information - Rudi Anschober

Werbung
INFORMATION
zur Pressekonferenz
mit
Landesrat Rudi Anschober
Rudolf Schwaiger,
Lebensmittelaufsicht OÖ
6. Mai 2015
zum Thema
Die nächsten Schritte zur Gentechnik-Freiheit
Rückfragen-Kontakt:
Mag. a Tina Schmoranz (+43 732) 77 20-12083 oder (+43 664) 600 72-12083
LR Rudi Anschober
Seite 1
Die nächsten Schritte zur Gentechnik-Freiheit
Nach
jahrelangem
Ringen
und
der
Forderung
nach
mehr
Selbstbestimmung der Länder beim Anbau von GVO-Pflanzen wurde Mitte
Jänner 2015 mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments eine
Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie finalisiert. Das ist die rechtliche
Voraussetzung für das Umsetzen eines Selbstbestimmungsrechts der
Regionen, die Ermöglichung regionaler GVO-Verbote. Ein großer Erfolg
Oberösterreichs, das dieses Selbstbestimmungsrecht in einem elfjährigen
Engagement durchgesetzt und damit die EU in einem Kernbereich
verändert hat.
Bei der gemeinsamen Konferenz „GMO free Europe“ des von OÖ
gegründeten Netzwerks der Regionen und der GVO-NGOs wird es von 7.
bis 9. Mai in Berlin u.a. um die Umsetzung der Richtlinie in den
Mitgliedstaaten gehen. Vor allem aber sollen erstmals die Kräfte
gebündelt werden für die nächsten notwendigen Schritte zur GVOFreiheit.
Die nächsten Schritte am Weg zur Gentechnik-Freiheit: eine europaweit
einheitliche Positiv-Kennzeichnung für GVO-freie Lebensmittel sowie ein
schrittweiser Ausstieg auch aus GVO-Futtermitteln.
Aktuell oberstes Gebot: eine Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht
beim GVO-Anbau oder für die europäischen Lebensmittelstandards und
Kennzeichnungen durch TTIP verhindern!
Erfolg aus OÖ: GVO-Selbstbestimmungsrecht auf EU-Ebene durchgesetzt
LR Anschober: „Vor über 11 Jahren haben wir von Oberösterreich aus
durch
die
Gründung
einer
Allianz
Pressekonferenz 6. Mai 2015
der
Regionen
für
ein
LR Rudi Anschober
Seite 2
Selbstbestimmungsrecht bei GVO den politischen Prozess zur Lösung
beim Anbau in Gang gesetzt. Davor gab es ein klares Nein der EU und
des EuGH zu einem Selbstbestimmungsrecht. Für Oberösterreich und
viele weitere Regionen mit einer klaren Haltung gegen GVO ist dies der
entscheidende Schritt zu Rechtssicherheit und langfristiger GVO-Freiheit!“
Die Allianz hat bereits 63 Regionen, verbindet damit rund 187 Mio.
Bürger/innen, also knapp 37 Prozent der EU-Bevölkerung. Und als 64.
Region hat sich Bremen aktuell für das Netzwerk entschieden.
Anschober: „Gemeinsam haben wir es geschafft, die EU von unten zu
verändern und haben ein Selbstbestimmungsrecht errungen, das uns
auch zukünftig GVO-freie Felder garantieren wird! Jetzt wollen wir die
Kräfte bündeln, um bestmögliche nationale und regionale Umsetzungen
des Selbstbestimmungsrechtes, eine verbesserte Kennzeichnung, einen
schrittweisen GVO-Ausstieg auch bei Futtermitteln zu erreichen und zu
verhindern, dass TTIP Anti-GVO-Regelungen gefährdet."
Rasche nationale Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts gefordert
Zur Umsetzung des „Opt-out“ sind nun die Mitgliedstaaten gefordert,
entsprechende nationale Regelungen zu erlassen bzw. anzupassen. In
Österreich
haben
sowohl
Landwirtschaftsministerium
das
Gesundheits-
bereits
als
auch
das
Gesetzesnovellierungen
vorgeschlagen, die in Abstimmung mit den für den Anbau zuständigen
Bundesländern nun zu finalisieren sind.
Auch die Konferenz „GMO FREE EUROPE“ in Berlin vom 7.-9. Mai 2015
widmet sich dem Thema der nationalen Umsetzung des Opt-Out. Die
Vertreter/innen des Netzwerks der europäischen GVO-freien Regionen
sowie der NGOs in Europa treffen hier zusammen. Einheitliche Lösungen
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 3
von Mitgliedstaaten oder doch regionale Lösungen stehen zur Diskussion.
Oberstes Ziel ist, dass kein „Fleckerlteppich“ an unterschiedlichen
Regelungen entsteht.
Am 22. April 2015 hat die EU-Kommission einen weiteren Vorschlag
vorgelegt, wonach einzelne Mitgliedstaaten in Zukunft die Möglichkeit
haben sollen, auch den Einsatz von GVO in Lebensmitteln oder Tierfutter
zu untersagen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr eng
gefasst. EU-Parlament und Rat sind als nächstes am Zug, diesen
Vorschlag
zu
beraten.
Umwelt-Landesrat
Anschober
würde
eine
europaweit einheitliche Regelung bevorzugen. Zumindest sind jedoch
vergleichbare Regelungen wie beim Saatgut erforderlich.
Die Entwicklung des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen in Europa
In der EU ist aktuell nur eine gentechnisch veränderte Pflanze zum
kommerziellen Anbau zugelassen, und zwar seit 1998 der gentechnisch
veränderte Mais MON810. In zahlreichen EU-Ländern wie Österreich,
Deutschland, Frankreich, Polen, Ungarn, Bulgarien, Griechenland und
Luxemburg ist der Anbau dennoch verboten. So beschränkt sich der
Anbau insbesondere auf Spanien und Portugal, kleinere Flächen sind
weiters in Tschechien, Slowakei und Rumänien zu nennen.
Für 2014 wurden lt. offiziellen Regierungsangaben, die „Friends of the
Earth Europe“ zusammengestellt hat, folgende Anbauflächen. Die GVOIndustrie hat ihr Ziel einer flächenhaften GVO-Ausbringung in Europa nicht
geschafft und verliert immer mehr an Boden:
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 4
Mais MON810 – Anbau in ha
Spanien
Portugal
Tschechische Republik
Slowakische Republik
Rumänien
GESAMT
2013
136.962
8.171
2.560
100
835
148.628
2014
131.537
8.542
1.754
411
771
143.015
Quelle: Informationsdienst Gentechnik
Die
Zulassung
für
den
Anbau
ist
auf
EU-Ebene
in
der
sog.
Freisetzungsrichtlinie (RL 2001/18/EG) geregelt. Als Grundlage ist eine
wissenschaftliche
Sicherheitsbewertung
notwendig,
wobei
die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wichtige
Rolle spielt. Eine Reform der EFSA ist ebenfalls eine wichtige Forderung
der Allianz.
GVO-Kennzeichnung bei Lebensmitteln: Prozesskennzeichnung
Das erneuerte System der Gentechnik-Kennzeichnung ist mit 18. April
2004 in Kraft getreten und gilt seitdem im ganzen EU-Raum für alle GVLebens-
und
Futtermittel.
Kennzeichnungspraxis
bildet
Die
Basis
die
der
Zulassungs-
Europäische
und
Verordnung
(EG) 1829/2003.
Die Kennzeichnung soll es den Konsument/innen ermöglichen, zwischen
gentechnisch veränderten und konventionellen bzw. biologisch erzeugten
Produkten frei wählen zu können.
Im Detail müssen alle Lebens- und Futtermittel, bei denen zumindest ein
Bestandteil aus einem gentechnisch veränderten Produkt stammt, mit
einem bestimmten Wortlaut gekennzeichnet werden - „enthält genetisch
veränderte Organismen“ bzw. "aus Mais (bzw. Soja, Raps oder andere
Kulturart), genetisch verändert".
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 5
Dies gilt für:
-
Produkte, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, wie Mais
oder Sojaschrot;
-
Produkte, die aus GVO hergestellt wurden, selbst aber keine
nachweisbaren GVO mehr beinhalten, wie z.B. Maiskeimöl oder
Lecithin aus gentechnisch verändertem Soja.
Beispielsweise ist die GVO-Freiheit beim Einsatz von Sojalecithin mit
Zertifikaten zu belegen. Bei Kontrollen der Oö. Lebensmittelaufsicht wird
darauf geachtet, dass diese Zertifikate vorgelegt werden und dies klar
rückverfolgbar ist. Wird ein anderes Sojalecithin verwendet, ist der GVOHinweis in der Kennzeichnung zu machen.
Schwerpunktaktionen zu gentechnisch veränderten Organismen
Aus dem Lebensmittelsicherheitsbericht des Gesundheitsministeriums
2013: „2013 wurden im Rahmen der amtlichen Kontrolle 276 Proben,
darunter
246
Proben
Mais,
Soja,
Reis
und
Papaya
in
vier
Schwerpunktaktionen, auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
untersucht. Durch Screeningverfahren bzw. spezifische Untersuchungen
auf einzelne Events wurden sowohl in Österreich produzierte als auch
importierte Produkte geprüft.
Zwei Proben (0,7 %) getrocknete Papaya mussten wegen des
Nachweises von nicht zugelassenen GVO beanstandet werden. In 10
Proben (3,6 %) waren Spuren an GVO vorhanden. Deren Gehalt lag
entweder unter der Grenze für eine Deklarationspflicht oder er war so
gering, dass eine Quantifizierung nicht möglich war.“
Bei den oö. Proben gab es keine Beanstandungen.
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 6
Trotzdem finden sich österreichweit aber immer wieder Hinweise auf GVO
im Spurenbereich unter der Nachweisgrenze.
Handlungsbedarf: Erweiterung der Kennzeichnungspflicht & schrittweise GVOFreiheit auch bei Futtermitteln
Seit 2004 ist die EU-Kennzeichnungs-Verordnung für gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel zwar in Kraft, nach wie vor weist sie
aber große Lücken auf: Lebensmittel von Tieren, z.B. Fleisch, Eier,
Milchprodukte, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert
wurden, müssen nach wie vor nicht gekennzeichnet werden, obwohl der
Großteil der GVO-Produkte, wie Soja oder Mais, in Futtermitteln
verwendet wird.
Viele Regionen planen derzeit eine klare Kennzeichnung - Deutschlands
Bundesregierung hat die Forderung nach Einführung einer EU-weiten
Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten
Pflanzen
gefüttert
wurden,
im
Koalitionsvertrag
festgeschrieben.
Slowenien hat ein GVO-frei-Label beschlossen.
Bei der Konferenz „GMO free Europe“ von Donnerstag bis Freitag wird
unter
Regionsvertreter/innen
und
NGOs
auch
die
Frage
der
Kennzeichnung europaweit als zentraler Punkt behandelt. Ziel ist, die
Kennzeichnung weiter zu verbessern durch europaweit einheitliche
Regelungen. Seit Jahren fordert die Allianz eine europaweit einheitliche
Einführung eines "GVO-frei"-Labels.
LR Anschober: „Als ersten Schritt müssen wir eine europaweite PositivKennzeichnung durch ein „GVO-frei“-Label bei tierischen Produkten
erreichen, wie es in Österreich schon existiert und sich durch externe
Kontrollstellen
auszeichnet.
Auch
bei
Bio-Lebensmitteln
Pressekonferenz 6. Mai 2015
sind
die
LR Rudi Anschober
Seite 7
Konsument/innen natürlich auf der sicheren Seite. Längerfristig muss aber
unser Ziel sein, dass wir gentechnisch veränderte Organismen auch in
Futtermitteln verbannen – hier kann Oberösterreich als Speerspitze
abermals ein Zeichen setzen.“
Tipps für Konsument/innen
In Österreich hat der Ruf der Konsument/innen nach GVO-freien
Lebensmitteln, z.B. im Zuge des Gentechnik-Volksbegehrens 1997, dazu
geführt, dass sich praktisch alle Handelsunternehmen gegen eine Listung
kennzeichnungspflichtiger Produkte ausgesprochen haben.
Wirkliche Sicherheit auf Gentechnik-Freiheit geben natürliche jene
Lebensmittel, die nach strengen Kriterien hergestellt und kontrolliert
werden: Bio-Produkte einerseits, andererseits auch Lebensmittel mit
dem grünen Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ – dies
bedeutet, dass die Lebensmittel während der gesamten Produktion (vom
Feld über die Fütterung bis zur Verpackung) nicht mit Gentechnik in
Berührung gekommen sind.
Rund 2.300 Lebensmittel sind aktuell mit dem Qualitätszeichen ausgelobt,
zu finden unter www.gentechnikfrei.at.
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 8
Appell: Keine Rückschlage bei GVO-Selbstbestimmung durch TTIP & Co
Hinsichtlich der Verhandlungen zu Freihandelsabkommen wie TTIP oder
CETA
besteht
nach
aktuellem
Stand
die
Gefahr,
dass
die
Klagemöglichkeit von Konzernen gegen Staaten bei einem Opt-Out
aufgrund eines Wettbewerbsnachteils gewährt wird – andererseits sind
auch Abschwächungen bei europäischen Lebensmittel-Standards zu
befürchten.
1. Gefahr Schiedsgerichte
Beispiel: Eli Lily vs. Kanada: Pharmakonzern versucht kanadische
Gesetze zu ändern (aktuell noch keine Entscheidung)
Es handelt sich um die Klage des amerikanischen Pharmariesen Eli Lilly
gegen
Kanada.
Dazu
wurde
das
nordamerikanische
Freihandelsabkommen (NAFTA) bemüht, in dem in Kapitel 11 ein
Investitionsschutz verankert ist.
Der Konzern forderte 500 Mio. Dollar vom kanadischen Staat, da Gerichte
des Landes Patente der Medikamente Straterra (gegen ADHS) und
Zyprexa (gegen Schizophrenie) für ungültig erklärt hatten. Dies geschah,
weil der im Patent versprochene Nutzen nicht nachgewiesen wurde.
Insbesondere die wissenschaftliche Aussagekraft der durchgeführten
Studien wurde angezweifelt, nachdem Klage von einem konkurrierenden
Generikahersteller eingereicht wurde. Nach kanadischem Recht muss für
die Erteilung eines Patentes jedoch dieser versprochene Nutzen
vorhanden sein. Nach Meinung des Konzerns stellt das kanadische
Gesetz unvernünftig hohe Anforderungen an die wissenschaftlichen
Studien. Die Regelung sei diskriminierend, willkürlich und auffallend
subjektiv. Beobachter dieses Falls gehen davon aus, dass das Hauptziel
von Eli Lilly nicht das Erlangen der Entschädigungssumme ist, sondern
eine Änderung der kanadischen Gesetze.
Pressekonferenz 6. Mai 2015
LR Rudi Anschober
Seite 9
2. Gefahr: Abschwächung der Lebensmittel-Standards in Europa
Im Auftrag der Fraktion Bündnis90/ Grüne im Deutschen Bundestag hat
„Testbiotech“, ein Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der
Biotechnologie, die Studie „Freihandel – Einfallstor für die AgroGentechnik. Auswirkungen von CETA und TTIP auf die EU-Regelungen
im Bereich der Landwirtschaft – eine kritische Begutachtung“ durchgeführt.
Nach dem Beschluss zu CETA durch die EU (und eventuell später zu
TTIP)
sind,
so
die
Studienautoren,
Änderungen
bei
den
Zulassungsverfahren zu erwarten. Zum einen ist davon auszugehen, dass
das Vorsorgeprinzip immer stärker in den Hintergrund gedrängt wird.
Zudem ist es auch fraglich, ob in Zukunft überhaupt noch alle
gentechnischen Verfahren durch Zulassungsverfahren erfasst werden.
So besteht u. a. die Gefahr, dass die nach jahrelangen politischen
Auseinandersetzungen
gesetzten
Standards
der
EU
durch
diese
Änderung der „Spielregeln“ außer Kraft gesetzt werden.
Die Schlussfolgerung für die Autoren: Bei den TTIP-Verhandlungen sollten
sensible Bereiche wie Umwelt- und Verbraucherschutz im Bereich der
Lebensmittelerzeugung vollständig ausgenommen werden. Gelingt es
nicht, das Verhandlungsmandat entsprechend zu präzisieren und auch die
Verhandlungen entsprechend zu führen, sei eine Verschlechterung des
Status Quo nur über einen Abbruch der Gespräche zu verhindern.
LR
Anschober:
Teilnehmer/innen
„Bei
ein
der
GVO-Konferenz
Positionspapier
in
Berlin
diskutieren,
in
werden
die
dem
das
Vorsorgeprinzip der EU als zentrales Prinzip und als unantastbar definiert
wird – hierbei darf es keine Zugeständnisse durch Freihandelsabkommen
geben!“
Pressekonferenz 6. Mai 2015
Herunterladen