BETRIEBSANWEISUNG Salzsäure gem. GefStoffV Institut: Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 633_1 Gefahrstoffbezeichnung Salzsäure Form: Farbe: flüssig farblos bis gelblich Geruch: stechend Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Verursacht Verätzungen. Reizt die Atmungsorgane. Gefahren für die Umwelt --- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Vor Pausen gegebenenfalls die Arbeitskleidung wechseln. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsraum: Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 1 einrichten. Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen. Apparaturen: Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Bei Konzentrationen > 25% nur geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Außer Kupfer und den Edelmetallen fast alle Metalle, einschließlich der meisten Edelstähle, ungeeignet. Hinweise zum sicheren Umgang: An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Säurebeständige Hilfsgeräte verwenden. Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte säurebeständig sein. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung: Kombinationsfilter E-P2 oder E-P3 mit gelb- weißer Kennfarbe. Augenschutz: Korbbrille; ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet: Schutzschirm; können augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske; können augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske Handschutz: Nachfolgende Daten gelten für 10 % ige und 20 % ige Salzsäure-Lösungen: Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden), Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) Nachfolgende Daten gelten für Salzsäure 32% : Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden) bei Dauerkontakt nicht länger als 4 Stunden tragen (Durchbruchzeit >= Erstelldatum: 11.11.2009 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 4 Stunden) Nachfolgende Daten gelten für Salzsäure 37% : Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden) bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden tragen (Durchbruchzeit >= 2 Stunden) Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gefährdeten Bereich räumen. Mit Universalbinder (Absorptionsmittel und Neutralisationsmittel für verschüttete Säuren) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum gründlich lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen großer Mengen des Stoffes müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung und Berstgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben. Entstehende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte entstehen: Chlorwasserstoff. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Danach möglichst sofortiger Transport zum Augenarzt. Haut: Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Nach großflächiger Benetzung möglichst sofort (Schwall-) Dusche benutzen. Dabei Inhalation von Säurenebeln meiden! Zwischenzeitlich Arzt zum Unfallort rufen. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position einnehmen lassen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Bei Herzstillstand sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. In jedem Fall zwischenzeitlich Notarzt rufen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Reichlich Wasser trinken lassen. Wenn schnell verfügbar auch Milch trinken lassen. Keine Neutralisationsversuche mit Laugen, keine Aktivkohle! Erbrechen nicht anregen. Notarzt rufen. Sachgerechte Entsorgung Sammlung Rückstände vorsichtig in einen großen Wasserüberschuss einrühren. Anschließend wird mit Natronlauge neutralisiert; pH-Wert kontrollieren. In Sammelbehälter für Salzlösungen geben. In diesem Gefäß ist ein pHWert von 6-8 einzustellen. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 11.11.2009 von A. Mühlfried Seite 2 von 2