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Conseil/00/431
am 16. November 2000 in Brüssel
13084/00 (Presse 431)
2305. Tagung des Rates
- FORSCHUNG am 16. November 2000 in Brüssel
Präsident: Herr Roger-Gérard SCHWARTZENBERG
Minister für Forschung der Französischen Republik
INHALT
TEILNEHMER ............................................................................................................................... III
ERÖRTERTE PUNKTE
EUROPÄISCHER RAUM DER FORSCHUNG UND INNOVATION - ENTSCHLIESSUNG
DES RATES .................................................................................................................................. IV
ITER ............................................................................................................................................ VIII
BSE UND CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES .... VIII
EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR DIE RAUMFAHRT – ENTSCHLIESSUNG DES RATES ...... VIII
SONSTIGES .................................................................................................................................. XI
Akademie der Wissenschaften .............................................................................................. XI
Verbreitung von Informationen über Wissenschaft und Technik (Alpha Galileo) ................... XI
Europäisches Konzept betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich ........................... XI
Wissenschaft und Gesellschaft ............................................................................................. XI
Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im Rahmen der EuropaMittelmeer-Partnerschaft ...................................................................................................... XII
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
FORSCHUNG ............................................................................................................................... XII

Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Russland über wissenschaftliche und
technische Zusammenarbeit ................................................................................................ XII
ZOLLUNION ................................................................................................................................. XII

Verordnung über die Statistiken über Waren der Informationstechnologie ........................... XII
AUSSENBEZIEHUNGEN ............................................................................................................. XII

Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern des Westlichen Balkans............................ XII

Erweiterung ........................................................................................................................ XIII
HANDELSPOLITIK ...................................................................................................................... XIII

Antidumping - Einfuhren von Glycin (Volksrepublik China).................................................. XIII
INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN .................................................................................. XIII

Änderungen der Verfahrensordnungen des Gerichtshofes und des Gerichts erster
Instanz ................................................................................................................................ XIII
TRANSPARENZ ......................................................................................................................... XIV

Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten................................................................... XIV
_________________
Für weitere Auskünfte: Tel. 02 285 60 83 oder 02 285 74 59
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Herr Serge KUBLA
Herr Yvan YLIEFF
Dänemark:
Herr Claus GRUBE
Deutschland:
Herr Wolf-Michael CATENHUSEN
Herr Klaus von TROTHA
Griechenland:
Herr Dimitrios DENIOZOS
Spanien:
Herr Ramón MARIMÓN SUÑOL
Frankreich:
Herr Roger-Gérard SCHWARTENBERG
Irland:
Herr Noel TREACY
Italien:
Herr Antonio CUFFARO
Luxemburg:
Frau Erna HENNICOT-SCHOEPGES
Niederlande:
Frau Annemarie JORRITSMA-LEBBINK
Vizepräsident und Minister der Wirtschaft, der K.M.B.,
der Forschung und der neuen Technologien
(Wallonische Region)
Regierungskommissar beim Minister für Wirtschaft
und Forschung
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Parlamentarischer
Staatssekretär
bei
der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des
Landes Baden-Württemberg
Generalsekretär im Ministerium für Forschung und
Technologie
Staatssekretär
Technologiepolitik
für
Wissenschafts-
und
Minister für Forschung
Staatsminister im Ministerium für das Bildungswesen
und Wissenschaft
und
im
Ministerium
für
Unternehmen, Handel und Beschäftigung (mit
besonderer Zuständigkeit für Wissenschaft und
Technolgoie)
Staatssekretär für das Hochschulwesen sowie die
wissenschaftlichhe und technologische Forschung
Ministerin für Kultur, Hochschulen und Forschung
Ministerin für öffentliche Arbeiten
Stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für
Wirtschaft
Österreich:
Frau Elisabeth GEHRER
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Portugal:
Herr José Mariano GAGO
Minister für Wissenschaft und Technologie
Finnland:
Herr Kare HALONEN
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Schweden:
Herr Thomas ÖSTROS
Minister für Bildung
Vereinigtes Königreich:
Lord SAINSBURY of TURVILLE
Kommission:
Herr Philippe BUSQUIN
Herr Erkki LIIKANEN
Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium
Handel und Industrie (Minister für Wissenschaft)
Mitglied
Mitglied
für
EUROPÄISCHER RAUM DER FORSCHUNG UND INNOVATION - ENTSCHLIESSUNG DES
RATES
Im Lichte der Informationen über die Folgemaßnahmen im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon und Santa Maria da Feira hat der Rat erörtert, welche Fortschritte bei
der Schaffung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation erzielt worden sind und
welche strategische Rolle den künftigen Rahmenprogrammen hierbei zukommt.
Vor der Aussprache stellten das Kommissionsmitglied LIIKANEN die Mitteilung der Kommission
mit dem Titel "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" und das Kommissionsmitglied
BUSQUIN die Mitteilung "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die
Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006)" sowie das Arbeitsdokument
der Kommission mit dem Titel "Entwicklung eines offenen Koordinierungsverfahrens für das
Benchmarking nationaler Forschungspolitik - Ziele, Methoden und Indikatoren" vor.
Zur Orientierung der Aussprache hatte der Vorsitz die Minister gebeten, sich zu folgenden für das
Thema wichtigen Punkten zu äußern:

Effiziente Koordinierung der Tätigkeit von Kommission, Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteuren, und Rolle der Kommission hierbei;

Verbesserung der künftigen Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung unter Wahrung des im Rahmen des derzeitigen Programms erreichten Besitzstands;

Zweckmäßigkeit der Orientierung der Gemeinschaftsforschung auf die Spitzenforschung
sowie langfristig auf die Forschung in den Unternehmen und Förderung - insbesondere mit
Hilfe der kleinen und mittleren Unternehmen - des wissenschaftlichen, technologischen und
industriellen Potenzials der europäischen Regionen; sowie

Mobilität der Forscher, um ihnen einen wirklichen Raum zu bieten: Mobilität zwischen den
Mitgliedstaaten, Mobilität Forschung/Unternehmen, europäischer Ansatz in Bezug auf die
Infrastruktur, Attraktivität Europas für die besten Forscher, Wiederaufnahme des Dialogs
zwischen Wissenschaft und Gesellschaft.
Nach Abschluss des Gedankenaustausches nahm der Rat folgende Entschließung an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION IN ANBETRACHT der Entschließung des Rates (Forschung) vom 15. Juni 2000 betreffend die
Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und von Santa Maria
da Feira zur raschen Errichtung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation im
Hinblick auf Arbeitsplatzschaffung und Wirtschaftswachstum;
UNTER HINWEIS auf die Bedeutung der Mitteilung der Kommission "Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der
Forschung (2002-2006)" im Hinblick auf eine eingehende Erörterung der Zukunft der
wissenschaftlichen und technischen europäischen Politik und der künftigen Rahmenprogramme,
sowie deren Verknüpfung mit anderen Forschungstätigkeiten auf europäischer Ebene im Rahmen
der Schaffung des Europäischen Forschungsraums;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Mitteilung der Kommission "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" und UNTER HINWEIS darauf, wie wichtig die Schnittstelle zwischen
Forschung und Innovation ist;
IN ANBETRACHT DER BEDEUTUNG, die der Umsetzung des "eEurope"-Aktionsplans zukommt,
und seiner engen Verbindungen zur Forschung und insbesondere zu den Informations- und
Kommunikationstechnologien;
UNTER KENNTNISNAHME des Fünfjahres-Evaluierungsberichts zu den Rahmenprogrammen,
des Jahresberichts (1999) der GFS, des Berichts des hochrangigen Sachverständigengremiums
an die Kommission sowie der Stellungnahmen des Verwaltungsrates der GFS zu den beiden
letztgenannten Berichten 1.
UNTERSTÜTZT das von der Kommission in ihrer Mitteilung dargelegte allgemeine Konzept,
mit dem die weitere Verwirklichung des Europäschen Forschungsraums angestrebt wird; IST
DER ANSICHT, dass diese Verwirklichung das Ergebnis gemeinsamer freiwilliger
Anstrengungen und einer Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, den
Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern, den anderen am Fünften Rahmenprogramm
teilnehmenden Ländern und allen Akteuren der wissenschaftlichen und technischen
Forschung sein muss.
2.
STELLT FEST, dass die Rahmenprogramme als strategische Instrumente zur erfolgreichen
Schaffung des Europäischen Forschungsraums und zur Steigerung der Effizienz der
Forschungstätigkeiten in Europa eine wichtige Rolle spielen.
3.
STELLT in Übereinstimmung mit Artikel 165 des Vertrags FEST, dass es für die
Mitgliedstaaten wichtig ist, ihre Aktionen auf dem Gebiet der Forschung und der
technologischen Entwicklung zu koordinieren, damit die wechselseitige Kohärenz der
einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung
und Entwicklung gewährleistet ist, und dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Koordinierung spielen kann;
ERINNERT ferner an die Bedeutung der Gemeinschaftsmaßnahmen als Ergänzung zu den
Aktionen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 164 und an die Notwendigkeit, die
Koordinierungsbemühungen erfolgreich zu vollenden, damit die Ziele des Europäischen
Forschungsraums erreicht werden.
4.
BEGRÜSST die bereits eingeleiteten Aktionen zur Ausarbeitung einer offenen Methode zur
Koordinierung der Politiken und erinnert an die Notwendigkeit, die schrittweise und freiwillige
Vernetzung und Öffnung der nationalen Forschungsprogramme durch die zuständigen
Behörden und den Informationsaustausch tatkräftig voranzutreiben, und NIMMT die beim
Benchmarking der Politiken (Indikatoren) erzielten Fortschritte ZUR KENNTNIS.
5.
WÜRDIGT die positiven Ergebnisse der laufenden Rahmenprogramme, stellt jedoch
zugleich fest, dass die Arbeitsweise verbesserungswürdig ist und dass auf
Gemeinschaftsebene in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten neue Aktionsformen unter
Beachtung des Kriteriums der "wissenschaftlichen Spitzenleistung eingesetzt werden sollten.
6.
BETONT die Bedeutung der Schlüsselbegriffe "wissenschaftliche Spitzenleistungen" und
"europäischer Mehrwert", die unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips
herangezogen werden müssen, um in den künftigen Rahmenprogrammen durch Anwendung
strenger und kohärenter Kriterien eine Rangfolge für die Anstrengungen der Union in den
vorrangigen Forschungs- und Entwicklungsbereichen aufzustellen; BEKRÄFTIGT, dass mit
der gemeinschaftlichen Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung
ein Beitrag zum Aufbau des Europas des Wissens, zur Umsetzung der
Gemeinschaftspolitiken sowie gemäß Artikel 163 des Vertrags zur Stärkung der
wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft
geleistet werden muss, indem Unternehmen und andere an der Forschung beteiligte
Personen und Stellen ermutigt werden, Spitzenforschungsvorhaben oder langfristige
Forschungsvorhaben durchzuführen, und indem Demonstrationsmaßnahmen für innovative
Technologien unterstützt werden.
7.
BEGRÜSST, dass die Kommission in ihrer Mitteilung der Vernetzung der nationalen
Programme auf dem Gebiet der staatlichen Forschung besondere Bedeutung beimisst,
WEIST auf die Bedeutung der Erfahrungen HIN, die im Rahmen der Leitaktionen und der
generischen Tätigkeiten des Rahmenprogramms erworben wurden, und STELLT FEST,
dass es von Interesse ist, diese Konzepte weiter zu entwickeln, indem beispielsweise
unbeschadet des Interesses, das Projekten kleinen und mittleren Umfangs
entgegengebracht werden kann. Die Durchführung bereits ausgearbeiteter Großprojekte,
unter denen sich auch Bündel ("cluster") von Vorhaben befinden könnten, sowie die
Vernetzung von Spitzenforschungszentren geprüft werden.
8.
BEGRÜSST ferner, dass der Frage der Humanressourcen große Bedeutung beigemessen
wird; UNTERSTÜTZT die Fortsetzung der bereits eingeleiteten Maßnahmen im Hinblick auf
eine
größere
Rolle
und
Teilnahme
der
Frauen
an
den
europäischen
Forschungsbemühungen und im Hinblick auf die Verbesserung der Ausbildung, die Mobilität
der Forscher, einschließlich der Aufnahme von Forschern von anderen Kontinenten, und die
Förderung junger Forscher.
9.
BETONT außerdem, von welch großem Interesse ein europäischer Ansatz im Bereich der
Forschungsinfrastrukturen im Hinblick auf eine wohlabgestimmte Optimierung dieser Infrastrukturen ist.
10.
BEKRÄFTIGT die grundlegende Verbindung zwischen Forschung und Innovation und die
wichtige Rolle, die die Unternehmen, insbesondere die in traditionellen Bereichen oder im
Hochtechnologiebereich tätigen KMU, im Innovationsprozess spielen. VERWEIST darauf,
dass bis Ende 2001 ein Gemeinschaftspatent und ein Gebrauchsmuster zur Verfügung
stehen müssen; BETONT, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass innerhalb des
Europäischen Forschungsraums, in den künftigen Rahmenprogrammen und in anderen
einschlägigen Gemeinschaftsinitiativen das wissenschaftliche und technologische Potenzial
aller Regionen der Mitgliedstaaten und der teilnehmenden Länder einschließlich der
grenzübergreifenden Dimension dieses Potenzials gefördert wird.
11.
HÄLT ES FÜR NOTWENDIG, die Diskussion über die Rolle der Wissenschaft in der Gesellschaft zu vertiefen, und die staatlichen Entscheidungsträger zu unterstützen, indem eine
stärkere Verbindung zwischen den Forschungspolitiken und den Bedürfnissen der
Gesellschaft, einschließlich des ethischen Aspekts des Fortschritts, geschaffen wird;
BEKRÄFTIGT, wie wichtig die Schaffung einer unabhängigen Beratungs- und
Konsultationsstelle durch die Kommission im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz der
europäischen FTE-Politiken ist;
NIMMT KENNTNIS von dem grundlegenden Beitrag der Human- und Sozialwissenschaften
sowie von der Notwendigkeit einer Verbesserung der Instrumente zur Verbreitung der
wissenschaftlichen und technischen Informationen sowie eines Ausbaus der
wissenschaftlichen und technologischen Kultur.
12.
HEBT die Bedeutung der internationalen und globalen Dimension der europäischen
Forschungstätigkeiten im Hinblick auf den gegenseitigen Nutzen sowie die Förderung der
wissenschaftlichen und technologischen Interessen Europas HERVOR.
13.
WEIST im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Europäischen Forschungsprogramms
darauf HIN, dass im Hinblick auf die Durchführung des Forschungsrahmenprogramms der
Union in Abhängigkeit von der Art der Aktionen und von den Prioritäten neue Instrumente
und Formen der Intervention entwickelt werden sollten; diese müssen unter Beachtung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung beim Zugang eine Förderung von
Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten und der Union sowie eine größere Effizienz
der Forschungstätigkeiten insbesondere durch folgendes Vorgehen ermöglichen:

Förderung eines weiter gefassten
Gemeinschaft einer der Akteure wäre;
Ansatzes
nach
Programmen,
wobei
die





engere Koordinierung mit den Strukturen und Organisationen für länderübergreifende
wissenschaftliche Zusammenarbeit (z.B. COST, EUREKA, ESF...);
Entwicklung
von
Synergien
mit
den
nationalen
Einrichtungen
für
Forschungsfinanzierung;
Möglichkeit von Interventionen, die eine Strukturierung der längerfristigen Forschungstätigkeiten über strategische Fragen erlauben;
Weiterentwicklung bestimmter jetziger Maßnahmen der Union, z. B. in den Bereichen
Bildung und Mobilität oder Optimierung von Infrastrukturen;
Rückgriff auf die Beteiligung der Gemeinschaft an Programmen mehrerer
Mitgliedstaaten, beispielsweise unter Anwendung der Artikel 168 und 169 des
Vertrags.
14.
VERWEIST DARAUF, dass der Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie und bei den
damit verbundenen Tätigkeiten im künftigen Euratom-Rahmenprogramm als Bestandteil des
Europäischen Forschungsraums eine wichtige Rolle zukommt; ERINNERT an die
diesbezügliche Rolle der GFS in Übereinstimmung mit Artikel 8 des EURATOM-Vertrags
sowie an die Rolle der GFS auf dem Gebiet der technologischen Forschung und
Entwicklung, die über ihr spezifisches Programm wahrgenommen wird; BESTÄTIGT die
Bedeutung des Auftrags der GFS als Einrichtung im Dienste der gemeinsamen Interessen
der Europäischen Union, die ihr durch die Abgabe unabhängiger Stellungnahmen zukommt.
15.
BETONT, dass die Mittel für die Durchführung der Rahmenprogramme für die
gemeinschaftliche Forschung nach der Art der Tätigkeit und den Prioritäten zu differenzieren
sind, wobei der Grundsatz einer Auswahl der Projekte im Wege wettbewerbsorientierter
öffentlicher Ausschreibungen mit transparenten Bewertungsregeln zu wahren ist;
BEFÜRWORTET die Notwendigkeit einer effizienteren Verwaltung und die Absicht der
Kommission, sich auf ihre wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren -
16.
ERSUCHT ZU DIESEM ZWECK DIE KOMMISSION,

ihm so bald wie möglich ihre Beiträge zu den nächsten Schritten bei der weiteren Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und ihren förmlichen Vorschlag für die
Beschlüsse zum sechsten Rahmenprogramm im ersten Vierteljahr 2001 zu
unterbreiten, damit er diese Beschlüsse zeitig vor Ablauf des fünften
Rahmenprogramms (2002), vorzugsweise am Ende des ersten Halbjahrs 2002, fassen
kann;

in ihrem förmlichen Vorschlag die neuen Verwaltungsverfahren zu erläutern, auch was
die eventuelle Auslagerung bestimmter Aufgaben anbelangt;

dem Rat so bald wie möglich eine Mitteilung über die Umsetzung des Auftrags der
GFS vorzulegen - damit er vor Annahme des Rahmenprogramms eine eingehende
Aussprache führen kann - und in dieser Mitteilung auf die Verwaltungsverfahren, die
Methoden und die Führung der GFS, die Konzentration der Forschungsbemühungen,
die Anpassung der Humanressourcen an den Auftrag, die Verbesserung der
Verbindungen zu den anderen nationalen Forschungsinstituten und die Frage
einzugehen, inwieweit die GFS dem Bedarf der Benutzer, insbesondere der
Generaldirektionen der Kommission und der staatlichen Stellen, entsprechen kann."
ITER
Der Rat hat Richtlinien für die Kommission im Hinblick auf Verhandlungen über einen internationalen Rahmen gebilligt, in dem die ITER-EDA *-Parteien und qualifizierte Drittländer gemeinsam
die künftige Errichtung - zu gegebener Zeit - eines ITER-Rechtssubjekts für den Bau und Betrieb
des ITER vorbereiten können.
Wie erinnerlich endet die Geltungsdauer des derzeitigen ITER-EDA-Übereinkommens am 21. Juli
2001. Angesichts der grossen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich
muss die Rechtsgrundlage dieser Zusammenarbeit bis zum Auslaufen des derzeitigen Rahmenprogramms auf dem Gebiet der Forschung (EURATOM) im Dezember 2002 aufrecht erhalten
werden, um ein Rechtsvakuum zu vermeiden. Zwar werden die Vorarbeiten hinsichtlich der technologischen Aspekte und des "Design" des "New Iter" im nächsten Jahr abgeschlossen sein, doch
kann eine Entscheidung über den Bau und den Betrieb nicht getroffen werden, solange der Inhalt
des neuen (sechsten) Rahmenprogramms nicht bekannt ist. Die Rolle der Fusion und
insbesondere von ITER im Rahmen der Gemeinschaftsforschung soll in naher Zukunft eingehend
geprüft werden.
BSE UND CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT - SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES
Der Rat hat auf Initiative des Vorsitzes die Kommission ersucht, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und in Verbindung mit den bestehenden Mechanismen noch vor Ende 2000 eine Sachverständigengruppe einzusetzen, die die Aufgabe hat, eine Bestandsaufnahme der Forschung über
BSE und die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in den Mitgliedstaaten zu erstellen, den Austausch
wissenschaftlicher Daten zwischen den Forschungsteams zu fördern und anzugeben, welche
laufenden Forschungsarbeiten intensiviert und welche neuen Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Was die menschliche Variante der Krankheit betrifft, so wären die Maßnahmen insbesondere auf
Prävention, Krankheitserkennung und epidemiologische und therapeutische Forschungsarbeiten
auszurichten.
Die Kommission hat mitgeteilt, dass sie über die aus den Arbeiten dieser Sachverständigengruppe
hervorgegangenen Ergebnisse auf der nächsten Tagung der europäischen Forschungsminister
berichten wird.
EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR DIE RAUMFAHRT – ENTSCHLIESSUNG DES RATES
Der Rat hat auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative der Kommission und der ESA zur
Entwicklung einer kohärenten europäischen Raumfahrtstrategie eine Entschließung (siehe unten)
angenommen.
Die Strategie verfolgt folgende drei Ziele:

Stärkung der Basis für Raumfahrtaktivitäten;

Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse über das Universum und das Sonnensystem;

nutzbringende Anwendung der technischen Kapazitäten der Raumfahrt für die Märkte und
die Gesellschaft.
In der Entschließung ist insbesondere die Einsetzung einer Task Force aus Vertretern der
Kommission und der ESA vorgesehen, um in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die europäische
Raumfahrtstrategie zu vertiefen.
*
ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor); EDA (dataillierter technischer
Entwurf).
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION IN ANBETRACHT des Leistungsstands des Raumfahrtsektors in Europa und seines derzeitigen
Spitzenniveaus;
UNTER HINWEIS AUF die Entschließung des Rates vom 22. Juni 1998 über ein verstärktes
Zusammenwirken der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen
Gemeinschaft, die zugleich vom ESA-Rat angenommen wurde, und die Entschließung des Rates
vom 2. Dezember 1999, in der die Europäische Kommission ersucht wurde, gemeinsam mit der
ESA eine Mitteilung über eine europäische Strategie für die Raumfahrt auszuarbeiten, sowie die
ministeriellen Entschließungen des ESA-Rates vom 11. und 12. Mai 1999;
IN ANERKENNUNG des positiven Ergebnisses dieses Ersuchens in Form eines einheitlichen
Dokuments, das gemeinsam von der Europäischen Kommission und ESA-Vertretern erstellt wurde
und in dem die großen Herausforderungen für den europäischen Raumfahrtsektor beschrieben
werden;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Entschließung des ESA-Rates vom 16. November 2000;
UNTER HINWEIS auf die am 18. Mai 2000 angenommene Entschließung des Europäischen
Parlaments über einen kohärenten Ansatz für die Raumfahrt;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Initiative "Global Monitoring for Environment and Security"
(GMES);
IN ANBETRACHT der derzeitigen Definitionsphase eines auf europäischer Ebene autonomen
Satelliten-Funknavigationssystems (Galileo) BEKRÄFTIGT den strategischen Charakter der Raumfahrt und die Notwendigkeit, ausgehend von
den bedeutenden Leistungen der letzten dreißig Jahre eine umfassende Raumfahrtpolitik zu
führen, die sich aus den politischen Bestrebungen der Mitgliedstaaten ergibt und den
Herausforderungen des europäischen Aufbauwerks gerecht wird, und ERKENNT AN, dass unter
diesem Blickwinkel ein nachhaltiges politisches Engagement die Voraussetzung für die Verfolgung
einer solchen Politik ist;
1.
ERKENNT AN, dass die Raumfahrtstrategie der Entwicklung der Anwendungen der Satellitensysteme in Bereichen wie Kommunikation, Navigation und Erderkundung durch die
europäische Gesellschaft Rechnung trage muss. IST SICH DARIN EINIG, dass angesichts
des wachsenden Bedarfs dieser Gesellschaft, der Erfordernisse der wissenschaftlichen
Forschung und der Forderungen des industriellen Wettbewerbs mit der Strategie die in der
Kommissionsmitteilung genannten drei Ziele verfolgt werden müssen, nämlich



Stärkung der Basis für Raumfahrtaktivitäten,
Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse,
Nutzung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile.
2.
ERKENNT AN, welche Rolle die Regierungen, die Union und die ESA bei der Förderung und
der Konsolidierung der mit den Raumfahrtsystemen verbundenen Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten jeweils spielen und dass Europa über eine technologische
Grundlage und entsprechende operationelle Infrastrukturen verfügen muss, die es ihm
ermöglichen, sich im weltweiten Wettbewerb an vorderster Stelle zu behaupten;
3.
ERKENNT die grundlegende Notwendigkeit eines gesicherten Zugangs zur Raumfahrt AN
und bekräftigt als wichtiges strategisches Ziel für Europa die Aufrechterhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit seiner Trägerraketen sowie der zugehörigen Infrastrukturen;
4.
STELLT FEST, dass das in Europa erreichte Niveau der wissenschaftlichen Forschung im
Raumfahrtsektor bereits zahlreiche Kooperationen, insbesondere auf transatlantischer
Ebene, ermöglicht hat, und SIEHT die Notwendigkeit, die Kohärenz der europäischen
Forschungspolitik zu wahren, insbesondere im Rahmen internationaler Kooperationen, sowie
die Notwendigkeit, Programme im Bereich der Weltraumwissenschaften aktiv
weiterzuverfolgen, die zu einem besseren Verständnis des Universums, des
Sonnensystems, unseres Planeten, der Wechselwirkungen mit seiner Umgebung und seines
Klimas verhelfen sollen;
5.
NIMMT die zunehmende Beteiligung des Privatsektors an der Entwicklung und Nutzung von
Raumfahrtaktivitäten und die bereits erfolgten Umstrukturierungen in der Industrie ZUR
KENNTNIS. ERSUCHT die Kommission, gemeinsam mit der ESA zu untersuchen, wie die
privaten Investitionen im Raumfahrtsektor angeregt werden können, wobei insbesondere die
Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gestärkt werden soll;
BETONT, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang den KMU, den
Ausrüstungsherstellern und den Zulieferern im Allgemeinen einzuräumen ist;
6.
UNTERSTREICHT die strategische Bedeutung, die der Beherrschung der
Informationstechnologien zukommt, und FORDERT die Kommission in diesem
Zusammenhang auf zu prüfen, inwieweit die Gemeinschaftspolitiken einen Rahmen dafür
bilden können, dass die Satellitenkommunikationssysteme leichter einen Beitrag zur
Informationsgesellschaft leisten können und dass FTE-Projekte in diesem Bereich in
Verbindung mit der ESA und den europäischen Betreibern der Anwendungssysteme
gefördert werden;
7.
STELLT FEST, welche Bedeutung den Satellitendaten für Umweltmanagement und
Raumordnung, den Schutz von Menschenleben bei der Bewältigung der Folgen von
Katastrophen, die Risikoüberwachung und die Verbesserung der zivilen Sicherheit zukommt,
stellt weiter fest, dass unverzüglich operationelle oder präoperationelle Anwenderdienste
entwickelt werden müssen, FÖRDERT die GMES- Initiative zur Überwachung und zum
Schutz der Umwelt, wodurch Europa sämtliche Mittel erhalten soll, die zur Analyse und
Bewältigung dieser Fragen notwendig sind; ERSUCHT zu diesem Zweck die Kommission,
gemeinsam mit der ESA und den Mitgliedstaaten, den Definitionsrahmen für diese Initiative
ausgehend von den Bedürfnissen der Nutzer und der Zivilgesellschaft fertig zu stellen, so
dass vor Ende des ersten Halbjahres 2001 konkrete Vorschläge zur Durchführung
ausgearbeitet werden können;
8.
STELLT FEST, dass der Realisierung eines Satelliten-Funknavigationssystems erhebliche
technologische wie wirtschaftliche Bedeutung zukommt, ERINNERT an die strategische
Bedeutung des Galileo-Projekts und die Notwendigkeit, vor dem Ende des Jahres 2000
einen Beschluss über diese Frage zu fassen und die entsprechenden Vorarbeiten zum
Abschluss zu bringen; EMPFIEHLT in diesem Zusammenhang für die Entwicklung dieses
Programms die Einrichtung einer einheitlichen und kohärenten Stelle, die unter Klärung der
jeweiligen Aufgaben der ESA und der Kommission die Projektleitung übernimmt und
gegenüber den Mitgliedstaaten verantwortlich ist.
9.
DER RAT IST SICH DARIN EINIG, dass zur Erreichung der vorgenannten Ziele und zur
Umsetzung einer europäischen Strategie für die Raumfahrt die Europäische Kommission
und die ESA sich auf einen effizienten Kooperationsrahmen stützen müssen, der es der ESA
ermöglicht, als ausführende Organisation für die Entwicklung und Bereitstellung der
Raumkomponente und der zugehörigen terrestrischen Komponente zu den Initiativen der
Europäischen Gemeinschaft zu fungieren, und der Union den Zugang zum entsprechenden
Fachwissen wie auch zu den durch die ESA koordinierten technischen Zentren sichert.
ZU DIESEM ZWECK
10.
ERSUCHT der Rat die Europäische Kommission, in Zusammenarbeit mit der ESA so bald
wie möglich, spätestens jedoch vor Ende 2000 eine hochrangige gemeinsame Task Force
aus Vertretern der Kommission und der ESA einzusetzen. Diese Task Force, deren
Zusammensetzung die Einbeziehung der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken in die
Raumfahrtstrategie ermöglichen soll, wird zur Aufgabe haben, in enger Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten die europäische Raumfahrtstrategie zu vertiefen und Vorschläge für ihre
Durchführung zu formulieren.
11.
EMPFIEHLT der Rat, dass bei den von der Task Force wahrzunehmenden Aufgaben die
Entwicklungen im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Betracht
gezogen werden;
12.
ERSUCHT der Rat die Europäische Kommission dringend, gemeinsam mit der ESA die
europäische Strategie für die Raumfahrt unter diesem Blickwinkel zu dynamisieren und am
Ende des Jahres 2001 dem Rat der Union und dem Rat der ESA sowie dem Europäischen
Parlament Bericht über die ersten Maßnahmen und die erzielten Fortschritte zu erstatten."
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass nach der Tagung des Rates (Forschung) eine Tagung
des ESA-Ministerrates stattgefunden hat, auf der eine Entschließung gleichen Inhalts
angenommen wurde.
SONSTIGES
Der Rat hat folgende Informationen zur Kenntnis genommen:

Akademie der Wissenschaften
Der Vorsitz hat dem Rat ein Arbeitspapier mit Überlegungen darüber vorgelegt, ob eine unbürokratische Koordinierungsstruktur unter Beteiligung der gesamten akademischen Gemeinschaften
Europas geschaffen werden sollte, um dem Rat, dem Europäischen Parlament und der
Kommission ein Instrument an die Hand zu geben, den Rat unabhängiger Spitzenwissenschaftler
einzuholen.

Verbreitung von Informationen über Wissenschaft und Technik (AlphaGalileo)
Der Vorsitz hat den Rat davon unterrichtet, dass am Rande der Ratstagung im Pressesaal
AlphaGalileo vorgestellt worden ist, das Internet-basierte Pressezentrum für europäische Wissenschaft, Medizin und Verfahrenstechnik, das es europäischen Presseattachés ermöglicht,
Journalisten aus der ganzen Welt Forschungsergebnisse mitzuteilen (www.alphagalileo.org).

Europäisches Konzept betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich
Der Vorsitz hat dem Rat seine Aufzeichnung über die Schaffung einer Koordinierungsstruktur auf
europäischer Ebene betreffend die Therapieversuche im AIDS-Bereich vorgestellt.

Wissenschaft und Gesellschaft
Beim Mittagessen hat der Rat das Thema Wissenschaft und Gesellschaft erörtert. Die
entsprechenden Überlegungen werden auf einem Kolloquium auf Ministerebene über die
Beziehungen
zwischen
Wissenschaft
und
Gesellschaft
fortgesetzt,
das
am
30. November/1. Dezember 2000 in der Sorbonne in Paris abgehalten wird.

Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im
Mittelmeer-Partnerschaft
Rahmen der
Europa-
Die italienische Delegation hat den Rat davon unterrichtet, dass die Forschungsminister Spaniens,
Frankreichs, Griechenlands, Italiens und Portugals am 29./30. September in Capri mit einigen ihrer
Amtskollegen zusammengetroffen sind, um die Perspektiven der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft
im Bereich Forschung und Technik zu erörtern.
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
FORSCHUNG
Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Russland über wissenschaftliche und
technische Zusammenarbeit
Der Rat hat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und
technische Zusammenarbeit (siehe Mitteilung an die Presse vom heutigen Tage Nr. 13429/00
Presse 434) angenommen.
ZOLLUNION
Verordnung über die Statistiken über Waren der Informationstechnologie
Der Rat hat die Verordnung zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über
die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif angenommen.
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurden eine Warennomenklatur eingeführt und die
vertragsmäßigen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt.
Mit dem Beschluss 97/359/EG vom 24. März 1997 über die Beseitigung der Zölle auf Waren der
Informationstechnologie hat der Rat im Namen der Gemeinschaft das Übereinkommen über den
Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) sowie die Mitteilung über seine Durchführung
genehmigt. Im Rahmen dieses Übereinkommens treffen die Teilnehmer zur Prüfung aller
untereinander bestehenden Abweichungen bei der Einreihung von Waren der Informationstechnologie zusammen, angefangen bei den Waren, die in einem Anhang des Übereinkommens
aufgeführt sind. Aus diesem Prüfungsprozess ergeben sich bestimmte Änderungen, die die
Gemeinschaft an ihrem in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 enthaltenen Zolltarif vorzunehmen
hat. Wenn die Änderungen bereits von den Teilnehmern des Übereinkommens angenommen sind,
müssen sie durch die angenommene Verordnung umgesetzt werden.
AUSSENBEZIEHUNGEN
Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern des Westlichen Balkans
Der Rat hat eine Gemeinsame Aktion zur Durchführung einer Tagung der Staats- und Regierungschefs in Zagreb (Gipfel von Zagreb) angenommen.
Im Rahmen dieser Gemeinsamen Aktion leistet die Europäische Union finanzielle (in Höhe von
770.000 €) und logistische Unterstützung für die Ausrichtung und Durchführung einer Tagung der
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Sloweniens,
Albaniens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Bosnien und Herzogowinas,
Kroatiens und der Bundesrepublik Jugoslawien, die am 24. November 2000 in Zagreb (Kroatien)
stattfindet.
Wie erinnerlich hatte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira (19. und 20. Juni 2000) den
von Frankreich vorgebrachten Gedanken eines Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union
und den Ländern des westlichen Balkans begrüßt. Das Gipfeltreffen wird es ermöglichen, die
genannten Länder erneut der Solidarität Europas zu versichern und wird eine Gelegenheit dazu
bieten, mit ihnen zu prüfen, wie die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen beschleunigt
werden können.
Erweiterung
Der Rat hat die gemeinsamen Standpunkte der EU im Hinblick auf die Beitrittskonferenzen auf
Ministerebene mit Zypern, Malta, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei, Lettland, Estland,
Litauen, Bulgarien, der Tschechischen Republik und Slowenien am 20./21. November und
4./5. Dezember 2000 angenommen.
HANDELSPOLITIK
Antidumping - Einfuhren von Glycin (Volksrepublik China)
Der Rat hat bestätigt, dass keine einfache Mehrheit für den Vorschlag für eine Verordnung (EG)
des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Glycin mit
Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls
vorhanden ist.
INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN
Änderungen der Verfahrensordnungen des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz
Der Rat hat den Wortlaut einiger Änderungen der Verfahrensordnungen


des Gerichtshofs
des Gerichts erster Instanz
genehmigt.
Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz hatten am 14. Juli 2000 bzw. am 21. Januar 2000
dem Rat zur einstimmigen Genehmigung eine Reihe von Vorschlägen für Änderungen ihrer jeweiligen Verfahrensordnung vorgelegt, um diese an neue rechtliche und praktische Anforderungen
anzupassen.
Den Änderungen an der Verfahrensweise des Gerichtshofs lagen insbesondere die folgenden
Erwägungen zugrunde:

Bei bestimmten besonders dringlichen Klagen ist wünschenswert, dass der Gerichtshof
rasch endgültig entscheiden kann. Für diese Klagen ist ein beschleunigtes Verfahren
vorzusehen.

Zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei Direktklagen ist die Frist für den Beitritt als Streithelfer zu verkürzen.

Um die Kommunikation zwischen dem Gerichtshof und den Parteien und anderen Beteiligten
den modernen Kommunikationstechniken anzupassen, empfiehlt es sich, die Nutzung der
Übermittlung von Dokumenten insbesondere durch Fernkopie zu regeln und damit einhergehend die Vorschriften über die Entfernungsfristen zu ändern.

Aufgrund der Erfahrung ist es angezeigt, die Vorschrift über die Erwiderung und Gegenerwiderung im Rahmen von Rechtsmitteln klarer zu fassen.
Die Änderungen an der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz betreffen insbesondere
folgende Aspekte:

Zur Beschleunigung des Ablaufs der Verfahren vor dem Gericht ist vorzusehen, dass das
Gericht bestimmte Rechtssachen in einem beschleunigten Verfahren entscheiden und den
Wegfall von Erwiderung und Gegenerwiderung beschließen kann. Ferner sind die Frist für
den Beitritt Dritter als Streithelfer sowie die Modalitäten des Beitritts neu zu regeln.

Die Übermittlung von Dokumenten durch Fernkopie ist zu regeln. Die Vorschriften über die
Entfernungsfristen sollten dem gegenwärtigen Stand der Kommunikationstechniken Rechnung tragen.

Das Gericht muss zur Regelung bestimmter Probleme, die insbesondere die neuen Rechtsstreitigkeiten über den Zugang der Öffentlichkeit zu Verwaltungsdokumenten aufwerfen
können, die Möglichkeit erhalten, die Übermittlung von Dokumenten, deren Vorlage anzuordnen ist, an die Parteien auszuschließen.

Die Erteilung praktischer Anweisungen an die Parteien für das schriftliche und das mündliche
Verfahren ist geeignet, den Ablauf der Verfahren zu verbessern.
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten

Der Rat hat die Antwort auf den fünften Zweitantrag auf Zugang zu Ratsdokumenten, den
Herr Tony BUNYAN im Jahr 2000 gestellt hat, bei Gegenstimmen der dänischen, der
griechischen, der irischen, der niederländischen, der finnischen, der schwedischen und der
britischen Delegation gebilligt.
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