DOC - Europa

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C/01/241
9930/01 (Presse 241)
(OR. en)
2360. Tagung des Rates
- LANDWIRTSCHAFT am 19. Juni 2001 in Luxemburg
Präsidentin:
Frau Margareta WINBERG
Ministerin für Landwirtschaft des Königreichs
Schweden
Internet: http://ue.eu.int/Newsroom
E-mail: [email protected]
9930/01 (Presse 241 - G)
1
DE
INHALT
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4
ERÖRTERTE PUNKTE
BSE ...................................................................................................................................................... 5
TIERISCHE NEBENPRODUKTE...................................................................................................... 5
SCHUTZ VON SCHWEINEN ............................................................................................................ 6
SCHUTZ VON TIEREN BEIM TRANSPORT - ENTSCHLIESSUNG DES RATES* ................... 7
KLASSISCHE SCHWEINEPEST ...................................................................................................... 9
FUTTERMITTEL - AMTLICHE KONTROLLEN .......................................................................... 10
UNERWÜNSCHTE STOFFE ........................................................................................................... 10
VEREINFACHUNG .......................................................................................................................... 11

GEMEINSCHAFTSREGELN FÜR DIREKTZAHLUNGEN ................................................ 11

INFORMATIONEN ÜBER LAUFENDE ARBEITEN ZUR VEREINFACHUNG .............. 11
OLIVENÖL ....................................................................................................................................... 12
OBST UND GEMÜSE ...................................................................................................................... 12
RINDFLEISCH .................................................................................................................................. 12
HOPFEN ............................................................................................................................................ 13
ÖKOLOGISCH ERZEUGTE LEBENSMITTEL UND ÖKOLOGISCHER LANDBAU SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES ...................................................................................... 13
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 14

RÜCKSTÄNDE VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN .................................... 14

BSE-TESTS .............................................................................................................................. 14

MAUL- UND KLAUENSEUCHE .......................................................................................... 15

TIERTRANSPORTE................................................................................................................ 15

CODEX ALIMENTARIUS ..................................................................................................... 15

ZUCKER-EINFUHRREGELUNGEN ..................................................................................... 16
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2
DE
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT ............................................................................................................................ I

Zuckersektor - Gemeinsame Marktorganisation*..................................................................................................... I

Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Gemeinsame Marktorganisation ............................................... I

Destillation bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors* ........................................................................................... I

Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Schlussfolgerungen des Rates ......... I
FISCHEREI ......................................................................................................................................... II

Abkommen mit den Komoren .................................................................................................................................II

Verhandlungen mit den AKP-Ländern über Thunfisch ...........................................................................................II
AUSSENBEZIEHUNGEN .................................................................................................................. III

Beziehungen zu Ägypten ....................................................................................................................................... III
_________________
Für weitere Auskünfte: 285.84.15 oder 285.74.59
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3
DE
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Herr Jaak GABRIËLS
Dänemark:
Frau Ritt BJERREGAARD
Herr Poul OTTOSEN
Minister der Landwirtschaft und des Mittelstands
Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei
Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Fischerei
Deutschland:
Frau Renate KÜNAST
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Staatssekretär, Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Herr Martin WILLE
Griechenland:
Herr Georgios ANOMERITIS
Minister für Landwirtschaft
Spanien:
Herr Miguel ARIAS CAÑETE
Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Frankreich:
Herr Jean GLAVANY
Minister für Landwirtschaft und Fischerei
Irland:
Herr Joe WALSH
Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Entwicklung des
ländlichen Raums
Italien:
Herr Gianni ALEMANNO
Minister für Agrar- und Forstpolitik
Luxemburg:
Herr Fernand BODEN
Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung
Niederlande:
Herr Laurens-Jan BRINKHORST
Minister für Landwirtschaft, Landschaftspflege und Fischerei
Österreich:
Herr Wilhelm MOLTERER
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Portugal:
Herr Luis CAPOULAS SANTOS
Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei
Finnland:
Herr Kalevi HEMILÄ
Minister für Landwirtschaft und Forsten
Schweden:
Frau Margareta WINBERG
Ministerin für Landwirtschaft
Vereinigtes Königreich:
Frau Margaret BECKETT
Ministerin für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des
ländlichen Raums
*
*
*
Kommission:
Herr David BYRNE
Herr Franz FISCHLER
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Mitglied
Mitglied
4
DE
BSE
Der Rat hörte ein Exposé des Mitglieds der Kommission BYRNE zum derzeitigen Stand bei BSE
und hatte eine Aussprache über die Verlängerung des Verbots der Verwendung von tierischem
Eiweiß in Tierfutter.
Der Rat stellte fest, dass weder für noch gegen den Kommissionsvorschlag 1 eine qualifizierte
Mehrheit erreicht war und dass er nicht beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Frage
zurückzukommen. Die Kommission kann daher die Verordnung zur Verlängerung des derzeitigen
Verbots über den 30. Juni 2001 hinaus erlassen.
TIERISCHE NEBENPRODUKTE
Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit (gegen die Stimmen der deutschen und der österreichischen Delegation) Einvernehmen über eine Verordnung mit Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und eine Richtlinie zur Änderung der
Richtlinien des Rates 90/425/EWG und 92/118/EWG betreffend Hygienevorschriften für tierische
Nebenprodukte.
Dieses Einvernehmen wurde auf der Grundlage eines Kompromisspakets des Vorsitzes erzielt, das
von der Kommission unterstützt wurde. Das Kompromisspaket schließt auch sämtliche Abänderungen ein, die das Europäische Parlament in erster Lesung vorgeschlagen hat.
Der Rat beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Texte als Gemeinsame Standpunkte
fertig zu stellen und eine Begründung des Rates auszuarbeiten, damit diese auf einer späteren
Tagung (als A-Punkt) ohne Aussprache angenommen werden können. Der Rat wird dann dem
Europäischen Parlament seine Gemeinsamen Standpunkte zur zweiten Lesung übermitteln. Der
Vorsitz äußerte angesichts der Tatsache, dass die Standpunkte der drei Organe (Parlament, Rat,
Kommission) nicht stark von einander abweichen, die Hoffnung, dass die Texte bald angenommen
werden können.
1
Entwurf einer Verordnung mit Maßnahmen für den Übergang auf die Verordnung (EG) Nr.
999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung,
Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien und zur
Änderung der Anhänge VII und XI dieser Verordnung
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5
DE
Mit der Verordnung werden die geltenden Rechtsvorschriften in zweckmäßiger Weise dahin gehend
geändert, dass viele bestehende Vorschriften verschärft werden und so ein besserer Schutz für die
Gesundheit von Mensch und Tier geschaffen wird. Außerdem wird in einigen Bereichen mehr
Flexibilität eingeräumt, damit die Regelung an technische Entwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden kann. Diese Änderungen beziehen sich nicht nur auf Tierfutter. Die Verordnung wird den einzigen Rechtsrahmen für die Beseitigung und Verwendung von
allen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten bilden.
SCHUTZ VON SCHWEINEN
Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit (gegen die Stimme der spanischen Delegation und bei
Enthaltung der portugiesischen Delegation) Einvernehmen über einen von der Kommission unterstützten Text zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz
von Schweinen. Die Richtlinie bezweckt insbesondere:

ein Verbot der Verwendung von Einzelbuchten für tragende Sauen und Jungsauen sowie der
Anbindehaltung;

mehr Lebensraum für Sauen und Jungsauen;

ständigen Zugang für Sauen und Jungsauen zu Wühlmaterial;

eine bessere Schulung und Aufklärung von Schweinezüchtern und in Zuchtbetrieben arbeitenden Personen in Tierschutzfragen;

die Forderung nach einer neuen wissenschaftlichen Stellungnahme zu bestimmten Aspekten
der Schweinehaltung.
Der Rat erklärte, dass er die Richtlinie auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich anzunehmen
beabsichtigt.
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6
DE
SCHUTZ VON TIEREN BEIM TRANSPORT - ENTSCHLIESSUNG DES RATES*
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
in Erwägung nachstehender Gründe:

In der der Schlussakte des Vertrags über die Europäische Union beigefügten Erklärung Nr. 24
werden die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten ersucht, bei der Ausarbeitung und
Durchführung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften insbesondere im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Der Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG des Rates zur
Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport gesammelt
wurden, hat Mängel bei der Anwendung der Bestimmungen der genannten Richtlinie aufgezeigt; dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Fahrtzeiten und der Ladedichten
sowie um die unzureichende Versorgung und die brutale Behandlung von Tieren hauptsächlich bei langen Fahrten.

Die verschiedenen Krisensituationen, mit denen die Union in den letzten Jahren im Bereich
Tiergesundheit konfrontiert war (insbesondere klassische Schweinepest in den Niederlanden,
97/98, und vor kurzem Maul- und Klauenseuche), sind durch zahlreiche Lebendviehtransporte, sowohl innerhalb der von den Seuchen befallenen Mitgliedstaaten als auch
zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten, verschärft worden.

Zwischenstopps an den Aufenthaltsorten im Sinne der Richtlinie des Rates 95/29/EG, mit
denen der Tiertransport über weite Entfernungen ermöglicht werden soll, können zur
Verbreitung bestimmter ansteckender Krankheiten (wie insbesondere der Maul- und Klauenseuche und der klassischen Schweinepest) beitragen.
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7
DE

Die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen und die Konzentration und Intensivierung der Tiererzeugung in einigen Gebieten der Mitgliedstaaten sowie die Rationalisierung in den Schlachtbetrieben und den Verarbeitungsbetrieben für tierische Erzeugnisse
haben dazu geführt, dass die Tiertransporte innerhalb der Mitgliedstaaten und im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erheblich zugenommen haben –
IST DER AUFFASSUNG, DASS

die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür sorgen müssen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften wirksam angewandt werden und eine strenge Überwachung der Einhaltung dieser
Vorschriften gewährleistet ist;

in naher Zukunft neue Initiativen zur Verbesserung des Schutzes und der artgerechten
Behandlung der Tiere wie auch zur Verhinderung des Ausbruchs und der Ausbreitung von
Tierseuchen ins Auge gefasst werden;

für die nach wie vor unerlässlichen Transporte im Interesse einer artgerechten Tierbehandlung
und zum Schutz der Gesundheit der Tiere während und nach dem Transport strengere Vorschriften eingeführt werden müssen, um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen;
BITTET die Kommission, ihm baldmöglichst Folgendes zu unterbreiten:

geeignete Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele, die den Erfahrungen der Mitgliedstaaten
bei der Anwendung der Richtlinie 95/29/EG Rechnung tragen;

einen Tiergesundheits- und Tierschutzbericht über
a)
Fragen im Zusammenhang mit dem Transport von lebenden Tieren auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen,
b)
die wirtschaftlichen Auswirkungen vorgeschlagener Änderungen für die Europäische Union
insgesamt oder für Regionen der Europäischen Union.
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8
DE
KLASSISCHE SCHWEINEPEST
Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit (gegen die Stimmen der deutschen und der österreichischen Delegation) Einvernehmen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest. Mit dieser Richtlinie sollen
die derzeitigen Vorschriften zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest konsolidiert und geändert werden, um die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen im Bereich der KSP-Tilgung sowie die
Entwicklung neuer Diagnose- und Impfverfahren zu berücksichtigen. Die neuen Vorschriften
betreffen insbesondere:

die Meldung von Fällen klassischer Schweinepest bei Wildschweinen, in Schlachthöfen und
beim Transport;

die Schaffung eines Diagnosehandbuchs;

nach dem Ausbruch der Seuche durchzuführende epidemiologische Untersuchungen;

die Verhinderung der Ausbreitung der Schweinepest durch Sperma, Eizellen oder Embryonen;

die Wiedereinstellung von Schweinen in zuvor infizierte Betriebe;

andere Einzelmaßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn Schweinepest in Wildschweinpopulationen bestätigt wurde;

Maßnahmen in Bezug auf den Einsatz neuer Impfstoffe in Notfällen im Rahmen der derzeitigen Nicht-Impfungs-Politik.
Der Rat einigte sich darauf, den Text auf einer seiner nächsten Tagungen nach der Fertigstellung
durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter förmlich anzunehmen.
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9
DE
FUTTERMITTEL - AMTLICHE KONTROLLEN
Der Rat billigte gemäß Artikel 251 Absatz 3 des Vertrags einstimmig die sechs vom Europäischen
Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen an den Änderungen der Richtlinie 95/53/EG mit Grundregeln für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrollen sowie
der Richtlinien 70/524/EWG, 96/25/EG und 1999/29/EG betreffend die Tierernährung. Mit Billigung der Abänderungen gilt die Richtlinie als angenommen. Der Rat nahm eine gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission zur Definition des Begriffs "unerwünschte Stoffe" und eine
Erklärung der Kommission zu Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Richtlinie
durch die Mitgliedstaaten in sein Protokoll auf.
Der Text der Richtlinie wird, sobald er fertig gestellt ist, den Präsidenten beider Organe zur Unterzeichnung übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Mit dieser Richtlinie sollen die bestehenden Verfahren für Fälle, in denen ein als Tierfutter
bestimmtes Erzeugnis eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, verbessert
werden.
UNERWÜNSCHTE STOFFE
Der Rat erzielte einstimmig Einvernehmen über den Text der Richtlinie über unerwünschte Stoffe
und Erzeugnisse in der Tierernährung, mit der die Sicherheit der Nahrungsmittelkette verbessert
werden soll. Die Richtlinie enthält Bestimmungen über die völlige Abschaffung der Durchmischung, wodurch die Hersteller zu besseren präventiven Maßnahmen gegen die Kontamination
von Tierfutter durch unerwünschte Stoffe bewegt werden sollen. Bei der Einigung entschieden die
Minister außerdem über die Länge der Übergangszeit für die Umsetzung der in dieser Richtlinie
enthaltenen Maßnahmen, die auf 18 Monate festgelegt wurde.
Der Rat beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, den Text unverzüglich fertig zu stellen,
damit auf einer der nächsten Ratstagungen (als A-Punkt) ohne Aussprache förmlich ein gemeinsamer Standpunkt festgelegt werden kann.
9930/01 (Presse 241 - G)
10
DE
VEREINFACHUNG

GEMEINSCHAFTSREGELN FÜR DIREKTZAHLUNGEN
Der Rat erließ einstimmig eine Verordnung zur Änderung der Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der GAP (Regelung für Kleinerzeuger).
Zweck der Verordnung ist die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Landwirte sowie für
die einzelstaatlichen und die gemeinschaftlichen Behörden durch die freiwillige Anwendung einer
vereinfachten Regelung für die Zahlung bestimmter Direktbeihilfen an die Landwirte, die in diesem
Rahmen geringe Beträge erhalten (höchstens 1.250 Euro pro Jahr). Insbesondere können Landwirte,
die kleine Beträge beantragen, einmalig einen Antrag stellen. Die Regelung soll während eines Versuchszeitraums bis Ende 2005 zur Anwendung kommen.
Der Rat nahm in diesem Zusammenhang Kenntnis von einer Erklärung der Kommission für das
Ratsprotokoll betreffend geringere Kontrollen der statistischen Gesamtheit der Kleinerzeuger durch
die Mitgliedstaaten (3 %) und von einer Erklärung Luxemburgs betreffend die Notwendigkeit, die
Arbeiten zur Vereinfachung fortzusetzen, um substanziellere Verbesserungen zu erreichen.

INFORMATIONEN ÜBER LAUFENDE ARBEITEN ZUR VEREINFACHUNG
Der Rat hörte ein Exposé des Kommissionsmitglieds FISCHLER über den Stand der Arbeiten zur
Vereinfachung der GAP. Dieser teilte dazu mit, dass eine Ad-hoc-Gruppe der Kommission in ihrer
letzten Sitzung im Juni die Vorschläge der Mitgliedstaaten zur Vereinfachung weiter geprüft hat.
In einem anschließenden kurzen Meinungsaustausch hoben die Delegationen hervor, dass die
Arbeiten unbedingt fortgesetzt und sichtbare Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt werden müssen.
9930/01 (Presse 241 - G)
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DE
OLIVENÖL
Der Rat erzielte einmütiges politisches Einvernehmen über eine vom Vorsitz mit Unterstützung der
Kommission vorgeschlagene Kompromisslösung. Dieser Kompromiss, der bestimmten Abänderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments Rechnung trägt, schließt den Bericht der Kommission über die Qualitätsstrategie für Olivenöl wie auch die Änderungen an der derzeitigen Stützungsregelung für Olivenöl ein.
Mit der Verordnung wird die derzeitige Regelung bis 2003/2004 weiter verlängert. Der Rat war sich
darin einig, dass die Verordnung nach ihrer abschließenden Überarbeitung durch den SAL auf einer
der nächsten Ratstagungen (als A-Punkt) förmlich angenommen wird.
OBST UND GEMÜSE
Der Rat erörterte den Bericht der Kommission an den Rat über die Anwendung der Verordnung
(EG) Nr. 2200/96 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse. Dabei hatten die
Delegationen Gelegenheit, ihre Vorstellungen und Vorschläge zu dieser gemeinsamen Marktorganisation darzulegen. Die Kommission nahm diese zur Kenntnis und sagte zu, darüber und über andere
Bemerkungen nachzudenken.
RINDFLEISCH
Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit (gegen die Stimmen der spanischen und der niederländischen Delegation) auf der Grundlage von Kompromissvorschlägen des Vorsitzes, die die
Kommission akzeptiert hat, politisches Einvernehmen über die Reform des Rindfleischsektors.
Durch diese Reform soll das auf die BSE-Krise zurückzuführende derzeitige Ungleichgewicht
zwischen Angebot und Nachfrage beseitigt werden. Insbesondere sind eine vorübergehende Anhebung der Obergrenze für Interventionen von 350.000 Tonnen auf 500.000 Tonnen sowie Änderungen am Prämiensystem zur Reduzierung der Erzeugung und zur Förderung einer extensiven Erzeugung vorgesehen.
9930/01 (Presse 241 - G)
12
DE
HOPFEN
Der Rat erzielte einmütiges politisches Einvernehmen über eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen.
Nach diesem Einvernehmen werden der Pauschalbetrag der Beihilfe für die Hopfenerzeuger in
Höhe von 480 Euro/ha sowie die Sondermaßnahmen betreffend die Stilllegung und/oder die endgültige Rodung von Flächen um drei Jahre, d.h. bis zur Ernte 2003, verlängert.
Der Rat kam überein, dass die Verordnung nach ihrer Fertigstellung durch den SAL auf einer der
nächsten Ratstagungen (als A-Punkt) förmlich angenommen wird.
ÖKOLOGISCH ERZEUGTE LEBENSMITTEL UND ÖKOLOGISCHER LANDBAU SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES
DER RAT
1.
ANERKENNT, dass der ökologische Landbau einen Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung
darstellt;
2.
STELLT FEST, wie wichtig die Verordnung(EWG) Nr.2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991
über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ist;
3.
STELLT FEST, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Programme zur ländlichen Entwicklung im Einklang mit der Verordnung Nr.1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 die
Möglichkeit haben, den ökologischen Landbau zu fördern;
4.
ANERKENNT die Bedeutung der laufenden Arbeiten, die u.a. die Kennzeichnung von ökologischem Futter, die Kontrolle der ökologischen Erzeugung und die Umsetzung der Vorschriften für die ökologische Viehhaltung betreffen;
5.
STELLT FEST, dass das Interesse der Verbraucher an ökologischen Erzeugnissen in Europa
zunimmt;
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13
DE
6.
ERSUCHT die Mitgliedstaaten, die Kommission und interessierte Kreise, einen Gedankenaustausch über die Frage zu führen, welche weiteren Maßnahmen auf europäischer Ebene die
Erzeugung, die Verarbeitung und den Verbrauch von ökologischen Erzeugnissen sowie den
Handel damit in Europa erleichtern könnten und
7.
ERSUCHT die Kommission im Licht dieser Ideen, die Möglichkeit eines Aktionsplans der
Europäischen Union zur Förderung ökologisch erzeugter Lebensmittel und des ökologischen
Landbaus zu prüfen und geeignete Vorschläge vorzulegen.
SONSTIGES

RÜCKSTÄNDE VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN
Der Rat nahm Kenntnis von einer neuen nationalen Regelung in Dänemark für Rückstände von
Schädlingsbekämpfungsmitteln, für die es keine harmonisierten Grenzwerte gibt. Die dänische
Delegation erklärte, dass mit dieser Regelung entsprechend dem Vorsorgeprinzip für alle Erzeugnisse mit nachweisbaren Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln, für die keine harmonisierten Grenzwerte bestehen, Grenzwerte festgelegt werden, die dem niedrigsten nachweisbaren
Wert entsprechen. Sie erklärte, dass dies einen zusätzlichen Schutz der Verbraucher darstellen und
den innergemeinschaftlichen Handel nicht beeinträchtigen sollte.
Die Kommission berichtete dem Rat über die Fortschritte bei der Festlegung harmonisierter Grenzwerte für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln.

BSE-TESTS
Die französische Delegation erklärte im Rat, dass sie es für notwendig hält, von Drittländern, die in
Bezug auf das BSE-Risiko genauso eingestuft werden wie die Mitgliedstaaten, zu verlangen, dass
sie alle Tiere über 30 Monate testen, deren Fleisch oder die daraus hergestellten Erzeugnisse für den
Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind, damit bei eingeführten Erzeugnissen das gleiche Schutzniveau
erreicht wird wie bei Gemeinschaftserzeugnissen und so das Vertrauen der Verbraucher in die
Gemeinschaftsregelungen gewahrt bleibt.
9930/01 (Presse 241 - G)
14
DE
Die Kommission betonte, dass die bestehenden Maßnahmen ausreichten, um die Sicherheit von
eingeführten Erzeugnissen zu gewährleisten. Dennoch lege sie derzeit Drittländern nahe, BSE-Tests
durchzuführen, damit man ein vollständiges Bild von der Seuche erhalte; sie werde dem Rat hierüber berichten.

MAUL- UND KLAUENSEUCHE
Der Rat wurde von der britischen Delegation über den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche unterrichtet. Die schlimmste Phase der Seuche sei nun vorüber, so dass die Beschränkungen
in einigen Regionen aufgehoben werden konnten; es würden aber weiterhin in geringem Umfang
neue Fälle gemeldet, wie es die Fachleute vorhergesagt hätten.
Die niederländische Delegation berichtete, sie hoffe, dass die noch bestehenden Beschränkungen im
Hoheitsgebiet ihres Landes in Kürze aufgehoben werden könnten.

TIERTRANSPORTE
Der Rat hörte ein Exposé der niederländischen Delegation zur Frage der Sammlung und Verbringung von Tieren vor dem Hintergrund der nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
gemachten Erfahrungen. Er appellierte an die Kommission, Vorschläge zur Verschärfung der EUVorschriften auf diesem Gebiet vorzulegen, wobei er insbesondere Regeln für die Sammlung von
Paarhufern insgesamt, für Tiertransporte sowie für die Kennzeichnung und Registrierung forderte.

CODEX ALIMENTARIUS
Der Rat hörte ein Exposé des Kommissionsvertreters über die derzeitigen Fortschritte im Zusammenhang mit dem Antrag der Kommission auf Vollmitgliedschaft im Codex Alimentarius; diese
hob gleichzeitig gegenüber den Delegationen die positiven Auswirkungen einer Mitgliedschaft auf
die Bemühungen Europas im Bereich der Lebensmittelsicherheit im internationalen Kontext hervor.
9930/01 (Presse 241 - G)
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DE

ZUCKER-EINFUHRREGELUNGEN
Die britische Delegation teilte dem Rat ihre Besorgnis angesichts der Tatsache mit, dass bisher
keine Vorschläge zur Regelung für Sonderpräferenzzucker aus den AKP-Ländern und Indien und
zu den Durchführungsvorschriften für die Übereinkunft "Alle Waren außer Waffen" hinsichtlich
Zucker vorliegen. Der Vertreter der Kommission äußerte gegenüber dem Rat die Hoffnung, dass
man in diesen beiden Fragen möglichst bald vorankomme.
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DE
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
(Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; die betreffenden Erklärungen sind beim Pressedienst erhältlich.)
LANDWIRTSCHAFT
Zuckersektor - Gemeinsame Marktorganisation*
Der Rat erließ eine Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker. Ziel des Vorschlags ist es, die gemeinsame Marktordnung für Zucker ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung des in Berlin beschlossenen Finanzrahmens, der neuen WTO-Verhandlungen zum Landwirtschaftsbereich und der künftigen Erweiterung der Union zu reformieren.
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Gemeinsame Marktorganisation
Der Rat erließ eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/96 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse. Zweck des Vorschlags ist es, einen
Fehler zu berichtigen, der durch die Verordnung (EG) Nr. 2699/2000 in die Verordnung (EG)
Nr. 2201/96 eingefügt wurde.
Destillation bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors*
Der Rat erließ eine Entscheidung über die Gewährung einer staatlichen Sonderbeihilfe durch die
Regierung der Französischen Republik für die Destillation bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors
gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags. Nach dieser Entscheidung darf die Französische
Republik bestimmten französischen Weinerzeugern für ein Kontingent von 1,5 Millionen Hektolitern eine staatliche Sonderbeihilfe gewähren, durch die der Preis für den gelieferten Wein im
Rahmen einer Obergrenze von 19 Mio. Euro von 1,914 Euro/% vol./hl auf 3,05 Euro/% vol./hl
angehoben werden kann.
Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Schlussfolgerungen des Rates
DER RAT
1.
BEGRÜSST den Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft,
der eine Antwort auf seine Schlussfolgerungen vom 16.-17. Juni 1998 über die Strategie der
Europäischen Gemeinschaft im Bereich der biologischen Vielfalt darstellt, und würdigt die
von der Kommission geleistete wichtige Arbeit,
2.
UNTERSTREICHT, dass die Einbeziehung des Aspekts der biologischen Vielfalt in die
Durchführung und in die zukünftige Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik weiter verbessert werden muss,
3.
BETONT, dass es wichtig ist, in alle Berichte und Überprüfungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates zur Integrierung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung
in die Gemeinsame Agrarpolitik genannt sind, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
einzubeziehen,
9930/01 (Presse 241 - G)
I
DE
4.
HEBT HERVOR, WIE WICHTIG es für die Mitgliedstaaten ist, im Rahmen der vorgesehenen Halbzeitüberprüfungsberichte über ihre Programme im Bereich der ländlichen Entwicklung vor Ende 2003 zu ermitteln, welche Hindernisse noch einer Verbesserung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft entgegenstehen,
5.
ERSUCHT die Kommission, die in der Richtlinie 98/95/EG in Aussicht genommenen Durchführungsbestimmungen in Bezug auf das Inverkehrbringen von Saatgut von Landsorten und
Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von
genetischer Erosion bedroht sind, anzunehmen und Kriterien zur Ermittlung der diesbezüglich
geeigneten Sorten auszuarbeiten. Die Kommission wird ferner ersucht, so bald wie möglich
Kriterien zur Ermittlung der vom Aussterben bedrohten Rassen, die für eine Unterstützung
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 in Betracht kommen, auszuarbeiten.
FISCHEREI
Abkommen mit den Komoren
Der Rat erließ den Beschluss über den Abschluss des Abkommens zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der
Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2001 bis zum 27. Februar 2004.
Die Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Thunfischwadenfänger
Spanien
Frankreich
Italien
18
21
1
Schiffe
Schiffe
Schiff
Oberflächen-Langleinenfischer:
Spanien
Portugal
20
5
Schiffe
Schiffe
Die finanzielle Gegenleistung wird auf jährlich 350250 EUR und 210250 EUR für die Maßnahmen
zur Förderung der handwerklichen Fischerei, zur Finanzierung wissenschaftlicher und technischer
Programme und die Teilnahme komorischer Delegierter an internationalen Fischereitreffen, den
Beitrag der Komoren für regionale Fischereiorganisationen und die Finanzierung von Stipendien
und Praktika im Bereich der Fischerei festgesetzt.
Verhandlungen mit den AKP-Ländern über Thunfisch
Der Rat erließ einen Beschluss, mit dem die Europäische Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von bilateralen Thunfischabkommen mit AKP-Staaten des
Mittleren Westpazifik aufzunehmen.
9930/01 (Presse 241 - G)
II
DE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Beziehungen zu Ägypten
Der Rat

nahm einen Beschluss zur Unterzeichnung des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Ägypten
an;

nahm den Text des Abkommens und der Schlussakte an;

beschloss, gemäß Artikel 310 des EG-Vertrags nach Unterzeichnung des Abkommens die
Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen.
Das Abkommen zielt darauf ab,

einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, der die Entwicklung enger
politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ermöglicht;

die Voraussetzungen für die schrittweise Liberalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und
Kapitalverkehrs zu schaffen;

durch Dialog und Zusammenarbeit die Entwicklung ausgewogener wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern;

einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Ägyptens zu leisten;

die regionale Zusammenarbeit zu fördern, um die friedliche Koexistenz und die wirtschaftliche und politische Stabilität zu festigen;

die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen zu fördern, die von beiderseitigem Interesse sind.
9930/01 (Presse 241 - G)
III
DE
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