G 286 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Phenol
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 286_2
Gefahrstoffbezeichnung
Phenol
Form:
Farbe:
kristallin
farblos
Geruch:
durchdringend
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H331: Giftig bei Einatmen.
H301: Giftig bei Verschlucken.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Signalwort:
Gefahr
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschütten
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt und Staubentwicklung vermeiden. Einatmen von Stäuben
vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte
Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine
Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen, insbesondere bei
erhöhter Temperatur. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen.
An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten
erforderlich sind. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Nur geschlossene Apparaturen
verwenden. Entleerung der Apparatur erst nach Erkalten des Inhaltes. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu
verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf.
Abluftreinigung vorsehen. Gefäße nicht offen stehen lassen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst
dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Kupfer, Blei, Aluminium, Gummi und Zink sind als
Werkstoffe ungeeignet. Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Elektroinstallation
wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen.
Bereiche, in denen der Stoff über seinen Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als feuergefährdet.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten
Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte lösemittelbeständig sein.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung:
Kombinationsfilter A-P2 oder A-P3 mit braun- weißer Kennfarbe
Augenschutz: Korbbrille; ist auch das Gesicht gefährdet: zusätzlicher Schutzschirm
Handschutz: - Nachfolgende Daten gelten für 85% ige wässrige Lösung:
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Handschuhe aus Polychloropren - CR (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 4
Stunden tragen.
Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 1
Stunde tragen.
- Nachfolgende Daten gelten für 10% ige wässrige Lösung:
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Handschuhe aus Polychloropren - CR (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 4
Stunden tragen.
Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm) bei Dauerkontakt nicht länger als 2
Stunden tragen.
Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried
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Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige
Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf
Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mechanisch
aufnehmen, bzw. wässrige Lösungen des Stoffes mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand)
aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Ggf.
Staubentwicklung vermeiden. Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden
reinigen.
Eindringen in Gewässer, Kanalisation, Erdreich vermeiden. Beim Eindringen größerer Stoffmengen müssen
die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO2. Größeren Brand mit
alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone
bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf
windzugewandter Seite bleiben.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen. Umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Schnellstmöglich gründlich Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem
Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Erblindungsgefahr! Transport zum Augenarzt veranlassen.
Haut: Schnelle Dekontamination der Haut ist vordringlich, um lokale und systemische Schädigungen zu
begrenzen. Betroffene Hautpartien sofort unter fließendem, lauwarmem Wasser spülen. Sobald
verfügbar, die Haut sofort mit einem Gemisch aus Polyethylenglykol 300/Ethanol 2:1 oder
Polyethylenglykol 400 (z.B. Lutrol) abspülen/ abwaschen (dabei Einreiben des Phenols in die Haut
vermeiden). Mit Wasser nachspülen. In jedem Fall für ärztliche Behandlung sorgen. Sind größere
Hautareale betroffen, sofort Arzt zum Unfallort rufen.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Frühstmöglich ein
Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche Behandlung
sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Viel Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht
anregen. Notarzt rufen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für giftige entzündliche Verbindungen geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der
systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen
zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten
Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 11.10.2012 von A. Mühlfried
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