassung der dänischen öffentlichen Finanzen begrüßt der Rat ferner das geringere Gewicht der öffentlichen Finanzen innerhalb der Volkswirtschaft in den kommenden Jahren, da dies die wirtschaftlichen Anreize erhöhen und zu günstigeren mittelfristigen Wachstums- und Beschäftigungsaussichten beitragen würde. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß der öffentliche Bruttoschuldenstand in Dänemark im Programmzeitraum weiter zurückgeführt werden soll, und hält diese Priorität für begrüßenswert angesichts der künftigen budgetären Herausforderungen, die sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben. 1 Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für den Zeitraum 1998-2005 vom 14. Dezember 1999. Der Rat legt den dänischen Behörden nahe, die Dynamik ihrer umfassenden Strukturreformen zu erhalten. Insbesondere die jüngsten Steuer- und Arbeitsmarktreformen, die im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik stehen, sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu den politischen Zielen des aktualisierten Konvergenzprogramms. Da die Arbeitslosigkeit in Dänemark zur Zeit ihren niedrigsten Stand seit den 70er Jahren erreicht hat, müssen die bereits durchgeführten Arbeitsmarktreformen allerdings möglicherweise durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, um das im Programm gesteckte ehrgeizige Ziel für das Beschäftigungswachstum zu erreichen. Angesichts der künftigen budgetären Herausforderungen der Bevölkerungsalterung in Dänemark könnten sich schließlich mittelfristig weitere strukturelle Arbeitsmarktreformen als erforderlich erweisen, um die öffentlichen Finanzen auf einem dauerhaft tragfähigen Pfad zu halten. GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK Der Rat hielt eine Orientierungsaussprache über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für das Jahr 2000. Ziel dabei war, sowohl der Kommission für ihre Vorarbeiten als auch den Ausschüssen (Wirtschafts- und Finanzausschuß sowie Ausschuß für Wirtschaftspolitik), die den kommenden Entwurf der Kommission weiter beraten werden, Leitlinien an die Hand zu geben. Der Rat wird auf seiner Maitagung eine Sachdebatte über den Entwurf der Grundzüge führen. Was den Inhalt betrifft, so standen im Mittelpunkt der Aussprache folgende Themen: Ausmaß der Wachstumserholung, größere Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und Einschätzung der Inflationsentwicklung sowie bestmöglicher Policy-mix, um die Erholung unter Wahrung der Preisstabilität aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung einer soliden Haushaltspolitik, einer Stabilisierung der Steuern sowie einer Lohnzurückhaltung besonders hervorgehoben. Die wesentlichen Überlegungen galten der Weiterentwicklung der Strukturreformen, die nachhaltiges Wachstum gewährleisten sollen, mit dem Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Aussprache über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik deckte sich bis zu einem gewissen Grad mit der Aussprache zur Vorbereitung der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon (siehe unten). BERICHT DER KOMMISSION ÜBER KAPITALMÄRKTE - CARDIFF-PROZESS DAS FUNKTIONIEREN DER WAREN- UND Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Kommissionsmitglieds BOLKESTEIN zu den Hauptpunkten des Berichts seiner Institution über das Funktionieren der Waren- und Kapitalmärkte. Dies ist der zweite Jahresbericht der Kommission zu diesem Thema aufgrund des Mandats des Europäischen Rates von Cardiff. Der Bericht stellt die Grundlage für die gegenseitige Kontrolle bei der Wirtschaftsreform dar. Er enthält Sachbeiträge für die Erarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und dient als Grundlage für Kommissionsvorschläge zur Aktualisierung zielgerichteter Maßnahmen der Binnenmarktstrategie. Dieser Bericht trägt auf zweierlei Weise zum Prozeß der wirtschaftlichen Reform bei: zuerst werden darin die Leistungen der Kapital- und Warenmärkte überwacht und bewertet, um ein ordnungspolitisches Versagen oder Schwächen auf Unionsebene zu identifizieren; sodann werden strategische Empfehlungen ausgesprochen, die den ordnungspolitischen Gemeinschaftsrahmen vereinfachen, seine Qualität verbessern und die Behinderungen einer effizienten Marktentfaltung ausräumen sollen. Der Präsident stellte abschließend fest, daß der Kommissionsbericht und insbesondere dessen Empfehlungen einen wichtigen Beitrag darstellen, dem bei der Vorbereitung der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt in Lissabon Rechnung zu tragen ist. VORBEREITUNG DER SONDERTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ÜBER BESCHÄFTIGUNG, WIRTSCHAFTSREFORMEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT - Für ein Europa der Innovation und des Wissens, Lissabon - 23./24. März 2000 Der Rat hielt eine Aussprache über die Fragen und vorrangigen Themen, die im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialem Zusammenhalt behandelt werden sollten. Der Rat hörte die Ausführungen des Kommissionsmitglieds SOLBES zu dem Beitrag der Kommission für die Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon "Eine Agenda für die wirtschaftliche und soziale Erneuerung Europas". Er erhielt ferner Beiträge vom Wirtschafts- und Finanzausschuß (WFA) und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik (AWP) sowie einen Beitrag der EIB, die von ihrem Präsidenten, Philippe MAYSTADT, vertreten wurde. Im Mittelpunkt der Vorarbeiten des WFA standen insbesondere die Verbesserung der Funktionsweise der Finanzmärkte im allgemeinen, die Rolle effizienter Risikokapitalmärkte sowie die Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik legte bei seinen Erörterungen den Schwerpunkt auf einige Kernbereiche, in denen eine strukturelle Reform dringend erforderlich ist: Arbeitsmarktstrukturen und die Modernisierung der Sozialversicherungssysteme, Förderung wettbewerbsfähiger Märkte, beispielsweise durch Liberalsierung von netzgebundenen Wirtschaftszweigen, sowie Förderung von F&E im Hinblick auf einen besseren Zugang zu raschen, innovativen Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen usw. Der Präsident der EIB zeigte insbesondere die Bereiche auf, in der die Bank mit ihren Finanzinstrumenten die globalen Ziele fördern kann, insbesondere in den Bereichen Humankapital, KMU und Unternehmergeist, Forschungs- und Entwicklungsnetze, Verbreitung und Innovation. Er ging näher auf die etwaige Anwendung der Finanzinstrumente der Bank bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie ein: zusätzliche Darlehen in Höhe von 12 bis 15 Milliarden Euro, eine weitere Milliarde für Risikokapital aus den Eigenmitteln der Bank, Kooperation mit anderen Partnern. Während der anschließenden Aussprache nannten die Minister die Prioritäten und Ziele, die ihre Länder für die Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon verfolgen und die sich weitgehend mit den vom WFA und vom AWP angeführten Punkten decken; sie betonten insbesondere, daß man in Lissabon zu konkreten und durchführbaren Schlußfolgerungen kommen müsse. Der Präsident stellte abschließend fest, daß alle Beiträge der Mitgliedstaaten, Institutionen und Gremien im ECOFIN-Rat vom Vorsitz bei der Vorbereitung der Schlußfolgerungen von Lissabon berücksichtigt würden. Er werde deshalb dem nächsten ECOFIN-Rat auf seiner Tagung am 13. März ein Papier vorlegen, daß auf einem vom WFA für den Europäischen Rat von Lissabon erarbeiteten Entwurf basiere. Er nannte die vier wesentlichen Themen für die Schlußfolgerungen von Lissabon: Wirtschaft und Gesellschaft der Innovation und des Wissens Agenda für Wirtschafts- und Strukturreformen im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Erneuerung und Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells und seiner Kernstrukturen makroökonomische Politik und Koordinierung für nachhaltiges Wachstum. KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE IN DEN LETZTEN PHASEN DER VOLLENDUNG DER WWU Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen des Kommissionsmitglieds SOLBES zur Mitteilung der Kommission über die zusammen mit den Mitgliedstaaten festzulegende Informationsstrategie im Hinblick auf die letzten Phasen der Vollendung der WWU; der Mitteilung war die Arbeitsvorlage mit dem Titel "2002 der Euro - Was sonst?" beigefügt. Die vorgeschlagene Strategie erstreckt sich über die Jahre 2000-2002 und umfaßt Informationsmaßnahmen, mit denen die Einführung des Euro erfolgreich verwirklicht werden soll. Im Jahr 2000 werden sich die Informationskampagnen auf Unternehmen, insbesondere KMU, konzentrieren, während im Jahr 2001 eher die breite Öffentlichkeit, insbesondere Gruppen, die spezielle Hilfe brauchen, im Mittelpunkt steht. Letzte Anstrengungen sind in den ersten Monaten des Jahres 2002 erforderlich, wenn der Euro tatsächlich in Umlauf gebracht wird. GESCHÄFTSFÜHRENDER DIREKTOR DES IWF - KANDIDAT DER EU Die Minister kamen einvernehmlich überein, den derzeitigen Staatssekretär beim deutschen Bundesministerium der Finanzen, Herrn Caio KOCH-WESER, als Kandidaten der EU für das Amt des geschäftsführenden Direktors des IWF vorzuschlagen, das aufgrund des Rücktritts von Herrn Michel Camdessus neu zu besetzen ist. VERSCHIEDENES Beim Mittagessen hörte der Rat einen Bericht des Präsidenten über die Beratungen auf der Euro-11-Tagung, die am Morgen stattgefunden hatte. Der Rat kam ferner überein, den Bericht der Gruppe "Verhaltenskodex" (Unternehmensbesteuerung) (Primarolo-Gruppe) in der Fassung, wie er dem ECOFIN-Rat am 29. November 1999 vorgelegt wurde, der Öffentlichkeit über das Internet (Webseite des Rates) zugänglich zu machen; er nahm zu dem Inhalt des Berichts jedoch nicht Stellung. Der Rat erörterte die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung Montenegros, kam zu dem Schluß, daß Finanzhilfe in diesem Fall keine Option sei, und ersuchte die Kommission, zu prüfen, welches spezifische Gemeinschaftsinstrument, insbesondere humanitäre Hilfe, dafür eingesetzt werden könnte. Die Minister sprachen kurz über die Schuldenlage Nigerias, Schwierigkeiten bei den Beziehungen zu Liechtenstein im Bereich der Finanzen und trafen sich mit dem Sonderkoordinator Bodo Hombach zur Erörterung der finanziellen Aspekte der Durchführung des Stabilitätspakts für Südosteuropa. OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE (Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; die betreffenden Erklärungen sind beim Pressedienst erhältlich.) ECOFIN Technische Regelung für die Behandlung gefälschter Euro-Münzen - Schlußfolgerungen Die Fortschritte hinsichtlich des Schutzes des Euro vor Fälschungen werden zur Kenntnis genommen, und folgende technische Regelung für die Behandlung gefälschter Euro-Münzen wird begrüßt. An der Regelung sollten sich alle Parteien beteiligen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für die Bekämpfung von Fälschungen zuständig sind. Jeder Mitgliedstaat sollte ein nationales Münzanalysezentrum und ein nationales Zentrum für Fälschungsbekämpfung gemäß seinen Rechtsvorschriften und Praktiken einrichten. Die letztere Stelle sollte mit einer bei der EZB einzurichtenden Datenbank verbunden sein, die alle technischen Daten zu gefälschten Euro-Banknoten und -Münzen enthält. Als Kernstück der Regelung wird ein Europäisches Technisches und Wissenschaftliches Zentrum (European Technical and Scientific Centre - ETSC), das neue Fälschungen von Münzen analysieren und klassifizieren wird, vorübergehend in Frankreich eingerichtet; es wird die Fachkenntnisse der Pariser Münze nutzen. Aus dem Haushaltsplan der Gemeinschaft sollte im Einklang mit der geltenden Haushaltsordnung ein angemessener Beitrag zu den Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des ETSC geleistet werden. Ende 2003 oder gegebenenfalls früher wird ein eingehender Sachstandsbericht über die Maßnahmen des ETSC erstellt. Anhand dieses Berichts wird der Rat über den künftigen Status und den dauerhaften Standort des ETSC im Einklang mit den geltenden Verfahren des Vertrags beschließen. Der Evaluierungsbericht wird von der Gruppe der Münzdirektoren in Zusammenarbeit mit der Kommission nach Anhörung der EZB ausgearbeitet. Der Bericht wird zusammen mit einer Stellungnahme der EZB dem Rat und dem WFA vorgelegt. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die technische Regelung zur Bekämpfung von Fälschungen von Euro-Münzen fertigzustellen. MWSt – Ermäßigter Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen * Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen im Einklang mit Artikel 28 Absatz 6 der Richtlinie 77/388/EWG einen ermäßigten MWSt-Satz anzuwenden. Mit dieser Entscheidung wird den Mitgliedstaaten, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, während eines am 1. Januar 2000 beginnenden und am 31. Dezember 2002 endenden Dreijahreszeitraums die Anwendung einer gezielten Verringerung des MWSt-Satzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen gestattet. Die Mitgliedstaaten, die diese Entscheidung anwenden, und die Kommission werden vor Oktober 2002 eine Bewertung ihrer Auswirkungen in bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und ihre Effizienz vorlegen. In der förmlichen Entscheidung wird angegeben, auf welche der in der nachstehend wiedergegebenen Liste enthaltenen Dienstleistungen die Mitgliedstaaten die verringerten Sätze anwenden dürfen: 1. 2. 3. 4. 5. Kleine Reparaturdienstleistungen betreffend: Fahrräder Schuhe und Lederwaren Kleidung und Haushaltswäsche (einschließlich Ausbesserung und Änderung) Reparatur und Renovierung von Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistung ausmachen Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten Häusliche Pflegedienste (z.B. Haushaltshilfe und Betreuung von Kindern sowie älteren, kranken oder behinderten Personen) Friseurdienste. Diese förmliche Annahme der Entscheidung erfolgt aufgrund der grundsätzlichen Einigung, die auf der Ratstagung am 8. Oktober 1999 erzielt wurde. Sechste MWSt-Richtlinie - Ausnahmeregelung für Deutschland * Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der Deutschland ermächtigt wird, Regelungen anzuwenden, die vom Recht auf Abzug bestimmter Ausgaben gemäß Artikel 27 der Sechsten MWStRichtlinie abweichen. Die erste Ausnahmeregelung zielt darauf ab, den Abzug der Mehrwertsteuer (MWSt) auf Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen vollkommen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden. Diese von Artikel 17 abweichende Regelung ist durch die erforderliche Vereinfachung der MWSt-Erhebung gerechtfertigt. Die zweite Regelung weicht von Artikel 17 Absatz 2 und Artikel 6 der Richtlinie 77/388/EWG ab und zielt darauf ab, den Vorsteuerabzug im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 auf 50 % der Gesamtausgaben für Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden, zu beschränken sowie die für die Nutzung von Personenkraftfahrzeugen des Fremdenverkehrsgewerbes für private Zwecke geschuldete MWSt nicht zu erheben. Diese Beschränkung des Vorsteuerabzugs ist dadurch gerechtfertigt, daß die Zuordnung der Ausgaben für derartige Gegenstände zu betrieblichen bzw. privaten Zwecken nur schwer zu kontrollieren ist und dementsprechend die Gefahr der Steuerhinterziehung und des Steuermißbrauchs besteht. Darüber hinaus wird es durch diese Maßnahme ermöglicht, die Besteuerungsregelung für die private Nutzung von Fahrzeugen zu vereinfachen. Diese Beschränkung des Vorsteuerabzugs soll jedoch nicht für Ausgaben im Zusammenhang mit Fahrzeugen gelten, die Umlaufvermögen des Steuerpflichtigen darstellen. Darüber hinaus soll die pauschale Beschränkung des Vorsteuerabzugs nicht gelten, wenn ein Fahrzeug höchstens bis zu 5 % für private Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen gelten weiterhin die normalen Vorschriften über den Vorsteuerabzug in Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG. Deutschland wird ermächtigt, diese Ausnahmeregelungen ab dem 1. April 1999 während eines Zeitraums anzuwenden, der spätestens am 31. Dezember 2002 endet. Verfahren bei einem übermäßigen Defizit * Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit an. Mit dieser Verordnung soll die Verordnung (EG) Nr. 3605/93 dahin gehend geändert werden, daß in mehreren Definitionen auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft ("ESVG 95") Bezug genommen wird. AUSSENBEZIEHUNGEN BRJ/Serbien - Sanktionen Der Rat verabschiedete - einen Beschluß zur Ausdehnung und Aktualisierung der im Ratsbeschluß 1999/319 GASP enthaltenen Visumverbotsliste; - einen Gemeinsamen Standpunkt zur Aussetzung von Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 1999/318/GASP für einen Zeitraum von sechs Monaten sowie zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 1998/426/GASP. Der Rat ist wie erinnerlich am 14. Februar 2000 übereingekommen, an seinem politischen Grundkonzept festzuhalten, wonach durch die Verstärkung der Sanktionen, die gegen das Regime gerichtet sind, aber keine Bestrafung des serbischen Volkes darstellen sollen, auf Milosevic ein Höchstmaß an Druck auszuüben ist; zugleich bekräftigte er seine Unterstützung des demokratischen Prozesses in der BRJ. Die vom Rat angenommenen Rechtsakte bezwecken in diesem Zusammenhang folgendes: - Ausweitung des Geltungsbereichs des Visumverbots insbesondere in bezug auf die serbische Regierung, die Polizei- und Sicherheitskräfte sowie die Richter, die Medien auf der Grundlage des verfassungswidrigen Gesetzes über die Medien und die Unterrichtung der Öffentlichkeit verurteilt haben, sowie in bezug auf regimenahe Personen, die mit ihren Aktivitäten Präsident Milosevic unterstützen [die neue Liste wurde auf der Website des Rates unter http://ue.eu.int/Newsroom/latest news (Dok. 6025/00) veröffentlicht]; - Aussetzung des Flugverbots für einen Zeitraum von sechs Monaten im Lichte eines dringenden und einhelligen Aufrufs der demokratischen Opposition in der BRJ. Kosovo Der Rat nahm eine Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 1999/522/GASP betreffend die Schaffung der Strukturen der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) an. Damit wird die laufende Gemeinsame Aktion um weitere zwei Monate verlängert. Diese Verlängerung beinhaltet keine zusätzliche Finanzierung. Beziehungen zu Marokko Der Rat nahm einen Beschluß über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Änderungen der Anhänge 2, 3, 4 und 6 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zwischen der EU und Marokko an. Dieser Beschluß wurde aufgrund der seit der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und Marokko im Februar 1996 vergangenen Zeit und der seitdem eingetretenen Änderungen erforderlich. Die Änderungen führen zu einer Liberalisierung der Einfuhrzollregelung Marokkos für gewerbliche Waren mit Ursprung in der EU. Das Abkommen tritt am 1. März 2000 in Kraft. Kooperationsabkommen EG-ASEAN Der Rat ermächtigte die Kommission, die Erstreckung des EG/ASEAN-Kooperationsabkommens auf die Demokratische Volksrepublik Laos und das Königreich Kambodscha auszuhandeln, und nahm die hierfür erforderlichen Verhandlungsrichtlinien an. EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM Der Rat billigte im Namen der EU zwei Entwürfe für Beschlüsse des Gemeinsamen EWRAusschusses - zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens. Mit diesem Entwurf für einen Beschluß soll Anhang XX geändert und um den Besitzstand ergänzt werden, der mit der Entscheidung 94/774/EG zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft angenommen wurde. Der Gemeinsame EWR-Ausschuß sollte daher einen Beschluß über die Änderung des Anhangs XX des EWR-Abkommens fassen; - zur Änderung des Protokolls 31 (betreffend allgemeine und berufliche Bildung und Jugend) zu dem EWR-Abkommen. Nach diesem Beschlußentwurf sollen die Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend ausgeweitet, ein Kooperationsrahmen vorgesehen und die Einzelheiten für die volle Beteiligung der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten an den Gemeinschaftsprogrammen und -maßnahmen in diesem Bereich festgelegt werden. ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT AKP/EG Der Rat nahm einen Beschluß über den von der Gemeinschaft im AKP-EG-Botschafterausschuß einzunehmenden Standpunkt zu einem ersten Beschluß über die Übergangsmaßnahmen für den Zeitraum vom Tag des Ablaufs des Vierten AKP-EG-Abkommens bis zum 1.August 2000 an. Demzufolge wird sich der Standpunkt, den die Gemeinschaft im AKP-EG-Botschafterausschuß zum Erlaß von Übergangsmaßnahmen einnimmt, auf einen bereits von diesem Ausschuß gefaßten Beschluß stützen. Die Geltungsdauer des Vierten AKP-EG-Abkommens endet wie erinnerlich am 29. Februar 2000. Am 8. Juni 2000 soll in Suva ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten auf der einen und den AKP-Staaten auf der anderen Seite unterzeichnet werden. Daher empfiehlt es sich, als Übergangsmaßnahme die Geltungsdauer der meisten Bestimmungen des überarbeiteten Vierten AKP-EG-Abkommens bis zum 1. August 2000 zu verlängern und gleichzeitig ebenfalls als Übergangsmaßnahme die Handelsregelung des Partnerschaftsabkommens in Anwendung zu bringen. Ferner erzielte der Rat Einvernehmen darüber, dem Vorschlag der AKP-Staaten nachzukommen, Herrn Carl GREENIDGE mit Wirkung vom 1.März 2000 bis zum 31.August 2002 zum Direktor des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) zu ernennen. Es wird erwartet, daß der AKP-EG-Botschafterausschuß im Wege eines schriftlichen Verfahrens einen Beschluß zur Bestätigung dieser Ernennung faßt. Südafrika Der Rat legte einen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika fest. Die vorgeschlagene Verordnung soll wie erinnerlich der Gemeinschaft ermöglichen, finanziell und technisch mit Südafrika zusammenzuarbeiten, um die Politiken und Reformen der südafrikanischen Behörden im Rahmen eines politischen Dialogs und partnerschaftlicher Beziehungen zu unterstützen. SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG Nationale Militärsachverständige Der Rat nahm einen Beschluß über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit an. Der Rat hatte auf seiner Tagung am 14. Februar 2000 einen Grundsatzbeschluß über die Abordnung von Militärsachverständigen gefaßt. Der Beschluß enthält die Regelung, die während der Abordnung auf diese Sachverständigen Anwendung findet. Gemäß dem Beschluß müssen die Militärsachverständigen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU besitzen. Die Abordnung erfolgt für höchstens drei Jahre; in Ausnahmefällen kann sie um bis zu einem Jahr verlängert werden. Ihre Aufgabe besteht darin, das Militärische Interimsgremium und den Generalsekretär/Hohen Vertreter militärisch zu beraten. Sie führen unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und unter militärischer Leitung des Militärischen Interimsgremiums die Aufgaben aus, die ihnen im Rahmen eines zuvor festgelegten Arbeitsprogramms oder einer zuvor festgelegten Tätigkeitsbeschreibung übertragen werden. Für die Zahlung der Entgelte der abgeordneten Militärsachverständigen sind weiterhin die betreffenden Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Militärsachverständigen bleiben auch durch ihre nationalen Sozialversicherungs- und Gesundheitsfürsorgeregelungen gedeckt. Ferner enthält der Beschluß Bestimmungen über die Rechte und Pflichten und die Arbeitsbedingungen sowie über weitere administrative Regelungen, die die abgeordneten Militärsachverständigen betreffen. BINNENMARKT Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt betreffend eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") fest, wobei sich die belgische Delegation der Stimme enthielt. Der Gemeinsame Standpunkt wird im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags über die Mitentscheidung dem Europäischen Parlament für seine zweite Lesung zugeleitet. Der Richtlinienentwurf dient der Schaffung eines vereinfachten und gestrafften, kohärenten Rechtsrahmens für die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt. Sie stellt eine Weiterführung und Ergänzung zahlreicher anderer Initiativen (Mechanismus der gesetzgeberischen Transparenz, Schutz personenbezogener Daten, Rechtsschutz von zugangskontrollierten Diensten, elektronische Unterschriften) dar, die zusammengenommen die verbleibenden rechtlichen Hindernisse, die der on-line-Erbringung von Diensten im Wege stehen, ausräumen und so den Nutzen des elektronischen Geschäftsverkehrs für die Bürger und die Wirtschaft in der Europäischen Union maximieren werden. Sie gilt nicht für den Bereich der Besteuerung, der Verarbeitung personenbezogener Daten oder für Fragen betreffend Übereinkünfte oder Praktiken, die dem Kartellgesetz unterliegen. Es gibt keine generelle Ausnahme für Finanzdienstleistungen, die Mitgliedstaaten können jedoch über die Behandlung dieser Dienstleistungen von Fall zu Fall entscheiden. Der Entwurf der Richtlinie wird die Kohärenz des Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr in der Europäischen Union dadurch verbessern, daß i) die Anwendung der wichtigsten Grundsätze des Binnenmarkts (die Niederlassungsfreiheit von Diensteerbringern und der freie Dienstleistungsverkehr) auf Dienste der Informationsgesellschaft geklärt wird; das Grundprinzip ist, daß derartige Dienstleistungen überall in der EU angeboten werden können, wenn sie dem Recht des Ursprungslandes entsprechen (NB: die Richtlinie ist nur auf Diensteanbieter anzuwenden, die ihren Sitz innerhalb der EU haben und nicht auf diejenigen, deren Sitz außerhalb der EU liegt); ii) das geltende Gemeinschaftsrecht um eine zusätzliche Harmonisierung bestimmter rechtlicher Aspekte ergänzt wird, die mit derartigen Diensten zusammenhängen; darunter fallen insbesondere - kommerzielle Kommunikationen (Anzeigen, Direktmarketing usw.); der on-line-Abschluß von Verträgen; die Haftung von Vermittlern; die Durch- und Umsetzung des Rechtsrahmens. Mit diesen Maßnahmen sollen alle rechtlichen Hindernisse, die sich aus unterschiedlichen oder sich überschneidenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergeben, aus dem Weg geräumt werden; dies soll zusammen mit dem Besitzstand der Gemeinschaft den freien Verkehr von online-Diensten in der Gemeinschaft gewährleisten. Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie Da der Rat nicht alle vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderungen des Gemeinsamen Standpunkts zu diesem Richtlinienentwurf akzeptieren konnte, wurde im Einklang mit den Vertragsbestimmungen über das Mitentscheidungsverfahren (Artikel 251) der Vermittlungsausschuß einberufen. Richtlinie über den Zahlungsverzug Da der Rat nicht alle vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderungen des Gemeinsamen Standpunkts zu diesem Richtlinienentwurf akzeptieren konnte, wurde im Einklang mit den Vertragsbestimmungen über das Mitentscheidungsverfahren (Artikel 251) der Vermittlungsausschuß einberufen. Statistiken des Warenverkehrs Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Vereinfachung der Warennomenklatur fest. Das Ziel des Verordnungsentwurfs besteht darin, die statistische Anmeldung bezüglich des Handels zwischen den Mitgliedstaaten für die Auskunftspflichtigen zu vereinfachen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen. Regelungen der VN-Wirtschaftskommission für Europa Der Rat nahm fünf Beschlüsse über die Standpunkte an, die die Europäische Gemeinschaft zu den folgenden Entwürfen für Regelungen der VN-Wirtschaftskommission für Europa einnehmen wird: - Genehmigung der besonderen Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, deren Motor mit verflüssigten Gasen betrieben wird - Genehmigung von Kraftfahrzeug-Scheinwerfern mit Glühlampen für asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder für beides - Genehmigung von Kraftfahrzeug-Scheinwerfern mit Abblendlicht oder Fernlicht oder für beides - Genehmigung von spezifischen Bauteilen von Kraftfahrzeugen, die Druck-Erdgas (CNG) in ihrem Antriebssystem verwenden, sowie von Fahrzeugen im Hinblick auf den Einbau von spezifischen Bauteilen eines genehmigten Typs für die Verwendung von Druck-Erdgas (CNG) im Antriebssystem - einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Tankfahrzeugen der Klassen N und O hinsichtlich der Überrollstabilität. Glühlampen für symmetrisches UMWELT Freiwillige Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Überprüfung der EMAS-Verordnung) * Der Rat legte im Anschluß an die auf der Tagung des Rates (Umwelt) am 24./25. Juni 1999 erzielte politische Einigung und die rechtliche und sprachliche Überarbeitung des Textes und des neuen Zeichens förmlich seinen Gemeinsamen Standpunkt betreffend die Überprüfung der EMASVerordnung fest; darin ist die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung vorgesehen. Der Gemeinsame Standpunkt wird nun zwecks zweiter Lesung im Einklang mit dem Mitentscheidungsverfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet (siehe auch Mitteilung an die Presse; Dok. Nr. 9406/99 Presse 203). Mit EMAS wird der Wirtschaft ein Instrument zur Durchführung guter Umweltpraktiken an die Hand gegeben. Die Zielsetzung ist dabei, den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern, die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften zu belegen und der Öffentlichkeit das im Umweltschutz Erreichte zu vermitteln. Ziel dieser Überarbeitung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung auf alle Organisationen mit bedeutender umweltpolitischer Wirksamkeit, die Erweitung der Möglichkeiten von EMAS und die Rationalisierung des Verhältnisses zwischen EMAS und den internationalen Normen im Bereich des Umweltmanagements. Ferner stellt der Vorschlag darauf ab, daß die Beteiligung an EMAS für die Wirtschaft mehr Profil erhält und die Durchführung von EMAS in allen Mitgliedstaaten konsequenter gestaltet wird. TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten Der Rat billigte die Antworten auf die Zweitanträge auf Zugang zu Dokumenten von - Herrn Tony BUNYAN (Gegenstimme der schwedischen Delegation) Herrn Steve PEERS (Gegenstimmen der dänischen und der schwedischen Delegation) Herrn Roland LOUSKI (Gegenstimmen der dänischen, der finnischen und der schwedischen Delegation). ERNENNUNGEN Wirtschafts- und Sozialausschuß Der Rat nahm einen Beschluß zur Ernennung von Frau M. BULK zum Mitglied des Wirtschaftsund Sozialausschusses als Nachfolgerin von Frau Jeannette van der HOOFT für deren verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20.September 2002, an.