G 633 1 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Salzsäure
gem. GefStoffV
Institut:
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 633_1
Gefahrstoffbezeichnung
Salzsäure
Form:
Farbe:
flüssig
farblos bis gelblich
Geruch:
stechend
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Verursacht Verätzungen. Reizt die Atmungsorgane.
Gefahren für die Umwelt
---
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden.
Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Berührung mit der
Kleidung vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Vor Pausen
gegebenenfalls die Arbeitskleidung wechseln. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und
Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der
Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsraum:
Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 1 einrichten. Säurebeständigen Fußboden
vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrausen vorsehen.
Apparaturen:
Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Bei Konzentrationen > 25% nur geschlossene Apparaturen
verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos
abzusaugen. Ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Außer
Kupfer und den Edelmetallen fast alle Metalle, einschließlich der meisten Edelstähle, ungeeignet.
Hinweise zum sicheren Umgang:
An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten
erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende
Anlagen mit Absaugung einsetzen. Säurebeständige Hilfsgeräte verwenden. Elektroinstallation wegen
erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten
Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte säurebeständig sein.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung:
Kombinationsfilter E-P2 oder E-P3 mit gelb- weißer Kennfarbe.
Augenschutz: Korbbrille; ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet: Schutzschirm; können
augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske; können augenschädigende
Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske
Handschutz: Nachfolgende Daten gelten für 10 % ige und 20 % ige Salzsäure-Lösungen:
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte
verwenden), Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm),
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5
mm)
Nachfolgende Daten gelten für Salzsäure 32% :
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie
Produkte verwenden) bei Dauerkontakt nicht länger als 4 Stunden tragen (Durchbruchzeit >=
Erstelldatum: 11.11.2009 von A. Mühlfried
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4 Stunden)
Nachfolgende Daten gelten für Salzsäure 37% :
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Polychloropren - CR (0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm), Butylkautschuk Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm), Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Handschuhe aus Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie
Produkte verwenden) bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden tragen (Durchbruchzeit >=
2 Stunden)
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige
Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf
Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Mit Universalbinder (Absorptionsmittel und Neutralisationsmittel für
verschüttete Säuren) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung
zuführen. Anschließend Raum gründlich lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Bei Eindringen großer Mengen des Stoffes müssen die
zuständigen Behörden verständigt werden.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Stoff selbst brennt nicht. Bei Einbeziehung in Umgebungsbrand
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone
bringen. Drucksteigerung und Berstgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf windzugewandter
Seite bleiben. Entstehende Dämpfe mit Wasser niederschlagen.
Achtung! Bei Einbeziehung in einen Brand können gefährliche Dämpfe/ Zersetzungsprodukte entstehen:
Chlorwasserstoff. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten
Lidern spülen. Danach möglichst sofortiger Transport zum Augenarzt.
Haut: Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Nach großflächiger Benetzung möglichst sofort (Schwall-) Dusche benutzen. Dabei Inhalation von
Säurenebeln meiden! Zwischenzeitlich Arzt zum Unfallort rufen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt
tief einatmen lassen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren und halbsitzende Position einnehmen lassen.
Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Bei Herzstillstand sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung
durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat
Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. In jedem Fall zwischenzeitlich Notarzt rufen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Reichlich Wasser trinken lassen. Wenn
schnell verfügbar auch Milch trinken lassen. Keine Neutralisationsversuche mit Laugen, keine
Aktivkohle! Erbrechen nicht anregen. Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
Rückstände vorsichtig in einen großen Wasserüberschuss einrühren. Anschließend wird mit Natronlauge
neutralisiert; pH-Wert kontrollieren. In Sammelbehälter für Salzlösungen geben. In diesem Gefäß ist ein pHWert von 6-8 einzustellen. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes
zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R- und S-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum
Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 11.11.2009 von A. Mühlfried
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